2494/2023/1
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf
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Anlage 02 - Übersichtsplan
143 Zeichen
Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West Erweiterter Planungsbeschluss PG OWA, Stand 12.07.2023 c c ccccc Aktuelle Beschlussvorlage
Anlage 06 - Vorab-Auszug BV 3 29.01.2024
4340 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener T elefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 öffentlich 9.2.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West 2494/2023 Gemeinsamer schriftlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Linke und Dr. Reinartz (FDP) AN/0162/2023 Geänderter Beschluss mit der Ergänzung aus dem Ergänzungsantrag: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen. 4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im T eilfinanzplandes Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, T eilplanzeile8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im T eilfinanzplandes Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, T eilplanzeile8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet. Die Haltestelle Melaten wird die Variante 2 weiter geplant mit dem größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindungen ersetzt. Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante 2 weiter geplant mit folgenden Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt. Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. Im Übrigen bitten wir um Prüfung folgender Punkte: Haltestelle Bahnstraße in Variante 2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße. Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenommen. Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert. An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert. Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante 5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt. Haltestelle Weiden West wird die Variante 3 weiter geplant. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen eine Enthaltung (AFD) nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)
Anlage 17 - Vorabauszug BV Lindenthal vom 24.03.2025
2669 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 24.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.03.2025 öffentlich 9.2.4 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazit ätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 2494/2023/1 Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller (Linke) geänderter Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits be- schlossenen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 1. Der Takt der Linie 1 wird zwischen Junkersdorf und Weiden-West auf 5-Minuten verbessert (Die Verstärkerzüge, die heute in Junkersdorf enden, fahren zu stattdes- sen bis Weiden-West weiter.) 2. Für die Haltestelle Junkersdorf und die geplante neue Wendeanlage beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal die Weiterplanung der Variante 10. 3. Voraussetzung für den Baubeginn ist eine schriftliche Erklärung der zuständigen Bezirksregierung, dass der Betrieb der 90-m-Züge auf der Linie 1 genehmigt wird, wenn die Bahnsteige die erforderliche Länge erreichen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt mit einer Enthaltung (AfD)
Anlage 13 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 4+
8794 Zeichen
Anlage Nr. 13
Ergänzte Erläuterungen zur Variante 4+
Die Variante 4+ sieht den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer
Nutzlänge von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. In Höhe der neuen
Bahnsteige sind vier Gleise vorgesehen, wobei die beiden nördlichen Gleise als
Durchgangsgleise für Fahrten von und nach Weiden West dienen. Das dritte Gleis,
von Norden aus gesehen, dient als Wendegleis. Das vierte Gleis dient als
Überholgleis für Fahrten aus der Wendeschleife. Von der Straße Am Sportpark
Müngersdorf wird ein direkter Zugang zum Bahnsteig Richtung Bensberg geschaffen.
Der erhöhte Platzbedarf für die verlängerten Bahnsteige und das zusätzliche Gleis
erfordern Grunderwerb auf dem Gelände der Deutschen Sporthochschule (DSHS).
Im Januar 2025 haben hier erste Abstimmungen mit der DSHS und dem Bau-
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) stattgefunden. Ein möglicher Grunderwerb wird
seitens des BLB eher unkritisch gesehen.
Grundsätzlich wird die Variante 4+ seitens DSHS und BLB sehr begrüßt.
Insbesondere der direkte Bahnsteigzugang von der Straße Am Sportpark
Müngersdorf aus, vermeidet die heute zu beobachtenden gefährlichen
„Abkürzungen“ über die Gleise. Durch die Verlängerung würde zusätzlich der
Besucherstrom, unter anderem bei Großveranstaltungen des RheinEnergie Stadions,
frühzeitiger und übersichtlicher gesteuert werden. Das Risiko, dass sich
Besucherströme zum Stadion auf das Gelände der DSHS verirren, würde reduziert.
Die DSHS spricht sich daher eindeutig für die Variante 4+ mit Verlängerung des
Mittelbahnsteigs bis zur Straße Am Sportpark Müngersdorf aus (siehe hierzu auch
Anlage 16).
Für den MIV im Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße
stadtauswärts wird eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erwartet
(Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung). Ein uneingeschränkter
Stadtbahnvorrang ist gegeben.
Bei dieser Variante entfallen voraussichtlich mindestens 47 Bäume.
Die Variante 4+ erhält gute Bewertungen in den Kriterien Haltestelle, Städtebau &
Straßenraum, Verkehrliche Wirkungen, Wirtschaftlichkeit und Realisierung.
Dies ist darin begründet, dass die Bestandssituation an vielen Stellen erhalten
werden kann. Der zusätzliche Bahnsteigzugang stellt einen Vorteil gegenüber den
anderen Varianten dar. Außerdem sind geringere Investitionskosten und
Planungsaufwände sowie weniger komplexe Bauzustände zu erwarten.
Im Kriterium Betriebliche Belange der KVB wird die Variante schlechter bewertet als
die Variante 9, aber besser als die Variante 10.
Allerdings schneidet die Variante 4+ bei der Verkehrssicherheit und dem Fuß- und
Radverkehr im Vergleich zu den beiden anderen Varianten schlechter ab, da die
Verkehrsanlagen im Umfeld nicht angepasst werden. Insgesamt erreicht die Variante
bei der Nutzwertanalyse den zweiten Platz, hinter Variante 9 und vor Variante 10.
25610002561000
25611002561100
25612002561200
25613002561300
56450005645000
56451005645100
Am Sportpark Müngersdorf
Junkersdorfer Kirchweg
Aachener Straße
Marathonweg
Aachener Straße
Aachener Straße
Am Römerhof
Am
Röm
erhof
1285
728
1363
923
368 98
729
INFO
INFO
INFO
INFO
A
M
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R=503,500
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R=50,000
R=25,000
R=25,000R=50,000
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R=40,000
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R=50,000
R=50,000
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R=50,000
R=100,000
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W
edegleis entfällt x x
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x
4,16 1,35
3,62
1,35 3,00
2,86
3,41
1,62
70
3,00
1,89
3,61
2,85
3,00
INFO
INFO
INFO
INFO
M
M
M
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M
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Schranke
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IND
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IND
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IND
IND
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IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
IND
IND
IND
IND
Köln, 25.02.25
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\10.1.6.114\card\CARD_Projekte\CARD101\16873_GK\
OWA1_04JD_V_VP_LP_1134+_0_V.PLT\OWA1_04JD_V_VP_LP_1134+_b_V_
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Alabbas
Alabbas
Skunca
04.12.2024
04.12.2024
04.12.2024
25.02.25
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
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X
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Amt 68
XXX
X
X
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X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD V VP LP 1134+ b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersdorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Variante 04+
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Bahnsteigkante / L-stein gepl.
Fahrbahn
Deckensanierung / Leitungsarbeiten
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Schotterfläche gepl. / vorh.
Leitungsarbeiten Radweg / Gehweg
Einfahrtschwellen gepl.
Anlage 01 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1051 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln T elefon:0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 07 - Stellungnahme zum BV-Beschluss
12333 Zeichen
1 Anlage 07 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West, 2494/2023 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verschiebung der Wendeanlage Richtung Westen kann untersucht werden; hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verschiebung der Wendeanlage auch die Bahnsteige der Haltestelle Junkersdorf umgeplant werden müssen. Bei der Wiederholung der Leistungsphase 2 wäre u. a. zu überprüfen, ob die Verschiebung der Wendeanlage nicht zu einem Eingriff in den nördlich gelegenen Forst und/oder in den südlichen Baumbestand vor der Sporthochschule führen würden. Weiter wäre zu prüfen, ob die Gleistrassierung sowohl im Bereich der Wendeanlage als auch im Bereich der zu verlängernden Bahnsteige unter Beachtung der baulichen Zwänge umsetzbar wäre. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Junkersdorf würde rd. 18 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000 € brutto (Anteil Junkersdorf) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 2. „Die Haltestelle Melaten wird die Variante°2 weiter geplant mit dem größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindung ersetzt.“ 2 Stellungnahme der Verwaltung: Hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Auch, wenn in Zukunft die Linie 7 nach Kerpen ausgebaut werden würde („Vorstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis nach Kerpen“) und mehr Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Frechen im 10-Minuten-Takt durchfahren würden, ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Frechen erforderlich wird. Die Wendeanlage Melaten ist auch langfristig gesehen sinnvoll, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Ergänzend wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Furt über die Fahrbahn bereits geradlinig geplant ist. Die Querung über die Gleise wird aus Sicherheitsgründen als Z-Querung geplant. Dies ist eine Vorgabe seitens der Genehmigungsbehörde. In Verbindung mit der parallel angedachten Streckensanierung der KVB zwischen den Haltestellen Universitätsstraße und Aachener Straße/ Gürtel wird hier ein Grüngleis geplant. Zudem ist in den kommenden Leistungsphasen angedacht, den Betriebsbahnsteig mit einer in das Geländer integrierten Beleuchtung zu planen, so dass auf dem Betriebsbahnsteig keine Beleuchtungsmaste gestellt werden müssen. Durch die planerischen Maßnahmen wird ein grünes Band in die Aachener Straße gelegt, welches das Stadtbild gegenüber dem Bestand deutlich aufwertet. Der baulich angelegte Betriebsbahnsteig hat eine Breite von 1 m und liegt nur 20 cm oberhalb der Schiene, sodass in Verbindung mit einem offen gestalteten Geländer kein massives Bauwerk den Blick auf die Friedhofsmauer Melaten versperrt. Ein Gleiswechsel scheint grundsätzlich am Standort der bisher geplanten Wendeanlage umsetzbar. Betriebliche Einsparungen wie mit der Wendeanlage können nicht erzielt werden, da eine Nutzung des Gleiswechsels im Regelbetrieb betrieblich nicht möglich ist. Mit dem Gleiswechsel kann nur eine betriebliche flexible Reaktion auf Streckensperrungen und Störungen gewährleistet werden. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6° Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000°€ brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 3. „Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante° 2 weiter geplant mit folgenden Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt.“ 3 Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag kann von Seiten der Verwaltung im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden. Wie im Fachgespräch erläutert, wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft, ob der Baum in die neue Grünfläche gepflanzt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 4. „Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1°Linksabbiegerfahrspur.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Nachgang zum Fachgespräch wurde der Prüfauftrag bzgl. einer Reduzierung der Linksabbiegefahrstreifen in der Oskar-Kokoschka-Straße bereits an den Planer zur Prüfung weitergereicht. Nach der verkehrstechnischen Untersuchung reicht ein Linksabbiegestreifen zur Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs aus. Die Planung kann so angepasst werden, dass der zweite Linksabbiegefahrstreifen entfällt und als Radfahrstreifen für den linksabbiegenden Radverkehr markiert wird. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 5. „Haltestelle Bahnstraße in Variante°2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, ist eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge zur Haltestelle aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Die Bahnsteige sind jeweils 3,00 m breit und übersteigen damit bereits das empfohlene Mindestmaß von 2,50 m. Eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge würde mit einer Reduzierung der Fahrstreifen oder der Flächen in den Nebenanlagen einhergehen. Durch weniger Fahrstreifen besteht in dem hochbelasteten Bereich an der Anschlussstelle Lövenich das Risiko für Rückstaus, die sich bis auf die unmittelbar anliegende BAB°1 auswirken, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt. Eine Reduzierung der Flächen in den Nebenanlagen würde auf Kosten der Geh- und Radwege gehen, die im Bereich der Haltestelle bereits in der bestehenden Planung das Mindestmaß von 2,00 m teilweise deutlich unterschreiten. 4 Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 6. „Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenommen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Rechtsabbieger in die Bahnstraße ist zur Abwicklung des Verkehrs von der Anschlussstelle Köln-Lövenich dringend erforderlich. Er ist bereits im Bestand in die Signalisierung eingebunden und nicht freilaufend. Wie im Fachgespräch erläutert und im Lageplan textlich erwähnt soll der Radverkehr, ähnlich wie im Bestand, auf einem baulichen Radweg geführt werden. Der Radverkehr quert jedoch die Bahnstraße zukünftig in einem Zug, ohne die Dreiecksinsel zu befahren und ohne zusätzliche Halte. Die Führung auf der Fahrbahn als Radfahrstreifen in Mittellage wurde nach verkehrstechnischen Untersuchungen verworfen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 7. „Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, wird die Radwegführung an der Autobahnanschlussstelle gegenüber dem Bestand optimiert. Die Radwege und – furten werden von ca. 1,60 m größtenteils auf eine Breite von 2,00 m verbreitert. Der Radverkehr stadteinwärts erhält einen Bodendetektor und wird zukünftig vollständig in die Signalisierung eingebunden. Der Fußgängerüberweg im Bereich des Rechtsabbiegers wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Damit wird die Sicherheit des Radverkehrs erhöht. Eine bauliche Beseitigung des abgesetzten Rechtsabbiegers ist aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht möglich, da jegliche Veränderung mit einer Einschränkung der Kapazität des Knotenpunkts einhergeht. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt, da das Risiko für gefährliche Rückstaus, die sich bis auf die BAB°1 auswirken, erheblich erhöht werden würde. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 8. „An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits im Fachgespräch erläutert, ist für eine Verschiebung der westlichen Querungen Richtung Kreuzung Goethestraße nicht genug Platz vorhanden. Eine Verschiebung der Querungen würde einen erhöhten Platzbedarf für die Zuwegung zur Haltestelle bedeuten. Dies wäre nur umsetzbar mit einer Reduzierung 5 der Fahrstreifen. Gemäß Verkehrsuntersuchung sind im Bereich der Kreuzung auf der Aachener Straße ca. 16.000 Kfz/Tag zu erwarten. In den Spitzenstunden werden bereits bei zwei Fahrstreifen Rückstauungen erwartet, die sich durch eine Fahrstreifenreduzierung verlängern würden. Davon wären auch mehrere Buslinien betroffen, die in diesem Bereich die Haltestelle anfahren. Ohne die erforderlichen Aufstellflächen beidseitig der Stadtbahngleise müsste der zu Fuß Gehende die gesamte Aachener Straße in einem Zug queren, was eine enorme Freigabezeit erfordern würde. Die Leistungsfähigkeit des Gesamtknotens wäre nicht mehr gegeben. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Weiden Zentrum würde ca. 18°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000°€ brutto (Anteil Weiden Zentrum) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 9. „Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante°5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Dem Vorschlag wurde bereits mit der vorliegenden Planung gefolgt. Der Radfahrstreifen stadtauswärts beginnt bereits ab Hausnr. 1236. Ein Sicherheitstrennstreifen soll vor Dooring-Unfällen schützen. Dort, wo der Trennstreifen entfällt, wird an der Ausfahrt der Nebenfahrbahn eine Parktasche in 16 Fahrradstellplätzen umgewandelt (2 Parkplätze entfallen). Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen.
Anlage 09 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024
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Anlage 09 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 AN/0384/2024 RM De Bellis-Olinger bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlichen Stellung- nahmen und die guten, aufklärenden Fachgespräche auch mit der BV Lindenthal, be- antragt jedoch seitens der CDU-Fraktion, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu ver- weisen. Ihre Fraktion habe noch Beratungsbedarf. RM Lorenz merkt an, dass die SPD-Fraktion gerne bereits in der heutigen Sitzung ein Votum abgegeben hätte. Seine Fraktion werde nun auch keiner weiteren Verzögerung zustimmen. Er bittet daher um Prüfung und Stellungnahme, ob der eingereichte Ände- rungsantrag AN/0384/2024 zu einer Planungsverzögerung führen werde und wenn ja, in welchem Umfang; gleichwohl könne die Intention nachvollzogen werden. Weiterhin teilt er mit, dass die SPD-Fraktion sich der Beschlussempfehlung der BV Lindenthal in den Punkten 3,4 und 9 anschließen werde; diese würden zu keiner Planungsverzöge- rung führen. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist darauf hin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestel- len angegangen werden. 2 SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfah- ren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wen- deanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bür- gerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden - West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einrei- chen. RM Lorenz kritisiert, dass der Vorschlag von 60-m-Bahnen einen Drei -Minuten-Takt erfordere, dies zu Lasten des Taktes der Linie 7 ginge und somit zu einer konkreten Angebotskürzung für den Anwohnenden des Deutzer Hafens. Frau Heide, Leiterin der Projektgruppe Ost-West-Achse, räumt ein, dass die 14 Halte- stellen im Bereich West nicht alle gleichzeitig, sondern vielmehr gestaffelt bearbeitet werden. Die 7 hier zur Rede stehenden Haltestellen seien am weitesten fortgeschrit- ten. Wahllos eine Haltestelle vorziehen, sei leider nicht möglich; ein Planungsverzug sei somit nicht vermeidbar. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktio- nen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt, AN/0384/2024, der da lautet: „Der Verkehrsausschuss beschließt, dass der Beschlusstext im Punkt 1. wie folgt er- setzt wird: 1. Für die Haltestelle Melaten wird eine neue Variante ohne Wendegleis entwickelt. Stattdessen wird ein Wendegleis westlich der Kreuzung Aachener Straße/Gürtel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13 zu er- möglichen.“ ohne Votum in den Rat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion
Anlage 12 - neuer Beschlussvorschlag
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1 Anlage Nr. 12 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West- Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 2494/2023/1 Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die Planung der Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 zur Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (inkl. der bereits beschlossenen Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die anderen Gremien uneingeschränkt zustimmen. Alternative 1: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die Planung der Haltestelle Junkersdorf die Variante 4+ zur Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (inkl. der bereits beschlossenen Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die anderen Gremien uneingeschränkt zustimmen. Begründung: Die Variante 9 erreicht die beste Bewertung anhand der erstellten Nutzwertanalyse. Sie hat allerdings den großen Nachteil, dass mindestens 50 Bäume entfallen und der vorhandene stadtbildprägende Alleecharakter auf der Aachener Straße verloren geht. Auf der anderen Seite hat sie Vorteile z.B. aufgrund des Erhalts der Stellplätze 2 beim Kriterium „Verkehrliche Wirkung“, aufgrund des uneingeschränkten Stadtbahnvorrangs beim Kriterium „Betriebliche Belange der KVB“ und durch die Verbesserung der Nebenanlagen beim Kriterium „Fuß- und Radverkehr“. Auf Grund des erheblichen Baumentfalls bei der Planung zur Variante 9 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.01.2024 der Wunsch geäußert eine zusätzliche Variante, Nr. 10, zu erstellen und zu bewerten. Dies hatte zur Folge, dass auch die zweitbeste Variante 4+ aus der Nutzwertanalyse nochmals überprüft und bewertet wurde. Bei der Variante 4+ entfallen mindestens 47 Bäume, jedoch bleibt die vorhandene stadtbildprägende Allee entlang der Aachener Straße erhalten. Außerdem spricht für diese Variante u. a. der neue direkte Bahnsteigzugang von der Straße „Am Sportpark Müngersdorf“. Hier würde die heute zu beobachtende gefährliche „Abkürzung“ zu den Sportstätten über die Gleise zukünftig vermieden (Kriterium Haltestelle). Ebenso spricht für diese Variante der Erhalt der Stellplätze sowie der Verkehrsqualität der westlichen Knotenpunkte (Kriterium Verkehrliche Wirkung) und der uneingeschränkte Stadtbahnvorrang (Kriterium Betriebliche Belange der KVB). Nachteilig ist, dass die Nebenanlagen nicht verbessert werden, weil durch die kompakten Umbauarbeiten an Bahnsteigen und Gleisanlagen keine Veränderungen an den anderen Verkehrsflächen erforderlich werden (Kriterium Fuß- und Radverkehr). Ein möglicher Umbau der Aachener Straße wäre über das GVFG nicht förderfähig. Die zusätzliche geplante Variante 10 erreicht die schlechteste Bewertung der drei Varianten anhand der Nutzwertanalyse. Obwohl bei dieser Variante 10 voraussichtlich nur mindestens 10 Bäume entfallen und eine Verbesserung der Nebenanlagen (Kriterium Fuß- und Radverkehr) erfolgt, entfallen entlang der südlichen Nebenfahrbahn der Aachener Straße alle 22 Stellplätze und an der Kreuzung Aachener Straße/Kirchweg wird die Verkehrsqualität deutlich beeinträchtigt (Kriterium Verkehrliche Wirkung). Außerdem kann ein uneingeschränkter Stadtbahnvorrang nicht in allen Fällen gewährleistet werden, da sich aufgrund der erhöhten Taktung der Stadtbahnen, wegen der Verdopplung der Überfahrten über den Kirchweg, die Wartezeiten des Individualverkehrs aufsummieren können und nach Überschreiten der Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung einschränken. (Kriterium Betriebliche Belange der KVB). Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Variante 9 weiterhin die Vorzugsvariante. Alternativ kommt die Variante 4+ in Betracht. Die Weiterplanung der Variante 10 wird nicht empfohlen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664-6
Vorlagen-Nummer
2494/2023/1
Stand: 15.04.2026
Sachstandsbericht
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse,
Bereich West, Haltestelle Junkersdorf
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung
über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla-
nungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits beschlossenen Melaten, Mohnweg, Bahn-
straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5
und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von
1.992.291 € brutto.
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt:
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen.
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter zu planen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach dem politischen Beschluss für die Variante 10 kann die Vorplanung (Leistungsphase 2
nach HOAI) abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits die wesentli-
chen Schritte erfolgreich durchgeführt. Unter anderem sind jedoch noch die Fachplanungen
und die Kostenschätzung ausstehend. Die Vorplanung kann voraussichtlich im 1. Halbjahr
2026 abgeschlossen werden.
Nächste Schritte:
Nach Abschluss der Vorplanung wird die Verwaltung die Entwurfsplanung erstellen. Anschlie-
ßend wird die notwendige Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Nach Ab-
schluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und
Ausschreibung (Leistungsphasen 6 und 7). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der
Ausführungsplanung eingeholt wird, wird die Planung den politischen Gremien erneut vorge-
legt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
18.12.2026
Anlage 18 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal
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1 Anlage Nr. 18 Stellungnahme der Verwaltung zu dem schriftlichen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller (Linke) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.03.2025 betreffend TOP 9.2.4 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Junkersdorf, 2494/2023/1 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Der Takt der Linie 1 wird zwischen Junkersdorf und Weiden -West auf 5- Minuten verbessert (Die Verstärkerzüge, die heute in Junkersdorf enden, fahren zu stattdessen bis Weiden-West weiter.).“ Antwort der Verwaltung: Zur Durchführung eines 5-Minuten-Taktes bis Weiden West wird verwiesen auf den Beschluss des Verkehrsausschusses und des Rats der Stadt Köln vom 09.07.2019 (Vorlage-Nr. 1418/2019). Zu der Taktverdichtung auf der Linie 1 (zwischen Junkersdorf und Weiden West besagt dieser: „Für eine kurzfristige Umsetzung ist die Fahrzeugverfügbarkeit nicht gegeben. Erst mit der Neubeschaffung der Niederflurfahrzeuge […] wird diese Angebotserweiterung durch den Fahrzeugpark abgedeckt werden können. Für die Zwischenzeit ist die Einführung von Expressbuslinien zur Kapazitätssteigerung im Zuge der Linie 1 vorgesehen“ (vgl. Vorlage-Nr.1103/2019, Busnetzerweiterung Interim). Zudem werden bereits durch den geplanten Einsatz der längeren Züge die Kapazitätserweiterung zwischen Junkersdorf und Weiden um 50 % erhöht, ohne dass es einer Taktverdichtung bedarf. Durch den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf auch langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt der Stadtbahnen, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 2. „Für die Haltestelle Junkersdorf und die geplante neue Wendeanlage beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal die Weiterplanung der Variante 10.“ Antwort der Verwaltung: Bei der Variante 10 werden die Bahnsteige in heutiger Lage in Richtung Osten verlängert. Die Wendeschleife bleibt in der bestehenden Lage erhalten. Die Wendeanlage wird nach Westen zwischen die Straßen „Rosenweg“ und „Kirchweg“ verlegt. Die Variante 10 wurde der gleichen Nutzwertanalyse unterzogen, wie die ursprünglichen Varianten. Sie erhält in den Kriterien Umweltwirkungen, Rad - und Fußverkehr sowie Verkehrssicherheit gute Bewertungen. Bei der Variante entfallen voraussichtlich die wenigsten Bäume (mindestens 10 Bäume). Aufgrund der 2 großflächigen Umplanungen kann die Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden. Infolge der Einschränkungen für den Kfz-Verkehr und den Stadtbahnbetrieb erreicht die Variante 10 jedoch in den Kriterien Verkehrliche Wirkungen und Betriebliche Belange schlechtere Bewertungen. Im Bereich der Nebenfahrbahn entfallen alle 22 Stellplätze, um in diesem Bereich die verlegte Wendeanlage und gleichzeitig die erforderlichen Breiten für den Kfz-Verkehr sowie den Rad- und Fußverkehr realisieren zu können. Ersatzweise kann in diesem Bereich lediglich eine ca. 15 m lange Ladezone für Anwohner*innen, Handwerk, Lieferdienste etc. eingerichtet werden. Die Verschiebung der Wendeanlage nach Westen führt außerdem zu einer Verdopplung der Überfahrten der Stadtbahn über den Kirchweg. Die Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung) des Kfz-Verkehrs verschlechtert sich im Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße stadtauswärts von Qualitätsstufe D auf E, sodass keine ausreichende Leistungsfähigkeit mehr gegeben ist. Ein uneingeschränkter Stadtbahnvorrang kann ebenfalls nicht in allen Fällen gewährleistet werden, da sich aufgrund der erhöhten Taktung der Stadtbahnen, wegen der Verdopplung der Überfahrten über den Kirchweg, die Wartezeiten des Kfz-Verkehrs aufsummieren können und nach Überschreiten der Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung einschränken. Insgesamt erreicht die Variante 10 bei der Nutzwertanalyse die schlechteste Bewertung der drei Varianten, hinter Variante 9 und Variante 4+. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 3. „Voraussetzung für den Baubeginn ist eine schriftliche Erklärung der zuständigen Bezirksregierung, dass der Betrieb der 90-m-Züge auf der Linie 1 genehmigt wird, wenn die Bahnsteige die erforderliche Länge erreichen.“ Antwort der Verwaltung: Für den Betrieb mit 90 m-Zügen wird analog zu vergleichbaren bereits eingerichteten Verkehren in anderen Städten in NRW eine Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) benötigt. Genehmigungen werden nach Antragsstellung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, also vor Baubeginn, erteilt. Dies entspricht dem üblichen Verfahrensablauf.
Anlage 16 - Stellungnahme DSHS Köln
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Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Deutsche Sporthochschule Köln • 50927 Köln Per Mail an - den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Rat der Stadt Köln - die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Rat der Stadt Köln Die Kanzlerin The Provost Marion Steffen Kanzlerin Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ■ Deutschland Telefon +49(0)221 4982-3000 Telefax +49(0)221 4982-8000 kanzlerin@dshs-koeln.de www.dshs-koeln.de Köln, 06.02.2025 Planung an der Haltestelle Junkersdorf/Sporthochschule Sehr geehrter Herr Hammer, sehr geehrte Mitglieder des Verkehrsausschusses, wir freuen uns, dass das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) als unmittelbare Anrainerin in die Planungen bzgl. der Haltestelle Junkersdorf eingebunden hat. Ein hoher Anteil unserer 6.000 Studierenden, Beschäftigten und zahlreicher Gäste erreichen die Sporthochschule täglich mit der KVB über die Haltestelle Junkersdorf. Hinzu kommt eine Vielzahl von Sportvereinsmitgliedern, die unsere Sportstätten täglich nutzen. Uns sind Planungsvarianten vorgestellt worden, hierbei sah eine sog. „Variante 4+" den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer Nutzlänge von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. Dadurch wird der Bahnsteig bis zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" verlängert und eine wichtige Zugangsmöglichkeit für alle Hochschulangehörigen, Besucher und Vereinsmitglieder von unserem Campus zu den Bahngleisen geschaffen. Seit langem beobachten wir mit großer Sorge, dass viele KVB-Kundinnen gefährliche „Abkürzungen" durch das Gleisbett nehmen, um ohne (für die Fahrtrichtung Innenstadt ganz erheblichen!) Umweg zum Bahnsteig bzw. vom Bahnsteig zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" zu gelangen. Wir haben Hochschulangehörige gebeten, dies zu unterlassen und uns an den KVB- Vorstand mit der Bitte um zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gewandt. Bitte bedenken Sie: Es handelt sich oftmals um junge Studierende oder Kinder (als Vereinsmitglieder), die schnell noch die Bahn erreichen wollen. Diese Zielgruppen sind für „mahnende Worte" nicht immer empfänglich - und dennoch muss Sie von uns vor Unfällen mit allen Mitteln geschützt werden! - 1 - Deutsche 11111) Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Durch die Verlängerung des Bahnsteigs bis zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" würde die Gefahr von Personenschäden an dieser vulnerablen Haltestelle drastisch abnehmen. Denn durch diese Variante gelangen die Fahrgäste direkt auf den Bahnsteig, der aufwändige Umweg entfällt komplett. Weiterer Vorteil des verlängerten Bahnsteigs zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" ist die bessere und frühzeitige Steuerung des Besucherstroms bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen im RheinEnergie-Stadion. Viele Fahrgäste, die zum Stadion wollen, würden sich dann nicht mehr wie heute einen unübersichtlichen Weg vom „KVB-Kiosk Cengiz/Endhaltestelle" über die Straßen „Am Römerhof" und „Peco-Bauwens-Allee" und damit den westlichen Campus suchen müssen, bei dem sie zwischen mehreren Gebäuden der Sporthochschule entlang bzw. vorbei laufen. Stattdessen könnte die Wegeführung kontrolliert über die Straße „Am Sportpark Müngersdorf" erfolgen. Die möglichen Nachteile der Variante für die DSHS (Angrenzung an unsere Gebäude, Entfall von Parkraum) wäre die DSHS Köln bereit, zu akzeptieren. Der Flächenverlust könnte ggf. kompensiert werden. Im Namen der Deutschen Sporthochschule und zum Schutz der vielen Hochschulangehörigen wie auch der übrigen Nutzer*innen der Haltestelle Junkersdorf plädieren wir eindringlich dafür, eine Verlängerung des Bahnsteigs bis zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" zu realisieren. Für Rückfragen und für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen aus der Sporthochschule - 2 -
Anlage 04 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023
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Anlage 04 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 RM Wahlen zeigt sich erfreut, dass es hier bei diesem großen Projekt weitergeht. So- wohl in der Bürgerschaft vor Ort als auch in der Bezirksvertretung gebe es jedoch noch Beratungsbedarf – insbesondere zur Haltestelle Junkersdorf –, so dass er vor- schlage, das Fachgespräch und die Sitzung der BV Lindenthal abzuwarten und die Vorlage in der Sondersitzung am 05.12. abschließend zu beraten. RM De Bellis-Olinger merkt an, dass man hätte weiter sein können, wenn es ein früh- zeitiges Fachgespräch mit der BV Lindenthal gegeben hätte; die Bezirksvertretung tage nur 1 Tag vor dem Verkehrsausschuss, so dass es bei dortigen Änderungen an der Beschlussvorlage schwierig werde, einen abschließenden Beschluss im hiesigen Ausschuss zu fassen. Sie möchte daher bereits jetzt die Frage aufwerfen, ob es für das Projekt verträglich sei, wenn ein Beschluss erst in der Ratssitzung im Februar ge- troffen würde. RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Halte- stelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. So- fern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m-Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktver- dichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg 2 und würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusam- menhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Be- antwortung er jedoch zunächst abwarten möchte. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachge- spräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestge- hend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KVB wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Um- lauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP-Frak- tion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m-Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch ver- früht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Ausschussvorsitzender Hammer stellt klar, dass die Entscheidung für die Langzüge bereits vor geraumer Zeit getroffen wurde, die Züge auch bestellt seien und der Ver- waltung insofern keinerlei Vorwurf zu machen sei. BG Egerer bekräftigt die Ausführungen von Herrn Hammer; die Planungen seien ent- sprechend fortgeschritten. Nun möchte man auch mit der Entwurfsplanung zügig wei- terkommen. Je mehr Bausteine dieses Projekts verschoben werden, desto größer würden die Kapazitätsengpässe der Planer*innen werden. Auch Frau Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB AG, weist in Richtung SB Meinhardt und RM Syndicus darauf hin, dass eine Beibehaltung der Züge und eine weitere Takt- verdichtung im Innenstadtbereich ausgeschlossen sei; man sei am Leistungslimit mit einem teilweisen 120 sec.-Takt. Eine noch engere Taktung würde eine Zugsiche- rungstechnik und eigene Bahnkörper erforderlich machen. Abschließend weist RM De Bellis-Olinger auf ein Schreiben einer Bürgerinitiative hin und bittet, dieser Vorlage das Antwortschreiben der Verwaltung beizufügen. Dies wäre für die weitere Beratung sehr hilfreich. Zum weiteren Verfahren schlägt Ausschussvorsitzender Hammer vor, in der Sonder- sitzung am 05.12.2023 so viele Haltestellen wie möglich zu beschließen, bestmöglich jedoch die Vorlage in Gänze. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre- mien. Abstimmungsergebnis: Einstimmt zugestimmt
Anlage 03 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf
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Anlage 3
Anlage 11 - Auszug Rat 21.03.2024
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Anlage 11
Geschäftsführung
Rat
Frau Lange
Telefon: (0221) 221-22058
Fax: (0221) 221-26570
E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de
Datum: 25.03.2024
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom
21.03.2024
öffentlich
10.6 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf,
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei-
den West
2494/2023
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und
Volt
AN/0491/2024
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und
Volt
AN/0466/2024
I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0466/2024
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt,
1. Für die Haltestelle Melaten den gem. Änderungsantrag AN/0438/2024 umzusetzen:
Für die Haltestelle Melaten w ird eine neue Variante ohne Wendegleis
entw ickelt.
Stattdessen w ird ein Wendegleis w estlich der Kreuzung Aachener Straße/Gür-
tel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13
zu ermöglichen.
2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Entscheidung über die Planung zunächst
zurückzustellen; diese wird zeitnah in den zuständigen Gremien beschlossen.
3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen, wobei folgende
Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal übernommen werden:
a) Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grün-
anlage an der Oskar-Kokoschka-Straße durch entsprechende Neu-Pflan-
zungen ersetzt.
b) Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur.
4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen, unter Berück-
sichtigung folgender Prüfaufträge der Bezirksvertretung Lindenthal und dem
Erhalt der 4-Spurigkeit:
a) breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilberei-
chen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.
b) Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.
5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen, mit folgenden
Maßgaben:
a) Das Umfeld der Haltestelle wird im Zuge der Erweiterung städtebaulich aufge-
wertet.
b) Bei der Führung für Radfahrer und Fußgänger sind höchste Sicherheitsstan-
dards zu gewährleisten, dabei sind besonders Lösungen für die Querungsver-
kehre der Radfahrer (Schulweg zum/vom Georg-Büchner-Gymnasium) auszu-
arbeiten.
6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen.
7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke sowie den Stim-
men der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
FRAKTION zugestimmt.
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahn-
straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserwei-
terung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungspha-
sen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistun-
gen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die
Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen
Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto.
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt:
1. Für die Haltestelle Melaten den gemeinsamen Änderungsantrag AN/0438/2024
umzusetzen:
„Für die Haltestelle Melaten w ird eine neue Variante ohne Wendegleis entw i
ckelt.
Stattdessen w ird ein Wendegleis w estlich der Kreuzung Aachener Straße /
Gürtel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit
der Linie 13 zu ermöglichen.“
2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Entscheidung über die Planung zunächst
zurückzustellen; diese w ird zeitnah in den zuständigen Gremien beschlossen.
3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen, w obei folgende
Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal übernommen w erden:
a) Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße w ird in der neuen
Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße durch entsprechende Neu-
Pflanzungen ersetzt.
b) Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur.
4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen, unter Berück-
sichtigung folgender Prüfaufträge der Bezirksvertretung Lindenthal und dem Er-
halt der 4-Spurigkeit:
a) breitere Bahnsteige – w enn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbe-
reichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer
Straße.
b) Die Radw egführung am Autobahnanschluss w ird verbessert.
5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen, mit folgen-
den Maßgaben:
a) Das Umfeld der Haltestelle w ird im Zuge der Erw eiterung städtebaulich
aufgew ertet.
b) Bei der Führung für Radfahrer und Fußgänger sind höchste Sicherheits-
standards zu gew ährleisten, dabei sind besonders Lösungen für die Que-
rungsverkehre der Radfahrer (Schulw eg zum/vom Georg-Büchner-Gym-
nasium) auszuarbeiten.
6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen.
7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 €
in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 €
in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Gruppe KLIMA
FREUNDE & GUT bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.
III. Die Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0491/2024 hat sich mit der Be-
schlussfassung zum Ersetzungsantrag AN/0466/2024 erledigt.
Anlage 10 - Stellungnahme Niederschrift Verkehrsausschuss 05.03.2024
4192 Zeichen
Anlage 10 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West (Vorlagen-Nr. 2494/2023) Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 (AN/0384/2024) 1. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist daraufhin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestellen angegangen werden. SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfahren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Antwort der Verwaltung: Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/Gürtel befände sich in unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof und hätte demzufolge wenig Nutzen, dafür aber vsl. hohe Investitionskosten (z. B. Gleisbau, zusätzliche Weichen). Mit der neuen Wendeanlage Melaten würde dagegen künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 € brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Aachener Straße/Gürtel würde ca. 13 Monate dauern. Da die Haltestelle Aachener Str./Gürtel zu dem zeitlich letzten Haltestellenpaket gehört, führt dies zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 13 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € brutto (Anteil Aachener Straße/Gürtel) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 2. SB Meinhardt ergänzt: Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wendeanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bürgerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden-West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einreichen. Antwort der Verwaltung: Da sich die Haltestelle Melaten im Bereich des denkmalgeschützten Melatenfriedhof befindet, wurde das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Planung miteinbezogen. Dabei wurden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Seitens des Amts für Denkmalschutz bestehen keine Bedenken gegen die Vorzugsvariante mit der Wendeanlage an der Haltestelle Melaten.
Anlage 14 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 10
10027 Zeichen
Anlage Nr. 14
Ergänzte Erläuterungen zur Variante 10
Ab November 2023 wurde im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die
Haltestelle Junkersdorf die Vorzugsvariante 9 den politischen Gremien zur Beratung
und Entscheidung vorgeschlagen. In der 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am
23.04.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haltestelle Junkersdorf zurückgestellt
und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Variante analog der
Beschlussempfehlung der BV Lindenthal vom 29.01.2024 zu prüfen. Diese sieht vor,
dass die zur Haltestelle Junkersdorf gehörende Wendeanlage nach Westen
verschoben wird (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark). Diese weitere Variante wird
fortan als Variante 10 bezeichnet.
Bei Variante 10 werden die Bahnsteige in heutiger Lage in Richtung Osten
verlängert. Die Wendeschleife bleibt in der bestehenden Lage erhalten. Die
Wendeanlage wird nach Westen zwischen die Straßen „Rosenweg“ und „Kirchweg“
verlegt. Um in diesem Bereich die Wendeanlage und gleichzeitig die erforderlichen
Breiten für MIV, Rad- und Fußverkehr realisieren zu können, müssen alle 22
Stellplätze auf der südlichen Nebenfahrbahn entfallen. Als Lademöglichkeit für
Anwohner*innen, Handwerk, Lieferdienste etc. wird in diesem Bereich eine ca. 15 m
lange Ladezone eingerichtet.
Die Verschiebung der Wendeanlage nach Westen führt zu einer Verdopplung der
Überfahrten der Stadtbahn über den Kirchweg. Die Leistungsfähigkeit
(Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung) des MIV verschlechtert sich im
Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße stadtauswärts von
Qualitätsstufe D auf E, sodass keine ausreichende Leistungsfähigkeit mehr gegeben
ist. Ein uneingeschränkter Stadtbahnvorrang kann ebenfalls nicht in allen Fällen
gewährleistet werden, da sich aufgrund der erhöhten Taktung der Stadtbahnen,
wegen der Verdopplung der Überfahrten über den Kirchweg, die Wartezeiten des
Individualverkehrs aufsummieren können und nach Überschreiten der
Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung einschränken.
Bei dieser Variante entfallen voraussichtlich mindestens 10 Bäume.
Die Variante 10 wurde der gleichen Nutzwertanalyse unterzogen, wie die
ursprünglichen Varianten. Sie erhält in den Kriterien Umweltwirkungen, Rad- und
Fußverkehr sowie Verkehrssicherheit gute Bewertungen. Aufgrund der großflächigen
Umplanungen kann die Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden.
Infolge der Einschränkungen für den MIV und den Stadtbahnbetrieb erreicht die
Variante 10 jedoch in den Kriterien verkehrliche Wirkungen und betriebliche Belange
schlechtere Bewertungen. Insgesamt erreicht diese Variante bei der Nutzwertanalyse
den dritten Platz, hinter Variante 9 und Variante 4+.
LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf
Rosenw
eg
Aachener Straße
Aachener Straße
Aachener Straße
Aachener Straße
Am
Sportpark M
üngersdorf
Junkersdorfer Kirchw
eg
Aachener Straße
M
arathonweg
Aachener Straße
Aachener Straße
Am
Röm
erhof
Brauweilerweg
Blumenallee
Am Römerhof
Willi-Schwarz-Weg
849
759
708
643
958
454
1285
956
1827
11
50
950
20
4
708
2
728
142
196
961
1363
821
925
707
20
954
851
762
708
519
12
140
107
100
873
509
11
521
13
951921
960
574
20
763
708
20
3
706
5
648
709
1
955
20
5
957 923
368
98
766
708
729
758
708
INFO
INFO
INFO
INFO
INFO
A
A
WT
WT
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
MM
M
M
M
M
GWP
Schranke
WT
WT
WT
W
T
W
T
W
T
W
T
W
T
WT
T.
T.
T.
T.
T. T.
T.
T.
T.
T.
IND
IND IND
IND
IND
IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
IND
IND IND
IND
IND
IND
F
IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
INDIND
IND IND INDIND
WC
Grenzlinie LSG:
Die Grenzlinie des LSG gilt nur für Pläne im Maßstab 1 : 10.000.
Somit ist die Grenze in diesem Maßstab ungenau.
Reitwegverbindung
bleibt erhalten.
x xxx x
x x
R=∞
A=21,373
A=21,373
R=32
R=32
R=∞
R=25
R=50
R=50
Zv R 50 - 5000
x x x
Fahrradstraße
R=∞
R=400
R=400
R=∞
R=∞
R=400
R=400
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=∞R=∞
A=67,082
A=67,082
R=300
R=300
A=67,082
A=67,082
R=∞
R=∞
R=1000
R=1000
R=∞
R=∞
A=67,082
A=67,082
R=500
R=500
R=1400
R=∞
R=425
R=425
R=∞R=∞
R=440
R=440
R=∞
R=∞
R=603,2
R=603,2
R=∞
R=∞
A=58,138
A=58,138
R=260
R=260
A=58,138
A=58,138
R=∞
R=∞
A=63,443
A=63,443
R=350
R=350
A=63,443
A=63,443
R=∞
R=100
R=100
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
EW 100 - 1:7
EW 100 - 1:5
EW 100 - 1:7
EW 100 - 1:7
R=∞
A=63,443
A=63,443
R=350
R=350
A=63,443
A=63,443
R=∞
R=∞
R=700
R=700
R=∞
R=∞
R=1403,1
12,00
3,00
2,30
3,15
1,351,00
2,031,58
1,85
3,54
1,86
5,95
50
2,50
2,50
3,80
2,47
3,50
4,03
2,50
2,50
3,50
3,50
2,05
4,00
3,00
4,18
2,41
4,00
3,68
3,01
3,00
3,00
2,983,00
3,25
2,50
50
6,00
3,003,003,25
10,00 5,00 80,00 8,01
1,51
3,02
3,0050
2,50
4,53
1,35
3,15
1,35
2,50
1,58
1,50
70
3,32
4,00
2,50
3,50
3,00 1,30
3,05
3,00
3,00 50
2,50
2,39
4,17
2,38
3,61
2,02
3,28
1,85
3,50
2,00
2,93
6,00 80,00 6,00
4,25
1,50
4,00
5,043,00
3,00
2,50
3,00
3,0050
2,00
1,60
4,00
2,50
3,80
3,00
1,70
Alle bestehenden Stellplätze in der Anliegerstraße entfallen.
INFO
INFO
INFO
INFO
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
MM
M
M
M
M
GWP
Schranke
Schranke
WT
WT
W
T
W
T
T.
T.
F
IND
IND IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
INDIND
IND
IND
IND INDIND
F
IND IND
IND
IND
Köln, 20.02.25
- ts
Datei:
Plan Nr.:
\\10.1.6.114\card\CARD_Projekte\CARD101\16873_GK\
OWA1_04JD_V_VP_LP_1203.PLT\OWA1_04JD_V_VP_LP_1203_b_PE
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Skunca
Skunca
05/2024
05/2024
20.02.25
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD V VP LP 1203 b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersdorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Variante Seitenlage u. Radweg nördl. Gleise
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
AWT
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Bahnsteigkante / L-stein gepl.
Fahrbahn
Deckensanierung / Leitungsarbeiten
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Schotterfläche gepl. / vorh.
Leitungsarbeiten Radweg / Gehweg
Einfahrtschwellen gepl.
26.06.2024TSkTSkTSka Korrektur
31.07.2024TSkTSkTSkb Gehwegergänzung + Einarbeitung der Prüfanmerkungen
Beschlussvorlage Rat
19320 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 2494/2023/1 Freigabedatum 12.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla- nungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits beschlossenen Melaten, Mohnweg, Bahn- straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi- nanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Verkehrsausschuss 23.04.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.992.291 € brutto € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Planung für die Haltestellen Melaten, Mohn- weg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West mehrheitlich ge- mäß Vorlage 2494/2023 in der Fassung des Änderungsantrags AN/0466/2024 beschlossen (siehe Anlage 11). Damit hat er die Entscheidung über die Planung für die Haltestelle Junkers- dorf zunächst zurückgestellt und einen zeitnahen Beschluss hierüber in den zuständigen Gre- mien in Aussicht gestellt. Mit dieser Beschlussvorlage wird daher ein Beschlussvorschlag sowie die Anlagen zur Vor- lage für die Haltestelle Junkersdorf vorgelegt. Die Gesamtkosten der Maßnahmen sind zur Klarstellung erneut in dieser Beschlussvorlage enthalten. Der nachfolgende Begründungstext bezieht sich unverändert auf alle Haltestellen. 3 1 Ausgangssituation Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi- tätsgrenze erreicht. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgren- zen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus- weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi- tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög- lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs- ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U- Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens- berg notwendig. Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla- nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi- tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf- tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie- genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten- punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier- bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari- antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt). Die Beschlussfassung für die Entscheidung über einen ober- oder unterirdischen Ausbau im Bereich Innenstadt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 2 Planungsprozess Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte- stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht umsetzbar heraus, wurde diese verworfen. Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari- ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu entnehmen. Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be- 4 reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, wurden mit den Be- hindertenverbänden abgestimmt. Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett erneuert oder nur teilweise angepasst werden. Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle- gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 bis 9 zu entnehmen. 3 Beschlussfassungsprozess Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Diese Vorlage betrifft das erste Paket und umfasst die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West. Hier sind die Planungen am weitesten fortgeschritten und die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlos- sen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig, wobei die ge- nauen Zeitpunkte der Streckensperrungen noch in Abstimmung mit der KVB in den kommen- den Planungsphasen festzulegen sind. Durch eine Festlegung der Vorzugsvariante soll ge- währleistet werden, dass eine bereits geplante Streckensperrung zeitnah nach dem geplanten Baubeginn 2027 genutzt werden kann. So können Maßnahmen gebündelt und die Einschrän- kungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie möglich gehalten werden. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kosten- rahmen nicht zu gefährden. Der Umbau der Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Str./Gürtel, Maarweg, Claren- bachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-Stadion wird in einer separaten Vorlage voraussichtlich Mitte 2024 zur Beschlussfassung eingereicht. Für die Haltestellen im Stadtteil Braunsfeld musste zunächst der Planungsbeschluss zur verkehrlichen und gestalteri- schen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022) abgewartet werden, ehe die Vorplanung fortgeführt werden konnte, da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Planung der Ost-West-Achse steht. An den Haltestellen Rheinenergie-Stadion und Universitätsstraße wurden umfangreiche Abstimmungen zur Radverkehrsführung erforderlich, die über den ursprünglich angesetzten Zeitrahmen hinausgingen. 4 Projektkommunikation 4.1 Politisches Begleitgremium Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli- tischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am 9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die De- tailplanung für die Haltestellen. Aufkommende Fragen wurden beantwortet und Anregungen und Ergänzungen aufgenommen. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen wer- den. 4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden. 4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit 5 Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich- keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert: Lage und Breite der Fußgängerquerungen Radverkehrsführung entlang der Strecke Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen Vorrang der Bahn an Kreuzungen Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön- nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 2 bis 8 entnom- men werden. 5 Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung in die Entwurfsplanung einsteigen und voraussichtlich ab September 2024 die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregie- rung Köln beantragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unterschiedliche Arten der Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese wer- den im weiteren Verlauf der Planung mit der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, abgestimmt. Erste Gespräch hierzu haben bereits stattgefunden. Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und Ausschreibung (Leistungsphase 6). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der Ausführungsplanung eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ- ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent- sprechend. 6 Kosten Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 2.263.967 € brutto, welche anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Der städtische Anteil i. H. v. 1.992.291 € wird wiederum zu 98 % vom Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen. Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar: 2024 2025 2026 Gesamtkosten 2.263.967 € 271.676 € 1.086.704 € 905.587 € KVB (12%) 271.676 € 32.601 € 130.404 € 108.670 € Stadt (88%) 1.992.291 € 239.075 € 956.300 € 796.916 € - davon Amt 66 (2%) 39.846 € 4.782 € 19.126 € 15.938 € - davon Amt 69 (98%) 1.952.445 € 234.293 € 937.174 € 780.978 € Diese Planungskosten wurden bei den prognostizierten Kostenorientierungswerten, die im Rahmen des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und dem damaligen Beschluss beigefügt wurden, berücksich- tigt und haben nach wie vor Bestand. 7 Finanzierung Die in 2024 benötigten städtischen Planungsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0- 1088, Ost-West-Achse investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 5.000 € sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah- men, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse, in Höhe von rd. 235.000 € zur Verfü- gung. 6 Gleiches gilt für die zur Vergabe weiterer Planungsleistungen in 2024 erforderlichen Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.753.216 €. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden Stellen bedarfsge- recht berücksichtigen. Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 271.676 € umfasst die Kosten ab dem Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Vorgaben des ÖDLA Anhang 8.1 über die gemäß Stan- dardisierter Bewertung anzusetzende Nutzungsdauer. Die entsprec henden Abschreibungen sind im aktuellen Wirtschaftsplan berücksichtigt. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 8 Förderung Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse wurde für eine Förde- rung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes angemeldet. Nach dem GVFG sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förder- fähig, wenn die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind. Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine sog. Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Diese Bewertung dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ei- nes Vorhabens. Die Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der über die Standardisierte Bewertung ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator größer 1,0 ist. Das Ergebnis der Bewertung entscheidet so- mit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge- samtvorhabens. Mit der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen be- steht grundsätzlich eine Möglichkeit zur Förderung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die verfügbaren Haushaltsmittel sind seit 2022 allerdings vollständig ausgeschöpft, so dass nach derzeitigem Stand landesweit keine neuen Planungsleistungen der Lph. 1 bis 4 mehr gefördert werden. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen der späteren Bewilligung nach dem GVFG pauschal durch Erhö- hung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. 9 Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be- reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts- möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 01: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 02: Übersichtsplan Anlage 03: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf 7 Anlage 04: Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023 Anlage 05: Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal Anlage 06: Vorab-Auszug BV Lindenthal 29.01.2024 Anlage 07: Stellungnahme zum BV-Beschluss Anlage 08: Stellungnahme zum VA-Beschluss Anlage 09 Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024 Anlage 10: Stellungnahme zum VA-Beschluss Anlage 11: Auszug Rat 21.03.2024
Anlage 08 - Stellungnahme zum VA-Beschluss
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Anlage 14 1 Anlage 08 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 1. „RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Haltestelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. Sofern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte.“ Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 2. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m -Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktverdichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg und würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Beantwortung er jedoch zunächst abwarten möchte. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf de r Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023) 3. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachgespräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestgehend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KV B wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Umlauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP -Fraktion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. Anlage 14 2 Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 4. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m -Bahnen. Ihres Era chtens komme diese Vorlage auch verfrüht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023)
Anlage 19 - Auszug Verkehrsausschuss 13.05.2025
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Anlage 19 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 öffentlich 4.1 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 2494/2023/1 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.03.2025 AN/0341/2025 RM Wahlen bedankt sich für die gute Aufbereitung der verschiedenen Varianten und führt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass diese nach sorgfältiger Abwä- gung ebenfalls wie die BV Lindenthal Variante 10 favorisiere. Es handele sich hier um eine Stadtbild prägende Allee und sowohl Variante 4+ als auch Variante 9 würden ei- nen massiveren Eingriff in den Baumbestand verursachen. RM De Bellis-Olinger hingegen legt dar, dass die CDU-Fraktion nach intensiver Bera- tung und Rücksprache mit Fachleuten dem Verwaltungsvorschlag, Variante 9, folgen werde. Sie bezweifle, dass bei Variante 10 nur sehr wenig Bäume gefällt werden müs- sen. Zudem befürchte sie extreme Verlagerungsverkehre in die dicht bebauten Wohn- gebiete. Seitens der SPD-Fraktion schließt sich RM Lorenz den Argumenten seiner Vorredne- rin an und macht zusätzlich auf die Ausführungen der Verwaltung aufmerksam, dass es zu Betriebsbeeinträchtigungen der KVB kommen könnte. Auch seine Fraktion werde daher für den Verwaltungsvorschlag stimmen. SB Meinhardt begründet den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. und wirbt um Zustimmung. Sollte dieser keine Zustimmung finden, bitte er, Variante 4+ zur Abstim- mung zu stellen. Für die FDP-Fraktion teilt SB Dr. Beese Zustimmung zur Variante 10 mit. Sollte der Ergänzungsbeschluss der BV Lindenthal zur Abstimmung gestellt werden, werde er 2 Ziff. 1 jedoch nicht folgen; die KVB AG könne diesen Beschluss aufgrund der aktuel- len Lage ohnehin nicht umsetzen. Vorsitzender Hammer erläutert das Abstimmungsprozedere und lässt wie folgt abstim- men. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0341/2025): Die Verwaltung wird beauftragt für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter zu planen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU und SPD bei Enthaltung der Volt-Fraktion Hinweis: Die CDU-Fraktion w ar nur mit zw ei stimmberechtigten Mitgliedern anw e- send. 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits be- schlossenen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege- bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion bei Ent- haltung der SPD-Fraktion
Anlage 05 - Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal
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1 Anlage 05 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West 2494/2023 Hier: Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023 Haltestelle Melaten Warum ist die Wendeanlage zwingend zwischen den Haltestellen Melaten und Universitätsstraße erforderlich? Die Wendeanlage dient als Ersatz für die entfallende Wendeanlage am Aachener Weiher. Außerhalb der Betriebszeiten mit einem 10-Minuten-Takt soll hier zukünftig jede zweite Fahrt der Linie 7 enden. Zudem kann flexibel auf betriebliche Störungen oder Trennungen reagiert werden (letztmalig am 11.11.2023). Mit der neuen Wendeanlage Melaten können der Betrieb der Linie 7 verbessert und Kosten eingespart werden. Während eine Nutzung für betriebliche Störungen und Trennungen nur unregelmäßig stattfände, würde die Anlage durch die Linie 7 regelmäßig genutzt. Wie oft würde die Wendeanlage genutzt? Die Linie 7 fährt überwiegend im 20-Minuten-Takt nach Frechen. Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert außerdem tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Daher werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Mit der neuen Wendeanlage Melaten endet künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden. die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Auch bei dieser Wendeanlage muss gewährleistet werden, dass ein dort endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhalten kann und die durchfahrenden Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird tagsüber alle 20 Minuten genutzt. Die beidseitige Anfahrbarkeit der Wendeanlage führt außerdem zu einer höheren betrieblichen Flexibilität während Streckensperrungen oder im Störungsfall, was der Qualität des ÖPNV im Allgemeinen zu Gute kommt. Sollte auf die Wendeanlage Melaten verzichtet werden, beläuft sich der ermittelte betriebliche Mehraufwand auf 150.000 € pro Jahr. Bei einer Verschiebung der Wendeanlage Melaten in Richtung Westen ergeben sich auch betriebliche Mehraufwände durch die längere Fahrstrecke und mögliche zusätzlich Halte an lichtsignalgeregelten Knoten. 2 Haltestelle Junkersdorf Wofür ist die vorhandene Wendeschleife da? Die Wendeschleife ist vor allem für eine leistungsfähige Abwicklung des Stadionverkehrs erforderlich und wird dafür mindestens alle 2 Wochen genutzt. Wofür ist das Wendegleis (Wendeanlage) da und wie oft wird dieses genutzt? Das Wendegleis ist für die in Junkersdorf endenden und beginnenden Züge erforderlich. Dabei muss gewährleistet werden, dass ein in Junkersdorf endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhält und dabei durchfahrende Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird im Bestand alle 10 Minuten genutzt. Auch wenn in Zukunft die Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Weiden West im 5- Minuten-Takt durchfahren, sieht das Betriebskonzept für die Ost-West-Achse vor, zu bestimmten Zeiten Züge in Junkersdorf enden zu lassen, da nicht zu erwarten ist, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Weiden erforderlich ist. Durch den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf außerdem auch langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt für Stadtbahnen, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Auf die Wendeanlage zu verzichten und stattdessen die Wendeschleife zu nutzen, ist aus Gründen der nicht gewährleisteten Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zulässig. Kann die Wendeanlage aus dem geplanten Bahnsteigbereich in den Abschnitt zwischen Rosenweg und Kirchweg verschoben werden? Die Anordnung der Wendeanlage westlich des Kirchwegs ist betrieblich prinzipiell denkbar, jedoch auch mit einem erhöhten betrieblichen Aufwand verbunden. Dieser besteht u.a. in der längeren Fahrstrecke zum Erreichen der Wendeanlage und möglichen zusätzlichen Halten an lichtsignalgeregelten Knoten. Bei endenden Zügen verlängert sich zudem für die Fahrer*innen die Wegstrecken zwischen der Abstellanlage und den Sanitäranlagen an der Wendeschleife Junkersdorf. Hier werden eine Anpassung der Pausenzeit oder der Bau einer zusätzlichen Toilettenanlage im Nahbereich der neuen Wendeanlage erforderlich.
Anlage 15 - Vergleich der Varianten
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Anlage Nr. 15: Vergleich der Varianten Haltestelle Junkersdorf Kriterien auf Seite 1 sind in der Nutzwertanalyse mit 13-15 % gewichtet. Kriterium hohe Investitionskosten für Gleisbau und Straßenbau (vsl. etwas geringer als Variante 9) geringe Betriebskosten durch Wenden im Haltestellenbereich geringe Betriebskosten durch Wenden im Haltestellenbereich hohe Betriebskosten durch längere Wendefahrten Umweltauswirkungen Versiegelung weiterer Flächen Versiegelung weiterer Flächen keine wesentliche Versiegelung weiterer Flächen Entfall von mind. 47 Bäumen Entfall von mind. 50 Bäumen Entfall von mind. 10 Bäumen Variante 4+ Variante 9 Variante 10 Verkehrliche Wirkungen mindestens ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) Brauweilerweg, Kirchweg und Aachener Straße stadtauswärts mindestens ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) Brauweilerweg, Kirchweg und Aachener Straße stadtauswärts Verschlechterung der Verkehrsqualittät von Stufe D auf E in Brauweilerweg, Kirchweg und Aachener Straße stadtauswärts Stellplätze bleiben erhalten Stellplätze bleiben erhalten Entfall von 22 Stellplätzen im Bereich südliche Nebenfahrbahn Betriebliche Belange der KVB keine zusätzlichen Fahrzeiten zwischen Wendeanlage und Haltestelle keine zusätzlichen Fahrzeiten zwischen Wendeanlage und Haltestelle zusätzliche Fahrzeiten zwischen Wendeanlage und Haltestelle uneingeschränkter Stadtbahnvorrang gegeben uneingeschränkter Stadtbahnvorrang gegeben Stadtbahnvorrang aufgrund der Lage der Wendeanlage nicht in jedem Fall gegeben Störfälle mit geringen Einschränkungen für Fahrgast abwickelbar Störfälle ohne Einschränkungen für Fahrgast abwickelbar Störfälle mit geringen Einschränkungen für Fahrgast abwickelbar Wirtschaftlichkeit geringe Investitionskosten für Gleisbau und Straßenbau (vsl. deutlich geringer als Variante 9) hohe Investitionskosten für Gleisbau und Straßenbau (Kostenschätzung: ca. 19 Mio. € netto) 1 Anlage Nr. 15: Vergleich der Varianten Haltestelle Junkersdorf Kriterien auf Seite 2 sind in der Nutzwertanalyse mit 5-13 % gewichtet. Legende: beste Bewertung im Kriterium Kriterium hohe Komplexität des Bauablaufs hohe Komplexität des Bauablaufs Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung der Radverkehrsführung Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung der Radverkehrsführung Realisierung Grunderwerb erforderlich kein Grunderwerb erforderlich kein Grunderwerb erforderlich geringer Planungsaufwand hoher Planungsaufwand hoher Planungsaufwand geringe Komplexität des Bauablaufs Verkehrssicherheit Bestand bleibt im Wesentlichen erhalten Haltestelle Schaffung eines direkten Zugangs von „Am Sportpark Müngersdorf“ zum Bahnsteig stadteinwärts kein direkter Zugang von „Am Sportpark Müngersdorf“ zum Bahnsteig stadteinwärts kein direkter Zugang von „Am Sportpark Müngersdorf“ zum Bahnsteig stadteinwärts Fuß- und Radverkehr Städtebau & Straßenraum Planung lässt sich gut in vorhandene Strukturen integrieren Planung lässt sich bedingt in vorhandene Strukturen integrieren Planung lässt sich bedingt in vorhandene Strukturen integrieren Bestand bleibt im Wesentlichen erhalten Verbesserung der Breiten und der Vernetzung der Radverkehrsanlagen im Umfeld Verbesserung der Breiten und der Vernetzung der Radverkehrsanlagen im Umfeld Variante 4+ Variante 9 Variante 10 2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2494/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.03.2025
- Erstellt
- 08.04.2024 12:53