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AN/0332/2025

Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt

Gem. Änderungsantrag (CDU) 14.03.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.03.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

8514 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2025 
 
AN/0332/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
 
Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich Innenstadt (1037/2024); Hier: Änderungsantrag 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten, folgenden Änderungsantrag zum 
entsprechenden Tagesordnungspunkt (TOP 4.5) auf die Tagesordnung des 
Verkehrsausschusses am 18. März 2025 zu setzen: 
 
 
BESCHLUSS:  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Vorplanung (LP 2) zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung: 
 
1. Die Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse im 
Innenstadtbereich ist für die Leistungsphasen Entwurfsplanung (LP 3) bis zur 
Ausführungsplanung (LP 6) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure) für die unterirdische Planungsalternative weiterzuführen. 
 
Die Planungskosten für die genannte Alternative für die Leistungsphasen 3 bis 
6 HOAI einschließlich der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit betragen ca. 
61.190.000 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 54.050.000 € 
brutto.

- 2 - 
 
2. Nach der Aufnahme der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Variante im 
Bedarfsplan des Landes NRW Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung der 
folgenden Änderungen, in Abstimmung mit dem Fördergeber.  
a) Entfall des unterirdischen Abzweigs in Richtung Zülpicher Platz. 
b) Planung einer 2-gleisigen unterirdischen Haltestelle am Neumarkt. 
c) Oberirdische Führung der Linie in Richtung Sülz 
d) Einplanung von Vorhaltebauwerken für mögliche Verlängerungen 
- in Richtung Universitätsstraße 
- in Richtung Dürener Straße 
- in Richtung Deutz 
e) Prüfung von alternativen Bauweisen, um die Tiefen zu reduzieren und 
Übergänge zur Stadtbahn und S-Bahn zu verbessern.  
 
3. Ein übergreifender Architekturwettbewerb ist für die Gestaltung der drei 
unterirdischen Haltestellen Neumarkt, Rudolfplatz und Moltkestraße 
durchzuführen. 
 
4. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von 
Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 35.500.000 € zu Lasten der 
Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 (jeweils 9.000.000 € in 2025 und 2026 
sowie 17.500.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse im Haushaltsjahr 2024.  
 
5. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Köln nach Abschluss des 
Planfeststellungsverfahrens sowie Abschluss des Zuwendungsverfahrens 
gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über die Ergebnisse zu 
informieren. 
 
6. Der Rat nimmt die in Anlage 9 dargestellte Qualifizierungsstrategie für den 
Stadtraum Ost-West-Achse mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 2,3 
Mio. € zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung des 
erforderlichen Finanzierungsbeschlusses auf Grundlage des 
Variantenentscheids. 
 
7. Die Leistungsfähigkeit der durch die fehlende Durchbindung der Ost-West-
Achse für den MIV entstehenden Umwege und entstehenden Routen werden 
in einem Verkehrsmodell gesondert untersucht und dem Verkehrsausschuss 
zeitnah vorgestellt. Anhand des Verkehrsmodells wird dargestellt, wie der 
Entfall der Durchfahrtsmöglichkeit auf der Ost-West-Achse für den MIV im

- 3 - 
 
verbleibenden Straßennetz aufgefangen werden kann. 
 
8. Rechtzeitig vor der endgültigen Herstellung der Oberfläche nach dem Bau der 
Ost-West-U-Bahn wird für die Oberflächengestaltung und Verkehrsführung 
dem dann erreichten Stand der Verkehrswende und der Förderrichtlinien 
angepasster Vorschlag vorgelegt. Durchdringungsbauwerke (Treppen, 
Rolltreppen, Aufzüge…) sind – insbesondere an der Engstelle des östlichen 
Neumarktzugangs – so zu platzieren, dass oberirdisch eine möglichst breite 
Trasse für mögliche durchgehende Nutzungen der kommenden Jahrzehnte 
(Radschnellwege, Schnellbuslinien, autonome Fahrzeuge, MIV…) je nach 
Mobilitätsbedarf und Förderrichtlinien der Zukunft ermöglicht wird. 
 
9. Während der Bauzeit sind die Anlagen so umzugestalten, dass bereits bei 
Fertigstellung der Außenäste der Einsatz von Langzügen ermöglicht wird.  
 
10. Bei der Planung aufkommende sinnvolle Ergänzungen und Erweiterungen 
dieses Beschlusses legt die Verwaltung dem Verkehrsausschuss zum 
Beschluss vor. 
 
 
BEGRÜNDUNG:  
 
Mit Schreiben vom 07.02.2025 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Beendigung der 
Übergangsregelung zur Aufnahme von Maßnahmen in den derzeit gültigen ÖPNV-
Bedarfsplan hingewiesen. Dringende Maßnahmen, für welche die Standardisierte 
Bewertung (HOAI Leistungsphase 2) in Abstimmung mit dem Land und einem 
auskömmlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis (> 1) abgeschlossen und bis einschließlich 
dem 31. Juli 2025 beim Ministerium zur Prüfung eingereicht ist, können noch 
Gebrauch von der Übergangsregelung machen. 
 
Diese Voraussetzung erfüllt für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse im 
Bereich Innenstadt lediglich die unterirdische Planungsalternative im 
Beschlussvorschlag A der Verwaltungsvorlage. Die antragstellenden Fraktionen 
haben sich daher entschieden, um diese Frist einzuhalten, diesem 
Variantenvorschlag zu folgen und im Anschluss mit den Zuschussgebern über die 
gesondert vorgeschlagenen Optimierungen und Ergänzungen zu verhandeln. 
 
Vor dem Hintergrund des verkehrspolitischen Ziels, den Umweltverbund zu stärken, 
und basierend auf den aktuellen Erkenntnissen zu den Auswirkungen der bisherigen 
Planungen für den innerstädtischen Bereich der Ost-West-Achse, werden diese 
Planungen überprüft, angepasst und fortentwickelt. Ziel ist es, eine stadtverträgliche 
Lösung zu entwickeln, die sowohl die Funktion der Ost-West-Achse als Rückgrat 
einer nachhaltigen Mobilität stärkt als auch den Bedürfnissen aller Teile der 
Bevölkerung gerecht wird. Dabei sind insbesondere Aspekte der urbanen

- 4 - 
 
Aufenthaltsqualität und der optimalen Anbindung aller Verkehrsträger zu 
berücksichtigen. 
 
Der Innenstadtbereich der Ost-West-Achse zwischen Aachener Weiher und 
Heumarkt ist ein zentraler Bestandteil des geplanten Ausbaus des KVB -Netzes. Um 
den dringend notwendigen Kapazitätsausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs 
schnellstmöglich zu realisieren, ist diese Strecke mit Baubeginn – ebenso wie die 
Gesamtverbindung zwischen Weiden-West und Bensberg – für den Betrieb von 
Zügen in Dreifachtraktion provisorisch zu ertüchtigen. 
 
Zur Schaffung zusätzlicher Beförderungskapazitäten und zur Entlastung der 
bestehenden Ost-West-Achse wird die Planung und Umsetzung einer zweiten Ost-
West-Stadtbahnverbindung zwischen Deutz und Lindenthal priorisiert. Kernpunkte 
der Maßnahme sind der Bau eines U-Bahn-Tunnels zwischen Melaten und Deutz, 
der um eine U-Bahnstrecke unter der Dürener Straße bis zum Militärring zu erweitern 
ist. Die Äste nach Sülz, Porz und Flittard verbleiben oberirdisch und werden über die 
Deutzer Brücke geführt. 
 
Die antragstellenden Fraktionen bekennen sich zu ihrer besonderen Verantwortung, 
eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung zu entwickeln, die von einer möglichst 
breiten Mehrheit des Rates getragen wird. Ziel ist es, dieses Projekt als Spiegelbild 
der Bevölkerung zu beschließen und so dem demokratischen Auftrag des Rates 
gerecht zu werden. Eine solche breite Zustimmung soll sicherstellen, dass die 
Umsetzung und Weiterentwicklung des Projekts auch bei künftigen Verschiebungen 
der Ratszusammensetzung auf einem robusten Fundament steht. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Thomas Breustedt  Ulrich Breite 
Geschäftsführer  Geschäftsführer   Geschäftsführer 
CDU-Fraktion  SPD-Fraktion   FDP-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln im Rat der Stadt Köln  im Rat der Stadt Köln 
 
 
Anlagen 
 
- AN 0330/2025 - Weiterentwicklung der Ost-West-Linien; SessionNet | Weiterentwick-
lung der Ost-West-Linien 
 
- AN0333/2025 - Mit Metrolinien das KVB-Schienennetz weiterentwickeln; SessionNet | 
Mit Metrolinien das KVB-Schienennetz weiterentwickeln

Beratungsverlauf (1)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0332/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
14.03.2025
Erstellt
14.03.2025 11:02