2010/0134
Evaluation des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2010/0134
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.05.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0134 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Evaluation des Konzeptes zur Weit erentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 10.05.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Evaluationsbericht zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. Anlagen: Evaluation Wohnungslosenhilfe 2009_2010 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2010 Mit Beschluss Nr. 251 vom 14. Mai 2008 hat der Magistrat dem Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestimmt. Auf den verpflichtenden Grundlagen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie des Sozialgesetzbuches XII wird die Obdachlosenunterbringung in Darmstadt zielgruppenspezifisch organisiert. Mit beiliegender Evaluation legt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe in Darmstadt im Auftrag des Sozialdezernenten einen Bericht vor, der insbesondere folgende Aspekte verdeutlicht: 1. Die Versorgungslage für obdachlose Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ausreichend und quantitativ sowie qualitativ adäquat ausgebaut. 2. Die Zielgruppenorientierung bei der Belegung von Obdachlosenunterkünften hat sich bewährt. 3. Die Kooperation zwischen der ARGE Darmstadt und dem Amt für Soziales und Prävention hinsichtlich der Leistungsgewährung für erwerbsfähige Wohnungslose garantiert Hilfen aus einer Hand für die Betroffenen. 4. Neu etablierte Angebote wie z. B. Unterstützung für psychisch kranke Obdachlose greifen und sind im System gut implementiert. 5. Aktuelle Bedarfslagen wie z. B. die Schaffung eines adäquaten Angebotes für ältere, pflegebedürftige obdachlose Männer u. a. werden in dem Bericht aufgegriffen. 6. Innovative Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. Senkung der Zahlen in der Obdachlosenbetreuung werden aus dem Netzwerk „Fachkonferenz Wohnungslosigkeit“ vorgeschlagen. Hier ist vor allem die enge Kooperation zwischen der Wohnungssicherungsstelle im Amt für Wohnungswesen, der Schuldnerberatung und dem Fachdienst für besondere soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention sowie mit aktiven Trägern in der Wohnungslosenhilfe zu nennen. Mit dem vernetzten, abgestimmten und zielorientierten Handeln gelingt es, die Kosten für die Obdachlosenunterbringung relativ stabil zu halten und den Bedarfslagen der Menschen gerecht zu werden. Die Kostenentwicklung für die Unterkünfte in den letzten beiden Jahren (2008: 847.034 Euro, 2009: 888.903 Euro) ist vor allem auf eine durchschnittlich höhere Belegungszahl und Verweildauer zurückzuführen. Beispielsweise lange kalte Winter oder auch fehlender Wohnraum für allein stehende Personen verändern die Anzahl der wohnungslosen Menschen gravierend. Im Jahr 2008 wurden 1.229 Personen und im Jahr 2009 1.239 Personen untergebracht. Beinhaltet in oben genannten Kosten ist auch die Unterstützung für 1.298 durchreisende Personen in 2008 und 1.659 Durchreisende in 2009. Auch die steigenden Zahlen von Menschen mit Multiproblemlagen fordern die erhöhte Aufmerksamkeit des pädagogischen Betreuungspersonals und haben längere Verweildauern in den Unterkünften zur Folge – zielgruppenspezifische Angebote bieten hier möglichst passgenaue Hilfen. Für Betreuung in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach SGB XII werden durchschnittlich ca. 400.000 Euro außerhalb von Einrichtungen im Jahr verausgabt. 3 ... Die fachlichen Empfehlungen aus dem Bericht sollen kontinuierlich umgesetzt werden. Die Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe sowie die daraus gebildete Projektgruppe unter Federführung des Amtes für Soziales und Prävention – Fachdienst für besondere soziale Hilfen – koordiniert die Zusammenarbeit und wird weiterhin Evaluationsberichte im Sinne eines Qualitäts- und Prozesscontrollings in der Wohnungslosenhilfe erarbeiten. Darmstadt, 10.05.10 50 – ak/bö Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat
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Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Evaluationsbericht 2009
Bewertung der bislang politisch und fachlich gesetzten Standards
Die Umsetzung des Magistratsbeschlusses von 1999 wird hinsichtlich der Schaffung von de-
zentralen kleineren Einrichtungen nach wie vor positiv bewertet.
Bewährt hat sich ebenso in diesem Zusammenhang die konstruktive Netzwerkarbeit in den me-
dizinischen, juristischen und sozialen Bereichen, sowie die Zusammenlegung der Obdachlosen-
behörde mit der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII.
In allen Unterkünften erfolgt nach wie vor die Unterbringung im Regelfall in Ein- bis Zwei-
bettzimmern, was bei der Spannbreite an Problemlagen erheblich zur Entspannung und Be-
friedung der Klientel beiträgt, dieser Standard sollte beibehalten werden.
Die Angebote aller in der Wohnungslosenhilfe tätigen Einrichtungen sind unverzichtbar. Dabei
stehen im Mittelpunkt Information und Beratung, Begleitung, Krisenintervention, Klärung und
Unterstützung aller sozialrechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitsrelevanten Fragen, Ziel-
formulierung und die Einleitung weiterer Hilfsmaßnahmen (§§ 66 ff. SGB XII).
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Konkrete Ergebnisse im Evaluationszeitraum
• Die neu geschaffene Unterkunft Bismarckstr.100 wird aufgrund des gelungenen Kon-
zeptes mit den Hilfestellungen Essen, Gesundheit, Unterkunft positiv bewertet.
• Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für die im Stadtteil wohnenden Menschen
sowie die besondere Zielgruppe der Prostituierten wurde geschaffen.
• Das Projekt Starthilfe, also die präventive Einbindung von Fachpersonal für psychisch
kranke obdachlose Menschen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, hat sich
bewährt und konnte in die Regelförderung aufgenommen werden.
• Die Voraussetzungen für die Installation von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16e
SGB II insbesondere für Integrationsassistentinnen / Integrationsassistenten wurden
für das Jahr 2009 geschaffen.
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Derzeitige Bedarfseinschätzung
Einrichtung Bedarfseinschätzung Plätze
künftig
Angebot aktuell
Plätze
Büro für Sozial- & Wohnbe-
ratung: Container 16 16
Diakonie: Übernachtung 25 plus
Notplätze
Diakonie: Überbrückung 25
47 plus 8 Notplätze in
Containern zusammen mit
der Überbrückung
Diakonie: Frauenüber-
gangswohnhaus 17 plus 2 Notplätze 15 plus 2 Notplätze
Diakonie: Scentral
Drogenfreier Raum 5 5
Horizont : Bismarckstr.100 25 25
Horizont: Rheinstrasse 312 19 19
Horizont: Familien 32 11 Familien Belegung mit
32 Personen möglich
Pension 0 4
Bedarfseinschätzung 166 163
Die geschätzte Erhöhung der Plätze ergibt sich vor allem unter Betrachtung geschlechts-
spezifischer Aspekte für wohnungslose Frauen.
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Empfehlungen der Projektgruppe zur Re-Integration und zum Ausstieg aus der
Obdachlosigkeit sowie zu einer präventiven Wohnungssicherung
I. Betreutes Wohnen gemäß §67 SGB XII
• Stationäre und ambulante Hilfen (Betreutes Wohnen und Fachberatungsstelle) gemäß
§67 SGB XII ergänzt mit Angeboten des SGB II können in vielen Fällen Vermittlung in
Wohnraum einleiten bzw. Erhalt von Wohnraum sichern.
• Als Qualitätsstandard eines nachhaltigen Ausstiegs aus der Obdachlosigkeit wird ein
Zeitraum von mindestens sechs Monaten definiert. In dieser Zeitspanne soll die Wie-
derherstellung der Wohnfähigkeit und des Wohnens in einer eigenen Wohnung erreicht
werden.
• Zur Erreichung dieses Qualitätsstandards bedarf es aufeinander abgestimmter kurz-
und mittelfristiger Maßnahmen
• Unmittelbar nach einem Aufenthalt in einer Obdachloseneinrichtung stützende Folge-
maßnahmen dienen der Festigung und Wiederherstellung der Wohnfähigkeit und sind
aus fachlicher Sicht ein wesentliches Einstiegselement zum Ausstieg aus der Obdachlo-
sigkeit. Das Angebot des Betreuten Wohnens gilt es auszuweiten.
• Betreutes Wohnen gemäß § 67 SGB XII kann bei Mietschulden, Räumungsandrohung
etc. als präventive Maßnahme zur Wohnungssicherung und zur Vermeidung drohender
Obdachlosigkeit eingesetzt werden.
• Aufsuchende Nachbetreuung
Zur Gewährleistung eines nachhaltigen Ausstiegs sollte im Anschluss einer
Maßnahme des Betreuten Wohnens eine Pauschale von fünf Betreuungsstunden ge-
währt werden können. Diese Bewilligung ermöglicht dem beauftragten Träger, nach drei
und nochmals nach sechs Monaten eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit
dem/der ehemals Betreuten. Insbesondere wird der Aspekt von gesicherten Mietver-
hältnissen bei diesen Kontakten geprüft und ggf. eine Krisenintervention angeboten.
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• Zum langfristigen Erhalt der Wohnung – präventiv und / oder nach dem Ausstieg aus
der Obdachlosigkeit – ist das Angebot von niedrigschwellig arbeitenden, ambulanten
Anlaufstellen/ Beratungsstellen in den einzelnen Stadteilen ein zusätzliches Angebot
zur Wohnungssicherung. Es gilt bestehende Angebote zu nutzen, zu vernetzen und ge-
gebenenfalls neue Angebote zu schaffen. Wohnungssicherung rechnet sich finanziell
nicht nur volkswirtschaftlich sondern auch für das kommunale Budget.
II. Infobroschüre
Das bestehende Netzwerk von niedrigschwellig arbeitenden, ambulanten Anlaufstellen
in den einzelnen Stadtteilen wird in einer Infobroschüre erfasst und allen am Netzwerk
beteiligten Trägern sowie insbesondere den wohnungslosen bzw. von Wohnungsnot be-
troffenen Menschen zur Verfügung gestellt.
III. Weitere Maßnahmen
• Grundsätzlich ist eine engere Verzahnung der Bereiche Wohnungssicherung, Suchthil-
feangebot, Schuldnerberatung und Obdachlosenbehörde anzustreben, um effektivere
präventive Maßnahmen einzuleiten.
• Die vorgehaltenen Platzzahlen im Frauenübergangswohnhaus können den tatsächlichen
Bedarf nicht decken und müssen ausgebaut werden. Dies ist derzeit bereits in der
konkreten Umsetzungsphase.
• Zusätzlich benötigt werden längerfristige Wohnmöglichkeiten insbesondere für ältere
und / oder pflegebedürftige Obdachlose. Auch hier gilt der Grundsatz ambulant vor sta-
tionär. Gleichzeitig ist auch zu berücksichtigen, dass manche wohnungslose Menschen
nicht in Alten- oder Pflegeheime integrierbar sind.
• Gewünscht wird ein engerer Austausch unter den Trägern, insbesondere für die Klien-
tel, die immer wieder durch alle Einrichtungen kreist. Als Instrument für den engen
Austausch untereinander und mit / für die wohnungslosen Menschen wird bei Bedarf
eine Helfer- bzw. Helferinnenkonferenz eingeführt.
• Seit Beschluss des Magistrates zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Mai 2008 hat sich gezeigt, dass der Zielgruppe der
jungen Heranwachsenden im Alter von 18 bis ca. 26 Jahren vermehrt Aufmerksamkeit
gewidmet werden muss . Eine stetige Zunahme von Personen in dieser Altersgruppe oh-
ne Schulabschluss und starker psychischer Auffälligkeit ist zu verzeichnen. Diese jun-
gen Menschen benötigen intensivere Begleitung und Betreuung über einen längeren
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Zeitraum, der Rückfälle in alte Verhaltensmuster auffängt und um altersgemäßes Ver-
halten zu entwickeln. Hier werden geeignete Konzepte benötigt.
Schlussbemerkung
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Projektgruppe behalten quartalsmäßige Arbeitssit-
zungen bei, um die von der Politik beauftragte jährliche Evaluation des Konzeptes zur Weiter-
entwicklung der Wohnungslosenhilfe zu garantieren. Notwendige Modifizierungen und innovati-
ve Ansätze in der Wohnungslosenhilfe werden damit der Politik als Empfehlung kontinuierlich
zur Entscheidung vorgelegt.
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Bismarckstraße
- Rheinstraße 312
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0134
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00