2008/0017
Unterstützung hilfebedürftiger Kinder Einrichtung eines Schulmittelfonds
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2008/0017
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.01.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Amt: Dezernat V an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0017 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Unterstützung hilfebedürftiger Kinder Einrichtung eines Schulmittelfonds in Höhe von 40.000 Euro Bericht über die Mittagessensversorgung Vorlage vom: 9. 1.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung eines Spendenfonds für Schulmittelbeihilfe zu. In den Fonds zahlt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 40.000 Euro ein. Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Nachtrages 2008 Teilergebnishaushalt 005 Sozialverwaltung unter der Kostenstelle 005-010-1010, Kostenträger 3111-20, Sachkonto 7230100 etatisiert und unter der Kostenstelle 005-018-1010, Kostenträger 3633-70, Sachkonto 7250100 in voller Höhe eingespart. 2. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Berichtes über die derzeitige Situation der Mittagessensversorgung für bedürftige Kinder. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Vorlage vom 14.01.2008: Bildungschancen von Kindern dürfen nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Kein Kind darf in Darmstadt aufgrund fehlender finanzieller Voraussetzungen mangelernährt sein. In Darmstadt leben ca. 2.200 Kinder zwischen 6 und 15 Jahren in Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Um diese Kinder finanziell direkt zu unterstützen und damit ihre Bildungschancen zu erhöhen, richtet der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Spendenfonds für Schulmittelbeihilfe ein. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt in den Fonds 40.000 Euro ein, das entspricht einem Drittel der benötigten Summe, um Kindern, die eingeschult werden einen Zuschuss in Höhe von 80 Euro und Schülerinnen und Schülern zwischen 8 und 15 Jahren jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro zu gewähren. Antragsberechtigt sind Kinder aus Familien, die SGB II oder SGB XII Leistungen beziehen. Es ist über ein geeignetes Verfahren sicherzustellen, dass die gewährten Leistungen ausschließlich für Schulmittel verwendet werden. Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Nachtrages 2008 Teilergebnishaushalt 005 Sozialverwaltung unter der Kostenstelle 005-010-1010, Kostenträger 3111-20, Sachkonto 7230100 etatisiert und unter der Kostenstelle 005-018-1010, Kostenträger 3633-70, Sachkonto 7250100 in voller Höhe eingespart. Insgesamt werden ca. 120.000 Euro jährlich benötigt. Es wird versucht, die restliche Summe in Höhe von 80.000 Euro über Spenden und Sponsoring von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zu akquirieren. Der Spendenfonds wird solange aufrechterhalten, bis das Land Hessen Lehrmittelfreiheit umfassend sicherstellt bzw. der Bund die Regelsätze für Kinder adäquat erhöht. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung, über die derzeitige Situation der Mittagessensversorgung für bedürftige Kinder zu berichten. Dabei ist die vom Runden Tisch Kinderarmut durchgeführte Umfrage an Schulen und in Kindertagesstätten einzubeziehen. Innerhalb eines viertel Jahres wird unter Federführung des Sozialdezernates in Kooperation mit dem Dezernat II (Amt für Familie, Kinderbetreuung, Sport) und dem Dezernat IV (Schulamt) ein Konzept zur Finanzierung der Mittagessensversorgung für Kinder aus Familien, die SGB II bzw. SGB XII beziehen erstellt. Dabei werden die Verlautbarungen aus dem Hessischen Sozialministerium, für bedürftige Kinder einen Zuschuss für Mittagessen zu bezahlen, einbezogen. Darmstadt, 14.01.2007 V Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Dr. Dierk Molter Jochen Partsch Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0017
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.01.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00