3709/2022
Fortführung des Kölner Stadttauben-Modells
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 3709/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung des Kölner Stadttauben-Modells Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt das vorgelegte Konzept „Kölner Stadttauben- Modell“. Die Verwaltung wird beauftragt die erfolgreiche Kooperation mit dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ fortzusetzen und mit dem weiteren Partner pigeon rights e.V. weitere Standorte zu entwickeln. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € p.a., dem Verein pigeon rights ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € p.a. und der Initiative Taubenhilfe Porz 5.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Für die weitere Realisierung von weiteren Tauben- häusern und der eventuelle Einsatz der Taubenpille „Ovistop“ wird für die Betreuung dieser Standorte ein Zuschuss von 23.000 Euro € p.a. zur Verfügung gestellt (Zuschüsse insgesamt 140.000 € p.a.). Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 140.000 € (brutto) p.a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ff, im Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veteri- näraufsicht, Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt und stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zu Verfügung. Die Realisierung weiterer Taubenhäuser und der Einsatz der „Taubenpille“ werden derzeit in der Verwal- tung geprüft. Soweit sich hieraus ein finanzwirtschaftlicher Mehrbedarf ergeben sollte, wird dem Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün ein Konzept inkl. Finanzübersicht zur Entscheidung vorgelegt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. p.a. 140.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Ausschuss Umwelt und Grün hat im April 2021 das „Kölner Stadttauben-Modell“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erfolgreiche Kooperation mit dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ fortzu- setzen und mit weiteren Kooperationspartner*innen weitere Standorte zu entwickeln. Dem Verein „Köl- ner Taubenhilfe e.V.“ wurde ein Zuschuss in Höhe von 178.480 € brutto (je 89.240 € für 2021 und 2022) gewährt. Die Zusammenarbeit soll weiter verstetigt werden. Dabei sollen weitere Standorte und Partner*innen aktiviert werden. Die Stadt hat in 2019 ein neues Konzept zur Reduzierung des Taubenbestandes gestartet und orientier- te sich auch an den Erfahrungen anderer Städten. Ein tierfreundliches Konzept zur Reduktion der Tau- ben in Großstädten mit dem Aufstellen von Taubenhäusern wird in mehreren Städten eingesetzt. Bei den Modellen von Taubenhäusern, die ihren Ursprung in Augsburg oder in Aachen haben, setzt man auf einen offenen Ein- und Ausflug und versucht durch Füttern in und um diese Anlagen die Tauben von den Problemzonen wegzulocken. Wichtig ist für eine Eindämmung die Gelege auszutauschen. Grundvoraus- setzung ist eine gut organisierte Betreuung des Taubenschlages. Der Betrieb sollte durch ehrenamtliche Helfer*innen erfolgen. Auch von immenser Bedeutung sind die richtige Standortwahl und die regelmäßige verlässliche und fachliche Betreuung. Die hierfür in Frage kommenden Grundstücke sind jedoch über-wiegend in Privat- besitz. Nicht nur die Aufstellung, sondern auch ein Betretungsrecht wäre hierbei vorab rechtlich mit dem Besitzer zu klären. 3 Taubenhäuser reduzieren nicht stadtweit die Taubenschwärme. Eine kurzfristige Taubenreduktion ist in den Problemzonen bei diesen Modellen nicht zu erwarten, man dämpft jedoch langfristig die sonst konti- nuierlich anwachsende Stadttaubenproduktion. Mit einem betreuten Taubenschlag wird versucht, den Bestand tiergerecht dort annähernd gleich zu halten. Taubenhaus am Hansaring Mit einem Pilotprojekt wurde im November 2019 das Taubenhaus am Hansaring in Betrieb genommen. Der von der Kölner Taubenhilfe e.V. betreute Taubenschlag wird von den Tauben gut angenommen. Die Tauben konnten dort erfolgreich angesiedelt und gehalten werden. Bisher haben mehr als 150 Tauben das Taubenhaus bezogen. Mit der erfolgreichen Umsiedlung halten sich die Tiere weniger in der S- und U-Bahnstation auf und verursachen so weniger Dreck. Die Stadttauben werden dort mit artgerechtem Futter und sauberem Wasser versorgt, erhalten einen sicheren Lebensraum. Die Gelege werden durch Gipseier ersetzt, was die Population langfristig an diesem Standort eindämmt. Das Projekt am Hansaring ist erfolgreich und soll verstetigt werden. Kooperation mit weiteren Akteuren Der Kölner Taubenhilfe e.V. betreibt einen Lebenshof für Stadttauben im Kölner Norden im Stadtteil Weidenpesch. Hier finden gerettete Stadttauben, Handaufzuchten, ausgesetzte und ungewollte Rasse-, Hochzeits- und Brieftauben, die von Ihren Besitzern nicht mehr gewollt sind, sowie gehandicapte Tauben ein tiergerechtes und sicheres Zuhause. Der Lebenshof dient als Dreh- und Angelpunkt des Stadt- taubenmanagements und ist ein wichtiger Bestandteil zur Aufnahme von Stadttauben und bei Bedarf auch deren Gesundpflege. Die Kooperation mit dem Verein Kölner Taubenhilfe hat sich zu den Projekten am Hansaring sowie die Führung des Taubengnadenhofes in Weidenpesch als zielgerichtet gezeigt. Der Verein betreut im Auf- trag der Stadt Köln beide Projekte. Um eine Betreuung weiterer Standorte gewährleisten zu können, ist die Kooperation mit einem weiteren Vereinen und Akteuren angedacht. Das Pilotprojekt Taubenhaus am Hansaring zeigt, dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Die Stadt Köln strebt weiterhin an, mit einem Taubenkonzept die Taubenpopulation zu verringern. Um nachhaltig und gesamtstädtisch die Stadttaubenproblematik zukünftig lösen zu können, ist die Errichtung weiterer Taubenhäuser nötig. Dies ist auch von der Stadtgesellschaft in verschiedenen weiteren Stadt- teilen gewünscht. Errichtung weiterer Taubenschläge und Beteiligung der Stadt Köln an den Futterkosten Weitere Taubenhäuser sollen folgen. Hier ist die Stadt auf der Suche nach weiteren Standorten und be- reits im näheren Austausch mit möglichen Kooperationspartner*innen. So soll am Kölner Hauptbahnhof ein sogenannter Taubenraum, der von der Deutschen Bahn zur Verfü- gung gestellt wird, eingerichtet werden, der die Tauben aus der näheren Umgebung des Doms dort hal- ten soll. Der Taubenraum wird wie das Taubenhaus so ausgestattet wer-den, dass die Tauben mit Futter versorgt werden und dort brüten sollen. Die Gespräche mit der Deutschen Bahn sind weit fortgeschrit- ten, so dass der Taubenraum in absehbarer Zeit in Betrieb genommen werden kann. Hier ist eine artgerechte Betreuung – analog zum Taubenhaus Hansaring – wichtig, um das Ziel der Taubenschwarmreduzierung zu erreichen. Geplant ist die Betreuung von dem Verein pigeon rights, der hier bereits mit der Deutschen Bahn in Kontakt steht. Ein weiterer Standort als Kooperation mit der Deutschen Bahn ist um den Bahnhof Mülheim. Dieser 4 Standort wird in die weiteren Planungen aufgenommen. Am Busbahnhof in Porz ist geplant, ein Taubenhaus auf der vierten Parkebene des Apcoa-Parkhauses zu installieren. Die Bereitschaft des Parkhaus-Betreibers ist gegeben. Ein Taubenhaus in der Größe von ca. 20 m² mit der zu Nistzwecken geeigneten Einrichtung ist aufzustellen. Um das Taubenhaus vor Van- dalismus zu schützen, ist eine Einzäunung erforderlich. Die Betreuung dieses Standorts wird von dem Kölner Taubenhilfe e.V. übernommen. In Porz betreiben Ehrenamtler*innen einen Taubenraum am ehemaligen Real-Markt in Porz-Eil. Artge- rechtes Futter sollte hier bereitgestellt werden. Chorweiler wurde ebenfalls bei der Überlegung für die Standorte möglicher Taubenhäuser berücksich- tigt. Hier sind mögliche Kooperationspartner das City Center-Management sowie die GAG. Die Entscheidung der GAG steht noch aus, welches Verfahren (Ovistop oder ein Taubenhaus) realisiert wird. Die GAG hat eine klare Präferenz für Ovistop, weil die kurzfristige Realisierung eines Taubenhau- ses aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Statik der Dächer) nicht möglich ist. Projekt Taubenpille „Ovistop“ Aber nicht jeder Platz, der unter einem hohem Taubenaufkommen leidet, kommt ohne weiteres für die Errichtung eines Taubenhauses in Frage. Private Gebäudebesitzer haben eventuell Vorbehalte gegen ein Taubenhaus auf ihrem Grundstück, oder es kann die Betretung über 365 Tage im Jahr nicht gewähr- leistet werden oder manchmal fehlt es einfach an einem geeigneten Platz. In diesen Fällen bietet sich nun eine relativ neue Methode an, die parallel zu oder in Kombination mit Taubenhäusern einzusetzen ist: eine Art Empfängnisverhütung für Tauben. An die Tauben wird dabei gezielt Futter verfüttert, wel- ches mit einem Medikament (R12) behandelt wurde. Dieses Medikament sorgt bei regelmäßiger Ein- nahme einer bestimmten Dosis bereits nach 5 Tagen dafür, dass bei allen danach gelegten Eiern eine Fruchtentwicklung unterbleibt. Die Taubenpopulation vermehrt sich infolge nicht weiter. Die Verabrei- chung erfolgt unter tierärztlicher Kontrolle über platzsparende Futterspender. Die behandelnde Tierärztin sorgt über ein entsprechendes Monitoring dafür, dass die gefütterte Taubenpopulation ausreichend mit Futter = Wirkstoff versorgt wird. Diese Verabreichung erfolgt einmal täglich am frühen Morgen. Die Tau- ben erhalten nur so viel Futter, dass sie die komplette Menge aufpicken und keine Reste für andere Vö- gel oder Nager übrig bleiben. In einigen spanischen, italienischen und belgischen Städten wird dieses Verfahren bereits praktiziert. Die Erfahrung zeigt, dass sich nach einem Jahr die Taubenanzahl um ca. 20-30% reduziert. Ein positiver Nebeneffekt dürfte hier für die betroffene Umgebung auch die deutliche und gravierende Veränderung des Taubenkots sein. Dieser verändert sich vom derzeitigen schleimigen Hunger-Durchfall in „normalen“, geformten Kot, der deutlich einfacher zu beseitigen ist. Derzeit wird die Verträglichkeit von Ovistop für die Kölner Greifvogelpopulation geprüft. Vom Ergebnis hängt der Einsatz von Ovistop ab. Finanzierung: Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird dem Verein „Kölner Taubenhilfe e.V.“ ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € p.a., dem Verein pigeon rights ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € p.a. und der Initiative Taubenhilfe Porz 5.000 € p.a. zur Verfügung gestellt. Für die weitere Realisierung von weiteren Tauben- häusern und der eventuelle Einsatz der Taubenpille „Ovistop“ wird für die Betreuung dieser Standorte ein Zuschuss von 23.000 Euro € p.a. zur Verfügung gestellt (Zuschüsse ings. 140.000 € p.a.). Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Maßnahme i.H.v. insgesamt 140.000 € (brutto) p.a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ff, im Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt und stehen vor- behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zu Verfügung. Die Realisierung weiterer Taubenhäuser und der Einsatz der „Taubenpille“ werden derzeit in der Verwal- 5 tung geprüft. Soweit sich hieraus ein finanzwirtschaftlicher Mehrbedarf ergeben sollte, wird dem Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün ein Konzept inkl. Finanzübersicht zur Entscheidung vorgelegt. Begründung für die Dringlichkeit: Leider ist es kurzfristig nicht möglich gewesen, die Auswirkungen des Medikaments Ovistop (die soge- nannte Taubenpille) auf die Greifvogel-Population mit dem LANUV und verschiedenen universitären Einrichtung der Tiermedizin zu klären. Diese Klärung läuft weiter. Das Kölner Stadttaubenprojekt und die Partner warten auf das Signal für die Fortführung. Deshalb muss die Vorlage noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Verfahrensverlängerung wirkt sich aus zeitlichen Gründen negativ aus, da die Fortführung des Stadttauben-Modells ab 2023 umzusetzen ist. Der Antrag auf Zuwendung und Fortführung ist in 2022 zu bescheiden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3709/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 03.11.2022 17:14