1206/2024
Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 16.04.2024/19.09.2024 1206/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 Verkehrsausschuss 29.10.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord Die RadPendlerRoute 4 (RPR4) verbindet Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel. Im Rahmen der Planung wurde in einer Machbarkeitsstudie eine Vorzugstrasse entwickelt und anschließend beschlossen (1486/2022). Auf Teilen der Vorzugstrasse bedarf es jedoch einem erhöhten Planungsbedarf, weshalb eine kurzfristige Befahrbarkeit in diesen Abschnitten der Trasse nicht gegeben ist. Das betrifft im südlichen Teilabschnitt der RPR4 die Wahner Straße. Aus diesem Grund wurde für diesen Abschnitt eine kurzfristige Alternative festgelegt, welche über die Houdainer Straße verläuft. Im nördlich Teilabschnitt bedarf es im Bereich der BAB4 einen erhöhten Planungsaufwand, da in diesem Abschnitt ein Brückenbauwerk über die Auto- bahn notwendig ist. Aus diesem Grund hat der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos- sen, dass es auch für den nördlichen Teilabschnitt eine Alternative geben sollte. Mögliche Al- ternativtrassen sollten dafür in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr dargestellt werden. Auf Grundlage des Beschlusses wurden drei mögliche Alternativtrassen erarbeitet (vgl. An- lage 1) und in einem Fachgespräch am 22.08.2023 diskutiert. Während des Fachgespräches wurden Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassen erörtert. Ergebnis des Fachgesprächs ist, dass der Verwaltungsvorschlag als alternative Führung weiterverfolgt werden soll. Die Trasse verläuft über die Alfred-Schütte-Allee, den Westhover Weg, In der Westhovener Aue, die Kölner Straße und läuft schließlich über Gilgaustraße, Elisenstraße und Ulrikenstraße wie- der mit der Vorzugstrasse zusammen. Bei der alternativen Führung besitzt die kurzfristige Be- fahrbarkeit oberste Priorität. Da auf der Trasse des Verwaltungsvorschlags keine großzügigen Umplanungen des Straßenraumes notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem Maße als kurzfristige Alternative. Die Umsetzung der kurzfristigen Alternative hat dabei be- grenzt Einfluss auf den Planungsprozess der Vorzugstrasse. Die Teilnehmenden des Fachgespräches verwiesen darauf, dass das Hauptaugenmerk wei- terhin auf der Umsetzung der Vorzugstrasse liegen soll und die Ertüchtigung der Alternativfüh- rung nicht zu einer Verzögerung der Entwicklung der Vorzugstrasse führen soll. Aus diesem 2 Grund soll die alternative Trasse unter einem eigenständigen Namen entwickelt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der bereits bestehende Name „Umfahrung Weidenweg“ im Rahmen der alternativen Führung wiederaufgenommen wird. Gez. Egerer Anlagen: Anlage 1: Übersicht der Alternativtrassen für den Teilabschnitt Nord Anlage 2: Beantwortung der Rückfragen RM Lorenz
Mitteilung BV (1)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1206/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord Die RadPendlerRoute 4 (RPR4) verbindet Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel. Im Rahmen der Planung wurde in einer Machbarkeitsstudie eine Vorzugstrasse entwickelt und anschließend beschlossen (1486/2022). Auf Teilen der Vorzugstrasse bedarf es jedoch einem erhöhten Planungsbedarf, weshalb eine kurzfristige Befahrbarkeit in diesen Abschnitten der Trasse nicht gegeben ist. Das betrifft im südlichen Teilabschnitt der RPR4 die Wahner Straße. Aus diesem Grund wurde für diesen Abschnitt eine kurzfristige Alternative festgelegt, welche über die Houdainer Straße verläuft. Im nördlich Teilabschnitt bedarf es im Bereich der BAB4 einen erhöhten Planungsaufwand, da in diesem Abschnitt ein Brückenbauwerk über die Auto- bahn notwendig ist. Aus diesem Grund hat der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos- sen, dass es auch für den nördlichen Teilabschnitt eine Alternative geben sollte. Mögliche Al- ternativtrassen sollten dafür in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr dargestellt werden. Auf Grundlage des Beschlusses wurden drei mögliche Alternativtrassen erarbeitet (vgl. An- lage 1) und in einem Fachgespräch am 22.08.2023 diskutiert. Während des Fachgespräches wurden Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassen erörtert. Ergebnis des Fachgesprächs ist, dass der Verwaltungsvorschlag als alternative Führung weiterverfolgt werden soll. Die Trasse verläuft über die Alfred-Schütte-Allee, den Westhover Weg, In der Westhovener Aue, die Kölner Straße und läuft schließlich über Gilgaustraße, Elisenstraße und Ulrikenstraße wie- der mit der Vorzugstrasse zusammen. Bei der alternativen Führung besitzt die kurzfristige Be- fahrbarkeit oberste Priorität. Da auf der Trasse des Verwaltungsvorschlags keine großzügigen Umplanungen des Straßenraumes notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem Maße als kurzfristige Alternative. Die Umsetzung der kurzfristigen Alternative hat dabei be- grenzt Einfluss auf den Planungsprozess der Vorzugstrasse. Die Teilnehmenden des Fachgespräches verwiesen darauf, dass das Hauptaugenmerk wei- terhin auf der Umsetzung der Vorzugstrasse liegen soll und die Ertüchtigung der Alternativfüh- rung nicht zu einer Verzögerung der Entwicklung der Vorzugstrasse führen soll. Aus diesem Grund soll die alternative Trasse unter einem eigenständigen Namen entwickelt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der bereits bestehende Name „Umfahrung Weidenweg“ im Rahmen der alternativen Führung wiederaufgenommen wird. 2 Anlagen: Anlage 1: Übersicht der Alternativtrassen für den Teilabschnitt Nord
Anlage 2 Beantwortung Rückfragen Hr. Lorenz RPR4
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Anlage 2 1 Beantwortung der Rückfragen von RM Lorenz zur Mitteilung 1206/2024 „Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord“ Die Fragen lauten: - Die Mitteilung enthält an keiner Stelle einen Hinweis auf die im Beschluss 1486/2022 festgelegten Ausbau des Blauen Steins und der damit verbundenen KFZ-freien Führung. Dieser Punkt wurde wohl ausführlich im Fachgespräch erläutert. Scheinbar scheinen hier unterschiedliche Festlegungen getroffen worden zu sein. Ich bitte um Aufklärung in diesem Sachverhalt und nötigenfalls auch um ein weiteres Fachgespräch zur Klärung der Sachlage. - Im Beschluss 1486/2022 steht weiter, dass der Runde Tisch Radverkehr Porz befragt wird. An diesem hat in der Vergangenheit neben dem ADFC auch der VCD teilgenommen. Eine Einbindung dieser Fachverbände hat offenbar an dieser wichtigen Stelle nicht stattgefunden. - Die Führung einer RadPendlerRoute über eine Straße des MIV-Grundnetzes ist nach meiner Auffassung nicht zu empfehlen. Die Kölner Straße ist zwar fakultativ mit neuen Markierungen auszustatten, wie dies auch schon Beschlusslage 3835/2021 ist. Allerdings ist diese Route auch nach den neuen Markierungen für Radpendler nur eingeschränkt attraktiv, weil sie ab der Berliner Straße in baulichen Nebenanlagen geführt werden müsste und diese baulichen Nebenanlagen mit erheblichen Mängeln belegt sind. Diese Nebenanlagen müssten dann auch noch saniert werden. Es entstehen womöglich ähnlich hohe Kosten, wie bei der Sanierung des Blauen Steins. Zusätzlich gibt es auf dieser Route zwei Lichtsignalanlagen mehr, als auf einer optimalen Route über den Blauen Stein. Längere Strecken ohne MIV und mit weniger Ampeln sind vorzuziehen. - Die Behauptung in ihrer Mitteilung, "Da auf der Trasse [Kölner Straße] des Verwaltungsvorschlags keine großzügigen Umplanungen des Straßenraumes notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem Maße als kurzfristige Alternative", zweifle ich an. Auf dem betreffenden Abschnitt existiert aktuell zwischen Gilgaustraße und Berliner Straße keine Radinfrastruktur. Diese müssen Sie erst durch neue Markierungen schaffen, wie die Beschlussvorlage 3835/2021 dies auch vorsieht. Bisher gibt es hier von Ihnen keinen neuen Sachstand zur Planung, auch wird in ihrer Mitteilung auf diesen Beschluss nicht weiter eingegangen. Zusätzlich haben Sie auch an dieser Stelle den Beschluss des Verkehrsausschusses eher kreativ ausgelegt und den Bürger:innen in den darauffolgenden Wochen suggeriert, dass es neben dem Beschluss noch weitere Alternativen gäbe, die aber nicht beauftragt wurden. Der Beschluss ist allerdings an dieser Stelle äußerst eindeutig. Ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde den Gremien nicht vorgestellt. 2 - Die von Ihnen erstellte Mitteilung erweckt den Eindruck, dass Sie durch die bloße Neuaufstellung von Schildern versuchen, schnelle unkomplizierte Lösungen zu produzieren, die dem Ziel der RadPendlerRoute nicht gerecht werden. - Daher ist eine Führung über den Blauen Stein, ein attraktiver Ausbau dieses Abschnittes sehr sinnvoll, weil dadurch eine nahezu KFZ-freie Verbindungsalternative geschaffen wird. Die dann auch zusätzlich Nutzen im innerörtlichen Verkehr finden wird und fast ohne Lichtsignalanlagen eine deutliche Beschleunigung herbeiführt. - Zusätzlich missachtet die alleinige Information durch eine Mitteilung der Bezirksvertretung den festgehaltenen Beschluss 1486/2022, dass alle politischen Gremien über das Fachgespräch zu informieren sind. Ich gehe davon aus, dass dies natürlich nur ein Versehen darstellt und die Verwaltung natürlich die Mitteilung auch in den Verkehrsausschuss einbringt. Antwort der Verwaltung: Die von Hr. Lorenz hervorgebrachten Bedenken, dass die vorliegende Mitteilung die Planungen des Abschnittes „Am Blauen Stein“ beeinträchtigt, sind nicht zutreffend. Der Abschnitt „Am Blauen Stein“ ist Teil der beschlossenen Vorzugstrasse. Diese Vorzugstrasse wird durch die Festlegung einer Alternative im Teilabschnitt Nord nicht verändert. Ebenso wird der separat gefasste Beschlusspunkt, dass der Abschnitt „Am Blauen Stein“ bevorzugt geplant und entwickelt werden soll, nicht durch die vorliegende Mitteilung beeinträchtigt. Das von Herrn Lorenz angesprochene Fachgespräch zur nördlichen Alternative der RadPendlerRoute fand ausschließlich zwischen der Verwaltung und der Politik statt, da nach Rücksprache mit Vertreter*innen der BV entschieden wurde, das Fachgespräch zunächst ohne die Verbände durchzuführen. Das Thema wird zudem laufend im Runden Tisch Radverkehr behandelt. Zur Kölner Straße: Durch den Beschluss des Verkehrsausschusses, auf der Kölner Straße zwischen Berliner Straße und Friedrich-Ebert-Ufer, Radfahrstreifen einzurichten (3835/2024), gibt es hier eine potenzielle Überschneidung dieser Planung und der nördlichen Alternative (Verwaltungsvorschlag und Vorschlag der BV Porz) der RadPendlerRoute. Durch die bereits laufenden Planungen im Bereich der Kölner Straße kann dieser Abschnitt als kurzfristige Alternative der RadPendlerRoute mitgenutzt werden. Auch wenn sich ein Teil der geplanten Radfahrstreifen auf der Kölner Straße mit dem mittelfristigen MIV-Grundnetz überschneidet, ist es das Ziel, komfortable Radverkehrsanlagen auf der Kölner Straße zu schaffen, die für Rad-Pendelverkehre ausgelegt sind. Dies ist ein bedeutendes Ziel bei der Planung der Radfahrstreifen auf der Kölner Straße. Die Nebenanlagen der Kölner Straße zwischen der Berliner Straße bis zum Beginn der Straßenbaulast von Straßen.NRW (ca. Hausnr. 260) sind in einem schlechten Zustand und sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund gibt es auch für diesen Abschnitt bereits eine laufende Planung seitens der Verwaltung. In dem 3 beschriebenen Abschnitt plant die Verwaltung eine Sanierung der Nebenanlagen. Diese soll voraussichtlich 2025 in die politischen Gremien eingebracht werden. Der daran anschließende Abschnitt in Zuständigkeit von Straßen.NRW wurde bereits saniert. Die Formulierung, dass keine großzügigeren Umplanungen notwendig sind, bezieht sich auf den Vergleich mit der Trasse über die Siegburger Straße (vgl. Anlage 1 Vorschlag der BV Porz). Des Weiteren sind auf einem Großteil des Abschnittes, zwischen der bereits umgesetzten Alfred-Schütte-Allee und dem Anschluss an die Kölner Straße, Fahrradstraßen geplant. Hierbei handelt es sich um Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen außerhalb signalisierter Kreuzungen. Aus Sicht der Verwaltung stellen dies Maßnahmen mit überschaubaren Planungs- und Umsetzungsaufwand dar. Der dort gewählte Querschnitt und Qualitätsstandard orientiert sich an dem Planungsleitfaden für die rechtsrheinischen RadPendlerRouten (vgl. https://www.rbk-direkt.de/radpendlerrouten.aspx). Wie bereits erläutert führt der anschließende Abschnitt auf der Kölner Straße über einen bereits von Straßen.NRW sanierten Abschnitt, einen Abschnitt, der von der Stadt Köln saniert wird und über einen Abschnitt, auf welchem neue Radfahrstreifen eingerichtet werden sollen. Diese Führungsformen sprechen aus Sicht der Verwaltung nicht gegen eine komfortable Führung der RadPendlerRoute.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1206/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 09.04.2024 11:02