AN/0998/2022/1
REAL-Markt in Porz-Eil retten!
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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 09.05.2022
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 10.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 09.05.2022 öffentlich 4.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke. betreffend "REAL-Markt in Porz-Eil retten!" AN/0998/2022/1 Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen stellen ihre Positionen dar. Herr Beigeordneter Greitemann erläutert das Vorgehen der Verwaltung. Herr Petelkau schlägt aufgrund von weiterem Beratungsbedarf vor, die Vorlage ohne Votum in den Wirtschaftsausschuss zu verweisen. Beschluss: 1.) Der Hauptausschuss der Stadt Köln bittet die Verwaltung, alle ihr zur Verfü- gung stehenden Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen einen Weg zu finden, das funktionierende SB- Warenhaus in der Rudolf–Diesel–Straße in Porz–Eil und den dort existieren- den Einkaufsmarkt möglichst ohne Unterbrechungen fortzuführen. Er fordert die am Verkauf des dortigen Real- Marktes beteiligten Unternehmen aus- drücklich auf, diesen Markt-Standort, insbesondere im Interesse einer wohnor- tnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, zu erhalten und die der- zeit dort beschäftigten Mitarbeiter*innen zu übernehmen. 2.) Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die am Ver- kauf des Real-Marktes beteiligten Unternehmen bei der Fortführung des Mark- tes zu unterstützen. 3.) Der der Verwaltung zu diesem Real-Markt vorliegende Bauantrag wird priori- siert bearbeitet und unter Beachtung des städtischen Einzelhandels- und Zen- trenkonzepts einer zeitnahen Entscheidung zugeführt. Dazu ist im unmittelba- ren Kontakt mit dem Antrag stellenden Unternehmen der Genehmigungspro- zess gemeinsam umgehend zur Entscheidungsreife zu bringen. 4.) Im Gegenzug soll das übernehmende Unternehmen gebeten werden, die Of- fenhaltung des aktuellen Marktes zumindest bis zum Beginn von Um- oder Neubauaktivitäten sicherzustellen und dafür die Belegschaft zu übernehmen. Eine Neuansiedlung von zusätzlichen Filialisten im Rahmen des weiteren Be- triebs des SB-Marktes soll über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept er- öffnete Maß hinaus nicht stattfinden. 5.) Die städtische Wirtschaftsförderung soll zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeiten prüfen und die beteiligten Unternehmen entsprechend dazu beraten, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise über die Ge- währung von öffentlichen Leistungen -z.B. Kurzarbeitergeld- eine vorüberge- hende Schließung des Marktes zwecks baulicher Sanierung für die Mitarbei- ter*innen überbrückt werden kann, somit betriebsbedingte Kündigungen aus- geschlossen werden und die Arbeitsverhältnisse fortbestehen. Sämtliche In- strumente des Arbeitsmarktes sollen hier Berücksichtigung finden. Abstimmungsergebnis: Die Vorlage wird gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP ohne Votum in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2022 AN/0998/2022/1 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 09.05.2022 Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 REAL-Markt in Porz-Eil retten! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord- nungen der oben genannten Sitzung aufzunehmen: Beschluss: 1.) Der Hauptausschuss der Stadt Köln bittet die Verwaltung, alle ihr zur Verfügung ste- henden Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen einen Weg zu finden, das funktionierende SB-Warenhaus in der Ru- dolf–Diesel–Straße in Porz–Eil und den dort existierenden Einkaufsmarkt möglichst ohne Unterbrechungen fortzuführen. Er fordert die am Verkauf des dortigen Real- Marktes beteiligten Unternehmen ausdrücklich auf, diesen Markt-Standort, insbeson- dere im Interesse einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, zu erhalten und die derzeit dort beschäftigten Mitarbeiter*innen zu übernehmen. 2.) Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die am Verkauf des Real-Marktes beteiligten Unternehmen bei der Fortführung des Marktes zu unterstüt- zen. 3.) Der der Verwaltung zu diesem Real-Markt vorliegende Bauantrag wird priorisiert be- arbeitet und unter Beachtung des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts einer zeitnahen Entscheidung zugeführt. Dazu ist im unmittelbaren Kontakt mit dem Antrag stellenden Unternehmen der Genehmigungsprozess gemeinsam umgehend zur Entscheidungsreife zu bringen. 4.) Im Gegenzug soll das übernehmende Unternehmen gebeten werden, die Offenhal- tung des aktuellen Marktes zumindest bis zum Beginn von Um- oder Neubauaktivitä- ten sicherzustellen und dafür die Belegschaft zu übernehmen. Eine Neuansiedlung von zusätzlichen Filialisten im Rahmen des weiteren Betriebs des SB-Marktes soll über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept eröffnete Maß hinaus nicht stattfin- den. 5.) Die städtische Wirtschaftsförderung soll zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeiten prüfen und die beteiligten Unternehmen entsprechend dazu bera- ten, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise über die Gewährung von öf- fentlichen Leistungen -z.B. Kurzarbeitergeld- eine vorübergehende Schließung des Marktes zwecks baulicher Sanierung für die Mitarbeiter*innen überbrückt werden - 2 - kann, somit betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden und die Arbeits- verhältnisse fortbestehen. Sämtliche Instrumente des Arbeitsmarktes sollen hier Be- rücksichtigung finden. Begründung: Den 98 Beschäftigten des real–Einkaufsmarktes in Porz–Eil ist überraschend eröffnet wor- den, dass der von der örtlichen Bevölkerung gut angenommene und besuchte SB-Markt zum 30.06.2022 (zunächst) geschlossen werden soll. Den Mitarbeiterinnen droht, im Zuge des Verkaufs des Marktes nicht übernommen zu werden, obwohl der Einkaufsmarkt in der Zu- kunft weiter betrieben werden soll. Dies trifft die zum Teil langjährig hier Beschäftigten hart und droht, sie in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Gespräche mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten haben gezeigt, dass der Betrieb eines Einkaufsmarktes an dieser Stelle nicht nur rentabel ist, sondern es auch ein hieran sehr inte- ressiertes Unternehmen gibt. Das derzeit genutzte Gebäude des Real-Marktes bedarf aber wohl einer dringenden Sanierung. Das Genehmigungsverfahren für die notwendigen Arbeiten stockt. Nach Verkauf/Übernahme des Marktes ist daher leider zu erwarten, dass dieser –wohl auch durch die Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren- zunächst über längere Zeit geschlossen bleiben muss, um die notwendigen, baulichen Arbeiten zunächst zu genehmigen und dann durchzuführen. Damit droht der arbeitsrechtlich relevante Betriebsübergang, der die Übernahme der Be- schäftigten zur Konsequenz hat, zu scheitern. Um dies zu verhindern, aber auch um die örtliche Versorgung mit Lebensmitteln und Haus- haltsgegenständen schnell wieder in Gang zu bringen, müssen alle Möglichkeiten der Be- schleunigung des notwendigen Umbaus ergriffen und von der städtischen Verwaltung er- bracht werden. Zudem sollen auch alle arbeitsmarktrechtlichen Unterstützungen Platz grei- fen, damit die Beschäftigten nicht arbeitslos werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschäftigten des Real-Marktes und die Öffentlichkeit wurden erst am 29.04.2022 seitens des Real-Managements darüber informiert , dass der Markt wohl zum 30.06.2022 schließen wird. Ein fristgemäßer Antrag war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag in der nächsten Ratssitzung würde keinen Spielraum mehr lassen, die in Rede stehende Schließung abzuwenden. Es würde mithin wertvolle Zeit verstreichen, ohne den Prozess der notwendigen Gebäudesanierung durch eine Beschlussfassung des Rates über die dringende städtische Unterstützung in Gang zu bringen. Gleiches gilt für etwaig in Frage kommende Leistungen der Arbeitsmarkt- förderung. Im Interesse einer Fortsetzung des Geschäftsbetriebs des SB-Marktes und der damit einher- gehenden Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten muss dieser Antrag in der aktuellen Sitzung des Hauptausschusses behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein Fraktion DIE LINKE - 3 -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0998/2022/1
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 06.05.2022 15:52