1646/2017
Anbindung weiterer Stadtteile an den ÖPNV-Nachtverkehr am Wochenende
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 1646/2017 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Anbindung weiterer Stadtteile an den ÖPNV-Nachtverkehr am Wochenende Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund eines im Vorfeld nicht absehbaren, erhöhten und dezernatsübergreifenden Abstimmungser- fordernisses hat sich die Mitzeichnung der Beschlussvorlage dergestalt verzögert, dass die ursprüng- liche Beratungsfolge, nach der alle einzubeziehenden Bezirksvertretungen in ihren regulären Sitzun- gen vor der Verkehrsausschusssitzung am 26.06.2017 gehört worden wären, nicht mehr eingehalten werden konnte. Zugleich ist ein Beschluss des Verkehrsausschusses vor der Sommerpause zwin- gend erforderlich, sollen die in der Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV-Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umgesetzt werden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Ver- kehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG die Auswei- tung des Nachtverkehrs an Wochenenden gemäß dem Konzept der Verwaltung zum Fahrplanwech- sel im Dezember 2017 umzusetzen. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Ausweitung des Nachtverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Pa- rameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Alternative: Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen die Ausweitung des Nachtverkehrs aus Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Sachstand Der Abend- und Nachtverkehr wurde in zwei Stufen gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2011 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 und 2012 ausgeweitet. Bei beiden Angebotsauswei- tungen lag der Fokus darauf, bereits bediente Strecken nachfragegerecht zu verdichten, um vor allem die Attraktivität des bestehenden Nachtnetzes zu erhöhen. Auf dieser Grundlage wurde bei dem Konzept für eine Fortentwicklung des Nachtverkehres der Fokus darauf gesetzt, das Angebot nunmehr in der Fläche auszuweiten und mehr Bürgern den Zugang zum Nachtangebot der KVB zu ermöglichen. Dabei geht es vorrangig um die Stadtteile, die heute nur durch Busverkehre erschlossen sind. Konzeptentwicklung Zentraler Aspekt bei der Auswahl neuer Strecken, die in den Nachtverkehr eingebunden werden sol- len, war die Festlegung objektiver Abgrenzungskriterien. Hier wurde wie folgt vorgegangen: Zunächst einmal wurden die Erschließungsradien des im Nahverkehrsplan festgelegten Außenbe- reichs um 200 Meter erweitert und auf alle Haltestellen im Stadtgebiet angewendet. Damit ergaben sich im Rahmen dieser Bewertung für die einzelnen Verkehrsarten folgende Erschließungsradien: SPNV: 1000 m Stadtbahn: 800 m Bus: 600 m Diese Erschließungsradien wurden um die Haltestellen aller Strecken gelegt, die im Nachtverkehr am Wochenende bedient werden. Anschließend wurde berechnet, wie viele Bürgerinnen und Bürger nachts nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sind. 3 Sofern die Anzahl der Nichterschlossenen eines Stadtteils bzw. Streckenabschnittes eine Zahl von rund 5.000 Bürgerinnen und Bürgern erreicht bzw. übersteigt, wurde für das Erweiterungskonzept des Nachtverkehres eine Andienungsnotwendigkeit attestiert. Dabei liegt der Fokus auf den erfahrungs- gemäß fast ausschließlich nachgefragten stadtauswärts gerichteten Fahrtbeziehungen. D.h. die Kun- den fahren nachts aus der Innenstadt zurück nach Hause. Dort, wo ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand auch die Gegenrichtung herstellbar ist, wurde dieses im Konzept ebenfalls mit vorgesehen. Dies ist jedoch die Ausnahme. Konzept Das nachfolgend dargestellte Linienkonzept ist das Ergebnis der oben beschriebenen Herangehens- weise. Dabei werden überwiegend bestehende Linienabschnitte bedient. In zwei Fällen entstehen durch die Bildung neuer Rundkurse auch ganz neue Linien. Alle nachfolgenden Linien bzw. Linienab- schnitte des Konzeptes sollen in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonn- tag sowie in den Nächten vor Feiertagen in einem 60-Minuten-Takt bedient werden. Nach dem heuti- gen Betriebsschluss auf den jeweiligen Linien werden meist 3 Fahrten zusätzlich im Stundentakt ein- gefügt. Das Konzept sieht im Detail die folgenden Angebotserweiterungen vor: Stadtbahn - Linie 12: Als einzige Stadtbahnmaßnahme dieses Konzeptes ist die Linie 12 betroffen, die heute im Nacht- verkehr bis Niehl verkehrt. Um zukünftig auch Merkenich an den durchgängigen Nachtverkehr an- zubinden, wird die Linie 12 in einem 60-Minuten-Takt nach Merkenich verlängert. Bus - Angebot im linksrheinischen Norden: Im linksrheinischen Kölner Norden werden die Stadtteile durch eine neue Linie angebunden, die einen Rundkurs im 60-Minuten-Takt befährt. Nach Anschluss von der Stadtbahnlinie 15 führt der Weg dieser Linie von Chorweiler über Lindweiler, Pesch, Esch/Auweiler, Roggendorf/Thenhoven, Worringen und Fühlingen wieder zurück nach Chorweiler. Für diesen Rundkurs wird eine eigene Liniennummer eingerichtet. Die hier vorgesehene Nachtbuslinie wurde so konzipiert, dass sie sich mit einem erweiterten S- Bahn-Nachtverkehrsangebot im Zuge der S 11 im linksrheinischen Norden, für das sich Stadtver- waltung und KVB AG einsetzen, sinnvoll ergänzen würde (siehe unten: „Nachtverkehrsangebot auf der S-Bahnlinie S11“). 4 Abbildung 1: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Norden - Angebot im linksrheinischen Westen: Die südlichen Teile von Junkersdorf und Weiden sowie Widdersdorf werden mit Teilen der Linien 143 und 149 im Nachtverkehr bedient. Das neue Angebot startet in Junkersdorf und wird auf dem Linienweg der 143 bis Weiden Zentrum geführt, dort wechselt der Bus auf den Linienweg der Linie 149 und bedient im Zuge des „regulären“ Linienweges Widdersdorf in einer Schleife bis zur Halte- stelle Blaugasse. Die Nachtbuslinie erhält Anschluss von der Stadtbahnlinie 1 in Junkersdorf, von der Stadtbahnlinie 1 in Weiden sowie von der S-Bahn in Lövenich. Abbildung 2: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Westen - Angebot im linksrheinischen Süden: Die Buslinie 132, die bereits heute im Nachtverkehr eingesetzt wird, wurde einer aktuellen Über- 5 prüfung unterzogen. Die Untersuchung ergab erneut den Bedarf für den Einsatz dieser Linie, so- dass diese weiterhin im Nachtverkehr im 60-Minuten-Takt verkehrt. In der Kostenberechnung ist die Linie 132 nicht enthalten. Zur nötigen Andienung der südöstlichen Teile Rodenkirchens sowie von Weiß wird die Linie 131 zwischen Bf Rodenkirchen und Bf Sürth im Zweirichtungsverkehr eingesetzt, wo Anschlüsse von der Stadtbahnlinie 16 eingeplant werden. Abbildung 3: Ausweitung des Nachtverkehrs im linksrheinischen Süden - Angebot im rechtsrheinischen Süden: Der südliche Teil von Zündorf sowie Langel, Wahnheide und Lind werden mit einer verlängerten Linie 167 angebunden. Die Linie 167 bedient dabei zunächst wie bisher im Abendverkehr ab 21 Uhr Wahnheide und Lind im Rundkurs. Nach der letzten regulären Fahrt auf der Linie 164 werden die Fahrten der Linie 167 verlängert und eine Bedienung im Zuge der Linie 164 bis nach Langel durchgeführt. Mit Anschluss an die S- Bahn aus der Kölner Innenstadt startet die Linie am Bf Wahn und befährt den Rundkurs der Linie 167 zurück bis Wahn-Kirche. Von dort aus wird die Stadtbahn- haltestelle Zündorf angesteuert. Dort erhält der Bus einen Anschluss von der Stadtbahnlinie 7, be- vor die Linie 167 unter Nutzung des Linienweges der Linie 164 Langel erreicht. Zur Andienung vor allem der Stadtteile Grengel, Urbach und Eil werden die Abendbuslinien 165, 166 auch im Nachtverkehr am Wochenende und vor Feiertagen jeweils im Stundentakt eingesetzt. Beide Linien sind in Porz Markt an den Nachtverkehr der Stadtbahnlinie 7 angebunden. 6 Abbildung 4: Ausweitung des Nachtverkehrs im rechtsrheinischen Süden - Angebot im rechtsrheinischen Norden: Mit der Linie 157 werden auf dem bedienten Linienabschnitt zwischen Ostheim und Eg- gerbachstraße vor allem Neubrück und Merheim erschlossen und dabei mit Anschlüssen aus der Innenstadt kommend versehen. Im rechtsrheinischen Kölner Norden werden die Stadtteile durch eine neue Linie angebunden, die einen Rundkurs im 60-Minuten-Takt befährt. Der Weg dieser Linie beginnt am Wiener Platz - mit Anschluss aus der Kölner Innenstadt von der Stadtbahn – und führt über die Düsseldorfer Straße nach Flittard. Nach einer Schleifenfahrt dort wird der S-Bahn-Haltepunkt in Stammheim angefah- ren, um einen Anschluss aus der Kölner Innenstadt auf den Bus zu bieten. Dieser führt danach zu- nächst eine Stichfahrt zur Anbindung der Bruder Klaus Siedlung bis zur Haltestelle „Neuer Mül- heimer Friedhof“ durch. Im Anschluss führt der Linienweg in die nord-westlichen Siedlungsgebiete Dünnwalds, die im Zuge des Linienweges der Linie 155 erreicht werden. Von dort aus wird auf kürzestem Weg über die Berliner Str. der Startpunkt Wiener Platz wieder erreicht. Für diesen Rundkurs wird eine eigene Liniennummer eingerichtet. 7 Abbildung 5: Ausweitung des Nachtverkehrs im rechtsrheinischen Norden Nachtverkehrsangebot auf der S-Bahnlinie S11 Die S-Bahnlinie S11 bedient heute im Nachtverkehr zwar den Streckenast nach Bergisch Gladbach, nicht aber den Ast im linksrheinischen Kölner Norden. Da die S-Bahn ein qualitativ deutlich höherwer- tiges Verkehrsangebot darstellt, ist eine Kompensation durch Busverkehre nicht sinnvoll. Daher set- zen sich Verwaltung und die KVB beim NVR für die Schließung dieser Angebotslücke im S-Bahnnetz ein. Das oben beschriebene erweiterte Nachtverkehrskonzept würde durch einen erweiterten Nacht- verkehr auf der S-Bahnlinie S11 komplettiert. Kosten Die Kosten für dieses Konzept liegen nach einer groben Kalkulation bei ca. 170.000 €/Jahr. Die Auf- nahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter der für die KVB verbindlichen Maßgabe, dass die Ausweitung des Leistungsangebotes nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirt- schaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen darf. Zusätzliche Kosten für Infrastruktur entstehen nicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1646/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27