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V/0682/2025

Einbahnstraßenregelung Breul

Vorlagen 13.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.04.2026, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4391 Zeichen

V/0682/2025 
V/0682/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einbahnstraßenregelung Breul 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenrege-
lung im Breul zwischen dem Knotenpunkt Breul / Kanalstr. / Neubrückenstr. und Breul Haus-
nummer 18. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 7.000 € entstehen. 
Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
2026   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2026 7.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei 
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
23.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lange 
Telefon: 492-6508 
LangePeter@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0682/2025 
 
 
Begründung: 
 
 
Im Breul ist baustellenbedingt aktuell eine Einbahnstraßenregelung im Abschnitt zwischen Ka-
nalstr./Neubrückenstr. und Breul Hausnummer 18 eingerichtet. Diese Einbahnstraßenregelung hat 
sich während der Dauer der Baustelle bewährt und soll verstetigt werden.  
 
Hierdurch soll der Straßenverlauf des Breuls vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Mit der Einrichtung 
einer Einbahnstraße wird der Verkehr in südwestlicher Richtung unterbunden. Lediglich Anliegende 
des Breul würden die Straße weiterhin in beide Richtungen nutzen.  
 
Die Situation vor der Baumaßnahme mit Zweirichtungsverkehr weist folgende Probleme auf: 
▪ Durch viel ruhenden Kfz-Verkehr insbesondere zwischen Tibusstraße und Kanalstr. / Was-
serstr. besteht wenig verbleibender Straßenraum, sodass es vor Einrichtung der Einbahnstra-
ße häufiger zu Problemen bei Begegnungsverkehr kam. Auch Komfort und Sicherheit im Rad-
verkehr sind durch diese Situation beeinträchtigt.  
▪ Die Ordnung des ruhenden Verkehrs ist bedingt möglich. Für Anwohnende bestehen auf pri-
vaten Flächen nur wenige Alternativen. Bei Ordnung des ruhenden Verkehrs gegebenenfalls 
freiwerdende Flächen sollten insbesondere der besseren Nutzbarkeit des Seitenraums die-
nen.  
 
Im Zusammenhang mit der Planung für das Martiniviertel (V/0660/2024) stellt die Maßnahme eine 
sinnvolle Ergänzung dar. Es wird sichergestellt, dass der Breul nicht als Umfahrung für das Martini-
viertel in der Fahrbeziehung Kanalstr. – Breul – Kreuztor genutzt werden kann.  
 
Die Umsetzung würde folgendermaßen erfolgen: Mit der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung in 
einem kurzen Teilstück auf Höhe des Spielplatzes am östlichen Ende des Breuls würde die Einfahrt 
von der Seite Neubrückentor / Wasserstr. unterbunden. Für den Radverkehr wäre die Einfahrt unver-
ändert möglich. Der freiwerdende Straßenraum könnte für Anwohnerparken genutzt werden.  
Der angebaute Bereich des Breul wäre damit schon nicht mehr Teil der Einbahnstraßenregelung. 
AnwohnerInnen könnten somit unverändert Richtung Kreuztor an- und abfahren.  
Die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre im Rahmen der Baumaßnahme zeigt, dass im Umfeld 
keine maßgebenden Verkehrsverlagerungen auftraten.  
 
Der folgende Markierungs- und Beschilderungsplan wurde für die Bauphase bereits eingerichtet. Er 
stellt eine Variante dar, die durch Beschilderung und Markierung kurzfristig hergestellt werden kann.  
In Abhängigkeit der weiteren Gestaltung der Kanalstraße sind hier gegebenenfalls noch Anpassun-
gen vorzunehmen. Aus diesem Grund erfolgt auch zunächst keine bauliche Anpassung des Einmün-
dungsbereichs.

- 3 - 
V/0682/2025 
 
Sollten nach Einrichtung der Einbahnstraße aufgrund der Kürze des Abschnitts Akzeptanzprobleme 
auftreten, könnte die Einbahnstraßenregelung auf den Bereich zwischen Am Kreuztor bis Neubrü-
ckentor / Wasserstraße ausgeweitet werden.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kanalstraße
  • Neubrückenstraße
  • Wasserstraße
  • Am Kreuztor
  • Tibusstraße
  • Breul

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Details

Aktenzeichen
V/0682/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2026
Erstellt
17.12.2025 10:23