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V/0375/2005

2. Nahverkehrsplan Stadt Münster

Vorlage 06.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 14.09.2005, TOP 7.1

Ergänzungsvorlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage

5206 Zeichen

...  
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahv erkehrsplan Stadt Münster unter Be-
rücksichtigung der synoptisch aufbereiteten Anregun gen aus den Beteiligungsverfahren und 
den Beschlussempfehlungen der Verwaltung  (Anlage 1) als Rahmenplan zur konzep-
tionellen Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in Münster. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mi t der Managementebene der Stadtwerke 
Münster GmbH 
3.1 die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprog ramms 2006 aufzunehmen (An- 
lage 1, Kap. 10. 3) 
3.2 die Vorbereitung, Abstimmung und Prüfung der Ma ßnahmen für die Jahre 2007ff auf- 
zunehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschü ssen vor der Umsetzung zum 
Beschluss vorzulegen 
 
3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum  Fahrplanwechsel Anfang 2006 be- 
schlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstrich) . Auf gesonderte Berichtsvorlagen für die 
Bezirksvertretungen wird verzichtet. 
 
4. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen  legt d ie Verwaltung einen Erfahrungsbericht 
und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement 
vor, aus denen hervorgeht, ob die in der Vorlage V/ 375/2005 vorgeschlagenen Änderungen 
bzw. Maßnahmen unproblematisch verlaufen.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt 
entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke 
Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen.  
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0375/2005/1. Erg.  
Auskunft erteilt: 
Herr  König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2005 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
...  
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
In einem breit angelegten Beteiligungsverfahren ein schließlich eines öffentlichen Kolloquiums am 
22.06.2005 wurde den benachbarten Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsunternehmen 
sowie in der Sache engagierten Institutionen, Verbä nden und Vereinigungen die Möglichkeit einer 
Stellungnahme zum 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster gegeben.  
 
Folgende Anträge und Stellungnahmen wurden bis zum 16.08.2005 bei der Verwaltung einge- 
reicht: 
 
1. Niederschrift der Sitzung der BV-Südost 
2. Niederschrift der Sitzung der BV-Ost 
3. Niederschrift der Sitzung der BV-Mitte 
4. Niederschrift der Sitzung der BV-West 
5. Niederschrift der Sitzung der BV-Nord 
6. Niederschrift der Sitzung der Hiltrup 
7. Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Glei chstellung 
8. Niederschrift der Sitzung der Kommission zur För derung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen 
9. Stellungnahme Kreis Borken 
10. Stellungnahme Kreis Warendorf 
11. Stellungnahme Zweckverband SPNV Münsterland 
12. Stellungnahme der Regionalverkehr Münsterland G mbH 
13. Stellungnahme WB Westfalen Bus GmbH 
14. Stellungnahme Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH Co. KG 
15. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster 
16. Stellungnahme IHK Nord Westfalen 
17. Stellungnahme Polizeipräsidium Münster 
18. Stellungnahme Straßen NRW, Landesbetrieb Straße nbau Nordrhein-Westfalen 
19. Stellungnahme VCD Verkehrsclub Deutschland 
20. Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 46/2005, Her r Klaus Vetter 
21. Schreiben von Herrn Heinrich Isforth vom 01.07. 2005 
22. 2 Anregungen aus dem Kolloquium am 22.06.2005 
 
Die eingegangenen Beschlüsse, Anträge und Anregunge n wurden von der Verwaltung in Abstim- 
mung mit der Stadtwerke Münster GmbH synoptisch auf bereitet, kommentiert und mit einer Be- 
schlussempfehlung versehen (Anlage 1). Redaktionell e Änderungen wurden, sofern sie die Ge- 
samtaussage inhaltlich nicht beeinflussen oder verändern nicht explizit aufgeführt . 
 
 
Zu 2: 
Wie V/0375/2005 
 
 
Zu 3: 
Wie V/0375/2005 
 
 
Zu 4: 
Die Einführung des neuen Abend- und Nachtnetzes („Grundnetzes“) und auch der übrigen Linien- 
und Angebotsänderungen wird in enger Abstimmung sowohl durch die Stadtwerke Münster GmbH 
ÖPNV-Management- und Regieebene, dem Verkehrsbetrie b als auch durch den Aufgabenträger 
Stadt Münster fachlich begleitet. Dies bezieht sich  einerseits auf Marketingmaßnahmen, die die

- 3 - 
 
Einführung begleiten müssen, um den Fahrgästen diese neuen Angebote so einfach und verständ- 
lich wie möglich zu machen. Darüber hinaus ist es a ndererseits zwingend erforderlich, während 
der ersten zwei Jahre die Änderungen und die Kunden reaktionen inhaltlich fachlich zu begleiten 
und auszuwerten. Dies bezieht sich sowohl auf die betriebliche Abwicklung als auch auf die Akzep- 
tanz der Maßnahmen durch die Fahrgäste. 
 
In der Regel bedürfen neue Angebote einer Anlauf- u nd Eingewöhnungsphase: Verlässliche Aus- 
sagen zur Akzeptanz und Bewährung der getroffenen M aßnahmen können frühestens nach 12 
Monaten, abgesichert erst nach ca. 24 Monaten gemacht werden. 
 
 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1: Synopse des Beteiligungsverfahrens 
Anlage 2: Schnellmeldung des ASSVW vom 14.09.2005

Beschlussvorlage

19675 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.09.2005 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH Vorberatung 
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) als 
Rahmenplan zur konzeptionellen Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in 
Münster. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Managementebene der Stadtwerke 
Münster GmbH 
- die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprogramms 2006 aufzunehmen (Anla-
ge 1, Kap. 10.4) 
- die Vorbereitung, Abstimmung und Prüf ung der Maßnahmen für die Jahre 2007ff aufzu-
nehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vor der Umsetzung zum Be-
schluss vorzulegen 
 
3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 
beschlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstrich). Auf gesonderte Berichtsvorlagen für 
die Bezirksvertretungen wird verzichtet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0375/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt 
entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke 
Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 beschlossen, den seit 1997 gülti-
gen 1. Nahverkehrsplan Stadt Münster fortzuschreiben. Planungsgrundsätze und Leitziele der 
Nahverkehrsplanung sind im ÖP NV-Gesetz NRW (§8) vorgegeben. Diese sind vom Aufgabenträ-
ger auf die örtlichen Belange und spezifischen Anforderungen zu konkretisieren. Der 2. Nahver-
kehrsplan Stadt Münster wurde vom Stadtplanungsamt zusammen mit der Hauptabteilung ÖPNV-
Management der Stadtwerke Münster GmbH erarbeitet. 
 
Während der Laufzeit des 1997 beschlossenen 1. Nahverkehrsplan Stadt Münster würde das 
ÖPNV-Gesetz NRW zweimal fortgeschrieben. Gesetzlich verankert wurden dabei im wesentlichen 
folgende zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen an die Nahverkehrpläne: 
 
• Es ist ein stärkeres Gewicht auf die Definition von Qualitätsstandards zu legen 
• Im Nahverkehrsplan sind die „öffentlichen Verkehrsinteressen“ zu konkretisieren 
• Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz si nd qualitative Anforderungen zur Sicherstellung 
der Mobilitätsbedingungen behinderter Fahrgäste beim ÖPNV aufzunehmen. 
 
Mit dem am 18.03.2004 vorgelegtem Zwischenbericht zum 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
wurden die Handlungsschwerpunkte festgelegt und ausreichend begründet. Ziel des zweiten Nah-
verkehrsplanes Münster ist es, das erreichte Ni veau sowohl hinsichtlich der Bedienungs- als auch 
der Beförderungsqualität zu sichern und einen auch in Zukunft attraktiven, finanzierbaren und den 
Bedürfnissen der Kunden entsprechenden ÖPNV zu gewährleisten. Dabei soll die Position des 
ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und Bestandteil des Umweltverbundes gesichert und 
ausgebaut werden. 
 
Die Analyse und Beurteilung der bestehenden ÖPNV-Angebotsqualität und der Fahrgastnachfrage 
(zeitlich/ räumlich) macht deutlich, dass in einigen Handlungsfeldern grundsätzlich ein Handlungs-
bedarf zur Weiterentwicklung, Umstrukturierung und Optimierung des Stadtbusverkehrs besteht.  
 
Im nun vorgelegten 2. Nahverkehrsplan werden sowohl für den Stadtbus- als auch für den müns-
terbezogenen Regionalbusverkehr Bedienungs
- (Netze, Linien, Takte, Bedienungszeiten)und Be-
förderungsqualitäten (Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur, Kommunikation und Information) defi-
niert. Darüber hinaus benennt der 2. Nahverkehrsplan auch konkrete Maßnahmen, die die gesetz-
lichen Vorgaben erfüllen und geeignet sind, den ÖPNV in Münster unter den gegebenen städte-
baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. 
 
Parallel zur Vorberatung und Anhörung der Bezirksvertretungen läuft die gesetzlich vorgeschrie-
bene Beteiligung der in Münster konzessionierten ÖPNV-Verkehrsunternehmen und der Nachbar-
aufgabenträger (Münsterlandkreise) sowie des Zweckverbandes SPNV-Münsterland. 
 
Der 2. Nahverkehrsplan versteht sich als Leitbild und Zielvorgabe der kurz- bis mittelfristigen 
ÖPNV-Gestaltung im Verkehrsraum Münster und bildet die Grundlage des in Kapitel 10 aufgeliste-
ten Maßnahmenkataloges und der dort formulierten Prüfaufträge. Mit der Umsetzung des Gesamt-
paketes ist dann das eigentliche Zielkonzept des 2. Nahverkehrsplanes erreicht.

- 3 - 
Zu 2.: 
Zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 werden die nachfolgend beschriebenen Linienwegmaßnamen 
umgesetzt: 
 
a. Vereinfachung des Netzsystematik und Optimierung der Bedienungszeiträume und 
Taktfolgen 
(2. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Kapitel 8.1.1, Seiten 75 bis 87)  
 
Das innerstädtische Nachtbusnetz mit seinen 9 Linien hat sich innerhalb kürzester Zeit mit 
vollem Erfolg bei den Fahrgästen im Stadtbussystem Münster etabliert. 2003 wurden mehr 
als 300.000 Fahrgäste befördert.  
 
Sowohl im Abendverkehr von 21.00 bis 24.00 Uhr wie auch im Nachtbusverkehr sind weit 
mehr als 80% der Fahrgäste mit dem Fahrtzweck Freizeit unterwegs. Abend- und Nachtbus-
netz werden heute aber mit grundsätzlich unterschiedlichen Netzen und Taktfolgen sowie 
Betriebsaufwand betrieben: 
 
Abendnetz: 20.30-24.00 Uhr 14 Linien mit 422 Haltestellen 
Nachtnetz: 24.00-02.00 Uhr (Sa, So 4.00) 9 Linien mit 270 Haltestellen 
 
In der Regel nutzen die Fahrgäste dabei das Fahrtenangebot des Abendverkehrs um stadt-
einwärts zu fahren. Die Rückfahrt erfolgt dagegen mit dem Nachtbussystem. Durch den 
Wechsel vom Abendnetz zum Nachtnetz ändert sich für die Fahrgäste damit zwischen Hin- 
und Rückweg das ÖPNV-Angebot. Für die Rückfahrt muss eine andere Linien und unter 
Umständen auch eine andere Ein- und Ausstiegshaltestelle genutzt werden. Aus Sicht der 
Fahrgäste ist dabei eine Transparenz nicht gegeben. 
 
Bezogen auf das heutige Nachtbussystem nutzen im Abendverkehr heute schon ca. 83% der 
Fahrgäste eine Haltestelle die auch von den Nachtbussen angefahren wird. Um diese hohe 
Netzabdeckung weiter zu optimieren, muss das Nachtbusnetz den nachgefragten Verkehrs-
beziehungen im Abend- und Frühverkehr angepasst werden. Ein zentraler Bestandteil dieser 
Optimierung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Nachtbuslinien die v.a. die Erschließungs-
defizite im Bereich Aaseestadt sowie im nordöstlichen Innenstadtbereich schließen soll. Dar-
über hinaus werden - wie mit Fahrplanwechsel 2005 begonnen - die Ringlinienführungen ü-
berplant. Zudem sollen durch Tausch von Li nienästen Bedienungslücken geschlossen wer-
den. Wie das Voll- oder Tagesnetz soll das Grundnetz im Früh-,  Abend- und Nachtverkehr 
mit Durchmesserlinien betrieben werden. Um eine flächendeckende Erschließung sicherzu-
stellen werden ergänzende Taxibusverkehre eingerichtet. Die Maßnahmen im Einzelnen: 
 
- Neue Nachtbuslinie Gewerbegebiet Kleimannbrücke - Hauptbahnhof - Aasestadt 
  - Anbindung Kinderhaus Brüningheide durch Stichfahrt der N81 weiter über Kristian-
 sandstraße bis zur Endhaltestelle im Gewerbegebiet Am Max-Klemens-Kanal, An-
 schlusstaxi für Sprakel 
 - Flächendeckende Erschließung des Stadtteils Hiltrup (Amelsbürener Str.) durch 
 Tausch der Linienäste ehemals N85, N86  
-  Albachten/Roxel: Tausch der Linienäste ehemals N89, N88 ab Gievenbeck. Durch Ver-
längerung der N88 bis Roxel kann auf die Schleifenfahrt der N87 verzichtet werden. 
- Handorf: Anbindung Hornheide/Kerkamp, Sudmühle/Mariendorf mit Taxibus 
 - Ergänzende Taxibusverkehre: Sentruper Höhe, Maikottenweg, Sudmühle/Mariendorf, 
 Sprakel, Altenroxel, Clemenshospital 
Durch diese Maßnahmen ist eine Netzabdeckung von ca. 95% im Abendverkehr und bis zu 
ca. 91% im Frühverkehr zu realisieren. Das bedeutet, dass 95% bzw. 91% der Fahrgäste im 
Abend- und Frühverkehr eine Haltestelle nutzen, die zukünftig auch vom Grundnetz im Li-
nienbusbetrieb durch die Stadtbusse (optimiertes Nachtbussystem) bedient wird. Berücksich-
tigt man einen 300m Haltestellen-Einzugsradius - die nächstgelegene Haltestelle die vom 
Grundnetz bedient wird ist im 300m erreichbar - und die ergänzende Erschließung durch die

- 4 - 
Taxibuslinien, beträgt die Netzabdeckung im Abendverkehr 99% und im Frühverkehr 97%. 
Eine nahezu flächendeckende Erschließung im Abend-, Nacht-, und Frühverkehr wird durch 
die Regionalbuslinien sowie den „Halt auf Zuruf“, das „Frauen-Nacht-Taxi“ und den „Taxiruf“ 
sichergestellt. 
 
Aufgrund des heutigen Fahrtenangebotes und der bestehenden Fahrgastnachfrage soll das 
Angebot auf den Nachtbuslinien im Abendverkehr differenziert werden. Grundsätzlich sollen 
alle Linien durchgängig über alle Betriebstage im Abendverkehr im 30’-Takt betrieben wer-
den. Die aufkommensstarke Linie über Domachse (heute N88) soll auf einen 15’-Takt ver-
dichtet werden. Dies stellt gegenüber dem heutigen Fahrtenangebot eine Verbesserung dar. 
Da sich die Nachfrage im Nachtverkehr bis 4.00 Uhr konstant bei ca. 450 Fahrgästen pro 
Stunde bewegt, Potentiale in der Bedienungslücke 4.00-6.00 Uhr also vorhanden scheinen, 
sollte der Betrieb des Grundnetzes am Wochenende bis in den Frühverkehr um 8.00 Uhr 
durchlaufen.  
 
Im Vergleich zum heutigen Nachtbussystem, das mit 9 Fahrzeugen betrieben wird, werden 
für das Grundnetzes - aufgrund der zusätzlichen Linie - 10 Fahrzeuge bei einem 60‘-Takt 
benötigt. Für eine Verdichtung im Abendverkehr auf einen 30‘-Takt, bzw. einen 15‘-Takt auf 
der Domachse, sind 22 Fahrzeuge erforderlich. Auf einzelnen Linien müssen aufgrund der 
knappen Fahrzeiten ggf. zusätzliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. 
 
Durch diese Maßnahme lässt sich die Angebotstransparenz des Netzes für den Fahrgast 
deutlich verbessern. Statt bislang drei Netzzustände - Tages-/, Abend- (ausgedünntes Ta-
gesnetz) und Nachtbusnetz – würden dann nur noch ein „Voll-“  und ein „Grundnetz“ betrie-
ben werden. 
 
Die für das Grundnetz benötigten 22 Fahrzeuge + X (maximal 5) stellen gegenüber dem heu-
tigen Bedarf im Abendverkehr - mit 32 Fahrzeugen - eine deutliche Reduzierung dar. 
 
b. Optimierung des Angebotes auf der Domachse in der Altstadt und zusätzliche Linie 
für den Korridor/Stadtteil Gievenbeck 
(2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.2, Seiten 88 bis 100 sowie Kapitel 8.1.3, Seiten 106 
und 107) 
 
Aufgrund der geplanten Bebauung „Stubengasse“ und der Aufhebung Haltestelle sowie den 
Anforderungen der Stadtbusfunktion (Wolbecker Str., 10’-Takt mit der 12) bietet sich eine 
Verlängerung der R22/R32 nach Gievenbeck an. Mit der Durchbindung dieser Linien kann 
die heutige Direktverbindung in die Altstadt für den Stadtteil Wolbeck sichergestellt werden, 
ohne dass sich das Fahrtenaufkommen auf der Domachse nennenswert erhöht (vgl. 2. NVP 
Kapitel 8.1.3). Zudem können zusätzliche Beförderungskapazitäten auf der Domachse an-
geboten werden, die in Hinblick auf die Realisierung Stubengasse und der Münster-Arkaden, 
die leistungsfähige ÖPNV-Bedienung der Altstadt sichern. 
 
Mit der geplanten Bebauung des Parkplatzes Stubengasse ist eine Neuordnung des Regio-
nalbusverkehrs mit Aufgabe der Endhaltestelle „Stubengasse“ erforderlich. Hierzu wird vor-
geschlagen – vgl. 2. NVP Kapitel 8.1.3 – die betroffenen Regionalbuslinien zukünftig an den 
Altstadthaltestellen Ludgeriplatz, Hauptbahnhof oder Altstadt/Bült enden zu lassen. Dazu 
sind noch Absprachen mit den Verkehrsunternehmern zu treffen.. Ein Verbleib der Endhalte-
stelle dieser Linien (Schnellbuslinien S20, S30 und S50) im zentralen Altstadtbereich würde 
die Busfrequentierung auf der em Abschnitt Klemesstra-
ße/Prinzipalmarkt/Michaelisplatz/Domplatz um 3 Busse/h gegenüber dem vorgeschlagenem 
Konzept erhöhen und eine Buswarteposition erforderlich machen. Hiergegen sprechen städ-
tebauliche Ansprüche. 
 
Ab Coesfelder Kreuz wird die Linie 22 über die Roxeler Str. - Dieckmannstr. in das Neubau-
gebiet Auenviertel und weiter bis zum Rüschhausweg geführt. Ab der Haltestelle Dieck-

- 5 - 
mannstr. besteht Anschluss mit der Linie 20 aus/in Richtung Roxel. Über die Haltestelle 
Rüschhausweg wird das Freiherr-vom-Stein-Gym nasium. und das Auenviertel aus Richtung 
Nienberge mit Umstieg von der Linie 5 erreicht. 
 
Mit der verlängerten Linien R22/R32 (Linie 22) und dem heutigen 10’-Takt der Linie 11 wer-
den dem Bereich Auenviertel insgesamt 9 Fahrten pro Stunde Richtung Zentrum geboten. 
Aufgrund der schnelleren Fahrzeit wird eine Fahrgastpräferenz zugunsten der Linie 22 er-
wartet. Bei der bestehenden aber auch der zu erwartenden Fahrgastnachfrage ist ein 10’-
Takt mit der Linie 11 und ein 20’-Takt mit der Linie 22 für den Bereich Auenviertel jedoch ü-
bersetzt. Gegenwärtig wird die am stärksten frequentierten Haltestelle „Gievenbeck-
Auenviertel“ von täglich ca. 520 Fahrgästen genutzt. Im Vergleich dazu werden die Haltestel-
len im Bereich Toppheide von weit mehr als 1.000 Fahrgäste pro Werktag frequentiert. Die-
sen Haltestellen soll auch zukünftig ein 10’-Takt bis einschließlich der Haltestelle Rüsch-
hausweg geboten werden. Ab Rüschhausweg soll die Linie 11 im 20’-Takt  über die Dieck-
mannstr. das Auenviertel zusätzlich zum 20’-Takt der Linie 22 erschließen. 
 
Zur besseren Differenzierung des Angebotes sollen die künftig im 20’-Takt endenden Fahr-
ten der Linie 11 als Linie 12 wie heute bis zum Hbf geführt werden. Im Sinne einer verein-
heitlichten Linienbezeichnung bedienen so die Stadtbuslinien 11, 12 und 22 den Stadtteil 
Gievenbeck. Die heute am Horstmarer Landweg startende Linie 12 soll in Linie 13 – ange-
nähert der Linie 3 ab „Alte Sternwarte“ – umbenannt werden. 
 
Mit dem Konzept bietet sich die Möglichkeit, das Linienangebot im Sinne der Transparenz für 
die Fahrgäste im Bereich St. Mauritz/Tannenhof zu bereinigen. Heute wird der Bereich im 
Tagesverkehr von der Linie 12 bedient, im Abend- und Wochenendverkehr dagegen von der 
Linie 11. Zukünftig soll die Linie 11 auch im Tagesverkehr über den Hbf im 20’-Takt zum 
Tannenhof fahren. Die neue Linie 13 (Horstmarer Landweg s.o.) startet und endet dann am 
Hauptbahnhof.  
 
Für die Verlängerung der Linie R22/R32 (Linie 22) sind bis zu drei zusätzliche Fahrzeuge er-
forderlich. Durch die Zurücknahme des 10’-Taktes der Linie 11 bis zum Rüschhausweg kön-
nen voraussichtlich zwei Fahrzeuge eingespart werden. 
 
c. Stadtteilkonzepte: 
  
 Anbindung des Baugebietes Amelsbüren Süd 
 (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seiten 108 und 109) 
  
 Das Neubaugebiet mit seinen ca. 240 Wohneinheiten kann durch eine Modifizierung der 
Führung der Linie 1 erschlossen werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Linie 1 
aufgrund bisher bestehender Kapazitätsengpässe - vor allem in der Hauptverkehrszeit - zu-
künftig mit Gelenkbussen betrieben werden soll. Weiterhin sollen die stark frequentierten 
Haltestellen Amelsbüren Schule, Amelsbüren Kirche und Plutoweg (ca. 400 Fahrgäs-
te/Werktag) auch zukünftig im 20‘-Takt bedient werden. Bis zur Haltestelle Davertstraße wird 
deshalb die heutige Linienführung beibehalten. Ab der Haltestelle Davertstraße – die lageop-
timiert auf der Davertstraße eingerichtet werden soll - wird die Linie 1 im 60’-Takt zur Halte-
stelle Amelsbüren Bahnhof und im 20’-/40’Takt über die Davertstraße in das Neubaugebiet 
Amelsbüren Süd geführt. Im Einmündungsbereich Davertstr./Am Dornbusch und Davertstra-
ße/Tengenkamp (Endhaltestelle) werden zusätzliche Haltestellen eingerichtet.  
 
Den Bewohnern des Neubaugebietes kann so eine flächendeckende Erschließung und An-
bindung an das Stadtbussystem geboten werden. Der zentrale Bereich in Amelsbüren und 
die aufkommensstarken Haltestellen werden weiterhin im 20’-Takt bedient. 
 
 Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten - kostenneutral umgesetzt werden.

- 6 - 
 Anbindung des Technologieparks Austermannstraße 
 (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seite 114) 
 
Zur Anbindung des zur Zeit neu entstehenden Technologieparks Austermannstraße wird die 
neue Linie 13 (alte Linie 12) im 20’-Takt von ihrer heutigen Endhaltestelle Horstmarer Land-
weg über die Auster-mannstraße bis zum Johann-Krane-Weg verlängert. Zur ortsnahen Er-
schließung des Technologieparks werden auf der Austermannstraße zwei Haltestellen einge-
richtet. An der neuen Endhaltestelle auf dem Johann-Krane-Weg besteht eine Umsteigever-
bindung mit der Stadtbuslinie 1 - aus und in Richtung Kinderhaus - sowie mit Regionalbusli-
nien R72/R73 und der S70 aus und in Richtung Altenberge, Nordwalde und Schöppingen. 
  
 Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten - kostenneutral umgesetzt werden. 
 
d. Bedienungsstandards: Linienführung 
 
Die Führung der Linie 14 im Bereich Maikottenweg soll im Sinne einer plausiblen und nach-
vollziehbaren Linienführung für die Fahrgäste modifiziert werden. Dazu wird die heute ring-
förmige Führung im Bereich Maikottenweg aufgegeben. Stattdessen wird die Führung der 
Linie zukünftig in Richtung und Gegenrichtung über die Straßen Mauritz-Lindenweg - Zum 
Guten Hirten - Maikottenweg - Merschkamp erfolgen. 
 
e. Tangentialverkehr 
 
In einer vergleichenden Bewertung von Tangentialverbindungen im Stadtgebiet Münster wur-
de über eine Modellrechnung festgestellt, dass nach der Verbindung Kinderhaus-Coerde die 
Verflechtungen im Tangentialverkehr zwischen Wolbeck und Hiltrup
 am stärksten sind. Im 
Vorlaufbetrieb zu einer Linienbusverbindung soll zunächst die Taxibusverbindung T9 zwi-
schen Hiltrup und Wolbeck optimiert werden. Dazu soll die TAXIBUS-Linie ab Hiltrup Lod-
denweg im 60’-Takt bis Hiltrup Marktallee verlängert werden. Damit können die Fahrgäste aus 
und in Richtung Wolbeck den Einzelhandelsbereich in Hiltrup in Direktfahrt erreichen. Bislang 
war der Umsteig auf die Linie 9 ab der Haltestelle Loddenweg erforderlich. Um die gewachse-
nen Fahrgastverflechtungen zwischen den Stadtteilen sicherzustellen, sollen auch weiterhin 
alle Haltestelle im Stadtteil Wolbeck - unter Ausschluss der Zwischenbedienung - von der T9 
angefahren werden. 
 
Im Sinne der Transparenz soll die Taxibusbedienung für die Heerdesiedlung nicht mehr unter 
T9 sondern unter einer eigenständigen Taxibuslinie betrieben werden. Der Anschluss an die 
Linie 9 erfolgt ab der Haltestelle Ringstraße. 
 
Aufgrund des verbesserten Angebotes auf der Taxibuslinie 9 durch die Direktverbindung Wol-
beck-Hiltrup ist insgesamt von einer stär keren Inanspruchnahme auszugehen. Gegenwärtig 
werden etwa 23% der im Fahrplan angebotenen Fahrten bestellt, die Kosten belaufen sich auf 
22.000€. 
 
 
Zu 3: 
Die für den Fahrplanwechsel Anfang 2006 vorgesehenen Maßnahmen sind ausführlich textlich und 
grafisch im 2. Nahverkehrsplan hergeleitet und beschrieben. Damit erübrigen sich die bislang im 
Rahmen der Anhörung für die Bezirksvertretungen erstellten Berichtsvorlagen. 
 
 
 
i.V.

- 7 - 
Schultheiß 
 
 
Anlage: 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Entwurf)

Beratungsverlauf (12)

02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0375/2005
Typ
Vorlage
Datum
06.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37