1093/2023
Institutionelle Förderung des Vereins EIT Culture & Creativity e. V. für die Haushaltsjahre 2023-2030
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Anlage 1 Vorab-Auszug Niederschrift Wirtschaftsausschuss vom 25.05.2023
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G eschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Zimmermann Telefon: (0221) 221 31878 Fax: (0221) E-Mail: Birgit.Zimmermann@stadt- koeln.de Datum: 05.06.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 25.05.2023 öffentlich 16.1 Institutionelle Förderung des Vereins EIT Culture & Creativity e. V. für die Haushaltsjahre 2023-2030 1093/2023 RM Schneeloch (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt, die Vorlage aufgrund der kurz- fristigen Hinzusetzung auf die Tagesordnung ohne Votum in die nachfolgenden Gre- mien zu verweisen. Sie erinnert an die Presseberichterstattung zur Ansiedelung des EIT C & C Ende letz- ten Jahres. Nach ihrer Wahrnehmung wurde in den Medien die beabsichtigte Nieder- lassung des Vereins in Köln sehr begrüßt. Sie hat aus der Beschlussvorlage entnommen, dass der Verein sowie die zu grün- dende GmbH die Trägerstruktur für die Abwicklung der Fördermittel aus der Europäi- schen Union bilden. Sie bittet darum, das Trägerkonstrukt und die Aufgabenverteilung noch einmal genauer zu erklären. Des Weiteren bittet sie die anwesende erste Vorsit- zende des Vereins, Frau Oommen-Hirschberg sowie die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses, folgende Fragen schriftlich zur Niederschrift zu be- antworten: • sie stellt fest, dass Mittel für die Einzelhandelsförderung aus dem politischen Veränderungsnachweis zur Finanzierung verwendet werden, die für diesen Zweck nicht vorgesehen waren. Sie fragt nach, welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Einzelhandelsförderung im Gegenzug wegfallen sollen und wa- rum ausgerechnet auf dieses Budget zugegriffen wird • sie hat dem Text der Beschlussvorlage entnommen, dass neben Projektförde- rungen auch Ausbildungen bis hin zum Masterstudiengang angeboten werden und bittet um Erläuterung, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen • sie fragt nach, wann die Gründung der GmbH erfolgen soll • sie stellt fest, dass nach der Darstellung in der Vorlage ab dem Jahr 2025 die Mittel aus dem Budget der Köln Business finanziert werden. Sie möchte wis- sen, warum das nicht bereits für die Jahre 2023 und 2024 realisiert werden kann Anlage 1 Anmerkung der Verwaltung zur letzten Frage: es handelt sich um einen Lesefehler. Die Finanzierung erfolgt laut dem Vorlagentext ab dem Jahr 2025 durch Umschichtun- gen aus dem Budget des Dezernates für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales. SB Blümel (auf Vorschlag der SPD) ist erfreut über die persönliche Vorstellung des Vereins durch den Vorstand und nimmt Bezug auf den Vorlagentext. Sie hat die Aus- führungen dahingehend verstanden, dass der Verein Träger für die Abwicklung der europäischen Fördermittel ist. Sie bittet nochmals um Erläuterung des Trägerkon- strukts, da ihr dieses in Teilen unverständlich ist. Sie kann auch nicht nachvollziehen, worin angesichts der avisierten Förderung aus Mitteln der Stadt Köln der konkrete Nutzen für die Kölner Wirtschaft und die Bildungslandschaft liegt und bittet um ent- sprechende Erläuterung. Zudem möchte sie wissen, ob es bereits konkrete Projekte gibt. Frau Oommen-Hirschberg stellt sich als erste Vorsitzende des Vereins, der am 06.04.2023 gegründet wurde, vor. Sie bedankt sich für die Möglichkeit, dass der Vor- stand den Verein und seine Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss vorstellen darf. Sie er- läutert, dass neben ihr der Vorstand aus einem weiteren Vorstandsmitglied bestehe, das bereits Erfahrung mit der Gründung von Knowledge Innovation Communities (ab- gekürzt KIC) hat. Zum Geschäftsführer wurde Herr Fesel bestellt. Sie teilt mit, dass die GmbH zur Abwicklung des operativen Geschäfts bereits in der 20. KW 2023 gegründet wurde. Sie führt aus, dass der EIT C & C die Funktion einer europäischen Innovations-Agen- tur mit einem Förderetat von ca. 60-75 Millionen € jährlich hat, auf die sich europaweit Akteure/Akteurinnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft in offenen Ausschreibungen bewerben können. Diese Ausschreibungen werden gerade durchge- führt. Im November 2023 werden auf der Mitgliederversammlung in Brüssel die zu ver- gebenen Förderungen beschlossen. Erst danach beginnt die Umsetzung der Projekte. Sie erläutert weiterhin, dass durch die Ausgestaltung der Ausschreibungen insbeson- dere Akteure/Akteurinnen erreicht werden sollen, die bisher noch keine EU-Innovati- onsförderung erhalten haben. Neben großen Kultureinrichtungen wie Museen können sich auch Einzelunternehmer oder Netzwerke bewerben. Ziel ist es, die Lebensbedin- gungen bei den großen Transformationsthemen wie Digitalisierung, Diversität, Chan- cengleichheit, aber auch Nachhaltigkeit zu stärken. Nach ihrer Einschätzung verfügt Köln neben München, Hamburg und Berlin über die größte Kulturszene in Deutsch- land, die auf ca. 15 Branchen verteilt ist. Zu diesen Branchen gehört ausdrücklich auch die Games-Wirtschaft. Sie erklärt, dass der zentrale Schwerpunkt bei der Vergabe der Fördermittel die „grüne“ Transformation Europas ist. Europa möchte bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die Fördermittel sollen nach den europäischen Förderkriterien so vergeben werden, dass die Kultur- und Krea- tivszene mit zum Erreichen dieses Ziels beiträgt. Frau Oommen-Hirschberg resümiert das bereits abgeschlossene Verfahren bis zur Vereinsgründung. Sie führt aus, dass bereits vor der Gründung des EIT Culture & Cre- ativity acht Knowledge Innovation Communities zu unterschiedlichen Schwerpunkten aufgebaut wurden. Die Trägerschaft und das Konzept für die Vergabe der Fördermittel für das EIT Culture & Creativity wurden auf europäischer Ebene ausgeschrieben. Die Bewerbung der Initiative wurde zwei Jahre vorbereitet und in Zusammenarbeit mit der IHK Köln als Rechtsträger für die Verträge und die Abwicklung der Bundes- und Lan- desförderungen zur Finanzierung der Bewerbungsphase durchgeführt. Diese Phase war sehr komplex, da 50 Partner aus 20 Ländern koordiniert werden mussten. Vor elf Monaten hat die Initiative den Zuschlag und eine Förderzusage über 215 Millionen Euro aus europäischen Mitteln für die nächsten vier Jahre erhalten. Frau Oommen-Hischberg führt die Gründe aus, die für eine Standortwahl zugunsten Kölns sprachen. Neben der Finanzierung der Betriebskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 50.000,- Euro hat die Stadt Köln Unterstützung bei der Akquise weiterer Fördermittel auf Landes- und Bundesebene zugesagt. Attraktiv sei auch die angebo- tene Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sowie der Koeln-Messe gewesen, hier insbesondere der Zugang zu den großen Messen wie Gamescom, Didacta und IMM. Sie erklärt im Anschluss die Arbeitsweise des Vereins und der GmbH. Die GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins, deren Aufgabe sowohl die Abwicklung der europäischen Fördermittel als auch die Verwaltung des eigenen Investmentfonds zur Realisierung von Projekten mit besonders hohem innovationsgrad ist. Zur Aufga- benerfüllung werden am Standort Köln perspektivisch 40 Mitarbeiter eingestellt. Zu- dem ist der Verein mit 6 Regionalcentern in ganz Europa vernetzt, von denen jedes über ca. vier Mitarbeiter verfügt. Damit ist sichergestellt, dass eine europaweite Ar- beitsweise organisiert werden kann. In den Regionalcentern finden Informationsveran- staltungen zu den Ausschreibungen als auch die Pitchings für die auszuwählenden Start Ups statt. Sämtliche Ausschreibungen sind grundsätzlich europaweit angelegt. In Bezug auf die Frage nach den Studiengängen führt sie aus, dass unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit neue Studiengänge durch diese Förderungen entstehen können, so z. B. in der Musik- und Filmindustrie. Sie erklärt, dass der Verein dabei auf die Zusam- menarbeit mit ortsansässigen Partnern angewiesen ist. In Köln sind die Universität, die TH Köln oder sonstige Hochschulen mögliche Optionen zur Zusammenarbeit. Zur Notwendigkeit einer Bezuschussung durch die Stadt Köln erläutert sie, dass der Verein in den nächsten acht Jahren auf eine Vollförderung der Betriebskosten ange- wiesen ist. In der Zeit danach wird der Zuschuss degressiv zurückgefahren. Nach 15 Jahren soll der Verein die rund 7-9 Millionen Euro Betriebskosten pro Jahr durch ei- gene erwirtschaftete Einnahmen decken. Frau Oommen-Hirschberg schließt die Vorstellung des Vereins mit der Aussage ab, dass nach ihrer Überzeugung Innovation und Kooperation über nationale Grenzen hinaus der Schlüssel zum Erfolg bei der beabsichtigten Transformation Europas sind und bittet den Wirtschaftsausschuss, den Verein bei seiner Arbeit zu unterstützen. BG Haack (Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales) ergänzt die Ausführungen von Frau Oommen- Hirschberg dahingehend, dass mit der Ansiedlung Köln zentraler Standort der europäischen Kulturförderung wird. Er betont, dass neben dem Imagegewinn Köln und seine Betriebe der Kultur- und Kreativwirt- schaft allein durch die direkte Nähe einer solchen Einrichtung leichteren Zugang zu möglichen Förderungen haben wird. In Bezug auf die Finanzierung weist er auf die langen Vorlaufzeiten für die Haushaltsplananmeldung und -verabschiedung hin, die in diesem Fall zeitlich nicht mit der Entscheidung zu der beabsichtigten Ansiedlung har- monierten. Es ist daher im Gegensatz zu den Jahren 2025 ff notwendig gewesen, im bestehenden Haushalt eine kreative Lösung zu finden. Die Finanzierung aus dem Budget zur Einzelhandelsförderung sei deshalb eine gute Lösung, da zu erwarten ist, dass auch der Handel von den zu entwickelnden Innovationen profitieren werde. Des- halb habe die Verwaltung diese Finanzierung vorgeschlagen. Frau Oomen-Hischberg führt ergänzend aus, dass der Verein die Unterstützung von Seiten der Stadt Köln, auch bei der Beantragung von weiteren Fördermitteln, benötigt. Ohne die Akteure bzw. Akteurinnen in der Stadt und ihren Support werde die Arbeit des Vereins nicht funktionieren. RM Michel (Ausschussvorsitzender, CDU) bedankt sich vor diesem Hintergrund dafür, dass der Ausschuss die kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage noch beraten hat. Er bedankt sich ebenfalls bei Frau Oommen-Hirschberg für die Vorstellung der Vereins- arbeit und ihre ergänzenden Erläuterungen. Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 1093/2023 Freigabedatum 25.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Institutionelle Förderung des Vereins EIT Culture & Creativity e. V. für die Haushaltsjahre 2023-2030 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt 1. für den Zeitraum vom 06.04.2023 bis 31.12.2030 die Gewährung eines Betriebskos- tenzuschusses an den EIT Culture & Creativity e.V. in Höhe von 50.000 € pro Jahr (Gesamtsumme 400.000,- €). Der Rat stimmt der vollständigen oder teilweisen Weiter- leitung des Zuschusses durch den Verein an eine noch zu gründende GmbH zur Ab- wicklung des operativen Geschäfts zu. 2. die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbe- schlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel für das Projekt „Einzel- handelsförderung“ in Höhe von jeweils 50.000 € in 2023 und 2024 im Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tou- rismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 3. die anderweitige Verwendung der oben genannten Mittel zugunsten der Gewährung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 50.000 € p.a. an den EIT Culture & Creati- vity e.V. in den Jahren 2023 und 2024. Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000,- € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation: Das Europäische Innovations- und Technology Institut (EIT) ist eine Körperschaft der Europäi- schen Union. Aufgabe des Instituts ist die Förderung von Innovation und technologischer Ent- wicklung durch die Vernetzung von Akteuren aus den Bereichen Wissenschaft u. Forschung, Technologie und Wirtschaft. Ziele sind die Bildung von Kooperationen und Partnerschaften zu sogenannten „Knowledge Innovation Communities“ (KIC), die sich thematisch schwerpunkt- mäßig mit einer globalen Herausforderung beschäftigen. (https://eit.europa.eu/de/in-your-lan- guage). Im Jahr 2021 hat das EIT beschlossen, ein weiteres KIC für den Sektor „Culture & Creativity“ (KIC C & C) zu etablieren. Durch die Entdeckung und Erschließung vorhandener Potentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft soll der nachhaltige, digitale und soziale Wandel in Europa vorangetrieben werden. Im Rahmen einer Ausschreibung konnten sich Initiativen mit Konzep- ten zur Ausgestaltung der neuen paneuropäischen Partnerschaft sowie der Entwicklung einer Trägerstruktur bewerben. Das siegreiche Team „ICE – Innovation by creative economy“ ist eine in Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Landes gestartete Initiative. 3 In der Finanzierungsperiode 2021-2027 stehen für das KIC C & C im Rahmen des EU-Pro- gramms „Horizont-Europa“ Fördermittel zweckgebunden zur Verfügung. Bedingung für eine Förderung ist die Akquise weiterer Mittel aus dem privatwirtschaftlichen sowie öffentlichen Sektor. Strategische Ziele des KIC Culture & Creativity: Im Rahmen des in der Bewerbungsphase eingereichten Konzepts hat die Initiative ICE für den Zeitraum 2024-2027 folgende strategisch-inhaltlichen Ziele identifiziert: eine Förderung von nachhaltigem Konsumverhalten und Produktionsmuster (z. B. Re- duzierung von Fast Fashion) Renovierung von betagten Immobilien unter Nachhaltigkeitsaspekten Ermittlung und Verringerung von klimaschädlichen Auswirkungen bei der Expansion des audio-visuellen Marktes Überarbeitung von Produkten und Dienstleistungen unter Nachhaltigkeitsaspekten Fokussierung auf den Schutz des kulturellen Erbes zur Steigerung des Wachstums un- ter gleichzeitiger Bewahrung des sozialen Zusammenhalts Geplante Maßnahmen: Zur Erreichung der geplanten strategischen Ziele sind folgende operative Maßnahmen ge- plant: Förderung der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen sowie de- ren Herstellung Gründungsunterstützung innovativer Unternehmen sowie Begleitung der „Start-Phase“ Einrichtung neuer Studiengänge/Etablierung von Angeboten zum lebenslangen Lernen zur Ausbildung einer neuen Generation von Fachkräften Unterstützung von Initiativen mit dem Ziel, kulturelle Identität, gesellschaftliche Werte oder sozialen Zusammenhalt zu bewahren bzw. zu stärken Entwicklung von „Leuchtturm-Initiativen“ in finanzieller und organisatorischer Eigenver- antwortung, die grundlegende Wirkungen bzw. Effekte versprechen Vernetzung und Austausch von Akteuren, Politik und Investoren (digitale Formen und in Präsenz) Umsetzung (Struktur/Finanzierung/Standortvorteile): Zur Umsetzung der umfangreichen Aktivitäten hat die Initiative ICE am 06.04.2023 einen Trä- gerverein mit dem Namen „EIT Culture & Creativity e. V.“ gegründet. Aufgrund der Akquise des erheblichen Fördermittelvolumens ist eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein not- wendig. In der Satzung des Vereins ist festgelegt, dass zur Umsetzung des operativen Geschäfts die Gründung einer GmbH beabsichtigt ist. Die Aufgabenverteilung zwischen Verein und GmbH ist entsprechend geregelt. Die Europäische Union stellt Fördermittel in Höhe von bis zu sechs Millionen Euro zur Verfü- gung mit dem Ziel, die Startphase des Vereins und der noch zu gründenden GmbH zu unter- stützen. Das EIT Culture & Creativity wird – neben Köln - perspektivisch in Europa sechs Nie- derlassungen (Amsterdam/Niederlande, Helsinki/Finnland, Bologna/Italien, Barcelona/Spa- nien, Wien/Österreich, Kosice/Slowakei) betreiben. Die Aufgabenerfüllung in den Niederlas- sungen wird jeweils von einem Hauptquartier gesteuert. Bei der Standortfindung für das Hauptquartier war aufgrund der Förderung des Landes NRW die Auflage, dass der Standort in Nordrhein-Westfalen liegen sollte. Zudem gab es aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union zur weiteren Fördermittelakquise die Erwartungshaltung, dass sich die Standortkom- mune in den Jahren 2023-2030 an den Betriebskosten des Headquarters beteiligt. Ab dem Jahr 2031 sollen sich die Aktivitäten des KIC C & C durch entsprechende Einnahme-Akquise selbst tragen. 4 Köln hat eine vielfältige und ausgesprochen vitale Kultur- und Kreativszene, die erheblichen Anteil am Image des Wirtschaftsstandortes Köln hat. Dazu gehören neben diversen städti- schen Kultureinrichtungen und Veranstaltungsorten der Freien Kulturszene auch zahlreiche durch unzählige Initiativen organisierte Einzelveranstaltungen, Festivals, Konferenzen etc. Letztere ergänzen nicht nur das Kulturangebot Kölns, sondern sind häufig auch Multiplikato- ren in den Bereichen Austausch und Vernetzung. Köln ist Standort für zahlreiche Unternehmen aus der Medien-, Design- und Games-Branche. Die KoelnMesse mit ihren Angeboten im Bereich der oder Bezug zur Kreativwirtschaft (Art Co- logne, gamescom, imm cologne) sowie die Universität und die Hochschulen mit ihren spezifi- schen Studienangeboten für Kreative und Kulturschaffende bilden weitere wichtige Bausteine zur Schaffung eines lebendigen Ökosystems. Der Dom als UNESCO-Weltkulturerbe und der rheinische Karneval als immaterielles Kulturgut sind weit über die Grenzen Deutschland hinaus bekannte Highlights des kulturellen Erbes Kölns. Die Ansiedlung des EIT Culture & Creativity e. V. in Köln bietet eine willkommene Bereiche- rung und Weiterentwicklung der vorhandenen Strukturen und erhebliches Entwicklungspoten- tial im Rahmen der internationalen Vernetzung. Zudem ist bei der Fokussierung des EIT Cul- ture & Creativity auf langlebige Kooperationen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Kreativen mittelfristig auch mit ökonomischen Vorteilen durch den Innovationsschub bei beste- henden Unternehmen und der Ansiedlung neuer Start Ups zu rechnen. Durch die geplanten Angebote des EIT Culture & Creativity e. V. zur Aus- und Weiterbildung (bis hin zum Masterstudiengang) mit dem Schwerpunkt innovativer und nachhaltiger Ausbil- dungsschwerpunkte wird das bestehende Bildungsangebot sinnvoll ergänzt. Zwecks Aufrechterhaltung der Aussichten Kölns als zukünftigen Standort des EIT Culture & Creativity e. V. hat die Verwaltung – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gremien und Bereitstellung der entsprechenden Fördermittel im Rahmen des Haushaltes – eine Ab- sichtserklärung über eine jährliche institutionelle Förderung in Höhe von 50.000,- € für die Jahre 2023-2030 abgegeben. Zudem war die o. g. Absichtserklärung an die Schaffung entsprechender Strukturen (Vereins- gründung mit entsprechender inhaltlicher Ausrichtung der Satzung und Vereinssitz in Köln) sowie einer Klärung der Beihilfekonformität unter Berücksichtigung der Trägerstrukturen ge- bunden. Diese Voraussetzungen wurden geprüft und sind zwischenzeitlich erfüllt. Auf Wunsch des Zuschussnehmers ist eine – zumindest teilweise - Weiterleitung der Förder- mittel an die noch zu gründende GmbH beabsichtigt und nach stadtinterner Abstimmung unter entsprechenden Auflagen möglich. Die GmbH wird perspektivisch ca. 30-40 Mitarbeiter zur Umsetzung der operativen Maßnahmen beschäftigen. Für die Verwendung der Fördermittel bleibt weiterhin der Verein nachweispflichtig. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH (KBW) ist Gründungsmitglied des Trägerver- eins. Zurzeit besteht noch kein eigener Bürostandort, die Niederlassung ist in Q3/Q4 2023 ge- plant. Die KBW bietet derzeit eine Interims-Postadresse und stellt aktuell regelmäßig Räum- lichkeiten für Sitzungen zur Verfügung. Weiterhin informiert und vernetzt die KBW Interessen- ten wie z. B. RWTH Aachen, TH Köln, dreiform, DNXT) mit EIT Culture & Creativity. Gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe t) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ob- liegt die Beschlussfassung über die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen im Bereich der freiwilligen Aufgaben dem Rat. Im Falle eines positiven Beschlusses wird die Förderung unter der Auflage erfolgen, dass Sitz und operatives Geschäft des Headquarters langfristig am Standort Köln verbleiben. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 50.000 € steht im Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushalts- jahren 2023 und 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Für das Projekt „Einzelhandelsförderung“ sind durch Beschluss des Finanzausschusses vom 5 30.09.2023 (AN/1728/2022) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 400.000 € p.a. eingeplant worden. Die Mittel unterliegen der Freigabe des zuständigen Fach- ausschusses. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 50.000 € jährlich wird das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da der ver- waltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess nach der Vereinsgründung hinsichtlich der förderrechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen zeitlich mit der Abgabefrist der Be- schlussvorlage zusammenfiel. Ein erhöhter verwaltungsinterner Klärungsbedarf gründete in der Komplexität und der Einmaligkeit des Vorgangs (erstmalige Förderung einer EU-Institu- tion). Der Verein möchte bereits im Juni 2023 mit der Aufnahme seiner Tätigkeit beginnen und sucht derzeit geeignete Büroräume. Dazu ist die Herstellung von Planungssicherheit zeitnah zwingend erforderlich. Zudem darf der Verein aus förderrechtlichen Gründen vor der Bewilli- gung keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen; gleichzeitig muss jedoch eine sinnvolle Ver- ausgabung der Fördermittel im laufenden Haushaltsjahr gewährleitet sein. Aus diesen Grün- den sind die Beschlussfassung und die Freigabe der Mittel vor der Sommerpause notwendig.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1093/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 30.03.2023 20:00