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AN/1324/2018

Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB beauftragen

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 14.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.11.2018, TOP 8.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

4130 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.09.2018 
 
AN/1324/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 17.09.2018 
 
Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB beauftragen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales am 17.09.2018 zu setzen: 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Inter-
nationales stellt den Bedarf zur weiteren Überwachung des Rheinboule-
vards fest.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Zusammenarbeit mit der inhousefähi-
gen Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) am 
Rheinboulevard unverzüglich wieder aufzunehmen und somit wieder eine 
durchgängige Bewachung am Rheinboulevard sicherzustellen. 
3. Die Maßnahme soll nach Ende 2019 erneut evaluiert und das Ergebnis den 
zuständigen Gremien vorgestellt werden. 
  
 
 Begründung: 
Seit der Teilinbetriebnahme des Rheinboulevards übernimmt die KGAB im Auf-
trag der Stadt Köln Bewachungsleistungen am Rheinboulevard. Was anfangs als 
Interimslösung zur Sicherung des noch im Bau befindlichen Areals diente, hatte 
sich bereits in kürzester Zeit als wesentlicher ordnender Faktor erwiesen. Folge-
richtig hatte die Stadtverwaltung im Dezember 2016 vorgeschlagen, die KGAB

- 2 - 
 
mit der weiteren Bewachung des Rheinboulevards zu beauftragen, nachdem am 
19. Dezember 2016 der 3. Bauabschnitt des Rheinboulevards technisch abge-
nommen und somit die gesamte Anlage mit der Freitreppe einschließlich Pano-
ramaweg und dem angrenzenden Boulevardweg der Bevölkerung zur Verfügung 
gestellt worden ist. 
Folgende Gründe hatte die Stadtverwaltung dafür seinerzeit angeführt: 
 Aufrechterhaltung des verhältnismäßig geringen Verschmutzungsgrades 
 Gewalt- und Gefahrenprävention (u.a. Vermeiden von Kollisionsunfällen 
zwischen Fahrradfahren und Fußgängern) 
 Einhaltung der Ordnung auf dem Rheinboulevard (z.B. Grillverbot) 
 Funktion als Ansprechpartner für Besucher 
 Sicherstellung einer schnellen Information der Polizei oder des Amtes für 
öffentliche Ordnung 
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) geben an, dass durch die Überwa-
chung das Sicherheitsempfinden der am Rheinboulevard tätigen Mitarbei-
ter in den Abendstunden wesentlich erhöht wird. 
 
Diese Rahmenparameter waren auch Anfang 2017 noch aktuell. Gleichwohl woll-
te (und hat) die Verwaltung den Vertrag mit der KGAB Anfang 2018 still und leise 
auslaufen lassen. Ein Antrag der SPD-Fraktion zur fortlaufenden Beauftragung 
der KGAB wurde abgelehnt. Die unbestritten notwendigen Kontrollaufgaben vor 
Ort sollten stattdessen durch den städtischen Ordnungsdienst wahrgenommen 
werden, wohl wissend, dass eine dauerhafte Überwachung mit den vorhandenen 
Personalressourcen weder gewährleistet werden kann noch sinnvoll ist.  
 
Nunmehr hat sich realisiert, was zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war. 
Durch die bestenfalls lückenhafte Überwachung ist der Rheinboulevard Ziel von 
Schmierereien und Graffiti geworden. Die Entfernung ist kosten- und zeitintensiv. 
Zudem ist damit zu rechnen, dass Nachahmer den Rheinboulevard aufgrund sei-
ner exponierten Lage und mangelnder Kontrolle als attraktiven Standort für wei-
tere Graffiti etc. für sich entdecken.  
Dieser drohenden Entwicklung muss unverzüglich entgegengewirkt werden, da-
mit der Rheinboulevard auch in Zukunft das Kölner Aushängeschild am Rheinufer 
bleibt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Erfolgt mündlich in Sitzung.

- 3 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke    gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
AN/1324/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
14.09.2018
Erstellt
14.09.2018 08:38