3557/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot E-Scooter", Az.: 64/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de] Gesendet: Montag, 3. April 2023 10:47 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 03.04.2023 10:47:26 an Sie geschickt Anliegen: Verbot E-Scooter in Köln wie in Paris-bitte macht es genauso. E Scooter fahren super aggressiv- oft gegen die Richtung Fahrradweg, sowie auf Gehwegen. Häufig zu zweit auf einem. Kacheln- obwohl nicht erlaubt - durch die Fußgängerzone in der Innenstadt- von Parkwegen ganz zu schweigen. Wenn man nicht zusammengeschlagen werden will, sollte man sie nicht darauf aufmerksam machen, was ich wenn freundlich versucht habe. War jedes Mal ne knappe Geschichte. Von wilden abstellen und was Abends/nachts los ist mit den angetrunkenen Fahrern will ich gar nicht schreiben. Es ist zu 80 % eine asoziale, gefährdende Klientel. Darum bitte endlich dringstens sofortiges Aus für E-Scooter, hoffnungsvolle Grüße Fam. und zahlreiche Freunde
Anlage 2 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 30. April 2023 13:17 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.04.2023 13:17:17 an Sie geschickt Anliegen: Es kommt immer wieder vor, wenn ich abends mit meinem Fahrrad seitlich an der Rheinuferstraße fahre, dass E-Scooter quer auf dem Weg liegen. In der Dunkelheit sind sie kaum rechtzeitig zu erkennen, so dass ich gestern beinahe gestürzt wäre. Wann kommt es endlich wir in Paris zum Verbot dieser Fahrzeuge?
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 07.11.2023 3557/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot E-Scooter", Az.: 64/23 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 23.10.2023 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 4 Auszug aus der Niederschrift BAB 23.10.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2023 Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 öffentlich 3.1 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Verbot E-Scooter", Aktenzeichen 64/23 Der Ausschussvorsitzende Herr Derichsweiler weist darauf hin, dass zu dem Thema „E-Scooter“ drei Bürgereingaben vorliegen, die aufgrund des nahezu gleichen Anlie- gens gebündelt behandelt werden. Anwesend sei jedoch lediglich einer der Petenten, der sein Anliegen vortragen wird sowie die Fachverwaltung. Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er schildert, dass der Umgang mit den Verleih-E- Scooter seit Jahren ein Ärgernis sei. Ob es nun die Fahrweise oder das unsachge- mäße Abstellen betrifft. Teilweise landen die Verleih-E-Scooter im Rhein. Dies sei nicht Sinn der Sache. Das neuerlich durch ein Referendum in Paris durchgesetzte Verbot von E-Scootern habe ihn dazu veranlasst, sich an die Oberbürgermeisterin zu wenden mit dem Anliegen, ob man es Paris nicht gleichtun könne. Rechtlich sei ein Referendum nach dem Vorbild Paris´ wohl nicht möglich, aber durch entsprechende Richtlinien können die Verleihfirmen dazu angehalten werden im Rahmen einer Hal- terhaftung auf die Mieter durchzugreifen. Sofern es solche Richtlinien bereits gibt, muss die Einhaltung der Richtlinien stärker verfolgt werden. Herr Leitow, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, erläutert, dass es rechtlich nicht möglich sei, das Verleihen von E-Scootern zu verbieten. Hierzu gebe es klare Gesetzeslagen. Es handelt sich um ein deutschlandweit zugelassenes Verkehrsmittel. Das gilt es in die Stadt so zu integrieren wie es beim Kfz, Fahrrad, und anderen Ver- kehrsmittel ebenfalls der Fall ist. Rechtlich ginge es nicht, aber auch nicht hinsichtlich der Mobilität, die sich die Stadt vorstellt. Grundsätzlich verfüge man über Parameter um die Mobilität durch E-Scooter weiter auszubauen und zu optimieren. Hieran werde gearbeitet. Ein stadtweites Verbot sei allerdings nicht umsetzbar. Herr Janke, Amt für öffentliche Ordnung, weist darauf hin, dass in der nächsten Sit- zung des Verkehrsausschusses eine Vorlage zum Thema Halterhaftung behandelt wird. Es wird dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und man könne dort auch etwas zu diesem Punkt finden. Lars Wahlen, Die Grünen, bedankt sich für die Eingabe bei den Petenten. Er umreißt warum ein Verbot von Verleih-E-Scootern rechtlich nicht möglich ist. Zugelassen seien diese aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen. Gleiches trifft zu für das Abstellen der E-Scooter. Hiergegen könne weder der Rat noch mit einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid vorgegangen werden. Die Probleme wurden aber erkannt und um diesen entgegenzuwirken eine Nutzungssatzung erlassen, in der z.B. für das Abstel- len der E-Scooter eine Gebührenpflicht geregelt ist. Die Verleiher haben hiergegen geklagt. In der ersten Instanz habe die Stadt Köln Recht bekommen. Weiteres müsse abgewartet werden. Da eine Nutzungssatzung wenig Gestaltungsspielraum bietet, habe man im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens weitergehende gestal- terische Möglichkeiten geschaffen um den Verleiher Vorgaben machen zu können, wie viele E-Scooter in welchen Stadtteilen ausgebracht werden dürfen um eine Ent- zerrung herbeizuführen. In der Altstadt habe man gute Erfahrungen gemacht mit den speziell für E-Scooter eingerichteten Abstellzonen. Es sei beschlossen, und die Ver- waltung bereits dabei, weitere Abstellzonen in der Stadt einzurichten. Herr Wahlen, Die Grünen, schlägt vor folgenden Beschluss zu fassen: „Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tent*innen für die Eingaben. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 19.07.2021 (AN/1553/2021) ausrei- chende Abstellflächen für E-Scooter zu schaffen. Soweit technisch möglich sollen die Verleiher gewährleisten, dass das Abstellen auf den definierten bzw. erlaubten Flä- chen eingehalten wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung mit den Verleihern klären, wie die Nutzer*innen verstärkt auf die Einhaltung der StVO hingewiesen werden kön- nen. Ein Verbot von E-Scootern kann mangels Rechtsgrundlage nicht umgesetzt wer- den. Der Beschluss ist dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.“ Herr Erkelenz, CDU, dankt Herrn Wahlen für seine Ausführungen. Er berichtet, dass ein Betreiber die Gebühren für den E-Scooter-Verleih gesenkt habe, ein anderer habe seine Verleihdienstleistung eingestellt. Man möge dies gut finden oder auch nicht. Aber die Erhebung der Gebühren zeige seine Wirkung. Den eben vorgeschlagenen Antrag begrüße man. Frau Oedingen, SPD, berichtet, dass die SPD-Fraktion genau diesen Antrag in den Hauptausschuss in 2021 eingebracht hat, der dann geändert beschlossen worden ist. Was die Politik auf den Weg gebracht hat, sei durch Herrn Wahlen bereits ausführlich dargelegt worden. Der Beschlussvorschlag, der sich auch auf den Antrag im Haupt- ausschuss bezieht, könne man mittragen. Frau Oedingen bittet, alles dem Verkehrs- ausschuss zur Kenntnis zu geben. Frau Hildebrandt, Die Linke, erläutert, dass vor dem Hintergrund des nicht geordneten Umgangs mit den E-Scootern, es Abstellplätze wird geben müssen, und zwar in der Weise, dass der Mietvertrag weiterläuft wenn der E-Scooter wahllos irgendwo abge- stellt wird. Der ursprüngliche Gedanke bei der Einführung der Verleih-Scooter, nach dem Motto „nimm dir den Roller wo du gerade bist, fahre damit wohin du möchtest“ kann dann zwar nicht mehr uneingeschränkt gelebt werden, aber es könne auch nicht alles so bleiben wie bisher. Dann bliebe noch die Frage, wie man einen sachgemäßen Um- gang mit privaten E-Scooter sicherstellen kann. Frau Schöppen, bedankt sich bei dem Petenten für die nachvollziehbare Eingabe. Sie sehe die Probleme, die der nicht sachgerechte Umgang mit den E-Scootern verur- sacht. Sie sei aber gegen ein Verbot, da sie für diese Probleme andere Lösungsan- sätze sieht. In an den ÖPNV schlecht angebundenen Außenbezirken bringe die E- Scooter Nutzung für die Menschen eine Erleichterung, z.B. zur Arbeit zu kommen. Der erwähnte Beschluss aus dem Hauptausschuss müsse schnellstens umgesetzt wer- den. Frau Schöppen macht folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tent*innen für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die folgenden Maßnahmen - wie schon beschlossen im Hauptausschuss vom 19.07.2021 (AN/1553/2021) - schnellstmöglich umzusetzen: Senkung der An- zahl von E-Scootern im Kölner Stadtgebiet auf 10.000 Stück und systematische Markierung fester Park - bzw. Abstellflächen für E- Scooter im Kölner Verkehrs- raum; 2. Bestehende Standards für E-Scooter-Anbieter zu prüfen und neu zu definieren, damit diese wirksam verpflichtet werden, geeignete Konzepte gegen Fehl - oder Missbrauch von E-Scooter zu entwickeln und effektiv umzusetzen, wie beispiels- weise: Soweit technisch möglich sollen Verleiher gewährleisten, dass das Ab- stellen auf den definierten bzw. erlaubten Flächen eingehalten wird sowie dass die Verwaltung mit den Verleihern klärt, wie Nutzer*innen verstärkt auf die Ein- haltung der StVO hingewiesen werden können. 3. Darauf hinzuwirken, dass im Kölner Stadtgebiet verstärkt Kontrollen und Ver- kehrsraumüberwachungen durch die Polizei - und Ordnungsbehörden erfolgen, um Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrer*innen stärker zu ahnden; 4. Den Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden sowie den Verkehrsausschuss im zweiten Quartal des Jahres 2024 über die erfolgten Maßnahmen zu unterrichten.“ Frau Gabrysch, Klimafreunde, bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe sowie bei Frau Schöppen für die guten Anregungen und Ideen und schließt sich diesen voll- umfänglich an. I Beschlussvorschlag: FDP „Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tent*innen für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt: 5. Die folgenden Maßnahmen - wie schon beschlossen im Hauptausschuss vom 19.07.2021 (AN/1553/2021) - schnellstmöglich umzusetzen: Senkung der An- zahl von E-Scootern im Kölner Stadtgebiet auf 10.000 Stück und systematische Markierung fester Park - bzw. Abstellflächen für E- Scooter im Kölner Verkehrs- raum; 6. Bestehende Standards für E-Scooter-Anbieter zu prüfen und neu zu definieren, damit diese wirksam verpflichtet werden, geeignete Konzepte gegen Fehl - oder Missbrauch von E-Scooter zu entwickeln und effektiv umzusetzen, wie beispiels- weise: Soweit technisch möglich sollen Verleiher gewährleisten, dass das Ab- stellen auf den definierten bzw. erlaubten Flächen eingehalten wird sowie dass die Verwaltung mit den Verleihern klärt, wie Nutzer*innen verstärkt auf die Ein- haltung der StVO hingewiesen werden können. 7. Darauf hinzuwirken, dass im Kölner Stadtgebiet verstärkt Kontrollen und Ver- kehrsraumüberwachungen durch die Polizei - und Ordnungsbehörden erfolgen, um Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrer*innen stärker zu ahnden; 8. Den Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden sowie den Verkehrsausschuss im zweiten Quartal des Jahres 2024 über die erfolgten Maßnahmen zu unterrichten.“ II Beschlussvorschlag: Grüne „Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tent*innen für die Eingaben. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 19.07.2021 (AN/1553/2021) ausrei- chende Abstellflächen für E-Scooter zu schaffen. Soweit technisch möglich sollen die Verleiher gewährleisten, dass das Abstellen auf den definierten bzw. erlaubten Flä- chen eingehalten wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung mit den Verleihern klären, wie die Nutzer*innen verstärkt auf die Einhaltung der StVO hingewiesen werden kön- nen. Ein Verbot von E-Scootern kann mangels Rechtsgrundlage nicht umgesetzt wer- den. Der Beschluss ist dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.“ Abstimmungsergebnis: Zu I Beschlussvorschlag: FDP: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, SPD, Die Linke gegen die Stimmen von FDP und Klima Freunde abgelehnt. Zu II Beschlussvorschlag: Grüne: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3 Eingabe
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Empf. Dat./-Zeit 13/09/2023 08:22 ··- SEP 13 '23 08:38 -------·••"·•··--·--------------------+49 TO: P.001 +49 221 221 22211 501 \. lff/stadtKöln- , den 12.9.2023 Tel. Fax Eingang 1 9. Sep. 2023 Eingang 1 3. Sep. 2023 ,, 1 t Die Oberbürgermeisterin 11000/21 • ZC'ntral0 Oit•nste Post- und Druckservice (]-,11•1 Stadt Köln : · Bürgeramt Innenstadt/ 02-1 i An Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Frau Henrteue R e k e r ": lt ff :,( (),JI 2-'l Eingang 1 3. Sep. 2023 H;,tonsches Rathaus ;J. f .&41 Fax 0221 / 221- 22211 1 Die Oberbürgermeisterin Betr.: E -Roller der Vermletffrmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Eingang 15. Sep. die Bürger der Weltstadt Parts haben sich am L September selbständig von einer Plage befreit. Als Bürger der Stadt Köln und als Wähler, der Ihnen 2015 und 2020 seine Stimme gegeben hat, ersuche ich Sie, dem Vorbild Ihrer Amtskollegin, Frau Hidalgo, zu folgen und auch die Bürger der Stadt Köln über die Elektro-Ver1elh-Rofler in einem Referendum abstlmmsn zu lassen. Denn Ich fürchte, Rat und Verwaltung der Stadt Köln werden allein weder die Kraft noch den Mut haben, das Problem effektiv anzugehen. Vlelen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen PS Ich bitte um kune Eingangsbestätigung meines Schreibens.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3557/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.11.2023
- Erstellt
- 02.11.2023 13:46