Mandari Insight

0395/2017

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 13.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2017, TOP 2.10

Anlage 2a

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3b

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3a

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2b

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2a

1615 Zeichen

Anlage 2a    m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
VZ-Soll
Produzierendes Gewerbe 115,92 12,69% 114,69 12,17% 115,65 12,33% 116,90 12,30% 116,76 12,42%
Einzelhandel 36,41 3,99% 37,60 3,99% 35,05 3,74% 38,04 4,00% 38,05 4,05%
Hotel- & Gaststättengewerbe 9,52 1,04% 10,66 1,13% 10,35 1,10% 15,06 1,58% 10,84 1,15%
Groß- & Außenhandel 58,15 6,37% 64,48 6,84% 64,12 6,83% 66,76 7,02% 66,71 7,10%
Verkehr/Postdienste 33,40 3,66% 36,01 3,82% 36,72 3,91% 54,60 5,74% 38,94 4,14%
Banken 95,19 10,42% 79,14 8,40% 85,53 9,12% 83,21 8,76% 86,13 9,16%
Versicherungen 128,83 14,10% 149,95 15,91% 156,41 16,67% 146,25 15,39% 144,21 15,34%
Finanzdienstleister 132,88 14,55% 133,34 14,15% 132,72 14,15% 115,72 12,18% 117,12 12,46%
Medienwirtschaft 12,67 1,39% 9,59 1,02% 9,25 0,99% 8,40 0,88% 9,03 0,96%
Information & Kommunikation 70,82 7,75% 75,05 7,96% 67,26 7,17% 94,50 9,94% 96,48 10,26%
Sonstige Dienstleistungen *2) 219,58 24,04% 231,96 24,61% 225,09 23,99% 210,96 22,20% 215,89 22,96%
Summe 913,37 100,00% 942,47 100,00% 938,15 100,00% 950,40 100,00% 940,16 100,00%
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.007,80  Mio. EUR 1.028,50  Mio. EUR 923,43  Mio. EUR 923,43  Mio. EUR 1.018,73  Mio. EUR
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre) 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 06.02.2017
Branchen
2013 2014 2015 2016 2017

Anlage 5

1095 Zeichen

Anlage 5             m     
 
 
 
 
Stand  
 
Ergebnis  
2008 
Ergebnis  
2009 *1) 
Ergebnis  
Vorvorjahr 
2015 *2) 
Ergebnis  
Vorjahr 
2016 *2) 
Wert laufe n- 
des Jahr 
2017 *2) 
Abwe ichung  
2017 zu 2008 
Abwe ichung  
2017 zu 2009 
Rel. Abw.  
2017 zu 2008 
Rel. Abw.  
2017 zu 2009 
01.01. 764,2 778,8  793,3 840,6 915,2  151,0 136,4 19,8 % 17,5 % 
31.01. 757,2 814,1  809,4 917,2 1.018,7  261,5 204,6 34,5 % 25,1 % 
28.02. 723,2 851,5  823,9 924,2      
31.03. 756,2 858,7  821,8 1.012,7      
30.04. 803,8 833,4  886,3 1.064,9      
31.05. 838,9 807,1  917,5 1.108,8      
30.06. 926,5 800,4  921,0 1.146,9      
31.07. 970,8 790,0  907,8 1.187,3      
31.08. 1.034,3 776,8  925,7 1.200,8      
30.09. 1.018,1 758,6  956,5 1.216,6      
31.10. 1.038,6 773,1  965,7 1.283,1      
30.11. 1.043,3 795,8  997,8 1.272,7      
31.12. 1.043,2 794,6  923,4 1.279,0      
 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unternehmenssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorjahre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen.

Anlage 3b

495 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2016 + 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 01.09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. 
Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr 
Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage 4

329 Zeichen

Anlage 4    m 
700,0 
750,0 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2014 Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Jahreswert 2017

Anlage 3a

675 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2016 + 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
50,00 
70,00 
90,00 
110,00 
130,00 
150,00 
170,00 
190,00 
210,00 
230,00 
01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 01. 09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr 
Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr 
IuK - Vorjahr IuK - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Anlage 1

365 Zeichen

Anlage 1    m
0,0 
100,0 
200,0 
300,0 
400,0 
500,0 
600,0 
700,0 
800,0 
900,0 
1.000,0 
1.100,0 
1.200,0 
1.300,0 
1.400,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 3 1.10. 30.11. 31.12. 
Hpl-Ansatz 2017 Vorauszahlungen 2017 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2017 Vorjahreswert 2016 
Entwicklung des Anordnungssolls 2017

Anlage 2b

1024 Zeichen

Anlage 2b   m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
VZ-Soll
Sonstige Dienstleistungen *2) 219,58 100,00% 231,96 100,00% 225,09 100,00% 210,96 100,00% 215,89 100,00%
"Freiberufliche Tätigkeiten" 36,49 16,62% 36,80 15,86% 36,91 16,40% 35,53 16,84% 36,79 17,04%
Daseinsvorsorge 23,79 10,83% 24,48 10,55% 25,56 11,36% 22,51 10,67% 22,16 10,26%
Umwelt 13,49 6,14% 11,06 4,77% 13,20 5,86% 14,77 7,00% 14,74 6,83%
Kulturelle Tätigkeiten 4,23 1,93% 5,49 2,37% 4,97 2,21% 5,43 2,57% 6,35 2,94%
Weitere Dienstleistungen 141,58 64,48% 154,13 66,45% 144,45 64,17% 132,72 62,91% 135,85 62,93%
Summe 219,58 100,00% 231,96 100,00% 225,09 100,00% 210,96 100,00% 215,89 100,00%
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) siehe Anlage 2a
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 06.02.2017
Unterbranchen                 
Sonstige Dienstleistungen
2013 2014 2015 2016 2017

Mitteilung Ausschuss

4724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21/212/1 
 
Vorlagen-Nummer  13.02.2017 
 0395/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.02.2017 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2017 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2017 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
Hpl.-Ansatz 941,90 Mio. EUR 250,00 Mio. EUR 1.191,90 Mio. EUR
Stand: 06.02.2017 940,16 Mio. EUR 78,56 Mio. EUR 1.018,72 Mio. EUR
% vom Ansatz 99,82  % 31,43  % 85,47  %
Stand: 08.02.2017 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
% vom Ansatz  %  %  %
Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt
 
 
Die auf den 08.02.2017 aktualisierte Vorlage sowie alle Anlagen werden zur Sitzung des Fi-
nanzausschusses nachgereicht. 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, 
die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, 
die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner 
nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem 
schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt 
dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts-
jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen 2017 hat den Teilansatz von 941,90 Mio. 
EUR fast erreicht. Nach dem derzeitigen Stand wird dieser Teilansatz bis zum Jahresende erreicht. 
Für das Jahr 2017 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2016 von 
860,0 Mio. EUR um ca. 9,52 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt 
mit 16,60 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Endstand 2016 in Höhe von 923,56 Mio. EUR).  
Der Teilansatz für Nachforderungen wurde auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswer-

2 
 
tes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres-
verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh-
bar. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis En-
de Januar 2017 festgesetzten Forderungen. Infolge der gewerbesteuerspezifischen Verfahrensbe-
sonderheiten verändern sich die Festsetzungen der Erhebungszeiträume 2013 - 2015 noch fortwäh-
rend. Die Festsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2016 werden verfahrensbedingt erst in der 
zweiten Jahreshälfte in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Berichtigungen sind jedoch für 
alle Erhebungszeiträume möglich. Bei den Werten für die Erhebungszeiträume ab 2016 handelt es 
sich überwiegend noch um Vorauszahlungen. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch 
die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewie-
sen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0395/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27