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V/0181/2010

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlagen 18.03.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.04.2010, TOP 6.5

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0181-2010-Anlage-1-Begründung

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V-0181-2010-Anlage-2-Planverkleinerung

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Berichtsvorlage

2414 Zeichen

V/0181/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie 
Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
Kenntnisnahme des Entwurfes zur Offenlegung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 1.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbü-
ren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet öffentlich auszulegen.  
 
Im Zusammenhang mit einer geplanten größeren gewerblichen Ansiedlung im Hansa-BusinessPark 
ist es erforderlich, den am 22.05.2009 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 483 zu ändern. Gegens-
tand des Verfahrens ist eine geri ngfügige Erweiterung des Plangebiet es nach Westen bis an die Au-
tobahn A1 und die Änderung von gewerblichen Bauflä chen. Ferner sind die Verlegung eines Entwäs-
serungsgrabens und die Umwandlung einer bisher  durchgängigen Erschließungsstraße zu einer 
Stichstraße vorgesehen.  
 
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.  
 
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs planes wird in den zuständigen politischen 
Gremien parallel beraten (Vorlage Nr. V/0180/2010).  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfo lgte vom 22.02. bis zum 08.03.2010 durch Aushang 
des Planentwurfes im K undenzentrum des Stadt hauses 3. Die frühzeitige  Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 16.02. bis zum 12.03.2010 statt. Die vorgebrach-
ten Anregungen wurden in der Planung weitestgehend berücksichtigt.  
 
Nähere Einzelheiten zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes können den Anlagen und der 
parallel zu beratenden Vorlage zum Änderungsbe schluss (Vorlage Nr. V/0180/2010) entnommen 
werden. Der Stadt Münster entstehen keine Kosten. Die Offenlegung soll vor den Sommerferien erfol-
gen.  
 
i. V.  
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0181/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.03.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

V-0181-2010-Anlage-1-Begründung

35230 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0181/2010 
 
Begründung  
zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet  
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liefkor / Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................................. 1  
2. Geltungsbereich .................................................................................................................................................... 1 
3. Bestandsituation der Erweiterungsfläche .............................................................................................................. 2 
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan........................................................................................ .................. 2 
5. Planungsziele.................................................................................................................. ...................................... 2 
6. Inhalte der Bebauungsplanänderung .................................................................................................................... 2  
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Eingriffe in Natur und Landschaft ........................................................................ 3 
8. Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB................................................................................................ ...................... 3 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................................... 3 
8.2 Kurzdarstellung der Planung...................................................................................................................... 3 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................................... 4 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................................. 4 
8.4.1 Menschen ....................................................................................................................................... 4 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt...................................................................................... ... 4 
8.4.3 Boden ............................................................................................................................................. 6  
8.4.4 Wasser ......................................................................................................................... .................. 6 
8.4.5 Klima / Luft................................................................................................................... ................... 7 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild...................................................................................................... ......... 7 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter............................................................................................. ... 7 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................... 7 
8.5 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .................................................... 7 
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ......................................................................... 8 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............................................................................................. ............ 8 
8.8 Überwachung (Monitoring)....................................................................................................... .................. 9 
8.9 Zusammenfassung ................................................................................................................ .................... 9 
9. Gesamtabwägung................................................................................................................................................. 9  
10. Zeitliche Abstimmung mit Planungen Dritter ....................................................................................................... 10 
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen.............................................................................. ........ 10 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 483 „Hansa-BusinessPark“ wird 
erforderlich, um die Ansiedlung eines flächenintensiven Gewerbebetriebes zu ermöglichen.  
Gegenstand der Planung ist eine Erweiterung des Plangebietes nach Westen um ca. 1,16 ha 
gewerblich/industrielle Baufläche bis an die A 1 bzw. an die geplante Anschlussstelle sowie 
eine Änderung der internen Gebietserschließung.  
2. Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hansa-BusinessPark“ erstreckt 
sich auf einen Bereich zwischen Autobahn A 1 / gepl. Anschlussstelle im Westen und der 
westlichen Straßenbegrenzungslinie der geplanten Haupterschließungsstraße im Osten.  
Im Norden verläuft die Grenze entlang der südlichen Begrenzung der im Bebauungsplan 
festgesetzten öffentlichen Grünfläche (Entwässerungsgraben)und in Verlängerung bis zur 
Haupterschließungsstraße.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
Im Süden wird der Änderungsbereich durch eine gedachte Linie ca. 40,0 m südlich der im 
Bebauungsplan festgesetzten Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen begrenzt.  
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Amelsbüren, Flur 38,  
Flurstücke 78, 79, 80, Teile der Flurstücke 25, 62, 76, 77, 87, 93.  
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.  
Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 483 ist im Änderungsplan durch einen 
unterbrochenen, grauen Farbstreifen bezeichnet. 
3. Bestandsituation der Erweiterungsfläche  
Die Erweiterungsfläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Eine Teilfläche weist 
zusammenhängenden Baumbestand auf. Auf einem Teil der Fläche liegt der Autobahnrastplatz 
Erlenbusch. Im Zuge der geplanten Anschlussstelle und des sechsspurigen Ausbaus der A 1 
wird der Rastplatz verlegt.  
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist der Planbereich überwiegend 
als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Bebauungsplanänderung ist somit aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt.  
5. Planungsziele  
Durch die Modifizierung (Verkleinerung) der geplanten Anschlussstelle durch Straßen.NRW 
ergibt sich eine „Restfläche“ südlich der geplanten Abfahrt an der A1. Aufgrund der direkten 
Autobahnnähe besitzt diese Fläche für eine gewerbliche Nutzung eine hohe Lagegunst. Die 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
eine gewerblich- industrielle Nutzung dieser Fläche schaffen.  
Des Weiteren soll, um dem Bedürfnis des anzusiedelnden Betriebes nach einem ausreichend 
großen, zusammenhängenden Betriebsgrundstück Rechnung tragen zu können, eine bisher 
geplante Erschließungsstraße weitgehend aufgegeben werden.  
6. Inhalte der Bebauungsplanänderung  
Eine ca. 1,16 ha große, bisher weitgehend landwirtschaftlich genutzte Fläche wird in den 
Bebauungsplan Nr. 483 mit einbezogen und überwiegend als Industriegebiet (GI) festgesetzt. 
Eine geplante, den Änderungsbereich in Nord-Süd- Richtung durchlaufende 
Erschließungsstraße wird aufgegeben und endet nunmehr im Norden mit einer kreisförmigen 
Wendeanlage. Eine Weiterführung ist nicht mehr erforderlich, weil das Ansiedlungsvorhaben 
von Süden erschlossen werden soll. Die nördlich des anzusiedelnden Betriebes verbleibenden 
Baugrundstücke sind von der Wendeanlage aus zu erschließen. Die Gebäude Inkingrodde 331 
/ 333 werden wie bisher über eine private Stichstraße angebunden.  
Die Baugrenzen werden der neuen Situation angepasst. Die weiteren Festsetzungen zum Maß 
der baulichen Nutzung werden hinsichtlich der Baumassenzahl für einen Teilbereich geändert.  
Der bislang geplante öffentliche Grünstreifen (gleichzeitig Entwässerungsgraben) wird 
entsprechend verlegt und verläuft zukünftig parallel zur Autobahn bzw. der geplanten 
Anschlussstelle.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
Die im Änderungsbereich vorgesehene Trafostation wird wegen der entstehenden 
Sackgassenlage an anderer Stelle im Hansa-BusinessPark untergebracht.  
Der festgesetzte Lärmpegelbereich entlang der westlichen Baugrenze wird aufgrund des 
Heranrückens an die Autobahn der veränderten Situation angepasst.  
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 483 gelten unverändert.  
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Eingriffe in Natur und Landschaft  
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 wurde eine umfangreiche Umweltprüfung 
durchgeführt, in der die planungsbedingten Auswirkungen auf die Umweltmedien (z.B. 
Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Mensch) beschrieben, bewertet und 
durch entsprechende planerische Vorkehrungen ausgeglichen wurden. In Folge der 
Planänderung sind insbesondere durch die Einbeziehung der westlichen Erweiterungsfläche 
zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, die der gesetzlichen 
Eingriffsregelung unterliegen.  
Die zusätzlichen Eingriffe werden durch die Bereitstellung von zwei Kompensationsflächen in 
einem Gesamtumfang von ca. 1,45 ha rechnerisch vollständig ausgeglichen(s. a. Pkt. 8.4.2.).  
8. Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden.  
Die Umweltprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 basiert insbesondere auf 
den Ergebnissen der Umweltprüfung zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplanes 
einschließlich der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Fachgutachten zu Fauna, 
Immissions- und Klimaschutz sowie einer umfassenden, durch die Stadt Münster erarbeiteten 
Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Vorfeld des Planaufstellungsverfahrens.  
Die vorliegende Umweltprüfung wurde somit auf Basis vorhandener Daten und ergänzender 
Geländeerhebungen durchgeführt. Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige 
Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu können.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 483 „Hansa-BusinessPark“ wird 
erforderlich, um zum einen die Ansiedlung eines flächenintensiven Betriebes zu ermöglichen. 
Hierzu ist eine Anpassung der inneren Erschließung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 
notwendig.  
Zum anderen werden mit der Änderung des geplanten Autobahnanschlusses der A1 über den 
bisherigen Bebauungsplan hinaus Flächen für Gewerbeansiedlungen verfügbar, die teilweise 
durch das aktuelle Ansiedlungsvorhaben in Anspruch genommen werden.  
Durch die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes in Richtung Autobahn hat die 
Planänderung eine Vergrößerung der Bauflächen von ca. 1,16 ha und eine Inanspruchnahme 
eines Restwaldes sowie intensiv genutzter Ackerflächen zur Folge.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch heraus ergebenden und den in der bisherigen 
Umweltprüfung genannten Umweltschutzzielen insbesondere die Vorgaben des 
Landesforstgesetzes sowie des Landeswassergesetzes zu berücksichtigen, da mit der Planung 
die Inanspruchnahme eines Restwaldbestandes sowie die Verlegung eines 
Gewässerabschnittes verbunden sind.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bereits weitgehend als gewerbliche 
Baufläche dargestellt. Ein Landschaftsplan liegt nicht vor.  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1 Menschen  
In Bezug auf die Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes auf das Schutzgut Mensch und 
hier im Besonderen auf die Lebensverhältnisse der anliegenden Wohngebäude sei auf die 
umfassenden Ausführungen des Umweltberichtes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 
483 verwiesen.  
Im Rahmen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes kommt es zu einer, auf die Gesamtgröße 
des Gewerbegebietes bezogen, geringfügigen Erweiterung der Gewerbeflächen. Diese wird 
jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf das weitere Umfeld in Bezug auf 
Verkehrsströme oder Lärmemissionen haben.  
Durch die geplante Änderung der inneren Erschließung kommt es zu einer Umverteilung der 
Verkehrsströme im inneren Gebiet. Hier ist festzustellen, dass mit der bisherigen Planung zwei 
komplette Baufelder über eine die Wohngrundstücke Inkingrodde 321/331/333 tangierende 
Hauptachse in Nord-Süd-Richtung erschlossen werden. Die geänderte Planung bindet diese 
Hauptachse ab und es werden lediglich zwei kleinere, geplante Baugrundstücke über eine 
Wendeanlage erschlossen. Die übrige Erschließung erfolgt über eine weitere, bereits im 
bestehenden Bebauungsplan projektierte Erschließungsstraße südlich des Baufeldes. Gemäß 
dem bereits vorliegenden Baukonzept werden Hallenkörper realisiert, die als Lärmschutz 
zwischen Haupterschließung im Süden und den nördlich liegenden Wohngebäuden fungieren. 
In diesem Fall ist von einer verbesserten Lärmsituation der Wohngebäude auszugehen. Wird 
dieses Vorhaben wider Erwarten nicht realisiert, sind keine Änderungen der Lärmsituation 
gegenüber dem vorliegenden Bebauungsplan zu erwarten.  
Es ist somit davon auszugehen, dass mit der geänderten Planung in keinem Fall weitergehende 
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auch auf die nördlich des Änderungsbereiches liegenden 
Wohngebäude Inkingrodde 331 / 333 wird die Vergrößerung der Gewerbefläche keine über die 
bisherige Planung hinausgehende Beeinträchtigung ausüben.  
Die bisher festgesetzten Lärmpegelbereiche der zur Autobahn liegenden Baugrenzen werden 
entsprechend der bisherigen schalltechnischen Betrachtung der südlich liegenden 
Gewerbegrundstücke an die Verlagerung in Richtung Autobahn angepasst und von V auf VI 
erhöht. Damit wird ein ausreichender passiver Schutz vor dem autobahnbedingten 
Verkehrslärm gewährleistet.  
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Ackerflächen, der vorhandene Rastplatz „Erlenbusch“ sowie ein Restwald von ca. 0,28 ha 
bilden den aktuellen Bestand der durch die Erweiterung des Bebauungsplanes in Anspruch 
genommenen Flächen. Trotz eines grundsätzlich hohen Potentials der Habitatstrukturen des 
Waldes mit zum Teil bis zu 100 Jahre altem Baumbestand ist der tatsächliche ökologische Wert 
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
mit der zukünftigen Insellage zwischen Autobahn und Gewerbegebiet stark reduziert, zumal ein 
Großteil des ursprünglich ca. 2,5 ha großen Waldbestandes bereits über den rechtskräftigen 
Bebauungsplan in Anspruch genommen und über diesen bereits kompensiert wurde. Insgesamt 
weist der Bestand der ca. 10,5 ha großen Bewertungsfläche eine durchschnittliche Wertstufe 
von 2,34 bei einem Versiegelungsgrad von ca. 51 % auf.  
Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes entfällt die innere Erschließung des 
Gewerbegebietes in diesem Bereich. Ein Erhalt der Gehölzstrukturen entlang des Gewässers 
kann nicht weiter verfolgt werden. Der Waldbestand und die verbleibenden landwirtschaftlichen 
Flächen werden überbaut. Das vorhandene Gewässer wird in eine öffentliche Grünfläche 
entlang der Autobahn verlegt. Mit diesen Maßnahmen ist neben der Inanspruchnahme des 
Restwaldes vor allem eine zunehmende Versiegelung verbunden. Der Versiegelungsgrad 
erhöht sich auf ca. 68 % bei einer zukünftigen durchschnittlichen Wertstufe von 1,94.  
Im Rahmen der Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren des Ausbaus der BAB A1 sind 
innerhalb des durch die Änderung des Bebauungsplanes in Anspruch genommenen 
Waldbestandes der Arrondierungsfläche Fledermausvorkommen und somit streng geschützte 
Tierarten kartiert worden. Es handelt sich nach Aussagen des Landesbetriebes Straßenbau 
NRW um Detektorbeobachtungen der Fledermausarten (Großer Abendsegler, 
Zwergfledermaus) bei Jagdflügen und Transferbewegungen. Wochenstuben und 
Winterquartiere wurden nicht festgestellt. Innerhalb des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags 
ist eine Untersuchung nach dem Prüfschema des Landesbetriebes Straßenbau NRW 
durchgeführt worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass mögliche erhebliche 
Beeinträchtigungen der beiden streng und besonders geschützten Arten auszuschließen sind.  
Weitere Vorkommen von Tieren der Gruppe der „planungsrelevanten Arten“ konnten nicht be-
stätigt werden, da das Gelände durch die Vorbelastungen durch den Straßenverkehr auf der A1 
und die intensive Landwirtschaft bereits stark entwertet ist. Hinweise auf Vorkommen von 
streng geschützten Pflanzenarten im geplanten Baubereich liegen nicht vor. Erhebliche 
Beeinträchtigungen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten oder besonders 
geschützten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und europäischen Vogelarten 
durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.  
Die mit der Realisierung der Planung einhergehenden Verluste und Beeinträchtigungen von 
Biotopstrukturen und Teillebensräumen sowie die Überbauung von bisher offenen Böden 
stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 18 Bundesnaturschutzgesetz dar. Die 
Ermittlung des Eingriffs erfolgt innerhalb eines eigenständigen landschaftspflegerischen 
Fachbeitrages auf Grundlage des „Münsteraner Modells“. Eine vergleichende Bewertung der 
vorhandenen Bestandswertigkeit mit der ökologischen Wertigkeit der Planung zeigt ein 
Kompensationsdefizit von 42.001 Werteinheiten innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes auf.  
Da das Ausgleichsdefizit aufgrund der strukturellen Gegebenheiten und der Planungsziele nicht 
innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden kann, erfolgt der Ausgleich auf den 
nachfolgenden städtischen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 
Nr. 483:  
• Ausgleichsfläche Nr. 1:  
Gemarkung Nienberge, Flur 1, Flurstück 98 (Teilfläche), ca. 0,5 ha (Aufforstung)  
• Ausgleichsfläche Nr. 2:  
Gemarkung Hiltrup, Flur 17, Flurstück 73 (Teilfläche), ca. 0,95 ha  
Der Überplanung der Kompensationsfläche liegt der Ansatz zu Grunde, unter Berücksichtigung 
der vorhandenen Strukturen eine größtmögliche landschaftsökologische Aufwertung durch 
landschaftspflegerische Maßnahmen zu erzielen. Sämtliche Maßnahmen dienen der 
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
strukturellen Anreicherung im Landschaftsraum. Im vorliegenden Fall wird mit der Umsetzung 
der Maßnahme auf der Ausgleichsfläche Nr. 1 im Besonderen das Ziel verfolgt, für die in 
Anspruch genommene Waldfläche eine Ersatzaufforstung in einem Umfang von ca. 0,50 ha zu 
realisieren.  
Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die 1. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 483 kann auf den genannten Flächen mit einem Gesamtumfang von 1,45 
ha vollständig umgesetzt werden. Die genaue Lage der Ausgleichsflächen sowie die im 
Einzelnen geplanten Aufwertungsmaßnahmen finden sich im landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag.  
8.4.3 Boden  
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. 
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der 
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen 
nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (U mwidmungssperrklausel). Sowohl der 
Bebauungsplan Nr. 483 als auch die 1. Änderung desselben leiten sich aus dem 
Flächennutzungsplan ab. Die generelle Notwendigkeit der Ausweisung von Gewerbeflächen 
wird in den Begründungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 483 ausführlich 
dargelegt. Insoweit wird auf diese Ausführungen verwiesen.  
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden ca. 1,16 ha zusätzliche gewerbliche 
Bauflächen geschaffen. Zum einen ergibt sich diese Option jedoch erst durch die Reduzierung 
des Flächenbedarfs zum Ausbau des Autobahnanschlusses an die BAB A1. Die 
Flächenversiegelung durch die Gewerbeflächen tritt somit anstelle einer Flächenversiegelung 
durch den Verkehrswegebau. Zum anderen werden Restflächen zwischen Gewerbeentwicklung 
und Autobahnausbau versiegelt, die einer Inanspruchnahme anderer Flächen mit höherem 
ökologischem Entwicklungspotential sowie geringerer Vorbelastung vorzuziehen sind.  
Gleichwohl kommt es mit der vorliegenden Neuversiegelung zu einem erheblichen Eingriff in 
das Schutzgut Boden. Dieser mit der Gewerbeentwicklung unvermeidliche Eingriff wird auf 
Grundlage der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) im Rahmen der Eingriffsregelung in die 
Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen.  
8.4.4 Wasser  
Im Plangebiet befinden sich die namenslosen Gewässer Nr. 3267000.100, 3267000.110 und 
3267000.910, deren Strukturgüte durch den naturfremden Ausbauzustand als merklich bis stark 
geschädigt zu bezeichnen ist. Bereits über den rechtskräftigen Bebauungsplan war eine 
Verlegung des Gewässers in eine 20 m breite, öffentliche Grünfläche entlang der westlichen 
Grenze des Geltungsbereiches vorgesehen. Mit der 1. Änderung wird die Grenze des 
Geltungsbereiches und somit die Grünfläche in Richtung Westen verlagert, ohne dass sich am 
Grundkonzept der Maßnahme etwas ändert. Da auch in der bisherigen Planung die öffentliche 
Grünfläche entlang der ausgebauten BAB A1 verlaufen sollte, bleiben die Auswirkungen auf die 
Umwelt gegenüber der bisherigen Planung unverändert. Die Genehmigung der 
Gewässerverlegung erfolgt in einem eigenständigen Verfahren gem. Wasserhaushaltsgesetz (§ 
68).  
Die mit der erhöhten Versiegelung verbundene Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate 
führt zu keinem erheblichen Eingriff, da aufgrund der bisherigen Nutzung und der vorliegenden 
lehmigen Böden das Regenwasser bereits im Bestand über Ackerdrainagen in den oberen 
Bodenhorizonten abgeleitet wird. Die gleichwohl vorliegende Beeinträchtigung des 
Wasserhaushaltes wird über die Eingriffsregelung berücksichtigt und ausgeglichen.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
8.4.5 Klima / Luft  
Es ist durch die Anpassung und geringfügige Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes 
mit keinen weitergehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft zu rechnen.  
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild  
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für die GI- Bauflächen des Änderungsbereiches eine 
Baumassenzahl ohne Höhenbegrenzung fest. In der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird 
diese Festsetzungssystematik beibehalten, so dass, wie im bisherigen Umweltbericht bereits 
erläutert, bei kleiner Gebäudegrundfläche eine große Gebäudehöhe realisiert werden kann. Die 
Anordnung turmartiger Gebäude wie Silotürme etc. ist zulässig und kann auch über den 
Autobahndamm hinaus aus dem westlich liegenden Landschaftsraum dauerhaft 
wahrgenommen werden.  
Der bestehende Restwald verläuft ungefähr parallel zur westlichen Grenze des 
Gewerbegebietes und hat so z. Zt. eine abschirmende Wirkung. Mit einer Inanspruchnahme 
des Waldes bei gleichzeitigem Ausbau der A 1 und einer Rodung der die Autobahn 
begleitenden Dammbegrünung wird das Gewerbegebiet vollständig zum westlichen 
Landschaftsraum geöffnet und einsehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer 
Umsetzung der 20 m breiten öffentlichen Grünfläche sowie einer neuen Bepflanzung des 
Autobahndammes nach Fertigstellung des Straßenausbaus langfristig diese Sichtbarrieren 
wieder hergestellt werden und damit geringere Gebäudehöhen aus dem westlichen 
Landschaftsraum nicht wahrgenommen werden können.  
Langfristig beschränkt sich die Änderung des Orts- und Landschaftsbildes somit auf den 
unmittelbaren Bereich der Planänderung. Visuelle oder andere Beeinträchtigungen der 
angrenzenden freien Landschaft beschränken sich somit auf eine mögliche Realisierung 
punktförmiger Gebäude größerer Höhe, die bereits mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan 
möglich sind.  
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Mit der Planänderung werden landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen. Mit der 
künftigen Nischenlage zwischen Autobahn und bereits rechtskräftiger Abgrenzung des 
Gewerbegebietes ist deren wirtschaftliche Nutzbarkeit jedoch stark eingeschränkt.  
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z. B. die 
Veränderung der Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen. 
Über die bereits beschriebenen Umweltauswirkungen hinaus sind keine Wechselwirkungen zu 
nennen, die zu erheblich nachteiligen Folgen für die Umwelt führen.  
8.5 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind solche zu verstehen, die auch unter 
Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum 
Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen.  
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist in der nachfolgenden 
Tabelle zusammengefasst worden. Verbleibende, erheblich nachteilige Umweltauswirkungen 
sind in die Gesamtabwägung einzustellen.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
Lärmauswirkungen für die vorhandene 
Wohnbebauung durch Verkehrslärm  
++ Mensch 
Lärmauswirkungen für die vorhandene 
Wohnbebauung durch Gewerbelärm 
- 
Eingriffe in Natur und Landschaft werden minimiert, 
verbleibende Beeinträchtigungen werden kompensiert  
o 
Pflanzen und  
Tiere 
Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten; 
erhebliche Beeinträchtigungen werden kompensiert 
o 
Boden Inanspruchnahme von Ackerböden, Flächenverbrauch 
am Siedlungsrand 
o 
Verminderte, lokal wirksame 
Grundwasserneubildungsrate 
- 
Wasser 
Verlegung eines vorgeschädigten Nebengewässers - 
Klima / Luft Keine erheblichen klimatischen oder lufthygienischen 
Auswirkungen 
- 
Landschaft Keine sensiblen Landschaftsräume betroffen; räumlich 
und/oder zeitlich begrenzte visuelle Auswirkungen 
o 
Kultur- und 
Sachgüter 
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen - 
Wechselwirkungen Keine besonders zu berücksichtigenden 
Wechselwirkungen 
- 
ooo = sehr erheblich / oo = erheblich / o = wenig erheblich / - = unerheblich / ++ = positiv 
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen 
weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter 
beschrieben weitgehend erhalten bliebe. Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der 
Flächen und hier insbesondere der Waldfläche ist aufgrund der anliegenden 
Beeinträchtigungen durch die Autobahn und den in Realisierung befindlichen Hansa-
BusinessPark bei geringer Flächengröße nicht zu erwarten.  
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen der Standortprüfung des anzusiedelnden Gewerbegebietes wurden alternative 
Grundstückszuschnitte innerhalb des Hansa-BusinessPark untersucht, die bei gleichen 
Umweltauswirkungen mit erheblichen Nachteilen für die innerbetrieblichen Funktionsabläufe 
verbunden gewesen wären.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
Grundsätzlich wäre es denkbar, die Erweiterungs fläche insgesamt als Kompensationsfläche zu 
nutzen und den Waldbestand zu erhalten. Mit der Nischenlage bei kleiner Flächengröße, den 
angrenzenden Beeinträchtigungen sowie einer eingeschränkten Biotopverbindung ist jedoch 
auch aus Umweltsicht die Inanspruchnahme der Fläche für Gewerbeentwicklung bei 
gleichzeitiger Aufwertung einer Fläche mit hohem ökologischen Entwicklungspotential an 
anderer Stelle zu präferieren.  
8.8 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete 
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten 
Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen.  
Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung entstehen durch den Eingriff in Natur und 
Landschaft. Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen und 
Ersatzaufforstungen ist durch die Stadt Münster als Untere Landschaftsbehörde in 
Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz zu realisieren.  
8.9 Zusammenfassung  
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 „Hansa-BusinessPark“ wird erforderlich, um die 
Ansiedlung eines flächenintensiven, gewerblichen Betriebes zu ermöglichen sowie die durch 
den Ausbau der BAB A1 nicht mehr benötigte Flächen in den Geltungsbereich einzubinden und 
einer gewerblich- industriellen Nutzung zuzuführen.  
Die Planänderung führt zu einer Änderung der inneren Erschließung des Gewerbegebietes mit 
einer Abbindung einer Erschließungsstraße mit positiven Auswirkungen (Lärm) auf die 
Wohngebäude Inkingrodde 321 / 331 / 333.  
Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes entstehen erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen durch die Neuversiegelung sowie den damit verbundenen Verlust von 
Lebensräumen. Im Besonderen wird ein ca. 0,28 ha großer Restwald zwischen Autobahn und 
rechtskräftigem Bebauungsplan in Anspruch genommen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft 
werden rechnerisch in vollem Umfang kompensiert.  
Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter sind entweder nicht zu erwarten oder können 
vermieden oder gemindert werden.  
9. Gesamtabwägung  
Wie unter Punkt 8 (Umweltbericht) näher ausgeführt, erstrecken sich die verbleibenden, 
erheblichen Umweltauswirkungen insbesondere auf die Inanspruchnahme zusätzlicher bisher 
unversiegelter Flächen sowie auf mögliche visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 
durch weiteres Heranrücken möglicher Gewerbebauten an den westlich anschließenden 
Landschaftsraum „Wilbrenning“.  
Die trotz der vorgesehenen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen verbleibenden 
Umweltauswirkungen sind im Rahmen einer Gesamtabwägung hinnehmbar, da nur mit der 
Planänderung die Realisierung eines für die Stadt Münster strukturell bedeutsamen, 
gewerblichen Ansiedlungsvorhabens umgesetzt werden kann.  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster 
 
10. Zeitliche Abstimmung mit Planungen Dritter  
Die Bebauungsplanung grenzt unmittelbar an die von Straßen.NRW betriebene Ausbauplanung 
der A 1 bzw. die geplanten Anschlussstelle an.  
Da die Erschließungsarbeiten des Hansa-BusinessPark und die Ausbauarbeiten an der 
Autobahn sich voraussichtlich zeitlich überschneiden werden, erfolgte eine enge 
Vorabstimmung der Bauabfolgen zwischen Stadt / WFM und Straßen.NRW.  
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der im Bebauungsplan 
festgesetzten öffentlichen Grünfläche einschließlich Gewässerverlegung sowie eine 
Inanspruchnahme / gewerbliche Nutzung des ehemaligen Rastplatzes „Erlenbusch“ erst nach 
Fertigstellung des 6- streifigen Ausbaus der A 1 einschließlich Anschlussstelle erfolgen kann.  
Außerdem wird Straßen.NRW für die im Rahmen der straßenrechtlichen Planfeststellung 
vorgesehene, in der gewerblichen Erweitungsfläche gelegene und künftig infolge der zeitnah 
anstehenden Betriebsansiedlung nicht (mehr) zur Verfügung stehende Oberbodenlagerfläche 
eine gleichwertige Ersatzfläche zur Verfügung gestellt.  
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehend im Eigentum der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehmen. Die WFM wird als Entwicklungs-, 
Vermarktungs-, und Erschließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftreten, so dass im 
Grundsatz eine zeitnahe, bedarfsabhängige Umsetzung und Realisierung der Planung in 
Bauabschnitten gewährleistet ist.  
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der 
Bevölkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die 
Belange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedlichen 
Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zuständigen Fachämter und Träger 
öffentlicher Belange vor der Offenlegung des Bebauungsplans beteiligt. Während dieser 
Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im 
Planverfahren sind keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtigte 
Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher 
nicht erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren – 
Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet 
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liefkor / Bahnlinie 
Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal).  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Schultheiß 
Stadtdirektor  
STADT MUNSTER Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10

V-0181-2010-Anlage-2-Planverkleinerung

441 Zeichen

GI 
u. AK I-V 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
10,0 
max.GH 
10,0 m 
brach 
93 
331 
78 
333 
23 
77 
321 
79 80 
Flur 38 
25 
87 
Rastplatz Erlenbusch 
4
62 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0181/2010 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet 
    Planverkleinerung Maßstab 1:2500 
ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 483, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Kappenberger Damm
  • Wilbrenning
  • Inkingrodde 331
  • Liekfor

Bebauungsplan Nr. 483, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Änderung und Erweiterung

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0181/2010
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37