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3709/2022

Fortführung des Kölner Stadttauben-Modells

Beschlussvorlage Ausschuss 23.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 4.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

12696 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 3709/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung des Kölner Stadttauben-Modells  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt das vorgelegte Konzept „Kölner Stadttauben-
Modell“. Die Verwaltung wird beauftragt die erfolgreiche Kooperation mit dem Verein „Kölner Taubenhilfe 
e.V.“ fortzusetzen und mit dem weiteren Partner pigeon rights e.V. weitere Standorte zu entwickeln.  
 
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ ein Zuschuss in Höhe 
von 100.000 € p.a., dem Verein pigeon rights ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € p.a. und der Initiative 
Taubenhilfe Porz 5.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Für die weitere Realisierung von weiteren Tauben-
häusern und der eventuelle Einsatz der Taubenpille „Ovistop“ wird für die Betreuung dieser Standorte 
ein Zuschuss von 23.000 Euro € p.a. zur Verfügung gestellt (Zuschüsse insgesamt 140.000 € p.a.). 
 
Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 140.000 € (brutto) 
p.a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ff, im Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veteri-
näraufsicht, Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt und 
stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zu Verfügung. 
 
Die Realisierung weiterer Taubenhäuser und der Einsatz der „Taubenpille“ werden derzeit in der Verwal-
tung geprüft. Soweit sich hieraus ein finanzwirtschaftlicher Mehrbedarf ergeben sollte, wird dem Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün ein Konzept inkl. Finanzübersicht zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    p.a. 140.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat im April 2021 das „Kölner Stadttauben-Modell“ beschlossen und 
die Verwaltung beauftragt, die erfolgreiche Kooperation mit dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ fortzu-
setzen und mit weiteren Kooperationspartner*innen weitere Standorte zu entwickeln. Dem Verein „Köl-
ner Taubenhilfe e.V.“ wurde ein Zuschuss in Höhe von 178.480 € brutto (je 89.240 € für 2021 und 2022) 
gewährt. 
 
Die Zusammenarbeit soll weiter verstetigt werden. Dabei sollen weitere Standorte und Partner*innen 
aktiviert werden.  
 
Die Stadt hat in 2019 ein neues Konzept zur Reduzierung des Taubenbestandes gestartet und orientier-
te sich auch an den Erfahrungen anderer Städten. Ein tierfreundliches Konzept zur Reduktion der Tau-
ben in Großstädten mit dem Aufstellen von Taubenhäusern wird in mehreren Städten eingesetzt. Bei 
den Modellen von Taubenhäusern, die ihren Ursprung in Augsburg oder in Aachen haben, setzt man auf 
einen offenen Ein- und Ausflug und versucht durch Füttern in und um diese Anlagen die Tauben von den 
Problemzonen wegzulocken. Wichtig ist für eine Eindämmung die Gelege auszutauschen. Grundvoraus-
setzung ist eine gut organisierte Betreuung des Taubenschlages. Der Betrieb sollte durch ehrenamtliche 
Helfer*innen erfolgen.  
 
Auch von immenser Bedeutung sind die richtige Standortwahl und die regelmäßige verlässliche und 
fachliche Betreuung. Die hierfür in Frage kommenden Grundstücke sind jedoch über-wiegend in Privat-
besitz. Nicht nur die Aufstellung, sondern auch ein Betretungsrecht wäre hierbei vorab rechtlich mit dem 
Besitzer zu klären.

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Taubenhäuser reduzieren nicht stadtweit die Taubenschwärme. Eine kurzfristige Taubenreduktion ist in 
den Problemzonen bei diesen Modellen nicht zu erwarten, man dämpft jedoch langfristig die sonst konti-
nuierlich anwachsende Stadttaubenproduktion. Mit einem betreuten Taubenschlag wird versucht, den 
Bestand tiergerecht dort annähernd gleich zu halten. 
 
 
Taubenhaus am Hansaring 
 
Mit einem Pilotprojekt wurde im November 2019 das Taubenhaus am Hansaring in Betrieb genommen. 
Der von der Kölner Taubenhilfe e.V. betreute Taubenschlag wird von den Tauben gut angenommen. Die 
Tauben konnten dort erfolgreich angesiedelt und gehalten werden. Bisher haben mehr als 150 Tauben 
das Taubenhaus bezogen. Mit der erfolgreichen Umsiedlung halten sich die Tiere weniger in der S- und 
U-Bahnstation auf und verursachen so weniger Dreck. Die Stadttauben werden dort mit artgerechtem 
Futter und sauberem Wasser versorgt, erhalten einen sicheren Lebensraum. Die Gelege werden durch 
Gipseier ersetzt, was die Population langfristig an diesem Standort eindämmt.  
 
Das Projekt am Hansaring ist erfolgreich und soll verstetigt werden. 
 
 
Kooperation mit weiteren Akteuren 
 
Der Kölner Taubenhilfe e.V. betreibt einen Lebenshof für Stadttauben im Kölner Norden im Stadtteil 
Weidenpesch. Hier finden gerettete Stadttauben, Handaufzuchten, ausgesetzte und ungewollte Rasse-, 
Hochzeits- und Brieftauben, die von Ihren Besitzern nicht mehr gewollt sind, sowie gehandicapte Tauben 
ein tiergerechtes und sicheres Zuhause. Der Lebenshof dient als Dreh- und Angelpunkt des Stadt-
taubenmanagements und ist ein wichtiger Bestandteil zur Aufnahme von Stadttauben und bei Bedarf 
auch deren Gesundpflege.  
 
Die Kooperation mit dem Verein Kölner Taubenhilfe hat sich zu den Projekten am Hansaring sowie die 
Führung des Taubengnadenhofes in Weidenpesch als zielgerichtet gezeigt. Der Verein betreut im Auf-
trag der Stadt Köln beide Projekte.  
 
Um eine Betreuung weiterer Standorte gewährleisten zu können, ist die Kooperation mit einem weiteren 
Vereinen und Akteuren angedacht. 
 
Das Pilotprojekt Taubenhaus am Hansaring zeigt, dass die gesteckten Ziele erreicht werden können.  
 
Die Stadt Köln strebt weiterhin an, mit einem Taubenkonzept die Taubenpopulation zu verringern. Um 
nachhaltig und gesamtstädtisch die Stadttaubenproblematik zukünftig lösen zu können, ist die Errichtung 
weiterer Taubenhäuser nötig. Dies ist auch von der Stadtgesellschaft in verschiedenen weiteren Stadt-
teilen gewünscht.  
 
 
Errichtung weiterer Taubenschläge und Beteiligung der Stadt Köln an den Futterkosten 
 
Weitere Taubenhäuser sollen folgen. Hier ist die Stadt auf der Suche nach weiteren Standorten und be-
reits im näheren Austausch mit möglichen Kooperationspartner*innen. 
 
So soll am Kölner Hauptbahnhof ein sogenannter Taubenraum, der von der Deutschen Bahn zur Verfü-
gung gestellt wird, eingerichtet werden, der die Tauben aus der näheren Umgebung des Doms dort hal-
ten soll. Der Taubenraum wird wie das Taubenhaus so ausgestattet wer-den, dass die Tauben mit Futter 
versorgt werden und dort brüten sollen. Die Gespräche mit der Deutschen Bahn sind weit fortgeschrit-
ten, so dass der Taubenraum in absehbarer Zeit in Betrieb genommen werden kann.  
 
Hier ist eine artgerechte Betreuung – analog zum Taubenhaus Hansaring – wichtig, um das Ziel der 
Taubenschwarmreduzierung zu erreichen. Geplant ist die Betreuung von dem Verein pigeon rights, der 
hier bereits mit der Deutschen Bahn in Kontakt steht. 
 
Ein weiterer Standort als Kooperation mit der Deutschen Bahn ist um den Bahnhof Mülheim. Dieser

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Standort wird in die weiteren Planungen aufgenommen.  
 
Am Busbahnhof in Porz ist geplant, ein Taubenhaus auf der vierten Parkebene des Apcoa-Parkhauses 
zu installieren. Die Bereitschaft des Parkhaus-Betreibers ist gegeben. Ein Taubenhaus in der Größe von 
ca. 20 m² mit der zu Nistzwecken geeigneten Einrichtung ist aufzustellen. Um das Taubenhaus vor Van-
dalismus zu schützen, ist eine Einzäunung erforderlich. Die Betreuung dieses Standorts wird von dem 
Kölner Taubenhilfe e.V. übernommen. 
 
In Porz betreiben Ehrenamtler*innen einen Taubenraum am ehemaligen Real-Markt in Porz-Eil. Artge-
rechtes Futter sollte hier bereitgestellt werden. 
 
Chorweiler wurde ebenfalls bei der Überlegung für die Standorte möglicher Taubenhäuser berücksich-
tigt. Hier sind mögliche Kooperationspartner das City Center-Management sowie die GAG. 
Die Entscheidung der GAG steht noch aus, welches Verfahren (Ovistop oder ein Taubenhaus) realisiert 
wird. Die GAG hat eine klare Präferenz für Ovistop, weil die kurzfristige Realisierung eines Taubenhau-
ses aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Statik der Dächer) nicht möglich ist. 
 
 
Projekt Taubenpille „Ovistop“ 
 
Aber nicht jeder Platz, der unter einem hohem Taubenaufkommen leidet, kommt ohne weiteres für die 
Errichtung eines Taubenhauses in Frage. Private Gebäudebesitzer haben eventuell Vorbehalte gegen 
ein Taubenhaus auf ihrem Grundstück, oder es kann die Betretung über 365 Tage im Jahr nicht gewähr-
leistet werden oder manchmal fehlt es einfach an einem geeigneten Platz. In diesen Fällen bietet sich 
nun eine relativ neue Methode an, die parallel zu oder in Kombination mit Taubenhäusern einzusetzen 
ist: eine Art Empfängnisverhütung für Tauben. An die Tauben wird dabei gezielt Futter verfüttert, wel-
ches mit einem Medikament (R12) behandelt wurde. Dieses Medikament sorgt bei regelmäßiger Ein-
nahme einer bestimmten Dosis bereits nach 5 Tagen dafür, dass bei allen danach gelegten Eiern eine 
Fruchtentwicklung unterbleibt. Die Taubenpopulation vermehrt sich infolge nicht weiter. Die Verabrei-
chung erfolgt unter tierärztlicher Kontrolle über platzsparende Futterspender. Die behandelnde Tierärztin 
sorgt über ein entsprechendes Monitoring dafür, dass die gefütterte Taubenpopulation ausreichend mit 
Futter = Wirkstoff versorgt wird. Diese Verabreichung erfolgt einmal täglich am frühen Morgen. Die Tau-
ben erhalten nur so viel Futter, dass sie die komplette Menge aufpicken und keine Reste für andere Vö-
gel oder Nager übrig bleiben.  
 
In einigen spanischen, italienischen und belgischen Städten wird dieses Verfahren bereits praktiziert. Die 
Erfahrung zeigt, dass sich nach einem Jahr die Taubenanzahl um ca. 20-30% reduziert.  
 
Ein positiver Nebeneffekt dürfte hier für die betroffene Umgebung auch die deutliche und gravierende 
Veränderung des Taubenkots sein. Dieser verändert sich vom derzeitigen schleimigen Hunger-Durchfall 
in „normalen“, geformten Kot, der deutlich einfacher zu beseitigen ist.  
 
Derzeit wird die Verträglichkeit von Ovistop für die Kölner Greifvogelpopulation geprüft. Vom Ergebnis 
hängt der Einsatz von Ovistop ab. 
 
 
Finanzierung: 
 
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ ein Zuschuss in Höhe 
von 100.000 € p.a., dem Verein pigeon rights ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € p.a. und der Initiative 
Taubenhilfe Porz 5.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Für die weitere Realisierung von weiteren Tauben-
häusern und der eventuelle Einsatz der Taubenpille „Ovistop“ wird für die Betreuung dieser Standorte 
ein Zuschuss von 23.000 Euro € p.a. zur Verfügung gestellt (Zuschüsse ings. 140.000 € p.a.). 
 
Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Maßnahme i.H.v. insgesamt 140.000 € (brutto) p.a. sind 
im Haushaltsplan 2023/2024 ff, im Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, 
Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt und stehen vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zu Verfügung. 
 
Die Realisierung weiterer Taubenhäuser und der Einsatz der „Taubenpille“ werden derzeit in der Verwal-

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tung geprüft. Soweit sich hieraus ein finanzwirtschaftlicher Mehrbedarf ergeben sollte, wird dem Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün ein Konzept inkl. Finanzübersicht zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Leider ist es kurzfristig nicht möglich gewesen, die Auswirkungen des Medikaments Ovistop (die soge-
nannte Taubenpille) auf die Greifvogel-Population mit dem LANUV und verschiedenen universitären 
Einrichtung der Tiermedizin zu klären. Diese Klärung läuft weiter. Das Kölner Stadttaubenprojekt und die 
Partner warten auf das Signal für die Fortführung. Deshalb muss die Vorlage noch in diesem Jahr zur 
Entscheidung vorgelegt werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1105 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Verfahrensverlängerung wirkt sich aus zeitlichen Gründen negativ aus, da die Fortführung des 
Stadttauben-Modells ab 2023 umzusetzen ist. Der Antrag auf Zuwendung und Fortführung ist in 2022 zu 
bescheiden.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3709/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.11.2022
Erstellt
03.11.2022 17:14