V/0021/2023
Wahl eines/einer 2. stellv. Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1840 Zeichen
V/0021/2023 V/0021/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl eines/einer 2. stellv. Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum/Zur 2. Stellv. Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Herr Ralf Kiewit, 2. stellv. Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Nord, hat mit Wirkung zum 08.01.2023 sein Amt als 2. stellv. Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Nord niedergelegt. Sein Mandat in der Bezirksvertretung Münster-Nord wird er weiter ausüben. Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl ei- nes/einer 2. stellv. Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende Anwen- dung. Gemäß § 36 A bs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein/e 2. stellv. Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gülti- gen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stim- menzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meis- ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Amt für Bürger - und Ratsservice 10.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0021/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2023
- Erstellt
- 09.01.2023 12:35