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2010/0134

Evaluation des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 10.05.2010

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2010/0134

4669 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.05.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0134  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Evaluation des Konzeptes zur Weit erentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 10.05.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Evaluationsbericht zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Evaluation Wohnungslosenhilfe 2009_2010 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage  vom 10.05.2010 
 
Mit Beschluss Nr. 251 vom 14. Mai 2008 hat der Magistrat dem Konzept zur Weiterentwicklung der 
Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestimmt. 
 
Auf den verpflichtenden Grundlagen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung (HSOG) sowie des Sozialgesetzbuches XII wird die Obdachlosenunterbringung in Darmstadt 
zielgruppenspezifisch organisiert. 
 
Mit beiliegender Evaluation legt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern der 
Wohnungslosenhilfe in Darmstadt im Auftrag des Sozialdezernenten einen Bericht vor, der 
insbesondere folgende Aspekte verdeutlicht: 
 
1. Die Versorgungslage für obdachlose Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist 
ausreichend und quantitativ sowie qualitativ adäquat ausgebaut. 
2. Die Zielgruppenorientierung bei der Belegung von Obdachlosenunterkünften hat sich bewährt. 
3. Die Kooperation zwischen der ARGE Darmstadt und dem Amt für Soziales und Prävention 
hinsichtlich der Leistungsgewährung für erwerbsfähige Wohnungslose garantiert Hilfen aus 
einer Hand für die Betroffenen. 
4. Neu etablierte Angebote wie z. B. Unterstützung für psychisch kranke Obdachlose greifen und 
sind im System gut implementiert. 
5. Aktuelle Bedarfslagen wie z. B. die Schaffung eines adäquaten Angebotes für ältere, 
pflegebedürftige obdachlose Männer u. a. werden in dem Bericht aufgegriffen. 
6. Innovative Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. Senkung der Zahlen in der 
Obdachlosenbetreuung werden aus dem Netzwerk „Fachkonferenz Wohnungslosigkeit“  
vorgeschlagen. Hier ist vor allem die enge Kooperation zwischen der 
Wohnungssicherungsstelle im Amt für Wohnungswesen, der Schuldnerberatung und dem 
Fachdienst für besondere soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention sowie mit aktiven 
Trägern in der Wohnungslosenhilfe zu nennen. 
 
Mit dem vernetzten, abgestimmten und zielorientierten Handeln gelingt es, die Kosten für die 
Obdachlosenunterbringung relativ stabil zu halten und den Bedarfslagen der Menschen gerecht zu 
werden.  
 
Die Kostenentwicklung für die  Unterkünfte in den letzten beiden Jahren (2008: 847.034 Euro, 2009: 
888.903 Euro) ist vor allem auf eine durchschnittlich höhere Belegungszahl und Verweildauer 
zurückzuführen. Beispielsweise lange kalte Winter oder auch fehlender Wohnraum für allein stehende 
Personen verändern die Anzahl der wohnungslosen Menschen gravierend. Im Jahr 2008 wurden 
1.229 Personen und im Jahr 2009 1.239 Personen untergebracht. Beinhaltet in oben genannten 
Kosten ist auch die Unterstützung für 1.298 durchreisende Personen in 2008 und 1.659 
Durchreisende in 2009. 
 
Auch die  steigenden Zahlen von Menschen mit Multiproblemlagen fordern die erhöhte 
Aufmerksamkeit des pädagogischen Betreuungspersonals und haben längere Verweildauern in den 
Unterkünften zur Folge –  zielgruppenspezifische Angebote bieten hier möglichst passgenaue Hilfen. 
Für Betreuung in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach SGB XII werden durchschnittlich ca. 
400.000 Euro außerhalb von Einrichtungen im Jahr verausgabt.

3 
... 
 
Die fachlichen Empfehlungen aus dem Bericht sollen kontinuierlich umgesetzt werden. 
 
Die Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe sowie die daraus gebildete Projektgruppe unter Federführung 
des Amtes für Soziales und Prävention – Fachdienst für besondere soziale Hilfen – koordiniert die 
Zusammenarbeit und wird weiterhin Evaluationsberichte im Sinne eines Qualitäts- und 
Prozesscontrollings in der Wohnungslosenhilfe erarbeiten. 
 
 
Darmstadt, 10.05.10 
50 – ak/bö 
 
 
Dezernat V     
 
 
 
Jochen Partsch    
Stadtrat

anlage 1

7521 Zeichen

1
Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
1. Evaluationsbericht 2009 
 
Bewertung der bislang politisch und fachlich gesetzten Standards 
 
Die Umsetzung des Magistratsbeschlusses von 1999 wird hinsichtlich der Schaffung von de- 
zentralen kleineren Einrichtungen nach wie vor positiv bewertet. 
Bewährt hat sich ebenso in diesem Zusammenhang die konstruktive Netzwerkarbeit in den me- 
dizinischen, juristischen und sozialen Bereichen, sowie die Zusammenlegung der Obdachlosen- 
behörde mit der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII. 
In allen Unterkünften erfolgt  nach wie vor die Unterbringung im Regelfall in Ein- bis Zwei-
bettzimmern, was bei der Spannbreite an Problemlagen erheblich zur Entspannung und Be- 
friedung der Klientel beiträgt, dieser Standard sollte beibehalten werden.   
Die Angebote aller in der Wohnungslosenhilfe tätigen Einrichtungen sind unverzichtbar. Dabei 
stehen im Mittelpunkt Information und Beratung, Begleitung, Krisenintervention, Klärung und 
Unterstützung aller sozialrechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitsrelevanten Fragen, Ziel- 
formulierung und die Einleitung weiterer Hilfsmaßnahmen (§§ 66 ff. SGB XII). 
. 
 
Konkrete Ergebnisse im Evaluationszeitraum 
 
• Die neu geschaffene Unterkunft Bismarckstr.100 wird aufgrund des gelungenen Kon- 
zeptes mit den Hilfestellungen Essen, Gesundheit, Unterkunft  positiv bewertet. 
• Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot  für die im Stadtteil wohnenden Menschen 
sowie die besondere Zielgruppe der Prostituierten wurde geschaffen. 
• Das Projekt Starthilfe, also die präventive Einbindung von Fachpersonal für psychisch 
kranke obdachlose Menschen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, hat sich 
bewährt und konnte in die Regelförderung aufgenommen werden. 
• Die Voraussetzungen für die Installation von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16e 
SGB II insbesondere für Integrationsassistentinnen / Integrationsassistenten wurden 
für das Jahr 2009 geschaffen.

2
Derzeitige Bedarfseinschätzung  
 
Einrichtung Bedarfseinschätzung Plätze  
künftig 
Angebot aktuell  
Plätze 
Büro für Sozial- & Wohnbe- 
ratung: Container 16 16 
Diakonie: Übernachtung 25 plus  
Notplätze 
Diakonie: Überbrückung 25 
47 plus 8 Notplätze  in 
Containern zusammen mit 
der Überbrückung 
Diakonie: Frauenüber- 
gangswohnhaus 17 plus 2 Notplätze 15 plus 2 Notplätze 
Diakonie: Scentral 
Drogenfreier Raum 5 5 
Horizont : Bismarckstr.100  25 25 
Horizont: Rheinstrasse 312  19 19 
Horizont: Familien 32 11 Familien Belegung mit 
32 Personen möglich 
Pension 0 4 
Bedarfseinschätzung 166 163 
 
     Die geschätzte Erhöhung der Plätze ergibt sich vor allem unter Betrachtung geschlechts-
spezifischer Aspekte für wohnungslose Frauen.

3
Empfehlungen der Projektgruppe zur  Re-Integration und zum Ausstieg aus der  
Obdachlosigkeit sowie zu einer präventiven Wohnungssicherung 
 
 
I. Betreutes Wohnen gemäß §67 SGB XII 
 
• Stationäre und ambulante Hilfen (Betreutes Wohnen und Fachberatungsstelle) gemäß 
§67 SGB XII ergänzt mit Angeboten des SGB II können in vielen Fällen Vermittlung in 
Wohnraum einleiten bzw. Erhalt von Wohnraum sichern.  
 
• Als Qualitätsstandard eines nachhaltigen Ausstiegs aus der Obdachlosigkeit wird ein 
Zeitraum von mindestens sechs Monaten definiert. In dieser Zeitspanne soll die Wie- 
derherstellung der Wohnfähigkeit und des Wohnens in einer eigenen Wohnung erreicht 
werden. 
 
• Zur Erreichung dieses Qualitätsstandards bedarf es aufeinander abgestimmter kurz- 
und mittelfristiger Maßnahmen 
 
• Unmittelbar nach einem Aufenthalt in einer Obdachloseneinrichtung stützende Folge- 
maßnahmen dienen der Festigung  und Wiederherstellung der Wohnfähigkeit und sind 
aus fachlicher Sicht ein wesentliches Einstiegselement zum Ausstieg aus der Obdachlo- 
sigkeit. Das Angebot des Betreuten Wohnens gilt es auszuweiten.  
 
• Betreutes Wohnen gemäß § 67 SGB XII kann bei Mietschulden, Räumungsandrohung 
etc.  als präventive Maßnahme zur Wohnungssicherung und zur Vermeidung drohender 
Obdachlosigkeit eingesetzt werden.  
 
• Aufsuchende Nachbetreuung 
Zur Gewährleistung eines nachhaltigen Ausstiegs sollte im Anschluss einer  
Maßnahme des Betreuten Wohnens eine Pauschale von fünf Betreuungsstunden ge- 
währt werden können. Diese Bewilligung ermöglicht dem beauftragten Träger, nach drei 
und nochmals nach sechs Monaten eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit 
dem/der ehemals Betreuten. Insbesondere wird der Aspekt von gesicherten Mietver- 
hältnissen bei diesen Kontakten geprüft und ggf. eine Krisenintervention angeboten.

4
• Zum langfristigen Erhalt der Wohnung – präventiv und / oder nach dem Ausstieg aus 
der Obdachlosigkeit – ist das Angebot von niedrigschwellig arbeitenden, ambulanten 
Anlaufstellen/ Beratungsstellen in den einzelnen Stadteilen ein zusätzliches Angebot 
zur Wohnungssicherung. Es gilt bestehende Angebote zu nutzen, zu vernetzen und ge- 
gebenenfalls neue Angebote zu schaffen. Wohnungssicherung rechnet sich finanziell 
nicht nur volkswirtschaftlich sondern auch für das kommunale Budget. 
 
II. Infobroschüre  
 
Das bestehende Netzwerk von niedrigschwellig arbeitenden, ambulanten Anlaufstellen 
in den einzelnen Stadtteilen wird in einer Infobroschüre erfasst und allen am Netzwerk 
beteiligten Trägern sowie insbesondere den wohnungslosen bzw. von Wohnungsnot be- 
troffenen Menschen zur Verfügung gestellt.   
 
III.  Weitere Maßnahmen 
 
• Grundsätzlich ist eine engere Verzahnung der Bereiche Wohnungssicherung, Suchthil- 
feangebot, Schuldnerberatung und Obdachlosenbehörde anzustreben, um effektivere 
präventive Maßnahmen einzuleiten. 
 
• Die vorgehaltenen Platzzahlen im Frauenübergangswohnhaus können den  tatsächlichen 
Bedarf  nicht decken und müssen ausgebaut werden. Dies ist derzeit bereits in der 
konkreten Umsetzungsphase.  
• Zusätzlich benötigt werden längerfristige Wohnmöglichkeiten insbesondere für ältere 
und / oder pflegebedürftige Obdachlose. Auch hier gilt der Grundsatz ambulant vor sta- 
tionär. Gleichzeitig ist auch zu berücksichtigen, dass manche wohnungslose Menschen 
nicht in Alten- oder Pflegeheime integrierbar sind.  
• Gewünscht wird ein engerer Austausch unter den Trägern, insbesondere für die Klien- 
tel, die immer wieder durch alle Einrichtungen kreist. Als Instrument für den engen 
Austausch untereinander und mit / für die wohnungslosen Menschen wird bei Bedarf 
eine Helfer- bzw. Helferinnenkonferenz eingeführt.  
• Seit Beschluss des Magistrates zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Mai 2008 hat sich  gezeigt, dass der  Zielgruppe der 
jungen Heranwachsenden im Alter von 18 bis ca. 26 Jahren vermehrt Aufmerksamkeit 
gewidmet werden muss . Eine stetige Zunahme von Personen in dieser Altersgruppe oh- 
ne Schulabschluss und starker psychischer Auffälligkeit ist zu verzeichnen.  Diese  jun- 
gen Menschen benötigen intensivere Begleitung und Betreuung über einen längeren

5
Zeitraum, der Rückfälle in alte Verhaltensmuster auffängt und  um altersgemäßes Ver- 
halten zu entwickeln. Hier werden geeignete Konzepte benötigt.  
 
 
Schlussbemerkung 
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Projektgruppe behalten quartalsmäßige Arbeitssit- 
zungen bei, um die von der Politik beauftragte jährliche Evaluation des Konzeptes zur Weiter- 
entwicklung der Wohnungslosenhilfe zu garantieren. Notwendige Modifizierungen und innovati- 
ve Ansätze in der Wohnungslosenhilfe werden damit der Politik als Empfehlung kontinuierlich 
zur Entscheidung vorgelegt.

Beratungsverlauf (2)

TOP 3
TOP 252

Orte (2)

  • Bismarckstraße
  • Rheinstraße 312

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0134
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00