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0439/2019

VZ 136-10 Kinder kreuzen

Mitteilung BV 11.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 11.03.2019, TOP 11.2.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0439/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 
 
VZ 136-10 Kinder kreuzen 
hier: Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Frakion Die 
Linke, FDP-Fraktion und Fraktion FWK aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 
04.02.2019, TOP 8.1.6 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung im Bereich der Luxemburger Straße zwischen 
Arnulfstraße und Wittekindstraße das Verkehrszeichen VZ 136-10 StVO anzubringen, um auf die 
querenden Kinder hinzuweisen und zudem kurzfristig eine Überquerung anzulegen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Verkehrszeichen 136 StVO „Achtung, Kinder!“ warnt davor, dass sich Kinder auf der Straße be-
finden können oder darüber laufen können. Dieses Zeichen 136 StVO findet man vor allem überall 
dort, wo es Schulen, Spielplätze und Kindergärten gibt. Eine solche Beschilderung wird daher regel-
mäßig nur im direkten Nahbereich zu den zuvor genannten Einrichtungen installiert. 
 
Die tatsächlichen Eingänge zu den jeweiligen schulischen Einrichtungen, in dem hier in Rede stehen-
den Bereich, sind jedoch nicht unmittelbar der Luxemburger Straße zugewandt, sondern befinden 
sich vielmehr im Bereich der tiefer liegenden Wohnbebauung. 
 
Hinsichtlich des Ausbaus der Örtlichkeit kann festgestellt werden, dass die Fahrspuren der Luxem-
burger Straße durch die Trassenführung der KVB getrennt sind und sich zum dort geführten Gehweg, 
ein parallel angelegter Seitenstreifen zum Parken von Kfzs befindet. 
 
Wie bereits im Antrag selbst vorgetragen wird, sind in diesem Bereich Lichtsignalanlagen vorhanden, 
die ein sicheres und geordnetes Queren von Fußgängern ermöglichten. Aus Sicherheitsgründen soll-
ten Kinder auch nur an den technisch gesicherten Querungsstellen queren. Insgesamt ist daher fest-
zustellen, dass die vor Ort bestehende bauliche und verkehrstechnische Situation bereits dazu geeig-
net ist, mögliche Gefahren auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 
 
Auch ist aufgrund der oben bereits beschriebenen baulichen Situation nicht davon auszugehen, dass 
Kinder sich in diesem Abschnitt auf der Straße aufhalten oder aber versuchen, außer an den vorhan-
denen Lichtsignalanlagen die Fahrbahn zu überqueren, da dies so auch nicht  sicher möglich wäre. 
 
Der in Rede stehende Bereich zeigt sich darüber hinaus aus Sicht der Unfallkommission als unauffäl-
lig. 
 
Die Installation eines Verkehrszeichens 136 StVO kann aus oben gemachten Feststellungen heraus 
nicht befürwortet werden.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0439/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.02.2019
Erstellt
04.02.2019 14:35