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1223/2022

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates; AN/0671/2022 - Vernetzung von Ökosystemen auf Kölner Stadtgebiet

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 19.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8839 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer  12.05.2022 
 1223/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zu AN/0671/2022 - Vernetzung von 
Ökosystemen auf Kölner Stadtgebiet 
 
aus der Ausschusssitzung Klima, Umwelt und Grün vom 31.03.2022 
Anfrage: Die Fraktion: 
 
Am 23.01.2020 hat der Umweltausschuss unter AN/1311/2019 auf Antrag aller Fraktionen und der 
Ratsgruppe GUT einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, 
„ein Programm zu entwickeln mit den Pächtern von Agrarflächen auf Kölner Stadtgebiet, Anreize ge-
boten werden, um Artenschutzmaßnahmen und Strukturelemente in der Agrarlandschaft zu schaffen.“  
 
Geförderte Maßnahmen können demnach sein:  
a) Anlage von mehrjährigen Blühstreifen,  
b) Anlage von Artenschutzäckern,  
c) Maßnahmen zum Schutz von bodenbrütenden Feldvögeln (Lerchenfenster, Schutz von  Kiebitzge-
legen etc.),  
d) Anlage von Gehölzstreifen (Feldhecken) und Einzelgehölzen,  
e) Teiche und Tümpel in der Feldflur (Artenschutzmaßnahmen für Amphibien) 
f) Freiwillige Umstellung auf Bio-Bewirtschaftung während des Umstellungsprozesses.  
 
Zudem sind „vorhandene Biotope auf Kölner Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen. 
Ziel ist die Erhöhung der Biodiversität und eine Verbesserung des Artenschutzes. Dabei sollte bei 
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen u.a. geprüft werden, ob die jeweilige Fläche ganz oder teil-
weise als ökologischer Trittstein geeignet ist, einen funktionalen Kontakt zwischen Bioto-
pen/Lebensräumen zu schaffen, auch wenn dafür die Fläche von der Bewirtschaftung freigestellt 
werden muss.“  
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=756138&type=do 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:  
 
1. Wie ist der Sachstand in der Umsetzung der Beauftragungen? 
 
2. Wie viel landwirtschaftlich genutzte Flächen welcher Größe wurden bereits als geeignete 
„Trittsteine im Biotopverbund“ identifiziert und umgewidmet?  
 
3. Wie viele der in AN/1311/2019 unter a) - f) genannten geförderten Maßnahmen konnten be-
reits in welchem Umfang umgesetzt werden? 
 
4. Für welche dieser Maßnahmen und auf welchen Flächen sind weitere Umsetzungen in Absicht 
oder Planung, um das Anlegen solcher „Trittsteine“ auch im Kleinen zu fördern?

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Antworten der Verwaltung: 
 
Der o.g. Beschluss (AN/1311/2019) „Vernetzung von Ökosystemen“ beinhaltet zwei Schwerpunkte: 
Erstens Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen und Strukturelementen in der Agrarlandschaft in 
Zusammenarbeit mit den Pächter*innen und zweitens Vernetzung vorhandener Biotope durch geeig-
nete Maßnahmen. 
 
Zu 1.) Wie ist der Sachstand in der Umsetzung der Beauftragungen? 
 
Die Verwaltung wird beim Neuabschluss von Pachtverträgen zwischen der Stadt Köln und 
landwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen der Stadt Köln bewirtschaften, den auf Basis des 
Beschlusses AN/0988/2019 entwickelten Kriterienkatalog umsetzen. Die Laufzeit der beste-
henden Verträge beträgt noch weitere 6 Jahre (Vertragsende im Jahr 2028).  
Bzgl. des Artenschutzes beinhaltet der Kriterienkatalog die Artenvielfalt im Gesamtbetrieb zur 
Förderung der Biodiversität, da vielfältiger Anbau auch vielfältige Nahrungs - und Deckungs-
räume bietet. Im Gegensatz zu monokulturellem Anbau ist bei vielfältigeren Feldern auch we-
niger Pflanzenschutz und Dünger nötig, so dass die Artenvielfalt im Gesamtbetrieb insgesamt 
ein wichtiges Kriterium bildet. Bei einer maximalen Erreichbarkeit von 2 Punkten erreichen die 
landwirtschaftlichen Betriebe erst bei mehr als 5 Sorten 1 Punkt und bei über 10 Sorten 2 
Punkte. 
 
Das Instrument des Vertragsnaturschutzes für die Förderung von Natur- und Artenschutz-
maßnahmen in der Landwirtschaft ist bei der Stadt Köln noch nicht existent. In den nächsten 
Jahren soll geprüft werden, ob die Einführung des Vertragsnaturschutzes möglich ist. Die Un-
tere Naturschutzbehörde hat für die nächsten Jahre im Haushalt Geld für Verträge mit den 
Landwirten, die dem Naturschutz zu Gute kommen, zur Verfügung gestellt.  
In Kooperation mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln bietet die Untere Natur-
schutzbehörde analog zum Vertragsnaturschutz den Landwirten Pakete an. Eine digitale Info-
veranstaltung mit verschiedenen Landwirten hat letztes Jahr bereits stattgefunden. 
Dieses Jahr konnten bereits vier Landwirte für Feldvogelmaßnahmen (Feldvogelinseln, Ab-
stimmung Fruchtfolge.) gewonnen werden. Aktuell wurden auch schon balzende Kiebitze auf 
den abgestimmten Flächen vorgefunden. Die Landwirte werden für ihre Ausfälle über abge-
schlossene Verträge entschädigt.  
Weitere Maßnahmen wie für die Wechsel- und die Kreuzkröte (Tümpel) oder Ackerrandstrei-
fen sind dieses Jahr geplant.  
Von März bis Juni wurden auch Kartierungen auf dem Kölner Stadtgebiet zur Erfassung der 
Vorkommen von Rebhuhn, Kiebitz, Schafstelze und Wachtel beauftragt. Anhand dieser Daten 
sollen weitere Maßnahmen mit den Landwirten abgestimmt werden.  
 
Zu 2.) Wie viel landwirtschaftlich genutzte Flächen welcher Größe wurden bereits als geeigne-
te „Tritt-steine im Biotopverbund“ identifiziert und umgewidmet? 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung Anfang 2021 beauftragt einen Masterplan Stadt-
grün zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Masterplanes soll u.a. aufgezeigt werden wie vorhan-
dene Biotope und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft zu einem Biotopver-
bundsystem vernetzt werden können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden nach der 
Sommerpause dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vorgestellt. Mit dem Konzept Master-
plan Stadtgrün wird dann ein strategisches Konzept zur Biotopvernetzung vorliegen. 
Im Vorfeld sind jedoch schon Maßnahmen umgesetzt worden, siehe unter 3.. 
 
Wichtige Zerschneidungsfaktoren sind Straßen und nächtliche Beleuchtungen. Hierzu findet in 
diesem Jahr eine Untersuchung der Naturschutzstation Leverkusen-Köln statt, die die kri-
tischsten Stellen identifizieren soll, an denen insbesondere Amphibien überfahren werden. 
Hierzu wird sie entsprechende Schutzmaßnahmen entwickeln. Daneben wird in diesem Jahr 
das Ergebnis der Lichtbefliegung der FU-Berlin vorliegen. Auf Basis beider Untersuchungen 
sollen dann Maßnahmen umgesetzt werden, die die Zerschneidungswirkung vermindern. Dies 
wird auch den Lebensräume in der Agrarlandschaft zugutekommen.

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Zu 3.) Wie viele der in AN/1311/2019 unter a) - f) genannten geförderten Maßnahmen konnten 
bereits in welchem Umfang umgesetzt werden? 
 
Die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen ist unabhängig von einer Förderung der 
Umsetzung durch die Pächter*innen grundsätzlich ein Ziel der Fachverwaltung. Zum Teil wer-
den diese Maßnahmen auf von der Pacht freigestellten Landwirtschaftsflächen durch die 
Fachverwaltungen umgesetzt. 
 
Wie in der Beantwortung zur Frage 1 (erstens) bereits erläutert, ist die Untere Naturschutzbe-
hörde in Zusammenarbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen -Köln dabei, Maß-
nahmen, die dem Naturschutz dienen, mit Landwirten abzustimmen. Dies läuft analog zu den 
bereits existieren Vertragsnaturschutzpaketen.  
 
a) / b) Anlage von mehrjährigen Blühstreifen / Artenschutzäckern: Landwirtschaftliche Betriebe 
müssen seit 2015 grundsätzlich 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen 
bereitstellen, die im Interesse des Umweltschutzes zu nutzen sind - etwa als Streuobstwiesen, 
Hecken am Feldrand, Blühschneisen oder Blühstreifen. Im Zuge des Neuabschlusses der 
Pachtverträge sollen landwirtschaftliche Betriebe, die nicht nur die geforderten 5 Prozent, 
sondern mehr als 10 Prozent ihrer Flächen als ökologische Vorrangflächen bewirtschaften, 
bevorzugt werden. Weitere Angaben kann ich dazu nicht machen. 
 
c) Hierzu können von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine Angaben gemacht wer-
den. 
 
d) Gehölzstreifen: Der Rat hat zur Umsetzung von Gehölzstreifen und Hecken insgesamt 
400.000 € zur Verfügung gestellt. Aufbauend auf dem vom BUND durchgeführten „Heckenpro-
jekt“ und in enger Abstimmung mit dem BUND, werden ab Herbst 2022 entsprechende He-
ckenpflanzungen umgesetzt. 
 
e) Teiche und Tümpel: Der Rat hat zur Anlage von Teichen und Tümpeln insgesamt 100.000 
€ zur Verfügung gestellt. Zurzeit findet eine Abstimmung mit der Biologischen Station Lever-
kusen/Köln über die Lage statt. 
 
Zu 4.) Für welche dieser Maßnahmen und auf welchen Flächen sind weitere Umsetzungen in 
Absicht oder Planung, um das Anlegen solcher „Trittsteine“ auch im Kleinen zu fördern? 
 
Mit dem Konzept Masterplan Stadtgrün wird ein strategisches Konzept zur Biotopvernetzung 
als Grundlage für die Umsetzung weiterer Maßnahmen vorliegen. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1223/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.05.2022
Erstellt
08.04.2022 11:38