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2604/2019

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 6.2.1

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln

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Ansehen

Anlage 2 Synopse

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3844 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 2604/2019 
Freigabedatum 
 16.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die beigefügte aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbiblio-
thek Köln und führt damit insbesondere eine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehin-
derung sowie ggf. erforderliche Begleitpersonen ein. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 20.12.2016 (0990/2016) über die 2. Fortschreibung des 
Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik, in der festgelegt worden ist, dass die Entgelt- und 
Benutzungsordnungen im Interesse der Menschen mit Behinderungen folgende Regelung festschrei-
ben sollen: 
 
„Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Eine berechtigte Begleitperson 
eines Schwerbehinderten mit dem Vermerk „B“ im Schwerbehindertenausweis erhält zudem 
eine kostenlose Eintrittskarte.“ (Kapitel 4.6 des 2. Folgeberichtes zum Handlungskonzept zur Köl-
ner Behindertenpolitik, S. 44), 
 
beabsichtigt die Stadtverwaltung, Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleit-
personen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen anzugleichen. 
 
Der Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen der Stadtbibliothek ist grundsätzlich eintrittsfrei. Die 
gewünschte Regelung wird daher für den Mitgliedsbeitrag unter § 3 Abs.3 und § 8 Abs. 1 Buchst. j) 
und k) sowie für Veranstaltungen in § 9. Abs. 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung eingeführt (An-
lage 1). 
Bereits jetzt bietet die Stadtbibliothek Köln besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen. 
Die in der Zentralbibliothek angesiedelte Blindenhörbibliothek bietet beispielsweise einen kostenlosen 
Medienliefer- und –abholservice durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Auch für Hör-
geschädigte gibt es besondere Leistungen. Eine Ermäßigung bei den Mitgliedsbeiträgen für Men-
schen mit Schwerbehinderung gibt es bisher nicht. 
Haushaltsmäßige Auswirkungen können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll geschätzt 
werden, da bisher nicht erkennbar ist, wie viele Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek eine ent-
sprechende Schwerbehinderung nachweisen können.

3 
Im Zuge der notwendigen Veränderung wurden darüber hinaus zwischenzeitlich eingeführte zusätzli-
che Angebote (Streaming, digitale Ausleihe etc.) bzw. Angebotsveränderungen berücksichtigt. Au-
ßerdem wurden Bezeichnungen aktualisiert und die Formulierungen insgesamt geschlechtergerecht 
angepasst. Für die Veranstaltungen wurde wegen der unterschiedlichen und oft auch eintrittsfreien 
Formate die Angabe von festen Eintrittspreisen gegen den Preisrahmen „höchstens kostendeckende 
Entgelte“ ersetzt. 
 
Anlagen 
Benutzungs- und Entgeltordnung für Stadtbibliothek Köln (neu) 
Synopse

Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln

11585 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …….. auf Grund des § 41 Absatz 
1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/SGV. 
NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- 
und Entgeltordnung beschlossen: 
§ 1 Allgemeines 
1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie 
dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von 
Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Das Benutzungsverhältnis ist 
privatrechtlich. 
2. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister kann im Rahmen dieser 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen 
aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. 
§ 2 Nutzerinnen- und Nutzerkreis 
1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser 
Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer 
volljährigen Person benutzen. 
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 
1. Natürliche Personen weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis 
oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 
2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche 
Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung 
der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters für alle aus dem 
Nutzungsverhältnis der oder des Minderjährigen möglichen Verpflichtungen 
erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der 
Nutzerin oder des Nutzers. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich 
widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des 
Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit der 
oder dem Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen 
einer Woche zurückzugeben. 
3. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung sowie 
Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber über 18 Jahre müssen bei der 
Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den 
entsprechenden Nachweis erbringen. 
4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich 
bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt 
werden.

Anlage 1 
 
 
5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen 
Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt 
Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Eine Nutzerin oder ein 
Nutzer, die oder der schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises 
ermöglicht, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie 
Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der 
Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzerin oder des Nutzers von der 
Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus 
organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise 
erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises 
kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 
6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags-
verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in 
Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, 
beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und 
wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der 
schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 
Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln 
eingegangen sein. 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der 
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 
Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennt die 
Nutzerin oder der Nutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung der 
Stadtbibliothek Köln an und stimmt der elektronischen Speicherung der 
Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der 
Erstanmeldung ausgehändigt. 
§ 4 Ausleihe von Medien 
1) Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: 
a) Minderjährige: 15 Medien, 
b) natürliche Personen: 25 Medien, 
c) juristische Personen: 100 Medien. 
2) Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a) 4 Wochen für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs (Ausnahme: 
Spiele) Medienkombinationen,  Karten und Gesellschaftsspiele, 
b) 2 Wochen  für alle anderen Medien.  
  
3) Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis 
zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue 
Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 
4) Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der 
Entleiherin oder des Entleihers, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek 
Köln nicht nachweisbar ist. 
5) Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 
6) Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig. 
7) Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate 
Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den 
Bibliotheken zur Verfügung stehen. 
8) Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen.

Anlage 1 
 
 
§ 5 Fernleihe 
1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, 
können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzerin oder des Nutzers gemäß der 
nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken 
beschafft werden. 
2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. 
§ 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 
1. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Medien 
sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung 
oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 
2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die 
Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober 
Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und 
Gesundheit bleibt unberührt. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben 
worden sind. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der 
Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer 
Vollständigkeit zu überzeugen. 
4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten 
ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz. 
5. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige 
Rechte Dritter an allen ihr bzw. ihm zur Verfügung gestellten Medien zu 
beachten. Sie oder er stellt die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder 
Haftung frei. 
§ 7 Rückgabe 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist 
zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10.  
Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. 
§ 8 Entgelte 
1) Für die Ausleihe der Medien  und die Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: 
a) Minderjährige: kostenfrei, 
b) Natürliche Personen für 12 Monate: 38 €, 
c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate: 38 €, 
d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate: 20 €, 
e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate: 13 €, 
f) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst-
leistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres 
(FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für 12 Monate: 28 €, 
g) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst-
leistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres 
(FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für 6 Monate: 15 €, 
h) Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber für 12 Monate: 13 €,

Anlage 1 
 
 
i) Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber für 6 Monate: 7 €, 
j) Menschen mit Schwerbehinderung für 12 Monate: 19 €, 
k) Menschen mit Schwerbehinderung für 6 Monate: 10 €, 
l) Juristische Personen für 12 Monate: 182 €. 
Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliotheksausweises 
zu zahlen. 
2) Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
§ 9 Serviceentgelte 
1) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: 
a) für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, 
b) für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, 
c) für jede Vorbestellung: 1 €, 
d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, 
e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, 
f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, 
g) für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, 
zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, 
h) für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. 
Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu 
zahlen. 
2) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Entgelte pro Recherche: 
a) für natürliche Personen pro angefangener halben Stunde: 20 €*, 
b) für juristische Personen pro angefangener halben Stunde: 25 €*, 
c) für Minderjährige, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, 
Wehrdienst- und Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ) sowie Köln-Pass-
Inhaberinnen und -Inhaber pro angegebener halben Stunde: 15 €, 
d) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei 
privater Nutzung: 40 €, 
e) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei 
gewerblicher Nutzung: 100 €, 
*zuzüglich der von Dritten in Rechnung gestellten Kosten. 
 
3) Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende 
Entgelte erhoben. 
Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% 
Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ 
vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.   
4) Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden 
höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte 
ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 
§ 10 Säumnisentgelte 
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte 
erhoben: 
a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €,

Anlage 1 
 
 
b) bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, 
c) bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, 
d) bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, 
e) ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. 
§ 11 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die 
Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches 
Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. 
§ 12 Hausrecht 
1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung 
kann übertragen werden. 
2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der 
Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters verstoßen haben, können 
von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. 
Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 07.04.2011 außer Kraft.

Anlage 2 Synopse

21767 Zeichen

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 1 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
1  § 1  
Allgemeines 
Ziff. 1 
Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche 
Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bil-
dung, Fortbildung, Information, der Kultur und 
der Leseförderung. Das Benutzungsverhält-
nis ist privatrechtlich. 
Ausbau der zu vermitteln-
den Kompetenz Leseför-
derung in Lese-, Digital 
und Medienkompetenz  
1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche 
Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, 
Fortbildung, Information, der Kultur und der Förde-
rung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. 
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 
2  § 1  
Allgemeines  
Ziff. 2 
Der Oberbürgermeister kann im Rahmen 
dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für 
die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus 
sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmun-
gen treffen. 
gendergerechte  
Formulierung  
Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbür-
germeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- 
und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner 
Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätz-
liche Bestimmungen treffen. 
3  § 2  
Nutzerinnen- 
und Nutzerkreis 
Ziff. 1 
Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist 
jedermann im Rahmen dieser Benutzungs- 
und Entgeltordnung gestattet. 
gendergerechte  
Formulierung 
Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen 
im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltord-
nung gestattet. 
4  § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 1 
Natürliche Personen weisen sich bei der An-
meldung mit ihrem Personalausweis oder ei-
ner Meldebescheinigung aus. 
Aktualisierung einer Alter-
native des Anmeldeverfah-
rens 
Natürliche Personen weisen sich bei der Anmel-
dung mit ihrem Personalausweis oder einem Rei-
sepass mit Meldebescheinigung aus. 
5  § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 2 
Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persön-
lich abzugebende schriftliche Zu-stimmung 
sowie eine schriftliche selbstschuldnerische 
Bürgschaftserklärung des gesetzlichen Ver-
treters für alle aus dem Benutzerverhältnis 
des Minderjährigen möglichen Verpflichtun-
gen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet 
für die Dauer der Minderjährigkeit des Nut-
zers. Der Bürger hat die Möglichkeit, die 
Bürgschaftserklärung jederzeit schriftlich zu 
widerrufen. In diesem Fall endet mit Bestäti-
gendergerechte  
Formulierung  
Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich 
abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine 
schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklä-
rung der gesetzlichen Vertreterin oder des ge-
setzlichen Vertreters für alle aus dem Nutzungs-
verhältnis der oder des Minderjährigen mögli-
chen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft 
ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der 
Nutzerin oder des Nutzers. Die Bürgschaftser-
klärung kann jederzeit schriftlich widerrufen wer-
den. In diesem Fall endet mit Bestätigung des

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 2 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
gung des Eingangs des Widerrufs durch die 
Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsver-
hältnis mit dem Minderjährigen. Sämtliche 
ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer 
Woche zurückzugeben. 
Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek 
Köln auch das Vertragsverhältnis mit der oder 
dem Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen 
Medien sind dann binnen einer Woche zurückzu-
geben. 
6  § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 3 
Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- 
und Zivildienstleistende sowie Köln-Pass-
Inhaber über 18 Jahre müssen bei der An-
meldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. auf-
geführten Dokumenten den entsprechenden 
Nachweis erbringen. 
 
 
 
 
gendergerechte  
Formulierung  
 
Zivildienstleistende fallen 
weg, , FSJ/BFD-
Absolvierende und Men-
schen mit Schwerbehinde-
rung sind ebenfalls ver-
pflichtet, den unter 3.1 
aufgeführten Dokumenten 
den entsprechenden 
Nachweis zu erbringen.  
Einen freiw. Wehrdienst 
gibt es weiterhin. 
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige 
im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres 
(FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes 
(BFD), Menschen mit Schwerbehinderung so-
wie Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber über 
18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich 
zu den in Punkt 3.1 aufgeführten Dokumenten 
den entsprechenden Nachweis erbringen. 
7 § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 4 
Juristische Personen melden sich durch eine 
von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person 
an. Die Vollmacht ist durch Vorlage dersel-
ben nachzuweisen. 
aktivere Formulierung Juristische Personen melden sich durch eine von 
ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die 
Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt 
werden.  
8 § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 5 
Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzer 
einen Nutzerausweis für die Stadtbibliothek 
Köln. Der Nutzerausweis bleibt Eigentum der 
Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Ein Nut-
zer, der schuldhaft den Missbrauch seines 
Nutze-rausweises ermöglicht, haftet für den 
daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust 
sowie Adressänderungen sind der Stadtbiblio-
gendergerechte  
Formulierung; insbesonde-
re die Verwendung von 
Bibliotheksausweis anstel-
le von Nutzerausweis 
Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzerin-
nen und Nutzer einen Bibliotheksausweis für 
die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis 
bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht über-
tragbar. Eine Nutzerin oder ein Nutzer, die oder 
der schuldhaft den Missbrauch des Bibliothek-
sausweises ermöglicht, haftet für den daraus 
entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 3 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
thek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Nut-
zerausweis ist bei Ausschluss des Nutzers 
von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln 
oder auf deren Verlangen aus organisatori-
schen Gründen, die die Ausstellung neuer 
Nutzerausweise erforderlich machen, zurück-
zugeben. Bei Verlust des Nutzerausweises 
kann auf Antrag ein neuer Nutzerausweis 
ausgestellt werden. 
Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln 
unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksaus-
weis ist bei Ausschluss der Nutzerin oder des 
Nutzers von der Benutzung der Stadtbibliothek 
Köln oder auf deren Verlangen aus organisatori-
schen Gründen, die die Ausstellung neuer Biblio-
theksausweise erforderlich machen, zurückzu-
geben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises 
kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis 
ausgestellt werden. 
9 § 3  
Anmeldung,  
Bibliotheksaus-
weis 
Ziff. 7 
Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben 
werden unter Beachtung der geltenden gesetz-
lichen Datenschutzbestimmungen elektronisch 
gespeichert. Durch die eigenhändige Unter-
schrift auf dem Nutzerausweis erkennt der 
Nutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung 
der Stadtbibliothek Köln an und stimmt der 
elektronischen Speicherung der Angaben zur 
Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltord-
nung wird bei der Erstanmeldung ausgehän-
digt. 
gendergerechte  
Formulierung; insbesonde-
re die Verwendung von 
Bibliotheksausweis anstel-
le von Nutzerausweis 
Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben wer-
den unter Beachtung der geltenden gesetzlichen 
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespei-
chert. Durch die eigen-händige Unterschrift auf 
dem Bibliotheksausweis erkennt die Nutzerin  
oder der Nutzer die Benutzungs- und Entgelt-
ordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmt 
der elektronischen Speicherung der Angaben zur 
Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung 
wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. 
10 § 4  
Ausleihe von  
Medien  
Ziff. 2 
Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a) Bücher, Medienkombinationen, CD-   
ROMs und Lernhilfen  4 Wochen, 
b) für Zeitschriften, Medien aus dem Bestsel-
lerservice   2 Wochen, 
c) für CDs, DVDs, Hörbücher, Spiele, Video-
kassetten    2 Wochen. 
Vereinfachung der Fristen-
regelung 
Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a)  4 Wochen  
für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs 
(Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, 
Karten und Gesellschaftsspiele, 
b)  2 Wochen für alle anderen Medien. 
11 § 4  
Ausleihe von  
Medien  
Ziff. 4 
Bei Online-Verlängerungen gehen Übermitt-
lungsfehler zu Lasten des Entleihers, soweit 
ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht 
nachweisbar ist. 
gendergerechte  
Formulierung 
Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungs-
fehler zu Lasten der Entleiherin oder des Ent-
leihers, soweit ein Verschulden der Stadtbiblio-
thek Köln nicht nachweisbar ist. 
12 § 4  
Ausleihe von  
Für die Ausleihe digitaler Medien gelten sepa-
rate Bedingungen. 
Einbeziehen des 
Streamings digitaler Medi-
Für die Ausleihe und das Streaming digitaler 
Medien gelten separate Bedingungen, die wegen

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 4 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
Medien  
Ziff. 7 
en der notwendigen Aktualität online und in den 
Bibliotheken zur Verfügung stehen. 
13 § 5  
Fernleihe 
Ziff. 1 
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbiblio-
thek Köln vorhanden sind, können, soweit 
möglich, auf Antrag des Nutzers gemäß der 
nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung 
aus anderen Bibliotheken beschafft werden. 
gendergerechte  
Formulierung 
Medien, die nicht im Bestand der Stadt-bibliothek 
Köln vorhanden sind, können, so-weit möglich, 
auf Antrag der Nutzerin oder des Nutzers ge-
mäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrs-
ordnung aus anderen Bibliotheken beschafft wer-
den. 
14 § 6  
Behandlung der 
ausgeliehenen 
Medien,  
Rechte Dritter 
Ziff. 1, 3, 5 
1. Der Nutzer ist verpflichtet, die ausgeliehe-
nen Medien sorgfältig zu behandeln und sie 
vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung 
oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zurück-
zugeben, in der sie übergeben worden sind. 
Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Auslei-
he von dem ordnungsgemäßen Zustand der 
Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeu-
gen.  
5. Der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechte 
oder sonstige Rechte Dritter an allen ihm zur 
Verfügung gestellten Medien zu beachten. Er 
stellt die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich 
von jeder Haftung frei. 
gendergerechte  
Formulierung 
1. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, 
die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behan-
deln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Be-
schädigung oder sonstigen Veränderungen zu 
bewahren. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zu-
rückzugeben, in der sie übergeben worden sind. 
Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, 
sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen 
Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu 
überzeugen.  
5. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, 
Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an 
allen ihr bzw. ihm zur Verfügung gestellten Me-
dien zu beachten. Sie oder er stellt die Stadtbib-
liothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. 
17 § 7  
Rückgabe 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens 
am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben 
werden. 
Deutlichere Darstellung 
der Konsequenzen bei 
Nichteinhaltung der Aus-
leihfristen. 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens 
am letzten Tag der Ausleihfrist zu-rückgegeben 
werden. Andernfalls greifen die Säumnisent-
gelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird ent-
sprechender Schadenersatz gefordert. 
18 § 8  
Entgelte 
Ziff. 1 
8.1. Für die Ausleihe der Medien werden fol-
gende Beiträge erhoben: 
 
a) Minderjährige    kostenfrei 
b) Natürliche Personen für 12 Monate 38,00 €, 
gendergerechte  
Formulierung,  
Zivildienstleistende fallen 
weg, FSJ/BFD-
Absolvierende und Men-
Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung 
besonders gekennzeichneter Bibliotheksan-
gebote werden folgende Beiträge erhoben: 
a) Minderjährige    kostenfrei 
b) Natürliche Personen für 12 Monate 38 €,

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 5 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate 38,00 €, 
d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate 
20,00 €, 
e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate 13,00 €, 
f) Schüler, Studierende, Auszubildende,   
Wehr- und Zivildienstleistende für 12 Mona-
te 28,00 €, 
g) Schüler, Studierende, Auszubildende, 
Wehr- und Zivildienstleistende für 6 Monate 
15,00 €, 
h) Köln-Pass-Inhaber für 12 Monate 13,00 €, 
i) Köln-Pass-Inhaber für 6 Monate 7,00 €, 
j) Juristische Personen für 12 Monate  
182,00 €. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8.2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder 
Verlängerung des Nutzerausweises zu 
zahlen. 
 
8.3 Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeit-
lich begrenzter Werbeaktionen um maxi-
mal 50% ermäßigt werden. 
 
schen mit Schwerbehinde-
rung  
(s. a. §3) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verschiebung der Erläute-
rung unter 8.1 und gen-
dergerechte Formulierung 
 
Entfall der Einschränkung 
c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate 38 €, 
d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate 20 €, 
e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate  13 €, 
f)  Schülerinnen und Schüler, Studierende, 
Auszubildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen 
Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundes-
freiwilligendienstes (BFD) für 12 Monate: 
28€,  
g)  Schülerinnen und Schüler, Studierende, 
Auszubildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen 
Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundes-
freiwilligendienstes (BFD) für 6 Monate: 15€ 
h) Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber für  
12 Monate: 13€ 
i)  Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber für  
6 Monate: 7€ 
j) Menschen mit Schwerbehinderung für  
12 Monate: 19€ 
k)  Menschen mit Schwerbehinderung für  
6 Monate: 10€  
l) Juristische Personen für 12 Monate: 182€ 
 
Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlänge-
rung des Bibliotheksausweises zu zahlen. 
 
 
8.2 Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich 
begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. 
 
19 § 9  
Serviceentgelte 
9.1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende 
Serviceentgelte: 
Gendergerechte Formulie-
rung 
1) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Ser-
viceentgelte:

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 6 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
Ziff. 1 a) für das Verbuchen von Medien ohne vor-
liegenden  
  Nutzerausweis 1,00 €, 
b) für die Ausstellung eines neuen Nutze-
rausweises 3,50 €, 
c) für jede Vorbestellung 1,00 €, 
d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro 
Medium 2,00 €, 
e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite 
0,10 €, 
f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans 
pro Seite 0,50 €, 
g) für die Lieferung von Medien aus dem 
Bestand 
 der Zentralbibliothek an die Adresse des 
Nutzers  
 innerhalb Kölns 10,00 €. 
 
9.2. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende 
Entgelte pro Recherche: 
a) für die Bestellung einer Fernleihe, un-
abhängig vom Erfolg 2,50 €*,(s. 9.1) 
b) für natürliche Personen pro angefangener 
halben Stunde 20,00 €**, 
c) für juristische Personen pro angefangener 
halben Stunde 25,00 €**, 
d) für Minderjährige, Schüler, Studierende, 
Auszubildende,  
  Wehr- und Zivildienstleistende sowie 
Köln-Pass-Inhaber 15,00 €, pro 
angegebener halben Stunde 
e) Personen ohne Nutzerausweis zahlen 
einmalig einen Aufpreis bei privater Nut-
zung 40,00 €, 
f) Personen ohne Nutzerausweis zahlen 
 
 
 
 
 
Gendergerechte Formulie-
rung 
 
Aktualisierung von Leis-
tungen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) für das Verbuchen von Medien ohne vorlie-
genden Bibliotheksausweis: 1 €, 
b) für die Ausstellung eines neuen Bibliothek-
sausweises: 3,50 €, 
c) für jede Vorbestellung: 1 €, 
d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Me-
dium: 2 €, 
e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, 
f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro 
Seite: 0,50 €, 
g) für die Bestellung einer Fernleihe, unab-
hängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der 
von der gebenden Bibliothek verlangten 
Kosten, (ehem. 9.2) 
h) für die Nutzung des Klavierflügels pro 
Stunde: 2,50 €. 
Die Entgelte sind bei der Beantragung bezie-
hungsweise Beauftragung zu zahlen. 
2) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Ent-
gelte pro Recherche: 
a) für natürliche Personen pro angefangener hal-
ben Stunde: 20 €*, 
b) für juristische Personen pro angefangener 
halben Stunde: 25 €*, 
c) für Minderjährige, Schülerinnen und Schüler, 
Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- und 
Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ) sowie 
Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber pro an-
gegebener halben Stunde: 15 €, 
d) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen 
einmalig einen Aufpreis bei privater Nutzung: 
40 €, 
e) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen 
einmalig einen Aufpreis bei gewerblicher Nut-

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 7 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
einmalig  
  einen Aufpreis bei gewerblicher Nutzung
 100,00 €,  
 *zzgl. der verlangten Kosten der geben-
den Bibliothek (nur für Fernleihe s. 9.1) 
 **zzgl. der von Dritten in Rechnung ge-
stellten Kosten.  
9.3. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende 
Entgelte bei Veranstaltungen: 
a) für den Eintritt zu Vorträgen, Veranstal-
tungen und Lesungen 2,50 €*, 
b) Minderjährige, Köln-Pass-Inhaber 
  (außer Sonderveranstaltungen)  kosten-
frei*. 
 *Bei Sonderveranstaltungen kann ein ab-
weichendes Entgelt erhoben werden. 
9.4. Für die Benutzung des Klavierflügels pro 
Stunde  2,50 €. (nun unter 9.1) 
9.5. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen 
der Stadtbibliothek Köln werden maximal 
kostendeckende Entgelte erhoben. Art 
und Höhe der Entgelte ergeben sich aus 
dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 
(s. 9.4) 
9.6. Die Entgelte sind bei der Beantragung 
bzw. Auftragstellung zu zahlen. (nun unter 
9.1) 
 
 
 
 
 
Austausch von Festprei-
sen zu „höchstens kosten-
deckenden Entgelten“. 
 
Berücksichtigung der Er-
mäßigung für Menschen 
mit Schwerbehinderung 
 
zung: 100 €, 
*zuzüglich der von Dritten in Rechnung gestellten 
Kosten. 
 
 
3) Für die Teilnahme an Veranstaltungen wer-
den höchstens kostendeckende Entgelte 
erhoben. 
Menschen mit einer Schwerbehinderung 
erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. 
Sofern im Schwerbehindertenausweis der 
Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem 
eine Begleitperson eine kostenlose Ein-
trittskarte.   
4) Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der 
Stadtbibliothek Köln werden höchstens kos-
tendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe 
der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang 
in der Stadtbibliothek Köln. 
20 § 10  
Säumnisentgelte 
e) 
10.1 Bei der Überschreitung der Leihfrist wer-
den pro Medium folgende Entgelte erho-
ben: 
a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro 
Tag 1,00 €, 
b) bei allen anderen Medien pro angefange-
ne Woche 1,00 €, 
c) bei Benachrichtigung durch das erste 
Deutlichere Darstellung 
der Konsequenzen bei 
Nichteinhaltung der Aus-
leihfristen. 
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro 
Medium folgende Entgelte erhoben: 
a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro 
Tag: 1 €, 
b) bei allen anderen Medien pro angefangene 
Woche: 1 €, 
c) bei Benachrichtigung durch das 1. Mahn-
schreiben per Briefpost: 1 €,

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 2 Seite 8 von 8 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
  
 
Mahnschreiben 
 per Briefpost 1,00 €, 
d) bei Benachrichtigung durch das zweite 
Mahnschreiben  
 per Briefpost 1,20 €, 
e) ab der 11. Woche pro Medium 25,00 €. 
d) bei Benachrichtigung durch das 2. Mahn-
schreiben per Briefpost: 1,20 €, 
e) ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich  
25 €. 
21 § 12  
Hausrecht 
12.1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln 
steht das Hausrecht zu. Die Ausübung 
kann übertragen werden. 
12.2. Personen, die gegen die Bestimmungen 
dieser Benutzungs- und Entgeltordnung 
oder die Bestimmungen des Oberbür-
germeisters verstoßen haben, können 
von der Benutzung ganz oder teilweise 
ausgeschlossen werden. 
12.3. Essen und Trinken ist nur in den ent-
sprechend ausgewiesenen Bereichen 
erlaubt. (entfällt) 
Gendergerechte Formulie-
rung 
 
Aktualisierung von Leis-
tungen  
 
1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das 
Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen 
werden. 
2. Personen, die gegen die Bestimmungen die-
ser Benutzungs- und Entgeltordnung, die 
Hausordnung oder die Bestimmungen der 
Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbür-
germeisters verstoßen haben, können von 
der Benutzung ganz oder teilweise ausge-
schlossen werden.

Beratungsverlauf (4)

26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2604/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.10.2019
Erstellt
26.07.2019 16:26