0574/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplatzes, Aktenzeichen 168/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 21. September 2023 20:08 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.09.2023 20:07:47 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute an Sie, um ein Anliegen vorzutragen, das nicht nur mir, sondern vielen Bewohnern unseres Vorortes am Herzen liegt. Es handelt sich um die Notwendigkeit, einen öffentlichen eingezäunten Fußball-/Bolzplatz in unserer Gemeinde zu schaffen. Derzeit gibt es keine derartige Fläche in unserem Ort oder der näheren Umgebung, was besonders in einem Vorort einer Großstadt wie Köln als Grundversorgung für unsere Kinder betrachtet werden sollte. Unsere Gemeinde hat in den letzten Jahren erheblich an Einwohnern zugelegt, darunter viele Familien mit Kindern. Es ist erfreulich zu sehen, wie lebendig und dynamisch unsere Gemeinde geworden ist. Allerdings bringt dieser Zuwachs auch einige Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche. Aktive Freizeitaktivitäten im Freien sind essentiell für die gesunde Entwicklung unserer jungen Generation. Ein öffentlicher eingezäunter Fußball-/Bolzplatz würde nicht nur dazu beitragen, die körperliche Gesundheit der Kinder zu fördern, sondern auch ihre sozialen Fähigkeiten verbessern. Sie könnten sich hier in sicherer Umgebung treffen, miteinander spielen und Sport treiben. Darüber hinaus würde ein solcher Platz auch die Eltern entlasten, die sich oft Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder machen, wenn sie draußen spielen. Wir sind uns bewusst, dass die Stadt Köln bereits viele Anfragen und Anregungen erhält. Dennoch möchten wir Sie eindringlich bitten, dieses Anliegen zu prüfen und in Erwägung zu ziehen. Ein öffentlicher eingezäunter Fußball-/Bolzplatz wäre nicht nur ein großer Gewinn für unsere Gemeinde, sondern auch ein Zeichen für das Engagement der Stadt Köln in Bezug auf die Förderung der Freizeitmöglichkeiten und der Sicherheit unserer Kinder. Wir hoffen, dass Sie unsere Bitte ernst nehmen und die Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplatzes in unserem Vorort in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 168/23 06.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplat- zes“, Aktenzeichen 168/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.09.2023. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und teilt Folgendes mit: „Der Stadtteil Brück ist tatsächlich bezüglich Ballspielangeboten unterversorgt. Die Neuanlage eines Bolzplatzes ist allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. So ist aufgrund der im Rahmen des Ballspielens zu erwartenden Geräuschentwick- lung aus Lärmschutzgründen grundsätzlich ein ausreichender Abstand zur Wohnbe- bauung vorzusehen (etwa 100 m). Der im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatz an der Peter-Hagen-Straße eignet sich aufgrund seiner Nähe zur Wohnbebauung daher nicht als Bolzplatz. Allerdings ist am Pohlstadtsweg eine ausbaufähige Fläche als Ballspielfläche ausgewiesen.“ Einen Bolzplatz am Pohlstadtsweg einzurichten steht auf einer sogenannten Maßnah- menliste, die zu gegebener Zeit vom Rat der Stadt Köln beraten wird. Durch eine Prio- risierung vieler Maßnahmen kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt wer- den, wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: ju- gendamt@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis gegeben. - 2 - Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0574/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Schaffung eines öffentlichen Fußball-/Bolzplatzes, Aktenzeichen 168/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0574/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 07:44