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ABV/0004/2026

Baumverpflanzungen am Schulzentrum Wolbeck vermeiden - die geltende Baumschutzsatzung beachten

Anregungen von BV an Rat 27.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 6.1

ABV-0004-2026

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ABV-0004-2026

894 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0004/2026 
 
 
 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat  
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost beschloss am 21.04.2026 folgende Anregung an den 
Rat:  
 
Baumverpflanzungen am Schulzentrum Wolbeck vermeiden – die geltende 
Baumschutzsatzung beachten  
 
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt auf, die in der Ratssitzung vom 2. Juli 2025 
geändert beschlossene Vorlage V/0073/2025/1 zu revidieren. Konkret soll auf die damals 
beschlossene weitestgehende Erhaltung des Baumbestandes auf der Fläche, die für die 
Errichtung des Neubaugebäudes vorgesehen ist, verzichtet werden. Stattdessen sollen die 
Bäume, die dem Neubau weichen müssen, gefällt und durch Neuanpflanzungen gemäß den 
Vorgaben der Baumsatzung kompensiert werden (vgl. ursprüngliche Fassung der Vorlage 
V/0073/2025, Seite 6, Kapitel Ökologie, Energie).

Beratungsverlauf (1)

20.05.2026 Rat
TOP 6.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
ABV/0004/2026
Typ
Anregungen von BV an Rat
Datum
27.04.2026
Erstellt
27.04.2026 11:21