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1640/2020

Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für das Gebiet der "Sozialen Stadt" Meschenich im Sozialraum "Meschenich und Rondorf"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 10.2.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2327 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/11 
Vorlagen-Nummer 
 1640/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für das Gebiet der "Sozialen Stadt" 
Meschenich im Sozialraum "Meschenich und Rondorf" 
In der letzten Sitzung der BV 2 am 11.05.2020  wird die Verwaltung zu dem TOP 10.2.2  Richtlinie zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im „Soziale Stadt“ Gebiet Meschenich - 
Prüfauftrag aus der Sitzung vom 11.11.2019 zur Vorlage 9.1.2 bzgl. der beiliegenden Richtlinie 
0516/2020 um Klärung gebeten. 
Antwort der Verwaltung:  
Die Richtlinie zum Verfügungsfond ist in allen Sozialräumen gleichlautend aufgrund der Rahmenbe-
dingungen der Städtebauförderung. In Ihrer Sitzung vom 11.11.2019 hat die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen unter TOP 10.2.2, die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungs-
fonds im „Soziale Stadt“ Gebiet Meschenich beschlossen. Diese ist somit in Kraft getreten, aktuell 
gültig und bindend.  
 
Der gleichzeitige Prüfauftrag zum Beschluss der Richtlinie der BV Rodenkirchen wurde im Rahmen 
der notwendigen Sorgfalt und des notwendigen Ermessens bearbeitet und beantwortet. Neben den 
aufgezeigten Beschränkungen zur Änderung einiger Punkte der Prüfaufträge stellt die Mitteilung die 
abgestimmte Verwaltungsmeinung dar, die für alle „Soziale Stadt“-Gebiete der Stadt Köln in gleicher 
Weise gilt.  
 
Der Wunsch einer erneuten Vorlage der Beschlussvorlage mit entsprechenden Änderungen ist aus 
dem gestellten Prüfauftrag nicht ersichtlich, dieser wurde auch nicht im Rahmen der Beschlussfas-
sung so formuliert. 
 
Selbstverständlich steht es der Bezirksvertretung Rodenkirchen frei, die Verwaltung zu beauftragen, 
die Richtlinie in dem aufgeführten Punkt 3 des Prüfauftrages zu ändern. Dies bedarf aber eines ent-
sprechenden Antrages und Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit der Aufforderung, 
diesen Punkt entsprechend zu ändern. Vor dem Hintergrund, dass der Verfügungsfonds Meschenich 
nur noch für dieses Jahr zur Verfügung steht, sollten zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung nach 
Möglichkeit vermieden werden, zumal der letzte Antragsdurchlauf am 30.06.2020 endet.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1640/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.05.2020
Erstellt
29.05.2020 10:14