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1891/2024

Bauförderung RSV Rath-Heumar 1920 e.V.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 12.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 8.1.3

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

7898 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1891/2024 
Freigabedatum 
12.06.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss für den RSV Rath-Heumar 1920 e.V. zur Errichtung eines 
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage "An der Rather Burg" 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven und komplexen Abstimmungsbedarfs erst 
sehr kurzfristig vorgelegt werden. Der Großteil der Baumaßnahme soll in der Sommerspiel-
pause des RSV Rath-Heumar 1920 e.V. umgesetzt werden, damit der Trainings- und Spielbe-
trieb weitestgehend aufrechterhalten bleiben kann.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Finanzausschuss, die Freigabe einer investiven 
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der 
Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sport-
stätten zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den RSV Rath-Heumar 1920 e.V. zu 
beschließen. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Finanzausschuss, die Freigabe in Höhe von 
300.000,00 € abzulehnen, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des 
Kunstrasenplatzes erhält. 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt

2 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
12.06.2024  Gez. Greven-Thürmer 
Bezirksbürgermeisterin 
 Gez. Müller 
CDU-Fraktion

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   30.000,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der RSV Rath-Heumar 1920 e.V. hat rund 520 Mitglieder und ist seit vielen Jahren im Breiten-
sport aktiv. Die Fußballabteilung des Vereins umfasst insgesamt 12 Mannschaften, davon 
zehn Juniorenteams, und ist auf dem Sportplatz „An der Rather Burg“ beheimatet. Die Ju-
gendförderung steht beim RSV Rath-Heumar 1920 e.V. im Vordergrund.  
 
Der Sportplatz des Vereins befindet sich auf einem gepachteten Grundstück. Der Verpächter 
hat mittelfristig andere Pläne mit der Fläche, sodass der Sportplatz voraussichtlich wird wei-
chen müssen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 28.09.2023 der Maßnahme „Am 
Rather See“ hat im Grundsatz zugestimmt und die Aufstellung eines Bebauungsplans be-
schlossen (2184/2023).  
 
Der Tennensportplatz des Vereins ist in einem maroden Zustand und insbesondere nach Nie-
derschlägen und Trockenheitsphasen nur noch bedingt für den Trainings- und Spielbetrieb

4 
 
nutzbar. Dadurch haben laut Aussage des Vereins bereits viele Mitglieder den Verein verlas-
sen und sind zu umliegenden Vereinen abgewandert. Aufgrund dessen hat der Stadtentwick-
lungsausschuss die Verwaltung gleichzeitig mit der kurzfristigen Ertüchtigung des Sportplat-
zes als Interim bis zu Realisierung des Ersatzstandortes beauftragt, da mit einem Umzug des 
RSV Rath-Heumar 1920 e.V. in frühestens zehn Jahren zu rechnen ist.  
 
Die vom Verein geplante Bauweise des Kunststoffrasenplatzes entspricht nicht der aktuellen 
DIN-Norm, wird aber auch nach Gesprächen mit der Sportverwaltung vom Verein bevorzugt. 
Die Bauweise ist allerdings zumindest vergleichbar mit einem Pilotprojekt (Prälat-Ludwig-Wol-
ker-Sportanlage) der Stadt Köln, in dem eine alternative Bauweise genutzt wurde. Aufgrund 
der Tatsache, dass der Kunststoffrasenplatz nur für eine begrenzte Zeit von ca. zehn Jahren 
(bis zum angestrebten Umzug auf die neue Sportfläche) genutzt wird, ist diese alternative und 
kostengünstigere Bauweise vertretbar, wenngleich der Verein als Bauherr damit das alleinige 
wirtschaftliche Risiko tragen muss, wenn sich die Bauweise im Verlaufe der Nutzung als man-
gelhaft darstellen sollte. 
 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rund 675.131,00 € erge-
ben.  
Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunststoffrasenplatzes handelt, könnte die Förde-
rung gem. der Richtlinie Bauförderung 87,5%, höchstens 600.000,00 € betragen. 
In Gesprächen mit dem Verein wurde diese mögliche Fördersumme angesichts der besonde-
ren Situation auf 300.000,00 € reduziert. 
 
Die Gesamtfinanzierung erklärt der Verein wie folgt: 
 
Projektkosten gesamt:  675.131,00 € 
Eigenanteil:  105.131,00 € 
Zuschuss KEG: 270.000,00 € 
Fördersumme Stadt Köln:  300.000,00 € 
 
 
Der RSV Rath-Heumar 1920 e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durch-
führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Verein hat erklärt und nachgewiesen, dass 
unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung sowie des Zuschusses 
durch die KEG die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Etwaig erforderliche 
öffentlich-rechtliche Genehmigungen und/oder Befreiungen hat der Verein als Bauherr selbst 
einzuholen. 
 
Die Zweckbindungsfrist für den Kunststoffrasenplatz beläuft sich gleichwirksam mit der ange-
strebten kürzeren Nutzungsdauer auf zehn Jahre. Aufgrund der solitären Situation des Ver-
eins wird damit von der Sportförderrichtlinie abgewichen, die grds. eine Zweckbindungsfrist 
von 12 Jahren vorsieht. 
 
Finanzierung: 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024, stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11- 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP 
pRAP - Sportbaubeihilfe) ein Programmbudget in Höhe von 900.000 € zur Verfügung. Die De-
ckung in Höhe von 300.000 € erfolgt durch Minderausgaben im Teilfinanzplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplan-
zeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5240 (Gesamtumbau 
BSA Süd). Aufgrund von Verzögerung bei dem Projekt können von dort die 300.000 € genutzt 
werden.  
 
Ab Fertigstellung (voraussichtlich November 2024) fallen Folgeaufwendungen durch die Auflö-
sung des ARAPs in Höhe von 30.000 € an, die auf der Basis der Gegenleistungsverpflichtung 
von zehn Jahren berechnet und im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801,

5 
 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 –Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen veranschlagt sind. Der RSV Rath-Heumar 1920 e.V. wird die Baumaßnahme durch-
führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils kann der 
Verein nachweisen.  
 
Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen von 30.000 € jährlich wird das De-
zernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor-
sehen.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1891/2024
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.06.2024
Erstellt
11.06.2024 09:14