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1206/2024

Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord

Mitteilung Ausschuss 19.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024, TOP 10.2.2

Anlage 1_Übersicht der Alternativtrassen für den Teilabschnitt Nord

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung BV (1)

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Anlage 2 Beantwortung Rückfragen Hr. Lorenz RPR4

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Mitteilung Ausschuss

3084 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
16.04.2024/19.09.2024 
 1206/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
 
Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord 
Die RadPendlerRoute 4 (RPR4) verbindet Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel. 
Im Rahmen der Planung wurde in einer Machbarkeitsstudie eine Vorzugstrasse entwickelt und 
anschließend beschlossen (1486/2022). Auf Teilen der Vorzugstrasse bedarf es jedoch einem 
erhöhten Planungsbedarf, weshalb eine kurzfristige Befahrbarkeit in diesen Abschnitten der 
Trasse nicht gegeben ist. Das betrifft im südlichen Teilabschnitt der RPR4 die Wahner Straße. 
Aus diesem Grund wurde für diesen Abschnitt eine kurzfristige Alternative festgelegt, welche 
über die Houdainer Straße verläuft. Im nördlich Teilabschnitt bedarf es im Bereich der BAB4 
einen erhöhten Planungsaufwand, da in diesem Abschnitt ein Brückenbauwerk über die Auto-
bahn notwendig ist. Aus diesem Grund hat der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos-
sen, dass es auch für den nördlichen Teilabschnitt eine Alternative geben sollte. Mögliche Al-
ternativtrassen sollten dafür in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der 
Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr 
dargestellt werden.  
 
Auf Grundlage des Beschlusses wurden drei mögliche Alternativtrassen erarbeitet (vgl. An-
lage 1) und in einem Fachgespräch am 22.08.2023 diskutiert. Während des Fachgespräches 
wurden Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassen erörtert. Ergebnis des Fachgesprächs ist, 
dass der Verwaltungsvorschlag als alternative Führung weiterverfolgt werden soll. Die 
Trasse verläuft über die Alfred-Schütte-Allee, den Westhover Weg, In der Westhovener Aue, 
die Kölner Straße und läuft schließlich über Gilgaustraße, Elisenstraße und Ulrikenstraße wie-
der mit der Vorzugstrasse zusammen. Bei der alternativen Führung besitzt die kurzfristige Be-
fahrbarkeit oberste Priorität. Da auf der Trasse des Verwaltungsvorschlags keine großzügigen 
Umplanungen des Straßenraumes notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem 
Maße als kurzfristige Alternative. Die Umsetzung der kurzfristigen Alternative hat dabei be-
grenzt Einfluss auf den Planungsprozess der Vorzugstrasse.  
 
Die Teilnehmenden des Fachgespräches verwiesen darauf, dass das Hauptaugenmerk wei-
terhin auf der Umsetzung der Vorzugstrasse liegen soll und die Ertüchtigung der Alternativfüh-
rung nicht zu einer Verzögerung der Entwicklung der Vorzugstrasse führen soll. Aus diesem

2 
 
Grund soll die alternative Trasse unter einem eigenständigen Namen entwickelt werden. Die 
Verwaltung schlägt daher vor, dass der bereits bestehende Name „Umfahrung Weidenweg“ 
im Rahmen der alternativen Führung wiederaufgenommen wird.    
 
Gez. Egerer 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Übersicht der Alternativtrassen für den Teilabschnitt Nord 
Anlage 2: Beantwortung der Rückfragen RM Lorenz

Mitteilung BV (1)

2923 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1206/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt Nord 
Die RadPendlerRoute 4 (RPR4) verbindet Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel. 
Im Rahmen der Planung wurde in einer Machbarkeitsstudie eine Vorzugstrasse entwickelt und 
anschließend beschlossen (1486/2022). Auf Teilen der Vorzugstrasse bedarf es jedoch einem 
erhöhten Planungsbedarf, weshalb eine kurzfristige Befahrbarkeit in diesen Abschnitten der 
Trasse nicht gegeben ist. Das betrifft im südlichen Teilabschnitt der RPR4 die Wahner Straße. 
Aus diesem Grund wurde für diesen Abschnitt eine kurzfristige Alternative festgelegt, welche 
über die Houdainer Straße verläuft. Im nördlich Teilabschnitt bedarf es im Bereich der BAB4 
einen erhöhten Planungsaufwand, da in diesem Abschnitt ein Brückenbauwerk über die Auto-
bahn notwendig ist. Aus diesem Grund hat der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos-
sen, dass es auch für den nördlichen Teilabschnitt eine Alternative geben sollte. Mögliche Al-
ternativtrassen sollten dafür in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der 
Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr 
dargestellt werden.  
 
Auf Grundlage des Beschlusses wurden drei mögliche Alternativtrassen erarbeitet (vgl. An-
lage 1) und in einem Fachgespräch am 22.08.2023 diskutiert. Während des Fachgespräches 
wurden Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassen erörtert. Ergebnis des Fachgesprächs ist, 
dass der Verwaltungsvorschlag als alternative Führung weiterverfolgt werden soll. Die 
Trasse verläuft über die Alfred-Schütte-Allee, den Westhover Weg, In der Westhovener Aue, 
die Kölner Straße und läuft schließlich über Gilgaustraße, Elisenstraße und Ulrikenstraße wie-
der mit der Vorzugstrasse zusammen. Bei der alternativen Führung besitzt die kurzfristige Be-
fahrbarkeit oberste Priorität. Da auf der Trasse des Verwaltungsvorschlags keine großzügigen 
Umplanungen des Straßenraumes notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem 
Maße als kurzfristige Alternative. Die Umsetzung der kurzfristigen Alternative hat dabei be-
grenzt Einfluss auf den Planungsprozess der Vorzugstrasse.  
 
Die Teilnehmenden des Fachgespräches verwiesen darauf, dass das Hauptaugenmerk wei-
terhin auf der Umsetzung der Vorzugstrasse liegen soll und die Ertüchtigung der Alternativfüh-
rung nicht zu einer Verzögerung der Entwicklung der Vorzugstrasse führen soll. Aus diesem 
Grund soll die alternative Trasse unter einem eigenständigen Namen entwickelt werden. Die 
Verwaltung schlägt daher vor, dass der bereits bestehende Name „Umfahrung Weidenweg“ 
im Rahmen der alternativen Führung wiederaufgenommen wird.

2 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Übersicht der Alternativtrassen für den Teilabschnitt Nord

Anlage 2 Beantwortung Rückfragen Hr. Lorenz RPR4

7217 Zeichen

Anlage 2   
 
 1 
 
 
Beantwortung der Rückfragen von RM Lorenz zur Mitteilung 1206/2024 
„Mitteilung zur alternativen Führung der RadPendlerRoute 4 im Teilabschnitt 
Nord“ 
Die Fragen lauten: 
- Die Mitteilung enthält an keiner Stelle einen Hinweis auf die im Beschluss 
1486/2022 festgelegten Ausbau des Blauen Steins und der damit 
verbundenen KFZ-freien Führung. Dieser Punkt wurde wohl ausführlich im 
Fachgespräch erläutert. Scheinbar scheinen hier unterschiedliche 
Festlegungen getroffen worden zu sein. Ich bitte um Aufklärung in diesem 
Sachverhalt und nötigenfalls auch um ein weiteres Fachgespräch zur Klärung 
der Sachlage. 
- Im Beschluss 1486/2022 steht weiter, dass der Runde Tisch Radverkehr Porz 
befragt wird. An diesem hat in der Vergangenheit neben dem ADFC auch der 
VCD teilgenommen. Eine Einbindung dieser Fachverbände hat offenbar an 
dieser wichtigen Stelle nicht stattgefunden.  
- Die Führung einer RadPendlerRoute über eine Straße des MIV-Grundnetzes 
ist nach meiner Auffassung nicht zu empfehlen. Die Kölner Straße ist zwar 
fakultativ mit neuen Markierungen auszustatten, wie dies auch schon 
Beschlusslage 3835/2021 ist. Allerdings ist diese Route auch nach den neuen 
Markierungen für Radpendler nur eingeschränkt attraktiv, weil sie ab der 
Berliner Straße in baulichen Nebenanlagen geführt werden müsste und diese 
baulichen Nebenanlagen mit erheblichen Mängeln belegt sind. Diese 
Nebenanlagen müssten dann auch noch saniert werden. Es entstehen 
womöglich ähnlich hohe Kosten, wie bei der Sanierung des Blauen Steins. 
Zusätzlich gibt es auf dieser Route zwei Lichtsignalanlagen mehr, als auf einer 
optimalen Route über den Blauen Stein. Längere Strecken ohne MIV und mit 
weniger Ampeln sind vorzuziehen.  
- Die Behauptung in ihrer Mitteilung, "Da auf der Trasse [Kölner Straße] des 
Verwaltungsvorschlags keine großzügigen Umplanungen des Straßenraumes 
notwendig sind, eignet sich die Trasse in besonderem Maße als kurzfristige 
Alternative", zweifle ich an. Auf dem betreffenden Abschnitt existiert aktuell 
zwischen Gilgaustraße und Berliner Straße keine Radinfrastruktur. Diese 
müssen Sie erst durch neue Markierungen schaffen, wie die Beschlussvorlage 
3835/2021 dies auch vorsieht. Bisher gibt es hier von Ihnen keinen neuen 
Sachstand zur Planung, auch wird in ihrer Mitteilung auf diesen Beschluss 
nicht weiter eingegangen. Zusätzlich haben Sie auch an dieser Stelle den 
Beschluss des Verkehrsausschusses eher kreativ ausgelegt und den 
Bürger:innen in den darauffolgenden Wochen suggeriert, dass es neben dem 
Beschluss noch weitere Alternativen gäbe, die aber nicht beauftragt wurden. 
Der Beschluss ist allerdings an dieser Stelle äußerst eindeutig. Ein Ergebnis 
der Bürgerbeteiligung wurde den Gremien nicht vorgestellt.

2 
 
- Die von Ihnen erstellte Mitteilung erweckt den Eindruck, dass Sie durch die 
bloße Neuaufstellung von Schildern versuchen, schnelle unkomplizierte 
Lösungen zu produzieren, die dem Ziel der RadPendlerRoute nicht gerecht 
werden.   
- Daher ist eine Führung über den Blauen Stein, ein attraktiver Ausbau dieses 
Abschnittes sehr sinnvoll, weil dadurch eine nahezu KFZ-freie 
Verbindungsalternative geschaffen wird. Die dann auch zusätzlich Nutzen im 
innerörtlichen Verkehr finden wird und fast ohne Lichtsignalanlagen eine 
deutliche Beschleunigung herbeiführt.  
- Zusätzlich missachtet die alleinige Information durch eine Mitteilung der 
Bezirksvertretung den festgehaltenen Beschluss 1486/2022, dass alle 
politischen Gremien über das Fachgespräch zu informieren sind. Ich gehe 
davon aus, dass dies natürlich nur ein Versehen darstellt und die Verwaltung 
natürlich die Mitteilung auch in den Verkehrsausschuss einbringt. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die von Hr. Lorenz hervorgebrachten Bedenken, dass die vorliegende Mitteilung die 
Planungen des Abschnittes „Am Blauen Stein“ beeinträchtigt, sind nicht zutreffend. 
Der Abschnitt „Am Blauen Stein“ ist Teil der beschlossenen Vorzugstrasse. Diese 
Vorzugstrasse wird durch die Festlegung einer Alternative im Teilabschnitt Nord 
nicht verändert. Ebenso wird der separat gefasste Beschlusspunkt, dass der 
Abschnitt „Am Blauen Stein“ bevorzugt geplant und entwickelt werden soll, nicht 
durch die vorliegende Mitteilung beeinträchtigt.  
Das von Herrn Lorenz angesprochene Fachgespräch zur nördlichen Alternative der 
RadPendlerRoute fand ausschließlich zwischen der Verwaltung und der Politik statt, 
da nach Rücksprache mit Vertreter*innen der BV entschieden wurde, das 
Fachgespräch zunächst ohne die Verbände durchzuführen. Das Thema wird zudem 
laufend im Runden Tisch Radverkehr behandelt. 
Zur Kölner Straße: Durch den Beschluss des Verkehrsausschusses, auf der Kölner 
Straße zwischen Berliner Straße und Friedrich-Ebert-Ufer, Radfahrstreifen 
einzurichten (3835/2024), gibt es hier eine potenzielle Überschneidung dieser 
Planung und der nördlichen Alternative (Verwaltungsvorschlag und Vorschlag der BV 
Porz) der RadPendlerRoute. Durch die bereits laufenden Planungen im Bereich der 
Kölner Straße kann dieser Abschnitt als kurzfristige Alternative der RadPendlerRoute 
mitgenutzt werden.   
Auch wenn sich ein Teil der geplanten Radfahrstreifen auf der Kölner Straße mit dem 
mittelfristigen MIV-Grundnetz überschneidet, ist es das Ziel, komfortable 
Radverkehrsanlagen auf der Kölner Straße zu schaffen, die für Rad-Pendelverkehre 
ausgelegt sind. Dies ist ein bedeutendes Ziel bei der Planung der Radfahrstreifen auf 
der Kölner Straße.   
Die Nebenanlagen der Kölner Straße zwischen der Berliner Straße bis zum Beginn 
der Straßenbaulast von Straßen.NRW (ca. Hausnr. 260) sind in einem schlechten 
Zustand und sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund gibt es auch für diesen 
Abschnitt bereits eine laufende Planung seitens der Verwaltung. In dem

3 
 
beschriebenen Abschnitt plant die Verwaltung eine Sanierung der Nebenanlagen. 
Diese soll voraussichtlich 2025 in die politischen Gremien eingebracht werden. Der 
daran anschließende Abschnitt in Zuständigkeit von Straßen.NRW wurde bereits 
saniert.  
Die Formulierung, dass keine großzügigeren Umplanungen notwendig sind, bezieht 
sich auf den Vergleich mit der Trasse über die Siegburger Straße (vgl. Anlage 1 
Vorschlag der BV Porz).  
Des Weiteren sind auf einem Großteil des Abschnittes, zwischen der bereits 
umgesetzten Alfred-Schütte-Allee und dem Anschluss an die Kölner Straße, 
Fahrradstraßen geplant. Hierbei handelt es sich um Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahmen außerhalb signalisierter Kreuzungen. Aus Sicht der 
Verwaltung stellen dies Maßnahmen mit überschaubaren Planungs- und 
Umsetzungsaufwand dar. Der dort gewählte Querschnitt und Qualitätsstandard 
orientiert sich an dem Planungsleitfaden für die rechtsrheinischen RadPendlerRouten 
(vgl. https://www.rbk-direkt.de/radpendlerrouten.aspx). Wie bereits erläutert führt der 
anschließende Abschnitt auf der Kölner Straße über einen bereits von Straßen.NRW 
sanierten Abschnitt, einen Abschnitt, der von der Stadt Köln saniert wird und über 
einen Abschnitt, auf welchem neue Radfahrstreifen eingerichtet werden sollen. Diese 
Führungsformen sprechen aus Sicht der Verwaltung nicht gegen eine komfortable 
Führung der RadPendlerRoute.

Beratungsverlauf (3)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1206/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.09.2024
Erstellt
09.04.2024 11:02