0719/2017
Kein Täter werden - Welche Präventionsprogramme gibt es in Köln?
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Anlage 1AVR
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KK 41/ AStaK Missbrauch von Kindern und Jugendlichen für den Tatzeitraum 2012 - 2015 Delikt_Klartext Sexueller Missbrauch von Kindern durch Handlungen nach Par. 176 Abs. 1 und 2 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern durch Einwirken nach Par. 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Sexueller Missbrauch von Kindern durch Handlungen nach Par. 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Sexueller Missbrauch von Kindern durch den Vollzug des Beischlafs oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses z.N.v. Personen ab 14 Jahren Sexueller Missbrauch von Kindern durch Handlungen nach Par. 176 Abs. 5 StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornografischer Schriften Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen ab 14 Jahren Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung z.N.v. Personen ab 14 Jahren KK 41 / AStaK 0085.1GVP.EZA.2017; Quelle: IGVP; Abfrage: SQL-Server nach Tatzeit von 2012 bis 2016; SB: Schönwald; Stand: 17.02.2017; Seite 1/1
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 10.03.2017 0719/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Kein Täter werden - Welche Präventionsprogramme gibt es in Köln? Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln (AN 0199/2017) Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Welche Projekte bzw. Präventivmaßnahmen unterstützt die Stadt Köln, die sich präventiv an potentielle Täter wenden? Die Verwaltung fördert eine Reihe von Familienberatungsstellen und Spezialberatungsstellen. Von den spezialisierten Beratungsstellen stehen sowohl die Beratungsstelle von Zartbitter e. V. als auch die Beratungsstelle „Punktum“ des Caritasverbandes in Köln Mülheim nicht nur den Op- fern, sondern auch Sexual(straf)tätern im Alter bis 21 Jahre für ein Behandlungsangebot zur Ver- fügung. 2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Beratungsstellen zur Verfügung haben? (Bitte aufschlüsseln nach kommunalen, eigenen und Mitteln des Landes) Im Haushaltsplan 2017 stehen für oben genannte Beratungsstellen Transfermittel in Höhe von ca. 2 Mio. € zur Verfügung. Die Förderung umfaßt ca. 40% der Gesamtaufwendungen der Trä- ger. Die restlichen 60% decken die Träger in unterschiedlichen Anteilen über Landesmittel sowie erhebliche Eigenmittel ab. 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Präventivprojekt „Kein Täter werden“? (Bitte auch die Polizei Köln um eine Stellungnahme bitten.) 4. Welche Möglichkeiten gibt es, das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ auch in Köln anzubieten, und kann dabei auf eine Landesfinanzierung zurückgegriffen werden? 5. Wie hat sich die Anzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch in Köln an Kindern und Ju- gendlichen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte auch die Polizei Köln um eine Stel- lungnahme bitten und Anzahl je Tatbeständen gemäß Paragrafen des StGB aufführen) Das Projekt „Kein Täter werden“ ist ein therapeutisches Angebot im Gesundheitsbereich, wel- ches die Uniklinik Düsseldorf durch Krankenkassenleistungen finanziert. Weitere Angaben liegen der Verwaltung zur Beurteilung nicht vor. Das Polizeipräsidium Köln nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: „Zum Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ liegen mir bisher keine Erfahrungswerte vor. Die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kinder und Jugendlichen bewegen sich gleich- bleibend bei etwa 200 bekannt gewordenen Fällen pro Jahr, vgl. Anlage. Innerhalb der einzelnen 2 Tatbegehungsweisen kommt es zu leichten Schwankungen der Fallzahlen. Auffällig ist der Anstieg bei dem Delikt „Einwirken auf Kinder“ von circa 20 Fällen in den Vorjah- ren auf 32 Fälle im Jahr 2015 sowie der Anstieg der Fallzahlen von 12 auf 20 Fälle in 2015 beim sexuellen Missbrauch von Kindern durch Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB. In beiden Bereichen handelt es sich in der Regel um Sachverhalte, bei denen mittels Online- Kommunikation auf Kinder eingewirkt wird, zum Beispiel im Chat oder durch Übersendung von Nacktbildern.“ Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0719/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27