4326/2016
Anfrage der SPD- Fraktion zum Denkmal Bahnhof Belvedere (AN/2035/2016)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5309 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 Vorlagen-Nummer 27.01.2017 4326/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017 Liegenschaftsausschuss 07.02.2017 Anfrage der SPD- Fraktion zum Denkmal Bahnhof Belvedere (AN/2035/2016) Die SPD- Fraktion stellte folgende Fragen: 1. Nachdem die Wurzelschürfungen den eindeutigen Beweis erbracht haben, dass keine relevanten Wurzeln im Planungsareal der bisher vorgelegten Planungsvari- anten nachzuweisen waren und durch den Landschaftsbeirat in der Sitzung vom 26.10.2016 die Baukörperfreigabe erfolgt ist, konnte dieser Projektstrang ein- schließlich des Zugangsbauwerks einvernehmlich gelöst und erfolgreich abge- schlossen werden. Es kann also nunmehr die entsprechende Planung vorangetrie- ben werden. Dafür müssen die Planungsmittel frei gegeben werden. Frage: Wann ist die Freigabe der Planungsmittel zu erwarten? 2. Wie ist der genaue Verfahrensplan für die weitere Realisierung des Projektes und wie kann sichergestellt werden, dass die bereits eingeleiteten Verfahren auch zü- gig umgesetzt werden? Bitte um eine genaue Darstellung der Perspektive! 3. Nachdem die Stadtverwaltung jetzt anscheinend eine neue Gutachterrunde einlei- ten will, stellt sich die Frage nach der Sicherung der bereits zugesagten Fördermit- tel. Wie wird die Stadt im Laufe des Verfahrens die Fördermittel u. a. der Deut- schen Stiftung und der NRW-Stiftung sichern? Beantwortung: Zu 1. Die Wurzelschürfungen konnten eine wesentliche Vorfrage des Baugenehmigungs- verfahrens für den Umbau des Hauses Belvedere zu einem Begegnungszentrum klären. Die Gestaltung des Zugangsbauwerkes sowie des für den barrierefreien Zugang erforderlichen Aufzuges konnte damit geklärt werden. Offen ist nach wie vor die Frage, ob die unmittelbar vor dem Wintergarten stehen- 2 de 150 Jahre alte Platane, die den Schutz eines Naturdenkmals genießt, gefällt werden kann. Erst eine Entscheidung über den durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellten selbstständigen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes ermöglicht eine Entscheidung über die Ge- staltung des Wintergartens im Rahmen des vorgesehenen Umbaus, die in den ent- sprechenden Bauantrag bzw. den Antrag auf einen erneuten qualifizierten Bauvor- bescheid einfließen wird. In dem Verfahren über die Befreiung von den Festsetzungen des Landschafts- schutzes zur Fällung der Platane sind die Schutzgüter Naturschutz insoweit und der Denkmalschutz für das Haus Belvedere gegeneinander abzuwägen. Diese Ab- wägung setzt die Ermittlung der entscheidenden, in die Abwägung einzustellenden Belange voraus. Dabei spielt eine entscheidende Rolle die Beantwortung der Fra- ge, ob es möglich ist, den Wintergarten als Teil des Denkmals baulich so zu er- tüchtigen, dass auch der 150 Jahre alte Baum erhalten werden kann oder ob dies nicht möglich ist. Dies soll nunmehr sinnvoller Weise aber nicht abstrakt auf das Denkmal bezogen werden, sondern im Hinblick auf das Projekt des Umbaus zu ei- nem Begegnungszentrum. Das vom Förderkreis entwickelte Nutzungskonzept ist daher eine wesentliche Grundlage der Betrachtung möglicher baulicher Varianten zur Gestaltung des Wintergartens. Die verwaltungsinterne Abstimmung zur Vergabe der erforderlichen Gutachten ist zwischenzeitlich abgeschlossen und die Aufträge wurden vergeben. Bis spätestens Ende Februar 2017 werden belastbare Ergebnisse vorliegen, die dann in die Ab- wägung der beiden Schutzgüter Naturschutz und Denkmalschutz einzustellen sind. Über das Ergebnis der Abwägung ist der Höheren Naturschutzbehörde bei der Be- zirksregierung Köln zu berichten. Nach Klärung dieser Vorfrage ist es dann möglich, den Bauantrag für das Projekt Begegnungszentrum Haus Belvedere zu erstellen. Vertragsentwürfe zum Abschluss eines Zuwendungsvertrages auf der Grundlage des Ratsbeschlusses aus dem Sommer 2015 werden aktuell mit dem Förderkreis final abgestimmt. In einem gemeinsamen Gespräch am 25.01.2017 wurde mit dem Förderkreis vereinbart, kurzfristig die vorliegenden Vertragsentwürfe abzu- stimmen. Es besteht Einvernehmen, dass die Finalisierung des Fördervertrages und des Erbbaurechtsvertrages bis Ende Februar abgeschlossen sein soll. Mit der Unterzeichnung der Verträge steht dann einer Auszahlung von Planungsmitteln nichts mehr im Wege. Mit der erfolgten Vergabe der zusätzlich notwendigen Gutachten hat die Verwal- tung zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass die erforderlichen Vorfragen für die weitere Planung schnellstmöglich und belastbar geklärt werden. 3 Zu 2. Insoweit wird auf die Beantwortung zu 2. verwiesen. Zu 3. Seitens der Verwaltung werden, wie ausgeführt, die erforderlichen Prozesse un- verzüglich und mit hoher Priorität vorangetrieben. Der Förderverein und die Ver- waltung sind in Kontakt mit den Fördermittelgebern und werben um Verständnis für die Verzögerungen, die aus den Wechselbezügen des Projektes mit dem Natur- schutz entstehen. Bisher konnte erreicht werden, dass die entsprechenden För- dermittelzusagen aufrechterhalten werden. gez. Berg
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4326/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27