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AN/1490/2025

KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen

Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) 16.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 3.4

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

4612 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.12.2025 
 
AN/1490/2025 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.12.2025 
 
KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tages-
ordnung der nächsten Sitzung des Rates am 16.12.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, 
 
 welche finanziellen, tariflichen und organisatorischen Auswirkungen eine Rückkehr zu 
einem regionalen KVB-Schülerticket im Vergleich zum Deutschlandticket Schule 
hätte, einschließlich der zu erwartenden Preis- und Tarifstrukturen ab 2026 im neuen 
gemeinsamen Tarifverbund VRS/AVV; 
 
 ob und in welcher Form ein regionales Schülerticket für alle Schulformen, einschließ-
lich Grundschulen, rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist; 
 
 welche finanziellen Effekte ein regionales Schülerticket für Familien, sowie für frei-
fahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler erwarten ließe; 
 
 welche Auswirkungen eine Umstellung auf die kommunalen Zuschüsse (Schulträger-
leistungen) für freifahrtberechtigte Kinder sowie auf den städtischen Haushalt insge-
samt hätte;

- 2 - 
 
 wie ein möglicher Umstellungsprozess konkret zu gestalten wäre (Informationsfristen, 
Elternkommunikation, Widerspruchsverfahren, Tickettausch, operative Zeitplanung) 
und welche Vorlaufzeiten zwingend einzuhalten sind. 
Außerdem sind Stellungnahmen der Elternvertretungen und Bezirksschülervertretung zu ei-
nem möglichen Wechsel einzuholen. 
 
Die Ergebnisse sind per Beschlussvorschlag den zuständigen Fachausschüssen sowie dem 
Rat in der Sitzung am 05.02.2026 vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der erneuten Erhöhung des Deutschlandticket-Schule auf 43 Euro pro Monat ist die fi-
nanzielle Belastung für viele Familien spürbar gestiegen. Insbesondere Haushalte mit meh-
reren schulpflichtigen Kindern geraten dadurch zunehmend unter Druck. Zugleich zeigen 
verschiedene Erhebungen, dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler ihre 
Wege im Alltag vor allem regional zurücklegt und der bundesweite Geltungsbereich des 
Deutschlandticket-Schule für viele kaum einen zusätzlichen Nutzen entfaltet. 
 
Das frühere regionale KVB-Schülerticket stellte über viele Jahre eine sozial ausgewogene 
und praxistaugliche Lösung dar, die sich an den tatsächlichen Mobilitätsbedarfen orientierte 
und eine breite Akzeptanz bei Eltern und Schulen fand. Vor dem Hintergrund der aktuellen 
Preisentwicklung, der anstehenden Tarif- und Verbundumstellungen sowie der angespann-
ten Haushaltslage ist es sachgerecht zu prüfen, ob ein solches regionales Modell erneut eine 
geeignete Alternative darstellen kann. 
 
Die Prüfung soll eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen, um mögliche Entlas-
tungseffekte für Familien, Auswirkungen auf freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler 
sowie finanzielle Effekte für den städtischen Haushalt transparent darzustellen und politisch 
bewerten zu können. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Preissteigerung des Deutschlandticket-Schule 
sowie der zunehmenden öffentlichen Kritik und Verunsicherung in der Elternschaft, die sich 
unter anderem in einer Petition deutlich widerspiegelt. Für viele Familien mit zwei oder mehr 
schulpflichtigen Kindern haben sich die monatlichen Kosten in kurzer Zeit erheblich erhöht. 
 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine mögliche Rückkehr zu einem regionalen Schülerti-
cket aufgrund gesetzlich notwendiger Informations-, Fristen- und Umstellungsprozesse erst 
zum Schuljahr 2026/2027 realistisch umgesetzt werden könnte. Um diese zeitlichen Voraus-
setzungen überhaupt einhalten zu können, ist eine frühzeitige Prüfung zwingend erforderlich. 
 
Ein späterer Beschluss würde die Entscheidungsfindung um mindestens ein weiteres Jahr 
verzögern und die bestehende Belastungssituation für Familien fortschreiben. Vor diesem 
Hintergrund ist eine zeitnahe Befassung des Rates im Wege der Dringlichkeit geboten.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Pascal Pütz      gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   FDP/KSG- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.12.2025 Rat
TOP 3.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1490/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat)
Datum
16.12.2025
Erstellt
16.12.2025 11:58