1640/2020
Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für das Gebiet der "Sozialen Stadt" Meschenich im Sozialraum "Meschenich und Rondorf"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2327 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/11 Vorlagen-Nummer 1640/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für das Gebiet der "Sozialen Stadt" Meschenich im Sozialraum "Meschenich und Rondorf" In der letzten Sitzung der BV 2 am 11.05.2020 wird die Verwaltung zu dem TOP 10.2.2 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im „Soziale Stadt“ Gebiet Meschenich - Prüfauftrag aus der Sitzung vom 11.11.2019 zur Vorlage 9.1.2 bzgl. der beiliegenden Richtlinie 0516/2020 um Klärung gebeten. Antwort der Verwaltung: Die Richtlinie zum Verfügungsfond ist in allen Sozialräumen gleichlautend aufgrund der Rahmenbe- dingungen der Städtebauförderung. In Ihrer Sitzung vom 11.11.2019 hat die Bezirksvertretung Ro- denkirchen unter TOP 10.2.2, die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungs- fonds im „Soziale Stadt“ Gebiet Meschenich beschlossen. Diese ist somit in Kraft getreten, aktuell gültig und bindend. Der gleichzeitige Prüfauftrag zum Beschluss der Richtlinie der BV Rodenkirchen wurde im Rahmen der notwendigen Sorgfalt und des notwendigen Ermessens bearbeitet und beantwortet. Neben den aufgezeigten Beschränkungen zur Änderung einiger Punkte der Prüfaufträge stellt die Mitteilung die abgestimmte Verwaltungsmeinung dar, die für alle „Soziale Stadt“-Gebiete der Stadt Köln in gleicher Weise gilt. Der Wunsch einer erneuten Vorlage der Beschlussvorlage mit entsprechenden Änderungen ist aus dem gestellten Prüfauftrag nicht ersichtlich, dieser wurde auch nicht im Rahmen der Beschlussfas- sung so formuliert. Selbstverständlich steht es der Bezirksvertretung Rodenkirchen frei, die Verwaltung zu beauftragen, die Richtlinie in dem aufgeführten Punkt 3 des Prüfauftrages zu ändern. Dies bedarf aber eines ent- sprechenden Antrages und Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit der Aufforderung, diesen Punkt entsprechend zu ändern. Vor dem Hintergrund, dass der Verfügungsfonds Meschenich nur noch für dieses Jahr zur Verfügung steht, sollten zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung nach Möglichkeit vermieden werden, zumal der letzte Antragsdurchlauf am 30.06.2020 endet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1640/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 29.05.2020 10:14