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2970/2019

Einziehungsabsicht eines Teilstücks der Manforter Straße in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2019, TOP 9.1.4

Einziehungsplan Teilfläche der Manforter Straße in Köln-Mülheim

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Einziehungsplan Teilfläche der Manforter Straße in Köln-Mülheim

386 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [359785,5649610]   1:1000
 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.12.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2280 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2970/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einziehungsabsicht eines Teilstücks der Manforter Straße in Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Absicht der Einziehung eines Teilstücks der 
Manforter Straße (Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 1387), gemäß § 7 Abs. 4 Stra-
ßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) öffentlich bekanntzumachen, um 
Gelegenheit zu Einwendungen zu geben  
 
2. Sollten innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu Ziffer 1 keine 
Gründe vorgebracht werden, die gegen die Einziehung sprechen, so verzichtet die Bezirksver-
tretung 9 auf eine erneute Beschlussfassung und stimmt der Einziehung zu. 
 
 
Alternative: Das Teilstück der Manforter Straße bleibt eine öffentliche Straße.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der an der Manforter Straße ansässige Logistikkonzern beabsichtigt, das Teilstück der Manforter 
Straße zu erwerben, um diese Fläche in sein Werksgelände einzubeziehen, damit uneingeschränkte 
Werksverkehre stattfinden können. Auf öffentlichen Straßen sind nur für den Straßenverkehr zugelas-
sene Fahrzeuge erlaubt. Die Einbeziehung der Grundstücksfläche in das Werksgelände würde einen 
reibungsloseren Werksablauf für den Logistikkonzern bedeuten. 
 
An das einzuziehende Straßenteilstück grenzen nur Grundstücke des Logistikkonzerns. Die Erschlie-
ßung der einzelnen Firmen innerhalb des Konzerns soll durch entsprechende Baulasten, die im Kauf-
vertrag vereinbart werden, sichergestellt werden. Mit der Einbeziehung der Fläche in das Werksge-
lände und dem Verkauf hat das Straßenteilstück keine Verkehrsbedeutung gemäß § 7 Straßen- und 
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) mehr. 
 
Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW drei Monate vorher öffentlich bekannt-
zumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Werden keine Einwendungen erhoben, 
kann die Einziehung gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht werden. 
 
Anlagen: Einziehungsplan

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2970/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.10.2019
Erstellt
27.08.2019 11:09