2007/0538
Städtische Sporthalle am Böllenfalltor hier: Mietpreistarif für außersportliche Veranstaltungen
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~#Tabelle111üÌsYSporthalle am Böllenfalltorgültig seit 01. Januar 200201.
Sporthalle@Gesamtkosten (Nutzung bis zu 5 Stunden pro Veranstaltung und TagKosten je weitere Stunde!höchstens aber insgesamt täglich a)b)\für die Tage, an denen lediglich der Aufbau/Abbau stattfinden, beträgt der Mietpreis pro Tag&bei stundenweiser Benutzung pro Stundec)zbei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit besonderer Zielrichtung kann eine Mietpauschale vereinbart werden[hýDer angegebene Mietpreis beinhaltet den Foyerraum, Garderobenraum im Foyer, Sportlerumkleiden, vorhandene Hallenbeleuchtung, Heizung, Bestuhlung nach Wahl im Rahmen der bauaufsichtlich genehmigten Bestuhlungspläne sowie die Reinigung im normalen Umfang.(]jàê02.$Einrichtungen und technische AnlagenBühnenaufbauBodenabdeckung - nur Fluchtwege#Bodenabdeckung - gesamte Sporthalled)vorhandene Ela-Anlagee)+Bedienung der Ela-Anlage / Regie pro Stundef)"Konzertflügel (zuzüglich Stimmung)g)Klavier (zuzüglich Stimmung)h)Reihen-/StuhlnumerierungDie Sporthalle enthält keine speziellen Bühnen- bzw. Dekorationsbeleuchtungen. Entsprechende Einrichtungen sind vom Veranstalter zu installieren.03.SonderleistungenRReinigung und Entsorgung über den normalen Umfang hinaus wird gesondert berechnet.0Garderobendienst ist vom Veranstalter zu stellenSSonderleistungen werden gegebenenfalls nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.04.Catering/GastronomieDie gastronomische Versorgung wird durch den Mieter nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin in eigener Zuständigkeit vorgenommen.´Bei gewerblichen (mittelbar oder unmittelbar auf Gewinnerzielung gerichteten) Veranstaltungen ist an die Vermieterin eine Kostenpauschale in Höhe von 250,00 Euro pro Trag zu zahlenBei Inanspruchnahme zusätzlicher, nicht in dieser Aufstellung enthaltener Leistungen behält sich die Vermieterin entsprechende Berechnung vor.tDie im Mietpreistarif aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer..Nutzung pro Veranstaltungstag bis zu 5 Stunden_für die Tage, an denen lediglich der Auf- oder Abbau stattfindet, beträgt der Mietpreis pro TagüDer angegebene Mietpreis beinhaltet den Foyerraum, Garderobenraum im Foyer, Sportlerumkleiden, vorhandene Hallenbeleuchtung, Heizung, Bestuhlung nach Wahl im Rahmen der bauaufsichtlich genehmigten Bestuhlungspläne sowie die Reinigung im normalen Umfang(_jàêBühne:Bodenabdeckung:bisherige Position g) entfällt3Reihen-/Stuhlnumerierung durch städtisches Personal[Die gastronomische Versorgung ist durch den Mieter in eigener Zuständigkeit zu veranlassen.Als sogenannter "Künstlerraum" kann der ehemalige "blaue Salon" genutzt werden, dessen Nutzung ebenfalls im vorgenannten Mietpreis enthalten ist.ider Bühnenaufbau und der Bühnenabbau wird durch städtisches Personal vorgenommen. Der Aufbaupreis beträgt3,00 ¬ / qmkdie Bodenabdeckung - nur Fluchtwege - wird durch städtisches Personal vorgenommen. Der Auslegepreis beträgt$0,50 ¬ / qmpdie Bodenabdeckung - gesamte Sporthalle - wird durch städtisches Personal vorgenommen. Der Auslegepreis beträgt*
Konzertflügel8zuzüglich der Kosten für die Stimmung des Konzertflügelsi):Aufbau und Abbau der Bestuhlung durch städtisches Personalbis zu 800 Zuschauernbis zu 1.500 Zuschauernüber 1.500 Zuschauern!Die maximale Bühnengröße beträgt:0,60 m hoch = 156 qm1,00 m hoch = 156 qm1,20 m hoch = 96 qmcGrundlegend wird die Reinigung und Entsorgung über den normalen Umfang hinaus gesondert berechnet. GDer Garderobendienst ist bei Bedarf vom Veranstalter selbst zu stellen.gDer Toilettendienst ist vom Veranstalter zu stellen. Hierfür darf keine Nutzungsgebühr verlangt werden.ÜDurch den Verkauf der Speisen hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass der angefallene Abfall auf seine Kosten entsorgt wird. Hierfür sind entsprechende Müllcontainer zu beauftragen - siehe hierzu Position 03. - Den städtischen Mitarbeitern, die an der jeweiligen Veranstaltung ihren Dienst verrichten, ist der Zutritt zu allen Räumlichkeiten zu gewähren.nt05.#Werbung in den Veranstaltungsräumengültig ab 01. Januar 20087Bedienung der technischen Anlage, Regie etc. pro Stunde¦Die Sporthalle hat keinerlei spezielle Bühnen- bzw. Dekorationsbeleuchtungen. Entsprechende Einrichtungen sind gegebenenfalls vom Veranstalter selbst zu installieren.gBei Vergabe des Caterings/Gastronomie an einen gewerblichen Caterer, ist hierfür pro Tag zu entrichten:QYGMietpreistarif und Leistungskatalog für außersportliche Veranstaltungen.ab 5 Stunden, höchstens aber insgesamt täglichKosten für eine zusätzliche Reinigung - gegebenenfalls Sonderreinigung - aufgrund des Charakters der Veranstaltung, hat der Veranstalter selbst zu tragen.die Bodenabdeckung der Halle - nur Teilbereiche bei entsprechender Veranstaltung etc. - wird durch städtisches Personal vorgenommen. Der Auslegepreis beträgtY8Nutzung der fest installierten Ela-Anlage mit 1 Mikrofon6zusätzlicher Aufbau von Lautsprechern, Mikrofonen etc.Sonstige LeistungenjDie Inanspruchnahme weiterer Leistungen außerhalb dieses Katalogs erfolgt in einer gesonderten Berechnung.zJede Art der Werbung in den Mieträumen und deren unmittelbarer Umgebung bedarf der besonderen Genehmigung der Vermieterin.YBei genehmigter Werbung für Dritte wird von der Vermieterin eine pauschale Gebühr erhoben"bisherige Position c) entfällt¥Bei Nichterfüllung obiger "Sonstige Leistungen" werden vom Vermieter nach der Veranstaltung die hierfür entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung gestellt werden.ÿZX. âB:îP
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.10.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0538 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Städtische Sporthalle am Böllenfalltor hier: Mietpreistarif für außersportliche Veranstaltungen Vorlage vom: 26.09.2007 Beschlussvorschlag: Dem neuen Mietpreistarif mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wird zugestimmt. Anlagen: Mietpreis für außersportliche Veranstaltungen in der Böllenfalltorhalle Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 26. September 2007: Nachdem die Sporthalle am Böllenfalltor für außersportliche Veranstaltungen umgebaut wurde, ist mit Beschluss des Magistrats der Mietpreistarif letztmals im Mai 2001 hierzu festgelegt worden. Die intensive Nutzung, die genauere und bessere Berechnung einzelner Dienstleistungen oder Produkte für die Inanspruchnahme der Sporthalle einschließlich Nebenräumen, macht einerseits die Fortschreibung und Anpassung des seitherigen Mietpreistarifs notwendig, eröffnet andererseits die Möglichkeiten höherer Einnahmen. Die Neuregelung soll mit Wirkung vom 01. Januar 2008 in Kraft treten. Darmstadt, 26.09.2007 52-Ras/Pi Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0538
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00