0439/2019
VZ 136-10 Kinder kreuzen
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Mitteilung BV
2622 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0439/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 VZ 136-10 Kinder kreuzen hier: Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Frakion Die Linke, FDP-Fraktion und Fraktion FWK aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.02.2019, TOP 8.1.6 „Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung im Bereich der Luxemburger Straße zwischen Arnulfstraße und Wittekindstraße das Verkehrszeichen VZ 136-10 StVO anzubringen, um auf die querenden Kinder hinzuweisen und zudem kurzfristig eine Überquerung anzulegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Das Verkehrszeichen 136 StVO „Achtung, Kinder!“ warnt davor, dass sich Kinder auf der Straße be- finden können oder darüber laufen können. Dieses Zeichen 136 StVO findet man vor allem überall dort, wo es Schulen, Spielplätze und Kindergärten gibt. Eine solche Beschilderung wird daher regel- mäßig nur im direkten Nahbereich zu den zuvor genannten Einrichtungen installiert. Die tatsächlichen Eingänge zu den jeweiligen schulischen Einrichtungen, in dem hier in Rede stehen- den Bereich, sind jedoch nicht unmittelbar der Luxemburger Straße zugewandt, sondern befinden sich vielmehr im Bereich der tiefer liegenden Wohnbebauung. Hinsichtlich des Ausbaus der Örtlichkeit kann festgestellt werden, dass die Fahrspuren der Luxem- burger Straße durch die Trassenführung der KVB getrennt sind und sich zum dort geführten Gehweg, ein parallel angelegter Seitenstreifen zum Parken von Kfzs befindet. Wie bereits im Antrag selbst vorgetragen wird, sind in diesem Bereich Lichtsignalanlagen vorhanden, die ein sicheres und geordnetes Queren von Fußgängern ermöglichten. Aus Sicherheitsgründen soll- ten Kinder auch nur an den technisch gesicherten Querungsstellen queren. Insgesamt ist daher fest- zustellen, dass die vor Ort bestehende bauliche und verkehrstechnische Situation bereits dazu geeig- net ist, mögliche Gefahren auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch ist aufgrund der oben bereits beschriebenen baulichen Situation nicht davon auszugehen, dass Kinder sich in diesem Abschnitt auf der Straße aufhalten oder aber versuchen, außer an den vorhan- denen Lichtsignalanlagen die Fahrbahn zu überqueren, da dies so auch nicht sicher möglich wäre. Der in Rede stehende Bereich zeigt sich darüber hinaus aus Sicht der Unfallkommission als unauffäl- lig. Die Installation eines Verkehrszeichens 136 StVO kann aus oben gemachten Feststellungen heraus nicht befürwortet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0439/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 14:35