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0574/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplatzes, Aktenzeichen 168/23

Mitteilung BV 14.02.2024

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2530 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 21. September 2023 20:08 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.09.2023 
20:07:47 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wende mich heute an Sie, um ein Anliegen vorzutragen, das nicht nur mir, sondern vielen 
Bewohnern unseres Vorortes am Herzen liegt. Es handelt sich um die Notwendigkeit, einen 
öffentlichen eingezäunten Fußball-/Bolzplatz in unserer Gemeinde zu schaffen. Derzeit gibt 
es keine derartige Fläche in unserem Ort oder der näheren Umgebung, was besonders in 
einem Vorort einer Großstadt wie Köln als Grundversorgung für unsere Kinder betrachtet 
werden sollte. 
 
Unsere Gemeinde hat in den letzten Jahren erheblich an Einwohnern zugelegt, darunter 
viele Familien mit Kindern. Es ist erfreulich zu sehen, wie lebendig und dynamisch unsere 
Gemeinde geworden ist. Allerdings bringt dieser Zuwachs auch einige Herausforderungen 
mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche. 
Aktive Freizeitaktivitäten im Freien sind essentiell für die gesunde Entwicklung unserer 
jungen Generation. 
 
Ein öffentlicher eingezäunter Fußball-/Bolzplatz würde nicht nur dazu beitragen, die 
körperliche Gesundheit der Kinder zu fördern, sondern auch ihre sozialen Fähigkeiten 
verbessern. Sie könnten sich hier in sicherer Umgebung treffen, miteinander spielen und 
Sport treiben. Darüber hinaus würde ein solcher Platz auch die Eltern entlasten, die sich oft 
Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder machen, wenn sie draußen spielen. 
 
Wir sind uns bewusst, dass die Stadt Köln bereits viele Anfragen und Anregungen erhält. 
Dennoch möchten wir Sie eindringlich bitten, dieses Anliegen zu prüfen und in Erwägung zu 
ziehen. Ein öffentlicher eingezäunter Fußball-/Bolzplatz wäre nicht nur ein großer Gewinn für 
unsere Gemeinde, sondern auch ein Zeichen für das Engagement der Stadt Köln in Bezug 
auf die Förderung der Freizeitmöglichkeiten und der Sicherheit unserer Kinder. 
 
Wir hoffen, dass Sie unsere Bitte ernst nehmen und die Schaffung eines öffentlichen 
Fußball-/Bolzplatzes in unserem Vorort in Erwägung ziehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 Antwortschreiben

2619 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 168/23 06.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplat-
zes“, Aktenzeichen 168/23 S 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.09.2023. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und teilt Folgendes mit: 
„Der Stadtteil Brück ist tatsächlich bezüglich Ballspielangeboten unterversorgt.  
Die Neuanlage eines Bolzplatzes ist allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. 
So ist aufgrund der im Rahmen des Ballspielens zu erwartenden Geräuschentwick-
lung aus Lärmschutzgründen grundsätzlich ein ausreichender Abstand zur Wohnbe-
bauung vorzusehen (etwa 100 m).  
Der im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatz an der Peter-Hagen-Straße eignet 
sich aufgrund seiner Nähe zur Wohnbebauung daher nicht als Bolzplatz. Allerdings ist 
am Pohlstadtsweg eine ausbaufähige Fläche als Ballspielfläche ausgewiesen.“ 
Einen Bolzplatz am Pohlstadtsweg einzurichten steht auf einer sogenannten Maßnah-
menliste, die zu gegebener Zeit vom Rat der Stadt Köln beraten wird. Durch eine Prio-
risierung vieler Maßnahmen kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt wer-
den, wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: ju-
gendamt@stadt-koeln.de. 
 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis gegeben.

- 2 - 
 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0574/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Schaffung eines öffentlichen 
Fußball-/Bolzplatzes, Aktenzeichen 168/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0574/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.02.2024
Erstellt
14.02.2024 07:44