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4426/2021

Sachstand Baustelleneinrichtung Am Hirschsprung

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.01.2022, TOP 9.1.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2084 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 4426/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 
 
Sachstand Baustelleneinrichtung Am Hirschsprung 
hier: mündl. Anfrage von Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU-Fraktion) in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk am 02.09.2021, TOP 9.3.2 
 
„Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU-Fraktion) führt aus, dass seit dem 12.07.2021 mehrere 
Baustellenschilder in der Straße Am Hirschsprung in Köln Brück aufgestellt worden sind, besonders 
an der Straße „Im Fuchsbau“, die an allen Wochentagen wegen anstehender Bauarbeiten das Parken 
verhindert. Da bis Ende August keinerlei Bauarbeiten stattgefunden haben und Anwoh-ner*innen 
dringend benötigter Parkraum fehlt, stellt sie folgende Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand, bezüglich der Bauarbeiten in Köln Brück in der Straße „Am Hirschsprung?  
 
2. Ist der Verwaltung die Parkraumnot in diesem Quartier bekannt?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Es haben im genannten Bereich „Am Hirschsprung“ bzw. „Im Fuchsbau“ im August 2021 gra-
benlose Kanalsanierungsarbeiten stattgefunden. Für diese Arbeiten werden mehrfach und in 
zeitlich längeren Abständen lediglich die Schächte geöffnet. Dadurch, dass kein Straßenauf-
bruch erforderlich ist, entsteht häufig der Eindruck, dass überhaupt keine Arbeiten stattgefun-
den haben und die Haltverbote grundlos aufgestellt wurden. Um Arbeiten im öffentlichen Stra-
ßenland anzukündigen, werden seitens der zuständigen Firmen Anliegerinformationen an die 
unmittelbaren Anlieger*innen verteilt. 
 
Die angesprochenen Arbeiten haben im August 2021 stattgefunden und wurden bereits im 
selbigen Monat beendet.  
 
2. Bei einem temporären Wegfall von Parkplätzen besteht immer ein kurzzeitiger Mangel, was 
leider aufgrund der notwendigen Bautätigkeiten nicht zu verhindern ist. Es ist hier nicht be-
kannt, dass in dem genannten Bereich grundsätzlich ein erhöhter Parkraummangel im stadt-
weiten Vergleich besteht.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4426/2021
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.01.2022
Erstellt
22.12.2021 10:31