AN/0039/2018
Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt
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Gemeinsamer Antrag
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Thomas Geffe, GUT Adrian Kasnitz, Deine Freunde Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Gemeinsamer Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25. Januar 2018 Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken) für eine Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beantragen, in der registrierte Teilnehmer Cannabis legal erwerben können. Im Rahmen dieser Studie soll erforscht werden, welche Konsequenzen eine legale Abgabe von Cannabis für Konsumenten, die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft hätte. Für diese Studie werden lizenzierten Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt errichtet. 2. zur erfolgversprechenden Antragsausarbeitung wir ein Runder Tisch/Fachtag mit Suchthilfeträgern, Drogenexperten, der Polizei und Fachpolitikern einberufen und offene rechtliche Fragen in Bezug auf mögliche Betreiber in Apotheken, deren Beschaffungsmöglichkeiten, sowie zur Gewährleistung des wissenschaftlichen und/oder öffentlichen Interesses, beispielsweise durch Begleitung geeigneter Forschungsstellen, geklärt. 3. nach erteilter Ausnahmegenehmigung den Rat der Stadt Köln aufzufordern, die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten. 4. Eine sogenannte Arbeitsgruppe „AG-Cannabis“ nach Vorbild des Düsseldorfer Gesundheitsamts zu errichten, sowie eine Strategie zu entwickeln, um eine legale und kontrollierte Abgabe von Cannabis zu ermöglichen. Die Entwicklung zum Cannabiskonsum soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden: Steigt oder sinkt die Menge der gesundheitlichen Schädigungen bzw. wie entwickelt sich der Schwarzmarkt? 5. alle Voraussetzungen für dieses Pilotprojekt zu schaffen. Begründung: Aufgrund der weltweiten Entwicklungen in den vergangenen Jahren besteht kein Zweifel daran, dass an diesem Projekt ein „erhebliches öffentliches Interesse“ besteht. Die kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten durch Verkaufsstellen eröffnet eine Möglichkeit der sinnvollen Regulierung, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen Handel würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß § 3 bei begründetem wissenschaftlichen oder sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben ist. Die derzeitige Situation in Köln bietet ein aussagekräftiges Beispiel für das Scheitern der Prohibition: Kölner konsumieren zwar keineswegs weniger Cannabinoide, genießen aber wenig effizienten Schutz. Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC- Gehalt der Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben unentdeckt. Konsumenten befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller Gefährdung. Zudem hätte das Pilotprojekt positive Auswirkungen auch auf die Situation am Kölner Ebertplatz. Die kontrollierte Abgabe solcher Produkte durch Verkaufsstellen könnte eine Möglichkeit der sinnvollen Regulierung eröffnen, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen Handel würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß §3 bei begründetem wissenschaftlichen oder sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben sein könnte. Von einer Legalisierung würden auch Polizei und Justiz profitieren. Bisher schlagen sich Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit einer Unzahl von Verfahren herum, die zum ganz überwiegenden Teil wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden. Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC-Gehalt der Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben unentdeckt. Konsument*innen befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller Gefährdung. Um dies zu klären, ist zunächst in der Studie zu ermitteln, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch diese Form der Abgabe eher erreichen und ob gesundheitliche Schädigungen durch effektiveren Verbraucherschutz verringert werden können. Zudem ist zu prüfen, inwieweit der Jugend- und Verbraucherschutz von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BfArM soll sich explizit auf den Stadtbezirk Innenstadt beziehen. Somit stellt der vorliegende Antrag auf Beantragung der Ausnahmegenehmigung eine Angelegenheit dar, deren Bedeutung, gemäß Hauptsatzung § 19, nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hieraus ergibt sich die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung. Die Stadt Köln kann sich ein Beispiel an den USA nehmen, wo zum Teil eine deutlich liberalere Drogenpolitik umgesetzt wird. So darf seit dem 1. Januar im US-Bundesstaat Kalifornien Cannabis in lizenzierten Läden an Personen verkauft werden, die älter als 21 Jahre sind. Die Zahl der Konsumenten in Portugal, USA und den Niederlanden nach der Entkriminalisierung von Cannabis gesunken. Das gewonnene Steuergeld fließt wieder in die Infrastruktur – auch in wirksame Drogenprävention Eine Regulierung würde das Stellvertreterverbot gegen die Nachfrage aufheben und dem Schwarzmarkt direkt den Boden unter den Füßen entziehen. Ohne Illegalität keine verbotenen Geschäfte in Nischenmärkten. Zweitens zeigen Beispiele erfolgreicher Liberalisierungen und Regulierungen in anderen Staaten, dass Steuereinnahmen erwartet werden können. Eine streng regulierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene zu Genusszwecken, zwingend gekoppelt mit Schutz- und Präventionsangeboten insbesondere für Kinder und Jugendliche. Und gleichsam im Nebenschluss stünde eine Entkriminalisierung der heutigen „Besitzenden“. Der Antrag soll zudem einen Beitrag zur „Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Bürgerinnen und Bürgern leisten“. gez. Antje Kosubek Michael Scheffer Tom Geffe Adrian Kasnitz B90/Grüne Die Linke GUT Deine Freunde
Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/0039/2018
Stand: 03.01.2022
Sachstandsbericht
Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf
Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des
Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt, gemeinsamer Antrag Grüne, Linke, Gut,
Freunde
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (wissenschaftlichen oder anderen im öffent-
lichen Interesse liegenden Zwecken) für eine Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-
zinprodukte (BfArM) zu beantragen, in der registrierte Teilnehmer Cannabis legal erwerben können.
Im Rahmen dieser Studie soll erforscht werden, welche Konsequenzen eine legale Abgabe von Can-
nabis für Konsumenten, die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft hätte.
Für diese Studie werden lizenzierten Abgabestellen in Apotheken in der Kölner Innenstadt errichtet.
2. zur erfolgversprechenden Antragsausarbeitung wir ein Runder Tisch/Fachtag mit Suchthilfeträgern,
Drogenexperten, der Polizei und Fachpolitikern einberufen und offene rechtliche Fragen in Bezug auf
mögliche Betreiber in Apotheken, deren Beschaffungsmöglichkeiten, sowie zur Gewährleistung des
wissenschaftlichen und/oder öffentlichen Interesses, beispielsweise durch Begleitung geeigneter For-
schungsstellen, geklärt.
3. nach erteilter Ausnahmegenehmigung den Rat der Stadt Köln aufzufordern, die nötigen Schritte
einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen
in Apotheken in der Kölner Innenstadt den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch
entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten.
4. Eine sogenannte Arbeitsgruppe „AG-Cannabis“ nach Vorbild des Düsseldorfer Gesundheitsamts
zu errichten, sowie eine Strategie zu entwickeln, um eine legale und kontrollierte Abgabe von Canna-
bis zu ermöglichen. Die Entwicklung zum Cannabiskonsum soll wissenschaftlich begleitet und aus-
gewertet werden: Steigt oder sinkt die Menge der gesundheitlichen Schädigungen bzw. wie entwickelt
sich der Schwarzmarkt?
5. alle Voraussetzungen für dieses Pilotprojekt zu schaffen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: Beschluss Gesundheitsausschuss
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=74015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0039/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.01.2018
- Erstellt
- 11.01.2018 08:36