BKA 0796
Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0796 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 17.11.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 3.2.2 beschließend TOP: Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Si- cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss Vorschlag: 1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rheinwasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden. 2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage, soll zusätzlich zu der Filtertechnik in dem geplanten Pump- und Verteilwerk eine Aufbereitungs - anlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug ge- plant werden, um ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen sicher ausge - schlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rheinwassers mit Mikroschads- toffen muss hier berücksichtigt werden. 3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmöglichste Wasser - qualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kontakt mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die bestmögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünftigen Öko- systeme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträger im Aus- tausch mit den niederländischen Fachbehörden im Rahmen der europäischen WRRL zu prü- fen, wie sich eine bestmögliche Wasserqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermögli - chen lässt. Erläuterungen: Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0796 Seite 2 von 2 Anlage(n): 1. Anlage NSV_Antrag_BKA_2022_11_25_TOP_3_2_2022_11_16
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (neu TOP 9_3 Anlage NSV_Antrag_BKA_2022_11_25_TOP_3_2_2022_11_16)
4708 Zeichen
Jutta Schnütgen-Weber
Vertreterin der Naturschutzverbände
BUND,LNU und NABU
im Braunkohlenausschuss
Rauschgraben 22
50170 Kerpen
Schnuetgen-Weber@t-online.de
Mobil: 0172/9485089
An den
Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln Kerpen, den 16.11.2022
Betr.: Antrag für die 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.11.2022
Hier: Antrag zu TOP 3.2 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Götz,
die Naturschutzverbände beantragen die Aufnahme des Antrags zu TOP 3.2 für die Sitzung des
Braunkohlenausschusses und die Beratung und Beschlussfassung gemäß der im Folgenden
ausgeführten Beschlussvorschläge.
Antragstext:
Nach dem Ausstieg aus der Braunkohle 2030 sollen die Wassersysteme im Rheinischen Revier,
und darüber hinaus, wieder schrittweise in einen natürlicheren Zustand überführt werden.
Dafür wird die Sümpfung für die Trockenhaltung der Tagebaulöcher heruntergefa hren und
Wasser aus dem Rhein soll die Tagebaue füllen, tagebaunahe Flüsse mit Wasser versorgen
und Infiltrationswasser für die Feuchtbiotope nordwestlich vom Tagebau Garzweiler
bereitstellen. Die Naturschutzverbände in NRW sind besorgt um die Auswirkungen der
Umstellung dieser Wassersysteme von Sümpfungswasser auf Rheinwasser. Denn das
Rheinwasser ist immer noch mit einer Vielzahl von Schadstoffen belastet, viele davon
persistent in der Umwelt und schon in geringen Konzentrationen biologisch wirksam. Einig e
Schadstoffparameter des Rheinwassers haben sich in den letzten Jahrzehnten gebessert,
andere wiederum haben sich verschlechtert und viele neue Schadstoffe, insbesondere
Mikroschadstoffe und komplexe Transformationsprodukte, kamen hinzu. Kurzgesagt ist
festzustellen, dass sich die Qualität des Rheinwassers in den letzten 20 Jahren nicht verbessert
hat (Pronk et al., 2021) 1. Deswegen lehnen die anerkannten Naturschutzverbände die
Auslagerung der wasserrechtlichen Prüfungen bei der Planung der
Rheinwassertransportleitung auf separate Entnahme - und Einleitungsverfahren bei der
Bezirksregierung Arnsberg ab.
Nichtsdestotrotz möchten die Naturschutzverbände, dass die Voraussetzung für eine
exzellente Wasserqualität im Rheinischen Revier und der Region Schwalm-Nette sichergestellt
wird und ein Wasserrahmenrichtlinien -konformer Umgang mit unseren Wasser - /
Ökosystemen erreicht wird.
Deswegen beauftragt der Braunkohlenausschuss die Bezirksregierung Köln mit folgenden
Prüfungsaufträgen:
1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die Stand
2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat
erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese
Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rheinwasser aus der
fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden.
2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage,
soll zusätzlich zu der Filtertechnik in dem geplanten Pump - und Verteilwerk eine
Aufbereitungsanlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant werden.
Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. Diese
Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um ausreichend
Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in
den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen sicher ausgeschlossen werden
kann. Besonders die Verunreinigung des Rheinwassers mit Mikroschadstoffen muss
hier berücksichtigt werden.
3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmöglichste
Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den zukünftigen
1 Pronk, T. E., et al. "A water quality index for the removal requirement and purification treatment effort of
micropollutants." Water Supply 21.1 (2021): 128-145.
Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die
Niederlande werden un d auch zwangsweise in Kontakt mit unberührten
Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die bestmögliche Trinkwasserqualität
bereitstellen zu können und auch die zukünftigen Ökosysteme möglichst unbelastet
zu entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträge r im Austausch mit den
niederländischen Fachbehörden im Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie
sich eine bestmögliche Wasserqualität für die Befüllung der Tagebauseen
ermöglichen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Schnütgen-Weber
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0796
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 16:13