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AN/0310/2023

Schnelle Bearbeitung von Visaverfahren nach der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 23.02.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 18.04.2023, TOP 3.3

SPD Liste - Anfrage Schnelle Bearbeitung von Visaverfahren nach der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien

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SPD Liste - Anfrage Schnelle Bearbeitung von Visaverfahren nach der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien

5376 Zeichen

SPD-Liste 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
AN/0310/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat  28.02.2023 
 
Schnelle Bearbeitung von Visav erfahren nach der Erdbebenkatastrophe  in der 
Türkei und in Syrien 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommen-
den Sitzung des Integrationsrates zu setzen: 
 
Nach den schrecklichen Erdbeben im Südosten der Türkei und im Nordwesten Syriens 
sind neben der direkten Vor -Ort-Hilfe auch die Bemühungen um die humanitäre  Auf-
nahme von Betroffenen angelaufen.  
Es bestehen viele familiäre Verbindungen von Kölner Türk*innen und Kurd*innen und 
seit dem syrischen Bürgerkrieg auch in die vom Beben betroffenen syrischen Ge-
biete. Viele der Millionen betroffenen Menschen harren bei eisigen Temperaturen 
ohne Obdach aus. Klar ist, dass die staatlichen Hilfsbemühungen des türkischen wie 
des syrischen Staates nicht annähernd ausreichend erscheinen, für die unhaltbare 
Lage vor Ort Abhilfe zu schaffen. 
 
Leider verhindern die gegenwärtigen Visabestimmungen zur Einreise in die Bundes-
republik Deutschland (noch), dass Überlebende schnellstmöglich Zuflucht in 
Deutschland finden können. Auch im durch das Auswärtige Amt jüngst vereinfachten 
Verfahren zur Einreise ist die Vorlage zahlreicher Dokumente vorgesehen, wozu ein 
Reisepass, ein Wohnsitznachweis mit Historie oder ein Verwandtschaftsnachweis 
zählen.1  
                                                 
1  https ://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-
fa q/2581294

Dies gilt, wenn Angehörige von Erdbebenopfern ersten oder zweiten Grades ihre 
Verwandten zu sich holen möchten. Sie müssen darüber hinaus eine Verpflichtungs-
erklärung bei den örtlichen Ausländerämtern einreichen, mit der sie erklären, für alle 
entstehenden Kosten aufzukommen. 
 
Es gibt jedoch auch Hinweise, wonach dieses Erfordernis eines Identitätsnachweises 
zeitnah in einer weiteren Ausnahmeregelung wegfallen könnte, da viele Erdbebenop-
fer ähnlich wie bei den schweren Unwettern über Nordrhein-Westfalen und Rhein-
land-Pfalz in 2021 ihre Dokumente verloren haben. Menschen in den türkischen Erd-
bebengebieten müssen einem Sprecher des Auswärtigen Amtes zufolge mit einer 
fünftägigen Bearbeitungsdauer rechnen – vorausgesetzt, sie haben beim Erstantrag 
bereits alle nötigen Unterlagen beisammen. Das würde eine rasche Bearbeitung er-
möglichen 
 
Bekannt ist allerdings auch, dass das Kölner Ausländeramt bei der Bearbeitung wich-
tiger Anträge einen erheblichen Rückstau vor sich her schiebt. Dabei ist Köln freilich 
keine Ausnahme. Die Organisation Pro Asyl machte jüngst darauf aufmerksam, dass 
zur Bearbeitung der anstehenden Aufgaben eine funktionierende Verwaltung auf 
Bund- und Länder-, aber eben auch auf kommunaler Ebene vonnöten ist. Die gegen-
wärtigen Wartezeiten aber hätten erhebliche Konsequenzen sowohl für die Men-
schen als auch für die migrationspolitischen Maßnahmen wie das Chancenaufent-
haltsrecht. Nun kommen noch die Aufgaben der Aufnahme von Erdbebenopfern 
hinzu: Die Abwicklung von Visaverfahren sowie die Entgegennahme und Bearbei-
tung der Verpflichtungserklärungen der Angehörigen von Erdbebenopfern. 
Pro Asyl schlägt u.a. vor, Ämter und Betroffene durch die reguläre Gewährung von 
Duldungen um jeweils sechs Monate zu entlasten, wie dies bereits im Land Berlin 
praktiziert wird. 
 
Für Verwandte von Erdbebenbetroffenen hat die Stadt Dortmund auf ihrer Home-
page die notwendigen Informationen übersichtlich und mit Übersetzung in die rele-
vanten Sprachen Türkisch, Arabisch und Kurdisch aufgelistet.2 Eine entsprechende 
Übersicht für Kölner*innen, die ihre Angehörigen zu sich holen möchten, gibt es 
nicht.  
 
Daher fragen wir die Verwaltung: 
1. Wie gedenkt die Verwaltung, abgegebene Verpflichtungserklärungen in ange-
messenem Zeitrahmen von den Dienststellen der Ausländerbehörde abarbeiten 
zu lassen, sodass die Bearbeitungsdauer am Ende nicht wesentlich länger als 
diejenige der Visavergaben in den Erdbebengebieten ist? Wird es z. B. eine 
Task Force geben? 
2. Wie gedenkt die Verwaltung, Kölner Bürger*innen über die erforderlichen Un-
terlagen sowohl für die Visabeantragung durch die Erdbebenopfer als auch für 
die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu informieren? 
3. Gibt es bereits Pläne, wie in Dortmund eine Informationsseite auf der städti-
schen Website zu veröffentlichen? 
                                                 
2  https ://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/internationales/informationen_zum_erdbeben_in_der_tuerkei_un-
d_s yri en/index.html

4. Wie schätzt die Verwaltung die Vorschläge3 von Pro Asyl ein? 
 
Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort auch dem AVR und dem Ausschuss für 
Soziales und Senior*innen zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Turan Özküçük      gez. Christian Joisten  
Für die SPD-Liste     SPD-Fraktionsvorsitzender 
                                                 
3  https ://www.proasyl.de/news/entlastung-der-auslaenderbehoerden-mehr-personal-mentalitaetswechsel-und-schnelle-
ma s snahmen/

Beratungsverlauf (1)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0310/2023
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
23.02.2023
Erstellt
23.02.2023 10:47