3498/2024
Beantwortung der Einwohnerfrage 3421/2024 zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark an die Bezirksvertretung Nippes vom 30.10.2024
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 3498/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 Beantwortung der Einwohnerfrage 3421/2024 zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark an die Bezirksvertretung Nippes vom 30.10.2024 Einwohneranfrage: Die Einwohneranfrage beginnt mit einer ausführlichen Beschreibung der Situation nach Wahr- nehmung der Person, welche die Anfrage gestellt hat. Die gesamte Anfrage ist als Anlage bei- gefügt. Folgende Fragen werden gestellt: Hauptfrage: Warum wird dieser Wegebau in Longerich nicht ebenso als Geschäft der laufenden Verwal- tung durchgeführt? Unterfrage 1: Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht hätte der Weg auf der Hundefreilauf- fläche im Nordpark nach den ersten Verkehrsunfällen zwischen Radfahrern und Hunden ge- sperrt bzw. zurückgebaut werden müssen; warum ist das nicht geschehen bzw. warum ge- schieht dies nicht? Unterfrage 2: Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden seitens der Stadt Köln unternommen, um zukünftigen Unfällen vorzubeugen? Unterfrage 3: Da der Nordpark in Nippes ebenso wie der Park am Heilig-Geist-Krankenhaus im selben Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel" liegen, wird hier die Frage ge- stellt, ob in beiden Fällen eine Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erteilt worden ist, und wenn nicht, warum wurde seitens des Grünflächenamts darauf verzichtet? 2 Antwort der Verwaltung: Zur Hauptfrage: Die planungsrechtliche Situation unterscheidet sich bei den beiden Parkanlagen. Der Park am Heilig-Geist-Krankenhaus liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Die nachträgliche Teilversiegelung von Trampelpfaden stellt einen Verbotstatbestand gemäß Landschaftsplan dar. Von daher muss das Vorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld abgeklärt werden. Ob eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans bean- tragt werden muss, wird derzeit noch geklärt. Beim Nordpark liegt zusätzlich ein Bebauungsplan auf den Flächen, der dort eine öffentliche Verkehrsfläche bzw. Grünfläche vorsieht, sodass eine Ausnahme nicht beantragt werden muss. Zu Unterfrage 1: Es kommt leider immer wieder vor, dass es an dieser sowie auch an anderen Freilaufflächen im Stadtgebiet aufgrund unterschiedlicher Nutzungsansprüche zu Konflikten zwischen Hun- den, Hundehalter*innen, Passant*innen etc. kommt. Deswegen appelliert die Stadt Köln grundsätzlich an die gegenseitige Rücksichtnahme untereinander, da nur so gemeinsame Be- reiche erfolgreich für alle Beteiligten genutzt werden können. Dass Wege innerhalb von Hun- defreilaufflächen liegen, ist nichts Ungewöhnliches. Zu Unterfrage 2: Der Trampelpfad wurde ausgebaut, da die Wegeverbindung intensiv genutzt wird. Die Grünanlagen in Köln zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie in der Regel von allen Bürger*innen zur Naherholung frei betreten und genutzt werden können und dürfen. Die ge- genseitige Rücksichtnahme ist für alle Beteiligte unerlässlich. Die Schaffung von Zäunen und abgesperrten Bereichen wird daher abgelehnt. Die Umzäunung der Freilaufflächen bedeutet zudem einen hohen Kostenaufwand bei der Her- stellung und Unterhaltung der Flächen. Die händische Rasenpflege an Zaunanlagen erfordert einen hohen Personalbedarf. Der erhöhte Pflegeaufwand ist mit den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen nicht möglich. Zu Unterfrage 3: Für den Nordpark liegt eine sogenannte Doppelrechtssituation vor. Die Fläche liegt in kleine- ren Ausschnitten im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Landschafts- schutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festsetzt sowie vollständig im Geltungsbereich des Durchfüh- rungsplanes mit der Nummer 67489/03, sowie des Bebauungsplanes mit der Nummer 6648Sb/06. Die bauleitplanerischen Festsetzungen sehen für den Nordpark überwiegend öf- fentliche Verkehrsfläche („Niehler Gürtel“) und einen kleinen Bereich mit öffentlicher Grünflä- che vor. Innerhalb einer festgesetzten Verkehrsfläche ist die Versiegelung/Anlage eines We- ges zulässig und stellt keinen naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Auch öffentliche Grünflä- chen müssen zur Entfaltung ihrer Erholungsfunktion durch ein Wegenetz erschlossen sein; die Anlage eines Weges mit teilversiegelter Decke stellt von daher ebenfalls keinen kompensati- onspflichtigen Eingriff dar. Aufgrund der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Teilversiegelung des Trampelpfades bedurfte es keiner Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbe- hörde.
Anlage 1 Einwohneranfrage
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An die Bezirksbürgermeisterin Frau Dr. Diana Siebert Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Köln, den 30.10.2024 Einwohnerfrage gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.11.2024 zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert, hiermit reiche ich Ihnen fristgerecht für die oben bezeichnete Sitzung der Bezirksvertretung Nippes folgende Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark nebst einer Anlage ein. Die Anlage ist Bestandteil meiner Einwohnerfrage. Beschreibung der Situation: Im Nordpark in Nippes wurde Ende Oktober 2015 ein Trampelpfad, der über die Hundefreilauffläche Nr. 34 führte, vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Fuß- und Radweg ausgebaut. Seit diesem Zeitpunkt wird diese Ost-West-Verbindung der Amsterdamer Straße mit der Niehler Straße verstärkt von Radfahrern frequentiert. In der Folge kommt es zu Konflikten und auch zu Unfällen zwischen Radfahrern und Hundehaltern im Abschnitt der Hundefreilauffläche. Aufgrund der bestehenden Gefährdung hat Ende September 2024 ein Pressetermin mit Hundehaltern stattgefunden, zu dem auch die Bezirksbürgermeisterin von Nippes in den Nordpark gekommen war. Es wurde deutlich, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss und dass die Gefahrensituation bereits seit neun Jahren unverändert besteht. Es besteht ein Beschluss Bezirksvertretung Nippes vom 03.09.2015, die Hundefreilaufflächen besser und deutlicher auszuschildern, siehe RIS-Vorlagen-Nummer AN/1239/2015. Begründet wurde der Beschluss damit, dass „sowohl Hundebesitzer als auch besonders Nicht-Hundebesitzer nicht erkennen können, wo es eine Hundefreilauffläche gibt oder dass sie sich auf einer Hundewiese befinden". Im Weiteren wurde beschlossen, die Verwaltung solle die Möglichkeit einer Umzäunung kleinerer Hundefreilaufflächen prüfen. Daraufhin teilte die Verwaltung am 28.01.2016 mit, dass sie den Text der bisherigen Schilder „geändert, gekürzt und mit Piktogrammen ergänzt” habe, siehe RIS-Vorlagen-Nummer 0126/2016. Die Größe der Hinweisschilder wurde jedoch beibehalten. Art und Ausführung der bis heute unverändert zum Einsatz kommenden Infoschilderständer, die der Aufnahme der Hinweisschilder dienen, können dem Grünbuch Köln, Seite 204, Stand Januar 2020, entnommen werden. Zur Prüfung der Einzäunung von Hundefreilaufflächen, ergänzte die Verwaltung, dass hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Gegen eine Einzäunung spreche auch, „ dass dadurch die übrige Bevölkerung ohne Hund vollkommen von der Nutzung dieser Grünanlagen ausgeschlossen würde". Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark. 30.10.2024, Seite 1 von 3 Der Ausbau des Trampelpfades wurde in einer Einwohnerfrage auf Antrag von Herrn Dr. Kulpe aufgegriffen. Diese wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.11.2015 beantwortet. (Zu dieser Zeit wurden Einwohnerfragen keine Vorlagen-Nummern zugeteilt, siehe daher die Ausführungen zu TOP 1.2 der entsprechenden Sitzungsniederschrift im Ratsinformationssystem.) Dr. Kulpe wies darauf hin, dass der Trampelpfad illegal gewesen sei und neben Fußgängern auch von Radfahrern benutzt würde, „ obwohl Radfahren auf Grünflächen gemäß der Kölner Stadtordnung unzulässig ist“. Darüber hinaus stellte er die Frage, aufgrund welchen Beschlusses dieser Weg gebaut wurde. Die Verwaltung antwortete wie folgt: „Der Ausbau des Weges erfolgte als laufendes Geschäft der Verwaltung und bedurfte keines Beschlusses. [...] Von der Neubausiedlung „Em Parkveedel“ hatte sich ein Trampelpfad gebildet, der Stolpergefahren aufwies. Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht wurde dieser ausgebaut“. Somit resultiert aus der Beseitigung einer relativ unerheblichen Stolpergefahr im Jahr 2015, seit nunmehr neun Jahren die viel erheblichere Gefahr schwerer Zusammenstöße zwischen Radfahrern und Hunden. Ferner existiert eine Anfrage des Ratsherrn Thomas Hegenbarth, zum Ausbau dieses Weges. Die Verwaltung beantwortete diese am 28.04.2016, siehe RIS-Vorlagen-Nummer 0994/2016, einschließlich zugehöriger Anlage. „Der Ausbau des Weges erfolgte als laufendes Geschäft der Verwaltung. Allerdings wurde der Weg nur in einer Breite von 1,50 Metern ausgebaut, da er - anders als die übrigen Spazierwege - nicht so stark genutzt wird. Die reguläre Gehwegbreite in Grünanlagen beträgt dagegen 2,50 Meter“. Bei einem Ortstermin wurde widersprüchlich hierzu eine Wegbreite des ausgebauten Trampelpfads von 2,50 Metern festgestellt. Aktuell wird seitens der Verwaltung der Ausbau eines durchaus vergleichbaren Trampelpfads in Longerich geplant, siehe Anlage. Um diesen Neubau eines Wegs vor der Durchführung der Baumaßnahme zu legitimieren, hat die Bezirksvertretung Nippes am 19.09.2024 per einstimmigem Beschluss die Verwaltung beauftragt, „den in der Anlage markierten „Weg“ durch den Park [...] mit einer wassergebundenen Wegedecke zu befestigen“. (Anmerkung: Eine wassergebundene Wegedecke stellt in fachlicher Hinsicht die Deckschicht eines erforderlichen, mehrschichtigen Aufbaus dar, insofern ist der Wortlaut des Beschlusses nicht korrekt.) Hauptfrage: Warum wird dieser Wegebau in Longerich nicht ebenso als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt? Unterfrage 1: Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht hätte der Weg auf der Hundefreilauffläche im Nordpark nach den ersten Verkehrsunfällen zwischen Radfahrern und Hunden gesperrt bzw. zurückgebaut werden müssen; warum ist das nicht geschehen bzw. warum geschieht dies nicht? Unterfrage 2: Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden seitens der Stadt Köln unternommen, um zukünftigen Unfällen vorzubeugen? Unterfrage 3: Da der Nordpark in Nippes ebenso wie der Park am Heilig-Geist-Krankenhaus im selben Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel" liegen, wird hier die Frage gestellt, ob in beiden Fällen eine Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erteilt worden ist, und wenn nicht, warum wurde seitens des Grünflächenamts darauf verzichtet? Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark, 30.10.2024, Seite 2 von 3 Freundliche Grüße, Anlage zur Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 vom 30.10.2024 Links: Trampelpfad im Nordpark, quer über die Hundefreilauffläche Nr. 34 Bildquelle: RIS Köln, Vorlagen-Nummer 0994/2016, Anlage Unten: Trampelpfad im Longericher Park, nicht als Hundefreilauffläche ausgewiesen Bildquelle: RIS Köln, Vorlagen-Nummer 1204/2024, Anlage Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark, 30.10.2024, Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Neusser Straße 450
- Niehler Straße
- Amsterdamer Straße
- Niehler Gürtel
- Em Parkveedel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3498/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 05.11.2024 14:06