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AN/0998/2022/1

REAL-Markt in Porz-Eil retten!

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 10.05.2022

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 12.05.2022, TOP 5.1

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 09.05.2022

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 09.05.2022

3047 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 10.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 09.05.2022  
öffentlich 
4.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke. betreffend 
"REAL-Markt in Porz-Eil retten!" 
AN/0998/2022/1 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen stellen ihre Positionen dar. 
Herr Beigeordneter Greitemann erläutert das Vorgehen der Verwaltung. 
Herr Petelkau schlägt aufgrund von weiterem Beratungsbedarf vor, die Vorlage ohne 
Votum in den Wirtschaftsausschuss zu verweisen. 
Beschluss: 
1.) Der Hauptausschuss der Stadt Köln bittet die Verwaltung, alle ihr zur Verfü-
gung stehenden Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um gemeinsam mit 
den beteiligten Unternehmen einen Weg zu finden, das funktionierende SB-
Warenhaus in der Rudolf–Diesel–Straße in Porz–Eil und den dort existieren-
den Einkaufsmarkt möglichst ohne Unterbrechungen fortzuführen. Er fordert 
die am Verkauf des dortigen Real- Marktes beteiligten Unternehmen aus-
drücklich auf, diesen Markt-Standort, insbesondere im Interesse einer wohnor-
tnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, zu erhalten und die der-
zeit dort beschäftigten Mitarbeiter*innen zu übernehmen. 
2.) Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die am Ver-
kauf des Real-Marktes beteiligten Unternehmen bei der Fortführung des Mark-
tes zu unterstützen.  
3.) Der der Verwaltung zu diesem Real-Markt vorliegende Bauantrag wird priori-
siert bearbeitet und unter Beachtung des städtischen Einzelhandels- und Zen-
trenkonzepts einer zeitnahen Entscheidung zugeführt. Dazu ist im unmittelba-
ren Kontakt mit dem Antrag stellenden Unternehmen der Genehmigungspro-
zess gemeinsam umgehend zur Entscheidungsreife zu bringen.

4.) Im Gegenzug soll das übernehmende Unternehmen gebeten werden, die Of-
fenhaltung des aktuellen Marktes zumindest bis zum Beginn von Um- oder 
Neubauaktivitäten sicherzustellen und dafür die Belegschaft zu übernehmen. 
Eine Neuansiedlung von zusätzlichen Filialisten im Rahmen des weiteren Be-
triebs des SB-Marktes soll über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept er-
öffnete Maß hinaus nicht stattfinden. 
5.) Die städtische Wirtschaftsförderung soll zusammen mit der Bundesagentur für 
Arbeit die Möglichkeiten prüfen und die beteiligten Unternehmen entsprechend 
dazu beraten, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise über die Ge-
währung von öffentlichen Leistungen -z.B. Kurzarbeitergeld- eine vorüberge-
hende Schließung des Marktes zwecks baulicher Sanierung für die Mitarbei-
ter*innen überbrückt werden kann, somit betriebsbedingte Kündigungen aus-
geschlossen werden und die Arbeitsverhältnisse fortbestehen. Sämtliche In-
strumente des Arbeitsmarktes sollen hier Berücksichtigung finden. 
Abstimmungsergebnis: 
Die Vorlage wird gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP ohne 
Votum in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

5671 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2022 
 
AN/0998/2022/1 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 09.05.2022 
Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 
 
REAL-Markt in Porz-Eil retten! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antrag stellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord-
nungen der oben genannten Sitzung aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
1.) Der Hauptausschuss der Stadt Köln bittet die Verwaltung, alle ihr zur Verfügung ste-
henden Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um gemeinsam mit den beteiligten 
Unternehmen einen Weg zu finden, das funktionierende SB-Warenhaus in der Ru-
dolf–Diesel–Straße in Porz–Eil und den dort existierenden Einkaufsmarkt möglichst 
ohne Unterbrechungen fortzuführen. Er fordert die am Verkauf des dortigen Real- 
Marktes beteiligten Unternehmen ausdrücklich auf, diesen Markt-Standort, insbeson-
dere im Interesse einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, 
zu erhalten und die derzeit dort beschäftigten Mitarbeiter*innen zu übernehmen. 
2.) Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die am Verkauf des 
Real-Marktes beteiligten Unternehmen bei der Fortführung des Marktes zu unterstüt-
zen.  
3.) Der der Verwaltung zu diesem Real-Markt vorliegende Bauantrag wird priorisiert be-
arbeitet und unter Beachtung des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 
einer zeitnahen Entscheidung zugeführt. Dazu ist im unmittelbaren Kontakt mit dem 
Antrag stellenden Unternehmen der Genehmigungsprozess gemeinsam umgehend 
zur Entscheidungsreife zu bringen. 
4.) Im Gegenzug soll das übernehmende Unternehmen gebeten werden, die Offenhal-
tung des aktuellen Marktes zumindest bis zum Beginn von Um- oder Neubauaktivitä-
ten sicherzustellen und dafür die Belegschaft zu übernehmen. Eine Neuansiedlung 
von zusätzlichen Filialisten im Rahmen des weiteren Betriebs des SB-Marktes soll 
über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept eröffnete Maß hinaus nicht stattfin-
den. 
5.) Die städtische Wirtschaftsförderung soll zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit 
die Möglichkeiten prüfen und die beteiligten Unternehmen entsprechend dazu bera-
ten, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise über die Gewährung von öf-
fentlichen Leistungen -z.B. Kurzarbeitergeld- eine vorübergehende Schließung des 
Marktes zwecks baulicher Sanierung für die Mitarbeiter*innen überbrückt werden

- 2 - 
 
kann, somit betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden und die Arbeits-
verhältnisse fortbestehen. Sämtliche Instrumente des Arbeitsmarktes sollen hier Be-
rücksichtigung finden. 
 
 
Begründung: 
Den 98 Beschäftigten des real–Einkaufsmarktes in Porz–Eil ist überraschend eröffnet wor-
den, dass der von der örtlichen Bevölkerung gut angenommene und besuchte SB-Markt zum 
30.06.2022 (zunächst) geschlossen werden soll. Den Mitarbeiterinnen droht, im Zuge des 
Verkaufs des Marktes nicht übernommen zu werden, obwohl der Einkaufsmarkt in der Zu-
kunft weiter betrieben werden soll. Dies trifft die zum Teil langjährig hier Beschäftigten hart 
und droht, sie in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. 
 
Gespräche mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten haben gezeigt, dass der Betrieb eines 
Einkaufsmarktes an dieser Stelle nicht nur rentabel ist, sondern es auch ein hieran sehr inte-
ressiertes Unternehmen gibt. Das derzeit genutzte Gebäude des Real-Marktes bedarf aber 
wohl einer dringenden Sanierung.  
 
Das Genehmigungsverfahren für die notwendigen Arbeiten stockt. Nach Verkauf/Übernahme 
des Marktes ist daher leider zu erwarten, dass dieser –wohl auch durch die Verzögerungen 
im Baugenehmigungsverfahren- zunächst über längere Zeit geschlossen bleiben muss, um 
die notwendigen, baulichen Arbeiten zunächst zu genehmigen und dann durchzuführen. 
Damit droht der arbeitsrechtlich relevante Betriebsübergang, der die Übernahme der Be-
schäftigten zur Konsequenz hat, zu scheitern.  
 
Um dies zu verhindern, aber auch um die örtliche Versorgung mit Lebensmitteln und Haus-
haltsgegenständen schnell wieder in Gang zu bringen, müssen alle Möglichkeiten der Be-
schleunigung des notwendigen Umbaus ergriffen und von der städtischen Verwaltung er-
bracht werden. Zudem sollen auch alle arbeitsmarktrechtlichen Unterstützungen Platz grei-
fen, damit die Beschäftigten nicht arbeitslos werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Die Beschäftigten des Real-Marktes und die Öffentlichkeit wurden erst am 29.04.2022  
seitens des Real-Managements darüber informiert , dass der Markt wohl zum 30.06.2022 
schließen wird. Ein fristgemäßer Antrag war vor diesem Hintergrund nicht möglich.  
 
Eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag in der nächsten Ratssitzung würde 
keinen Spielraum mehr lassen, die in Rede stehende Schließung abzuwenden. Es würde 
mithin wertvolle Zeit verstreichen, ohne den Prozess der notwendigen Gebäudesanierung 
durch eine Beschlussfassung des Rates über die dringende städtische Unterstützung in 
Gang zu bringen. Gleiches gilt für etwaig in Frage kommende Leistungen der Arbeitsmarkt-
förderung.  
 
Im Interesse einer Fortsetzung des Geschäftsbetriebs des SB-Marktes und der damit einher-
gehenden Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten muss dieser Antrag in der 
aktuellen Sitzung des Hauptausschusses behandelt werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Michael Weisenstein 
Fraktion DIE LINKE

- 3 -

Beratungsverlauf (2)

09.05.2022 Hauptausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
12.05.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0998/2022/1
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
10.05.2022
Erstellt
06.05.2022 15:52