V/0234/2012
Antrag lfd. Nr. A-H/0020/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
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Berichtsvorlage
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V/0234/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag lfd. Nr. A-H/0020/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht über die entstehenden Kosten bei Herrichtung der bestehenden Toilettenanlage auf dem Marktplatz Hiltrup für die Öffentlichkeit (Nutzung auch außerhalb von Markttagen) Beratungsfolge 26.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Auf dem Markplatz in Hiltrup steht ein kleiner, sehr einfach ausgestatteter Toilettencontainer mit jeweils einer Kabine für Damen und Herren. Dieser wird seit Jahren ausschließlich wäh rend der Markttage geöffnet und dient als Toilette für Marktbeschicker und Besucher des Wochenmarktes. Die Bewirtschaftung des Toilettencontainers (Öffnen, Schließen, Reinigen) wird von der Wall AG im Rahmen des bestehenden Vertrages über Werberechte auf öffentlichen Flächen und öffentl i- che Toiletten durchgeführt. 2. Inhalt des Prüfauftrages Hiltrup als größter Stadtteil von Münster verfügt über keine öffentliche Toilette, welche täglich genutzt werden kann. Die FDP -Fraktion in der Bezirksvertretung Mün ster-Hiltrup regt daher an, den bestehenden Toilettencontainer auf dem Marktplatz so herzurichten, dass dieser der Öffen t- lichkeit an allen Wochentagen gegen ein Nutzungsentgelt als vollwertige öffentliche Toilette zur Verfügung steht. In einem ersten Schr itt sollen die Kosten ermittelt werden, welche durch die Umsetzung dieses Vorschlages entstehen würden. Vorlagen-Nr.: V/0234/2012 Auskunft erteilt: Herr Ahlmann Ruf: 492-3222 E-Mail: Ahlmann@stadt-muenster.de Datum: 16.03.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0234/2012 3. Beschreibung der Kosten 3.1 Einmalige Kosten Anlässlich einer dauerhaften Nutzung des Toilettencontainers entstünden einmalige Umbauko s- ten, damit ein Nutzungsentgelt erhoben werden kann. Es müssten Türöffner mit Mün zschloss verbaut werden, die zu den Markttagen außer Betrieb gesetzt werden könnten, damit eine Nu t- zung in gewohnter Weise möglich bliebe. Außerdem müssten die Strom- und Wasserzähler ergänzt werden, damit eine Trennung der Kos- ten zwischen Marktbetrieb und öffentlichem Toilettenbetrieb möglich wäre. Hinzu kämen kleinere Posten wie Piktogramme, Schilder mit Öffnungszeiten, Serviceschlüssel etc.. 3.2 Laufende Kosten Laufende Kosten ent stünden in Form von Verbrauchskosten (Wasser, Abwasser, Strom, Toile t- tenpapier, Seife, Papierhandtücher etc.) und Personal - sowie Fahrkosten für Öffnungs-/ Schließ- dienst und Reinigung. Der Markt in Hiltrup findet freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt . Eine generelle Öffnung des Toilettencontainers würde somit Kosten für 6,5 zusätzliche Wochentage verursachen. Die Nu t- zungsfrequenz der Toilettenanlage wird seitens der Verwaltung außerhalb der Marktzeiten jedoch als deutlich geringer eingeschätzt als während der Durchführung des Wochenmarktes. 3.3 Einnahmen Die Bereitstellung der Toilette gegen ein Nutzungsentgelt würde es ermöglichen, die entstehe n- den Kosten teilweise zu kompensieren. Die Höhe der Einnahmen ist abhängig von der Akzeptanz der Toilette und der Höhe des Nutzungsentgeltes. Bei den bestehenden öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet wird ein Nutzungsentgelt zwischen 0,20 Euro und 0,50 Euro erhoben, sofern sie nicht kostenlos zugänglich sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte die gebotene Leistu ng (Ausstattung, Sauberkeit und Ambiente der Anlage) in einem Zusammenhang mit dem Nutzungsentgelt stehen. Ein im Rahmen eines Ortstermins vorgeschlagenes Nutzungsentgelt in Höhe von 1,00 Euro je Nutzungsvorgang würde nach Einschätzung der Verwaltung die A kzeptanz des potenziellen Nut- zerkreises nicht erhöhen. Diese Einschätzung beruht auf Größe und baulichem Zustand der To i- lette (zufriedenstellende Sauberkeit wird unterstellt). Bei der Musterberechnung wird daher von einem Nutzungsentgelt von 0,50 € ausgeg angen und von einer durchschnittlichen Frequenz von 10 Nutzungen täglich (außerhalb der Marktzeiten). 3 V/0234/2012 4. Aufstellung der Kosten Für Vorbereitung und den Betrieb der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Marktplatz in Hiltrup entstünden somit auf Grundlag e der unter Pkt. 3 beschriebenen Rahmenbedingungen folgende Kosten: 4.1 Kosten im 1. Jahr einmalige Kosten: 1.506,25 € laufende Kosten: 33.948,93 € Einnahmen: 1.560,00 € Kosten / insgesamt: 33.895,18 € 4.2 Kosten in Folgejahren laufende Kosten: 33.948,93 € Einnahmen: 1.560,00 € Kosten / insgesamt: 32.388,93 € Hinzuzurechnen sind Eventualpositionen, die erfahrungsgemäß durch Vandalismus entstehen. Diese können durch Öffnungszeiten beeinflusst, jedoch nicht vermieden werden. 5. Weiteres Vorgehen Der Betrieb der öffentlich en Toiletten im Stadtgebiet wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 au f- grund einer vertraglichen Vereinbarung an die Wall AG übergeben. Die Wall AG ist seither ve r- pflichtet, den laufenden Betrieb der öffentlichen Toiletten und Umbau -/Sanierungsmaßnahmen in definiertem Umfange sicherzustellen. Die Stadt Münster stellt seit diesem Zeitpunkt keine Mittel für diesen Zweck in den Haushalt ein. Sollte die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup dem Vorschlag der FDP -Fraktion folgen und die g e- nerelle Öffnung der Toilette auf dem Markplatz Hiltrup weiter verfolgen, müssten die dafür erfo r- derlichen Mittel in dem unter Pkt. 4 dargestellten Umfang bereit gestellt werden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0234/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37