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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen

Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) AN/1490/2025 vom 16.12.2025

Stand: Am 16.12.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer AN/1490/2025 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,  welche finanziellen, tariflichen und organisatorischen Auswirkungen eine Rückkehr zu einem regionalen KVB-Schülerticket im Vergleich zum Deutschlandticket Schule hätte, einschließlich der zu erwartenden Preis- und Tarifstrukturen ab 2026 im neuen ge- meinsamen Tarifverbund VRS/AVV;  ob und in welcher Form ein regionales Schülerticket für alle Schulformen, einschließ- lich Grundschulen, rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist;  welche finanziellen Effekte ein regionales Schülerticket für Familien, sowie für freifahrt- berechtigte Schülerinnen und Schüler erwarten ließe;  welche Auswirkungen eine Umstellung auf die kommunalen Zuschüsse (Schulträger- leistungen) für freifahrtberechtigte Kinder sowie auf den städtischen Haushalt insge- samt hätte;  wie ein möglicher Umstellungsprozess konkret zu gestalten wäre (Informationsfristen, Elternkommunikation, Widerspruchsverfahren, Tickettausch, operative Zeitplanung) und welche Vorlaufzeiten zwingend einzuhalten sind. Außerdem sind Stellungnahmen der Elternvertretungen und Bezirksschülervertretung zu ei- nem möglichen Wechsel einzuholen. Die Ergebnisse sind per Beschlussvorschlag den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat in der Sitzung am 05.02.2026 vorzulegen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG haben die Umstellung veranlasst und alle Schulen und Er- ziehungsberechtigte informiert. Neue Formulare sind bereits verteilt und der Vertrag für das Schuljahr 2026/27 wird seitens der Vertragspartner derzeit unterschrieben. 2 Nächste Schritte: Seitens der Verwaltung ist nichts Weiteres zu veranlassen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ein weiterer Sachstandsbericht ist entbehrlich.
  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

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    Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.12.2025 AN/1490/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.12.2025 KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tages- ordnung der nächsten Sitzung des Rates am 16.12.2025 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,  welche finanziellen, tariflichen und organisatorischen Auswirkungen eine Rückkehr zu einem regionalen KVB-Schülerticket im Vergleich zum Deutschlandticket Schule hätte, einschließlich der zu erwartenden Preis- und Tarifstrukturen ab 2026 im neuen gemeinsamen Tarifverbund VRS/AVV;  ob und in welcher Form ein regionales Schülerticket für alle Schulformen, einschließ- lich Grundschulen, rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist;  welche finanziellen Effekte ein regionales Schülerticket für Familien, sowie für frei- fahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler erwarten ließe;  welche Auswirkungen eine Umstellung auf die kommunalen Zuschüsse (Schulträger- leistungen) für freifahrtberechtigte Kinder sowie auf den städtischen Haushalt insge- samt hätte; - 2 -  wie ein möglicher Umstellungsprozess konkret zu gestalten wäre (Informationsfristen, Elternkommunikation, Widerspruchsverfahren, Tickettausch, operative Zeitplanung) und welche Vorlaufzeiten zwingend einzuhalten sind. Außerdem sind Stellungnahmen der Elternvertretungen und Bezirksschülervertretung zu ei- nem möglichen Wechsel einzuholen. Die Ergebnisse sind per Beschlussvorschlag den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat in der Sitzung am 05.02.2026 vorzulegen. Begründung: Mit der erneuten Erhöhung des Deutschlandticket-Schule auf 43 Euro pro Monat ist die fi- nanzielle Belastung für viele Familien spürbar gestiegen. Insbesondere Haushalte mit meh- reren schulpflichtigen Kindern geraten dadurch zunehmend unter Druck. Zugleich zeigen verschiedene Erhebungen, dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler ihre Wege im Alltag vor allem regional zurücklegt und der bundesweite Geltungsbereich des Deutschlandticket-Schule für viele kaum einen zusätzlichen Nutzen entfaltet. Das frühere regionale KVB-Schülerticket stellte über viele Jahre eine sozial ausgewogene und praxistaugliche Lösung dar, die sich an den tatsächlichen Mobilitätsbedarfen orientierte und eine breite Akzeptanz bei Eltern und Schulen fand. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung, der anstehenden Tarif- und Verbundumstellungen sowie der angespann- ten Haushaltslage ist es sachgerecht zu prüfen, ob ein solches regionales Modell erneut eine geeignete Alternative darstellen kann. Die Prüfung soll eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen, um mögliche Entlas- tungseffekte für Familien, Auswirkungen auf freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler sowie finanzielle Effekte für den städtischen Haushalt transparent darzustellen und politisch bewerten zu können. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Preissteigerung des Deutschlandticket-Schule sowie der zunehmenden öffentlichen Kritik und Verunsicherung in der Elternschaft, die sich unter anderem in einer Petition deutlich widerspiegelt. Für viele Familien mit zwei oder mehr schulpflichtigen Kindern haben sich die monatlichen Kosten in kurzer Zeit erheblich erhöht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine mögliche Rückkehr zu einem regionalen Schülerti- cket aufgrund gesetzlich notwendiger Informations-, Fristen- und Umstellungsprozesse erst zum Schuljahr 2026/2027 realistisch umgesetzt werden könnte. Um diese zeitlichen Voraus- setzungen überhaupt einhalten zu können, ist eine frühzeitige Prüfung zwingend erforderlich. Ein späterer Beschluss würde die Entscheidungsfindung um mindestens ein weiteres Jahr verzögern und die bestehende Belastungssituation für Familien fortschreiben. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Befassung des Rates im Wege der Dringlichkeit geboten. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Pascal Pütz gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsgeschäftsführer FDP/KSG- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 16.12.2025

    Rat

    TOP 3.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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