1469/2022
Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt
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Mitteilung Ausschuss
3535 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 09.05.2022 1469/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt für die Marktsegmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie Gewerbegrundstücke hier: Nachfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 24.03.2022 In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 24.03.2022 hat die SPD-Fraktion unter TOP 15.1 fol- gende Fragen zur Mitteilung 0409/2022 „Rolle der Stadt Köln auf dem Kölner Grundstücksmarkt“ ge- stellt: 1. Wieviel Prozent der Flächen, die sich im Eigentum des Konzerns Stadt Köln befinden, sind bebaut oder könnten nach derzeitigem Stand bebaut werden? 2. Leider sind die Fälle für Erbbaurecht und Verkäufe in der Tabelle zusammengefasst. Bitte stellen Sie die Tabelle einmal für die verkauften Grundstücke, einmal für die in Erbbaupacht vergebenen Grundstücke und einmal für die von der Stadt Köln erworbenen Grundstücke dar. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Die Auswertung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass rund 6 % der Flächen im Eigentum des „Konzern Köln“ bebaut sind. Diese Zahl bezieht sich allerdings ausschließlich auf die genann- ten Marktsegmente Geschosswohnungsbau, Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sowie Gewerbegrundstücke. Im Zuge der Auswertung wurde anhand der im amtlichen Liegenschaftskataster geführten Nutzungsarten ein Rückschluss auf die Bebauung vorgenommen. Im Fokus lagen Nutzungs- arten, die der Funktion Wohnen, Gewerbe und Industrie dienen. Dies exkludiert u. a. Gebäude für öffentliche Zwecke oder historische Anlagen. Würde man die Auswertung losgelöst von den in der Mitteilung 0409/2022 genannten Nut- zungsarten durchführen, ergäbe sich ein entsprechend höherer Wert, da dann beispielsweise auch Gebäude für den Straßenverkehr, Friedhofsgebäude, Gebäude für öffentliche Zwecke u. ä. berücksichtigt würden. Eine dahingehende Auswertung würde sich jedoch deutlich umfang- reicher gestalten. Eine Aussage, welcher Anteil der Flächen im Eigentum des Konzerns Stadt Köln potenziell bebaubar wäre, ist leider nicht möglich. Sowohl bei Grundstücken, für die ein konkreter Be- bauungsplan besteht, als auch bei Flächen, für die der Flächennutzungsplan zum Beispiel Wohnbau-, Gewerbe-, Mischgebiets- oder Industrieflächen festsetzt, ist keine pauschale Aus- sage möglich, welcher Anteil tatsächlich konkret bebaubar wäre, da die Nutzungen noch indi- viduell zu planen sind. Dahingehende Schätzungen wären immer mit einer zu großer Unge- nauigkeit belastet. 2 Zu 2. Nachfolgend die um die gewünschte Aufteilung nach Verkauf/Erbbaurechtsbestellung ergänz- te Tabelle. Im betrachteten Zeitraum (Jahren 2015 – 06/2021) hat die Stadt Grundstücke nur im Wege des Ankaufs erworben. Anzahl Fläche m² Umsatz € Anteil der Stadt Köln in Prozent bzgl. der Anzahl Anteil der Stadt Köln in Prozent bzgl. der Fläche Anteil der Stadt Köln in Prozent bzgl. des Umsatzes Unbebaute Grundstücke für den Geschosswohnungs- bau 479 862.726 840.088.045 7,5 12,8 7,4 Erbbaurechtsbestellung Geschosswohnungsbau 7 37.397 3.970.587 0,0 0,0 0,0 unbebaute Einfamilienhaus- grundstücke 821 630.877 363.096.558 10,1 8,5 7,5 Erbbaurechtsbestellung Einfamilienhausbebauung 31 46.139 6.024.966 16,1 5,5 7,7 Unbebaute GE-Grundstücke 253 1.567.081 238.536.767 59,7 59,8 48,0 Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1469/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 02.05.2022 13:58