Mandari Insight

1749/2025

Neubau einer 2-zügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH - Planungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.21

Anlage 2 - Terminschiene

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Lageplan, Ansichten und Grundrisse

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Einrichtungskosten

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Sachstandsbericht zu 0059/2022, Stand 22.10.2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Terminschiene

540 Zeichen

Anlage 2 | Terminschiene | Juni 2025
2025 2026 2027 2028
 GP Verhandlungsverfahren 
mit Teilnahmewettbewerb 
Mi 15.05.24 - Di 07.01.25
Generalplaner*in
Di 07.01.25 - Di 30.09.25
Bauphase
Mo 13.04.26 - Mo 14.02.28
Probebetrieb
Di 15.02.28 - 
Mo 24.04.28
GU Verhandlungsverfahren mit 
Teilnahmewettbewerb
Di 17.06.25 - Mo 02.02.26
Ausführungsplanung GU
Di 03.02.26 - Mo 03.08.26
Einreichung Bauantrag
Fr 18.07.25
Baubeginn 
Mo 13.04.26
Baufertigstellung
Mo 14.02.28
 Satzungsbeschluss 
Bebauungsplan 
Do 13.02.25
Schulstart 
Mi 23.08.28
Heute

Anlage 6 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025

2849 Zeichen

Anlage 6 zu 1749/2025 – Nachfragen aus dem Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft vom 23. Juni 2025 
 
In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 23. Juni 2026 
erkundigte sich RM Henk-Hollstein, wie mit der Aussage des 
Rechnungsprüfungsamtes umgegangen werden solle, dass die Unterlagen nicht 
prüffähig seien. 
Herr Rauber erklärte dazu, dass der Planer die vorliegende Planung in einem 
Stadium eingebracht habe, in dem die Kosten in der Qualität, wie das 
Rechnungsprüfungsamt üblicher Weise erhalte, noch nicht vorgelegt werden können. 
Dies sei erst später möglich. Es sei ein Vorgespräch mit dem 
Rechnungsprüfungsamt geführt worden, um zu eruieren, ob dieses auf der 
Grundlage des jetzt vorliegenden Planungsstandes und der damit verbindlich 
ermittelbaren Kosten arbeiten könne. Im Vorgespräch klang dies noch so, die 
Stellungnahme lese sich anders. Aufgrund der Masse fehle es den Kolleg*innen 
schlicht an der Zeit, eine Prüfung außerhalb der üblichen Wege zu gehen. Im 
Vorgespräch habe das Rechnungsprüfungsamt durchblicken lassen, dass die 
vorliegenden Unterlagen grundsätzlich ausreichend seien. Es sei mehr, als man es 
bei einer GU/TU Maßnahme kenne, jedoch weniger, als man es im klassischen 
Bauprojekt vorliegen habe. 
Vorsitzende Ruffen erkundigt sich, ob eine andere Aussage des 
Rechnungsprüfungsamtes bis zur Sondersitzung zu erwarten sei. 
Antwort der Verwaltung: 
Dem Rechnungsprüfungsamt liegen eine Kostenberechnung der Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH sowie weitere Unterlagen vor, jedoch ohne 
ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur sachgerechten Prüfung für die aktuelle 
Sitzungsfolge. Auf Nachfrage durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH beim 
Rechnungsprüfungsamt ist kurzfristig keine neue Stellungnahme zu erwarten.  
Im Rahmen dieser Nachfrage wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes jedoch 
ein wichtiger Punkt auch für eine zukünftige Beurteilung hervorgehoben. 
Ausdrücklich wird in der Stellungnahme auf die geplante Beauftragung an ein 
Generalunternehmen durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH hingewiesen. Zum 
Zeitpunkt einer geplanten Vergabe an ein GU/TU liegen zwar qualifizierte 
Kostenschätzungen/Kostenberechnungen vor, jedoch keine detaillierte 
Kostenberechnung gemäß des § 13 Abs. 3 Kommunale Haushaltsverordnung NRW 
(KomHVO).  
In Anwendung einer analogen Verfahrensweise der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln bei Vergaben an einen TU oder GU kann auf Basis der vorliegenden und 
übermittelten Kosten und Termine des Projektes entschieden werden, unter der 
Bedingung die Entwicklungen des Projektes regelmäßig zu berichten. Ändern sich 
wesentliche Parameter, wird eine erneute Beschlussfassung in den Ratsgremien und 
der Bezirksvertretung erforderlich. Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird hierzu 
einen Verfahrensvorschlag machen und mit der Verwaltung abstimmen.

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2378 Zeichen

/ 2 
14 17.06.2025 
143  
 
 
26 
über 
Dez. VI 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1749/2025 (Stand 13.06.2025) 
Neubau einer 2-zügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeis- 
terwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner Schul- 
baugesellschaft mbH – Planung- und Baubeschluss 
RPA-Nr.: 143/23/01/25 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit der Vorlage einen Planungs- 
und Baubeschluss für die Errichtung einer Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, 
Hausmeisterwohnung und Außenanlagen an der Friedensstraße zu erreichen. Diese 
wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 16.06.2025 vorgelegt. 
Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll ein Generalunternehmer durch die Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH beauftragt werden. 
Gemäß §13 Abs.3 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) für Nordrhein-
Westfalen muss vor Beginn einer Investion, d.h. zur Fassung eines Baubeschlusses, 
eine Kostenberechnung vorliegen. 
Für die Kosten in Höhe von 35,8 Mio. € brutto liegt eine Kostenberechnung und aus- 
sagekräftige Baubeschreibung nicht vor. Daher können die Angemessenheit der ge- 
nannten Kosten und die Bauausführung nicht beurteilt werden. 
Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die 
politischen Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt 
bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. 
Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die 
Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt 
wurde. 
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist 
vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt 
möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Bera- 
tung der Politik nicht nachkommen . Gem. § 7 (2) der Rechnungsprüfungsordnung

- 2 - 
 
 
sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine 
sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnun-
gen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung 
für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt 
(Stand 01.05.2025)). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke 
Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 - Lageplan, Ansichten und Grundrisse

4798 Zeichen

Anlage 1 | Lageplan, Ansichten und Grundrisse | Juni 2025
Neubau Grundschule Friedensstraße 
in Köln-Porz (Elsdorf)
Zweizügige Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle und Hausmeisterwohnung

2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²
2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²

3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m²
3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m²

OK Vordach
+3,60 = NHN + 56,75
2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m²
2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m²
2,15m² 2,08m² 2,08m² 2,08m² 2,08m²2,15m²2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m²2,15m² 2,15m² 2,15m²

OK Vordach
+3,60 = NHN + 56,75

K
K
K K K K
KH KH
KH
KH
KH
EH EH EH
EH
EH
Urinal EH
EH EH
EH EH EH KH KH
EH Urinal EH KHUrinal KH
KHKHEH
EH KH KH
KH
KH
EH
EH
KH
EH
KHKH
KH
KH
EH
Briefkästen
Spind DoppelstöckigSpind Doppelstöckig
Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig
KH
HK UK 1500 üFFBHK UK 1500 üFFB
EH
VK AHD
Vorhangschiene
UK 3.20m von OKFFB
VK AHD
Lüftungsauslass 
Lüftungsauslass 
Lüftungsauslass 
Lüftungsauslass 
Trennwand Parkposition 
Trennwand Parkposition 
Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber  
Wandabsorber  
Vorhangschiene 
UK 3.20m von OKFFB
Vorhangschiene
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
142 Sitzplätze +
2 Rollstuhlplätze
Trinkwasser-
station
110 Plätze 
max. Auslastung: 12 Regale
2,7m x 3,05m x 0,3m 
Einzellast ≤ 4,0kN (400kg) nicht zu 
überschreiten 
355,2 kN = 35,52 t an Büchern
Pos. 1
Regiewagen
Sauberlaufzone
Sauberlaufzone
Regiewagen
Pos.3 
Regiewagen
Pos.2
Regiewagen
Vordach
Tablet 
Ladeschrank
Kühlschrank
unter der Liege
Lehrerfächer 
und Postfach
Brennofen
N140E
Hebebühne 
Rollstuhl
Reinigungswagen
Vordach
Beamer
mittig
2,5m x 6m Wand werden 
als direkte 
Beamerprojektionsfläche 
genutzt
2,5m x 6m Wand werden 
als direkte 
Beamerprojektionsfläche 
genutzt
2,5m x 6m Leinwand, an 
der Decke befestigt als 
Beamerprojektionsfläche 
Fuge 
in 
Podest
Fuge 
in 
Podest
Fuge 
in 
Podest
Laufweg 
1,20m
Laufweg 1,20m
Laufweg 1,20m
Sauberlaufzone
Sauberlaufzone
Unterricht
Unterricht Unterricht
Unterricht
Ganztag
MZR
Differenzierung
Differenzierung
Clusterforum
Clusterforum
Teamstation
Lehrmittel
Pflegebad
Kombiverteiler
HM Lager Ofen
Schularchiv
Schullager
WC barrierefrei
WC Lehrerinnen
 WC Lehrer
Lehrmittel groß
Kopierer
Requisiten
Stuhllager
WC Jungen
WC Mädchen
WC barrierefreiServer Automation
WC 
WC barrierefr.
PuMi
T3 MZR NR
HM Werkstatt
MZR MZR 
Clusterforum
MZR NR
Vorb.kl.NR
MZR Vorbereitungsklasse
Foyer
ELT. Hauptvert.
zbV
WC 
WC 
T2
Lehrerzimmer Streitschlichtung Büro Ganztag
Sprechzimmer
Stellv. Schulleitung
Sekretariat Schulleitung
Sanitätsraum
Bibliothek
HM Dienstraum/ BMZ
T1
Anlieferung
KücheSpülküche
ELT
WC Küche
Lager
Mensa
Aula
Lichthof
Flur
Garderobe
Garderobe
WC
WC
WC
Flur
Flur Verwaltung
BRI E0
zbV
Büro Küche
Umkleide Küche
Aufzug
Aufzug
Regieraum

1,50 95
KH
KHKH
KH
KH
KH
KH
EH
EH
EH
EH
EH
EH
EH EH
KH KH
EH
EH
EH EH
KH KH
EH
EH EH
EH
EH
EH EH
EH
EH
Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig
Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig
Waschmaschine
Waschmaschine & Trockner 
Schlupftür 
Geländer Entnehmbar 
Einbringöffnung Turnhalle 
Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm 
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
Wandabsorber 4qm 
Kabinen min. 
Innenmaße 
1,1 x 1,4m
Kabinen min. 
Innenmaße 
1,1 x 1,4m
Reinigungsmaschine
Vordach
Vordach
Tablet 
Ladeschrank
Speier Speier
Unterricht
Unterricht Unterricht
Unterricht
Ganztag
MZR
Differenzierung
Differenzierung
Clusterforum
Clusterforum
Datenverteiler
T2
WC 
WC 
Lehrmittel
Teamstation
Kombiverteiler
WC 
WC barrierefr.
PuMi
T3
Geräteraum Schulsport
Geräteraum Vereine
Umkleide Lehrer
Umkleide Lehrer
WC D
Umkleide Damen 2
Duschen Damen
Vorraum Damen
Vorraum Herren Duschen Herren
Umkleide Damen 1
Umkleide Herren 2
WC D barrierefrei
WC H barrierefrei
WC H
Umkleide Herren 1
HM-Wohnung Wohnzimmer
HM-Wohnung Tageslichtbad
HM-Wohnung Kinderzimmer
HM-Wohnung Schlafzimmer
WC
WC barrierefrei
PuMi
ELT
T1
Flur
Flur
Garderobe
Flur
zbV
HM-Wohnung Gäste WC
WC 
Vorflur Umkleide H1
Vorflur Umkleide H2
Vorflur Umkleide D
WC DDusche 117.1
WC
Dusche
WC
WC
WC
WC
Geräteraum Schulsport
BRI E01
BRI E01
Lager
LagerGarderobe
HM-Wohnung Abstell
Schacht
HM-Wohnung Flur
Schacht
Schacht
Schacht
Aufzug
Tribühne
Sporthalle
HM-Wohnung Loggia

Leiter mit Rückenschutz 
Aufstellfläche
Wärmepumpen 
gemäß TGA
Lüftungsauslass
T1 Batterieraum
ELT
RLT-HZG-SAN

Leiter mit Rückenschutz 
Aufstellfläche
Lüftungsgeräte 
gemäß TGA
RWA
1,00 m2

Anlage 5 - Einrichtungskosten

4577 Zeichen

Anlage 5
lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten
1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 8 8.000,00 € 64.000,00 €
2 Cluster mobile Einrichtung, Sitzgegelgenheiten, 
Schultaschenschränke
5 10.000,00 € 50.000,00 €
3 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 5 8.000,00 € 40.000,00 €
4 Differenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel, 
Whiteboard
4 3.000,00 € 12.000,00 €
5 Lehr- und Unterrichtsmittelraum (abhängig von 
Größe und  Umfang der zu lagernden 
Unterrichtsmittel) 
Regale, Schränke, Ablagetisch 3 2.500,00 € 7.500,00 €
6 Ausstattung Mensaküche (abhängig von der 
Größe)
Kombidämpfer, Spülmaschine, Schränke, etc. 
120.000-180.000,- €
1 120.000,00 € 120.000,00 €
7 Speiseraum (Bsp. 240 m²) Tische, Stühle (evt. Sitzecke/ Stehtische) 1 25.000,00 € 25.000,00 €
8 Lagerraum Küche (abhängig von Größe und 
Lieferturnus)
Regale, Schränke, Kühl- und Gefrierschränke 2 14.000,00 € 28.000,00 €
9 Personalraum Küche Schrank, Spinde, Stühle, Tisch 1 1.500,00 € 1.500,00 €
10 Büro Caterer/OGS Leitung Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank 1 3.000,00 € 3.000,00 €
11 Aufenthaltsraum Ganztag Mobiliar und Spiele 2 7.500,00 € 15.000,00 €
12 Lagerraum Außenspielgeräte Regale und Spielgeräte 1 1.000,00 € 0,00 €
13 (Brennofenraum) Brennofen, Regale, Transportwagen 1 12.000,00 € 12.000,00 €
14 Forum/Aula Bestuhlung, evt. mobile Bühne, Bühnentechnik 
(80.000-150.000,-€), Bühnenvorhang, schwer 
entflammbar, manuell betrieben (20.000,-€)
1 200.000,-€ 200.000,00 €
15 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale, (evt. 
Ausgabetheke)
1 25.000,00 € 25.000,00 €
16 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 €
17 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, 
Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, 
Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor, ( 
abhängig von Schulform und Umfang 80.000,- bis 
150.000,-€)
1 100.000,00 € 100.000,00 €
18 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 1 5.000,00 € 5.000,00 €
19 Turn-/Sporthalle                                                             
1-fach 25.000 €,                                                               
2-fach 50.000 €                                                                 
3-fach 70.000-75.000 €
bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Reckstangen, Netze, Trampoline, Bälle etc.
2 50.000,00 € 50.000,00 €
20 Umkleideraum Lehrer*innen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Besucherstuhl, 
Spindt, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 
2 1.500,00 € 3.000,00 €
21 Vorhänge bzw. Lamellen pro Raum 30 1.000,00 € 30.000,00 €
22 Vorhang Aula schwer entflammbar, 2- fach mit Verdunkelung 1 25.000,00 € 25.000,00 €
23 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc. Sicherheitsglas, 
Brandschutz (abhängig von Schulform und 
Umfang 3.000,-10.000,- €)
1 10.000,00 € 10.000,00 €
24 Mülltrennung (System schwer entflammbar) je Cluster (Jahrgang), separat NW 3 1.000,00 € 3.000,00 €
25 Außenspielgeräte abhängig von Schulform und Größe sowie 
Schulhoffläche (je nach Ergebnis 
Außenanlagenplanung)
1 40.000,00 € 40.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 899.000,00 €
technische Ausstattung
26 Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 13 6.000,00 € 78.000,00 €
27 iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen, 1 pro Zug
inklusive App-Guthaben
8 20.000,00 € 160.000,00 €
28 Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, zzgl. 
HM )
PC's, Bildschirme, Drucker-Leasing, 
Barcode Scanner,  etc.
16 5.500,00 € 88.000,00 €
29 Serverschrank  für Informatik, Verwaltung etc. 2 2.000,00 € 4.000,00 €
30 Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000-80.000 € 1 80.000,00 € 80.000,00 €
31 WLAN- Ausleuchtung 2.500 -3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 €
32 WLAN Installation 35.000-75.000 € 1 50.000,00 € 50.000,00 €
33 aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 €
34 aktive Netzwerkkomponenten Verwaltung pauschal 1 2.500,00 € 2.500,00 €
35 Gateways 1 7.500,00 € 7.500,00 €
36 Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 2 2.500,00 € 5.000,00 €
37 Tablethalterungen (1 je Klassenraum) 13 120,00 € 1.560,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 487.060,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.386.060,00 €
zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 103.954,50 €
Gesamtsumme (brutto) 1.490.014,50 €
Gesamtsumme (gerundet)
davon 30% investiv 447.000 €
Grundschule südliche Friedensstraße, Baubeschluss 1749/2025
Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 
1.490.000,00 €

Anlage 3 - Sachstandsbericht zu 0059/2022, Stand 22.10.2024

1613 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0059/2022
Stand: 22.10.2024 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule 
Friedenstraße, Köln-Porz 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2) 
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3): 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft 
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.  
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt. 
Nächste Schritte: 
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es 
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
22.10.2025

Beschlussvorlage Rat

13417 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1749/2025 
Freigabedatum 
13.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau der zweizügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, 
Hausmeisterwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH - Planungs- und Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau einer zweizügigen Clustergrundschule in der 
Friedensstraße in Köln-Porz (Elsdorf) mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung sowie der 
Außenanlagen im Plangebiet des am 13.02.2025 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 
76380/03, Blatt 3. 
 
2. Der Rat nimmt die Kosten für die Baumaßnahme, die gemäß der aktuellen Kostenschät-
zung rund 34,1 Mio. Euro brutto betragen zur Kenntnis. Zudem genehmigt der Rat einen pro-
jektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Die Gesamtbaukosten betragen 
demnach rund 35,8 Mio. Euro brutto.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. 
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. 
 
Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 
die der Kölner Schulbaugesellschaft die entstandenen Kosten projektscharf erstattet und nach 
Fertigstellung für die innerstädtische Bewirtschaftung und Vermietung zuständig ist. Die Fi-
nanzierung des Projektes erfolgt vor diesem Hintergrund im Rahmen des Wirtschaftsplans der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe 
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.043.000 Euro werden im Haushaltsjahr 
2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Sportausschuss 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
trägeraufgaben, finanziert.  
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 447.000 Euro erfolgt eben-
falls zum Haushaltsjahr 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro-
duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben aus Finanzstelle 4010-0301-7-2820-GS Friedens-
straße-Neubau. 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  2028: 447.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2028: 1.043.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen   2029: 29.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

3 
Begründung: 
 
In der Sitzung vom 16.05.2023 hat der Rat die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Pla-
nung und dem Neubau einer zweizügigen Grundschule in der Friedenstraße beauftragt (Vorla-
gennummer 0059/2022). Der Ratsbeschluss hatte eine Beauftragung der Gebäudewirtschaft 
durch das Amt für Schulentwicklung am 15.08.2023 zur Folge. Die Gebäudewirtschaft wiede-
rum beauftragte die Kölner Schulbaugesellschaft am 15.09.2023 mit dem Bau einer zweizügi-
gen Grundschule. 
Die Realisierung der Maßnahme ist schnellstmöglich zur Entlastung der Stadtteile Porz, Ur-
bach, Eil und Elsdorf erforderlich. Durch den Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungs-
pflicht von Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß § 79 Schulgesetz 
NRW durch den Schulträger erfüllt.  
In der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste hat das Projekt aus schulfachlicher Sicht die 
höchste Prioritätseinstufung. 
Aktuell wird der Bauantrag für die Grundschule samt Außenanlagen vorbereitet. Aufgrund des 
hohen Fehlbedarfs an Sporthallenkapazitäten für den Vereinssport im Bezirk soll außerdem 
eine Zweifeldsporthalle errichtet werden. Eine Hausmeisterwohnung ist Teil des Planungssolls 
und Teil des Bauantrages.  
Die als Anlage beigefügte Planung löst auf dem Grundstück diverse Herausforderungen. Auf 
dem kleinen Grundstück mit unterirdischer Ferngasleitung, schlecht versickerungsfähigem Bo-
den und einem erst in 1,5m tiefen Bereich zur Gründung geeigneten Boden, gelingt es, sämtli-
che geforderte Schulräumlichkeit in einer sinnvollen Anordnung darzustellen. Die Zweifeld-
sporthalle und Hausmeisterwohnung finden Platz im 1. OG. Der Luftraum der Sporthalle ragt 
gemeinsam mit einigen direkt angeschlossenen Technikflächen aus dem Gesamtgebäude 
heraus, es wird jedoch nicht die zulässige Höhe des Bebauungsplans überschritten. Weil sich 
lediglich Technikflächen im 2. OG befinden, wird das Gebäude der Gebäudeklasse 3 zugeord-
net, wodurch intensive Brandschutzmaßnahmen eingespart werden können. Die Außenanla-
gen schließen überall stufenlos an das Erdgeschoss an, wodurch die Barrierefreiheit bis in die 
Außenanlagen durchgehend garantiert wird. Ausreichend viele PKW-, Fahrrad- und Tretroller-
stellplätze runden die Außenanlagenplanung ab. Die im Bebauungsplan festgesetzte 3m 
breite interne Ausgleichsfläche (Wiesensaum) entlang der östlichen, südlichen und westlichen 
Grundstücksgrenze wird überall eingehalten. Eine PV-Anlage und ein Gründach werden zu-
sammen mit diversen Baumpflanzungen im Schulhofbereich das Mikroklima verbessern. Es 
entsteht eine neue bedarfsgerechte schulische Infrastruktur für 220 Grundschulkinder, bis zu 
20 Beschäftigte, den Vereinssport (in Köln-Porz) und eine Hausmeisterfamilie. 
Für die Planung wurden bislang 3,3 Mio. Euro brutto inklusive der zugehörigen Personalkos-
ten der Kölner Schulbaugesellschaft investiert. Für die Bauleistung werden inklusive Risikozu-
schlag 32,5 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Kosten für die Baumaßnahme betragen insge-
samt 35,8 Mio. Euro brutto. 
Dringlichkeit: 
Aufgrund des ambitionierten Zeitplans muss für eine rechtzeitige Fertigstellung des Projekts 
(Schuljahr 2028/29) der Teilnahmewettbewerb für die Generalunternehmen für die Vergabe 
der Bauleistungen noch im Juli 2025 gestartet werden. Der Terminplan liegt als Anlage bei. 
Abweichend von der üblichen Verfahrensweise bei Baubeschlüssen wird bei dem Projekt be-
reits während der laufenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit der Ausschreibung der 
Generalunternehmensleistungen begonnen, um die fristgerechte Fertigstellung und Inbetrieb-
nahme sicherzustellen. Entsprechend handelt es sich bei der aktuellen Kostenbetrachtung um 
eine qualifiziert fortgeschriebene Kostenschätzung der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Für 
die Inbetriebnahme der Schule zum Schuljahr 2028/2029 ist eine Übergabe an die Nutzerin im 
zweiten Quartal 2028 zwingend erforderlich. Daraus ergibt sich ein Baustart zu Beginn des 
zweiten Quartals 2026 sowie eine entsprechend frühzeitige Vergabe der Generalunterneh-
mensleistungen. Die Ausschreibung kann trotz noch nicht finalisierter Planunterlagen eingelei-
tet werden, da in der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, keine detaillierten Planunter-
lagen erforderlich sind.

4 
 
Risikozuschlag  
Es empfiehlt sich, eine projektspezifische Risikoreserve von rund 1,7 Mio. Euro brutto anzule-
gen. Die hohen Risiken sind in der Komplexität des Bauvorhabens begründet. Auf dem klei-
nen Grundstück befindet sich entlang der einzigen zum öffentlichen Straßenland zugewandten 
Seite eine unterirdische Ferngasleitung. Diese liegt in einem Schutzstreifen, der nur mit der 
ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers der Ferngasleitung genutzt werden darf. Während 
der Baumaßnahme muss die Leitung vor schweren Baumaschinen geschützt werden. Nach 
Fertigstellung und Inbetriebnahme verläuft die Fahrrinne für den PKW- Hol- und Bringverkehr 
auf der Leitung, weshalb auch hierfür entsprechende Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. 
Zudem ist der finale Umfang der Bodenarbeiten (Auffüllungen für eine barrierefreie Erschlie-
ßung, schlecht versickerungsfähiger Boden bei gleichzeitiger Forderung der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln (StEB) nur im Ausnahmefall Regenwasser einleiten zu dürfen und einem 
erst in 1,5m tiefen Bereich zur Gründung geeigneten Boden) erst im Zuge der Ausführung ab-
zuschätzen.  
Finanzierung  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. 
Aus der Baumaßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte 
„Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,9 Mio. Euro zuzüglich Ne-
benkosten (inklusive Reinigung) von rund 330.000 Euro brutto jährlich. Die jährlichen Aufwen-
dungen von insgesamt 2,2 Mio. Euro brutto werden voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 
2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
trägeraufgaben, bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 1,1 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive 330.000 Euro Reini-
gungs- und Nebenkosten) auf den Schulstandort Friedensstraße. Die restlichen Mehraufwen-
dungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der 
genannten Schulsparte abgebildet.  
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die 
Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2028 ff. im Budget 
des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisie-
rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbe-
darfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionen-
höhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar.  
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.

5 
Einrichtungskosten  
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.043.000 Euro werden im Haushaltsjahr 
2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
trägeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert.  
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 447.000 Euro erfolgt eben-
falls zum Haushaltsjahr 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro-
duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4010-0301-7-2820-GS Friedensstraße-Neubau. 
 
Sachkosten  
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe 
von jährlich rund 29.800 Euro erfolgt ab 2029 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 14, bilan-
zielle Abschreibungen. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist eine kommunale Pflichtauf-
gabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss 
zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme ver-
teuern würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Lageplan, Grundrisse und Ansichten 
Anlage 2 – Terminschiene 
Anlage 3 - Sachstandsbericht zu 0059/2022, Stand 22.10.2024 
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (wird bis zur ersten Sitzung nachgereicht) 
Anlage 5 - Einrichtungskosten

Beratungsverlauf (6)

26.06.2025 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1749/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
02.06.2025 07:10