2604/2019
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 2604/2019 Freigabedatum 16.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die beigefügte aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbiblio- thek Köln und führt damit insbesondere eine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehin- derung sowie ggf. erforderliche Begleitpersonen ein. Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 20.12.2016 (0990/2016) über die 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik, in der festgelegt worden ist, dass die Entgelt- und Benutzungsordnungen im Interesse der Menschen mit Behinderungen folgende Regelung festschrei- ben sollen: „Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Eine berechtigte Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Vermerk „B“ im Schwerbehindertenausweis erhält zudem eine kostenlose Eintrittskarte.“ (Kapitel 4.6 des 2. Folgeberichtes zum Handlungskonzept zur Köl- ner Behindertenpolitik, S. 44), beabsichtigt die Stadtverwaltung, Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleit- personen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen anzugleichen. Der Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen der Stadtbibliothek ist grundsätzlich eintrittsfrei. Die gewünschte Regelung wird daher für den Mitgliedsbeitrag unter § 3 Abs.3 und § 8 Abs. 1 Buchst. j) und k) sowie für Veranstaltungen in § 9. Abs. 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung eingeführt (An- lage 1). Bereits jetzt bietet die Stadtbibliothek Köln besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen. Die in der Zentralbibliothek angesiedelte Blindenhörbibliothek bietet beispielsweise einen kostenlosen Medienliefer- und –abholservice durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Auch für Hör- geschädigte gibt es besondere Leistungen. Eine Ermäßigung bei den Mitgliedsbeiträgen für Men- schen mit Schwerbehinderung gibt es bisher nicht. Haushaltsmäßige Auswirkungen können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll geschätzt werden, da bisher nicht erkennbar ist, wie viele Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek eine ent- sprechende Schwerbehinderung nachweisen können. 3 Im Zuge der notwendigen Veränderung wurden darüber hinaus zwischenzeitlich eingeführte zusätzli- che Angebote (Streaming, digitale Ausleihe etc.) bzw. Angebotsveränderungen berücksichtigt. Au- ßerdem wurden Bezeichnungen aktualisiert und die Formulierungen insgesamt geschlechtergerecht angepasst. Für die Veranstaltungen wurde wegen der unterschiedlichen und oft auch eintrittsfreien Formate die Angabe von festen Eintrittspreisen gegen den Preisrahmen „höchstens kostendeckende Entgelte“ ersetzt. Anlagen Benutzungs- und Entgeltordnung für Stadtbibliothek Köln (neu) Synopse
Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln
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Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …….. auf Grund des § 41 Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 2. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. § 2 Nutzerinnen- und Nutzerkreis 1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen. § 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 1. Natürliche Personen weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters für alle aus dem Nutzungsverhältnis der oder des Minderjährigen möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzerin oder des Nutzers. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit der oder dem Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben. 3. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung sowie Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber über 18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen. 4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Anlage 1 5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Eine Nutzerin oder ein Nutzer, die oder der schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglicht, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzerin oder des Nutzers von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags- verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln eingegangen sein. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennt die Nutzerin oder der Nutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmt der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. § 4 Ausleihe von Medien 1) Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: a) Minderjährige: 15 Medien, b) natürliche Personen: 25 Medien, c) juristische Personen: 100 Medien. 2) Die Dauer der Ausleihe beträgt: a) 4 Wochen für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, b) 2 Wochen für alle anderen Medien. 3) Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 4) Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der Entleiherin oder des Entleihers, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist. 5) Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 6) Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig. 7) Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen. 8) Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen. Anlage 1 § 5 Fernleihe 1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzerin oder des Nutzers gemäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden. 2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. § 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 1. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen. 4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz. 5. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihr bzw. ihm zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Sie oder er stellt die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. § 7 Rückgabe Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. § 8 Entgelte 1) Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a) Minderjährige: kostenfrei, b) Natürliche Personen für 12 Monate: 38 €, c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate: 38 €, d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate: 20 €, e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate: 13 €, f) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- leistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für 12 Monate: 28 €, g) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- leistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für 6 Monate: 15 €, h) Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber für 12 Monate: 13 €, Anlage 1 i) Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber für 6 Monate: 7 €, j) Menschen mit Schwerbehinderung für 12 Monate: 19 €, k) Menschen mit Schwerbehinderung für 6 Monate: 10 €, l) Juristische Personen für 12 Monate: 182 €. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliotheksausweises zu zahlen. 2) Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. § 9 Serviceentgelte 1) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: a) für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b) für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, c) für jede Vorbestellung: 1 €, d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, g) für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h) für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu zahlen. 2) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Entgelte pro Recherche: a) für natürliche Personen pro angefangener halben Stunde: 20 €*, b) für juristische Personen pro angefangener halben Stunde: 25 €*, c) für Minderjährige, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- und Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ) sowie Köln-Pass- Inhaberinnen und -Inhaber pro angegebener halben Stunde: 15 €, d) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei privater Nutzung: 40 €, e) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei gewerblicher Nutzung: 100 €, *zuzüglich der von Dritten in Rechnung gestellten Kosten. 3) Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 4) Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. § 10 Säumnisentgelte Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, Anlage 1 b) bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, c) bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d) bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e) ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. § 11 Ausnahmen Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. § 12 Hausrecht 1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. § 13 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 07.04.2011 außer Kraft.
Anlage 2 Synopse
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Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 1 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag 1 § 1 Allgemeines Ziff. 1 Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bil- dung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Leseförderung. Das Benutzungsverhält- nis ist privatrechtlich. Ausbau der zu vermitteln- den Kompetenz Leseför- derung in Lese-, Digital und Medienkompetenz 1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förde- rung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 2 § 1 Allgemeines Ziff. 2 Der Oberbürgermeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmun- gen treffen. gendergerechte Formulierung Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbür- germeister kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätz- liche Bestimmungen treffen. 3 § 2 Nutzerinnen- und Nutzerkreis Ziff. 1 Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist jedermann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. gendergerechte Formulierung Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltord- nung gestattet. 4 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 1 Natürliche Personen weisen sich bei der An- meldung mit ihrem Personalausweis oder ei- ner Meldebescheinigung aus. Aktualisierung einer Alter- native des Anmeldeverfah- rens Natürliche Personen weisen sich bei der Anmel- dung mit ihrem Personalausweis oder einem Rei- sepass mit Meldebescheinigung aus. 5 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 2 Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persön- lich abzugebende schriftliche Zu-stimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung des gesetzlichen Ver- treters für alle aus dem Benutzerverhältnis des Minderjährigen möglichen Verpflichtun- gen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit des Nut- zers. Der Bürger hat die Möglichkeit, die Bürgschaftserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall endet mit Bestäti- gendergerechte Formulierung Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklä- rung der gesetzlichen Vertreterin oder des ge- setzlichen Vertreters für alle aus dem Nutzungs- verhältnis der oder des Minderjährigen mögli- chen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzerin oder des Nutzers. Die Bürgschaftser- klärung kann jederzeit schriftlich widerrufen wer- den. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 2 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag gung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsver- hältnis mit dem Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben. Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit der oder dem Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzu- geben. 6 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 3 Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Köln-Pass- Inhaber über 18 Jahre müssen bei der An- meldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. auf- geführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen. gendergerechte Formulierung Zivildienstleistende fallen weg, , FSJ/BFD- Absolvierende und Men- schen mit Schwerbehinde- rung sind ebenfalls ver- pflichtet, den unter 3.1 aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Einen freiw. Wehrdienst gibt es weiterhin. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszu- bildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung so- wie Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber über 18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1 aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen. 7 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 4 Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht ist durch Vorlage dersel- ben nachzuweisen. aktivere Formulierung Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. 8 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 5 Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzer einen Nutzerausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Nutzerausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Ein Nut- zer, der schuldhaft den Missbrauch seines Nutze-rausweises ermöglicht, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbiblio- gendergerechte Formulierung; insbesonde- re die Verwendung von Bibliotheksausweis anstel- le von Nutzerausweis Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzerin- nen und Nutzer einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht über- tragbar. Eine Nutzerin oder ein Nutzer, die oder der schuldhaft den Missbrauch des Bibliothek- sausweises ermöglicht, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 3 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag thek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Nut- zerausweis ist bei Ausschluss des Nutzers von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatori- schen Gründen, die die Ausstellung neuer Nutzerausweise erforderlich machen, zurück- zugeben. Bei Verlust des Nutzerausweises kann auf Antrag ein neuer Nutzerausweis ausgestellt werden. Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksaus- weis ist bei Ausschluss der Nutzerin oder des Nutzers von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatori- schen Gründen, die die Ausstellung neuer Biblio- theksausweise erforderlich machen, zurückzu- geben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 9 § 3 Anmeldung, Bibliotheksaus- weis Ziff. 7 Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetz- lichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unter- schrift auf dem Nutzerausweis erkennt der Nutzer die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmt der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltord- nung wird bei der Erstanmeldung ausgehän- digt. gendergerechte Formulierung; insbesonde- re die Verwendung von Bibliotheksausweis anstel- le von Nutzerausweis Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben wer- den unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespei- chert. Durch die eigen-händige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennt die Nutzerin oder der Nutzer die Benutzungs- und Entgelt- ordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmt der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. 10 § 4 Ausleihe von Medien Ziff. 2 Die Dauer der Ausleihe beträgt: a) Bücher, Medienkombinationen, CD- ROMs und Lernhilfen 4 Wochen, b) für Zeitschriften, Medien aus dem Bestsel- lerservice 2 Wochen, c) für CDs, DVDs, Hörbücher, Spiele, Video- kassetten 2 Wochen. Vereinfachung der Fristen- regelung Die Dauer der Ausleihe beträgt: a) 4 Wochen für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, b) 2 Wochen für alle anderen Medien. 11 § 4 Ausleihe von Medien Ziff. 4 Bei Online-Verlängerungen gehen Übermitt- lungsfehler zu Lasten des Entleihers, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist. gendergerechte Formulierung Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungs- fehler zu Lasten der Entleiherin oder des Ent- leihers, soweit ein Verschulden der Stadtbiblio- thek Köln nicht nachweisbar ist. 12 § 4 Ausleihe von Für die Ausleihe digitaler Medien gelten sepa- rate Bedingungen. Einbeziehen des Streamings digitaler Medi- Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 4 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag Medien Ziff. 7 en der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen. 13 § 5 Fernleihe Ziff. 1 Medien, die nicht im Bestand der Stadtbiblio- thek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag des Nutzers gemäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden. gendergerechte Formulierung Medien, die nicht im Bestand der Stadt-bibliothek Köln vorhanden sind, können, so-weit möglich, auf Antrag der Nutzerin oder des Nutzers ge- mäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrs- ordnung aus anderen Bibliotheken beschafft wer- den. 14 § 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter Ziff. 1, 3, 5 1. Der Nutzer ist verpflichtet, die ausgeliehe- nen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zurück- zugeben, in der sie übergeben worden sind. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Auslei- he von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeu- gen. 5. Der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihm zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Er stellt die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. gendergerechte Formulierung 1. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behan- deln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Be- schädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zu- rückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen. 5. Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihr bzw. ihm zur Verfügung gestellten Me- dien zu beachten. Sie oder er stellt die Stadtbib- liothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. 17 § 7 Rückgabe Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Deutlichere Darstellung der Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Aus- leihfristen. Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zu-rückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisent- gelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird ent- sprechender Schadenersatz gefordert. 18 § 8 Entgelte Ziff. 1 8.1. Für die Ausleihe der Medien werden fol- gende Beiträge erhoben: a) Minderjährige kostenfrei b) Natürliche Personen für 12 Monate 38,00 €, gendergerechte Formulierung, Zivildienstleistende fallen weg, FSJ/BFD- Absolvierende und Men- Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksan- gebote werden folgende Beiträge erhoben: a) Minderjährige kostenfrei b) Natürliche Personen für 12 Monate 38 €, Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 5 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate 38,00 €, d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate 20,00 €, e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate 13,00 €, f) Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende für 12 Mona- te 28,00 €, g) Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende für 6 Monate 15,00 €, h) Köln-Pass-Inhaber für 12 Monate 13,00 €, i) Köln-Pass-Inhaber für 6 Monate 7,00 €, j) Juristische Personen für 12 Monate 182,00 €. 8.2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Nutzerausweises zu zahlen. 8.3 Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeit- lich begrenzter Werbeaktionen um maxi- mal 50% ermäßigt werden. schen mit Schwerbehinde- rung (s. a. §3) Verschiebung der Erläute- rung unter 8.1 und gen- dergerechte Formulierung Entfall der Einschränkung c) Dauermitgliedschaft für 13 Monate 38 €, d) Halbjahresmitgliedschaft für 6 Monate 20 €, e) Kurzmitgliedschaft für 3 Monate 13 €, f) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundes- freiwilligendienstes (BFD) für 12 Monate: 28€, g) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundes- freiwilligendienstes (BFD) für 6 Monate: 15€ h) Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber für 12 Monate: 13€ i) Köln-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber für 6 Monate: 7€ j) Menschen mit Schwerbehinderung für 12 Monate: 19€ k) Menschen mit Schwerbehinderung für 6 Monate: 10€ l) Juristische Personen für 12 Monate: 182€ Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlänge- rung des Bibliotheksausweises zu zahlen. 8.2 Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. 19 § 9 Serviceentgelte 9.1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: Gendergerechte Formulie- rung 1) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Ser- viceentgelte: Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 6 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag Ziff. 1 a) für das Verbuchen von Medien ohne vor- liegenden Nutzerausweis 1,00 €, b) für die Ausstellung eines neuen Nutze- rausweises 3,50 €, c) für jede Vorbestellung 1,00 €, d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium 2,00 €, e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite 0,10 €, f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite 0,50 €, g) für die Lieferung von Medien aus dem Bestand der Zentralbibliothek an die Adresse des Nutzers innerhalb Kölns 10,00 €. 9.2. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Entgelte pro Recherche: a) für die Bestellung einer Fernleihe, un- abhängig vom Erfolg 2,50 €*,(s. 9.1) b) für natürliche Personen pro angefangener halben Stunde 20,00 €**, c) für juristische Personen pro angefangener halben Stunde 25,00 €**, d) für Minderjährige, Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Köln-Pass-Inhaber 15,00 €, pro angegebener halben Stunde e) Personen ohne Nutzerausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei privater Nut- zung 40,00 €, f) Personen ohne Nutzerausweis zahlen Gendergerechte Formulie- rung Aktualisierung von Leis- tungen a) für das Verbuchen von Medien ohne vorlie- genden Bibliotheksausweis: 1 €, b) für die Ausstellung eines neuen Bibliothek- sausweises: 3,50 €, c) für jede Vorbestellung: 1 €, d) für Medien aus dem Bestsellerservice pro Me- dium: 2 €, e) für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, f) für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, g) für die Bestellung einer Fernleihe, unab- hängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, (ehem. 9.2) h) für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. Die Entgelte sind bei der Beantragung bezie- hungsweise Beauftragung zu zahlen. 2) Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Ent- gelte pro Recherche: a) für natürliche Personen pro angefangener hal- ben Stunde: 20 €*, b) für juristische Personen pro angefangener halben Stunde: 25 €*, c) für Minderjährige, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- und Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ) sowie Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber pro an- gegebener halben Stunde: 15 €, d) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei privater Nutzung: 40 €, e) Personen ohne Bibliotheksausweis zahlen einmalig einen Aufpreis bei gewerblicher Nut- Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 7 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag einmalig einen Aufpreis bei gewerblicher Nutzung 100,00 €, *zzgl. der verlangten Kosten der geben- den Bibliothek (nur für Fernleihe s. 9.1) **zzgl. der von Dritten in Rechnung ge- stellten Kosten. 9.3. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Entgelte bei Veranstaltungen: a) für den Eintritt zu Vorträgen, Veranstal- tungen und Lesungen 2,50 €*, b) Minderjährige, Köln-Pass-Inhaber (außer Sonderveranstaltungen) kosten- frei*. *Bei Sonderveranstaltungen kann ein ab- weichendes Entgelt erhoben werden. 9.4. Für die Benutzung des Klavierflügels pro Stunde 2,50 €. (nun unter 9.1) 9.5. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden maximal kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. (s. 9.4) 9.6. Die Entgelte sind bei der Beantragung bzw. Auftragstellung zu zahlen. (nun unter 9.1) Austausch von Festprei- sen zu „höchstens kosten- deckenden Entgelten“. Berücksichtigung der Er- mäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung zung: 100 €, *zuzüglich der von Dritten in Rechnung gestellten Kosten. 3) Für die Teilnahme an Veranstaltungen wer- den höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Ein- trittskarte. 4) Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kos- tendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 20 § 10 Säumnisentgelte e) 10.1 Bei der Überschreitung der Leihfrist wer- den pro Medium folgende Entgelte erho- ben: a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag 1,00 €, b) bei allen anderen Medien pro angefange- ne Woche 1,00 €, c) bei Benachrichtigung durch das erste Deutlichere Darstellung der Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Aus- leihfristen. Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a) bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, b) bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, c) bei Benachrichtigung durch das 1. Mahn- schreiben per Briefpost: 1 €, Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 2 Seite 8 von 8 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag Mahnschreiben per Briefpost 1,00 €, d) bei Benachrichtigung durch das zweite Mahnschreiben per Briefpost 1,20 €, e) ab der 11. Woche pro Medium 25,00 €. d) bei Benachrichtigung durch das 2. Mahn- schreiben per Briefpost: 1,20 €, e) ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. 21 § 12 Hausrecht 12.1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 12.2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung oder die Bestimmungen des Oberbür- germeisters verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. 12.3. Essen und Trinken ist nur in den ent- sprechend ausgewiesenen Bereichen erlaubt. (entfällt) Gendergerechte Formulie- rung Aktualisierung von Leis- tungen 1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 2. Personen, die gegen die Bestimmungen die- ser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbür- germeisters verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausge- schlossen werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2604/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 26.07.2019 16:26