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0776/2018

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2018 Hier: Öffnung der Bahnhofstraße in Porz-Mitte für den Straßenverkehr

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.03.2018, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer 
 0776/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2018  
Hier: Öffnung der Bahnhofstraße in Porz-Mitte für den Straßenverkehr 
Mit der Revitalisierung der „Neuen Mitte“ in Porz und dem Stadtentwicklungskonzept steht die Porzer 
Innenstadt - wie seit Jahren nicht mehr - vor deutlichen Veränderungen insbesondere im Einzelhandel 
und in den Wegebeziehungen.  
 
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wie die Bahnhofstraße attraktiver gestaltet werden kann und 
ob die als Fußgängerzone ausgewiesene Bahnhofstraße zwischen Hauptstraße und Mühlenstraße in 
Porz-Mitte wieder für den Straßenverkehr als Einbahnstraße freigegeben werden könnte.  
 
Wir stellen daher nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Untersuchung und Beantwortung:  
 
1) Wie könnte aus Sicht der Verwaltung die Bahnhofstraße als Einzelhandelsstraße attraktiver gestal-
tet werden?  
2) Wie könnte die kleinteilige Struktur der Ladenlokale aufgebrochen werden?  
3) Welche Auswirkungen hätte die Freigabe der Bahnhofstraße für den Straßenverkehr insbesondere 
auf die nachfolgenden Bereiche:  
 
- Anzahl der zu schaffenden Parkplätze  
- Stärkung des Einzelhandels in dieser Straße  
- Verbesserung des Verkehrsflusses 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Zuge der anstehenden Freiraumplanung im Rahmen des ISEK Porz-Mitte und der Umgestaltung 
des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes soll die Bahnhofstraße attraktiviert werden. Ziele des land-
schaftsplanerischen Wettbewerbs für den Freiraum sind unter Anderem, den gesamten Bereich im 
Zusammenhang zu betrachten, Querverbindungen zu schaffen und aufzuwerten. Es beabsichtigt, 
Aufenthaltsbereiche, Ruhepunkte, Spielpunkte sowie Begrünung zu schaffen. Wie sich konkret die 
Bahnhofstraße hier anschließend darstellen wird, bleibt dem Ergebnis des landschaftsplanerischen 
Wettbewerbs vorbehalten. 
 
Zu Frage 1): Wie könnte aus Sicht der Verwaltung die Bahnhofstraße als Einzelhandelsstraße attrak-
tiver gestaltet werden?  
Das Bezirkszentrum Porz lebt von einem im Kern kompakten Zentrum mit einem in sich geschlosse-
nen Fußgängerbereich. Ein guter Anschluss an den ÖPNV und mehr als ausreichende Parkplätze im 
City Center Porz sind beste Voraussetzungen für die Erreichbarkeit des Bezirkszentrums für Kundin-
nen und Kunden. Die Haupteinkaufslage mit einer hohen Nutzungsdichte zwischen Bezirksrathaus 
und Stadtbahntrasse erlebt durch den Abbruch des ehemaligen Hertie-Warenhauses und der geplan-
ten Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes eine massive Aufwertung. Im Zusammenhang mit der

2 
 
Neugestaltung des Herzens des Porzer Bezirkszentrums sind im Rahmen des damit einhergehenden 
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Porz Mitte weitere Maßnahmen geplant, durch die die Attrak-
tivität des Bezirkszentrums weiter gesteigert werden sollen. Hierzu gehören: 
 
- Die Einsetzung eines Innenstadtmanagements, das in enger Zusammenarbeit mit den 
Gewerbetreibenden und der Stadt geschäftsbelebende Maßnahmen konzipieren und um-
setzen und damit eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sicherstellen soll; 
hierzu gehören insbesondere auch die Vernetzung der Eigentümerinnen und Eigentümer 
mit der Händlerschaft  und die Entwicklung von Marketingkonzepten mit dem Ziel, Käufe-
rinnen und Käufer von der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums zu überzeugen. 
- Die Einrichtung eines Verfügungsfonds, um konkrete Maßnahmen im Porzer Bezirkszent-
rum umzusetzen wie z. B. Begrünungen und das Aufstellen von Bänken, um die Aufent-
haltsqualität im Geschäftszentrum weiter zu erhöhen. 
- Die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft nach dem Gesetz über Immo-
bilien- und Standortgemeinschaften des Landes NRW (ISGG NRW), damit unter finanziel-
ler Beteiligung aller Eigentümerinnen und Eigentümer Maßnahmen entwickelt und umge-
setzt werden können, die die Wahrnehmbarkeit und die Attraktivität des Geschäftszent-
rums deutlich verbessern. 
 
Unter Berücksichtigung der Fülle an Maßnahmen, mit denen die Attraktivität des Porzer Bezirkszent-
rums in den kommenden Jahren gesteigert werden soll, aber insbesondere vor dem Hintergrund, 
dass gerade der kompakte und in sich geschlossene Fußgängerbereich das Geschäftszentrum für 
Kundinnen und Kunden attraktiv macht, steht zu befürchten, dass mit einer Öffnung der Bahnhofstra-
ße für den motorisierten Straßenverkehr deren südlicher Teil aus diesem Zusammenhang gerissen 
und damit für Besucherinnen und Besucher des Geschäftszentrums unattraktiv wird. Dies könnte den 
mit den übrigen Maßnahmen angestrebten Erfolg konterkarieren. 
 
Zu Frage 2): Wie könnte die kleinteilige Struktur der Ladenlokale aufgebrochen werden?  
Durch die gerade im Bereich der Bahnhofstraße sehr kleinteilige Eigentumsstruktur ist eine Vergröße-
rung von Ladenlokalen, die eine attraktivere Nutzung möglich machen würde, nur dann möglich, 
wenn sich die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern hier zusammenfinden. Ziel des unter 1) 
genannten Innenstadtmanagements könnte es sein, eine solche Entwicklung beratend zu unterstüt-
zen. Schon jetzt sind in anderen Veedeln Zusammenlegungen von Ladenlokalen zu beobachten, die 
eine für die Eigentümerinnen und Eigentümer lukrativere Vermietung ermöglichen. Allerdings hat die 
Stadt keine Handhabe, solche Zusammenlegungen zu forcieren. 
 
Zur Frage 3): 
 
Anzahl der zu schaffenden Parkplätze:  
Bei einer Freigabe der Bahnhofstraße besteht kein direkter Zwang, Stellplätze einzurichten. Im Regel-
fall werden in Geschäftsstraßen beidseitig Längsparkplätze angeordnet, sofern das zur Verfügung 
stehende Straßenland dafür ausreichend ist. 
 
Verkehrsfluss: 
Wunschgemäß hat die Verwaltung die verkehrliche Auswirkungen der Freigabe der Bahnhofstraße für 
den Straßenverkehr geprüft. Die Ergebnisse sind nachfolgend aufgeführt:

3 
 
 
 
 
Fall 1 
 
 
Am östlichen Ende der heutigen Fußgängerzone 
der Mühlenstraße/Bahnhofstraße befindet sich 
ein Bahnübergang (BÜ-Anlage). Aufgrund der 
BÜ-Anlage muss sichergestellt sein, dass der 
Abfluss der querenden Verkehre immer gewähr-
leistet ist. Eine zufließende Einbahnstraße in 
Richtung Mühlenstraße könnte deshalb nur 
rechts abbiegend erlaubt werden. Für rechts 
Abbieger aus der Hauptstraße würde sich keine 
verkehrliche Verbesserung ergeben. Für links 
Abbieger von Hauptstraße, wäre eine Ausstellflä-
che erforderlich. Aber auch diese Fahrbeziehung 
würde zu keiner Verbesserung führen, da bereits 
eine leistungsfähige Führung über die Karlstraße 
vorhanden ist. 
Fall 2 
 
 
 
In Gegenrichtung ergibt sich wegen der BÜ-
Anlage die Einschränkung, dass nur links Ab-
bieger von der Mühlenstraße zugelassen wer-
den könnten. 
Die Fahrbeziehung der Mühlenstraße links in 
die Bahnhofstraße würde einen Umweg ge-
genüber der Fahrbeziehung über die Haupt-
straße darstellen und würde zu keiner Verbes-
serung führen. 
 
 
 
Der verkehrspolitischen Entwicklung in Köln liegt ein von der Stadt Köln gemeinsam mit Akteuren aus 
Politik und Gesellschaft erarbeitetes Strategiepapier „Köln mobil 2025“ zugrunde. Dieses Strategie-
papier, das von Seiten der Verkehrspolitik oft als Orientierungsrahmen für Entscheidungen genutzt 
wird, sieht vor den Anteil der einzelnen Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen in Köln bis 
zum Jahr 2030 zu verändern: So soll der Anteil des Kfz-Verkehrs, der heute ca. 40% des Gesamtver-
kehrsaufkommens beträgt, auf ca. 33% sinken. Gleichzeitig soll der Anteil der Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes (Busse, Bahnen, Fahrräder und die eigenen Füße) von heute 60% auf ca. 67% 
anwachsen.  
 
Um diese Veränderungen herbeizuführen, ist eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig. 
Eine der Leitlinien des o. a. Mobilitätskonzeptes ist die Förderung des Fußgängerverkehrs. Dazu ge-
hören unter anderem fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenräume sowie die Einrichtung 
von Fußgängerzonen. 
 
Unter diesem Aspekt steht aus Sicht der Verwaltung die Aufhebung einer Fußgängerzone als kontra-
produktiv und nicht vertretbar nicht zur Diskussion. Von der Fachverwaltung kann der Aufhebung der 
Fußgängerzone in der Bahnhofstraße und Freigabe für den Straßenverkehr nicht zugestimmt werden.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0776/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.03.2018
Erstellt
09.03.2018 10:32