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2494/2023/1

Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.03.2025

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Anlage 02 - Übersichtsplan

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Anlage 06 - Vorab-Auszug BV 3 29.01.2024

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Anlage 17 - Vorabauszug BV Lindenthal vom 24.03.2025

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Anlage 13 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 4+

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Anlage 01 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 07 - Stellungnahme zum BV-Beschluss

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Anlage 09 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024

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Anlage 12 - neuer Beschlussvorschlag

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026

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Anlage 18 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

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Anlage 16 - Stellungnahme DSHS Köln

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Anlage 04 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023

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Anlage 03 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf

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Anlage 11 - Auszug Rat 21.03.2024

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Anlage 10 - Stellungnahme Niederschrift Verkehrsausschuss 05.03.2024

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Anlage 14 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 10

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 08 - Stellungnahme zum VA-Beschluss

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Anlage 19 - Auszug Verkehrsausschuss 13.05.2025

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Anlage 05 - Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal

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Anlage 15 - Vergleich der Varianten

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Anlage 02 - Übersichtsplan

143 Zeichen

Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West 
Erweiterter Planungsbeschluss
PG OWA, Stand 12.07.2023
c c ccccc
Aktuelle Beschlussvorlage

Anlage 06 - Vorab-Auszug BV 3 29.01.2024

4340 Zeichen

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Herr Wagener
T elefon: (0221) 221 93313
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de
Datum: 30.01.2024
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal vom 29.01.2024
öffentlich
9.2.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf,
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und
Weiden West
2494/2023
Gemeinsamer schriftlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis
90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Linke und Dr.
Reinartz (FDP)
AN/0162/2023
Geänderter Beschluss mit der Ergänzung aus dem Ergänzungsantrag:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg,
Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur
Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu
den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten
Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto
mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto.
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt:
1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen.
2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen.
3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen.
4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen.
5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen.

6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen.
7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von
Verpflichtungsermächtigungen
i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025,
796.916 € in 2026) im T eilfinanzplandes Amtes für Straßen und Radwegebau in der
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, T eilplanzeile8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025,
15.938 € in 2026) sowie im T eilfinanzplandes Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
T eilplanzeile8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200,
Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der
Vorlage uneingeschränkt zustimmt.
Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im
Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt:
Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18
Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet.
Die Haltestelle Melaten wird die Variante 2 weiter geplant mit dem
größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur
Brucknerstr.
Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße
und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindungen ersetzt.
Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante 2 weiter geplant mit folgenden
Ergänzungen:
Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen
Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt.
Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur.
Im Übrigen bitten wir um Prüfung folgender Punkte:
Haltestelle Bahnstraße in Variante 2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich
auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und
Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.
Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird
zurückgenommen.
Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.

An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung
Westen verschoben und in die Kreuzung integriert.
Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab
(Variante 5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der
Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt.
Haltestelle Weiden West wird die Variante 3 weiter geplant.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
eine Enthaltung (AFD)
nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)

Anlage 17 - Vorabauszug BV Lindenthal vom 24.03.2025

2669 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 24.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 24.03.2025 
öffentlich 
9.2.4 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazit ätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 
2494/2023/1 
 
Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller 
(Linke) 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf  zur Kapazitätserweiterung 
der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 
und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 
(HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits be- 
schlossenen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab 
und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 
2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 
1. Der Takt der Linie 1 wird zwischen Junkersdorf und Weiden-West auf 5-Minuten 
verbessert (Die Verstärkerzüge, die heute in Junkersdorf enden, fahren zu stattdes- 
sen bis Weiden-West weiter.)  
 
2. Für die Haltestelle Junkersdorf und die geplante neue Wendeanlage beschließt 
die Bezirksvertretung Lindenthal die Weiterplanung der Variante 10.  
 
3. Voraussetzung für den Baubeginn ist eine schriftliche Erklärung der zuständigen 
Bezirksregierung, dass der Betrieb der 90-m-Züge auf der Linie 1 genehmigt wird, 
wenn die Bahnsteige die erforderliche Länge erreichen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- 
tigungen  
i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 
796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- 
maßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 
15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- 
bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- 
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
 
Einstimmig zugestimmt 
mit einer Enthaltung (AfD)

Anlage 13 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 4+

8794 Zeichen

Anlage Nr. 13 
 
Ergänzte Erläuterungen zur Variante 4+ 
 
Die Variante 4+ sieht den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer 
Nutzlänge von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. In Höhe der neuen 
Bahnsteige sind vier Gleise vorgesehen, wobei die beiden nördlichen Gleise als 
Durchgangsgleise für Fahrten von und nach Weiden West dienen. Das dritte Gleis, 
von Norden aus gesehen, dient als Wendegleis. Das vierte Gleis dient als 
Überholgleis für Fahrten aus der Wendeschleife. Von der Straße Am Sportpark 
Müngersdorf wird ein direkter Zugang zum Bahnsteig Richtung Bensberg geschaffen. 
Der erhöhte Platzbedarf für die verlängerten Bahnsteige und das zusätzliche Gleis 
erfordern Grunderwerb auf dem Gelände der Deutschen Sporthochschule (DSHS). 
Im Januar 2025 haben hier erste Abstimmungen mit der DSHS und dem Bau- 
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) stattgefunden. Ein möglicher Grunderwerb wird 
seitens des BLB eher unkritisch gesehen. 
Grundsätzlich wird die Variante 4+ seitens DSHS und BLB sehr begrüßt. 
Insbesondere der direkte Bahnsteigzugang von der Straße Am Sportpark 
Müngersdorf aus, vermeidet die heute zu beobachtenden gefährlichen 
„Abkürzungen“ über die Gleise. Durch die Verlängerung würde zusätzlich der 
Besucherstrom, unter anderem bei Großveranstaltungen des RheinEnergie Stadions, 
frühzeitiger und übersichtlicher gesteuert werden. Das Risiko, dass sich 
Besucherströme zum Stadion auf das Gelände der DSHS verirren, würde reduziert. 
Die DSHS spricht sich daher eindeutig für die Variante 4+ mit Verlängerung des 
Mittelbahnsteigs bis zur Straße Am Sportpark Müngersdorf aus (siehe hierzu auch 
Anlage 16). 
Für den MIV im Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße 
stadtauswärts wird eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erwartet 
(Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung). Ein uneingeschränkter 
Stadtbahnvorrang ist gegeben. 
Bei dieser Variante entfallen voraussichtlich mindestens 47 Bäume.  
 
Die Variante 4+ erhält gute Bewertungen in den Kriterien Haltestelle, Städtebau & 
Straßenraum, Verkehrliche Wirkungen, Wirtschaftlichkeit und Realisierung.  
Dies ist darin begründet, dass die Bestandssituation an vielen Stellen erhalten 
werden kann. Der zusätzliche Bahnsteigzugang stellt einen Vorteil gegenüber den 
anderen Varianten dar. Außerdem sind geringere Investitionskosten und 
Planungsaufwände sowie weniger komplexe Bauzustände zu erwarten.  
Im Kriterium Betriebliche Belange der KVB wird die Variante schlechter bewertet als 
die Variante 9, aber besser als die Variante 10. 
Allerdings schneidet die Variante 4+ bei der Verkehrssicherheit und dem Fuß- und 
Radverkehr im Vergleich zu den beiden anderen Varianten schlechter ab, da die 
Verkehrsanlagen im Umfeld nicht angepasst werden. Insgesamt erreicht die Variante 
bei der Nutzwertanalyse den zweiten Platz, hinter Variante 9 und vor Variante 10.

25610002561000
25611002561100
25612002561200
25613002561300
56450005645000
56451005645100
Am Sportpark Müngersdorf
Junkersdorfer Kirchweg
Aachener Straße
Marathonweg
Aachener Straße
Aachener Straße
Am Römerhof
Am
 Röm
erhof
1285
728
1363
923
368 98
729
INFO
INFO
INFO
INFO
A
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R=125,000
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R=603,500
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R=50,000
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R=32,000
R=32,000
R=oo
R=oo R=50,000
R=50,000
R=25,000
R=25,000R=50,000
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R=50,000R=40,000
R=40,000
R=500,000
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R=50,000
R=50,000
R=oo
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R=50,000
R=50,000
R=100,000
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edegleis entfällt x x
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4,16 1,35
3,62
1,35 3,00
2,86
3,41
1,62
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3,00
1,89
3,61
2,85
3,00
INFO
INFO
INFO
INFO
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Schranke
Schranke
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IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
IND
IND
IND
IND
Köln, 25.02.25
               - AA
Datei:
Plan Nr.:
\\10.1.6.114\card\CARD_Projekte\CARD101\16873_GK\
OWA1_04JD_V_VP_LP_1134+_0_V.PLT\OWA1_04JD_V_VP_LP_1134+_b_V_
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Alabbas
Alabbas
Skunca
04.12.2024
04.12.2024
04.12.2024
25.02.25
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD V VP LP 1134+ b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersdorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Variante 04+
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit 
geschlossenem Oberbau gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Bahnsteigkante / L-stein gepl.
Fahrbahn 
Deckensanierung / Leitungsarbeiten
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Schotterfläche gepl. / vorh.
Leitungsarbeiten  Radweg / Gehweg
Einfahrtschwellen gepl.

Anlage 01 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1051 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische
Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen
der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt.
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
T elefon:0221 – 221 25044
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 07 - Stellungnahme zum BV-Beschluss

12333 Zeichen

1 
 
Anlage 07 
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 Erweiterter Planungsbeschluss 
für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, 
Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, 
Weiden Römergrab und Weiden West, 2494/2023 
 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 
 
1. „Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im 
Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt:  
Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie  18 
Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Eine Verschiebung der Wendeanlage Richtung Westen kann untersucht werden; hier 
wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem 
Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. 
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verschiebung der 
Wendeanlage auch die Bahnsteige der Haltestelle Junkersdorf umgeplant werden 
müssen. 
Bei der Wiederholung der Leistungsphase 2 wäre u. a. zu überprüfen, ob die 
Verschiebung der Wendeanlage nicht zu einem Eingriff in den nördlich gelegenen 
Forst und/oder in den südlichen Baumbestand vor der Sporthochschule führen 
würden. Weiter wäre zu prüfen, ob die Gleistrassierung sowohl im Bereich der 
Wendeanlage als auch im Bereich der zu verlängernden Bahnsteige unter 
Beachtung der baulichen Zwänge umsetzbar wäre.  
Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Junkersdorf würde rd. 18 Monate 
dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15 Monaten. 
Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000  € brutto. Weitere 
zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000 € brutto (Anteil Junkersdorf) 
entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
2. „Die Haltestelle Melaten wird die Variante°2 weiter geplant mit dem 
größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur 
Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen 
Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindung 
ersetzt.“

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem 
Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. 
Auch, wenn in Zukunft die Linie 7 nach Kerpen ausgebaut werden würde („Vorstudie 
zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis nach Kerpen“) und mehr Züge in den 
Hauptverkehrszeiten bis nach Frechen im 10-Minuten-Takt durchfahren würden, ist 
auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein 
verdichteter Takt bis Frechen erforderlich wird. Die Wendeanlage Melaten ist auch 
langfristig gesehen sinnvoll, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. 
Ergänzend wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Furt über die 
Fahrbahn bereits geradlinig geplant ist. Die Querung über die Gleise wird aus 
Sicherheitsgründen als Z-Querung geplant. Dies ist eine Vorgabe seitens der 
Genehmigungsbehörde. 
In Verbindung mit der parallel angedachten Streckensanierung der KVB zwischen 
den Haltestellen Universitätsstraße und Aachener Straße/ Gürtel wird hier ein 
Grüngleis geplant. Zudem ist in den kommenden Leistungsphasen angedacht, den 
Betriebsbahnsteig mit einer in das Geländer integrierten Beleuchtung zu planen, so 
dass auf dem Betriebsbahnsteig keine Beleuchtungsmaste gestellt werden müssen. 
Durch die planerischen Maßnahmen wird ein grünes Band in die Aachener Straße 
gelegt, welches das Stadtbild gegenüber dem Bestand deutlich aufwertet. Der 
baulich angelegte Betriebsbahnsteig hat eine Breite von 1 m und liegt nur 20 cm 
oberhalb der Schiene, sodass in Verbindung mit einem offen gestalteten Geländer 
kein massives Bauwerk den Blick auf die Friedhofsmauer Melaten versperrt.  
Ein Gleiswechsel scheint grundsätzlich am Standort der bisher geplanten 
Wendeanlage umsetzbar. Betriebliche Einsparungen wie mit der Wendeanlage 
können nicht erzielt werden, da eine Nutzung des Gleiswechsels im Regelbetrieb 
betrieblich nicht möglich ist. Mit dem Gleiswechsel kann nur eine betriebliche flexible 
Reaktion auf Streckensperrungen und Störungen gewährleistet werden. 
Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel 
ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe 
von 100.000 € pro Jahr. 
Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9°Monate 
dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6° Monaten. 
Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000°€ brutto. Weitere 
zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000°€ brutto (Anteil Melaten) 
entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
3. „Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante° 2 weiter geplant mit folgenden 
Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der 
neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt.“

3 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Vorschlag kann von Seiten der Verwaltung im Rahmen der weiteren Planung 
untersucht werden. 
Wie im Fachgespräch erläutert, wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft, ob 
der Baum in die neue Grünfläche gepflanzt werden kann. Sollte dies nicht möglich 
sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die 
genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der 
Genehmigung festgelegt. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
4. „Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1°Linksabbiegerfahrspur.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Nachgang zum Fachgespräch wurde der Prüfauftrag bzgl. einer Reduzierung der 
Linksabbiegefahrstreifen in der Oskar-Kokoschka-Straße bereits an den Planer zur 
Prüfung weitergereicht. Nach der verkehrstechnischen Untersuchung reicht ein 
Linksabbiegestreifen zur Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs aus. Die 
Planung kann so angepasst werden, dass der zweite Linksabbiegefahrstreifen 
entfällt und als Radfahrstreifen für den linksabbiegenden Radverkehr markiert wird. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
5. „Haltestelle Bahnstraße in Variante°2 erhält breitere Bahnsteige – wenn 
möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- 
und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie im Fachgespräch erläutert, ist eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- 
und Abgänge zur Haltestelle aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Die 
Bahnsteige sind jeweils 3,00 m breit und übersteigen damit bereits das empfohlene 
Mindestmaß von 2,50 m.  
Eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge würde mit einer 
Reduzierung der Fahrstreifen oder der Flächen in den Nebenanlagen einhergehen. 
Durch weniger Fahrstreifen besteht in dem hochbelasteten Bereich an der 
Anschlussstelle Lövenich das Risiko für Rückstaus, die sich bis auf die unmittelbar 
anliegende BAB°1 auswirken, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Diese 
Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt.  
Eine Reduzierung der Flächen in den Nebenanlagen würde auf Kosten der Geh- und 
Radwege gehen, die im Bereich der Haltestelle bereits in der bestehenden Planung 
das Mindestmaß von 2,00 m teilweise deutlich unterschreiten.

4 
 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
6. „Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird 
zurückgenommen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Rechtsabbieger in die Bahnstraße ist zur Abwicklung des Verkehrs von der 
Anschlussstelle Köln-Lövenich dringend erforderlich. Er ist bereits im Bestand in die 
Signalisierung eingebunden und nicht freilaufend. Wie im Fachgespräch erläutert und 
im Lageplan textlich erwähnt soll der Radverkehr, ähnlich wie im Bestand, auf einem 
baulichen Radweg geführt werden. Der Radverkehr quert jedoch die Bahnstraße 
zukünftig in einem Zug, ohne die Dreiecksinsel zu befahren und ohne zusätzliche 
Halte. Die Führung auf der Fahrbahn als Radfahrstreifen in Mittellage wurde nach 
verkehrstechnischen Untersuchungen verworfen. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
7. „Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie im Fachgespräch erläutert, wird die Radwegführung an der 
Autobahnanschlussstelle gegenüber dem Bestand optimiert. Die Radwege und –
furten werden von ca. 1,60 m größtenteils auf eine Breite von 2,00 m verbreitert. Der 
Radverkehr stadteinwärts erhält einen Bodendetektor und wird zukünftig vollständig 
in die Signalisierung eingebunden. Der Fußgängerüberweg im Bereich des 
Rechtsabbiegers wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Damit wird die Sicherheit 
des Radverkehrs erhöht. Eine bauliche Beseitigung des abgesetzten 
Rechtsabbiegers ist aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht möglich, da jegliche 
Veränderung mit einer Einschränkung der Kapazität des Knotenpunkts einhergeht. 
Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt, da das Risiko für 
gefährliche Rückstaus, die sich bis auf die BAB°1 auswirken, erheblich erhöht 
werden würde. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
8. „An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung 
Westen verschoben und in die Kreuzung integriert.“  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie bereits im Fachgespräch erläutert, ist für eine Verschiebung der westlichen 
Querungen Richtung Kreuzung Goethestraße nicht genug Platz vorhanden. 
Eine Verschiebung der Querungen würde einen erhöhten Platzbedarf für die 
Zuwegung zur Haltestelle bedeuten. Dies wäre nur umsetzbar mit einer Reduzierung

5 
 
der Fahrstreifen. Gemäß Verkehrsuntersuchung sind im Bereich der Kreuzung auf 
der Aachener Straße ca. 16.000 Kfz/Tag zu erwarten. In den Spitzenstunden werden 
bereits bei zwei Fahrstreifen Rückstauungen erwartet, die sich durch eine 
Fahrstreifenreduzierung verlängern würden. Davon wären auch mehrere Buslinien 
betroffen, die in diesem Bereich die Haltestelle anfahren. Ohne die erforderlichen 
Aufstellflächen beidseitig der Stadtbahngleise müsste der zu Fuß Gehende die 
gesamte Aachener Straße in einem Zug queren, was eine enorme Freigabezeit 
erfordern würde. Die Leistungsfähigkeit des Gesamtknotens wäre nicht mehr 
gegeben. 
Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Weiden Zentrum würde ca. 
18°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des  Gesamtprojektes von rd. 
15°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000°€ 
brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000°€ brutto (Anteil 
Weiden Zentrum) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
9. „Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab 
(Variante°5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der 
Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Dem Vorschlag wurde bereits mit der vorliegenden Planung gefolgt. 
Der Radfahrstreifen stadtauswärts beginnt bereits ab Hausnr. 1236. Ein 
Sicherheitstrennstreifen soll vor Dooring-Unfällen schützen. Dort, wo der 
Trennstreifen entfällt, wird an der Ausfahrt der Nebenfahrbahn eine Parktasche in 
16 Fahrradstellplätzen umgewandelt (2 Parkplätze entfallen). 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen.

Anlage 09 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024

3996 Zeichen

Anlage 09 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 07.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.03.2024  
öffentlich 
4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, 
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei-
den West 
2494/2023 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP 
und Volt vom 04.03.2024 
AN/0384/2024 
 
RM De Bellis-Olinger bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlichen Stellung-
nahmen und die guten, aufklärenden Fachgespräche auch mit der BV Lindenthal, be-
antragt jedoch seitens der CDU-Fraktion, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu ver-
weisen. Ihre Fraktion habe noch Beratungsbedarf.  
 
RM Lorenz merkt an, dass die SPD-Fraktion gerne bereits in der heutigen Sitzung ein 
Votum abgegeben hätte. Seine Fraktion werde nun auch keiner weiteren Verzögerung 
zustimmen. Er bittet daher um Prüfung und Stellungnahme, ob der eingereichte Ände-
rungsantrag AN/0384/2024 zu einer Planungsverzögerung führen werde und wenn ja, 
in welchem Umfang; gleichwohl könne die Intention nachvollzogen werden. Weiterhin 
teilt er mit, dass die SPD-Fraktion sich der Beschlussempfehlung der BV Lindenthal in 
den Punkten 3,4 und 9 anschließen werde; diese würden zu keiner Planungsverzöge-
rung führen. 
 
SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist darauf hin, 
dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, 
heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht 
beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestel-
len angegangen werden.

2 
 
SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein 
Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfah-
ren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen 
in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. 
 
Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wen-
deanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bür-
gerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden -
West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße 
wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. 
plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde 
sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einrei-
chen. 
 
RM Lorenz kritisiert, dass der Vorschlag von 60-m-Bahnen einen Drei -Minuten-Takt 
erfordere, dies zu Lasten des Taktes der Linie 7 ginge und somit zu einer konkreten 
Angebotskürzung für den Anwohnenden des Deutzer Hafens.  
 
Frau Heide, Leiterin der Projektgruppe Ost-West-Achse, räumt ein, dass die 14 Halte-
stellen im Bereich West nicht alle gleichzeitig, sondern vielmehr gestaffelt bearbeitet 
werden. Die 7 hier zur Rede stehenden Haltestellen seien am weitesten fortgeschrit-
ten. Wahllos eine Haltestelle vorziehen, sei leider nicht möglich; ein Planungsverzug 
sei somit nicht vermeidbar.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktio-
nen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt, AN/0384/2024, der da lautet: 
 
 „Der Verkehrsausschuss beschließt, dass der Beschlusstext im Punkt 1. wie folgt er-
setzt wird: 
1. Für die Haltestelle Melaten wird eine neue Variante ohne Wendegleis entwickelt. 
Stattdessen wird ein Wendegleis westlich der Kreuzung Aachener Straße/Gürtel 
geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13 zu er-
möglichen.“ 
 
ohne Votum in den Rat.  
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion

Anlage 12 - neuer Beschlussvorschlag

4943 Zeichen

1 
 
Anlage Nr. 12 
 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-
Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 
2494/2023/1 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:  
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die Planung 
der Haltestelle Junkersdorf die Variante 9  zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der 
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) 
weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (inkl. der bereits 
beschlossenen Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, 
Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI 
betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von     
1.992.291 € brutto. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die anderen 
Gremien uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Alternative 1: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die Planung 
der Haltestelle Junkersdorf die Variante 4+  zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der 
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) 
weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (inkl. der bereits 
beschlossenen Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, 
Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI 
betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von    
1.992.291 € brutto. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die anderen 
Gremien uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Variante 9  erreicht die beste Bewertung  anhand der erstellten Nutzwertanalyse. 
Sie hat allerdings den großen Nachteil, dass mindestens 50 Bäume entfallen und der 
vorhandene stadtbildprägende Alleecharakter auf der Aachener Straße verloren 
geht. Auf der anderen Seite hat sie Vorteile z.B. aufgrund des Erhalts der Stellplätze

2 
 
beim Kriterium „Verkehrliche Wirkung“, aufgrund des uneingeschränkten 
Stadtbahnvorrangs beim Kriterium „Betriebliche Belange der KVB“ und durch die 
Verbesserung der Nebenanlagen beim Kriterium „Fuß- und Radverkehr“.  
 
Auf Grund des erheblichen Baumentfalls bei der Planung zur Variante 9 wurde in der 
Sitzung der Bezirksvertretung am 29.01.2024 der Wunsch geäußert eine zusätzliche 
Variante, Nr. 10, zu erstellen und zu bewerten. Dies hatte zur Folge, dass auch die 
zweitbeste Variante 4+ aus der Nutzwertanalyse nochmals überprüft und bewertet 
wurde. 
 
Bei der Variante 4+ entfallen mindestens 47 Bäume, jedoch bleibt die vorhandene 
stadtbildprägende Allee entlang der Aachener Straße erhalten. Außerdem spricht für 
diese Variante u. a. der neue direkte Bahnsteigzugang von der Straße „Am Sportpark 
Müngersdorf“. Hier würde die heute zu beobachtende gefährliche „Abkürzung“ zu 
den Sportstätten über die Gleise zukünftig vermieden (Kriterium Haltestelle). Ebenso 
spricht für diese Variante der Erhalt der Stellplätze sowie der Verkehrsqualität der 
westlichen Knotenpunkte (Kriterium Verkehrliche Wirkung) und der uneingeschränkte 
Stadtbahnvorrang (Kriterium Betriebliche Belange der KVB).  
Nachteilig ist, dass die Nebenanlagen nicht verbessert werden, weil durch die 
kompakten Umbauarbeiten an Bahnsteigen und Gleisanlagen keine Veränderungen 
an den anderen Verkehrsflächen erforderlich werden (Kriterium Fuß- und 
Radverkehr). Ein möglicher Umbau der Aachener Straße wäre über das GVFG nicht 
förderfähig. 
 
Die zusätzliche geplante Variante 10  erreicht die schlechteste Bewertung  der drei 
Varianten anhand der Nutzwertanalyse. Obwohl bei dieser Variante 10 
voraussichtlich nur mindestens 10 Bäume entfallen und eine Verbesserung der 
Nebenanlagen (Kriterium Fuß- und Radverkehr) erfolgt, entfallen entlang der 
südlichen Nebenfahrbahn der Aachener Straße alle 22 Stellplätze und an der 
Kreuzung Aachener Straße/Kirchweg wird die Verkehrsqualität deutlich beeinträchtigt 
(Kriterium Verkehrliche Wirkung). Außerdem kann ein uneingeschränkter 
Stadtbahnvorrang nicht in allen Fällen gewährleistet werden, da sich aufgrund der 
erhöhten Taktung der Stadtbahnen, wegen der Verdopplung der Überfahrten über 
den Kirchweg, die Wartezeiten des Individualverkehrs aufsummieren können und 
nach Überschreiten der Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung 
einschränken. (Kriterium Betriebliche Belange der KVB).   
 
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die Variante 9 weiterhin die 
Vorzugsvariante. Alternativ kommt die Variante 4+ in Betracht. Die Weiterplanung 
der Variante 10 wird nicht empfohlen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026

2060 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2494/2023/1
Stand: 15.04.2026 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestelle Junkersdorf 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung 
über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla-
nungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits beschlossenen Melaten, Mohnweg, Bahn-
straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 
und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 
1.992.291 € brutto. 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter zu planen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach dem politischen Beschluss für die Variante 10 kann die Vorplanung (Leistungsphase 2 
nach HOAI) abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits die wesentli-
chen Schritte erfolgreich durchgeführt. Unter anderem sind jedoch noch die Fachplanungen 
und die Kostenschätzung ausstehend. Die Vorplanung kann voraussichtlich im 1. Halbjahr 
2026 abgeschlossen werden. 
Nächste Schritte: 
Nach Abschluss der Vorplanung wird die Verwaltung die Entwurfsplanung erstellen. Anschlie-
ßend wird die notwendige Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Nach Ab-
schluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und 
Ausschreibung (Leistungsphasen 6 und 7). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der 
Ausführungsplanung eingeholt wird, wird die Planung den politischen Gremien erneut vorge-
legt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
18.12.2026

Anlage 18 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

4899 Zeichen

1 
 
Anlage Nr. 18 
Stellungnahme der Verwaltung zu dem schriftlichen Änderungsantrag der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Müller (Linke) aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.03.2025 betreffend TOP 9.2.4 Erweiterter 
Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestellen Junkersdorf, 2494/2023/1 
 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 
 
1. „Der Takt der Linie 1 wird zwischen Junkersdorf und Weiden -West auf 5-
Minuten verbessert (Die Verstärkerzüge, die heute in Junkersdorf enden, 
fahren zu stattdessen bis Weiden-West weiter.).“ 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Durchführung eines 5-Minuten-Taktes bis Weiden West wird verwiesen auf den 
Beschluss des Verkehrsausschusses und des Rats der Stadt Köln vom 09.07.2019 
(Vorlage-Nr. 1418/2019). Zu der Taktverdichtung auf der Linie 1 (zwischen 
Junkersdorf und Weiden West besagt dieser: „Für eine kurzfristige Umsetzung ist die 
Fahrzeugverfügbarkeit nicht gegeben. Erst mit der Neubeschaffung der 
Niederflurfahrzeuge […] wird diese Angebotserweiterung durch den Fahrzeugpark 
abgedeckt werden können. Für die Zwischenzeit ist die Einführung von 
Expressbuslinien zur Kapazitätssteigerung im Zuge der Linie 1 vorgesehen“ (vgl. 
Vorlage-Nr.1103/2019, Busnetzerweiterung Interim). Zudem werden bereits durch 
den geplanten Einsatz der längeren Züge die Kapazitätserweiterung zwischen 
Junkersdorf und Weiden um 50 % erhöht, ohne dass es einer Taktverdichtung 
bedarf. Durch den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf 
auch langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt der Stadtbahnen, um flexibel auf die 
Nachfrage reagieren zu können. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
2. „Für die Haltestelle Junkersdorf und die geplante neue Wendeanlage 
beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal die Weiterplanung der Variante 
10.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Variante 10 werden die Bahnsteige in heutiger Lage in Richtung Osten 
verlängert. Die Wendeschleife bleibt in der bestehenden Lage erhalten. Die 
Wendeanlage wird nach Westen zwischen die Straßen „Rosenweg“ und „Kirchweg“ 
verlegt. 
Die Variante 10 wurde der gleichen Nutzwertanalyse unterzogen, wie die 
ursprünglichen Varianten. Sie erhält in den Kriterien Umweltwirkungen, Rad - und 
Fußverkehr sowie Verkehrssicherheit gute Bewertungen. Bei der Variante entfallen 
voraussichtlich die wenigsten Bäume (mindestens 10 Bäume). Aufgrund der

2 
 
großflächigen Umplanungen kann die Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr 
optimiert werden.  
Infolge der Einschränkungen für den Kfz-Verkehr und den Stadtbahnbetrieb erreicht 
die Variante 10 jedoch in den Kriterien Verkehrliche Wirkungen und Betriebliche 
Belange schlechtere Bewertungen. Im Bereich der Nebenfahrbahn entfallen alle 22 
Stellplätze, um in diesem Bereich die verlegte Wendeanlage und gleichzeitig die 
erforderlichen Breiten für den Kfz-Verkehr sowie den Rad- und Fußverkehr 
realisieren zu können. Ersatzweise kann in diesem Bereich lediglich eine ca. 15 m 
lange Ladezone für Anwohner*innen, Handwerk, Lieferdienste etc. eingerichtet 
werden. Die Verschiebung der Wendeanlage nach Westen führt außerdem zu einer 
Verdopplung der Überfahrten der Stadtbahn über den Kirchweg. Die 
Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung) des Kfz-Verkehrs 
verschlechtert sich im Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße 
stadtauswärts von Qualitätsstufe D auf E, sodass keine ausreichende 
Leistungsfähigkeit mehr gegeben ist. Ein uneingeschränkter Stadtbahnvorrang kann 
ebenfalls nicht in allen Fällen gewährleistet werden, da sich aufgrund der erhöhten 
Taktung der Stadtbahnen, wegen der Verdopplung der Überfahrten über den 
Kirchweg, die Wartezeiten des Kfz-Verkehrs aufsummieren können und nach 
Überschreiten der Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung einschränken.  
Insgesamt erreicht die Variante 10 bei der Nutzwertanalyse die schlechteste 
Bewertung der drei Varianten, hinter Variante 9 und Variante 4+. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
3. „Voraussetzung für den Baubeginn ist eine schriftliche Erklärung der 
zuständigen Bezirksregierung, dass der Betrieb der 90-m-Züge auf der Linie 1 
genehmigt wird, wenn die Bahnsteige die erforderliche Länge erreichen.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Für den Betrieb mit 90 m-Zügen wird analog zu vergleichbaren bereits eingerichteten 
Verkehren in anderen Städten in NRW eine Genehmigung der Technischen 
Aufsichtsbehörde (TAB) benötigt. Genehmigungen werden nach Antragsstellung im 
Rahmen des Genehmigungsverfahrens, also vor Baubeginn, erteilt. Dies entspricht 
dem üblichen Verfahrensablauf.

Anlage 16 - Stellungnahme DSHS Köln

3850 Zeichen

Deutsche
Sporthochschule Köln
German Sport University Cologne
Deutsche Sporthochschule Köln • 50927 Köln
Per Mail an
- den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Rat 
der Stadt Köln
- die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Rat der 
Stadt Köln
Die Kanzlerin 
The Provost
Marion Steffen 
Kanzlerin
Am Sportpark Müngersdorf 6 
50933 Köln ■ Deutschland 
Telefon +49(0)221 4982-3000 
Telefax +49(0)221 4982-8000 
kanzlerin@dshs-koeln.de 
www.dshs-koeln.de
Köln, 06.02.2025
Planung an der Haltestelle Junkersdorf/Sporthochschule
Sehr geehrter Herr Hammer,
sehr geehrte Mitglieder des Verkehrsausschusses,
wir freuen uns, dass das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die 
Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) als unmittelbare Anrainerin in die 
Planungen bzgl. der Haltestelle Junkersdorf eingebunden hat. Ein hoher Anteil 
unserer 6.000 Studierenden, Beschäftigten und zahlreicher Gäste erreichen die 
Sporthochschule täglich mit der KVB über die Haltestelle Junkersdorf. Hinzu 
kommt eine Vielzahl von Sportvereinsmitgliedern, die unsere Sportstätten 
täglich nutzen.
Uns sind Planungsvarianten vorgestellt worden, hierbei sah eine sog. „Variante 
4+" den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer Nutzlänge 
von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. Dadurch wird der Bahnsteig 
bis zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" verlängert und eine wichtige 
Zugangsmöglichkeit für alle Hochschulangehörigen, Besucher und 
Vereinsmitglieder von unserem Campus zu den Bahngleisen geschaffen.
Seit langem beobachten wir mit großer Sorge, dass viele KVB-Kundinnen 
gefährliche „Abkürzungen" durch das Gleisbett nehmen, um ohne (für die 
Fahrtrichtung Innenstadt ganz erheblichen!) Umweg zum Bahnsteig bzw. vom 
Bahnsteig zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" zu gelangen. Wir haben 
Hochschulangehörige gebeten, dies zu unterlassen und uns an den KVB- 
Vorstand mit der Bitte um zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gewandt. Bitte 
bedenken Sie: Es handelt sich oftmals um junge Studierende oder Kinder (als 
Vereinsmitglieder), die schnell noch die Bahn erreichen wollen. Diese 
Zielgruppen sind für „mahnende Worte" nicht immer empfänglich - und 
dennoch muss Sie von uns vor Unfällen mit allen Mitteln geschützt werden!
- 1 -

Deutsche
11111) Sporthochschule Köln
German Sport University Cologne
Durch die Verlängerung des Bahnsteigs bis zur Straße „Am Sportpark 
Müngersdorf" würde die Gefahr von Personenschäden an dieser vulnerablen 
Haltestelle drastisch abnehmen. Denn durch diese Variante gelangen die 
Fahrgäste direkt auf den Bahnsteig, der aufwändige Umweg entfällt komplett.
Weiterer Vorteil des verlängerten Bahnsteigs zur Straße „Am Sportpark 
Müngersdorf" ist die bessere und frühzeitige Steuerung des Besucherstroms bei 
Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen im RheinEnergie-Stadion. 
Viele Fahrgäste, die zum Stadion wollen, würden sich dann nicht mehr wie heute 
einen unübersichtlichen Weg vom „KVB-Kiosk Cengiz/Endhaltestelle" über die 
Straßen „Am Römerhof" und „Peco-Bauwens-Allee" und damit den westlichen 
Campus suchen müssen, bei dem sie zwischen mehreren Gebäuden der 
Sporthochschule entlang bzw. vorbei laufen. Stattdessen könnte die 
Wegeführung kontrolliert über die Straße „Am Sportpark Müngersdorf" 
erfolgen.
Die möglichen Nachteile der Variante für die DSHS (Angrenzung an unsere 
Gebäude, Entfall von Parkraum) wäre die DSHS Köln bereit, zu akzeptieren. Der 
Flächenverlust könnte ggf. kompensiert werden.
Im Namen der Deutschen Sporthochschule und zum Schutz der vielen 
Hochschulangehörigen wie auch der übrigen Nutzer*innen der Haltestelle 
Junkersdorf plädieren wir eindringlich dafür, eine Verlängerung des Bahnsteigs 
bis zur Straße „Am Sportpark Müngersdorf" zu realisieren.
Für Rückfragen und für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen aus der Sporthochschule
- 2 -

Anlage 04 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023

4993 Zeichen

Anlage 04 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 23.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 21.11.2023  
öffentlich 
4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, 
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei-
den West 
2494/2023 
RM Wahlen zeigt sich erfreut, dass es hier bei diesem großen Projekt weitergeht. So-
wohl in der Bürgerschaft vor Ort als auch in der Bezirksvertretung gebe es jedoch 
noch Beratungsbedarf – insbesondere zur Haltestelle Junkersdorf  –, so dass er vor-
schlage, das Fachgespräch und die Sitzung der BV Lindenthal abzuwarten und die 
Vorlage in der Sondersitzung am 05.12. abschließend zu beraten.  
 
RM De Bellis-Olinger merkt an, dass man hätte weiter sein können, wenn es ein früh-
zeitiges Fachgespräch mit der BV Lindenthal gegeben hätte; die Bezirksvertretung 
tage nur 1 Tag vor dem Verkehrsausschuss, so dass es bei dortigen Änderungen an 
der Beschlussvorlage schwierig werde, einen abschließenden Beschluss im hiesigen 
Ausschuss zu fassen. Sie möchte daher bereits jetzt die Frage aufwerfen, ob es für 
das Projekt verträglich sei, wenn ein Beschluss erst in der Ratssitzung im Februar ge-
troffen würde.  
 
RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene 
zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Halte-
stelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren 
Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis 
benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. So-
fern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses 
nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte.  
 
SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung 
der 60 m-Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktver-
dichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und 
Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg

2 
 
und würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusam-
menhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Be-
antwortung er jedoch zunächst abwarten möchte.  
 
SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachge-
spräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestge-
hend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle 
Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel 
verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m 
breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch 
den Bus habe. Seitens der KVB wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Um-
lauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP-Frak-
tion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen.  
 
RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. 
die Beibehaltung der 60 m-Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch ver-
früht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. 
 
Ausschussvorsitzender Hammer stellt klar, dass die Entscheidung für die Langzüge 
bereits vor geraumer Zeit getroffen wurde, die Züge auch bestellt seien und der Ver-
waltung insofern keinerlei Vorwurf zu machen sei.  
 
BG Egerer bekräftigt die Ausführungen von Herrn Hammer; die Planungen seien ent-
sprechend fortgeschritten. Nun möchte man auch mit der Entwurfsplanung zügig wei-
terkommen. Je mehr Bausteine dieses Projekts verschoben werden, desto größer 
würden die Kapazitätsengpässe der Planer*innen werden.    
 
Auch Frau Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB AG, weist in Richtung SB Meinhardt 
und RM Syndicus darauf hin, dass eine Beibehaltung der Züge und eine weitere Takt-
verdichtung im Innenstadtbereich ausgeschlossen sei; man sei am Leistungslimit mit 
einem teilweisen 120 sec.-Takt. Eine noch engere Taktung würde eine Zugsiche-
rungstechnik und eigene Bahnkörper erforderlich machen.  
 
Abschließend weist RM De Bellis-Olinger auf ein Schreiben einer Bürgerinitiative hin 
und bittet, dieser Vorlage das Antwortschreiben der Verwaltung beizufügen. Dies wäre 
für die weitere Beratung sehr hilfreich. 
 
Zum weiteren Verfahren schlägt Ausschussvorsitzender Hammer vor, in der Sonder-
sitzung am 05.12.2023 so viele Haltestellen wie möglich zu beschließen, bestmöglich 
jedoch die Vorlage in Gänze.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre-
mien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmt zugestimmt

Anlage 03 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 11 - Auszug Rat 21.03.2024

6507 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
10.6 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, 
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei-
den West 
2494/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und 
Volt 
AN/0491/2024 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und 
Volt 
AN/0466/2024 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0466/2024 
Beschluss: 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt, 
1. Für die Haltestelle Melaten den gem. Änderungsantrag AN/0438/2024 umzusetzen: 
Für die Haltestelle Melaten w ird eine neue Variante ohne Wendegleis 
entw ickelt. 
Stattdessen w ird ein Wendegleis w estlich der Kreuzung Aachener Straße/Gür-
tel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13 
zu ermöglichen. 
2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Entscheidung über die Planung zunächst 
zurückzustellen; diese wird zeitnah in den zuständigen Gremien beschlossen. 
3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen, wobei folgende 
    Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal übernommen werden:

a) Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grün-
anlage an der Oskar-Kokoschka-Straße durch entsprechende Neu-Pflan-
zungen ersetzt. 
b) Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. 
4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen, unter Berück- 
    sichtigung folgender Prüfaufträge der Bezirksvertretung Lindenthal und dem  
    Erhalt der 4-Spurigkeit: 
a) breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilberei-
chen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße. 
b) Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert. 
5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen, mit folgenden  
    Maßgaben: 
a) Das Umfeld der Haltestelle wird im Zuge der Erweiterung städtebaulich aufge-
wertet. 
b) Bei der Führung für Radfahrer und Fußgänger sind höchste Sicherheitsstan-
dards zu gewährleisten, dabei sind besonders Lösungen für die Querungsver-
kehre der Radfahrer (Schulweg zum/vom Georg-Büchner-Gymnasium) auszu-
arbeiten. 
6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. 
7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke sowie den Stim-
men der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die 
FRAKTION zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahn-
straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserwei-
terung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungspha-
sen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistun-
gen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die 
Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen 
Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
1. Für die Haltestelle Melaten den gemeinsamen Änderungsantrag AN/0438/2024 
umzusetzen:  
    „Für die Haltestelle Melaten w ird eine neue Variante ohne Wendegleis entw i  
    ckelt.  
   Stattdessen w ird ein Wendegleis w estlich der Kreuzung Aachener Straße /  
   Gürtel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit  
   der Linie 13 zu ermöglichen.“ 
2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Entscheidung über die Planung zunächst

zurückzustellen; diese w ird zeitnah in den zuständigen Gremien beschlossen.  
3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen, w obei folgende 
Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal übernommen w erden: 
a) Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße w ird in der neuen 
Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße durch entsprechende Neu-
Pflanzungen ersetzt. 
b) Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. 
4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen, unter Berück-
sichtigung folgender Prüfaufträge der Bezirksvertretung Lindenthal und dem Er-
halt der 4-Spurigkeit: 
a) breitere Bahnsteige – w enn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbe-
reichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer 
Straße. 
b) Die Radw egführung am Autobahnanschluss w ird verbessert.  
5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen, mit folgen-
den Maßgaben: 
a)  Das Umfeld der Haltestelle w ird im Zuge der Erw eiterung städtebaulich 
aufgew ertet. 
b) Bei der Führung für Radfahrer und Fußgänger sind höchste Sicherheits-
standards zu gew ährleisten, dabei sind besonders Lösungen für die Que-
rungsverkehre der Radfahrer (Schulw eg zum/vom Georg-Büchner-Gym-
nasium) auszuarbeiten. 
6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. 
7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € 
in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € 
in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Gruppe KLIMA 
FREUNDE & GUT bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt. 
III. Die Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0491/2024 hat sich mit der Be-
schlussfassung zum Ersetzungsantrag AN/0466/2024 erledigt.

Anlage 10 - Stellungnahme Niederschrift Verkehrsausschuss 05.03.2024

4192 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 05.03.2024 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die 
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, 
Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden 
West (Vorlagen-Nr. 2494/2023) 
 
Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 
04.03.2024 (AN/0384/2024) 
 
1. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist daraufhin, 
dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, 
heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht 
beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die 
Haltestellen angegangen werden.  
SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein 
Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen 
durchfahren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 
Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, 
Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle 
Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus werden die Fahrten der Linie 7 heute bis 
zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine 
Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. 
 
Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/Gürtel befände sich in unmittelbarer Nähe 
zur Wendeanlage im Betriebshof und hätte demzufolge wenig Nutzen, dafür aber vsl. hohe 
Investitionskosten (z. B. Gleisbau, zusätzliche Weichen). 
 
Mit der neuen Wendeanlage Melaten würde dagegen künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an 
der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg 
und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden, 
die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. 
 
Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben 
sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € 
pro Jahr. 
 
Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9 Monate dauern. Dies 
führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6°Monaten. Die Kosten der reinen 
Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in 
Höhe von rd. 30.000 € brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des 
Gesamtprojektes. 
 
Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Aachener Straße/Gürtel würde ca. 13 
Monate dauern. Da die Haltestelle Aachener Str./Gürtel zu dem zeitlich letzten 
Haltestellenpaket gehört, führt dies zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 13 
Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. 
Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € brutto (Anteil Aachener 
Straße/Gürtel) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes.

2. SB Meinhardt ergänzt: Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, 
sei eine größere Wendeanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – 
wie auch von den Bürgerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen 
Innenstadt und Weiden-West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf 
der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 
erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; 
ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie 
einen entsprechenden Antrag einreichen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da sich die Haltestelle Melaten im Bereich des denkmalgeschützten Melatenfriedhof 
befindet, wurde das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Planung 
miteinbezogen. Dabei wurden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Seitens des 
Amts für Denkmalschutz bestehen keine Bedenken gegen die Vorzugsvariante mit der 
Wendeanlage an der Haltestelle Melaten.

Anlage 14 - Ergänzte Erläuterungen u. Lageplan Variante 10

10027 Zeichen

Anlage Nr. 14 
 
Ergänzte Erläuterungen zur Variante 10 
Ab November 2023 wurde im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses für die 
Haltestelle Junkersdorf die Vorzugsvariante 9 den politischen Gremien zur Beratung 
und Entscheidung vorgeschlagen. In der 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 
23.04.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haltestelle Junkersdorf zurückgestellt 
und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Variante analog der 
Beschlussempfehlung der BV Lindenthal vom 29.01.2024 zu prüfen. Diese sieht vor, 
dass die zur Haltestelle Junkersdorf gehörende Wendeanlage nach Westen 
verschoben wird (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark). Diese weitere Variante wird 
fortan als Variante 10 bezeichnet. 
Bei Variante 10 werden die Bahnsteige in heutiger Lage in Richtung Osten 
verlängert. Die Wendeschleife bleibt in der bestehenden Lage erhalten. Die 
Wendeanlage wird nach Westen zwischen die Straßen „Rosenweg“ und „Kirchweg“ 
verlegt. Um in diesem Bereich die Wendeanlage und gleichzeitig die erforderlichen 
Breiten für MIV, Rad- und Fußverkehr realisieren zu können, müssen alle 22 
Stellplätze auf der südlichen Nebenfahrbahn entfallen. Als Lademöglichkeit für 
Anwohner*innen, Handwerk, Lieferdienste etc. wird in diesem Bereich eine ca. 15 m 
lange Ladezone eingerichtet. 
Die Verschiebung der Wendeanlage nach Westen führt zu einer Verdopplung der 
Überfahrten der Stadtbahn über den Kirchweg. Die Leistungsfähigkeit 
(Qualitätsstufen A=sehr gut bis F=Überlastung) des MIV verschlechtert sich im 
Brauweilerweg und Kirchweg sowie auf der Aachener Straße stadtauswärts von 
Qualitätsstufe D auf E, sodass keine ausreichende Leistungsfähigkeit mehr gegeben 
ist. Ein uneingeschränkter Stadtbahnvorrang kann ebenfalls nicht in allen Fällen 
gewährleistet werden, da sich aufgrund der erhöhten Taktung der Stadtbahnen, 
wegen der Verdopplung der Überfahrten über den Kirchweg, die Wartezeiten des 
Individualverkehrs aufsummieren können und nach Überschreiten der 
Wartezeitschwellen die Stadtbahnbevorrechtigung einschränken.  
Bei dieser Variante entfallen voraussichtlich mindestens 10 Bäume.  
 
Die Variante 10 wurde der gleichen Nutzwertanalyse unterzogen, wie die 
ursprünglichen Varianten. Sie erhält in den Kriterien Umweltwirkungen, Rad- und 
Fußverkehr sowie Verkehrssicherheit gute Bewertungen. Aufgrund der großflächigen 
Umplanungen kann die Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden. 
Infolge der Einschränkungen für den MIV und den Stadtbahnbetrieb erreicht die 
Variante 10 jedoch in den Kriterien verkehrliche Wirkungen und betriebliche Belange 
schlechtere Bewertungen. Insgesamt erreicht diese Variante bei der Nutzwertanalyse 
den dritten Platz, hinter Variante 9 und Variante 4+.

LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf
Rosenw
eg
Aachener Straße
Aachener Straße
Aachener Straße
Aachener Straße
Am
 Sportpark M
üngersdorf
Junkersdorfer Kirchw
eg
Aachener Straße
M
arathonweg
Aachener Straße
Aachener Straße
Am
 Röm
erhof
Brauweilerweg
Blumenallee
Am Römerhof
Willi-Schwarz-Weg
849
759
708
643
958
454
1285
956
1827
11
50
950
20
4
708
2
728
142
196
961
1363
821
925
707
20
954
851
762
708
519
12
140
107
100
873
509
11
521
13
951921
960
574
20
763
708
20
3
706
5
648
709
1
955
20
5
957 923
368
98
766
708
729
758
708
INFO
INFO
INFO
INFO
INFO
A
A
WT
WT
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
MM
M
M
M
M
GWP
Schranke
WT
WT
WT
W
T
W
T
W
T
W
T
W
T
WT
T.
T.
T.
T.
T. T.
T.
T.
T.
T.
IND
IND IND
IND
IND
IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
IND
IND IND
IND
IND
IND
F
IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
INDIND
IND IND INDIND
WC
Grenzlinie LSG:
Die Grenzlinie des LSG gilt nur für Pläne im Maßstab 1 : 10.000.
Somit ist die Grenze in diesem Maßstab ungenau.
Reitwegverbindung
 bleibt erhalten.
x xxx x
x x
R=∞
A=21,373
A=21,373
R=32
R=32
R=∞
R=25
R=50
R=50
Zv R 50 - 5000
x x x
Fahrradstraße
R=∞
R=400
R=400
R=∞
R=∞
R=400
R=400
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=∞R=∞
A=67,082
A=67,082
R=300
R=300
A=67,082
A=67,082
R=∞
R=∞
R=1000
R=1000
R=∞
R=∞
A=67,082
A=67,082
R=500
R=500
R=1400
R=∞
R=425
R=425
R=∞R=∞
R=440
R=440
R=∞
R=∞
R=603,2
R=603,2
R=∞
R=∞
A=58,138
A=58,138
R=260
R=260
A=58,138
A=58,138
R=∞
R=∞
A=63,443
A=63,443
R=350
R=350
A=63,443
A=63,443
R=∞
R=100
R=100
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
EW 100 - 1:7
EW 100 - 1:5
EW 100 - 1:7
EW 100 - 1:7
R=∞
A=63,443
A=63,443
R=350
R=350
A=63,443
A=63,443
R=∞
R=∞
R=700
R=700
R=∞
R=∞
R=1403,1
12,00
3,00
2,30
3,15
1,351,00
2,031,58
1,85
3,54
1,86
5,95
50
2,50
2,50
3,80
2,47
3,50
4,03
2,50
2,50
3,50
3,50
2,05
4,00
3,00
4,18
2,41
4,00
3,68
3,01
3,00
3,00
2,983,00
3,25
2,50
50
6,00
3,003,003,25
10,00 5,00 80,00 8,01
1,51
3,02
3,0050
2,50
4,53
1,35
3,15
1,35
2,50
1,58
1,50
70
3,32
4,00
2,50
3,50
3,00 1,30
3,05
3,00
3,00 50
2,50
2,39
4,17
2,38
3,61
2,02
3,28
1,85
3,50
2,00
2,93
6,00 80,00 6,00
4,25
1,50
4,00
5,043,00
3,00
2,50
3,00
3,0050
2,00
1,60
4,00
2,50
3,80
3,00
1,70
Alle bestehenden Stellplätze in der Anliegerstraße entfallen.
INFO
INFO
INFO
INFO
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
MM
M
M
M
M
GWP
Schranke
Schranke
WT
WT
W
T
W
T
T.
T.
F
IND
IND IND IND
IND
IND
IND
IND
IND
INDIND
IND
IND
IND INDIND
F
IND IND
IND
IND
Köln, 20.02.25
               - ts
Datei:
Plan Nr.:
\\10.1.6.114\card\CARD_Projekte\CARD101\16873_GK\
OWA1_04JD_V_VP_LP_1203.PLT\OWA1_04JD_V_VP_LP_1203_b_PE
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Skunca
Skunca
05/2024
05/2024
20.02.25
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD V VP LP 1203 b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersdorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Variante Seitenlage u. Radweg nördl. Gleise
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit 
geschlossenem Oberbau gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
AWT
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Bahnsteigkante / L-stein gepl.
Fahrbahn 
Deckensanierung / Leitungsarbeiten
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Schotterfläche gepl. / vorh.
Leitungsarbeiten  Radweg / Gehweg
Einfahrtschwellen gepl.
26.06.2024TSkTSkTSka Korrektur
31.07.2024TSkTSkTSkb Gehwegergänzung + Einarbeitung der Prüfanmerkungen

Beschlussvorlage Rat

19320 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2494/2023/1 
Freigabedatum 
 12.04.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestelle Junkersdorf  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung 
über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla-
nungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits beschlossenen Melaten, Mohnweg, Bahn-
straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 
und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 
1.992.291 € brutto. 
 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 
 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen  
i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 
€ in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teil-
finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi-
nanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im 
Haushaltsjahr 2024. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.992.291 € 
brutto € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Planung für die Haltestellen Melaten, Mohn-
weg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West mehrheitlich ge-
mäß Vorlage 2494/2023 in der Fassung des Änderungsantrags AN/0466/2024 beschlossen 
(siehe Anlage 11). Damit hat er die Entscheidung über die Planung für die Haltestelle Junkers-
dorf zunächst zurückgestellt und einen zeitnahen Beschluss hierüber in den zuständigen Gre-
mien in Aussicht gestellt.  
 
Mit dieser Beschlussvorlage wird daher ein Beschlussvorschlag sowie die Anlagen zur Vor-
lage für die Haltestelle Junkersdorf vorgelegt. Die Gesamtkosten der Maßnahmen sind zur 
Klarstellung erneut in dieser Beschlussvorlage enthalten. 
Der nachfolgende Begründungstext bezieht sich unverändert auf alle Haltestellen.

3 
 
1 Ausgangssituation 
Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi-
tätsgrenze erreicht. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgren-
zen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und 
der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus-
weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi-
tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des 
Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund 
der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög-
lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die 
Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. 
Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die 
Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. 
Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 
50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben 
dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs-
ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U-
Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens-
berg notwendig. 
 
Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung 
eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla-
nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung 
u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi-
tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf-
tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie-
genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf 
anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten-
punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier-
bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. 
 
Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari-
antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt). 
Die Beschlussfassung für die Entscheidung über einen ober- oder unterirdischen Ausbau im 
Bereich Innenstadt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
 
2 Planungsprozess 
Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten 
Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. 
Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte-
stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre 
Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht umsetzbar heraus, 
wurde diese verworfen. 
Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse 
durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der 
Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die 
Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, 
verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, 
Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die 
verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf 
Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari-
ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. 
An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht 
herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die 
Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu 
entnehmen. 
Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be-

4 
reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, wurden mit den Be-
hindertenverbänden abgestimmt. 
Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett 
erneuert oder nur teilweise angepasst werden. 
Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle-
gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 
bis 9 zu entnehmen. 
 
3 Beschlussfassungsprozess 
Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, 
für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet 
sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2.  
 
Diese Vorlage betrifft das erste Paket und umfasst die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, 
Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West. Hier sind die 
Planungen am weitesten fortgeschritten und die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlos-
sen. 
 
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig, wobei die ge-
nauen Zeitpunkte der Streckensperrungen noch in Abstimmung mit der KVB in den kommen-
den Planungsphasen festzulegen sind. Durch eine Festlegung der Vorzugsvariante soll ge-
währleistet werden, dass eine bereits geplante Streckensperrung zeitnah nach dem geplanten 
Baubeginn 2027 genutzt werden kann. So können Maßnahmen gebündelt und die Einschrän-
kungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie möglich gehalten werden. Aufgrund dieser 
Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt 
Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kosten-
rahmen nicht zu gefährden. 
 
Der Umbau der Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Str./Gürtel, Maarweg, Claren-
bachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-Stadion wird in einer separaten 
Vorlage voraussichtlich Mitte 2024 zur Beschlussfassung eingereicht. Für die Haltestellen im 
Stadtteil Braunsfeld musste zunächst der Planungsbeschluss zur verkehrlichen und gestalteri-
schen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022) abgewartet 
werden, ehe die Vorplanung fortgeführt werden konnte, da die Maßnahme im Zusammenhang 
mit der Planung der Ost-West-Achse steht. An den Haltestellen Rheinenergie-Stadion und 
Universitätsstraße wurden umfangreiche Abstimmungen zur Radverkehrsführung erforderlich, 
die über den ursprünglich angesetzten Zeitrahmen hinausgingen. 
 
 
4 Projektkommunikation 
 
4.1 Politisches Begleitgremium 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts-
erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli-
tischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über den Stand der Vorplanung 
zu informieren. Am 9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des 
Projekts im Bereich West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die De-
tailplanung für die Haltestellen. Aufkommende Fragen wurden beantwortet und Anregungen 
und Ergänzungen aufgenommen. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen wer-
den.  
 
4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen 
Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus 
der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im 
zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die 
geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. 
Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden.  
 
4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit

5 
Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert:  
 Lage und Breite der Fußgängerquerungen 
 Radverkehrsführung entlang der Strecke 
 Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen 
 Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen 
 Vorrang der Bahn an Kreuzungen  
Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen 
nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön-
nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 2 bis 8 entnom-
men werden.  
 
5 Weiteres Vorgehen 
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung in die Entwurfsplanung einsteigen und 
voraussichtlich ab September 2024 die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregie-
rung Köln beantragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, 
können unterschiedliche Arten der Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese wer-
den im weiteren Verlauf der Planung mit der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung 
Köln, abgestimmt. Erste Gespräch hierzu haben bereits stattgefunden.  
Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 
5) und Ausschreibung (Leistungsphase 6). 
Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der Ausführungsplanung eingeholt wird, wird 
die Planung erneut vorgelegt.  
 
Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ-
ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. 
Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent-
sprechend. 
 
6 Kosten 
Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen 
ca. 2.263.967 € brutto, welche anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen 
werden. Der städtische Anteil i. H. v. 1.992.291 € wird wiederum zu 98 % vom Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 2 % 
vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen.  
 
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar:  
  2024 2025 2026 
Gesamtkosten 2.263.967 € 271.676 € 1.086.704 € 905.587 € 
KVB (12%) 271.676 € 32.601 € 130.404 € 108.670 € 
Stadt (88%) 1.992.291 € 239.075 € 956.300 € 796.916 € 
- davon Amt 66 (2%) 39.846 € 4.782 € 19.126 € 15.938 € 
- davon Amt 69 
(98%) 
1.952.445 € 234.293 € 937.174 € 780.978 € 
 
Diese Planungskosten wurden bei den prognostizierten Kostenorientierungswerten, die im 
Rahmen des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) vom 
Rechnungsprüfungsamt geprüft und dem damaligen Beschluss beigefügt wurden, berücksich-
tigt und haben nach wie vor Bestand. 
 
7 Finanzierung 
Die in 2024 benötigten städtischen Planungsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-
1088, Ost-West-Achse investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 5.000 € sowie 
im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah-
men, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse, in Höhe von rd. 235.000 € zur Verfü-
gung.

6 
 Gleiches gilt für die zur Vergabe weiterer Planungsleistungen in 2024 erforderlichen Ver-
pflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.753.216 €. 
 
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor-
derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen 
der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden Stellen bedarfsge-
recht berücksichtigen. 
 
Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 271.676 € umfasst die Kosten ab dem 
Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die 
Abschreibung erfolgt entsprechend der Vorgaben des ÖDLA Anhang 8.1 über die gemäß Stan-
dardisierter Bewertung anzusetzende Nutzungsdauer. Die entsprec henden Abschreibungen 
sind im aktuellen Wirtschaftsplan berücksichtigt. 
 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen 
gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
 
 
 
8 Förderung  
Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse wurde für eine Förde-
rung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes angemeldet. Nach 
dem GVFG sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förder-
fähig, wenn die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind. Die Förderbestimmungen der 
Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im 
Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine sog. Standardisierte 
Bewertung durchzuführen ist. Diese Bewertung dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ei-
nes Vorhabens. Die Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der über die Standardisierte Bewertung 
ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator größer 1,0 ist. Das Ergebnis der Bewertung entscheidet so-
mit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens.  
Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge-
samtvorhabens.  
 
Mit der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates 
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen be-
steht grundsätzlich eine Möglichkeit zur Förderung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die verfügbaren Haushaltsmittel sind seit 
2022 allerdings vollständig ausgeschöpft, so dass nach derzeitigem Stand landesweit keine 
neuen Planungsleistungen der Lph. 1 bis 4 mehr gefördert werden. Planungskosten ab der 
Lph. 5 werden im Rahmen der späteren Bewilligung nach dem GVFG pauschal durch Erhö-
hung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. 
 
 
9 Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be-
reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts-
möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten 
Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
 
 Anlage 01: Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Anlage 02: Übersichtsplan 
 Anlage 03: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf

7 
 Anlage 04: Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 Anlage 05: Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal  
 Anlage 06: Vorab-Auszug BV Lindenthal 29.01.2024 
 Anlage 07: Stellungnahme zum BV-Beschluss 
 Anlage 08: Stellungnahme zum VA-Beschluss 
 Anlage 09 Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024 
 Anlage 10: Stellungnahme zum VA-Beschluss 
 Anlage 11: Auszug Rat 21.03.2024

Anlage 08 - Stellungnahme zum VA-Beschluss

3307 Zeichen

Anlage 14  1 
Anlage 08 
 
Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 21.11.2023 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die 
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, 
Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei-
den West 
2494/2023 
 
1. „RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die 
Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem 
Jahr. Die Haltestelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer 
Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum 
hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die 
Wendeschleife möglich sei. Sofern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt 
werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle 
Mohnweg verschoben werden könnte.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit 
der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023.  
 
 
2. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine 
Beibehaltung der 60 m -Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen 
über eine Taktverdichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die 
Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; 
dies wäre der einfachste Weg und würde auch von den Bürgervereinen 
mitgetragen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende 
Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Beantwortung er jedoch zunächst 
abwarten möchte.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung 
des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend 
"Kapazitätserweiterung auf de r Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023) 
 
 
3. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte 
Fachgespräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden 
weitestgehend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der 
Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener 
Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die 
Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit 
in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KV B wurde zwar 
argumentiert, dass ein Zug mehr im Umlauf eingesetzt werden müsse; s.E. 
überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP -Fraktion werde zu dieser Vorlage 
auch noch einen Änderungsantrag einreichen.

Anlage 14  2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit 
der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023.  
 
 
4. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, 
d.h. die Beibehaltung der 60 m -Bahnen. Ihres Era chtens komme diese Vorlage 
auch verfrüht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung 
des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend 
"Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023)

Anlage 19 - Auszug Verkehrsausschuss 13.05.2025

4258 Zeichen

Anlage 19 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.05.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 13.05.2025  
öffentlich 
4.1 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestelle Junkersdorf  
2494/2023/1 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.03.2025 
AN/0341/2025 
 
RM Wahlen bedankt sich für die gute Aufbereitung der verschiedenen Varianten und 
führt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass diese nach sorgfältiger Abwä-
gung ebenfalls wie die BV Lindenthal Variante 10 favorisiere. Es handele sich hier um 
eine Stadtbild prägende Allee und sowohl Variante 4+ als auch Variante 9 würden ei-
nen massiveren Eingriff in den Baumbestand verursachen.  
 
RM De Bellis-Olinger hingegen legt dar, dass die CDU-Fraktion nach intensiver Bera-
tung und Rücksprache mit Fachleuten dem Verwaltungsvorschlag, Variante 9, folgen 
werde. Sie bezweifle, dass bei Variante 10 nur sehr wenig Bäume gefällt werden müs-
sen. Zudem befürchte sie extreme Verlagerungsverkehre in die dicht bebauten Wohn-
gebiete.  
 
Seitens der SPD-Fraktion schließt sich RM Lorenz den Argumenten seiner Vorredne-
rin an und macht zusätzlich auf die Ausführungen der Verwaltung aufmerksam, dass 
es zu Betriebsbeeinträchtigungen der KVB kommen könnte. Auch seine Fraktion 
werde daher für den Verwaltungsvorschlag stimmen.  
 
SB Meinhardt begründet den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. und wirbt um 
Zustimmung. Sollte dieser keine Zustimmung finden, bitte er, Variante 4+ zur Abstim-
mung zu stellen.  
 
Für die FDP-Fraktion teilt SB Dr. Beese Zustimmung zur Variante 10 mit. Sollte der 
Ergänzungsbeschluss der BV Lindenthal zur Abstimmung gestellt werden, werde er

2 
 
Ziff. 1 jedoch nicht folgen; die KVB AG könne diesen Beschluss aufgrund der aktuel-
len Lage ohnehin nicht umsetzen.   
Vorsitzender Hammer erläutert das Abstimmungsprozedere und lässt wie folgt abstim-
men. 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0341/2025):  
 
Die Verwaltung wird beauftragt für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter 
zu planen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU und 
SPD bei Enthaltung der Volt-Fraktion 
 
Hinweis: Die CDU-Fraktion w ar nur mit zw ei stimmberechtigten Mitgliedern anw e-
send. 
 
 
2. Geänderter Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung die Planung für die Haltestelle Junkersdorf zur Kapazitätserweiterung 
der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 
und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 
(HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für alle Haltestellen (incl. der bereits be-
schlossenen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab 
und Weiden West) für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 
2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. 
 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 
für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 10 weiter zu planen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € 
in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € 
in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion bei Ent-
haltung der SPD-Fraktion

Anlage 05 - Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal

4752 Zeichen

1 
 
Anlage 05 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden 
Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West 
2494/2023 
 
Hier: Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023 
 
 
Haltestelle Melaten 
 
Warum ist die Wendeanlage zwingend zwischen den Haltestellen Melaten und 
Universitätsstraße erforderlich? 
 
Die Wendeanlage dient als Ersatz für die entfallende Wendeanlage am Aachener Weiher. 
Außerhalb der Betriebszeiten mit einem 10-Minuten-Takt soll hier zukünftig jede zweite Fahrt 
der Linie 7 enden. Zudem kann flexibel auf betriebliche Störungen oder Trennungen reagiert 
werden (letztmalig am 11.11.2023). Mit der neuen Wendeanlage Melaten können der Betrieb 
der Linie 7 verbessert und Kosten eingespart werden. Während eine Nutzung für betriebliche 
Störungen und Trennungen nur unregelmäßig stattfände, würde die Anlage durch die Linie 7 
regelmäßig genutzt. 
 
Wie oft würde die Wendeanlage genutzt? 
 
Die Linie 7 fährt überwiegend im 20-Minuten-Takt nach Frechen. Die Fahrgastnachfrage 
durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert außerdem 
tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Daher werden die 
Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel geführt, da erst mit dem 
Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Mit der 
neuen Wendeanlage Melaten endet künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle 
Universitätsstraße. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren 
Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden. die als Nutzen den 
einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. 
 
Auch bei dieser Wendeanlage muss gewährleistet werden, dass ein dort endender Zug die 
erforderlichen Wendezeiten einhalten kann und die durchfahrenden Züge nicht behindert. 
Die Wendeanlage wird tagsüber alle 20 Minuten genutzt. 
 
Die beidseitige Anfahrbarkeit der Wendeanlage führt außerdem zu einer höheren 
betrieblichen Flexibilität während Streckensperrungen oder im Störungsfall, was der Qualität 
des ÖPNV im Allgemeinen zu Gute kommt. 
 
Sollte auf die Wendeanlage Melaten verzichtet werden, beläuft sich der ermittelte 
betriebliche Mehraufwand auf 150.000 € pro Jahr. 
Bei einer Verschiebung der Wendeanlage Melaten in Richtung Westen ergeben sich auch 
betriebliche Mehraufwände durch die längere Fahrstrecke und mögliche zusätzlich Halte an 
lichtsignalgeregelten Knoten.

2 
 
Haltestelle Junkersdorf 
 
Wofür ist die vorhandene Wendeschleife da? 
 
Die Wendeschleife ist vor allem für eine leistungsfähige Abwicklung des Stadionverkehrs 
erforderlich und wird dafür mindestens alle 2 Wochen genutzt. 
 
Wofür ist das Wendegleis (Wendeanlage) da und wie oft wird dieses genutzt? 
 
Das Wendegleis ist für die in Junkersdorf endenden und beginnenden Züge erforderlich. 
Dabei muss gewährleistet werden, dass ein in Junkersdorf endender Zug die erforderlichen 
Wendezeiten einhält und dabei durchfahrende Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird 
im Bestand alle 10 Minuten genutzt. 
 
Auch wenn in Zukunft die Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Weiden West im 5-
Minuten-Takt durchfahren, sieht das Betriebskonzept für die Ost-West-Achse vor, zu 
bestimmten Zeiten Züge in Junkersdorf enden zu lassen, da nicht zu erwarten ist, dass 
ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Weiden erforderlich ist. Durch 
den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf außerdem auch 
langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt für Stadtbahnen, um flexibel auf die Nachfrage 
reagieren zu können. 
 
Auf die Wendeanlage zu verzichten und stattdessen die Wendeschleife zu nutzen, ist aus 
Gründen der nicht gewährleisteten Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg der Fahrgäste 
nicht zulässig. 
 
Kann die Wendeanlage aus dem geplanten Bahnsteigbereich in den Abschnitt 
zwischen Rosenweg und Kirchweg verschoben werden? 
 
Die Anordnung der Wendeanlage westlich des Kirchwegs ist betrieblich prinzipiell denkbar, 
jedoch auch mit einem erhöhten betrieblichen Aufwand verbunden. Dieser besteht u.a. in der 
längeren Fahrstrecke zum Erreichen der Wendeanlage und möglichen zusätzlichen Halten 
an lichtsignalgeregelten Knoten. Bei endenden Zügen verlängert sich zudem für die 
Fahrer*innen die Wegstrecken zwischen der Abstellanlage und den Sanitäranlagen an der 
Wendeschleife Junkersdorf. Hier werden eine Anpassung der Pausenzeit oder der Bau einer 
zusätzlichen Toilettenanlage im Nahbereich der neuen Wendeanlage erforderlich.

Anlage 15 - Vergleich der Varianten

3349 Zeichen

Anlage Nr. 15: Vergleich der Varianten Haltestelle Junkersdorf
Kriterien auf Seite 1 sind in der Nutzwertanalyse mit 13-15 % gewichtet.
Kriterium
hohe Investitionskosten für 
Gleisbau und Straßenbau (vsl. 
etwas geringer als Variante 9)
geringe Betriebskosten durch 
Wenden im Haltestellenbereich
geringe Betriebskosten durch 
Wenden im Haltestellenbereich
hohe Betriebskosten durch längere 
Wendefahrten
Umweltauswirkungen Versiegelung weiterer Flächen Versiegelung weiterer Flächen keine wesentliche Versiegelung 
weiterer Flächen
Entfall von mind. 47 Bäumen  Entfall von mind. 50 Bäumen Entfall von mind. 10 Bäumen
Variante 4+ Variante 9 Variante 10
Verkehrliche 
Wirkungen
mindestens ausreichende 
Verkehrsqualität (Stufe D) 
Brauweilerweg, Kirchweg und 
Aachener Straße stadtauswärts
mindestens ausreichende 
Verkehrsqualität (Stufe D) 
Brauweilerweg, Kirchweg und 
Aachener Straße stadtauswärts
Verschlechterung der 
Verkehrsqualittät von Stufe D auf E 
in Brauweilerweg, Kirchweg und 
Aachener Straße stadtauswärts
Stellplätze bleiben erhalten Stellplätze bleiben erhalten Entfall von 22 Stellplätzen im 
Bereich südliche Nebenfahrbahn
Betriebliche Belange 
der KVB
keine zusätzlichen Fahrzeiten 
zwischen Wendeanlage und 
Haltestelle
keine zusätzlichen Fahrzeiten 
zwischen Wendeanlage und 
Haltestelle
zusätzliche Fahrzeiten zwischen 
Wendeanlage und Haltestelle
uneingeschränkter 
Stadtbahnvorrang gegeben
uneingeschränkter 
Stadtbahnvorrang gegeben
Stadtbahnvorrang aufgrund der 
Lage der Wendeanlage nicht in 
jedem Fall gegeben
Störfälle mit geringen 
Einschränkungen für Fahrgast 
abwickelbar
Störfälle ohne Einschränkungen für 
Fahrgast abwickelbar
Störfälle mit geringen 
Einschränkungen für Fahrgast 
abwickelbar
Wirtschaftlichkeit
geringe Investitionskosten für 
Gleisbau und Straßenbau (vsl. 
deutlich geringer als Variante 9)
hohe Investitionskosten für 
Gleisbau und Straßenbau 
(Kostenschätzung: ca. 19 Mio. € 
netto)
1

Anlage Nr. 15: Vergleich der Varianten Haltestelle Junkersdorf
Kriterien auf Seite 2 sind in der Nutzwertanalyse mit 5-13 % gewichtet.
Legende:
beste Bewertung im Kriterium
Kriterium
hohe Komplexität des Bauablaufs hohe Komplexität des Bauablaufs
Erhöhung der Verkehrssicherheit 
durch Verbesserung der 
Radverkehrsführung
Erhöhung der Verkehrssicherheit 
durch Verbesserung der 
Radverkehrsführung
Realisierung
Grunderwerb erforderlich kein Grunderwerb erforderlich kein Grunderwerb erforderlich
geringer Planungsaufwand hoher Planungsaufwand hoher Planungsaufwand
geringe Komplexität des 
Bauablaufs
Verkehrssicherheit Bestand bleibt im Wesentlichen 
erhalten
Haltestelle
Schaffung eines direkten Zugangs 
von „Am Sportpark Müngersdorf“ 
zum Bahnsteig stadteinwärts 
kein direkter Zugang von „Am 
Sportpark Müngersdorf“ zum 
Bahnsteig stadteinwärts 
kein direkter Zugang von „Am 
Sportpark Müngersdorf“ zum 
Bahnsteig stadteinwärts 
Fuß- und Radverkehr
Städtebau & 
Straßenraum
Planung lässt sich gut in 
vorhandene Strukturen integrieren
Planung lässt sich bedingt in 
vorhandene Strukturen integrieren
Planung lässt sich bedingt in 
vorhandene Strukturen integrieren
Bestand bleibt im Wesentlichen 
erhalten
Verbesserung der Breiten und der 
Vernetzung der 
Radverkehrsanlagen im Umfeld
Verbesserung der Breiten und der 
Vernetzung der 
Radverkehrsanlagen im Umfeld
Variante 4+ Variante 9 Variante 10
2

Beratungsverlauf (4)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2494/2023/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.03.2025
Erstellt
08.04.2024 12:53