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AN/0769/2026

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Vorhaben Helenenwallstraße (Vorlage 3517/2025), gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, SPD und Volt

Gem. Änderungsantrag BV1 05.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026

Gem. Änderungsantrag (BV1)

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Gem. Änderungsantrag (BV1)

5861 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0769/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium 
Bezirksvertretung Innenstadt 
Datum der Sitzung 
07.05.2026 
   
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Vorhaben Helenenwallstraße (Vorlage 
3517/2025). 
Sehr geehrte Frau Cazier, 
sehr geehrter Herr Burmester, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt zu setzen: 
 
Beschluss 
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende alternative Zielsetzung der Vorlage zu prüfen 
und der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Liegenschaftsausschuss sowie dem Ausschuss 
für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vorzulegen: 
 
1. Die Fläche gehört der Stadt – sie soll der Stadt nutzen: Das vorliegende Bebauungs-
planverfahren „Helenenwallstraße“ wird nicht weiterverfolgt. Die fast vollständig im städti-
schen Eigentum befindliche Fläche wird stattdessen für dauerhaft sozial gebundenen Woh-
nungsbau entwickelt. 
 
2. Erbbaurecht statt Verkauf – lange soziale Bindung: Die Grundstückvergabe erfolgt als 
Erbbaurecht über 80 Jahre, in Anlehnung an den Ratsbeschluss zum Vorrang des Erbbau-
rechts (Vorlage 1304/2020). [1] Entscheidend: Nach Auslaufen der Sozialbindung sind die 
Mieten an die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu binden.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Fraktion DIE LINKE 
SPD-Fraktion 
Nadine Gareis (VOLT) 
in der Bezirksvertretung 1

- 2 - 
 
3. Stadtstrategien und Nachhaltigkeitskriterien integrieren: Im Rahmen der Vergabever-
fahren werden ausschließlich sogenannte Bestandshalter wie gemeinnützige Wohnungsbau-
genossenschaften, berücksichtigt, die die Sozialbindung garantieren. Vorgaben wie die „Prio-
risierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung“ sowie Wohnraum 
für Studierende in Kooperation mit dem Kölner Studierendenwerk sind ebenso zu berück-
sichtigen, wie die in den „Kölner Perspektiven 2030+“ vereinbarten Ziele. [2, 3] 
 
4. Klimaresilienz als Planungsgrundlage: Dach- und Fassadenbegrünung, Versickerungs-
flächen und Maßnahmen zur Verdunstungskühlung sind als verbindliche Planungsziele zu 
verankern, um die Temperaturen im Umfeld an Hitzetagen spürbar zu senken. Ein möglichst 
weitgehender Erhalt und Integration des Baumbestand ist anzustreben. 
 
5. TH Köln als Planungspartnerin: Die TH Köln wird frühzeitig in den Planungsprozess ein-
gebunden – insbesondere die Fachbereiche Architektur, Design sowie Sozialarbeit und Sozi-
alpädagogik –, um das Vorhaben als praxisnahes Lehrprojekt für gemeinwohlorientierten, 
klimaresilienten Wohnungsbau zu gestalten, sollen Studierende im Rahmen eines Work-
shops Bebauungsmodelle entwickeln und vorstellen.  
 
6. Fördergelder konsequent ausschöpfen: Angesichts der angespannten Haushaltslage 
sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens verfügbare Förderprogramme des Lan-
des NRW zur Wohnraumförderung und Nachhaltigkeit, sowie der Europäischen Union früh-
zeitig zu identifizieren und auszuschöpfen. 
 
7. Baumaßnahme mit Brückensanierung Severinsbrücke synchronisieren: Jegliche 
Baumaßnahmen sind in enger Abstimmung mit der Verwaltung so zu gestalten, dass im 
Rahmen der Sanierung der Severinsbrücke notwendige Flächen zur Baustelleneinrichtung 
keine Bäume gefällt werden müssen. 
 
Begründung 
Köln hat ein Wohnungsproblem – kein Büroraumproblem. Nahezu jeder zweite Kölner Haus-
halt hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Der Bestand sozial gebundener Mietwoh-
nungen ist von 52.700 (2010) auf rund 44.400 (2022) gesunken – ein Minus von fast 16 Pro-
zent. Trotz steigender Förderzahlen fallen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neue hin-
zukommen. 
 
Ein entscheidender Faktor ist dafür der Grundstückspreis, was zur Folge hat, dass in der In-
nenstadt sozial gebundener Neubau sich nur noch realisieren lässt, wenn die Stadt selbst 
Boden einbringt. Genau das ist hier möglich: Die Fläche an der Helenenwallstraße befindet 
sich fast vollständig im städtischen Eigentum. Sie ist im Grunde eine Brachfläche und liegt 
zudem am Brückenkopf der Severinsbrücke in einer rechtsrheinischen Innenstadtlage mit er-
heblichem Entwicklungspotenzial. 
Gleichzeitig ist die Fläche eine klimapolitische Chance. Die Innenstadt und Deutz gehören zu 
den am stärksten versiegelten und im Sommer am stärksten überhitzten Bereichen Kölns. 
Eine Bebauung, die konsequent auf Baumerhalt, Begrünung und Versickerung setzt, kann 
hier einen messbaren Beitrag zur Klimaanpassung leisten – und zugleich ein Vorbild für 
künftige Projekte setzen. Dieses Potenzial lässt sich mit der TH Köln als Partnerin heben. 
 
Ergreifen wir diese Chance, denn eine Möglichkeit, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in ei-
ner derartigen Lage zu schaffen, wird es kaum wieder geben. 
 
Quellen 
[1] „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke 
Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau“, Vorlage: 1304/2020, in der vom

- 3 - 
 
Rat beschlossenen Fassung vom 17. März 2022, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=344458 
[2] „Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung“, Öffentli-
che Bekanntmachung vom 10.09.2025 der Stadt Köln, https://www.stadt-koeln.de/mediaas-
set/content/bekanntmachungen/2025/2025.09.10_0184-01_priopflege_stadtentwick-
lung_stadtplanung.pdf 
[3] „Stadtstrategie ‚Kölner Perspektiven 2030+‛“ aus: „Was macht die Stadt nachhaltig?“, We-
bangebot der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/73223/index.html 
 
 
Reinhold Goss Friedericke Stolle 
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende DIE LINKE 
 
Tim Cremer Nadine Gareis (VOLT) 
Fraktionsvorsitzender SPD

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Helenenwallstraße
  • Severinsbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/0769/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1
Datum
05.05.2026
Erstellt
04.05.2026 21:10