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4141/2021

Standorte für Papierkörbe mit Pendelklappen in Grünanlagen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.01.2022, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2747 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4141/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Standorte für Papierkörbe mit Pendelklappen in Grünanlagen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte für Papierkörbe 
mit Pendelklappen in Grünanlagen. 
 
Die Bezirksvertretung schlägt der Verwaltung in der Sitzung am 10.03.2022 andere Standorte vor. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022

2 
Begründung: 
 
In Grünanlagen, auf Spielplätzen und vereinzelt im öffentlichen Raum werden Drahtgitterpapierkörbe 
(„Grüne Rakete“) mit und ohne Hundekottütenspendern eingesetzt. 
Insgesamt befinden sich in diesen Bereichen 8.251 Drahtgitterpapierkörbe. 
Seit längerem wurde von verschiedenen Seiten (Politik, Bürgerverein, Bürger*innen) der Wunsch ge-
äußert, die Papierkorbvariante zusätzlich mit einer Pendelklappe zu versehen. 
Der Vorteil dieser Variante besteht insbesondere durch den Schutz gegen Vögel oder andere Tiere, 
die durch die Pendelklappe nur noch schlecht Abfälle herausholen und in den Grünanlagen verteilen 
können. Somit können größere Ablagerungen und Streumüll zwischen den Reinigungsintervallen 
vermieden werden und das Stadtbild aufgewertet werden. 
Die AWB GmbH hat dieses Modell mit positivem Ergebnis vereinzelt getestet. Es wurden keine Be-
einträchtigungen der Nutzbarkeit der Papierkörbe durch Pendelklappen festgestellt. 
Vom Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wurde in der Sitzung am 02.09.2021 
beschlossen in jedem Stadtbezirk ca. 50 bestehende Papierkörbe mit Pendelklappen auszurüsten. 
Eine erste Auswahl der Standorte erfolgte in Abstimmung zwischen dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen und der AWB GmbH. Ein Schwerpunkt werden Papierkörbe in der Nähe von Park-
bänken sein, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.  
Folgende Standorte werden für den Stadtbezirk Kalk vorgeschlagen: 
 
Stadtteil Standort Anzahl 
Höhenberg Merheimer Heide 10 
Höhenberg Matthias-Kann-Pfad 3 
Ostheim Hövilandweg 3 
Ostheim Vingster Berg 5 
Kalk Josephskirchstraße 2 
Vingst Josef-Boschbach-Weg 2 
Rath/Heumar Stachelsweg 5 
Rath/Heumar Veilchensweg 3 
Rath/Heumar Rather Kirchweg 2 
Humboldt/Gremberg An der Lenzwiese 5 
Humboldt/Gremberg Humboldtpark 5 
Humboldt/Gremberg Westerwaldstraße 5 
 
Letztendlich sollen jedoch die Bezirksvertretungen über die Standorte entscheiden.  
Mit der Umrüstung der Drahtgitterpapierkörbe soll Anfang 2022 begonnen werden. Sollte die Bezirks-
vertretung andere Vorschläge haben, müssten diese in der Sitzung der Bezirksvertretung am 
10.03.2022 beschlossen werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1669 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐X Sonstiges Die Bedeutung der Ma ßnahme ist zu g eringfügig 
für eine Bürgerbeteiligung. Kosten und Nutzen 
würden in keinem Verh ältnis stehen.  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird , nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4141/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.01.2022
Erstellt
24.11.2021 06:53