1749/2025
Neubau einer 2-zügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH - Planungs- und Baubeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Terminschiene
540 Zeichen
Anlage 2 | Terminschiene | Juni 2025 2025 2026 2027 2028 GP Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Mi 15.05.24 - Di 07.01.25 Generalplaner*in Di 07.01.25 - Di 30.09.25 Bauphase Mo 13.04.26 - Mo 14.02.28 Probebetrieb Di 15.02.28 - Mo 24.04.28 GU Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Di 17.06.25 - Mo 02.02.26 Ausführungsplanung GU Di 03.02.26 - Mo 03.08.26 Einreichung Bauantrag Fr 18.07.25 Baubeginn Mo 13.04.26 Baufertigstellung Mo 14.02.28 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Do 13.02.25 Schulstart Mi 23.08.28 Heute
Anlage 6 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23.06.2025
2849 Zeichen
Anlage 6 zu 1749/2025 – Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23. Juni 2025 In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 23. Juni 2026 erkundigte sich RM Henk-Hollstein, wie mit der Aussage des Rechnungsprüfungsamtes umgegangen werden solle, dass die Unterlagen nicht prüffähig seien. Herr Rauber erklärte dazu, dass der Planer die vorliegende Planung in einem Stadium eingebracht habe, in dem die Kosten in der Qualität, wie das Rechnungsprüfungsamt üblicher Weise erhalte, noch nicht vorgelegt werden können. Dies sei erst später möglich. Es sei ein Vorgespräch mit dem Rechnungsprüfungsamt geführt worden, um zu eruieren, ob dieses auf der Grundlage des jetzt vorliegenden Planungsstandes und der damit verbindlich ermittelbaren Kosten arbeiten könne. Im Vorgespräch klang dies noch so, die Stellungnahme lese sich anders. Aufgrund der Masse fehle es den Kolleg*innen schlicht an der Zeit, eine Prüfung außerhalb der üblichen Wege zu gehen. Im Vorgespräch habe das Rechnungsprüfungsamt durchblicken lassen, dass die vorliegenden Unterlagen grundsätzlich ausreichend seien. Es sei mehr, als man es bei einer GU/TU Maßnahme kenne, jedoch weniger, als man es im klassischen Bauprojekt vorliegen habe. Vorsitzende Ruffen erkundigt sich, ob eine andere Aussage des Rechnungsprüfungsamtes bis zur Sondersitzung zu erwarten sei. Antwort der Verwaltung: Dem Rechnungsprüfungsamt liegen eine Kostenberechnung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH sowie weitere Unterlagen vor, jedoch ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur sachgerechten Prüfung für die aktuelle Sitzungsfolge. Auf Nachfrage durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH beim Rechnungsprüfungsamt ist kurzfristig keine neue Stellungnahme zu erwarten. Im Rahmen dieser Nachfrage wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes jedoch ein wichtiger Punkt auch für eine zukünftige Beurteilung hervorgehoben. Ausdrücklich wird in der Stellungnahme auf die geplante Beauftragung an ein Generalunternehmen durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH hingewiesen. Zum Zeitpunkt einer geplanten Vergabe an ein GU/TU liegen zwar qualifizierte Kostenschätzungen/Kostenberechnungen vor, jedoch keine detaillierte Kostenberechnung gemäß des § 13 Abs. 3 Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO). In Anwendung einer analogen Verfahrensweise der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bei Vergaben an einen TU oder GU kann auf Basis der vorliegenden und übermittelten Kosten und Termine des Projektes entschieden werden, unter der Bedingung die Entwicklungen des Projektes regelmäßig zu berichten. Ändern sich wesentliche Parameter, wird eine erneute Beschlussfassung in den Ratsgremien und der Bezirksvertretung erforderlich. Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH wird hierzu einen Verfahrensvorschlag machen und mit der Verwaltung abstimmen.
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
2378 Zeichen
/ 2 14 17.06.2025 143 26 über Dez. VI Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1749/2025 (Stand 13.06.2025) Neubau einer 2-zügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeis- terwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner Schul- baugesellschaft mbH – Planung- und Baubeschluss RPA-Nr.: 143/23/01/25 Sehr geehrte Damen und Herren, 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit der Vorlage einen Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung einer Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung und Außenanlagen an der Friedensstraße zu erreichen. Diese wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 16.06.2025 vorgelegt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll ein Generalunternehmer durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH beauftragt werden. Gemäß §13 Abs.3 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) für Nordrhein- Westfalen muss vor Beginn einer Investion, d.h. zur Fassung eines Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen. Für die Kosten in Höhe von 35,8 Mio. € brutto liegt eine Kostenberechnung und aus- sagekräftige Baubeschreibung nicht vor. Daher können die Angemessenheit der ge- nannten Kosten und die Bauausführung nicht beurteilt werden. Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt wurde. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Bera- tung der Politik nicht nachkommen . Gem. § 7 (2) der Rechnungsprüfungsordnung - 2 - sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnun- gen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 - Lageplan, Ansichten und Grundrisse
4798 Zeichen
Anlage 1 | Lageplan, Ansichten und Grundrisse | Juni 2025 Neubau Grundschule Friedensstraße in Köln-Porz (Elsdorf) Zweizügige Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle und Hausmeisterwohnung 2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m² 2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m²2,42m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² 3,12m² OK Vordach +3,60 = NHN + 56,75 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,42m² 2,15m² 2,08m² 2,08m² 2,08m² 2,08m²2,15m²2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m² 2,15m²2,15m² 2,15m² 2,15m² OK Vordach +3,60 = NHN + 56,75 K K K K K K KH KH KH KH KH EH EH EH EH EH Urinal EH EH EH EH EH EH KH KH EH Urinal EH KHUrinal KH KHKHEH EH KH KH KH KH EH EH KH EH KHKH KH KH EH Briefkästen Spind DoppelstöckigSpind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig KH HK UK 1500 üFFBHK UK 1500 üFFB EH VK AHD Vorhangschiene UK 3.20m von OKFFB VK AHD Lüftungsauslass Lüftungsauslass Lüftungsauslass Lüftungsauslass Trennwand Parkposition Trennwand Parkposition Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber Wandabsorber Vorhangschiene UK 3.20m von OKFFB Vorhangschiene Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm 142 Sitzplätze + 2 Rollstuhlplätze Trinkwasser- station 110 Plätze max. Auslastung: 12 Regale 2,7m x 3,05m x 0,3m Einzellast ≤ 4,0kN (400kg) nicht zu überschreiten 355,2 kN = 35,52 t an Büchern Pos. 1 Regiewagen Sauberlaufzone Sauberlaufzone Regiewagen Pos.3 Regiewagen Pos.2 Regiewagen Vordach Tablet Ladeschrank Kühlschrank unter der Liege Lehrerfächer und Postfach Brennofen N140E Hebebühne Rollstuhl Reinigungswagen Vordach Beamer mittig 2,5m x 6m Wand werden als direkte Beamerprojektionsfläche genutzt 2,5m x 6m Wand werden als direkte Beamerprojektionsfläche genutzt 2,5m x 6m Leinwand, an der Decke befestigt als Beamerprojektionsfläche Fuge in Podest Fuge in Podest Fuge in Podest Laufweg 1,20m Laufweg 1,20m Laufweg 1,20m Sauberlaufzone Sauberlaufzone Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Ganztag MZR Differenzierung Differenzierung Clusterforum Clusterforum Teamstation Lehrmittel Pflegebad Kombiverteiler HM Lager Ofen Schularchiv Schullager WC barrierefrei WC Lehrerinnen WC Lehrer Lehrmittel groß Kopierer Requisiten Stuhllager WC Jungen WC Mädchen WC barrierefreiServer Automation WC WC barrierefr. PuMi T3 MZR NR HM Werkstatt MZR MZR Clusterforum MZR NR Vorb.kl.NR MZR Vorbereitungsklasse Foyer ELT. Hauptvert. zbV WC WC T2 Lehrerzimmer Streitschlichtung Büro Ganztag Sprechzimmer Stellv. Schulleitung Sekretariat Schulleitung Sanitätsraum Bibliothek HM Dienstraum/ BMZ T1 Anlieferung KücheSpülküche ELT WC Küche Lager Mensa Aula Lichthof Flur Garderobe Garderobe WC WC WC Flur Flur Verwaltung BRI E0 zbV Büro Küche Umkleide Küche Aufzug Aufzug Regieraum 1,50 95 KH KHKH KH KH KH KH EH EH EH EH EH EH EH EH KH KH EH EH EH EH KH KH EH EH EH EH EH EH EH EH EH Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig Spind Doppelstöckig Waschmaschine Waschmaschine & Trockner Schlupftür Geländer Entnehmbar Einbringöffnung Turnhalle Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 10qm Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm Wandabsorber 4qm Kabinen min. Innenmaße 1,1 x 1,4m Kabinen min. Innenmaße 1,1 x 1,4m Reinigungsmaschine Vordach Vordach Tablet Ladeschrank Speier Speier Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Ganztag MZR Differenzierung Differenzierung Clusterforum Clusterforum Datenverteiler T2 WC WC Lehrmittel Teamstation Kombiverteiler WC WC barrierefr. PuMi T3 Geräteraum Schulsport Geräteraum Vereine Umkleide Lehrer Umkleide Lehrer WC D Umkleide Damen 2 Duschen Damen Vorraum Damen Vorraum Herren Duschen Herren Umkleide Damen 1 Umkleide Herren 2 WC D barrierefrei WC H barrierefrei WC H Umkleide Herren 1 HM-Wohnung Wohnzimmer HM-Wohnung Tageslichtbad HM-Wohnung Kinderzimmer HM-Wohnung Schlafzimmer WC WC barrierefrei PuMi ELT T1 Flur Flur Garderobe Flur zbV HM-Wohnung Gäste WC WC Vorflur Umkleide H1 Vorflur Umkleide H2 Vorflur Umkleide D WC DDusche 117.1 WC Dusche WC WC WC WC Geräteraum Schulsport BRI E01 BRI E01 Lager LagerGarderobe HM-Wohnung Abstell Schacht HM-Wohnung Flur Schacht Schacht Schacht Aufzug Tribühne Sporthalle HM-Wohnung Loggia Leiter mit Rückenschutz Aufstellfläche Wärmepumpen gemäß TGA Lüftungsauslass T1 Batterieraum ELT RLT-HZG-SAN Leiter mit Rückenschutz Aufstellfläche Lüftungsgeräte gemäß TGA RWA 1,00 m2
Anlage 5 - Einrichtungskosten
4577 Zeichen
Anlage 5 lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 8 8.000,00 € 64.000,00 € 2 Cluster mobile Einrichtung, Sitzgegelgenheiten, Schultaschenschränke 5 10.000,00 € 50.000,00 € 3 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 5 8.000,00 € 40.000,00 € 4 Differenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel, Whiteboard 4 3.000,00 € 12.000,00 € 5 Lehr- und Unterrichtsmittelraum (abhängig von Größe und Umfang der zu lagernden Unterrichtsmittel) Regale, Schränke, Ablagetisch 3 2.500,00 € 7.500,00 € 6 Ausstattung Mensaküche (abhängig von der Größe) Kombidämpfer, Spülmaschine, Schränke, etc. 120.000-180.000,- € 1 120.000,00 € 120.000,00 € 7 Speiseraum (Bsp. 240 m²) Tische, Stühle (evt. Sitzecke/ Stehtische) 1 25.000,00 € 25.000,00 € 8 Lagerraum Küche (abhängig von Größe und Lieferturnus) Regale, Schränke, Kühl- und Gefrierschränke 2 14.000,00 € 28.000,00 € 9 Personalraum Küche Schrank, Spinde, Stühle, Tisch 1 1.500,00 € 1.500,00 € 10 Büro Caterer/OGS Leitung Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank 1 3.000,00 € 3.000,00 € 11 Aufenthaltsraum Ganztag Mobiliar und Spiele 2 7.500,00 € 15.000,00 € 12 Lagerraum Außenspielgeräte Regale und Spielgeräte 1 1.000,00 € 0,00 € 13 (Brennofenraum) Brennofen, Regale, Transportwagen 1 12.000,00 € 12.000,00 € 14 Forum/Aula Bestuhlung, evt. mobile Bühne, Bühnentechnik (80.000-150.000,-€), Bühnenvorhang, schwer entflammbar, manuell betrieben (20.000,-€) 1 200.000,-€ 200.000,00 € 15 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale, (evt. Ausgabetheke) 1 25.000,00 € 25.000,00 € 16 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 17 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor, ( abhängig von Schulform und Umfang 80.000,- bis 150.000,-€) 1 100.000,00 € 100.000,00 € 18 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 1 5.000,00 € 5.000,00 € 19 Turn-/Sporthalle 1-fach 25.000 €, 2-fach 50.000 € 3-fach 70.000-75.000 € bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, Reckstangen, Netze, Trampoline, Bälle etc. 2 50.000,00 € 50.000,00 € 20 Umkleideraum Lehrer*innen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Besucherstuhl, Spindt, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 2 1.500,00 € 3.000,00 € 21 Vorhänge bzw. Lamellen pro Raum 30 1.000,00 € 30.000,00 € 22 Vorhang Aula schwer entflammbar, 2- fach mit Verdunkelung 1 25.000,00 € 25.000,00 € 23 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc. Sicherheitsglas, Brandschutz (abhängig von Schulform und Umfang 3.000,-10.000,- €) 1 10.000,00 € 10.000,00 € 24 Mülltrennung (System schwer entflammbar) je Cluster (Jahrgang), separat NW 3 1.000,00 € 3.000,00 € 25 Außenspielgeräte abhängig von Schulform und Größe sowie Schulhoffläche (je nach Ergebnis Außenanlagenplanung) 1 40.000,00 € 40.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 899.000,00 € technische Ausstattung 26 Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 13 6.000,00 € 78.000,00 € 27 iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen, 1 pro Zug inklusive App-Guthaben 8 20.000,00 € 160.000,00 € 28 Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, zzgl. HM ) PC's, Bildschirme, Drucker-Leasing, Barcode Scanner, etc. 16 5.500,00 € 88.000,00 € 29 Serverschrank für Informatik, Verwaltung etc. 2 2.000,00 € 4.000,00 € 30 Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000-80.000 € 1 80.000,00 € 80.000,00 € 31 WLAN- Ausleuchtung 2.500 -3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 € 32 WLAN Installation 35.000-75.000 € 1 50.000,00 € 50.000,00 € 33 aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 € 34 aktive Netzwerkkomponenten Verwaltung pauschal 1 2.500,00 € 2.500,00 € 35 Gateways 1 7.500,00 € 7.500,00 € 36 Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 2 2.500,00 € 5.000,00 € 37 Tablethalterungen (1 je Klassenraum) 13 120,00 € 1.560,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 487.060,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.386.060,00 € zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 103.954,50 € Gesamtsumme (brutto) 1.490.014,50 € Gesamtsumme (gerundet) davon 30% investiv 447.000 € Grundschule südliche Friedensstraße, Baubeschluss 1749/2025 Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 1.490.000,00 €
Anlage 3 - Sachstandsbericht zu 0059/2022, Stand 22.10.2024
1613 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0059/2022
Stand: 22.10.2024
Sachstandsbericht
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule
Friedenstraße, Köln-Porz
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2)
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3):
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen.
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt.
Nächste Schritte:
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
22.10.2025
Beschlussvorlage Rat
13417 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1749/2025 Freigabedatum 13.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau der zweizügigen Clustergrundschule mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung und Außenanlagen in der Friedensstraße durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH - Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau einer zweizügigen Clustergrundschule in der Friedensstraße in Köln-Porz (Elsdorf) mit Zweifeldsporthalle, Hausmeisterwohnung sowie der Außenanlagen im Plangebiet des am 13.02.2025 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 76380/03, Blatt 3. 2. Der Rat nimmt die Kosten für die Baumaßnahme, die gemäß der aktuellen Kostenschät- zung rund 34,1 Mio. Euro brutto betragen zur Kenntnis. Zudem genehmigt der Rat einen pro- jektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 35,8 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die der Kölner Schulbaugesellschaft die entstandenen Kosten projektscharf erstattet und nach Fertigstellung für die innerstädtische Bewirtschaftung und Vermietung zuständig ist. Die Fi- nanzierung des Projektes erfolgt vor diesem Hintergrund im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 3. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.043.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul- Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Sportausschuss 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 trägeraufgaben, finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 447.000 Euro erfolgt eben- falls zum Haushaltsjahr 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro- duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben aus Finanzstelle 4010-0301-7-2820-GS Friedens- straße-Neubau. Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2028: 447.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2028: 1.043.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen 2029: 29.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 3 Begründung: In der Sitzung vom 16.05.2023 hat der Rat die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Pla- nung und dem Neubau einer zweizügigen Grundschule in der Friedenstraße beauftragt (Vorla- gennummer 0059/2022). Der Ratsbeschluss hatte eine Beauftragung der Gebäudewirtschaft durch das Amt für Schulentwicklung am 15.08.2023 zur Folge. Die Gebäudewirtschaft wiede- rum beauftragte die Kölner Schulbaugesellschaft am 15.09.2023 mit dem Bau einer zweizügi- gen Grundschule. Die Realisierung der Maßnahme ist schnellstmöglich zur Entlastung der Stadtteile Porz, Ur- bach, Eil und Elsdorf erforderlich. Durch den Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungs- pflicht von Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß § 79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. In der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste hat das Projekt aus schulfachlicher Sicht die höchste Prioritätseinstufung. Aktuell wird der Bauantrag für die Grundschule samt Außenanlagen vorbereitet. Aufgrund des hohen Fehlbedarfs an Sporthallenkapazitäten für den Vereinssport im Bezirk soll außerdem eine Zweifeldsporthalle errichtet werden. Eine Hausmeisterwohnung ist Teil des Planungssolls und Teil des Bauantrages. Die als Anlage beigefügte Planung löst auf dem Grundstück diverse Herausforderungen. Auf dem kleinen Grundstück mit unterirdischer Ferngasleitung, schlecht versickerungsfähigem Bo- den und einem erst in 1,5m tiefen Bereich zur Gründung geeigneten Boden, gelingt es, sämtli- che geforderte Schulräumlichkeit in einer sinnvollen Anordnung darzustellen. Die Zweifeld- sporthalle und Hausmeisterwohnung finden Platz im 1. OG. Der Luftraum der Sporthalle ragt gemeinsam mit einigen direkt angeschlossenen Technikflächen aus dem Gesamtgebäude heraus, es wird jedoch nicht die zulässige Höhe des Bebauungsplans überschritten. Weil sich lediglich Technikflächen im 2. OG befinden, wird das Gebäude der Gebäudeklasse 3 zugeord- net, wodurch intensive Brandschutzmaßnahmen eingespart werden können. Die Außenanla- gen schließen überall stufenlos an das Erdgeschoss an, wodurch die Barrierefreiheit bis in die Außenanlagen durchgehend garantiert wird. Ausreichend viele PKW-, Fahrrad- und Tretroller- stellplätze runden die Außenanlagenplanung ab. Die im Bebauungsplan festgesetzte 3m breite interne Ausgleichsfläche (Wiesensaum) entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grundstücksgrenze wird überall eingehalten. Eine PV-Anlage und ein Gründach werden zu- sammen mit diversen Baumpflanzungen im Schulhofbereich das Mikroklima verbessern. Es entsteht eine neue bedarfsgerechte schulische Infrastruktur für 220 Grundschulkinder, bis zu 20 Beschäftigte, den Vereinssport (in Köln-Porz) und eine Hausmeisterfamilie. Für die Planung wurden bislang 3,3 Mio. Euro brutto inklusive der zugehörigen Personalkos- ten der Kölner Schulbaugesellschaft investiert. Für die Bauleistung werden inklusive Risikozu- schlag 32,5 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Kosten für die Baumaßnahme betragen insge- samt 35,8 Mio. Euro brutto. Dringlichkeit: Aufgrund des ambitionierten Zeitplans muss für eine rechtzeitige Fertigstellung des Projekts (Schuljahr 2028/29) der Teilnahmewettbewerb für die Generalunternehmen für die Vergabe der Bauleistungen noch im Juli 2025 gestartet werden. Der Terminplan liegt als Anlage bei. Abweichend von der üblichen Verfahrensweise bei Baubeschlüssen wird bei dem Projekt be- reits während der laufenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit der Ausschreibung der Generalunternehmensleistungen begonnen, um die fristgerechte Fertigstellung und Inbetrieb- nahme sicherzustellen. Entsprechend handelt es sich bei der aktuellen Kostenbetrachtung um eine qualifiziert fortgeschriebene Kostenschätzung der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Für die Inbetriebnahme der Schule zum Schuljahr 2028/2029 ist eine Übergabe an die Nutzerin im zweiten Quartal 2028 zwingend erforderlich. Daraus ergibt sich ein Baustart zu Beginn des zweiten Quartals 2026 sowie eine entsprechend frühzeitige Vergabe der Generalunterneh- mensleistungen. Die Ausschreibung kann trotz noch nicht finalisierter Planunterlagen eingelei- tet werden, da in der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, keine detaillierten Planunter- lagen erforderlich sind. 4 Risikozuschlag Es empfiehlt sich, eine projektspezifische Risikoreserve von rund 1,7 Mio. Euro brutto anzule- gen. Die hohen Risiken sind in der Komplexität des Bauvorhabens begründet. Auf dem klei- nen Grundstück befindet sich entlang der einzigen zum öffentlichen Straßenland zugewandten Seite eine unterirdische Ferngasleitung. Diese liegt in einem Schutzstreifen, der nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers der Ferngasleitung genutzt werden darf. Während der Baumaßnahme muss die Leitung vor schweren Baumaschinen geschützt werden. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme verläuft die Fahrrinne für den PKW- Hol- und Bringverkehr auf der Leitung, weshalb auch hierfür entsprechende Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Zudem ist der finale Umfang der Bodenarbeiten (Auffüllungen für eine barrierefreie Erschlie- ßung, schlecht versickerungsfähiger Boden bei gleichzeitiger Forderung der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln (StEB) nur im Ausnahmefall Regenwasser einleiten zu dürfen und einem erst in 1,5m tiefen Bereich zur Gründung geeigneten Boden) erst im Zuge der Ausführung ab- zuschätzen. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer- tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Baumaßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte „Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,9 Mio. Euro zuzüglich Ne- benkosten (inklusive Reinigung) von rund 330.000 Euro brutto jährlich. Die jährlichen Aufwen- dungen von insgesamt 2,2 Mio. Euro brutto werden voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul- trägeraufgaben, bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive 330.000 Euro Reini- gungs- und Nebenkosten) auf den Schulstandort Friedensstraße. Die restlichen Mehraufwen- dungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2028 ff. im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisie- rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbe- darfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionen- höhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weite- ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 5 Einrichtungskosten Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.043.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul- trägeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 447.000 Euro erfolgt eben- falls zum Haushaltsjahr 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro- duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweg- lichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4010-0301-7-2820-GS Friedensstraße-Neubau. Sachkosten Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von jährlich rund 29.800 Euro erfolgt ab 2029 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 14, bilan- zielle Abschreibungen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist eine kommunale Pflichtauf- gabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme ver- teuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan, Grundrisse und Ansichten Anlage 2 – Terminschiene Anlage 3 - Sachstandsbericht zu 0059/2022, Stand 22.10.2024 Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (wird bis zur ersten Sitzung nachgereicht) Anlage 5 - Einrichtungskosten
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1749/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 07:10