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0692/2025

Widmung der Stichstraße zum Parkgürtel in Köln-Nippes (nordöstlich Parkgürtel 26)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Widmungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1414 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02.5.24811.2022 
Vorlagen-Nummer 
 0692/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung der Stichstraße zum Parkgürtel in Köln-Nippes (nordöstlich Parkgürtel 26)
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Stichstraße des Parkgürtel in Köln-Nippes 
(nordöstlich Parkgürtel 26), Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstücke 2549, 2553, 3533, 3534 
und 3538, als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und We-
gegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Stichstraße des Parkgürtel in Köln-Nippes (nordöstlich Parkgürtel 26), Gemarkung Nip-
pes, Flur 88, Flurstücke 2549, 2553, 3533, 3534 und 3538 wurde noch nicht gewidmet.  
 
Die Flurstücke sind als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. 
 
Mit der Widmung wird die Stichstraße zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We-
gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube-
hörde und Straßenbaulastträger gestellt. 
 
 
 
Anlagen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Widmungsplan

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1169 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Widmungsplan

134 Zeichen

Widmungsplan 
Parkgürtel (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstücke 2549, 2553, 3533, 3534, 3538) 
Aktenzeichen: W-2025-01597 
 
 
Legende

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0692/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.03.2025
Erstellt
06.03.2025 10:51