4385/2021
„Multilingualität von Anfang an -Aktuelle Übersicht zu Angeboten und Sprachfördermöglichkeiten von Mehrsprachigkeit in der Stadt Köln“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3818 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 28.12.2021 4385/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 13.01.2022 „Multilingualität von Anfang an -Aktuelle Übersicht zu Angeboten und Sprachfördermöglichkeiten von Mehrsprachigkeit in der Stadt Köln„ Herr Akter, Fraktion Die Linke, hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 30.09.2021 um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten. Die Antworten der Verwaltung sind den Fragen unmit- telbar angefügt. Unseres Wissens nach stammte ein Großteil der geflüchteten Menschen um die Jahre 2015/2016 aus dem Irak und Syrien. Diese sind vor allem Eziden und Ezidinnen, Kurdinnen und Kurden und Arabe- rinnen und Araber. 1. Inwiefern ist die Mehrsprachigkeit und insbesondere die Erlernung der Muttersprache für die Kin- der dieses o.g. Personenkreises über den freiwilligen herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) hin- aus sichergestellt, zumal der HSU nur an wenigen Schulen, meistens nach der regulären Schule stattfindet, was den Zugang der Schülerinnen zu ihrer Herkunftssprache nicht erleichtert? Antwort der Verwaltung: Es gibt für keinen Personenkreis über den freiwilligen herkunftssprachlichen Unterricht hinaus Sprachunterricht, es sei denn diese Sprache ist durch die curriculare Einbindung – wie z.B. bei Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Türkisch, Griechisch,… - vorgesehen. Da- her ist eine Mehrsprachigkeit oder das Erlernen der jeweiligen Muttersprache nicht immer sicher- gestellt. Durch die Umsetzung des ZMI-Eckpunktepapiers in der Stadt Köln ist die Anzahl der HSU- Angebote in der arabischen Sprache gestiegen. Für die Sprache Kurdisch wurde das Angebot um Kurdisch-Sorani erweitert. Die vom Schulamt für die Stadt Köln erstellten Informationen zu den HSU-Angeboten in der Stadt sind über den nachfolgenden Link abrufbar: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20166/index.html. 2. Wäre für die Schülerinnen und Schüler dieses Personenkreises nicht ebenfalls eine Beschulung nach dem KOALA Prinzip, bei dem beide Sprachen (Deutsch und die Herkunftssprache) Unter- richts- und Erklärsprachen sind für die sprachliche und pädagogische Entwicklung der Kinder nicht von Vorteil? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist eine Beschulung nach dem KOALA- bzw. dem Bilingualen Konzept für alle Her- kunftssprachen von Vorteil. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW hat im Jahr 2020 ein neues Programm mit dem Titel „Grundschulbildung stärken durch HSU- Mehrsprachigkeit un- terstützt den Bildungserfolg der Kinder“ aufgelegt, das eine Verbreitung der Erfahrungen aus dem KOALA-Konzept, dem Bilingualen Konzept und aus dem Konzept „Gelebte Mehrsprachigkeit“ initi- 2 iert und fördert. Durch zusätzliche personelle Ressourcen und Fortbildungen der Lehrkräfte im pädagogischen und didaktischen Bereich sollen die Schulen der Primarstufe für eine verstärkte Einbindung der Herkunftssprachen in den Regelunterricht gewonnen werden; in Köln ist dies bisher bei zwei Schulen gelungen. Nach und nach sollen sich auf diese Weise immer mehr Primarschulen mit der Koordinierung und Einbindung der Herkunftssprachen in den Regelunterricht auseinandersetzen. 3. Wenn man bedenkt, dass sehr viele Schulen nach dem KOALA Prinzip und Bilinguale Schulen neben der Deutschen Sprache in Russisch, Türkisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Eng- lisch unterrichten, wäre es dann nicht überlegenswert, diese Konzepte um Kurdisch und Arabisch auszuweiten? Dies wird ja auch im Fazit so gesehen, dass der Ausbau der Förderung von Mehr- sprachlichkeit unabdingbar ist. Antwort der Verwaltung: Siehe bitte Antwort zu Frage 1. Gez. i.V. Blome für OB Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4385/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.12.2021
- Erstellt
- 20.12.2021 12:02