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2269/2025

Sparkasse KölnBonn: Weisung an die durch den Rat der Stadt Köln entsandten Vertreter*innen für Abstimmungen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 13.1

Beschlussvorlage Rat

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Wahlvorschlag Bedienstete von 10-25

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

17634 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2269/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sparkasse KölnBonn: Weisung an die durch den Rat der Stadt Köln entsandten 
Vertreter*innen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse 
KölnBonn  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln weist sämtliche von ihm in die Verbandsversammlung des Zweckver-
bandes Sparkasse KölnBonn entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, in der Verbandsver-
sammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn wie folgt zu votieren. 
 
1.  Wahl der/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung  
Wahl von  
  ______________________________________ 
zur oder zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlperiode 
2025 bis 2030 auf Vorschlag der Stadt* __________________________ .  
*Hinweis: Nach der Satzung/dem Fusionsvertrag ist zwischen der Stadt Köln und der 
Bundesstadt Bonn eine Einigung über das Vorschlagsrecht herbeizuführen (s. ebenso 
nachfolgende * -Markierungen). 
 
2.  Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der/des Vorsitzenden der Verbandsver-
sammlung  
Wahl von  
  ______________________________________ 
zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Verbandsversamm-
lung für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 auf Vorschlag der Stadt* __________.  
 
3.  Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers 
Wahl von  
  ____________________________________ 
zur Verbandsvorsteherin/zum Verbandsvorsteher der Verbandsversammlung für die 
Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 auf Vorschlag der Stadt* __________.  
 
4.  Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Verbandsvorsteherin/des Ver-
bandsvorstehers  
Rat 20.11.2025

2 
 
Wahl von 
  ________________________________________ 
zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Verbandsvorsteherin oder des Verbands-
vorstehers für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 auf Vorschlag der Stadt* 
__________.  
 
5. Wahl der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn gemäß 
§ 11 Abs. 1 SpkG NRW 
Wahl von 
  ______________________________________ 
zur oder zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag 
der Stadt* __________.  
 
 
6. Wahl der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Dienstkräfte im 
Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn nach § 10 Abs. 2 SpkG NRW sowie deren 
Stellvertreter*innen gemäß § 12 SpkG NRW  
 
a) Wahlvorschlag für die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Stellvertre-
tung 
Zu wählendes ordentliches Mitglied 
des Verwaltungsrates 
als Verhinderungsvertretung für das 
ordentliche Mitglied des Verwaltungsra-
tes 
1)  
2)  
3)  
4)  
5)  
6)  
7)  
Sofern der/die Vorsitzende des Verwaltungsrates nicht auf Vorschlag der Stadt 
Köln gewählt wird, sind 8 Wahlvorschläge zu machen. 
8)

3 
 
b) Wahlvorschlag für die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Stellvertre-
tung aus dem Wahlvorschlag der Personalvertretung (Dienstkräfte)  
Zu wählendes ordentliches Mitglied 
des Verwaltungsrates 
als Verhinderungsvertretung für das 
ordentliche Mitglied des Verwaltungsra-
tes 
1)  
2)  
3)  
4)  
 
 
7. Wahl der ersten und zweiten Stellvertreterin/des ersten und zweiten Stellvertreters 
der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn 
 
a) Wahl von  
  ______________________________________ 
zur ersten Stellvertreterin/zum ersten Stellvertreter der/ des Vorsitzenden des Verwal-
tungsrates der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag der Stadt* __________.  
 
b) Wahl von  
  ______________________________________ 
zur zweiten Stellvertreterin/zum zweiten Stellvertreter der/ des Vorsitzenden des Verwal-
tungsrates der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag der Stadt* __________.  
 
8. Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Abs. 
3 SpkG NRW sowie Feststellung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwal-
tungsbeamten gemäß § 10 Abs. 4 SpkG NRW  
 
Wahl von  
                          ____________________________ 
zur Hauptverwaltungsbeamtin/zum Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Abs. 3 SpkG 
NRW.  
 
Feststellung der Teilnahme von  
      _________________________________ 
an den Sitzungen des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 4 SpkG NRW 
 
9. Wahl der Vertreterin/des Vertreters, der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters aus 
den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Träger zur Entsendung in die Ver-
bandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) gem. 
§ 5 Abs. 2 Buchst. b) i.V.m. Abs. 3 der Satzung des RSGV  
 
 
a. Wahl von 
  _________________________zur Entsendung als Vertreter/in in die Ver-
bandsversammlung des RSGV auf Vorschlag der Stadt*_____________.

4 
 
b. Wahl von 
  ___________________________zur Entsendung als Stellvertreter/in in die 
Verbandsversammlung des RSGV auf Vorschlag der Stadt* _____________. 
 
10. Entscheidung über  
1. die Entsendung der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder  
2. die Entsendung eines ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates  
als Vertreter/in in die Verbandsversammlung des RSGV sowie  
a) Wahl des ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates nebst  
b) Wahl einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters zur Entsendung in die Verbands-
versammlung des RSGV gem. § 5 Abs. 2 Buchst. a) i.V.m. Abs. 3 der Satzung des 
RSGV 
 
 Zu 1. 
Entsendung der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates als Vertreter/in in die Verbands-
versammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV).  
(Die Vertretung erfolgt in diesem Fall durch die Vertretung im Amt.) 
 
oder 
 
Zu 2. (Alternative):  Entsendung eines ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates als 
Vertreter/in in die Verbandsversammlung des RSGV  
  
 das heißt: 
 
  
a. Wahl des ordentlichen Mitgliedes  
       ______________________________________ zur  
Entsendung als Vertreter/in in die Verbandsversammlung des RSGV auf Vorschlag der 
Stadt* _______.  
 
b. Wahl von  
     ______________________________________ zur  
 Entsendung als Stellvertreter/in des ordentlichen Mitgliedes in die Verbandsversammlung 
des RSGV auf Vorschlag der Stadt* _______.  
 
11. Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln  
 
Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entspre-
chender Regelungen einzusetzen.

5 
 
Begründung: 
 
Am 28. Juni 2004 haben die Stadt Köln und die Bundesstadt Bonn sowie die Stadtsparkasse 
Köln und die Sparkasse Bonn einen öffentlich-rechtlichen Fusionsvertrag über die Bildung ei-
nes gemeinsamen Zweckverbandes als Gewährträger/Träger für die Sparkasse KölnBonn mit 
Wirkung zum 1. Januar 2005 geschlossen.  
 
Gemäß §§ 8 Abs. 1, 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) 
i.V.m. §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann der Rat der Stadt 
Köln seine Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Sparkasse KölnBonn anweisen, bei der Beschlussfassung der Verbandsversammlung nach 
den Vorgaben des Rates abzustimmen.  
 
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn trifft Abstim-
mungen über die Besetzung von Positionen sowie Organen des Zweckverbandes und der 
Sparkasse KölnBonn. Hierbei sind die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Fusions- und 
Zweckverbandsvertrages vom 28. Juni 2004 in der Fassung der Änderungsverträge von De-
zember 2009 und Dezember 2010 sowie die Vorgaben des Sparkassengesetzes für Nord-
rhein-Westfalen (SpkG NRW) zu beachten. 
 
Im Einzelnen:  
 
1. Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung  
 
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Zweckverbandes wählt die Verbandsversammlung 
aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder die Vorsit-
zende oder den Vorsitzenden der Verbandsversammlung und deren/dessen Stellvertreter/in. 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Zweckverbandes werden die Vorsitzende oder der 
Vorsitzende der Verbandsversammlung und die/der Verbandsvorsteher/in nicht von demsel-
ben Verbandsmitglied gestellt.  
 
2. Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der/des Vorsitzenden der Verbandsver-
sammlung  
 
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Zweckverbandes wird die Stellvertreterin oder der 
Stellvertreter der/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung nicht von demselben Ver-
bandsmitglied gestellt wie die/der Vorsitzende der Verbandsversammlung.  
 
3. Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers  
 
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Zweckverbandes werden die Verbandsvorsteherin 
bzw. der Verbandsvorsteher und die/der Vorsitzende der Verbandsversammlung nicht von 
demselben Verbandsmitglied gestellt. Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Zweckverban-
des sowie nach § 16 Abs. 1 S. 1 GkG NRW werden die/der Verbandsvorsteher/in und de-
ren/dessen Stellvertreter/in von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwal-
tungsbeamten oder mit Zustimmung ihrer/ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allge-
meinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der Verbandsmitglieder für die Dauer der 
Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder gewählt.  
 
4. Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Verbandsvorsteherin/des Verbands-
vorstehers  
 
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Zweckverbandes dürfen die Stellvertreterin oder der 
Stellvertreter der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers nicht von demselben 
Verbandsmitglied stammen, dass die Verbandsvorsteherin/den Verbandsvorsteher stellt. 
 
5. Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln-
Bonn gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 SpkG NRW

6 
 
 
Die Vertretung des Trägers – hier die Verbandsversammlung als Vertretung des Zweckver-
bandes - wählt eines ihrer Mitglieder oder die/den Hauptverwaltungsbeamtin/en eines Ver-
bandsmitgliedes zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates. 
 
Gemäß § 11 Abs. 2 SpkG NRW wählt die Vertretung des Trägers aus den Mitgliedern des 
Verwaltungsrates zudem eine erste und zweite Stellvertreterin/einen ersten und zweiten Stell-
vertreter des vorsitzenden Mitgliedes. 
 
Für die Besetzung der Position des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates ist gemäß § 
7 Abs. 2 Fusionsvertrag zu beachten, dass die Bundesstadt Bonn mindestens in einem der 
drei Sparkassenorgane (Verwaltungsrat, alt: Kreditausschuss, (neu: Risikoausschuss als Aus-
schuss des Verwaltungsrates), Vorstand) die/den Vorsitzenden, in mindestens einem der an-
deren Sparkassenorgane die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n bzw. die/den ersten stell-
vertretende/n Vorsitzende/n stellt. Wenn die Bundesstadt Bonn nicht die/den Vorsitzende/n 
des Verwaltungsrates stellt, stellt sie in jedem Fall eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n des 
Verwaltungsrates.  
 
6. Wahl der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Dienstkräfte im 
Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn nach § 10 Abs. 2 Buchstaben b und c SpkG 
NRW in Verbindung mit § 12 SpkG NRW sowie Wahl der Stellvertreter gemäß § 12 
Abs. 4 S. 2 SpkG NRW 
 
§ 8 Abs. 2 Fusionsvertrag in der Fassung des Änderungsvertrages von Dezember 2009 regelt 
folgende Vorschlagsrechte:   
 
 8 Mitglieder von der Stadt Köln  
 4 Mitglieder von der Bundesstadt Bonn  
 6 Dienstkräfte  
 
wobei die/der Vorsitzende des Verwaltungsrates auf das Kontingent der ihn vorschlagenden 
Vertragspartei angerechnet wird. Entsprechendes gilt für die/den Stellvertreter/in.  
 
Aus dem Wahlvorschlag der Personalversammlung wurden die Arbeitnehmervertreter bis zum 
Ablauf der Legislaturperiode 2025-2030 auf Empfehlung von Vertretern, die von der Stadt 
Köln in den Zweckverband entsandt wurden und auf Empfehlung von Vertretern, die von der 
Bundesstadt Bonn in die Verbandsversammlung entsandt wurden, durch die Verbandsver-
sammlung im Verhältnis 2:1 gewählt. 
 
§ 8 Abs. 3 Fusionsvertrag in der Fassung des Änderungsvertrages von Dezember 2009 re-
gelt, dass die von den Städten Köln und Bonn vorzuschlagenden Mitglieder des Verwaltungs-
rates jeweils die Mehrheitsverhältnisse in den Stadträten Köln und Bonn zu Beginn einer je-
den Wahlperiode nach Maßgabe von § 50 Abs. 3 GO NRW widerspiegeln.  
 
Wählbar als sachkundige Mitglieder im Sinne des § 10 Abs. 2 Buchstabe b SpkG NRW sind 
sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung des Trägers, bei Zweckverbandss-
parkassen den Vertretungen der Verbandsmitglieder, angehören können (§ 12 Abs. 1 S. 2 
SpkG NRW).  
 
Zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates können neben den sachkundigen Bürgerinnen und 
Bürgern, die den Vertretungen der Verbandsmitglieder angehören, gewählt werden: 
 
- die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder 
und 
- Dienstkräfte aller im Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden und Ge-
meindeverbände, sofern die Dienstkräfte ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben.  
 
Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die Ausschließungsgründe gemäß § 13 
SpkG NRW zu berücksichtigen.

7 
 
 
Zudem sind bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 12 Abs. 3 SpkG NRW die 
grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten. Nach § 12 
Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz NRW soll insbesondere der Verwaltungsrat geschlechts-
paritätisch besetzt werden. 
 
Eine Wahlvorschlagsliste für die Dienstkräfte in den Verwaltungsrat ist als Anlage beigefügt. 
 
7. Wahl der ersten und zweiten Stellvertreterin/des ersten und zweiten Stellvertreters 
der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn  
 
Als erste und zweite Stellvertreterin/erster und zweiter Stellvertreter des Vorsitzenden des 
Verwaltungsrates im Sinne des § 11 Abs. 2 SpkG NRW sind lediglich die sachkundigen Mit-
glieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchstabe b SpkG NRW (also keine Dienst-
kräfte) wählbar.  
Im Übrigen wird auf den Hinweis unter Punkt 5 verwiesen.  
 
 
8. Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Abs. 3 
SpkG NRW sowie Feststellung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungs-
beamten nach § 10 Abs. 4 SpkG NRW  
 
Nach § 11 Abs. 3 SpkG NRW ist eine Hauptverwaltungsbeamtin/ein Hauptverwaltungsbeam-
ter als "Beanstandungsbeamter" für den Fall zu wählen, dass eine Sitzung nicht von einem 
Hauptverwaltungsbeamten geleitet wird. Sofern ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzen-
den des Verwaltungsrates gewählt wurde, übt dieser in Personalunion die Funktion des "Be-
anstandungsbeamten" aus.  
 
§ 10 Abs. 4 SpkG NRW sieht von Gesetzes wegen vor, dass bei Zweckverbandssparkassen 
die Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder, 
die weder vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates sind noch nach § 11 Abs. 3 SpkG NRW 
an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen, mit beratender Stimme an den Sitzungen 
des Verwaltungsrates teilnehmen.  
 
 
9. Wahl der Vertreterin oder des Vertreters, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters 
aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Träger zur Entsendung in die Ver-
bandsversammlung des RSGV gem. § 5 Abs. 2 Buchst. b) i.V.m. Abs. 3 der Satzung 
des RSGV  
 
Gemäß § 5 Abs. 2 Buchst. b) der Satzung des RSGV entsendet jede Sparkasse in die Ver-
bandsversammlung die Hauptverwaltungsbeamtin/den Hauptverwaltungsbeamten des kom-
munalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen die Hauptverwaltungsbeamtin/den Haupt-
verwaltungsbeamten eines Verbandsmitgliedes. Gemäß § 5 Abs. 3 S. 3 der Satzung des 
RSGV bestimmt die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreis der Hauptverwal-
tungsbeamten der Verbandsmitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter sowie die/den jewei-
lige/n Vertreter/in im Amt. 
 
10. Entscheidung über  
1.) die Entsendung der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder  
2.) die Entsendung eines ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates  
als Vertreter/in in die Verbandsversammlung des RSGV sowie - ausschließlich im 
Fall der 2. Alternative - 
Wahl des ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates nebst Wahl einer Stellver-
treterin/eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des RSGV gem. § 5 
Abs. 2 Buchst. a) i.V.m. Abs. 3 der Satzung des RSGV 
 
Gemäß § 5 Abs. 2 Buchst. a) der Satzung des RSGV entsendet jede Sparkasse in die Ver-
bandsversammlung die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentli-
ches Mitglied des Verwaltungsrates. Wird die/der Vorsitzende des Verwaltungsrates in die

8 
 
Verbandsversammlung des RSGV entsandt, wird sie/er von seiner Stellvertretung im Amt ver-
treten. Wird ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung des 
RSGV entsandt, entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreis der or-
dentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 
 
11. Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln  
 
Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entsprechen-
der Regelungen einzusetzen. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen,  
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspari-
tätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG. 
 
Anlage: Wahlvorschlagsliste für die Dienstkräfte in den Verwaltungsrat der Sparkasse Köln-
Bonn

Wahlvorschlag Bedienstete von 10-25

1498 Zeichen

Der Wahlvorstand
bei der Sparkasse KölnBonn
08. Oktober 2025
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl für die Erstellung eines Wahlvorschlages von 
Bediensteten in den Verwaitungsrat der Sparkasse KölnBonn
Zu wählen waren 24 Bewerber gemäß § 10 Abs. 2 Sparkassengesetz (SpkG).
Die am 08.10.2025 durchgeführte Wahl brachte folgendes Ergebnis:
1
2
3 
4
5
6
7
8 
9
10 
11
12 
13
14 
15
16 
17 
18 
18 
20 
21 
22 
23 
24
Name
Wiesen höfer 
Diehl 
Brunsch 
Falterbaum 
Didschun 
Forst
Pohl 
Brünjes 
Meyer 
Kubosch 
Spanier 
Baedorf 
Schulte 
Ronge 
Sandmann 
Orgas 
Simon
Sirch 
Will
Seidel 
Faßbender 
Söllheim 
Brungs 
Cobanlar
Vorname
Gero 
Ingo 
Petra 
Daniel 
Jürgen 
Manfred 
Markus 
Andreas 
Ansgar 
Stefanie 
Anita 
Michael 
Christian 
Reiner 
Marcus 
Michael 
Bianca 
Isabel 
Thomas 
Bianca 
Melanie 
Michael 
Elfriede 
Ismail
Dienstbezeichnung
Geschäftsführer
Personalrat
Personalratsvorsitzende
Personalrat
Leiter VertriebsCenter 
Personalrat
Senior Firmenkundenberater 
Leiter GründerCenter
Schwerbehindertenvertretung 
Abteilungsleiterin 
Teamleiterin 
Abteilungsleiter
Coach für agile Arbeitsweisen
Abteilungsleiter 
Abteilungsleiter 
Leiter Filialdirektion
Teamleiterin
Senior Referentin
Leiter Filialdirektion
Spezialistin Rechnungswesen 
Teamleiterin
Leiter Filialdirektion
Referentin
Junior Firmenkundenberater
Stimmen
705
604
499
491
448
436
429
402
399
312
271
249
249
243
243
235
231
200
189
179
174
173
163
143
Der Wahlvorstand
a-c'
Elke Francke Simone Cachet Damian Ms- Pvätyssek

Beratungsverlauf (2)

16.12.2025 Rat
TOP 13.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2269/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
11.07.2025 09:58