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AN/0039/2018

Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 11.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 7.2.1

Gemeinsamer Antrag

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Sachstandsbericht 2021

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Gemeinsamer Antrag

7014 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Fraktion Die Linke 
Thomas Geffe, GUT 
Adrian Kasnitz, Deine Freunde 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau  Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Gemeinsamer Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25. Januar 2018 
 
Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis 
zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von 
Abgabestellen in der Kölner Innenstadt 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1.  eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (wissenschaftlichen oder anderen im 
öffentlichen Interesse liegenden Zwecken) für eine Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und 
Medizinprodukte (BfArM) zu beantragen, in der registrierte Teilnehmer Cannabis legal erwerben 
können. Im Rahmen dieser Studie soll erforscht werden, welche Konsequenzen eine legale Abgabe 
von Cannabis für Konsumenten, die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft hätte. 
Für diese Studie werden lizenzierten Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt errichtet. 
 
2. zur erfolgversprechenden Antragsausarbeitung wir ein Runder Tisch/Fachtag mit 
Suchthilfeträgern, Drogenexperten, der Polizei und Fachpolitikern einberufen und offene rechtliche 
Fragen in Bezug auf mögliche Betreiber in Apotheken, deren Beschaffungsmöglichkeiten, sowie zur 
Gewährleistung des wissenschaftlichen und/oder öffentlichen Interesses, beispielsweise durch 
Begleitung geeigneter Forschungsstellen, geklärt. 
 
3. nach erteilter Ausnahmegenehmigung den Rat der Stadt Köln aufzufordern, die nötigen Schritte 
einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten

Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt den negativen Auswirkungen der Prohibition 
und des dadurch entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten. 
 
4. Eine sogenannte Arbeitsgruppe „AG-Cannabis“ nach Vorbild des Düsseldorfer Gesundheitsamts zu 
errichten, sowie eine Strategie zu entwickeln, um eine legale und kontrollierte Abgabe von Cannabis  
zu ermöglichen. Die Entwicklung zum Cannabiskonsum soll wissenschaftlich begleitet und 
ausgewertet werden: Steigt oder sinkt die Menge der gesundheitlichen Schädigungen bzw. wie 
entwickelt sich der Schwarzmarkt?  
 
5. alle Voraussetzungen für dieses Pilotprojekt zu schaffen. 
 
 
Begründung: 
Aufgrund der weltweiten Entwicklungen in den vergangenen Jahren besteht kein Zweifel daran, dass 
an diesem Projekt ein „erhebliches öffentliches Interesse“ besteht.  
Die kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten durch Verkaufsstellen eröffnet eine Möglichkeit der 
sinnvollen Regulierung, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen Handel 
würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht Ausnahmen vom 
generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß § 3 bei begründetem wissenschaftlichen oder 
sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben ist. 
 
Die derzeitige Situation in Köln bietet ein aussagekräftiges Beispiel für das Scheitern der Prohibition: 
Kölner konsumieren zwar keineswegs weniger Cannabinoide, genießen aber wenig effizienten 
Schutz. Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC-
Gehalt der Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben 
unentdeckt. Konsumenten befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller 
Gefährdung.  
Zudem hätte das Pilotprojekt positive Auswirkungen auch auf die Situation am Kölner Ebertplatz. 
Die kontrollierte Abgabe solcher Produkte durch Verkaufsstellen könnte eine Möglichkeit der 
sinnvollen Regulierung eröffnen, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen 
Handel würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht 
Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß §3 bei begründetem 
wissenschaftlichen oder sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben 
sein könnte. 
 
Von einer Legalisierung würden auch Polizei und Justiz profitieren. Bisher schlagen sich 
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit einer Unzahl von Verfahren herum, die zum ganz 
überwiegenden Teil wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden. 
 
Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC-Gehalt der 
Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben unentdeckt. 
Konsument*innen befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller Gefährdung. 
Um dies zu klären, ist zunächst in der Studie zu ermitteln, ob Personen mit problematischen 
Konsummustern durch diese Form der Abgabe eher erreichen und ob gesundheitliche Schädigungen 
durch effektiveren Verbraucherschutz verringert werden können. Zudem ist zu prüfen, inwieweit der 
Jugend- und Verbraucherschutz von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BfArM soll sich explizit auf den Stadtbezirk Innenstadt 
beziehen. Somit stellt der vorliegende Antrag auf Beantragung der Ausnahmegenehmigung eine 
Angelegenheit dar, deren Bedeutung, gemäß Hauptsatzung § 19, nicht wesentlich über den 
Stadtbezirk hinausgeht. Hieraus ergibt sich die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung. 
 
Die Stadt Köln kann sich ein Beispiel an den USA nehmen, wo zum Teil eine deutlich liberalere 
Drogenpolitik umgesetzt wird. So darf seit dem 1. Januar im US-Bundesstaat Kalifornien Cannabis in 
lizenzierten Läden an Personen verkauft werden, die älter als 21 Jahre sind. Die Zahl der 
Konsumenten in Portugal, USA und den Niederlanden nach der Entkriminalisierung von Cannabis 
gesunken.  
Das gewonnene Steuergeld fließt wieder in die Infrastruktur – auch in wirksame Drogenprävention 
Eine Regulierung würde das Stellvertreterverbot gegen die Nachfrage aufheben und dem 
Schwarzmarkt direkt den Boden unter den Füßen entziehen. Ohne Illegalität keine verbotenen 
Geschäfte in Nischenmärkten. Zweitens zeigen Beispiele erfolgreicher Liberalisierungen und 
Regulierungen in anderen Staaten, dass Steuereinnahmen erwartet werden können. 
 
Eine streng regulierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene zu Genusszwecken, zwingend 
gekoppelt mit Schutz- und Präventionsangeboten insbesondere für Kinder und Jugendliche. Und 
gleichsam im Nebenschluss stünde eine Entkriminalisierung der heutigen „Besitzenden“. 
Der Antrag soll zudem einen Beitrag zur „Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Bürgerinnen 
und Bürgern leisten“. 
 
 
gez. 
Antje Kosubek  Michael Scheffer       Tom Geffe Adrian Kasnitz 
 B90/Grüne  Die Linke                  GUT  Deine Freunde

Sachstandsbericht 2021

2469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0039/2018 
 Stand: 03.01.2022 
Sachstandsbericht  
Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf 
Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des 
Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt, gemeinsamer Antrag Grüne, Linke, Gut, 
Freunde 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (wissenschaftlichen oder anderen im öffent-
lichen Interesse liegenden Zwecken) für eine Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-
zinprodukte (BfArM) zu beantragen, in der registrierte Teilnehmer Cannabis legal erwerben können. 
Im Rahmen dieser Studie soll erforscht werden, welche Konsequenzen eine legale Abgabe von Can-
nabis für Konsumenten, die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft hätte. 
Für diese Studie werden lizenzierten Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt errichtet. 
2. zur erfolgversprechenden Antragsausarbeitung wir ein Runder Tisch/Fachtag mit Suchthilfeträgern, 
Drogenexperten, der Polizei und Fachpolitikern einberufen und offene rechtliche Fragen in Bezug auf 
mögliche Betreiber in Apotheken, deren Beschaffungsmöglichkeiten, sowie zur Gewährleistung des 
wissenschaftlichen und/oder öffentlichen Interesses, beispielsweise durch Begleitung geeigneter For-
schungsstellen, geklärt. 
3. nach erteilter Ausnahmegenehmigung den Rat der Stadt Köln aufzufordern, die nötigen Schritte 
einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen 
in Apotheken in der Kölner Innenstadt den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch 
entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten. 
4. Eine sogenannte Arbeitsgruppe „AG-Cannabis“ nach Vorbild des Düsseldorfer Gesundheitsamts 
zu errichten, sowie eine Strategie zu entwickeln, um eine legale und kontrollierte Abgabe von Canna-
bis  zu ermöglichen. Die Entwicklung zum Cannabiskonsum soll wissenschaftlich begleitet und aus-
gewertet werden: Steigt oder sinkt die Menge der gesundheitlichen Schädigungen bzw. wie entwickelt 
sich der Schwarzmarkt?  
5. alle Voraussetzungen für dieses Pilotprojekt zu schaffen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Beschluss Gesundheitsausschuss  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=74015

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0039/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
11.01.2018
Erstellt
11.01.2018 08:36