3945/2017
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 19.12.2017 3945/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.12.2017 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates"Kosten und Probleme einer Ausgründung der städtischen Wirtschaftsförderung" (AN/1888/2017) Zu den Fragen der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln zu seiner Sitzung am 19.12.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie begründet die Verwaltung (a), dass mit der Beschlussvorlage 3487/2017 eine Ent- scheidung des Rates ohne vorherige Bewertung des zugrundeliegenden Gutachtens in den Fachausschüssen des Rates vorgeschlagen wird, und (b), dass dieses Gutachten den Mitgliedern des Rates nicht unverzüglich, sondern erst nach Fertigstellung der Be- schlussvorlage gemeinsam mit dieser zugänglich gemacht wurde? Antwort: a) Der Rat hat im Dezember 2016 die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2017 die Ergebnisse der Untersuchung der Optimierung und Neustrukturierung der städti- schen Wirtschaftsförderung den zuständigen Ratsgremien vorzulegen. Dieser Zeitplan war nicht haltbar, zeigt aber das Interesse des Rates an einer schnellstmöglichen Vorlage der Er- gebnisse. Die Oberbürgermeisterin hatte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 30.11.2017 zu- gesagt, das Gutachten noch in diesem Jahr zur Beratung vorzulegen, eine Informationsveran- staltung zum Gutachten anzubieten und dann möglichst eine gemeinsame Sondersitzung von AVR und Wirtschaftsausschuss durchzuführen. Eine Informationsveranstaltung zum Gutach- ten hat am 14.12.2017 auf Einladung des OB-Büros stattgefunden. Ihrer Bitte nach Einberu- fung einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses ist der Ausschussvorsitzende leider nicht nachkommen. b) Das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ging am Donnerstagabend, 30.11.2017 im Büro der Oberbürgermeisterin ein und wurde am Mittwoch, 06.12.2017 mitsamt der Beschlussvorlage 3847/2017 den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung das Gutachten ausgewertet und einen Entscheidungsvor- schlag erarbeitet. Damit wird ein Ratsauftrag erfüllt, die Ratsvorlage wurde fristgerecht einge- bracht. Ob darüber beschlossen wird, ist Angelegenheit des Rates. 2 2. Welche Kosten ergeben sich durch a. den Gründungsaufwand der GmbH b. die Vergütung des Geschäftsführer*innen der GmbH c. die Vergütung der Mitarbeiter*innen d. die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates e. die Miet- und Unterhaltungskosten für einen repräsentativen Sitz der zu grün- denden GmbH f. die Einrichtung der sog. herausgehobenen Dienststelle sowie der Spiegelrefe- renten in den Fachämtern und wie verhalten sich diese Kosten zu den bisherigen Kosten des Fachamtes? Antwort: Zu a. Bei der Gründung einer GmbH sind zwingend folgende kostenpflichtige Aspekte zu berücksichtigen: - Kapitalausstattung der Gesellschaft (Stammkapital) von mind. 25.000 € - Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelsregister (ca. 2.000 €) - Erstellung eines Businessplans; soweit hierfür externe Unterstützung in Anspruch genommen wird, kann von einem Schätzwert von ca. 20.000 € ausgegangen werden. Zu b. Die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln sehen vor, dass im Rahmen der Neueinstellung von Geschäftsführer*innen ein Personalberater hinzugezogen werden soll, der die Marktkonformität und Gesetzmäßigkeit (vgl. § 87 AktG) der angestrebten Vergütung im konkreten Einzelfall schriftlich bestätigt. Zu c. bis f Ein entsprechender Beschluss vorausgesetzt, beauftragt der Rat die Verwaltung ein Konzept für die Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH in 100%iger Eigentümerschaft der Stadt zu erarbeiten. Alles Weitere kann erst nach Beschlussfassung im Rat konkretisiert werden. 3. Wie hoch wird das jährliche Budget der GmbH sein, in welcher Höhe wird der städtische Haushalt jährlich belastet werden und welchen Wert wird die GmbH haben (wir bitten zu- mindest um Schätzungen und Vergleichszahlen aus anderen Städten) und warum hat die Verwaltung bislang entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Gutachter darauf ver- zichtet, die Abschätzung der Kosten einer Ausgründung der kommunalen Wirtschaftsför- derung in der aktuellen Beschlussvorlage darzustellen oder zumindest in dieser Be- schlussvorlage als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu formulieren? Antwort: Über das Budget einer GmbH entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat. Sofern Unternehmen Ver- lustabdeckungsleistungen von der Stadt Köln erhalten, unterliegt der Wirtschaftsplan der vorherigen Befassung durch den Finanzausschuss. Das Gutachten empfiehlt: „Für den Prozess der abschließenden Entscheidungsfindung wird empfoh- len, dass ein Grobkonzept mit maßgeblichen Kriterien wie Governance, Beziehungen der GmbH zur Stadt Köln, Prozess der Einbindung von Partnern, mehrjährige Budgetplanung aufgesetzt wird.“ Dies kann sinnvollerweise natürlich erst nach Annahme der vorliegenden Beschlussvorlage mit dem darin enthaltenen Auftrag einer Konzepterstellung geschehen. Nach derzeitigen Kenntnissen wird sich der Wert auf die geleistete Kapitalausstattung (mind. 25.000 € siehe 2a) zuzüglich des ggf. übernommenen Anlagevermögens (Büroausstattung etc.) belaufen. 3 In Punkt 6 der Vorlage formuliert die Verwaltung: „Zur Stärkung der Finanzkraft und um die Wirtschaft so eng wie möglich in die Wirtschaftsförderung einzubinden, öffnet sich die Wirt- schaftsförderungs-GmbH im weiteren Prozess für Beteiligungen von Netzwerksorganisationen aus der Kölner Privatwirtschaft“. 4. Ermöglicht aus Sicht der Verwaltung diese Formulierung, dass eine Beteiligung solcher Organisationen (z.B. durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder eine Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft) auf Beschluss der Gremien der zu gründenden GmbH ohne eine weitere Beteiligung des Rates vorgenommen werden kann? Antwort: Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. k Gemeindeordnung NRW bedarf es für „die teilweise oder vollständige Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben, die teilweise oder vollständige Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft“ eines Ratsbeschlusses. Der Ausschuss AVR ist gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung vorberatend zu beteiligen. Laut KPMG-Gutachten ist „eine wesentliche Herausforderung für die Wirtschaftsförderung [..] die Versorgung ansiedlungswilliger Unternehmen mit Flächen“. Hier treten jedoch daten- schutzrechtliche Probleme auf, da für Mitarbeiter*innen der zu gründenden GmbH „ein grund- sätzlicher Zugang zu den Systemen ohne Einzelfallprüfung der Berechtigung (…) somit aber nicht möglich“ (Punkt 8.3.2.3 Datenschutz/Zugriff auf die Behördenunterlagen, S.82) ist. In der Konsequenz müsste ein Zugriffsrecht für die Mitarbeiter*innen der GmbH auf einschlägige Datenbanken der Stadtverwaltung im Einzelfall beantragt werden. Dies wäre mit hohem büro- kratischem Aufwand sowohl für die GmbH wie auch für die städtische Verwaltung verbunden. Wie dieses zentrale Problem gelöst werden könnte, bleibt unbeantwortet. 5. Warum hat die Verwaltung von der KPMG nicht verlangt, diese offenen Fragen im Gutach- ten klar zu beantworten, und bis wann kann die Verwaltung die Antworten nachreichen? Antwort: Derartige Fragen werden – einen entsprechenden Beschluss des Rates vorausgesetzt – im weiteren Prozess geprüft und beantwortet. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3945/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 19.12.2017
- Erstellt
- 14.12.2017 12:02