Mandari Insight

1352/2022

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 - 2027

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 10.5

Anlage 4 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 - konsumtiv

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022-2027

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Stellenplanmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 - investiv

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - IST-Zustand der Gebäude und Liegenschaften

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 - konsumtiv

7948 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022
ORG_01Optimierung der Ausrückezeit auf den Feuer- und 
Rettungswachen Maßnahme überführt aus BSBP 2016
ORG_02Überarbeitung der Führungsstruktur im EinsatzdienstMaßnahme überführt aus BSBP 2016
ORG_03 Verbesserung Bevölkerungsinformation Maßnahme überführt aus BSBP 2016, Interne 
Maßnahme
ORG_04 Jährliche Übung unter ChemikalienschutzanzugBeschaffung notwendiger 
Ausrüstungsgegenstände
ORG_05 Stärkung der Führung bei komplexen Lagen 4x Rufbereitschaft in A11, WT = 2 Std., WE = 3 
Std.
ORG_06Neukonzeptionierung First-Responder-System Interne Konzeptionierung
ORG_07 Zeit-Maßnahmen-Plan organisatorische AuswirkungenKosten in Abhängigkeit der 
Organisationsüberprüfung
ORG_08 Organisationsüberprüfung ATF Kosten in Abhängigkeit der Ergebnisse der 
Überprüfung
ORG_09Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes Interne Steuerungsgruppe
ORG_10Organisationsüberprüfung der Feuerwehr- und 
Rettungsdienstschule
ORG_11Einsatzstellenhygiene
ORG_12Stationierung Rüstzüge Interne Konzepterstellung
ORG_13Gleichzeitige BC-Gefahrenabwehr Interne Konzepterstellung
ORG_14Konzept E-Mobilität (Mobilitätswende) Interne Konzepterstellung
ORG_15 Organisation der Abteilung Verwaltung Personalkosten in Abhängigkeit der 
Organisationsüberprüfung
ORG_16Organisationsüberprüfung Leitstelle
ORG_17Mitgliedergewinnung Ehrenamt Interne Konzepterstellung
ORG_18 Projektierung Leitstelle 2030/2035
Aktuell nur Projektierung, Umsetzungskosten sind 
noch nicht realistisch abschätzbar und werden im 
nächsten BSBP beziffert
PER_01 Vorhalten Personal für PTLF 14 Maßnahme überführt aus BSBP 2016, 
Stellenannahme 5,38 x A8 sowie 5,38 x A9
PER_02 Umsetzung AGBF Schutzziel Maßnahme überführt aus BSBP 2016, 
Stellenannahme 5,38 x A7
PER_03 Personal Psychosoziale Unterstützung (PSU) Stellenannahme A10
PER_04 Umsetzung des Personalfaktors
Maßnahme überführt aus BSBP 2016, betrifft alle 
Funktionen auf den Feuer- und Rettungswachen, 
75,224 VZÄ x Mittelwert A8/A9
PER_05 Ausbildung von Führungsassistenten Stellenannahme: 4 x Anhebung A8 -> A9
PER_06 Personal Freiwillige Feuerwehr, Koordination Führungsdienst, 
Kulturgutschutz Stellenannahme 1 x A10, 3 x A11
PER_07 Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung Stellenannahme 5,38 x A9z, 10,76 x A9, 5,38 x A8
PER_08 Personal FW XI
Ab 2029, ca. 1,5 Jahre vor Bauabschluss
Stellenannahme 1 x A11 x 5,38, 2 x A9 x 5,38, 5 x 
A8 x 5,38, 2 x A7 x 5,38
PER_09 Personal FW XII
Ab 2030, ca. 1,5 Jahre vor Bauabschluss 
Stellenannahme 1 x A11 x 5,38, 1 x A9 x 5,38, 3 x 
A8 x 5,38, 1 x A7 x 5,38
PER_10 Personal Feuerwehrschule Stellenannahme 1 x A11, 2 x A9
PER_11 Gerätewart ATF Stellenannahme 1x A 9
PER_12 Sicherstellung Einsatzfähigkeit ATF
PER_13 Personal Leitung FW XI Stellenannahme 1x A12
PER_14 Personal Zivil- und Katastrophenschutz Stellenmix in Abhängigkeit der Bewertung, 15 
VZÄ, 1 x A14, 2 x A12, 4 x A11, 8 X A9
PER_15 Qualifikation NotSan auf BrandschutzfahrzeugenInterne Konzepterstellung und Umsetzung
PER_16 Qualifikation Fahrzeugführer*in HLF / C-Dienst Interne Umsetzung
PER_17 Personal Leitstelle 2030/2035 2 x A12
BAU_01 Umbau Krisenstab und Einsatzleitung Maßnahme überführt aus BSBP 2016; Nach 
abgeschlossener Planung FW 1
BAU_02 Notstromversorgung der Liegenschaften Die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten
BAU_03 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 7Baubeginn ca. 2029
BAU_04 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 8Baubeginn ca. 2028
BAU_05 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 14Baubeginn ca. 2029
BAU_06 Neubau einer Feuerwache XI Baubeginn ca. 2029
BAU_07 Neubau einer Feuerwache XII Baubeginn ca. 2028
BAU_08 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehr Die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten
BAU_09 Bauliche Ertüchtigung ATF Standort
BAU_10 Kompetenzbündelung der CBRN-Gefahrenabwehr
BAU_11 Konzeptionierung eines zentralen AusbildungscampusInterne Konzepterstellung
TEC_01 Beschaffung eins PTLF 14 Maßnahme überführt aus BSBP 2016, Zuordnung: 
BF
TEC_02 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XI für 2030, 1x HLF, 1x DLK, 1x PTLF, Zuordnung: 
BF
TEC_03 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XII für 2032, 1x HLF, 1x DLK,  Zuordnung: BF
TEC_04 Schließen der Fähigkeitslücke Wald- und 
Vegetationsbrandbekämpfung
in 2026, ggf. Kombination mit TEC_05, Zuordnung: 
FF
TEC_05 Schließen der Fähigkeitslücke Wasserdurchfahrtstiefein 2026, ggf. Kombination mit TEC_04, Zuordnung: 
FF
TEC_06 Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen in 2026, Zuordnung: BF
TEC_07 Beschaffung von vier Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehrin 2025, Zuordnung: FF
TEC_08 Beschaffung eines GW-G in 2027, Zuordnung: FF
TEC_09 Beschaffung eines HLF in 2027, Zuordnung: FF
TEC_10 Beschaffung von Gerätschaften zur externen Versorgung, z.B. 
Notbrunnen in 2024
TEC_11 Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst
TEC_12 Beschaffung ELW in 2026
TEC_13 Resilienzerhöhung kritische IT-Infrastruktur
Haushaltsbelastung
Summe Teilplanzeile 11 - Personalaufwand
Summe Teilplanzeile 13 - Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen
Summe Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen
Summe Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bereits im Haushalt veranschlagt
Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung
FW 14 / "West"
FW 8
Pauschale für Baumaßnahmen
PTLF 14
Refinanzierung über Rettungsdienstbedarfsplan/Rettungsdienstgebühren16,411 VZÄ aus Personalfaktor (A9 & A8)
ErläuterungMaßnahmeID
Anlage 4
Teilplanzeile 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff.
Zeile 13 50.000 EUR
Zeile 13 10.000 EUR
Zeile 13
Zeile 14 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
Zeile 11 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR
Zeile 13 80.000 EUR
Zeile 13 50.000 EUR 50.000 EUR
Zeile 11
Zeile 13 80.000 EUR
Zeile 14 200.000 EUR
Zeile 11 857.000 EUR 857.000 EUR 857.000 EUR 857.000 EUR 857.000 EUR 857.000 EUR
Zeile 11 0 EUR 325.000 EUR 325.000 EUR 325.000 EUR 325.000 EUR 325.000 EUR
Zeile 11 79.000 EUR 79.000 EUR 79.000 EUR 79.000 EUR
Zeile 11 1.593.000 EUR 3.584.000 EUR 5.755.000 EUR 5.991.000 EUR 5.991.000 EUR
Zeile 11 26.000 EUR 26.000 EUR 26.000 EUR 26.000 EUR 26.000 EUR
Zeile 11 377.000 EUR 377.000 EUR 377.000 EUR 377.000 EUR 377.000 EUR 377.000 EUR
Zeile 11 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR
Zeile 11 4.131.000 EUR
Zeile 11 2.538.000 EUR
Zeile 11 265.000 EUR 265.000 EUR 265.000 EUR 265.000 EUR 265.000 EUR
Zeile 11 83.000 EUR 83.000 EUR 83.000 EUR 83.000 EUR 83.000 EUR
Zeile 11 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Zeile 11 106.000 EUR
Zeile 11 685.000 EUR 1.410.000 EUR 1.410.000 EUR 1.410.000 EUR 1.410.000 EUR 1.410.000 EUR
Zeile 11 213.000 EUR 213.000 EUR 213.000 EUR 213.000 EUR 213.000 EUR 213.000 EUR
Zeile 14 506.000 EUR
Zeile 14 506.000 EUR
Zeile 14 506.000 EUR
Zeile 14 506.000 EUR
Zeile 14 506.000 EUR
Zeile 13 100.000 EUR 400.000 EUR
Zeile 13 90.000 EUR
Zeile 14 35.000 EUR 35.000 EUR 35.000 EUR 35.000 EUR
Zeile 14 115.000 EUR
Zeile 14 82.000 EUR
Zeile 14 107.000 EUR 107.000 EUR
Zeile 14 80.000 EUR 80.000 EUR
Zeile 14 46.000 EUR 46.000 EUR
Zeile 14 70.000 EUR 70.000 EUR 70.000 EUR
Zeile 14 70.000 EUR
Zeile 14 27.000 EUR
Zeile 14 67.000 EUR 67.000 EUR 67.000 EUR 67.000 EUR
Zeile 14 120.000 EUR 240.000 EUR 360.000 EUR 360.000 EUR 360.000 EUR
Zeile 14 107.000 EUR 107.000 EUR
Zeile 14 400.000 EUR 450.000 EUR 450.000 EUR 450.000 EUR
0 EUR 4.373.000 EUR 7.500.000 EUR 10.442.000 EUR 12.403.000 EUR 12.979.000 EUR 22.778.000 EUR
Zeile 11 0 EUR 4.113.000 EUR 7.160.000 EUR 9.230.000 EUR 11.401.000 EUR 11.637.000 EUR 18.412.000 EUR
Zeile 13 0 EUR 260.000 EUR 200.000 EUR 450.000 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
Zeile 14 0 EUR 0 EUR 140.000 EUR 762.000 EUR 1.002.000 EUR 1.342.000 EUR 4.366.000 EUR
Zeile 16 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR 1.781.000 EUR
1.307.000 EUR 1.307.000 EUR 1.307.000 EUR 1.307.000 EUR 1.307.000 EUR
Konsumtiver Bedarf

Anlage 1 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022-2027

496193 Zeichen

Brandschutzbedarfsplan 
der Stadt Köln 
2022 – 2027

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ......................14 
2 Allgemeines und Gefahrenpotential ................................ ................................ ...............15 
2.1 Siedlungsstruktur und Topografie ................................ ................................ ...........15 
2.2 Stadtstrategie und Stadtentwicklung ................................ ................................ ......16 
2.3 Infrastruktur, Wirtschaft und Hochschulen ................................ .............................. 18 
2.3.1 Infrastruktur ................................ ................................ ................................ .....18 
2.3.2 Wirtschaft ................................ ................................ ................................ ........18 
2.3.3 Hochschulen ................................ ................................ ................................ ...19 
2.4 Wohnbebauung ................................ ................................ ................................ ......20 
2.5 Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen ................................ ...........22 
2.5.1 Krankenhäuser ................................ ................................ ................................ 22 
2.5.2 Pflege- und Betreuungseinrichtungen ................................ .............................23 
2.6 Kultur................................ ................................ ................................ ......................23 
2.6.1 Veranstaltungen ................................ ................................ .............................. 23 
2.6.2 Kulturgüter ................................ ................................ ................................ ......25 
2.7 Chemieregion Köln ................................ ................................ ................................ .27 
2.8 Gewerbe- und Industriegebiete ................................ ................................ ..............29 
2.8.1 Störfallbetriebe ................................ ................................ ................................ 29 
2.8.2 Betriebe mit besonderen Risiken ................................ ................................ .....31 
2.8.3 Nichtöffentliche Feuerwehren und Werkfeuerwehren ................................ ......32 
2.9 Wald- und Forstflächen ................................ ................................ ..........................33 
2.10 Gewässer (Flüsse und Seen) ................................ ................................ .................34 
2.10.1 Bundeswasserstraße Rhein ................................ ................................ ............34 
2.10.2 Fühlinger See ................................ ................................ ................................ ..36 
2.11 Verkehrsrisiken ................................ ................................ ................................ ......36 
2.11.1 Fernstraßen, städtische Verkehrsführung und Straßenführung .......................36 
2.11.2 Bahnanlagen ................................ ................................ ................................ ...40 
2.11.3 Tunnel und unterirdische Verkehrsanlagen (UVA) ................................ ...........43 
2.11.4 Tiefgaragen und Parkhäuser ................................ ................................ ...........46 
2.11.5 Flughafen ................................ ................................ ................................ ........47 
2.11.6 Rheinbrücken ................................ ................................ ................................ ..49 
2.11.7 Häfen ................................ ................................ ................................ ..............50 
2.11.8 Seilbahn ................................ ................................ ................................ ..........52 
2.12 Naturereignisse und klimabedingte Ereignisse ................................ .......................53 
2.12.1 Hoch- und Niedrigwasser ................................ ................................ ................53 
2.12.2 Starkregen ................................ ................................ ................................ ......55 
2.12.3 Sturm ................................ ................................ ................................ ..............57

3 
 
2.12.4 Langandauernde Hitzeperioden ................................ ................................ ......58 
2.13 Pandemie und Tierseuchen ................................ ................................ ....................59 
2.13.1 Pandemie ................................ ................................ ................................ ........59 
2.13.2 Tierseuchen ................................ ................................ ................................ ....61 
2.14 Bedrohungs- und geopolitische Lagen ................................ ................................ ...62 
2.14.1 Bedrohungslagen ................................ ................................ ............................62 
2.14.2 Geopolitische Lagen................................ ................................ ........................64 
2.15 KRITIS ................................ ................................ ................................ ...................65 
2.15.1 Ausfall des Energiesektors ................................ ................................ ..............66 
2.15.2 Ausfall des Wassersektors ................................ ................................ ..............68 
2.15.3 Ausfall des Telekommunikationssektors ................................ ..........................70 
3 Schutzzielszenarien ................................ ................................ ................................ ......72 
3.1 Brand ................................ ................................ ................................ .....................72 
3.2 Technische Hilfeleistung ................................ ................................ ........................72 
3.3 Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear (CBRN) ................................ ........72 
3.4 Wasserrettung auf dem Rhein ................................ ................................ ................73 
3.5 Leitstelle ................................ ................................ ................................ .................73 
4 Gefährdungsanalyse ................................ ................................ ................................ .....74 
4.1 Brandschutz ................................ ................................ ................................ ...........74 
4.2 Technische Hilfeleistung ................................ ................................ ........................76 
4.3 Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear (CBRN)................................ ......77 
5 Schutzziele ................................ ................................ ................................ ....................79 
5.1 Schutzzieldefinition nach AGBF ................................ ................................ .............79 
5.2 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ .............79 
5.2.1 Brandschutz ................................ ................................ ................................ ....80 
5.2.2 Technische Hilfeleistung ................................ ................................ .................80 
5.2.3 Führungsdienst ................................ ................................ ............................... 80 
5.2.4 Leitstelle ................................ ................................ ................................ ..........81 
5.2.5 Bevölkerungsschutz ................................ ................................ ........................81 
5.3 Soll-Schutzziele ................................ ................................ ................................ ......81 
5.3.1 Brand – Fortschreibung ................................ ................................ ...................81 
5.3.2 Technische Hilfeleistung – Weiterentwicklung ................................ .................82 
5.3.3 Führungsdienst – Fortschreibung/Neu................................ .............................82 
5.3.4 Leitstelle – Weiterentwicklung ................................ ................................ .........83 
5.3.5 Bevölkerungsschutz – Fortschreibung ................................ .............................84 
5.3.6 Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear (CBRN) – Neu ....................84 
5.3.7 Wasserrettung Rhein – Neu ................................ ................................ ............85 
6 Feuerwehr Köln ................................ ................................ ................................ .............86

4 
 
6.1 Organisationsstruktur ................................ ................................ .............................86 
6.2 Strategische Ausrichtung (SA) ................................ ................................ ...............88 
7 Organisationsanalyse ................................ ................................ ................................ ....91 
7.1 Aufgaben der Feuerwehr Köln ................................ ................................ ................91 
7.1.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ ......91 
7.1.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ ....92 
7.2 Personalsituation Berufsfeuerwehr ................................ ................................ .........92 
7.2.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ ......92 
7.2.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ ....94 
7.3 Zivil- und Katastrophenschutz ................................ ................................ ................95 
7.3.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ ......95 
7.3.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ ....95 
7.4 Leitstelle ................................ ................................ ................................ .................96 
7.4.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ ......96 
7.4.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ ....98 
7.5 Psychosoziale Unterstützung (PSU) ................................ ................................ .......99 
7.5.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ ......99 
7.5.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ .. 100 
7.6 Analytische Task Force (ATF) ................................ ................................ .............. 100 
7.6.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ .... 100 
7.6.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ .. 105 
7.7 Einsatzdienst Berufsfeuerwehr ................................ ................................ ............. 105 
7.7.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ .... 105 
7.7.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ .. 112 
7.8 Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ ........................... 114 
7.8.1 Ist-Beschreibung ................................ ................................ ........................... 114 
7.8.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ .. 118 
7.9 Schul- und Ausbildungsbetrieb ................................ ................................ ............. 139 
7.9.1 Ist-Zustand ................................ ................................ ................................ .... 139 
7.9.2 Soll-Zustand ................................ ................................ ................................ .. 141 
7.10 Technische Ausstattung der Feuerwehr Köln ................................ ....................... 142 
7.10.1 Allgemein ................................ ................................ ................................ ...... 142 
7.10.2 Fuhrpark ................................ ................................ ................................ ........ 143 
8 Datenanalyse Einsatzdienst ................................ ................................ ........................ 149 
8.1 Einsatzaufkommen ................................ ................................ ...............................  149 
8.2 Schutzzielerreichung ................................ ................................ ............................ 154 
8.2.1 Brandschutz ................................ ................................ ................................ .. 154 
8.2.2 Technische Hilfeleistung ................................ ................................ ............... 156

5 
 
8.2.3 Führungsdienst ................................ ................................ ............................. 157 
8.2.4 Leitstelle ................................ ................................ ................................ ........ 157 
8.2.5 Bevölkerungsschutz ................................ ................................ ...................... 157 
8.3 Verfügbarkeitsanalyse ................................ ................................ .......................... 157 
8.3.1 Sondereinheit Höhenrettung (siehe auch Kapitel 7.7.1) ................................ . 157 
8.3.2 Springerbesetzte RTW ................................ ................................ .................. 158 
8.3.3 Rhein ................................ ................................ ................................ ............ 160 
8.3.4 Kleineinsätze ................................ ................................ ................................ . 161 
9 Standortanalyse ................................ ................................ ................................ .......... 162 
9.1 Ist-Standorte................................ ................................ ................................ ......... 162 
9.1.1 Allgemein ................................ ................................ ................................ ...... 162 
9.1.2 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr ................................ ...............................  164 
9.1.3 Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ .................... 166 
9.2 Isochronenbasierte Erreichbarkeitsanalyse ................................ .......................... 167 
9.2.1 Brandschutz ................................ ................................ ................................ .. 168 
9.2.2 Technische Hilfeleistung ................................ ................................ ............... 169 
9.2.3 Anfahrtszeitisochron Berufsfeuerwehr ................................ ........................... 170 
9.2.4 Anfahrtszeitisochron Freiwillige Feuerwehr ................................ ................... 175 
9.3 Soll-Standorte ................................ ................................ ................................ ...... 178 
9.3.1 Allgemein ................................ ................................ ................................ ...... 178 
9.3.2 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr ................................ ...............................  179 
9.3.3 Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ .................... 186 
9.4 Ausblick Handlungsfelder ................................ ................................ ..................... 187 
10 Maßnahmenplan ................................ ................................ ................................ ...... 188 
10.1 Maßnahmenumsetzung BSBP 2016 ................................ ................................ .... 188 
10.2 Maßnahmenkatalog BSBP 2022 ................................ ................................ .......... 189 
10.2.1 Organisatorische Maßnahmen ................................ ................................ ...... 191 
10.2.2 Personelle Maßnahmen ................................ ................................ ................ 197 
10.2.3 Bauliche Maßnahmen ................................ ................................ ................... 202 
10.2.4 Technische Maßnahmen ................................ ................................ ............... 206 
11 Anhang ................................ ................................ ................................ .................... 211

6 
 
Abkürzungsverzeichnis 
Im Text verwendete Abkürzungen und Akronyme 
AB Abrollbehälter 
AB-Analytik Abrollbehälter Analytik 
ABC Atomar, biologisch, chemisch 
AB-G Abrollbehälter Gefahrgut 
AG Aktiengesellschaft 
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands 
AGT Atemschutzgerätetragende*r 
ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem 
Amt 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 
Amt 14 Rechnungsprüfungsamt 
Amt 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz 
Amt 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Amt 53 Gesundheitsamt 
Amt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
ATF Analytische Task Force (Analyseeinheit des Bundes) 
A-Dienst Führungsdienst, Beamte der LGr. 2.2, OvA 
BAU Bauliche Maßnahmen 
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 
BF Berufsfeuerwehr 
BHKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-
schutz 
BHP-B 50 NRW Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW 
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 
BS Brandschutz 
BSBP Brandschutzbedarfsplan 
BvA Beamt*in vom Alarmdienst 
B-Dienst Führungsdienst, Beamte der LGr. 2.1, BvA 
CBRN Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear 
CSA Chemikalienschutzanzug 
C-Dienst Führungsdienst, Beamte der LGr. 2.1, Zugführer 
DB Deutsche Bahn AG 
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 
DIN Deutsches Institut für Normung 
DL, DLK Drehleiter 
DWD Deutscher Wetterdienst 
ErdölBevG Erdölbevorratungsgesetz 
ELP Einsatzleitplatz 
ELW Einsatzleitwagen 
ES Ergänzungsstufen 
ETZ Eintreffzeit 
EUR Euro 
FEKL Fahrerlaubnisklasse 
Feu Feuer

7 
 
FF Freiwillige Feuerwehr 
FLB Feuerlöschboot 
FLB-Fü Feuerlöschboot-Führer*in 
FMD Fernmeldedienst 
FuSZ Führungs- und Schulungszentrum 
Fw Feuerwehr 
FW Feuer- und Rettungswache 
FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift 
GAB Gefahrenbereich 
GF Gruppenführer*in 
GW Gerätewagen 
GW-G Gerätewagen Gefahrgut 
GW-H Gerätewagen Höhenrettung 
h Stunde 
HEIKAT Handlungsempfehlung zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Kata-
strophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem 
Anschlag 
HLF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 
i. H. v. in Höhe von 
i. V.m. in Verbindung mit 
IATA International Air Transport Association 
ICAO International Civil Aviation Organization 
ICE Intercity-Express 
IKT Informations- und Kommunikationstechnik 
IT Informationstechnologie 
K Kurzfristig 
KatS Katastrophenschutz 
KDOW Kommandowagen 
KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 
km Kilometer 
KRITIS Kritische Infrastrukturen 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
L Langfristig 
Laufbahngruppe 1.2 Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Feuer-
wehrtechnischer Dienst) 
Laufbahngruppe 2.1 Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener feuer-
wehrtechnischer Dienst) 
Laufbahngruppe 2.2 Laufbahngruppe zwei, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer feuer-
wehrtechnischer Dienst) 
LF Löschgruppenfahrzeug 
LG Löschgruppe 
LGr. Laufbahngruppe 
LKW Lastkraftwagen 
LNA Leitende Notärztin/leitender Notarzt 
lrh. linksrheinisch 
LUF Löschunterstützungsfahrzeug 
LVO-Feu Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des 
feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen 
M Mittelfristig

8 
 
MANV Massenanfall von Verletzten 
m, min Minute(n) 
MoWaS Modulares Warnsystem 
MTF Mannschaftstransportfahrzeug 
n. n. nomen nominandum 
NAW Notarztwagen 
NEF Noteinsatzfahrzeug 
NINA Notfall-Informations- und Nachrichten-App 
NotSan Notfallsanitäter*in 
NW, NRW Nordrhein-Westfalen 
O.R.B.I.T. Optimierung Rettung Brandbekämpfung mit Integrierter Technischer 
Hilfeleistung 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
ORG Organisatorische Maßnahmen 
OvA Oberbeamt*in vom Alarmdienst 
p. a. per anno 
PER Personelle Maßnahmen 
PIK Potsdamer Institut für Klimaforschung 
PKW Personenkraftwagen 
PSNV Psychosoziale Notfallversorgung 
PSU Psychosoziale Unterstützung 
PTLF Pulvertanklöschfahrzeug 
RABT Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln 
RD Rettungsdienst 
RettG Rettungsgesetz NRW (Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Not-
fallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer) 
Rhein-km Rheinkilometer 
rrh. rechtsrheinisch 
RTB Rettungsboot 
RTW Rettungswagen 
RW Rüstwagen 
s Sekunde(n) 
S6 Sachgebiet 6 
SA Strategische Ausrichtung 
SGB Sozialgesetzbuch 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
SW Schlauchwagen 
t Tag(e) 
TEC Technische Maßnahmen 
TEL Technische Einsatzleitung 
TF Truppführer*in 
TH Technische Hilfeleistung 
THW Technisches Hilfswerk 
TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser 
TTB Taktisch-Technische Betriebsstelle 
TUW Technik- und Umweltwache 
Ü-Messen Überörtliches Messen

9 
 
USD Umweltschutzdienst 
UVA Unterirdische Verkehrsanlagen 
v. D. vom Dienst 
VAP1.2-Feu, 
VAP2.2-Feu 
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des X 
Einstiegsamtes der Laufbahngruppe X des feuerwehrtechnischen 
Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen 
V-Dekon Verletzten-Dekontamination 
VF Verbandsführer*in 
VOFF NRW Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im 
Land Nordrhein-Westfalen 
VZÄ Vollzeitäquivalent 
WLF Wechselladerfahrzeug 
ZF Zugführer*in

10 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ................................ .....................17 
Abbildung 2: Gebäudestruktur Köln Stand 31.12.2020 ................................ .........................20 
Abbildung 3: Räumliche Verteilung Wohngebäude im Stadtgebiet ................................ .......20 
Abbildung 4: Räumliche Verteilung von Gebäuden mit einer Gebäudehöhe zwischen 15 und 
26 m ................................ ................................ ................................ ................................ .....21 
Abbildung 5: Abrollbehälter Kulturgutschutz ................................ ................................ .........26 
Abbildung 6: Waldgebiete der Stadt Köln ................................ ................................ .............33 
Abbildung 7: Verschiedene Straßentypen im Stadtgebiet ................................ .....................37 
Abbildung 8: Unfallhäufigkeit mit Güter-KFZ-Beteiligung 2019 ................................ .............38 
Abbildung 9: Pendlerverflechtung Köln und Deutschland 2019 ................................ .............38 
Abbildung 10: Entwicklung der Verkehrsunfälle Köln ................................ ............................39 
Abbildung 11: Entwicklung der Verunfallten im Verkehr in Köln ................................ ............39 
Abbildung 12: Erfasste Unfälle mit Personenschaden 2019................................ ..................40 
Abbildung 13: Schienennetz der Stadt Köln ................................ ................................ ..........41 
Abbildung 14: Sonder-Einsatzmittel LUF 60 ................................ ................................ .........45 
Abbildung 15: Parkhaus am Rheinauhafen (1.380 Stellplätze) ................................ .............46 
Abbildung 16: Übersicht Kölner Brücken mit Befahrbarkeit ................................ ...................49 
Abbildung 17: Hafenanlagen auf Kölner Stadtgebiet ................................ ............................50 
Abbildung 18: Gondel mit Blick auf das Kölner Stadtgebiet ................................ ..................52 
Abbildung 19: Temperaturanstieg Köln je Dekade ................................ ................................ 53 
Abbildung 20: Hochwasser Überflutungsgebiete – Klassifizierung: seltenes Ereignis ...........54 
Abbildung 21: 200-jähriges Starkregenereignis – Innenstadt Köln ................................ ........56 
Abbildung 22: Beaufort-Skala ................................ ................................ ............................... 57 
Abbildung 23: Durchführung von COVID-19 Reihen-Schnelltests ................................ .........60 
Abbildung 24: Desinfektionsstelle – LKW-tauglich ................................ ................................ 61 
Abbildung 25: HEIKAT Handlungsempfehlungen für ersteintreffende Kräfte ........................63 
Abbildung 26: Erstversorgung Ukrainischer Geflüchteter März 2022 ................................ ....64 
Abbildung 27: Zusammenspiel der Sektoren Kritischer Infrastruktur ................................ .....65 
Abbildung 28: Rasterung des Stadtgebiets für das Gefahrenpotential im Brandschutz .........75 
Abbildung 29: Rasterung des Stadtgebiets für das Gefahrenpotential der Technischen 
Hilfeleistung ................................ ................................ ................................ ..........................76 
Abbildung 30: Gefahrenpotential CBRN ................................ ................................ ...............78 
Abbildung 31: Ist-Schutzziel Brandschutz ................................ ................................ .............80 
Abbildung 32: Ist-Schutzziele Technische Hilfeleistung ................................ ........................80 
Abbildung 33: Ist-Schutzziele Führungsdienst ................................ ................................ ......80 
Abbildung 34: Organigramm Feuerwehr Köln - Amt 37 ................................ .........................86 
Abbildung 35: Forecast Personalentwicklung Beamte ................................ ..........................93 
Abbildung 36: Prognose Personalentwicklung ................................ ................................ ......94 
Abbildung 37: Standorte ATF Deutschland ................................ ................................ ......... 101 
Abbildung 38: Schematische Darstellung Führungsdienst ................................ .................. 108 
Abbildung 39: Standortverteilung Freiwillige Feuerwehr Köln ................................ ............. 115 
Abbildung 40: Schaubild Struktur Freiwillige Feuerwehr Köln ................................ ............. 117 
Abbildung 41: Schaubild Standardlöschzug Berufsfeuerwehr Köln ................................ ..... 118 
Abbildung 42: Schaubild Wachbesetzung klein ................................ ................................ .. 119 
Abbildung 43: Schaubild Wachbesetzung groß ................................ ................................ .. 119 
Abbildung 44: Schaubild Verfügbarkeit Freiwillige Feuerwehr ................................ ............ 131 
Abbildung 45: Übersichtskarte Wohnort Mitglied zu Gerätehaus ................................ ........ 132 
Abbildung 46: Übersicht hauptamtliches Personal in der Freiwilligen Feuerwehr je Einheit 133 
Abbildung 47: Personalentwicklung Freiwillige Feuerwehr ................................ ................. 134 
Abbildung 48: Übersicht FEKL Freiwillige Feuerwehr ................................ ......................... 135

11 
 
Abbildung 49: Atemschutztauglichkeit FF ................................ ................................ ........... 137 
Abbildung 50: Mitgliederentwicklung Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr ............. 138 
Abbildung 51: Bestehende Führungsstruktur im Einsatzdienst der Feuerwehr Köln ........... 145 
Abbildung 52: Schaubild Prüfauftrag ELW ................................ ................................ .......... 146 
Abbildung 53: Einsatzaufkommen Kategorie 01 Feuer mit Sondersignal ............................ 150 
Abbildung 54: Einsatzaufkommen Kategorie 01 Technische Hilfeleistung mit Sondersignal
 ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 150 
Abbildung 55: Durchschnittliches Jahreseinsatzaufkommen nach Stadtteil ........................ 152 
Abbildung 56: BS- und TH-Alarmierungshäufigkeit im Tagesverlauf ................................ ... 153 
Abbildung 57: Entwicklung der Schutzzielerreichung Brandschutz ................................ ..... 155 
Abbildung 58: Entwicklung der Schutzzielerreichung Technische Hilfeleistung................... 156 
Abbildung 59: Entwicklung der Schutzzielerreichung Führungsdienst ................................  157 
Abbildung 60: „Springer-RTW“ Alarmierungen pro Tag ................................ ...................... 159 
Abbildung 61: Einsatzaufkommen auf dem Rhein ................................ ..............................  160 
Abbildung 62: Eintreffzeiten ersteintreffendes Rettungsmittel auf dem Rhein 2020/21 ....... 161 
Abbildung 63: Hauptamtlich besetzte Liegenschaften................................ ......................... 164 
Abbildung 64: Bauzustand Liegenschaften Freiwillige Feuerwehr ................................ ...... 166 
Abbildung 65: Schematische Darstellung Hilfsfristprozess ................................ ................. 167 
Abbildung 66: Schematische Darstellung Hilfsfristprozess mit Zeitangabe nach AGBF ...... 171 
Abbildung 67: Durchschnittliche Fahrzeit hauptamtliche Feuer- und Rettungswachen ....... 172 
Abbildung 68: Erreichbarkeit ETZ3 HLF BF, BS und TH, Realanfahrtszeit ......................... 173 
Abbildung 69: Erreichbarkeit ETZ3 HLF BF, BS und TH, 6,5 Minuten Anfahrtszeit ............. 174 
Abbildung 70: Anfahrtzeitisochron auf Basis der durchschnittlichen, realen Ausrückezeit .. 177 
Abbildung 71: Übersicht Handlungsfelder Standortstruktur ................................ ................. 179 
Abbildung 72: Standortoptimierung Nord ................................ ................................ ............ 180 
Abbildung 73: Standortoptimierung West................................ ................................ ............ 181 
Abbildung 74: Standortoptimierung Süd-Ost ................................ ................................ ....... 182 
Abbildung 75: Soll-Standortstruktur ................................ ................................ .................... 183 
Abbildung 76: Ist-Standorte, Realanfahrtszeit ................................ ................................ ..... 184 
Abbildung 77: Soll-Standorte, 6,5 Minuten Anfahrtszeit ................................ ...................... 185 
Abbildung 78: Prognostizierte Zeitplanung Baumaßnahmen ................................ .............. 186 
Abbildung 79: Soll-Standorte, 6,5 Minuten Anfahrtszeit mit zus. Optimierungspotential ...... 187

12 
 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Übersicht der Stadtbezirke ................................ ................................ ...................16 
Tabelle 2: Arbeitgeber mit mehr als 2.500 Beschäftigten im Jahr 2021 ................................ 18 
Tabelle 3: Hochschulen und Studierende Wintersemester 2021/2020 ................................ ..19 
Tabelle 4: Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besuchenden ................................ ............24 
Tabelle 5: Versammlungsstätten mit einer Kapazität von mehr als 2.000 Besuchenden.......24 
Tabelle 6: Besucherzahlen Kölner Messe 2018 ................................ ................................ ....25 
Tabelle 7: Bedeutende Archive der Stadt Köln ................................ ................................ .....26 
Tabelle 8: Besondere Unternehmen der Chemie-Industrie ................................ ...................28 
Tabelle 9: Störfallbetriebe Stand 31.12.2021 ................................ ................................ ........30 
Tabelle 10: Übersicht Rheinfähren ................................ ................................ .......................35 
Tabelle 11: Übersicht Veranstaltungen Fühlinger See ................................ ..........................36 
Tabelle 12: Beurteilungsklassen der Kategorie Brand ................................ ..........................75 
Tabelle 13: Beurteilungsklassen der Kategorie Technische Hilfeleistung .............................76 
Tabelle 14: Beurteilungsklassen der Kategorie CBRN ................................ ..........................77 
Tabelle 15: Soll-Schutzziel Brandschutz ................................ ................................ ...............81 
Tabelle 16: Soll-Schutzziel Technische Hilfeleistung ................................ ............................82 
Tabelle 17: Soll-Schutzziel Führungsdienst ................................ ................................ ..........82 
Tabelle 18: Soll-Schutzziel Führungsdienst – Führungsunterstützung ................................ ..83 
Tabelle 19: Soll-Schutzziel Leitstelle – Notrufannahme ................................ ........................83 
Tabelle 20: Soll-Schutzziel Leitstelle – Notrufbearbeitung ................................ ....................83 
Tabelle 21: Soll-Schutzziel CBRN ................................ ................................ ........................84 
Tabelle 22: Soll-Schutzziel Wasserrettung Rhein ................................ ................................ .85 
Tabelle 23: Zuordnung der Feuerwachen und Löschgruppen nach Gefahrenbereich (GAB) 87 
Tabelle 24: Übersicht der strategischen Ausrichtungen der Feuerwehr Köln ........................89 
Tabelle 25: Mittlere Bearbeitungsdauer integrierte Leitstelle................................ .................97 
Tabelle 26: Bundesfahrzeuge ATF Köln ................................ ................................ ............. 102 
Tabelle 27: Einsatzfunktionen und -mittel ATF Köln gemäß Stufenmodell .......................... 103 
Tabelle 28: Kategorie Einsatzfunktionen................................ ................................ ............. 106 
Tabelle 29: Ist-Funktionsbesetzung Einsatzdienst (ohne Rettungsdienst) .......................... 106 
Tabelle 30: Übungstage der Höhenrettung ................................ ................................ ......... 110 
Tabelle 31: Übersicht unplanmäßige Nichtverfügbarkeit GW-H 4 ................................ ....... 110 
Tabelle 32: Soll-Funktionsbesetzung Einsatzdienst (ohne Rettungsdienst) ........................ 112 
Tabelle 33: Betrachtung Flächenlage 2017 ................................ ................................ ........ 120 
Tabelle 34: Stundenübersicht Unwetterereignis „Bernd“ ................................ ..................... 120 
Tabelle 35: Übersicht aller Aufgaben mit Kategorisierung ................................ .................. 121 
Tabelle 36: 1. Reihe Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ ......... 123 
Tabelle 37: 2. Reihe Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ ......... 125 
Tabelle 38: 3. Reihe Freiwillige Feuerwehr ................................ ................................ ......... 126 
Tabelle 39: Soll-Mindeststärke Ehrenamt ................................ ................................ ........... 127 
Tabelle 40: Mindeststärke der Unterstützungsabteilung Freiwillige Feuerwehr ................... 129 
Tabelle 41: Gesamtübersicht Bedarf Personal Freiwillige Feuerwehr ................................ . 130 
Tabelle 42: Übersicht Atemschutztauglichkeit Freiwillige Feuerwehr (Stand 01/2022) ........ 136 
Tabelle 43: Übersicht der Lehreinrichtungen der Feuerwehr Köln ................................ ...... 139 
Tabelle 44: Fortschreibung ohne Fahrzeugmehrbedarf ................................ ...................... 146 
Tabelle 45: Fahrzeugmehrbedarf (kurzfristig) ................................ ................................ ..... 147 
Tabelle 46: Fahrzeugmehrbedarf (mittel- und kurzfristig) ................................ .................... 148 
Tabelle 47: Einsatzentwicklung Feuerschutz- und Hilfeleistungen ................................ ...... 153 
Tabelle 48: Notrufentwicklung ................................ ................................ ............................ 153 
Tabelle 49: Schutzzielerreichung Anzahl der Rohdatensätze ................................ ............. 154

13 
 
Tabelle 50: Hilfsfristmatrix nach Hilfsfristkategorien ................................ ............................ 154 
Tabelle 51: Feste Übungszeiten der Höhenrettung zum Qualifikationserhalt ...................... 158 
Tabelle 52: Übersicht unplanmäßige Nichtverfügbarkeit GW-H 4 ................................ ....... 158 
Tabelle 53: Durchschnittliche Alarmierungshäufigkeit pro Tag und Jahr der RTW-X/3. ...... 159 
Tabelle 54: Teilprozessbetrachtung Schutzziel Brandschutz ................................ .............. 168 
Tabelle 55: Teilprozessbetrachtung Schutzziel Technische Hilfeleistung ........................... 169 
Tabelle 56: Gegenüberstellung Ausrückzeit IGNIS-Plus und PfeilWeb ...............................  170 
Tabelle 57: Berechnung durchschnittliche Anfahrtszeit je Standort................................ ..... 171 
Tabelle 58: Anfahrtzeitisochron Freiwillige Feuerwehr ................................ ........................ 176 
Tabelle 59: Objekterreichbarkeiten nach Standortstruktur ................................ .................. 185 
Tabelle 60: Umsetzungsstatus der Maßnahmenpakete BSBP 2016 ................................ ... 188 
Tabelle 61: Maßnahmenkatalog BSBP 2022 ................................ ................................ ...... 189

14 
 
1 Einleitung 
Zum Jahresbeginn 2016 trat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Ka-
tastrophenschutz (BHKG) in Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 BHKG hat die Kommune für den Brand-
schutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige 
Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Nach § 3 Abs. 3 BHKG sind die Ge-
meinden dazu verpflichtet, unter Beteiligung der Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne (BSBP) 
und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätes-
tens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes ist 
eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. 
Der letzte BSBP der Stadt Köln stammt aus dem Jahr 2014 und wurde 2016 durch den Rat 
der Stadt Köln verabschiedet. Aufgrund der gesetzlichen Frist zur Fortschreibung innerhalb 
von 5 Jahren (§ 3 Abs. 3 BHKG) war der Bran dschutzbedarfsplan für 2021 vorgesehen. Auf-
grund technischer Neuerungen im Bereich der Einsatzleittechnik (Einführung des neuen Ein-
satzleitsystems IGNIS-Plus) und den daraus resultierenden Änderungen zum Stand der Tech-
nik wurde die aufsichtführende Bezirksregierung Köln um eine Fristverlängerung gebeten. Die 
Frist zur Fortschreibung des BSBP wurde einmalig um ein Jahr von 2021 in das Jahr 2022 
verlegt. 
Der vorliegende „Brandschutzbedarfsplan 2022 “ der Stadt Köln umfasst grundsätzlich die 
Jahre 2022 bis 2027 und im Wesentlichen nachfolgende planungsrelevante Bereiche: 
 Darstellung und Beurteilung des kommunalen Gefahrenpotentials 
 Ist-Analyse der Strukturen der Feuerwehr Köln 
 Einsatzdatenanalyse der Jahre 2016 bis 2021 
 Überprüfung der im BSBP 2016 (Fortschreibung aus dem Jahr 1996) beschlossenen 
Schutzziele auf ihre Wirksamkeit 
 Fortschreibung der im BSBP 2016 beschlossenen Maßnahmen 
 Darstellung der Soll-Strukturen für die Feuerwehr Köln 
 Grundlegende strategische Festlegungen und Ausrichtung der Feuerwehr Köln an die 
Stadtentwicklung 
 Standortanalyse der Ist-Standorte der Feuerwehr Köln und Ermittlung einer Soll-Struk-
tur auf Basis von Isochronen der Anfahrtszeit unter Berücksichtigung des realen Ein-
satzgeschehens 
Weiterhin werden langfri stige strategische Ausrichtungen unter Berücksichtigung der städt i-
schen Entwicklungsziele festgelegt, die auch in den zukünftigen BSBP fortgeschrieben wer-
den. Dies ist insbesondere bei der Standortplanung der Fall. Die im BSBP beschriebenen 
Maßnahmen betreffen größtenteils den operativen Einsatzdienst. Weiterhin werden ebenfalls 
die Auswirkungen auf die rückwärtigen Unterstützungsprozesse und Strukturen betrachtet.  
Die Aufgaben für öffentliche Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen basieren auf verschiedenen 
Gesetzen, Vorschriften und Empfehlungen. Eine Übersicht über die wichtigsten Grundlagen 
kann dem Anhang 11a „Rechtsgrundlagen“ entnommen werden. 
Die Erstellung des BSBP erfolgte durch eine interne Projektgruppe des Amtes 37 mit Mitglie-
dern aus verschiedenen Abteilungen und Stabsstellen.

15 
 
2 Allgemeines und Gefahrenpotential 
! 
 Die Stadt Köln ist ein außerordentlich bedeutender Wohn-, Erwerbs- und 
Tourismusort sowie wichtiger Wirtschafts- und Verkehrsknotenpunkt in 
Deutschland. 
 Die Stadt Köln besitzt im nationalen Vergleich eines der höchsten Gefah-
renpotentiale unter den Großstädten in Deutschland. Die Kombination ei-
ner Millionenstadt als verdichteter Ballungsraum, mit den Standorten der 
chemischen Industrie, der Störfallbetriebe, der Forschungsstandorte, der 
Verkehrsinfrastrukturen (Straßen - und Schienenverkehr), der größten 
Bundeswasserstraße Rhein (Gütertransport, Hafenanlagen) und einem 
internationalen Flughafen (Personen - und Warentransport) prägen we-
sentlich das Gesamt-Gefahrenpotential.  
 Die Feuerwehr Köln muss den örtlichen Gefährdungspotentialen im Allge-
meinen und Speziellen durch ihr Fähigkeitsspektrum sowie eine professi-
onelle und auf operative Wirkung ausgerichtete Ausstattung und Organi-
sationsstruktur entgegenwirken. 
 Neben der regelhaften Gefahrenabwehr betrifft dies auch die Sicherstel-
lung der Notversorgung mit Energie, Wasser und Kommunikation der Ein-
wohner*Innen in ereignisbedingten Eskalationsstufen sowie die Gefahren-
prävention. 
 Die Stadt Köln erlebt ein erhebliches Bevölkerungswachstum, die Neuer-
schließung von Randgebieten sowie eine Verdichtung des Wohnraums in 
bestehenden Wohnlagen. 
 Verkehrs- und Mobilitätswende der Stadt Köln und die daraus resultieren-
den Gegebenheiten wirken sich zunehmend negativ auf die Anfahr tszei-
ten der Einsatzfahrzeuge aus. 
 Klimabedingte Ereignisse wie beispielsweise Starkregen und Sturm sowie 
Hitzeperioden und daraus resultierende Vegetationsbrände nehmen an 
Häufigkeit zu. 
 
2.1 Siedlungsstruktur und Topografie 
Die kreisfreie Stadt Köln ist mit 1.088.040 Einwohner*innen (Stand 31.12.2020) die größte 
Kommune Nordrhein-Westfalens sowie die viertgrößte Stadt Deutschlands. Die zugrundelie-
genden Bevölkerungsdaten des letzten BSBP von 2016 bezogen sich auf das Jahr 2012 mit 
einer Ge samteinwohnerzahl von 1.024.000. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum 
von 6,25 % innerhalb von 8 Jahren. 
An Werktagen wächst zudem die Bevölkerungsdichte in Köln durch das hohe Aufkommen an 
Berufspendelnden erheblich an. Bezogen auf 2019 pendelten rund 412.000 Menschen berufs-
bedingt aus dem Umland  nach Köln (284 .000 Einpendelnde) oder von Köln in eine andere 
Gemeinde (128 .000 Auspendelnde). Daraus ergibt sich ein positives Pendlersaldo von 
284.000 pro Tag, das zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte beiträgt. 
Das Stadtgebiet erstreckt sich über 404,89 Quadratkilometer, womit Köln eine Einwohnerzahl 
von 2.687 pro Quadratkilometer erreicht. Mit 118,04 Metern über dem Meeresspiegel liegt im 
Königsforst der höchste Punkt des Stadtgebiet es, der niedrigste ist mit 37,5 Metern im Wor-
ringer Bruch zu finden. 
Die Jahresdurchschnittstemperatur in Köln liegt bei 10,7 °C. Am wärmsten ist es im Monat Juli. 
Es werden dann durchschnittliche Temperaturen von 24,0 °C erreicht. Der Januar ist mit 2,7 
°C im Mittel der kälteste Monat im Jahresverlauf. 
Das Kölner Stadtgebiet teilt sich in neun Stadtbezirke mit insgesamt 86 Stadtteilen auf.

16 
 
Tabelle 1: Übersicht der Stadtbezirke 
Quelle: Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 
 
Kölns wachsende Einwohnerzahlen führen auch zur Entstehung neuer Stadtteile. „Köln-Kreuz-
feld“ im Stadtbezirk Chorweiler wird der 87. Stadtteil werden. Hier sollen in den nächsten fünf 
Jahren auf einer Fläche von ca. 80 Hektar mindestens 3.000 Wohneinheiten sowie neue Ar-
beitsplätze entstehen. Ziel ist es, mehrfach nutzbare Freiräume, Sozial-, Kultur- und Bildungs-
einrichtungen sowie unterschiedliche Möglichkeiten des Arbeitens zu entwickeln. Auch die Inf-
rastruktur und der Klimaschutz sollen dabei berücksichtigt werden. Die weitere Entwicklung 
des neuen Stadtteils wird von einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet. 
2.2 Stadtstrategie und Stadtentwicklung  
Am 14.12.2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ mit 
Änderungen beschlossen (Ratsvorlage 1987/2021). Mit diesem Beschluss wurden für die Stadt 
Köln die Weichen für die zukünftige Stadtentwicklung gestellt. Für die Politik und die Verwal-
tung ist dies ein handlungsleitendes Instrument im Rahmen der zukünftigen Stadtentwicklung. 
Diese Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung beeinflussen maßgeblich die Gefahren-
abwehr der Stadt Köln. Eine frühzeitige Berücksichtigung in der kommunalen Gefahrenabwehr 
ist dabei unabdingbar: „Bis 2040 rechnet die Stadt derzeit mit etwa 70.000 zusätzlichen Per-
sonen. Die Prognose des Landes NRW (IT.NRW) geht sogar von einem Plus von fast 170.000 
Menschen aus.“1  
                                                
1 Quelle: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, S. 62 
Stadtbezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9   
Köln 
Innenstadt 
Rodenkir-
chen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Total 
Stadtteile 5 13 9 6 7 12 16 9 9 86 
Einwohner 128.552 110.962 153.644 110.088 117.710 82.464 114.076 121.007 149.537 1.088.040 
Einwohner je 
km2 7.853 2.034 3.676 4.592 3.708 1.228 1.446 3.171 2.865 2.687 
Haushalte 82.260 55.194 82.322 59.266 61.583 36.094 54.495 59.091 74.668 564.973 
Personen pro 
Haushalt 1,5 1,93 1,81 1,82 1,86 2,25 2,05 2,01 1,96 1,88 
Durchschnittliche 
Wohnfläche je 
Wohnung in m2 
63,9 86,6 83,3 69,8 71,8 88,1 82,5 74,2 73,9 76,3

17 
 
 
Abbildung 1: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis der Daten des Amtes 15 
Das Strategiepapier definiert fünf Leitsätze. Aus Sicht der Gefahrenabwehr kommt zwei dieser 
fünf Leitsätze eine besondere Bedeutung zu: 
 Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. 
 Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für ge-
sunde Lebensverhältnisse. 
In den Zielen des Leitsatzes unter Punkt 1.3 heißt es weiter: „Ziel 1.3 Quartie rsgrößen und -
dichten so entwickeln, dass sich soziale und kulturelle Angebote tragen (insbesondere in der 
äußeren Stadt).“ Eine Verdichtung des Wohnraums und steigende Einwohnerzahlen bedeuten 
für die kommunale Gefahrenabwehr zum einen steigende Einsatzza hlen und zum anderen 
eine besondere Berücksichtigung in der vorhandenen Infrastruktur. Weiterhin heißt es im Ziel 
1.5, dass „Köln […] seine Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht [ent-
wickelt]“. Dies betrifft neben den Services innerhalb der Stadtverwaltung die kommunale Ge-
fahrenabwehr, die sich einem geänderten Gefahren potential anpassen muss. Eine proaktive 
Veränderung unter Einhaltung des Grundsatzes der bedarfsgerechten Entwicklung steht dabei 
im Fokus. Parallel zur Schaffung und Verdichtung neuer Quartiere hat auch die Mobilitäts-
wende eine bedeutende Auswirkung auf die bedarfsgerechte kommunale Gefahrenabwehr. 
„Die nachhaltige Mobilitätsentwicklung und die Verkehrsvermeidung werden zu einem zentra-
len Pfeiler der Stadtentwicklung und dementsprechend prioritär behandelt – sowohl im Perso-
nen- als auch im Güterverkehr“, heißt es im Handlungsfeld 5. Die Auswirkungen dieses zent-
ralen Eckpfeilers können dabei sehr facettenreich ausfallen. Eine Reduzierung der Fahrtstrei-
fen, verkehrsberuhigte Zonen, die erhöhte Quantität elektrisch betriebener Verkehrsmittel und

18 
 
verdichtete Personenanzahlen im Bereich des Personentransports durch Abbau des Individu-
alverkehrs seien hier nur als Beispiel genannt. Die Folgen, die sich auf Anfahrtszeiten von 
Einsatzmitteln oder die Mobilität und Verfügbarkeit ehrenamtlicher Einsatzkräfte ergeben, sind 
in unterschiedlicher Ausprägung abhängig von der Geschwindigkeit der Einsatzfahrzeuge im 
Straßenraum. Wichtig ist, dass jede dieser Maßnahmen der Stadtstrategie eine Berücksichti-
gung in der kommunalen Gefahrenabwehr finden muss. 
2.3 Infrastruktur, Wirtschaft und Hochschulen  
2.3.1 Infrastruktur 
Köln besitzt ein weitläufig ausgebautes Verkehrsnetz. Zudem verfügt die Stadt mit dem Kölner 
Hauptbahnhof über eine zentrale Drehscheibe des Schienenfernverkehrs. Acht Häfen auf dem 
Stadtgebiet machen Köln zum zweitgrößten Binnenhafen Deutschlands. Der Flughafen 
Köln/Bonn bedient internationale Fluglinien  und ist im Frachtbereich von internationaler 
Bedeutung. 
Köln in Zahlen (Auszug):  
Im Stadtbereich Köln befinden sich  972 Bus- und Stadtbahnhaltestellen, 686  
Kindertagesstätten, 295  Schulen, 280 Beherbungsbetriebe, , 37 Parkhäuser, 35 
Geflüchtenunterkünfte, 26 Krankenhäuser, 22 Archive, 19 Hochschulen, 16 Einkaufszentren, 
15 Theater, 12 Güterbahnhöfe, 9 Kinderheime, 8 Binnenhäfen, 5 Regionalbahnhöfe, 3 
Fernbahnhöfe und ein internationaler Flughafen. 
2.3.2 Wirtschaft 
Die Beschäftigtenzahlen in Köln sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen und umfass-
ten zur Jahresmitte 2019 rund 583.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort 
Köln. 
Unternehmen mit mehr als 2.500 Beschäftigten (Stand 2021) sind hier aufgeführt: 
Tabelle 2: Arbeitgeber mit mehr als 2.500 Beschäftigten im Jahr 2021 
Quelle: IHK, Juli 2021 
Einrichtung Stadtteil Anschrift Beschäf-
tigte 
Stadtverwaltung Köln   21.158 
Ford Motorcompany Niehl Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln 15.000 
REWE Group  Lindenthal Stolberger Str. 76-78, 50933 
Köln 13.000 
Universitätsklinikum Köln Lindenthal Kerpener Str. 62, 50937 Köln 9.980 
Lanxess AG Deutz Kennedyplatz 1, 50679 Köln 4.898 
AXA Versicherung AG Holweide Colonia-Allee 10-20, 51067 
Köln 4.800 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH Holweide Neufelder Str. 34, 51067 Köln 4.395 
KVB - Kölner Verkehrs-Betriebe AG Braunsfeld Scheidtweilerstr. 38 50933 Köln 3.990 
WDR - Westdeutscher Rundfunk Innenstadt Appellhofplatz 1, 50667 3.570 
RTL Mediengruppe Deutz Picassoplatz 1, 50679 Köln 3.480 
UPS - Logistikunternehmen Ossendorf Richard-Byrd-Str. 45, 50829 
Köln 3.360 
Gothaer Allgemeine Versicherung AG Zollstock Gothaer Allee 1, 50969 Köln 3.010 
TÜV Rheinland Humboldt - 
Gremberg Am Grauen Stein, 51105 Köln 3.000 
Rheinenergie AG Neuehrenfeld Parkgürtel 24, 50823 Köln 2.900 
Sparkasse KölnBonn Innenstadt Neumarkt 18-24, 50667 Köln 2.850 
Deutz Aktiengesellschaft Porz-Eil Ottostr. 1, 51149 Köln 2.770

19 
 
2.3.3 Hochschulen 
Im Wintersemester 2020/2021 waren 104.242 Studierende an den 19 Hochschulen der Stadt 
eingeschrieben. Tabelle 3 gibt eine Übersicht der verschiedenen Fakultäten. Die Besonderheit 
bei Ereignissen mit Gefahrenpotential in Schulen und Forschungseinrichtungen allgemein be-
steht in einer Vielzahl von Betroffenen. 
Tabelle 3: Hochschulen und Studierende Wintersemester 2021/2020 
Quelle: Statistisches Jahrbuch Stadt Köln 2021 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen Gebäuden 
 Menschenrettung aus Höhen bis maximal 23 m 
 Brandbekämpfung in komplexen Gebäuden 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 CBRN-Gefahrenabwehr 
 
Einrichtung Stadtteil Adresse Studie-
rende 
Universität Köln  Lindenthal Albert-Magnus-Platz, 50923 
Köln 52.664 
Technische Hochschule Köln  Neustadt/Süd Claudiusstr. 1, 50678 Köln 20.647 
Rheinische FH Köln, Standort Köln  Altstadt/Süd Schaevenstr. 1a, 50676 Köln 6.066 
Deutsche Sporthochschule Köln  Müngersdorf Am Sportpark Müngersdorf 6, 
50933 Köln 5.319 
FOM Hochschule für Ökonomie und Manage-
ment, Essen, Standort Köln  Neustadt/Süd Agrippinwerft 4, 50678 Köln 5.062 
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwal-
tung NRW Altstadt/Nord Thürmchenswall 48, 50668 
Köln 2.971 
Hochschule Fresenius Idstein, Standort Köln 
(private FH)  
Neu-
stadt/Nord Im Mediapark 4c, 50670 Köln 2.696 
Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfa-
len (Abt. Köln)  
Neu-
stadt/Nord Wörthstr. 10, 50668 Köln 2.031 
CBS International Business School  Neustadt/Süd Hardefuststr. 1, 50677 Köln 1.458 
Hochschule für Musik und Tanz Köln, Standort 
Köln  Altstadt/Nord Unter Krahnenbäumen 87, 
50668 Köln 1.163 
Hochschule für Medien, Kommunikation und 
Wirtschaft Berlin, Standort Köln (private FH)  Zollstock Höninger Weg 139, 50969 
Köln 1.022 
Hochschule Macromedia für angewandte Wis-
senschaften Stuttgart, Campus Köln (private 
FH)  
Altstadt/Nord Brüderstr. 17, 50667 Köln 825 
HSD Hochschule Döpfer Altstadt/Süd Waidmarkt 3, 50676 Köln 592 
FHM FH des Mittelstandes, Bielefeld, Standort 
Köln  
Neu-
stadt/Nord 
Hohenzollernring 16, 50672 
Köln 434 
Kunsthochschule für Medien Köln Altstadt/Süd Peter-Welter-Platz 2, 50676 
Köln 426 
International School of Management Dortmund, 
Standort Köln  
Neu-
stadt/Nord Im Mediapark 5c, 50670 Köln 387 
Europäische FH Rhein/Erft, Standort Köln (pri-
vate FH) 
Neu-
stadt/Nord Neusser Str. 99, 50670 Köln 380 
praxisHochschule (private FH)  Neu-
stadt/Nord Neusser Str. 99, 50670 Köln 56 
IB Hochschule für Gesundheit und Soziales 
Berlin, Standort Köln  Bayenthal Schönhauser Str. 64, 50968 
Köln 43

20 
 
2.4  Wohnbebauung 
In Jahr 2020 waren im Stadtgebiet Köln 564.776 Wohnungen registriert, wovon 17 % in Ein- 
und Zweifamilienhäusern zu finden sind. Abbildung 2 illustriert die Aufteilung der gesamt ge-
meldeten Gebäude mit Wohnraum im Stadtgebiet: 
 
Abbildung 2: Gebäudestruktur Köln Stand 31.12.2020 
Quelle: Kölner Statistische Nachrichten2 
Ein Anteil von ca. 20 % der Gebäude in Köln hat eine Bauhöhe, die im Brandfall den Einsatz 
einer Drehleiter erfordert (Anmerkung: Dargestellt sind die Gebäude mit einer Gebäudehöhe 
zwischen 15 m und 26 m). 
 
Abbildung 3: Räumliche Verteilung Wohngebäude im Stadtgebiet 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis der ALKIS-Daten, Stadt Köln 
                                                
2 Kölner Statistische Nachrichten – 1/2021 - Jahrbuch 2020, 97. Jahrgang

21 
 
 
 
Abbildung 4: Räumliche Verteilung von Gebäuden mit einer Gebäudehöhe zwischen 15 und 26 m 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis der ALKIS-Daten, Stadt Köln 
In Gebäuden mit Aufenthaltsräumen ist zu jeder Tages - und Nachtzeit eine Gefährdung von 
Menschenleben durch Brände möglich. Zu bedenken hierbei ist, dass Personen in Gebäuden 
nicht allein durch das Feuer selbst, sondern in besonderem Maße durch den Brandrauch 
(Rauchgasintoxikation, thermisches Inhalationstrauma, CO -Intoxikation etc.) gefährdet sind. 
Zimmer- und Wohnungsbrände stellen vor allem zu Nachtzeiten aufgrund eingeschränkter 
Selbstrettungsfähigkeiten eine besondere Gefährdung von Personen dar. In vielen Fällen 
muss die Menschenrettung mit Hilfe von Brandfluchthauben durch den Brandrauch hindurch 
oder über Leitern der Feuerwehr erfolgen. Aufgrund baurechtlicher Vorgaben wird der zweite 
Rettungsweg häufig durch Leitern der Feuerwehr sichergestellt.  Gemäß § 33 Bauordnung 
NRW (BauO NRW) müssen für jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum 
wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten in jedem Geschoss mindestens zwei 
voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.  Der zweite Rettungsweg 
kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreich-
bare Stelle der Nutzungseinheit sein. Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feu-
erwehr ist nur zulässig, wenn  aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken wegen der 
Personenrettung bestehen. 
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die  er-
fahrungsgemäß häufig zu einer Ausbreitung des Rauches und damit zur Verrauchung weiterer 
Gebäudeteile und zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben 
der Eigengefährdung des Einsatzpersonals in Kellern (schwierige Orientierung, erhebliche 
Wärmeeinwirkung, große Brandlasten etc.) ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte

22 
 
auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrstoffe (z.  B. Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen , 
Autoreifen und Druckgasflaschen) zu richten. 
Bei Dachstuhlbränden besteht – aufgrund der konstruktiven Ausführung – eine hohe Dynamik 
der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver 
Einsatz von Material und Personal der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erfor-
derlich. Hierbei kommt den Drehleitern, welche oftmals erst einen wirksamen Schutz der Nach-
barbebauung ermöglichen, eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig müssen häufig die be-
drohten und benachbarten Objekte vorsorglich geräumt werden, um die Gefährdung von Per-
sonen völlig ausschließen zu können. 
Für Gebäude mit einer Gasversorgung ist trotz technischer Sicherheitsvorkehrungen grund-
sätzlich die Möglichkeit der Explosion oder Verpuffung gegeben. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in Gebäuden 
 Menschenrettung in Tiefgaragen und Kellergeschossen 
 Menschenrettung aus Höhen bis maximal 23 m 
 Brandbekämpfung in Hochhäusern 
 Brandbekämpfung in Dachstühlen 
 Lüften verrauchter Gebäudeteile 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Bildgebungsverfahren aus der Luft (Drohnen) 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Betreuung von Menschen 
 Psychosoziale Unterstützung (PSU) 
 Medizinische Versorgung/notfallmedizinische Versorgung 
 CBRN-Gefahrenabwehr (z. B. Gasversorgung) 
 
2.5 Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen 
2.5.1 Krankenhäuser 
Im Bezugsjahr 2019 standen in 26 Krankenhäusern insgesamt 7.513 Betten zur stationären 
Betreuung zu Verfügung. Eine detaillierte Auflistung kann dem Anhang  11b „Übersicht Kran-
kenhäuser“ entnommen werden. 
Schadensereignisse in Krankenhäusern stellen die Kräfte der Gefahrenabwehr vor eine be-
sondere Herausforderung. Als kritische Infrastruktur betreiben Krankenhäuser eine Reihe 
wichtiger Ei nrichtungen (Operationssäle, Apotheken, Labore, komplexe medizintechnische 
Einrichtungen etc.), die im Einsatz besonders berücksichtigt werden müssen. Zudem sind viele 
der untergebrachten Patient*Innen immobil und können sich nicht selbständig aus dem Ge-
fahrenbereich retten. Im Falle einer Evakuierung müssen die Rettungskräfte mit hohem Per-
sonaleinsatz in kürzester Zeit Stationen oder Geschosse räumen. Besondere Gefahrenlagen 
in Krankenhäusern können sich aus der Kombination von medizinischen Einrichtungen, einer 
Vielzahl immobiler Patient*Innen und Ausfall wichtiger Infrastrukturen (z. B. Energieinfrastruk-
tur etc.) ergeben.

23 
 
Die Feuerwehr Köln benötigt hierdurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen Gebäuden 
 Menschenrettung aus Höhen bis maximal 23 m 
 Menschenrettung einer Vielzahl immobiler Personen 
 Brandbekämpfung in komplexen Gebäuden 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 PSU 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 CBRN-Gefahrenabwehr 
 
2.5.2 Pflege- und Betreuungseinrichtungen 
Im Bezugsjahr 2021 waren in über 170 Pflege-und Betreuungseinrichtungen ca. 12.000 Pfle-
gebedürftige untergebracht. Eine  entsprechende detaillierte Auflistung ist im Anhang  11c 
„Übersicht Pflegediensteinrichtungen und Behindertenwerkstätten“ zu finden. 
In diesen Einrichtungen ist ggf. keine Selbstrettung möglich, da hier körperlich oder geistig 
eingeschränkte Menschen untergebracht sind. Zudem ist meist in den Nachtstunden nur ein 
verringerter Personalansatz vorhanden. Dies stellt di e Feuerwehr im Bedarfsfall vor die Her-
ausforderung, eine Vielzahl immobiler Personen zu retten. Hierbei ist ein sehr hoher Kräftean-
satz notwendig. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen Gebäuden 
 Menschenrettung aus Höhen bis maximal 23 m 
 Menschenrettung immobiler und desorientierter Personen 
 Brandbekämpfung in komplexen Gebäuden 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 PSU 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
2.6 Kultur 
2.6.1 Veranstaltungen 
Im Jahr 2019 betreute die Feuerwehr Köln ca. 130 Großveranstaltungen. Diese erfordern ei-
nen hohen Planungs- und Arbeitsaufwand, da u nter anderem auch die Feuerwehr Köln per 
Gesetz für die Bewertung der Veranstaltung und eingereichten Unterlagen zuständig ist. Ge-
setzliche Grundlagen hierfür sind u.a. die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten 
(Sonderbauverordnung (SBauVO) und der Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern 
NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Ver-
anstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. 
Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern und der damit verbundenen hohen Perso-
nendichte bergen immer auch ein gesteigertes Gefahrenpotential. Die gültigen Bau- und Ver-
anstaltungsvorschriften sorgen für gut dimensionierte und einfach zu erkennende Fluchtmög-
lichkeiten. Trotz aller Vorschriften ist die Gefahr einer großen Menschenmasse – und deren

24 
 
irrationales Handeln – nicht zu unterschätzen. Zudem sind Maßnahmen der Feuerwehr bei 
einem Schadensereignis meist gegen den Strom der sich in Sicherheit begebenden Menschen 
nur eingeschränkt möglich. Ebenso ist das Zuführen ausreichender Rettungsmittel allein auf-
grund deren Anzahl mit einem zusätzlichen Zeitfaktor verbunden. Hierzu werden bei einigen 
Veranstaltungen wie beispielsweise Silvester zusätzliche Löschfahrzeuge vorab in Dienst ge-
stellt. Beim Kölner Karneval liegt der Schwerpunkt hingegen in der Bereitstellung zusätzlicher 
medizinischer Versorgung vor Ort und dem Vorhalten weiterer Rettungsmittel. 
Tabelle 4: Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besuchenden 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Veranstaltung Erläuterung Besuchende Dauer 
Weihnachtsmarkt  am Dom 4.000.000 4 Wochen 
Rosenmontagszug Höhepunkt Karneval 1.500.000 1 Tag 
Kölner Lichter Feuerwerk am Rhein, 50 Passa-
gierschiffe  
800.000 1 Tag 
Sessionseröffnung 
(11.11.) 
Innenstadt, Heumarkt & „Kwatier 
Latäng“ 
120.000 1 Tag 
Summerjam Fühlinger See 35.000 3 Tage 
Cologne Pride Veranstaltungen & Parade 48.000 2 Wochen 
Köln Marathon Sport-Event 22.000 1 Tag 
Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder in baulichen An-
lagen mit fester Bestuhlung besitzen aufgrund ihrer Art und Nutzung eine eigene Sicherheits-
konzeption. Aber auch Versammlungsstätten unter freiem Himmel haben aufgrund ihrer hohen 
Besucheranzahl eine Relevanz in der Gefahrenabwehr. Hier sind in der Stadt Köln die in Ta-
belle 5 aufgelisteten Veranstaltungsstätten zu nennen. 
Tabelle 5: Versammlungsstätten mit einer Kapazität von mehr als 2.000 Besuchenden 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Versammlungsstätte Hauptnutzung Max. Kapazität 
Messe Köln (KoelnMesse) Messen & Ausstellungen 80.000 
RheinEnergie Stadion Fußballstadion 50.000 
Lanxess Arena Mehrzweckhalle 20.000 
Weidenpescher Park  Galopprennbahn 20.000 
Tanzbrunnen Open-Air-Gelände 12.500 
Südstadion  Fußballstadion  11.748 
Poller Wiesen Open-Air-Gelände 10.000 
Halle Tor 2 Eventlocation, Club 6.860 
Gürzenich  Festhalle 3.000 
Am Messestandort Köln werden jedes Jahr rund 80 internationale Messen durchgeführt. Ta-
belle 6 gibt eine Übersicht der größten Messe-Veranstaltungen des Jahres 2018.

25 
 
Tabelle 6: Besucherzahlen Kölner Messe 2018 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung von Personen im Veranstaltungsbereich 
 Planung von Großveranstaltungen 
 Organisatorische und operative Begleitung von Veranstaltungen 
 Betreuung und Versorgung einer größeren Anzahl von Personen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 PSU 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Brandsicherheitswachdienst 
 
2.6.2 Kulturgüter 
Kulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Inte-
resse, die für das kulturelle Erbe von großer Bedeutung sind.  
„Kulturgutschutz“ bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut vor Beschädigung, 
Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung und illegalem Handel. Bei unbeweglichem Kul turgut 
wird auch der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. 
Archive sind Einrichtung en zur systematischen Erfassung, Erhaltung und Betreuung von 
Schriftstücken, Dokumenten, Urkunden und Akten – insbesondere, soweit sie historisch, recht-
lich oder politisch von Belang sind. 
Der Brandeinsatz in Archiven, Museen und Sakralbauten stellt für die Feuerwehr und die Be-
treiber immer eine große Herausforderung dar: 
 Die Bausubstanz entspricht bei alten Bauten oft nicht heutigen Standards. 
 Dach- und Deckenkonstruktionen sind schwer zugänglich und haben eine hohe Brand-
last; Brand- und Rauchabschnitte sind nicht vorhanden. 
 Bei Veranstaltungen muss mit einer hohen Anzahl Besuchender gerechnet werden. 
Die Feuerwehr Köln verfügt durch Einsätze im Rahmen des Einsturzes des Historischen Stadt-
archivs am 03.03.2009 über eine große Erfahrung im Bereich Kulturgutschutz. Hierzu zählen 
neben den vorbereiteten Einsatz- und Übersichtsplänen auch besondere Einsatzmittel wie der 
in diesem Rahmen entwickelte Abrollbehälter (AB) „Kulturgutschutz“. Dieser dient als mobiler 
Messe Besucher Dauer 
Gamescom 370.458 5 Tage 
INTERMOT Köln 220.410 5 Tage 
imm cologne 126.674 7 Tage 
Photokina 116.218 4 Tage 
ORGATEC 63.166 5 Tage 
ART COLOGNE 54.511 4 Tage 
Anuga FoodTec  50.627 4 Tage 
weitere Messen 1.353.760 130 Tage 
insgesamt 2018 2.355.824 164 Tage

26 
 
Arbeitsraum und Lagerbehältnis für Materialien, die für den Einsatz bei einem Schadensereig-
nis notwendig sind. So kann mit der Erstversorgung von beschädigtem schriftlichem Kulturgut 
ohne Zeitverzögerung direkt vor Ort begonnen werden. 
 
 
Abbildung 5: Abrollbehälter Kulturgutschutz 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Infolge der Schadensereignisse in Rheinland -Pfalz und Nord rhein-Westfalen durch Tief 
„Bernd“ im Sommer 2021 plant der Bund eine große Beschaffungsinitiative dieser Abrollbehäl-
ter für alle Bundesländer . Der bereits bestehende Kölner Abrollbehälter dient den in diesem 
Zusammenhang entstehenden Einsatzmitteln als Vorlage. 
Das Historische Archiv der Stadt Köln ist eines der bedeutendsten europäischen Kommunalar-
chive, das sich durch die hohe Anzahl bedeutsamer Einzelbestände, deren Kontinuität sowie 
eine außergewöhnlich hohe Überlieferungsdichte auszeichnet. Es bildet das schriftliche "Köl-
ner Stadtgedächtnis", denn es verwahrt eine Vielzahl von Unterlagen aus der Kölner Stadtge-
schichte sowie der Geschichte des Rheinlandes. Köln beherbergt darüber hinaus eine Vielzahl 
national bedeutsamer Archive. Tabelle 7 zeigt eine Auflistung gemäß Kölner Notfallverbund. 
Tabelle 7: Bedeutende Archive der Stadt Köln 
Quelle: Notfallverbund Köln – Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Name Adresse 
Historisches Archiv der Stadt Köln Eifelwall 5, 50674 Köln 
Rheinisches Bildarchiv Eifelwall 5, 50674 Köln 
Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu 
Köln (RWWA) 
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln 
Historisches Archiv des Erzbistums Köln Gereonstr. 2-4, 50670 Köln 
Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) Kattenbug 18-24, 50667 Köln 
NS-Dokumentationszentrum Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln 
Dombauarchiv Roncalliplatz 2, 50667 Köln 
Archiv des Evangelischen Kirchenverbandes Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln 
Tanzmuseum des Deutschen Tanzarchivs Köln Im Mediapark 7, 50670 Köln 
Photographische Sammlung/SK Stiftung Kultur Im Mediapark 7, 50670 Köln 
Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunst-
marktforschung (ZADIK) 
Im Mediapark 7, 50670 Köln 
Dokumentationszentrum und Museum über die Migration 
in Deutschland (DOMiD) 
Venloer Str. 419, 50825 Köln 
Historisches Archiv Universität zu Köln Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

27 
 
Centrum Schwule Geschichte (CSG) Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln 
Historisches Archiv der Technischen Hochschule Köln Ubierring 40, 50678 Köln 
Kölner Frauengeschichtsverein Marienplatz 4, 50676 Köln 
Ungers Archiv für Architekturwissenschaft (UAA) Belvederestraße 60, 50933 Köln 
Kunst- und Museumsbibliothek Heinrich-Böll-Platz, 50667 Köln 
Universitäts- und Stadtbibliothek Köln Kerpener Straße, 50931 Köln 
Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Kardinal-Frings-Straße 1-3, 50668 Köln 
Wirtschaftsbibliothek der IHK Köln Gereonstraße 5-11, 50670 Köln 
Kunsthochschule für Medien Köln – Mediathek Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln 
Deutsche Zentralbibliothek Medizin (ZB MED) Gleueler Str. 60, 50931 Köln 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung von Personen im Veranstaltungsbereich 
 Bergung von Kulturgütern 
 Sicherstellung von Kulturgütern 
 Notfallversorgung von Kulturgütern 
 Organisatorische und operative Begleitung von Kulturträgern/Notfallver-
bund 
 Bildgebungsverfahren aus der Luft (Drohnen) 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 
2.7 Chemieregion Köln 
Die Stadt Köln umgibt eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Chemieanlagen und Chemie-
parks (CHEMPARK Dormagen und CHEMPARK Leverkusen, der (Petro-)chemischen Indust-
rie im Kölner Süden, Rheinland-Raffinerie sowie Hafenanlagen und Logistikeinrichtungen mit 
entsprechenden Umschlag von chemischen Produkten und Gefahrgütern ). Tabelle 8 ver-
schafft einen Überblick der großen Unternehmen der Chemie und Petrochemie mit Bezug auf 
das Kölner Stadtgebiet. Von diesen Betrieben geht ein besonderes Risiko im Schadensfall 
aus. Gemäß interkommunaler Vereinbarung ist die Feuerwehr Köln für das komplette Werks-
gelände des Chemieparks Dormagen zuständig. Bei allen Standorten wird die Feuerwehr Köln 
aufgrund der Gefahrenabwehrplanung bei allen Schadensereignissen mit Auswirkungen auf 
das Stadtgebiet Köln oder durch Anforderung tätig.

28 
 
Tabelle 8: Besondere Unternehmen der Chemie-Industrie 
Quelle: Chemcologne3 
Unternehmen Adresse Beschreibung 
Chemiepark Köln-Mer-
kenich 
Emdener Str. 117 
50769 Köln 
Unternehmen im Chemiepark:  
Wacker Chemie AG; Vinnolit GmbH & Co. KG und  
XERVON Instandhaltung GmbH, XERVON Utilities GmbH, Gesamt-
größe des Chemieparks: 26 ha, Mitarbeitende im Chemiepark: ca. 350 
Beschäftigte 
Deutsche 
Infineum GmbH & Co. 
KG 
Neusser Landstr. 16, 
50735 Köln 
Infineum gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in der Ent-
wicklung, Herstellung und Vermarktung von Additiven für Kraft - und 
Schmierstoffe. Das Unternehmen ist ein Joint Venture zweier große r 
Namen in der Kraft- und Schmierstoff-Branche: ExxonMobil und Shell. 
Das Chemiewerk in Köln ist ein wichtiger Teil des Unternehmens und 
operiert in zwei Hauptproduktionseinheiten. Kölns hervorragendes 
Transportnetzwerk ermöglicht Infineum, innovative Technologien über 
das globale Versorgungsnetz zu verbreiten. 
160 Beschäftigte 
INEOS Manufacturing 
Deutschland GmbH 
Alte Str. 201, 50769 
Köln 
INEOS in Köln wurde 1957 als „EC Erdölchemie“ gegründet und ist als 
Petrochemie-Standort ein wichtiger Rohstofflieferant der chemischen 
Industrie. Ausgangsstoffe sind vor allem Naphtha und Butan. Am 
Standort Köln entstehen daraus Rohstoffe, die der chemischen Indust-
rie als Grundbausteine für die Hers tellung von Kunststoffen, Kaut-
schuk und Fasern dienen. Darüber hinaus finden sie Anwendung in 
Lösungs- und Waschmitteln, Lacken, Dünge- und Pflanzenschutzmit-
teln sowie in der Kosmetik und Pharmazie. Mit 2.200 Beschäftigten in 
sechs Geschäftsbereichen ist INEOS das größte Chemieunternehmen 
und der drittgrößte industrielle Arbeitgeber in Köln. 
LANXESS Deutsch-
land GmbH 
Kennedyplatz 1, 
50569 Köln 
LANXESS ist ein führender Spezialchemie-Konzern. 
Das Unternehmen ist derzeit an 52 Produktionsstandorten weltweit 
präsent. Das Kerngeschäft von LANXESS bilden Entwicklung, Her-
stellung und Vertrieb von Kunststoffen, Kautschuken, Zwischenpro-
dukten und Spezialchemikalien.  
7.000 Beschäftigte im Rheinland 
Orion Engineered Car-
bons GmbH 
Harry-Kloepfer-Str. 
1, 50997 Köln 
Orion Engineered Carbons ist einer der weltweit führenden Anbieter 
von Carbon Blacks. Das Portfolio umfasst sowohl Standard- als auch 
Spezial-Produkte für die Bereiche Lacke, Druckfarben, Gummi und 
andere Anwendungen. Die qualitativ hochwertigen Gas-, Furnace- 
und Spezialruße finden sich u. a. in Kunststoffen, Farben und La-
cken, Tinten und Tonern, Füllmaterialien sowie der Reifenindustrie 
wieder.  
400 Beschäftigte im Rheinland. 
Shell Deutschland 
GmbH,  
Energy and Chemicals 
Park - Rheinland Nord 
Godorfer Hauptstr. 
150, 50997 Köln 
Die Shell Rheinland-Raffinerie ist die größte deutsche Raffinerie. Pro 
Jahr werden hier mehr als 15 Millionen Tonnen Rohöl verarbeitet. Bis 
zu 3.000 Besc häftigte in den Werksteilen in Köln -Godorf und Wes-
seling produzieren rund 10 % des in Deutschland verbrauchten Diesel- 
und Ottokraftstoffes, rund 15 % des in Deutschland verbrauchten Ke-
rosins sowie Produkte für die chemische Industrie. 
Die Komplexität des Industriestandortes Köln ist gekennzeichnet durch ein Standortnetz, wel-
ches sich über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Dieses Standortnetz besitzt verschiedene  
Transportweganbindungen an die Bundeswasserstraße Rhein samt Hafenanlagen, dem inter-
nationalen Flughafen Köln -Bonn, dem Straßen- und Schienennetz (Regional - und Fernver-
kehr) sowie den Rohrfernleitungen. Hierbei werden Produkte , gefährliche Stoffe und Güter  
transportiert. Zudem sind einige Standorte der chemischen Industrie  im Kölner Stadtgebiet 
über Rohrfernleitungen direkt miteinander verbunden. Hierüber werden Produkte und Edukte 
aus Rohstoffen zwischen den Standorten ausgetauscht. Somit gibt es im Gefahrenfall eine 
Möglichkeit der Ausbreitung von Störfällen auf weitere Be triebsbereiche (andere Werke) mit 
möglichen Kaskadeneffekte.  
Eine Gefährdung des Stadtgebietes und der Bevölkerung ist durch die Transportwege 
Schiene, Straße und Luft höher einzuschätzen als ein Störfall in einem Betrieb. Hier besteht 
                                                
3 Quelle: https://www.chemcologne.de/index.html

29 
 
eine direkte Wechselwirkung von Gefahrstoffen und Menschen im direkten Zuständigkeitsbe-
reich der kommunalen Feuerwehr. 
Neben Rohrfernleitungen zwischen den Werken (u. a. auch vom Kölner Süden in den Kölner 
Norden) durchqueren auch Rohrfernleitungen von bundesweiten Betreibern das Stadtgebiet, 
ohne eine Produktentnahme vorzusehen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen technischen (chemischen) Anlagen 
 Brandbekämpfung in komplexen technischen (chemischen) Anlagen 
 Technische Hilfeleistung in komplexen technischen (chemischen) Anla-
gen 
 Dekontamination von Verletzten 
 Dekontamination von Einsatzpersonal 
 Dekontamination von Gerätschaften 
 Aufklärung und Lageinformation bei komplexen Lagen (luftgetragene 
Stoffe, wassergefährdende Stoffe) 
 Messen und (Fern-)Erkundung, (Fern-)Analytik, Fachberatung 
 Auffangen chemischer Stoffe 
 Abdichten von Leckagen 
 Umpumpen chemischer Stoffe 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Durchhaltefähigkeit über 72 h 
 Gefahrenabwehr auf der Bundeswasserstraße Rhein (Wasserseite) 
 Gefahrenabwehr in Hafenanlagen entlang des Rheins (Wasserseite) 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung  
 Einsatzplanung und operative Begleitung von Industrieanlangen und 
Störfallbetriebe 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 
2.8  Gewerbe- und Industriegebiete 
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung unterschiedlicher kleinerer 
und mittlerer Betriebe gekennzeichnet. Bei Bränden in Gewerbebetrieben ist daher mit einer 
Reihe diverser Risiken zu rechnen, die der Feuerwehr nur dann bekannt sind, wenn entspre-
chende gesetzliche Verpflichtungen des Betriebes bestehen. Einsätze zur Technischen Hilfe-
leistung und zur Beseitigung von Gefahren durch chemische Stoffe verschiedener Art sind zu 
erwarten. 
2.8.1 Störfallbetriebe 
Als Störfallbetriebe werden Betriebe bezeichnet, für die die Zwölfte Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes („Störfall-Verordnung“) Anwendung findet. In die-
sen Betrieben sind gefährliche Stoffe in Quantitäten vorhanden, die bestimmte Mengenschwel-
len überschreiten, welche vom Gesetzgeber definiert wurden. Für einen Teil dieser Betriebe 
regelt der Gesetzgeber zudem, dass sie die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen 
und das richtige Verhalten bei Vorliegen eines Störfalles informieren müssen. Ein „Störfall“ 
bezeichnet dabei ein außerordentliches Ereignis (Brand, Explosion oder Stofffreisetzung), wel-
ches zu einer schweren Schädigung von Menschen und/oder der Umwelt führen kann. Daher 
gilt diesen Einrichtungen ein besonderes Augenmerk in der Gefahrenabwehr.

30 
 
Die in Tabelle 9 aufgelisteten  Störfallbetriebe befinden sich ganz oder zum Teil auf Kölner 
Stadtgebiet. 
Tabelle 9: Störfallbetriebe Stand 31.12.2021 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Name Adresse Klasse nach Störfall-
Verordnung 
DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raum-
fahrt Linder Höhe, 51147 Köln obere 
Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG Emdener Str. 278, 50735 Köln obere 
Nouryon/Carbosulf Chemische Werke GmbH Geestemündener Str. 26, 50735 Köln obere 
Orion Engineered Carbons GmbH – Werk 
Kalscheuren Harry-Klöpfer-Str. 1, 50997 Köln obere 
Vinnolit/Wacker GmbH & Co. KG Emdener Str. 117, 50735 Köln obere 
CHEMPARK Dormagen Alte Straße 201, 50769 Köln obere 
CHEMPARK Dormagen 
Linde AG – Geschäftsbereich Linde Gas Hackenbroicher Str. 199, 50789 Köln obere 
CHEMPARK Dormagen 
Ineos Alte Straße 201, 50769 Köln obere 
Deutsche Infineum GmbH Neusser Landstr 16, 50735 Köln obere 
Currenta GmbH CHEMPARK Leverkusen 
(Stadtgebiet Köln) 51368 Leverkusen obere 
Basell Polyofine 
(Stadtgebiet Köln) Brühler Str. 60, 50389 Wesseling obere 
Varo Energy Tankstorage GmbH (ehemals 
Petrotank) Am Molenkopf 7, 50735 Köln obere 
Trans Tank GmbH St. Leonardus Str. 3, 50736 Köln obere 
Alfred Talke Logistics Services GmbH & Co. 
KG 
Hansekai Hafenbecken 4a, 50735 
Köln obere 
Shell Deutschland Oil Godorfer Hauptstr.150, 50997 Köln obere 
RheinEnergie AG 
Gasspeicher Mülheimer Ring, 51063 Köln obere 
RheinEnergie AG  
Biokraft Randkanal-Nord GmbH & Co. KG Straberger Weg 150, 50769 Köln untere 
RheinEnergie AG  
GuD-Heizkraftwerk Niehl Am Molenkopf 3, 50735 Köln untere 
AFS Aviation Fuel Services Flughafen Köln/Bonn untere 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen technischen (chemischen) Anlagen 
 Brandbekämpfung in komplexen technischen (chemischen) Anlagen 
 Technische Hilfeleistung in komplexen technischen (chemischen) Anla-
gen 
 Dekontamination von Verletzten 
 Dekontamination von Einsatzpersonal 
 Dekontamination von Gerätschaften 
 Aufklärung und Lageinformation bei komplexen Lagen (luftgetragene 
Stoffe, wassergefährdende Stoffe) 
 Messen und (Fern-)Erkundung, Fachberatung 
 Auffangen chemischer Stoffe

31 
 
 Abdichten von Leckagen 
 Umpumpen chemischer Stoffe 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Durchhaltefähigkeit über 72 h 
 Gefahrenabwehr auf der Bundeswasserstraße Rhein (Wasserseite) 
 Gefahrenabwehr in Hafenanlagen entlang des Rheins (Wasserseite) 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung  
 Einsatzplanung und operative Begleitung von Industrieanlangen und 
Störfallbetriebe 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 Analytische Task Force (ATF) 
 
2.8.2 Betriebe mit besonderen Risiken 
Als Betriebe mit besonderen Risiken gelten Anlagen oder Einrichtungen, die zwar nicht unter 
die Störfallverordnung fallen, bei denen jedoch Störungen von Betriebsabläufen für eine nicht 
unerhebliche Personenzahl zu schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kön-
nen. Im Gegensatz zu Störfallbetrieben existiert derzeit kein allgemein gültiger Kriterienkatalog 
für die Identifizierung dieser Einrichtungen. So sind bei der Feuerwehr Köln 30 genehmigungs-
bedürftige Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgeset z und 85 Genehmigungsinhaber*in-
nen für gentechnische Anlagen oder den Umgang mit radioaktiven Stoffen registriert. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung in komplexen technischen (chemischen, radioak-
tive/nukleare Stoffe) Anlagen 
 Brandbekämpfung in komplexen technischen (chemischen, radioak-
tive/nukleare Stoffe) Anlagen 
 Technische Hilfeleistung in komplexen technischen (chemischen, radio-
aktive/nukleare Stoffe) Anlagen 
 Nachweis von Kontaminationen 
 Dekontamination von Verletzten 
 Dekontamination von Einsatzpersonal 
 Dekontamination von Gerätschaften 
 Aufklärung und Lageinformation bei komplexen Lagen (luftgetragene 
Stoffe, wassergefährdende Stoffe) 
 Messen und (Fern-)Erkundung, Fachberatung 
 Auffangen chemischer Stoffe 
 Abdichten von Leckagen 
 Umpumpen chemischer Stoffe 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Durchhaltefähigkeit über 72 h 
 Gefahrenabwehr auf der Bundeswasserstraße Rhein (Wasserseite) 
 Gefahrenabwehr in Hafenanlagen entlang des Rheins (Wasserseite) 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung  
 Einsatzplanung und operative Begleitung von Industrieanlangen und 
Störfallbetriebe 
 Spezialfähigkeiten (z. B. Fernerkundung und Robotik) 
 Analytical Task Force (ATF) 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen

32 
 
2.8.3 Nichtöffentliche Feuerwehren und Werkfeuerwehren 
Im Stadtgebiet Köln werden 11 nichtöffentliche Feuerwehren, als Werkfeuerwehren (haupt-
amtliche Kräfte) und Betriebsfeuerwehren (nebenamtliche Kräfte) bei Betrieben oder Einrich-
tungen vorgehalten, in denen die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion besonders groß 
ist oder in einem Schadensfall eine große Personenanzahl gefährdet wird. Die Werkfeuerweh-
ren werden durch die zuständige Bezirksregierung behördlich angeordnet, anerkannt und be-
aufsichtigt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Werkfeuerwehren: 
1. Werkfeuerwehr Flughafen Köln/Bonn 
2. Bundeswehrfeuerwehr Köln, Flugbereitschaft BMVg Köln 
3. Werkfeuerwehr Deutz AG 
4. Werkfeuerwehr Currenta, CHEMPARK Dormagen 
5. Werkfeuerwehr Currenta, CHEMPARK Leverkusen 
6. Werkfeuerwehr Ford AG 
7. Werkfeuerwehr Deutsche Infineum 
8. Werkfeuerwehr Uniklinik Köln 
9. Werkfeuerwehr Shell Deutschland GmbH, Energy and Chemicals Park –  
Rheinland Nord 
10. Werkfeuerwehr LyondellBasell 
11. Werkfeuerwehr Orion Engineered Carbons GmbH 
Die gesetzliche Grundlage zur Schaffung dieser betrieblichen Gefahrenabwehreinrichtungen 
findet sich in §  16 Abs.1 BHKG. Die generelle Zuständigkeit der Gemeinde nach §  3 BHKG 
bleibt von der Einrichtung einer nicht-öffentlichen Feuerwehr unberührt, jedoch können Aufga-
ben der öffentlichen Feuerwehr durch einen Bescheid der Aufsichtsbehörde an die Werkfeu-
erwehr übertragen werden. Die öffentliche Feuerwehr bleibt neben der Werkfeuerwehr zustän-
dig und arbeitet mit den Werkfeuerwehren zur Gefahrenabwehr zusammen und kann auch 
ohne Anforderung eingreifen, wenn die Werkfeuerwehr für den Schadensfall nicht über aus-
reichende Ressourcen verfügt. 
 
Die Firmen Vinnolit und Wacker unterhalten  eine Standortfeuerwehr, keine betriebliche Feu-
erwehr im Sinne des Gesetzes. Verantwortlich für alle Werke ohne anerkannte oder angeord-
nete Werkfeuerwehr ist die örtlich zuständige Feuerwehr der Kommune. 
 
Das Personal der Werkfeuerwehr hat neben der allgemeinen feuerwehrtechnischen Grund-
ausbildung weitere spezifische Ausbildungen, die es befähigt, mit den jeweilig en Betriebsab-
läufen im Werk und den spezifischen Gefahren durch die Betriebsabläufe und die dabei ver-
wendeten Grundstoffe sowie Zwischen- und Endprodukte umzugehen. Zur spezifischen Ge-
fahrenabwehr werden auch Gerätschaften und Fahrzeuge vorgehalten, die sich von denen der 
öffentlichen Feuerwehren unterscheiden und deren Eigenschaften und Leistungsvermögen 
sich ausschließlich an den Gegebenheiten des Werkes orientieren.

33 
 
2.9 Wald- und Forstflächen 
Die gesamte Waldfläche im Kölner Stadtgebiet beträgt 6.000 Hektar, was einem Anteil von 15 
% der städtischen Gesamtfläche entspricht. Hierzu gehören sowohl der kommunale Waldbe-
stand als auch der Staatswald und der Privatwald.  
Der städtische Wald schließt, zum Teil stark parzelliert, im linksrheinischen Stadtgebiet ring-
artig an die Bebauung an. Rechtsrheinisch liegen die Waldflächen im Wesentlichen östlich des 
Mauspfades – auf der Mittelterrasse – und nördlich des Stadtteils Dünnwald.  
Aufgrund der Entstehungsgeschichte der Stadt Köln sind 70 % und damit der größte Teil des 
städtischen Waldes jünger als 80 Jahre. Über 100-jährige Bestände wachsen fast ausschließ-
lich in den rechtsrheinischen Altwäldern. Ihr Anteil beträgt nur 10 %. Für die Erstaufforstungen 
wurde schon seit den 1920er J ahren überwiegend Laubholz verwendet, deshalb beträgt das 
Verhältnis von Laub- zu Nadelholz heute rund 80 zu 20 %. Nadelholzbestände liegen fast 
ausschließlich in den rechtsrheinischen Waldgebieten auf nährstoffarmen Standorten und be-
stehen meist aus Kiefern. Die Laubholzbestände sind sehr artenreich. Die heimischen Holzar-
ten Buche, Eiche, Linde, Esche, Vogelkirsche und Ahorn überwiegen. 
 
Abbildung 6: Waldgebiete der Stadt Köln 
Quelle: Waldinfo4 
Waldbrände gehören zu den Schadensfeuern mit einer sehr hohen Ausbreitungsdynamik. Sie 
können sich, sofern sie nicht rechtzeitig gemeldet und bekämpft werden, schnell ausbreiten. 
Dabei zerstören sie nicht nur gewaltige finanzielle Werte (Holzbestände), sondern auch den 
Lebensraum von Tieren. In der besonderen Konstellation in Köln bestehen hohe Risiken, dass 
sich dynamische Vegetationsbrände auf Wohngebäude ausbreiten können.  
Der im April 2020 veröffentliche Waldzustandsbericht zeigt weitere Gefahren auf. Die Auswir-
kung des Klimawandels, insbesondere Sturmschäden, extreme Dürre und der Borkenkäfer 
haben in den letzten Jahren den Wäldern in NRW nachhaltigen Schaden zugefügt. Nur noch 
                                                
4 Quelle: https://www.waldinfo.nrw.de

34 
 
22 % der Bäume werden in diesem Bericht als intakt eingestuft. Zusätzlich führt diese Kons-
tellation zu erhöh ten Mengen an Totholz im betroffenen Wald, was die Brandgefahr weiter 
erhöht. 
Insbesondere bei anhaltender Trockenheit in den Sommermonaten steigt somit die Gefahr von 
Waldbränden. Wald- und Vegetationsbrände stellen die Feuerwehr vor immer größere Her-
ausforderungen, denen auch technisch begegnet werden muss.  
In großen Waldgebieten liegen derartige Einsatzstellen oft abseits des normalen Straßen- und 
Wassernetzes und können nur mit geländegängigen Einsatzfahrzeugen, die eine große 
Menge an Löschwasser mitführen, abgearbeitet werden. Das Vorhalten solcher Sonderfahr-
zeuge ist daher unumgänglich. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Wasserversorgung in unwegsamem Gelände 
 Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände 
 Technische Hilfeleistung in unwegsamem Gelände 
 Brandbekämpfung im Wald 
 Aufklärung und Erkundung bei komplexen, dynamischen Lagen 
 Führung von Flächenlagen 
 Bildgebungsverfahren aus der Luft (Drohnen, Wärmebild etc.) 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Spezielle Fähigkeit: Vegetationsbrandbekämpfung 
 
2.10 Gewässer (Flüsse und Seen) 
2.10.1 Bundeswasserstraße Rhein  
Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Köln liegen 67 km der Bundeswasserstraße Rhein. 
Auf dem Rhein durchfahren täglich zwischen 400 und 500 Schiffe die Stadt, von denen jedes 
vierte mit gefährlichen Gütern beladen ist. 
Diese Binnenschiffe haben teilweise Transportkapazitäten von über 2.000 Tonnen. Bei Unglü-
cken mit Frachtschiffen ist, bedingt durch die großen Menge n an Betriebsstoffen und Trans-
portgut, eine weitreichende Gefährdung der Umwelt und einer unbestimmten Anzahl von Per-
sonen möglich – insbesondere dann, wenn es sich bei den betroffenen Schiffen um Gefahr-
guttransporte handelt. Die Tankschifffahrt hat in den letzten Jahren einen erhöhten Stellenwert 
eingenommen und repräsentiert deshalb einen fast stetig steigenden Anteil am Transportauf-
kommen. Die Gefahrenabwehr auf dem Rhein und den anliegenden Hafenanlagen stellt be-
sondere Anforderungen an die Feuerwehr Köln. 
Eine Vielzahl von Passagierschiffen , legt in Köln ganzjährig aus touristischem Interesse an. 
Zu Messezeiten liegen bis zu 20 Hotelschiffe am Rheinufer in der Innenstadt fest. In der Ver-
gangenheit ist es bereits mehrfach zu Kollisionen zwischen Hotelschiffen und vorbeifahrenden 
Schiffen bzw. festliegenden Bootshäusern gekommen. Bei einer Havarie, an der ein Fahrgast-
schiff beteiligt ist, ist eine hohe Personenanzahl betroffen und unmittelbar gefährdet. 
Seit einigen Jahren kommt  den Personenfähren wieder eine größere Bedeutung zu. Einige 
Fähren fahren saisonal nur in den wärmeren Monaten des Jahres und sind besonders im Som-
mer stark frequentiert. Diese Schiffe haben mit bis zu 250 Personen bzw. 21 PKW Ladever-
mögen ein Gefahrenpotential. Stand März 2022 werden vier unterschiedliche Fähr-Verbindun-
gen im Kölner Stadtgebiet angeboten.

35 
 
Tabelle 10: Übersicht Rheinfähren 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Rhein-
km  
Typ Name Fährver-
bindung 
Name Fähr-
schiff 
Personen-
Kapazität 
Ort links-
rheinisch 
Ort rechts-
rheinisch 
669 Personenfähre Personenfähre 
Lülsdorf – Wes-
seling 
„Rheinschwan“ 100 Wesseling Niederkassel-
Lülsdorf 
677 Personenfähre Fähre Weiß – 
Zündorf 
„Krokolino“, 
„Krokodil“ oder 
„Frika“ 
18-40 Köln-Weiß Köln-Zündorf 
688,6 Personenfähre Altstadt-
fähre/Rheinfähre 
Messe 
„Strolch“ 150 Musical-
Dom, 
Haupt-
bahnhof 
Tanzbrunnen 
705,3 Autofähre Rheinfähre Köln-
Langel – Hitdorf 
„Fritz Middela-
nis“ 
250 oder  
21 PKW 
Langel, 
Köln-Mer-
kenich 
Leverkusen-
Hitdorf 
 
In dieses Gefahrenspektrum kann auch das geplante zukünftige  Wasserbussystem auf dem 
Rhein eingeordnet werden . Die entsprechende Machbarkeitsstudie von 2021 beschreibt 
hierzu:  
„Ein Wasserbus meint damit ein Verkehrsmittel auf dem Wasser, welches in Taktfrequenz 
und durch die Integration in den [öffentlichen Nahverkehr] dem Busverkehr ähnelt. System-
bedingt kann hierbei nur das direkte Rheinufer erreicht werden. […] Im Gegensatz zu klas-
sischen Fährbetrieben wird hier die Umsetzung in einem Liniennetz mit mehreren Halten 
und Linien angestrebt. Bedient werden kann dabei sowohl der Verkehr entlang des Rheins 
als auch über den Rhein. Verknüpfungen mit dem bestehenden [öffentlichen Nahverkehr] 
und mit dem Radverkehr sind ein Ziel.“  
Die Schiffe sollen dabei den Transport von rund 100 Personen und die Mitnahme von Fahrrä-
dern ermöglichen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus dem Rhein 
 Strömungsrettung in fließenden Gewässern  
 Menschenrettung einer Vielzahl von Personen 
 Suche versunkener und vermisster Personen an und auf dem Rhein 
 Suche versunkener und vermisster Personen unter Wasser 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Aufklärung und Erkundung, insbesondere bei dynamischer Lageentwick-
lung 
 Brandbekämpfung auf Schiffen 
 Wasserseitige Brandbekämpfung 
 Wasserförderung aus dem Rhein zur Brandbekämpfung 
 Technische Hilfeleistung an und auf dem Rhein 
 Technische Hilfeleistung unter Wasser 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Transportkapazitäten und Logistik an und auf dem Rhein

36 
 
2.10.2 Fühlinger See 
Der Fühlinger See bedeckt eine Fläche von 100 Hektar und grenzt im Osten an das Entwick-
lungs- und Ersatzteilzentrum der Ford-Werke und das Gewerbegebiet Feldkassel, im Süden 
an die A1, im Westen an Köln-Seeberg und Köln-Chorweiler und im Norden an den namens-
gebenden Ort Köln-Fühlingen. 
Bei Großveranstaltungen in den warmen Sommermonaten sind bis zu 35.000 Menschen am 
und im Wasser des Sees. Tabelle 11 zeigt die größten Veranstaltungen des Jahres 2020. 
Tabelle 11: Übersicht Veranstaltungen Fühlinger See 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Veranstaltung Erläuterung Besucher Dauer 
Summerjam Konzert & Camping 35.000 3 Tage 
Phantasie Spectaculum Mittelalter-Festspiel 25.000 2 Tage 
Eat, Play, Love Dt. Wakeboard-Meisterschaft 10.000 4 Tage 
Cologne Triathlon Weekend Sportevent 5.000 2 Tage 
 
Viele Bürger*innen suchen Erholung am Wasser. Auch die Einsatzzahlen am Fühlinger See 
zur Rettung verunfallter Badegäste sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus stehendem Gewässer 
 Suche versunkener und vermisster Personen an und auf dem Gewässer 
 Suche versunkener und vermisster Personen unter Wasser 
 Technische Hilfeleistung an und auf dem Gewässer 
 Technische Hilfeleistung unter Wasser 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik an und auf dem Gewässer 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Massenanfall von Verletzten (MANV) 
 
2.11 Verkehrsrisiken 
Nachfolgend findet die Betrachtung der Verkehrsrisiken statt, die von Relevanz für die Gefah-
renabwehr sind. 
2.11.1 Fernstraßen, städtische Verkehrsführung und Straßenführung 
Der Autobahnring besteht aus den umgebenden Autobahn-Abschnitten der A3, der A4 und 
der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Leverkusen, dem Autobahndreieck Köln -Heumar und 
dem Autobahnkreuz Köln-West in einer Länge von 51,8 km.  
Der Ring ist zentraler Übergangspunkt zwischen diesen drei hochfrequentierten Autobahnen 
und hat daher neben den lokalen Verkehrsströmen zugleich den zugeführten Fernverkehr zu 
bewältigen. Er zählt deshalb zu den höchstbelasteten und stauanfälligsten Autobahnabschnit-
ten in Deutschland. Nach der Straßenverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen 
hat der Kölner Autobahnring den Berliner Stadtring ( A100) im Jahr 2015 in der Rangliste der 
am stärksten befahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands überholt und steht seit dem auf 
dem Spitzenplatz.

37 
 
 
Abbildung 7: Verschiedene Straßentypen im Stadtgebiet 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Das Transportaufkommen durch Gefahrguttransporte ist in Köln als einem der größten deut-
schen Chemiestandorte signifikant höher als in den übrigen Teilen des deutschen Straßenver-
kehrsnetzes. Dadurch ist auch hier mit einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit zu rechnen. Die 
besonderen Umstände bei Unfällen mit Gefahrguttransporten erfordern die Vorhaltung von 
Einsatzkräften der Feuerwehr, die für den Einsatz mit Gefahrgut besonders ausgebildet und 
mit den entsprechenden Einsatzmitteln ausgestattet sind. 
Einige Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen werden zudem in Tunneln geführt (u.  a. A4 
bzw. B55 zwischen Zoobrücke und AK Ost  - 540 Meter, A1 Höhe Lövenich  -1.500 Meter, 
Rheinuferstraße Höhe Altstadt  – 590 Meter), die bei Verkehrsunfällen mit Gefahrstoff oder 
Brand für die Personen im Tunnel besondere Gefahren und für die Einsatzkräfte besondere 
Herausforderungen mit sich bringen.

38 
 
 
Abbildung 8: Unfallhäufigkeit mit Güter-KFZ-Beteiligung 2019 
Quelle: Unfallatlas5  
Der Personen-Individualverkehr wird zu großen Teilen durch rund 412.000 Berufspendler*in-
nen und die Vielzahl von Besuchenden geprägt, die täglich die Stadt anfahren und wieder 
verlassen. 
 
Abbildung 9: Pendlerverflechtung Köln und Deutschland 2019 
Quelle: Statistische Bundesagentur für Arbeit; Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
                                                
5 Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de

39 
 
Die üblichen Risiken des Straßenverkehrs (Verkehrsunfälle mit verletzten und eingeklemmten 
Personen) sind in Köln aufgrund der ausgeprägten Verkehrsdichte mit einer höheren Wahr-
scheinlichkeit anzusetzen. Die aktuellen Werte aus der polizeilichen Unfallstatistik des Jahres 
2019 zeigen 41.449 Unfälle mit 5.450 Verunglückten, davon 719 Personen, welche als schwer-
verletzt eingestuft wurden. Das entspricht ca. 15 Verunglückten täglich. 
 
Abbildung 10: Entwicklung der Verkehrsunfälle Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis von Polizeiliche Unfallstatistik 2019 
 
Abbildung 11: Entwicklung der Verunfallten im Verkehr in Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis von Polizeiliche Unfallstatistik 2019 
Unfälle mit Personenschaden treten gehäuft auf den Bundes- und Zubringerstraßen des Stadt-
gebietes auf (z. B. Aachener Straße, Venloer Straße, Neusser Straße sowie Clevischer Ring) 
auf. Nachfolgende Abbildung 12 visualisiert die Unfälle mit Personenschaden auf dem Stadt-
gebiet Köln. 
37807
39252 39138 39354
38299
40859
42893 43113
41959
41449
35000
36000
37000
38000
39000
40000
41000
42000
43000
44000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Entwicklung der Verkehrsunfälle Köln
Verkehrsunfälle gesamt
4938
5324 5125 5004 5332 5212
5773 5610 5684 5450
621 680 619 563 641 632 709 690 715 719
27 26 24 21 19 19 18 14 29 24
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Entwicklung der Verkehrsverunglückten in Köln 
Verunglückte gesamt davon schwerverletzt davon tödlich verunglückt

40 
 
  
Abbildung 12: Erfasste Unfälle mit Personenschaden 2019 
Quelle: Unfallatlas6 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus und unter Fahrzeugen (eingeklemmte Personen) 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen  
 Aufnahme auslaufender Betriebsstoffe 
 Brandbekämpfung von PKW, LKW und Nahverkehrsmitteln 
 Anheben von PKW, LKW und Nahverkehrsmitteln 
 Stabilisierung von PKW, LKW und Nahverkehrsmitteln 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezialfähigkeiten (z. B. Umgang mit alternativen Antrieben) 
 
2.11.2 Bahnanlagen 
Einsätze von Feuerwehren in Bahnanlagen sind durch drei Besonderheiten gekennzeichnet: 
 Ein hohes Gefahrenpotential, welches von bewegten Eisenbahnfahrzeugen ausgeht  
 Eine elektrische Gefahr: Die Oberleitungen einschließlich der dazugehörigen Bahnen-
ergieleitungen, welche zum Antrieb von elektrischen Triebfahrzeugen genutzt werden, 
stehen unter einer Spannung von 15.000 Volt Wechselstrom 
 Schwierige Annährung an die Einsatzstelle mit Straßenfahrzeugen 
 Unterirdische Bahnanlagen 
  
                                                
6 Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de

41 
 
Hauptbahnhof 
Der Kölner Hauptbahnhof zählt mit täglich insgesamt 318.000 Reisenden und Besuche nden 
sowie rund 1.200 An- und Abfahrten zu den meistfrequentierten Fernbahnhöfen der Deutschen 
Bahn (Bezugsjahr 2020). 
Die im Kölner Hauptbahnhof abfahrenden Züge können zusammen bis zu 70.000 Menschen 
in der Stunde befördern. Diese Zugdichte ist die höchste in Deutschland. Kritische Ereignisse 
im Hauptbahnhof haben deshalb nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die betroffenen Per-
sonen vor Ort, sondern wirken sich auch erheblich auf den überregionalen Schienenverkehr 
aus. 
 
Abbildung 13: Schienennetz der Stadt Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Güterbahnhof Eifeltor 
Der Bahnhof Köln-Eifeltor (Stadtteil Rondorf) ist ein Güterbahnhof an der linken Rheinstrecke 
und Containerumschlagbahnhof für den kombinierten Frachtverkehr Schiene–Straße. Im süd-
östlichen Teil des Güterbahnhofs werden Kesselwagen mithilfe von LKW beladen. Außerdem 
wird der Güterbahnhof bei Störungen zum Zurückhalten verschiedener Güterzüge genutzt. Im

42 
 
nordöstlichen Teil werden neben dem Rangieren von Kesselwagen auch schadhafte Contai-
nertragwagen abgestellt, die dort auf ihre Reparatur warten.  
Der Güterbahnhof ist mit sechs Containerumschlagskranbrücken und neun Umschlagsgleisen 
bestückt. Täglich können dort bis zu 850 Lastkraftwagen mit bis zu 1.200 Containern und Con-
tainertanks für etwa 40 Züge be- und entladen werden. Etwa zwei Drittel der Container werden 
auf dem Gelände zwischengelagert und später verladen. In Köln wurden so mit 274.000 Um-
schlägen pro Jahr 20 % des Kombiverkehrs in Deutschland abgewickelt. Damit lag der Güter-
bahnhof an dritter Stelle in Europa. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Brandbekämpfung auf Schienenanlagen 
 Technische Hilfeleistung auf Schienenanlagen 
 Dekontamination von Verletzten 
 Dekontamination von Einsatzpersonal 
 Dekontamination von Gerätschaften 
 Aufklärung und Lageinformation bei komplexen Lagen (luftgetragene 
Stoffe, wassergefährdende Stoffe) 
 Messen und (Fern-)Erkundung, Fachberatung 
 Auffangen chemischer Stoffe 
 Abdichten von Leckagen 
 Umpumpen chemischer Stoffe 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung  
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen Ausleuchtung von Einsatzstel-
len 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezialfähigkeiten (z.B. Erden, Einsätze in Bahnanlagen) 
 
U-Bahn, S-Bahn, ÖPNV 
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) besteht aus dem Stadtbahnnetz, dem S-Bahn- 
und Busnetz.  
Das Stadtbahnnetz besteht aus zwölf Linien und verfügt über ein Streckennetz von 198,6 Ki-
lometern, davon verlaufen etwa 28 Kilometer in Tunneln und weitere fünf Kilometer als Hoch-
bahn. 233 Stationen und 39 Tunnelstationen werden angefahren. Zudem stehen 363 Busse 
zu Verfügung. Die Busflotte wird aktuell und schrittweise auf alternative Antriebstechnologien 
umgestellt. Der zukünftige Einsatz von Elektrobussen bei der KVB erfordert von der Feuerwehr 
neue Planungen, Ausbildungen und ein Umdenken in den Einsatzkonzepten. 
Das Transportvolumen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) lag im Jahr 2019 bei 217 Mio. 
Personen für die Schiene und 69 Mio. Personen per Bus.  
Einsätze von Feuerwehren in unterirdischen Bahnanl agen sind durch einige Besonderheiten 
gekennzeichnet: 
 Einsätze zur Technischen Hilfeleistung müssen, bedingt durch die räumliche Enge in 
U-Bahn-Bereichen, mit tragbaren Geräten und hohem Personaleinsatz bewältigt wer-
den. 
 Bei Brandeinsätzen wird wegen der m angelhaften Be- und Entlüftungsmöglichkeiten 
bereits bei kleinen Bränden eine starke Verrauchung von Bahnhöfen und Fahrtunneln 
erwartet. In der Nähe des Brandherdes ist mit einem extremen  Hitzestau zu rechnen,

43 
 
der ebenfalls durch die unzureichenden Wärmeab zugsmöglichkeiten hervorgerufen 
wird. 
 In Zeiten hoher Auslastung ist eine Vielzahl von Menschen durch Rauch und Hitze bis 
in weit entfernte Bereiche hinein akut gefährdet. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung unter Nahverkehrsmitteln 
 Brandbekämpfung in und von Nahverkehrsmitteln 
 Menschenrettung in unterirdischen Anlagen 
 Spezielle Fähigkeiten zum technischen Einsatz in unterirdischen Anla-
gen 
 Spezielle Fähigkeiten zur Brandbekämpfung in unterirdischen Anlagen 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Anheben von Bahnen 
 Stabilisierung von Bahnen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Betreuung 
 Spezialfähigkeiten (z. B. Erden, Einsätze in Bahnanlagen) 
 
2.11.3 Tunnel und unterirdische Verkehrsanlagen (UVA) 
Im Stadtgebiet Köln sind unterirdische Verkehrsanlagen verschiedener Art vorhanden, welche 
die Feuerwehr vor unterschiedliche Herausforderungen stellen. So unterscheiden sich Stra-
ßentunneln von Eisenbahn- oder U-Bahn-Tunneln durch ihre jeweiligen Gefahrenpotentiale. 
Straßentunnel 
Innerhalb des Stadtgebietes sind im Bereich der Straßentunnel 33 bauliche Anlagen vorhan-
den, die nach der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 
unter besondere Vorgaben fallen. Eine detaillierte Auflistung kann dem Anhang 11d „Übersicht 
Tunnel“ entnommen werden. Straßentunnel werden entweder als Richtungs- oder Gegenver-
kehr-Tunnel ausgelegt. Die großen Straßentunnel einschließlich der „Lärmschutzeinhausung 
Lövenich“ auf der A1 verfügen über zwei Tunnelportale und im Tunnel liegende Auf - und Ab-
fahrten. 
Den Tunneln mit einer Zwischenwand (Tunnel A1, Rheinufertunnel, Grenzstraßentunnel etc.) 
muss sich daher im Falle eines Unfalles oder Brandes mit einer besonderen Taktik genähert 
werden. Grundsätzlich wird im Einsatzfall jedes Tunnelportal mit einem Löschzug angefahren, 
damit eine Menschenrettung und Brandbekämpfung  von zwei Seiten gleichzeitig begonnen 
werden kann. Je nach Wetterlage und Unfallstandort ist es auch möglich, dass ein Tunnelpor-
tal für die Menschenrettung ausscheidet. Daher werden Tunnelanlagen immer von zwei Seiten 
angefahren. 
Erfahrungen bei einem Brandereignis in einem Straßentunnel sind wie folgt: 
 Tunnelbrände sind in der Regel Fahrzeugbrände. 
 Aufgrund der hohen Brandausbreitungsdynamik ist eine schnelle und massive Inter-
vention durch die Einsatzkräfte notwendig. 
 Große Hitze, starke Rauchentwicklung,  schnelle Rauchausbreitung und lange Wege 
prägen die Einsatztaktik.

44 
 
 Auch in kurzen UVA können Brände viele Menschen gefährden und schwerwiegende 
Folgen haben. 
 Zusätzliche Gefahren im Einsatz durch hohe Belastung der Atemschutzgerätetr agen-
den (AGT), hohe Eigengefährdung, Hindernisse, instabile Fahrzeuge, verlorene La-
dung und Trümmer7. 
Versorgungstunnel 
In Köln gibt es verschiedene Versorgungstunnelanlagen, die unter dem Rhein die beiden Ufer-
seiten verbinden. Diese Tunnel sind teilweise begehbar und weisen Längen von über 400 Me-
ter auf. Auch hier muss eine Versorgung von Patient *innen und ggf. eine Brandbekämpfung 
durch die Feuerwehr Köln möglich sein. 
U-Bahn-Tunnel 
U-Bahn-Tunnel und Brände/Unfälle im U -Bahn-Bereich verursachen andere Ra hmenbedin-
gungen, da die se nicht mit Fahrzeugen befahrbar und Einstiege nur über Treppen möglich 
sind. Neben der Kommunikation im Tunnel ist auch die Lageerkundung aufwendig, da längere 
Wege gegangen werden müssen. Daneben verfügen U-Bahn-Bereiche über mindestens zwei, 
meistens drei oder vier Zu - bzw. Notausgänge. Alle diese Ausgänge müssen im Einsatzfall 
durch die Feuerwehr besetzt werden, da dort flüchtende und damit betroffene Personen auf-
gegriffen werden. Diese sind direkt an diesen Ausgängen zu betreuen. 
Tunnel der Deutschen Bahn AG (DB) 
Weiterhin verfügt Köln über Tunnel in Bahnanlagen der DB, die wiederum eigene Problemati-
ken aufweisen. Neben der Gefahr durch höhere Stromspannungen in Oberleitungen sind grö-
ßere Züge und eine Vielzahl von Personen in diesen Tunneln betroffen. Besonders problema-
tisch aus Sicht der Feuerwehr sind die Bahntunnel in der Flughafenschleife, die regelmäßig 
durch ICE- und S-Bahnen befahren werden. Der längste Abschnitt ist hier 1,5 km lang.  
Bei DB-Tunneln sind immer Gleissperrungen erforderlich, die außerhalb der Einflussnahme 
der Feuerwehr liegen und durch die Leitstelle koordiniert werden müssen. 
Im Brandfall in einer Tunnelanlage sind immer längere Wege zur eigentlich Einsatzstelle er-
forderlich. Hierzu ist auch eine andere Atemschutztechnik notwendig, da die Standard-Atem-
schutzgeräte für eine Einsatzzeit von 30  bis 40 Minuten ausgelegt sind. Insbesondere lange 
Tunnelanlagen (ICE-Tunnel, Rheinufer etc.) erfordern eine Atemschutztechnik mit erweiterter 
Tragedauer. 
Die Kölner Straßentunnel werden in einem umfangreichen Sanierungsprogramm nach RABT 
erneuert. Fertiggestelle Tunnel (wie der Grenzstraßentunnel B55a) verfügen über eine Heiß-
gasentrauchungsanlage. Für die sich noch in der Sanierungsplanung befindlichen Tunnelan-
lagen hält das Amt 69 zur Be- und Entlüftung spezielle Einsatzmittel vor, die von der Feuerwehr 
Köln eingesetzt werden. 
Das Löschunterstützungsfahrzeug (LUF) 60 ist mit einem Hochleistungslüfter ausgestattet, der 
auch als Wasserwerfer, zur Schaumerzeugung und für Wassernebel verwendet werden kann. 
Das Fahrzeug kann per Fernsteuerung (Reichweite bis zu 300 m) mit seinem Kettenantrieb 
auch dort eingesetzt werden, wo Einsatzkräfte aufgrund enormer Hitzeentwicklung und/oder 
massiver Verrauchung nicht mehr vordringen können. 
                                                
7 Quelle:  https://www.ifa-swiss.ch/tunnel

45 
 
 
Abbildung 14: Sonder-Einsatzmittel LUF 60 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Insgesamt verfügt die Stadt Köln über zwei dieser Sonderlöschfahrzeuge, die von der Freiwil-
ligen Feuerwehr eingesetzt werden. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung unter Nahverkehrsmitteln 
 Brandbekämpfung in und von Nahverkehrsmitteln 
 Menschenrettung in unterirdischen Anlagen 
 Spezielle Fähigkeiten zum technischen Einsatz in unterirdischen Anla-
gen 
 Spezielle Fähigkeiten zur Brandbekämpfung in unterirdischen Anlagen 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Anheben von Bahnen 
 Stabilisierung von Bahnen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Betreuung 
 Spezialfähigkeiten (z. B. Erden, Einsätze in Bahnanlagen) 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezialfähigkeiten (z. B. Brandbekämpfung und Rettung in und aus Un-
tertageanlagen)

46 
 
2.11.4 Tiefgaragen und Parkhäuser 
In Köln sind 37 kommerzielle Parkhäuser/Tiefgaragen mit 20.500 Stellplätzen im Parkleitsys-
tem der Stadt aufgeführt. Hinzu kommt eine Vielzahl von Tiefgaragen unter Büro- und Wohn-
gebäuden im Stadtgebiet. 
Eine Tiefgarage bzw. Rampengarage beschreibt einen Abstellplatz für Fahrzeuge – in der Re-
gel für PKW – unterhalb der Erdoberfläche. Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzel-
garage im Kellerbereich eines Hauses, die über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten 
Steigung verfügt („Einliegergarage“). Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden errich-
tet, können sich jedoch auch unter einer Grünanlage oder eine m Parkhaus befinden. Nicht 
selten verfügen Parkhäuser über mehrere Geschosse über und unterhalb der Erdoberfläche, 
sog. „Parkdecks“, die gewöhnlich über Auffahrrampen und Personenaufzüge erreicht werden. 
In der Regel sind ein oder mehrere Treppenhäuser sowie Notausgänge vorhanden. 
Bei kleinen und einstöckigen Tiefgaragen kann der Zugang häufig auch über einen Fußweg 
oder eine Treppe neben der Auffahrrampe erfolgen. Gelegentlich sind Tiefgaragen mit sog . 
„Multiparkern“ ausgerüstet. 
 
Abbildung 15: Parkhaus am Rheinauhafen (1.380 Stellplätze) 
Quelle: Kölner Stadtanzeiger8 
Um eine zu hohe Abgasbelastung, besonders in den unteren Geschossen, zu vermeiden (Ge-
fahr einer Kohlenmonoxidvergiftung), sind Lüftungsschächte mit Ventilatoren vorhanden. 
Meistens werden von den Behörden und den Versicherungen eine Sprinkleranlage sowie eine 
Brandmeldeanlage gefordert. Im Falle eines Brandes müssen die Rauchgase schnell abziehen 
können. Deshalb sind ggf. spezielle Rauchabzüge einzubauen. Fluchtwege müssen klar und 
deutlich ausgeschildert sowie für Fluchtwege und Treppenhäuser eine Notbeleuchtung vor-
handen sein. 
                                                
8 Quelle: https://www.ksta.de/koeln/--5905688?cb=1647511130406&

47 
 
Tiefgaragen stellen im Brandfall eine große Herausforderung für die Feuerwehr dar.  Gefah-
renpotentiale für die Brandbekämpfung, im Besonderen für den Innenangriff bei diesen Eins-
ätzen, ergeben sich im Wesentlichen aus 
 unübersichtlichen und von außen nicht einsehbaren Gebäudestrukturen,  
 langen Anmarschwegen durch die baulichen Gegebenheiten, 
 einer hohen Brandlast durch die abgestellten PKW und deren Betriebsstoffe sowie 
durch zusätzlich gelagerten Hausrat, 
 der starken und schnellen Rauch- und Hitzeentwicklung, 
 einem hohen Partikelanteil im Brandrauch, welcher unter Umständen die Funktion von 
Wärmebildkameras beeinträchtigen kann, sowie  
 einer höheren Gefahr der Desorientierung im Innenangriff. 
Hinzu kommt, dass bei intensiven Bränden in Tiefgaragen aufgrund der Hitzeentwicklung tra-
gende Strukturen versagen können. Unter Umständen droht sogar der Einsturz der Tiefgarage 
sowie darüber liegender Gebäude.9 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung von Personen aus Tiefgaragen 
 Brandbekämpfung in Tiefgaragen 
 Lüften von Tiefgaragen 
 Durchhaltefähigkeit bei langandauernden Einsatzlagen 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
2.11.5 Flughafen 
Der Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“ (ICAO-Code: EDDK; IATA-Code: CGN; Marken-
auftritt: Köln Bonn Airport) ist ein internationaler Verkehrsflughafen auf Kölner Stadtgebiet. Er 
ist 12 km vom Kölner und 16 km vom Bonner Stadtzentrum entfernt. Der Flughafen befindet 
sich im südöstlichen Stadtrand in Köln-Grengel und zu einem kleinen Teil auf dem Gemeinde-
gebiet der Stadt Troisdorf. Im nationalen Vergleich lag er im Jahr 2019 mit 12,4 Mio. Passa-
gieren auf Platz 6 und im Frachtbereich auf Platz 3. 
Die starke Ausrichtung auf das Vollfrachter-Geschäft führte zu einer erhöhten Nachfrage und 
zu einem deutlich überdurchschnittlichen Wachstum im Jahr 2020. Die Luftfracht wuchs um 6 
% (auf rund 863.000 Tonnen), der Gesamtmarkt Deutschland schrumpfte indes um 4  %. Die 
positive Entwicklung wurde sowohl durch neue Routen bei FedEx, DHL und UPS als auch gut 
ausgelastete Maschinen getragen. Im Winter 20/21 wurden bei der Tonnage sogar Wachs-
tumsraten von über 20 % erzielt. Im Gesamtjahr 2021 wird ein weiterer Zuwachs um 10 % auf 
945.000 Tonnen erwartet.10 
Köln/Bonn ist einer der wenigen Flughäfen ohne Nachtflugverbot. Im Ursprung ist der Flugha-
fen ein Militärflughafen, wovon ein Teil bis heute erhalten ist. Somit befinden sich dort zwei 
Werkfeuerwehren: eine der Bundeswehr und eine der Flughafengesellschaft. Hier starten und 
landen Militärmaschinen, u.  a. die MedEvac -Flugzeuge, aber auch gelegentlich bewaffnete 
Militärmaschinen. 
                                                
9 Quelle: Belüftung bei Tiefgaragenbränden: eDossier von Michael Klöpper, 23.02.2015  
10 Quelle: Geschäftsbericht Flughafen Köln-Bonn 2021

48 
 
Die Einflugrouten für den Flughafen Köln/Bonn liegen zu großen Teilen über dem Kölner Stadt-
gebiet. Hier fliegen die Maschinen tief und langsam, mithin sind der Anflug und die Landung 
der gefährlichste Teil des Fluges. 
Bei Bränden in Flughafengebäuden ist ebenfalls eine große Personenanzahl gefährdet. Neben 
der Sicherung des Flugbetriebes obliegt der Flughafenfeuerwehr auch die Sicherstellung des 
Brandschutzes der flughafeneigenen Gebäudeteile. Hierzu zählen neben den Fluggasttermi-
nals auch Liegenschaften außerhalb des Sicherheitsbereiches. Die Feuerwehr Köln wird zur 
Unterstützung bei allen Einsätzen oberhalb einer f estgelegten Einsatzschwelle sowohl  im 
Flugbetrieb als auch in Gebäuden mitalarmiert. 
Der Flughafen Köln/Bonn stellt insgesamt ein erhebliches Gefährdungs potential dar. Szena-
rien mit notlandenden oder gar abstürzenden Luftfahrzeugen sind erfahrungsgemäß unwahr-
scheinlich und entsprechend selten, dürfen aber trotzdem nicht vernachlässigt werden, da sie 
im Falle des Eintritts auch bewältigt werden müssen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung nach Flugzeugabsturz 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände 
 Brandbekämpfung nach Flugzeugabsturz 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Massenanfall von Verletzten (MANV)

49 
 
2.11.6 Rheinbrücken 
Der Rhein wird im Kölner Stadtgebiet von sieben Brücken gequert . Eine weitere relevante 
Verbindung für den Kölner Norden ist die zum Stadtgebiet Leverkusen gehörende Autobahn-
brücke der A1. 
Eine aktuelle Einstufung der Befahrbarkeit mit Stand Februar 2022 findet sich in Abbildung 16. 
 
 
Abbildung 16: Übersicht Kölner Brücken mit Befahrbarkeit 
Quelle:  Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung von und auf Brückenbauwerken 
 Brandbekämpfung unterhalb und auf Brückenbauwerken 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen

50 
 
2.11.7 Häfen 
Acht Häfen liegen im Kölner Stadtgebiet. Fünf davon gehören  der Häfen und Güterverkehr 
Köln AG. Diese umfassen mit einer Wasserfläche von 877.000 m² und einer Landfläche von 
1,307 km² eine Gesamtfläche von mehr als zwei Quadratkilometern und dienen ausschließlich 
dem Güterumschlag. Hotel-, Fahrgast- und Verwaltungsschiffe (Personenschiffe) nutzen die 
in einem Belegungsplan festgelegten Schiffsanleger. 
Der Duisburger Hafen ist mit über 45 Mio. Tonnen Umschlag pro Jahr der größte Binnenhafen 
Deutschlands. Im Jahr 2021 haben die Kölner Häfen mit einem Güterumschlag von 9,9 Mio. 
Tonnen den zweitgrößte Binnenhafen Deutschlands gebildet. 
 
Hafen Dormagen 
Die Tankerbrücken des CHEMPARK Dormagen befinden sich auf Kölner Stadtgebiet (Rhein-
kilometer [Rhein-km] 710) und können pr o Tag bis zu vier Schiffsladungen verladen. Eine 
Schiffsladung entspricht dabei dem Volumen von etwa 45 Tanklastwagen. Der Hafen ist für 
den Umschlag flüssiger Gefahrgüter (Säuren, Laugen und Lösemittel) und Grundstoffe der 
Chemieindustrie wie Leichtbenzin  oder Autogas ausgelegt. Der Hafenbereich gehört zum 
CHEMPARK Dormagen, für welchen die Feuerwehr Köln auch auf Dormagener Stadtgebiet 
vollumfänglich zuständig ist. 
Hafen Niehl II 
Niehl II (Rhein-km 699,1) betreibt den Öl-, Gas- sowie Chemikalienumschlag. Ford verschifft 
hier zudem Neuwagen. Über die Hafeneinfahrt führt seit 1986 eine Fußgängerbrücke (Schräg-
seilbrücke). 
 
Abbildung 17: Hafenanlagen auf Kölner Stadtgebiet 
Quelle: Rheincargo Hafen11 
Hafen Niehl I 
Niehl I (Rhein-km 695,8) ist der flächenmäßig größte Hafen Kölns und die zentrale Logistik-
drehscheibe des Kölner Nordens. Er besteht aus vier Hafenbecken, die beiden Containerter-
minals nehmen mehr als 70.000 m² Fläche ein. Es gibt insgesamt 14 Krananlagen. Niehl I ist 
zudem ein Wartungshafen für Personenschiffe, insbesondere der Köln-Düsseldorfer Deutsche 
Rheinschifffahrt. 
                                                
11 Quelle: https://www.rheincargo.com/hafen-und-schienenlogistik/hafenlogistik

51 
 
Köln-Mülheim 
Der rechtsrheinische Mülheimer Hafen (Rhein-km 691,5) besitzt seit der Demontage des ein-
zigen Schwergutkrans im Mai 2000 keinen Güterumschlag mehr, sondern betreibt Helling-An-
lagen für Gefahrguttransportschiffe. Ihm kommt künftig eine erhebliche Bedeutung als Hafen-
anlage insbesondere für die verstärkte Nutzung als Nachtliege - und Reparaturhafen zu. Die 
Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG unterhält im Mülheimer Hafen umfangreiche Anlagen für 
die Reparatur, Modernisierung und den Umbau von Fracht- und Passagierschiffen. 
Köln-Deutz 
Der Deutzer Hafen (Rhein-km 687,3) schlägt Getreide der benachbarten Ellmühle sowie Fut-
termittel, flüssige Kreide und Schrott um. Abgesehen von der Funktion als Getreidehafen plant 
die Stadt Köln, die übrigen Hafenfunktionen auf andere Häfen zu verteilen und die freiwer-
dende Hafenfläche zu einem Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungszentrum auszubauen. 
Rheinauhafen 
Der Rheinauhafen (Rhein-km 686,2) hat seine Hafenfunktion bis auf den ansässigen Yacht-
hafen vollständig verloren und ist heute ein Wohn-, Kultur- und Bürozentrum. 
Köln-Zündorf 
Der Yachthafen Zündorf (Rhein -km 677,3) hat ebenfalls keine Funktion im Güterverkehr. Er 
bietet über 30 Anlegeplätze für die private Binnenschifffahrt. 
Köln-Godorf 
Der Hafen Godorf (Rhein-km 671,9) ist der umschlagsstärkste Hafen Kölns. Güter der Gruppe 
„Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gase“ sowie verschiedene chemische Produkte wie Säuren und 
Laugen sind mit 84 % des Gesamtumschlages die wichtigste der dort umgeschlagenen Gü-
tergruppen. Der Hafen verfügt über  vier Kräne und 17 Anlagen für flüss ige bzw. gasförmige 
Gefahrgüter. 
In den Kölner Häfen besteht neben den Gefahren der Petrochemie eine  primäre Gefährdung 
durch unsachgemäße oder fehlerhafte Handhabung bzw. Lagerung von Transportgut (Stück-
gut, Container etc.). Auch hier ist wieder besonderes Augenmerk auf die Handhabung von 
Gefahrgut zu richten. Bedingt durch die bauliche Anlage entwickeln sic h Feuer in den Lager-
hallen der Häfen relativ schnell zu Großbränden, wenn Entstehungsbrände nicht durch Perso-
nal oder automatische Brandmeldeanlagen frühzeitig der Feuerwehr gemeldet werden kön-
nen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus dem Rhein 
 Menschenrettung einer Vielzahl von Personen 
 Suche versunkener und vermisster Personen an und auf dem Rhein 
 Suche versunkener und vermisster Personen unter Wasser 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Brandbekämpfung auf Schiffen 
 Wasserseitige Brandbekämpfung 
 Wasserförderung aus dem Rhein zur Brandbekämpfung 
 Technische Hilfeleistung an und auf dem Rhein 
 Technische Hilfeleistung unter Wasser 
 Ausleuchtung von Einsatzstellen 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen

52 
 
2.11.8 Seilbahn 
Die Kölner Seilbahn (früher „Rheinseilbahn“) ist 935 Meter lang und überquert den Rhein. Sie 
wurde zur Bundesgartenschau 1957 errichtet und verbindet in Höhe der Zoobrücke die beiden 
Ufer des Flusses in Riehl und Deutz. Betreiber in ist die Kölner Seilbahn -Gesellschaft mbH, 
seit 1998 eine Tochter der KVB. Mehr als eine halbe Million Menschen n utzen die Seilbahn 
pro Jahr. 
Zwei größere Vorfälle ließen die Feuerwehr in den letzten Jahren an diesem Verkehrsmittel 
tätig werden. Während des Durchzugs des Sturmtiefs „Gonzalo“ im Oktober 2014 blockierte 
die Seilbahn, nachdem eine Kabine aus einem Seil gesprungen war. Es wurden sechs Perso-
nen, darunter ein Kleinkind und ein Säugling, in zwei der Gondeln eingeschlossen. Höhenretter 
der Kölner Feuerwehr evakuierten bis zum späten Abend alle Passagiere durch Abseilen aus 
den betroffenen Gondeln. Dabei musste eine vierköpfige Familie nach Einbruch der Dunkelheit 
aus einer in 40 Meter Höhe über dem Rhein schwebenden Kabine auf ein Feuerwehrboot 
abgeseilt werden. Im Juli 2017 hatte sich ein Seil, das sich zwischen den Fahrdrähten der 
Seilbahn befindet, aus ungeklärten Gründen um eine Gondel gewickelt, wodurch die Seilbahn 
zum Stillstand kam. 65 Menschen mussten gerettet werden. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr 
erreichten acht Gondeln über Drehleitern. Z u 24 weiteren Gondeln mussten die Höhenretter 
klettern, um die Menschen abermals über dem Rhein abzuseilen. 
 
Abbildung 18: Gondel mit Blick auf das Kölner Stadtgebiet 
Quelle: Kölner Seilbahn12 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 Technische Hilfeleistung in Höhen 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Wasserseitige Personenrettung 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
                                                
12 Quelle: https://www.koelner-seilbahn.de

53 
 
2.12 Naturereignisse und klimabedingte Ereignisse 
Klimamodelle identifizieren mögliche Trends in der Entwicklung des Klimas. Sie beruhen auf 
einer Vielzahl von Annahmen und Methoden, beispielsweise zum Verlauf  der zukünftigen 
Treibhausgasemissionen und diverser  Rückkopplungsmechanismen. Die Klimamodelle des 
Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des Potsdamer Instituts für Klimaforschung (PIK) zur 
Berechnung und Projektion des kommenden Klimas für Deutschland können wie folgt subsu-
miert werden: „Rund zwei Grad wärmer wird es in Deutschland bis 2050. Ohne Klimaschutz-
maßnahmen könnten es bis zum Jahr 2100 sechs Grad werden .“13 Eine neue Studie für das 
Umweltbundesamt mit PIK -Beteiligung (Oktober 2021) zeigt, dass der Klimawandel in 
Deutschland zu mehr Hitze, vermehrter Dürre mit Wasserknappheit und Waldbränden, weni-
ger Schneesicherheit sowie zunehmendem Starkregen und Überschwemmungen führen wird. 
Zum heutigen Zeitpunkt können nicht alle Szenarien der Klimawandelfolgen für Köln i n der 
Gefahrenabwehrplanung berücksichtigt werden. Neben den primären Folgen des Klimawan-
dels durch eine Zunahme von Häufigkeit und Intensität von Naturereignissen kommen sekun-
däre Folgen, wie neue Risiken in Folge der Klimaanpassungsstrategie (dezentrale E nergie-
systeme, nachwachsende Baustoffe, alternative Antriebe etc.) hinzu. Die Feuerwehr Köln ist 
sowohl von den primären als auch von den sekundären Folgen des Klimawandels erheblich 
betroffen. Aus dem Blickwinkel der Gefahrenabwehr müssen in den kommenden Jahren weit-
reichende Transformationsprozesse in der Stadt Köln durch die Feuerwehr Köln begleitet wer-
den.  
 
Abbildung 19: Temperaturanstieg Köln je Dekade 
Quelle: DWD 
2.12.1 Hoch- und Niedrigwasser 
Hochwasser am Rhein treten in der Regel im Winter in den Monaten Januar und Februar auf, 
wenn die Schneeschmelze mit anhaltenden Niederschlägen zusammenfällt. Im vergangenen 
Jahrhundert stieg der Rhein in Köln 21-mal über die Neun-Meter-Marke. Dabei gab es jedes 
Mal erhebliche Hochwasserschäden. Dreimal wurde von einem „Jahrhunderthochwasser“ ge-
sprochen: 1926 (10,69 Meter), 1993 (10,63 Meter) und 1995 (10,69 Meter). Ein Pegelstand 
von 8,20 bis 9,00 Metern verursacht alle zwei bis vier Jahre Überschwemmungen in bewohn-
ten Bereichen, in denen die Feuerwehr besondere Anforderungen erfüllen muss. Das höchste 
                                                
13 Quelle: Deutschland 2050, Wie der Klimawandel unser Leben verändern wird, Nick Reimer & Toralf 
Staud

54 
 
jemals in Köln gemessene Hochwasser  verzeichnete das Jahr 1784 mit 13,55 Meter Pegel-
stand. In Köln und Mülheim starben damals 63 Menschen in den Fluten. 
Bei einem Rhein-Pegel von 6,20 Meter n wird die Hochwassermarke I erreicht, ab der erste 
Einschränkungen für die Schifffahrt gelten. Flussabwärts dürfen die Schiffe in einem solchen 
Fall nicht schneller als 20 km/h fahren, um Schäden am Ufer durch Wasserwellen zu vermei-
den. Für flussaufwärts fahrende Schiffe gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Pe-
gel von 8,30 Meter n markiert die Hochwassermarke II , bei der  der Schiffsverkehr komplett 
eingestellt wird. Ab einem Pegel von 9,80 Meter n wird der Rheinufertunnel geschlossen; bei 
10,70 Metern sieht der Hochwasserplan der Stadt Köln die Auslösung des Katastrophenalarms 
vor. Die Altstadt wird dank neuer Schutzmaßnahmen nach den Hochwassern 1993 und 1995 
erst bei 11,30 Metern überflute t. Der „normale Pegelstand“, der über ein ganzes Jahr gemit-
telte Wasserstand des Rheins, lag im Jahr 2021 bei 3,48 Metern. Ein Hochwasser, wie zum 
Beispiel im März 2001, mit einem Pegelstand von 9,38 Metern liegt also fast sechs Meter über 
dem durchschnittlichen Wasserstand. Am 23.10. 2018 wurde der historisch niedrigste Rhein-
wasserstand von 0,67 m erreicht. Auch im Jahr 2020 ereigneten sich aufgrund dieser niedrigen 
Werte einige Zwischenfälle. So kam es am 20. 08. dazu, dass ein mit über 100 Personen be-
setztes Kreuzfahrtschiff evakuiert werden musste, da es auf eine Sandbank aufgefahren war 
und diese aus eigener Kraft nicht mehr verlassen konnte. 
 
Abbildung 20: Hochwasser Überflutungsgebiete – Klassifizierung: seltenes Ereignis 
Quelle: Hochwasserkarten14 
 
                                                
14 Quelle: https://www.hw-karten.de

55 
 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus überfluteten Bereichen 
 Menschenrettung aus fließendem Gewässer, Strömungsrettung 
 Warnen der Bevölkerung 
 Brandbekämpfung in überfluteten Bereichen 
 Technische Hilfeleistung in überfluteten Bereichen 
 Erreichen überfluteter Bereiche 
 Vorhalten von Wasserreserven als Löschmittel 
 Ausleuchten von Einsatzstellen 
 Schutz vor Hochwasser durch bauliche Trennungen etc. (z. B. Sandsä-
cke) 
 Durchhaltefähigkeit bei Einsätzen über 72 h 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 
2.12.2 Starkregen 
Als Starkregen werden Unwetter bezeichnet, bei denen in kurzer Zeit sehr hohe Nieder-
schlagsmengen fallen. Häufig treten diese Ereignisse räumlich sehr begrenzt auf und sind da-
her schwer vorhersagbar. Starkregen tritt vor allem in warmen Sommermonaten auf. Je stärker 
sich die Luft erwärmt, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen und es kommt zu Wolken-
bildung. Beim Zusammentreffen mit kalter Luft kondensiert die Feuchtigkeit und ergießt sich 
auf relativ kleinem Raum. Unwetterartige Regenfälle sind die Folge. Diese führen zu sprung-
haft entstehenden Überschwemmungen in Senken und von Bachläufen sowie Nebenflüssen. 
Derartige Niederschläge können zudem zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Mit-
unter erreicht der Abwasserspiegel die Anschlüsse der privaten Entwässerung und es kommt 
zum Rückstau im Hausanschluss. Die Folge kann der Austritt von Abwasser ins Gebäude sein, 
zum Beispiel über Bodenabläufe und Sanitäreinrichtungen, besonders im Kellergeschoss. Bei 
intensiven Starkregenereignissen ist dies trotz vorhandener Rückstausicherung der Fall. Wei-
terhin fallen regelmäßig Verkehrswege durch Überflutung bei Starkregen aus.

56 
 
 
Abbildung 21: 200-jähriges Starkregenereignis – Innenstadt Köln 
Quelle: Hochwasserkarten15 
Starkregenereignisse und Hochwasser haben zwei wesentliche Effekte auf die Einsatzbereit-
schaft der Feuerwehr: 
 Aufgrund von Überflutungen des Straßennetzes verlangsamt sich die Anfahrt zu einem 
Brandeinsatz erheblich oder wird im schlimmsten Fall unmöglich. 
 Durch eine hohe Zahl an Objekten mit Überschwemmung und ggf. Rettungseinsätzen 
werden zunehmend Einsatzkräfte und Fahrzeuge an den Einsatzstellen gebunden. 
Diese stehen somit dem Grundschutz nicht mehr in Gänze zur Verfügung, was sich 
negativ auf die Schutzzielerreichung auswirkt. Daher werden diese Einsatzlagen auch 
vorzugsweise von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr abgearbeitet. 
Um bei Starkregenereignissen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen, müssen 
Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden,  die eine besondere Wasserdurchfahrtsfähigkeit auf-
weisen. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung aus überfluteten Bereichen 
 Warnen der Bevölkerung 
 Brandbekämpfung in überfluteten Bereichen 
 Technische Hilfeleistung in überfluteten Bereichen 
 Erreichen von überfluteten Bereichen 
 Leerpumpen überfluteter Keller etc. 
 Ausleuchten von Einsatzstellen 
 Schutz vor Hochwasser durch bauliche Trennungen etc. (z. B. Sandsä-
cke) 
 Bewältigung einer hohen Anzahl von Notrufen 
 Parallelität der Ereignisse  
 Durchhaltefähigkeit für Einsätze über 72 h 
                                                
15 Quelle: https://www.hw-karten.de

57 
 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 
2.12.3 Sturm 
Die Begriffe „Sturm“ und „schwerer Sturm“ bezeichnen Windereignisse mit einer Geschwin-
digkeit von mindestens 75 km/h bzw. 89 km/h. Ab einer Geschwindigkeit von 103 km/ h oder 
einem Wert von 11 auf der Beaufortskala wird  von einem „orkanartigem Sturm“ gesprochen. 
Ein Sturm über 118 km/h wird als Orkan bezeichnet. Erreicht der Wind nur kurzzeitig (für we-
nige Sekunden) Sturmstärke, so gilt dies als Sturmböe. Eine detaillierte Aufschlüsselung der 
für Europa gängigen Beaufort Werte findet sich in Abbildung 22. 
 
 
Abbildung 22: Beaufort-Skala 
Quelle: Wetteronline16 
Ein Tornado repräsentiert eine Sonderform eines Sturmes. Charakteristisch ist der schnell ro-
tierende Luftwirbel mit einem Durchmesser von oft nur 50 bis 100 Metern, der von der Unter-
seite einer Wolke bis zum Erdboden oder der Wasseroberfläche reicht. In ihm können zerstö-
rerische Windgeschwindigkeiten von bis zu 500 km/h auftreten. Tornados werden mittels der 
Fujita-Skala klassifiziert. Diese beginnt mit der Stufe F0 (bis zu 117 km/h) – analog zu einem 
Beaufort Wert von 11 – und endet mit der Stufe F5. Auf diesem Niveau können Windgeschwin-
digkeiten von mehr als 419 km/h entstehen. 
Stürme treten in Köln meist im Frühjahr und Herbst auf. In der Regel sind mit einem Sturm 
auch starke Regenfälle verbunden. Direkte Sturmschäden betreffen vor allem das Abdecken 
von Dächern oder andere Windverfrachtungen, blockierte Straßen und Radwege wegen um-
gestürzter Bäume und bei waldreichen Gebieten hohe n Sachschaden durch die umgeworfe-
nen Bäume („Sturmholz“). Für Menschen geht die größte Gefahr von herumfliegenden Gegen-
ständen, herabfallenden Dachziegeln und umfallenden Bäumen sowie ggf. von beschädigten 
oberirdischen Stromleitungen aus, sodass es in der Regel am sichersten ist, sich für die Dauer 
eines Sturms im Inneren von Gebäuden aufzuhalten. 
Analog zu Starkregen mindert ein Sturm die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr für den Brand-
einsatz: 
                                                
16 Quelle: https://www.wetteronline.de/wetterlexikon/beaufort

58 
 
 Umgestürzte Bäume verlangsamen die Anfahrt zu einem Brand oder machen diese im 
schlimmsten Fall unmöglich. 
 Bei Sturmlagen sind zunehmend Fahrzeuge und Personal an Einsatzstellen gebunden. 
Für Arbeiten in großer Höhe wird eine Vielzahl von Drehleitern benötigt. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Menschenrettung 
 Beseitigung umgestürzter Bäume (Stromleitung, Straße, Schiene, Ge-
bäude etc.) 
 Warnen der Bevölkerung 
 Beseitigung von Sturmschäden und Gefahren aus großer Höhe 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Sichern von Gebäudeteilen 
 Absperren verschiedener Bereiche 
 Bewältigung einer hohen Anzahl von Notrufen 
 Parallelität der Ereignisse 
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze über 72 h 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 
2.12.4 Langandauernde Hitzeperioden 
Eine Hitzewelle ist eine mehrtägige Periode mit ungewöhnlich hoher thermischer Belastung. 
In Deutschland treten diese Perioden häufig im Zusammenhang mit andauernden sommerli-
chen Hochdrucklagen auf. Eine gesundheitlich relevante Bewertung einer Hitzewelle muss 
neben der Lufttemperatur weitere Parameter wie Luftfeuchte, Strahlung und Wind berücksich-
tigen.  
Besonders Bewohner*innen von Innenstädten sind häufig starker Hitze ausgesetzt. Hitzewel-
len bedeuten ein großes Risiko für die Gesundheit, insbesondere für alte und kranke Men-
schen. Daher warnt der DWD mit seinem Hitzewarnsystem vor Tagen mit hoher thermischer 
Belastung. Eine Warnung erfolgt dann, wenn eine starke Wärmebelastung, d. h. eine gefühlte 
Temperatur von ca. 32 °C am frühen Nachmittag, für mindestens zwei Tage in Folge vorher-
gesagt wird. Die heißen Temperaturen allein sind nicht nur eine Gefahr für den Menschen. 
Während einer langen Hitzeperiode steigt zudem die Wahrscheinl ichkeit für Hitzegewitter, 
Starkregen und Waldbrände stark an. 
Ein weiterer Aspekt ist die Anfälligkeit der Energieverso rger gegenüber Hitzewellen. Eine 
Schlüsselrolle spielen in diesem Zusammenhang die Pegel von Flüssen sowie deren Wasser-
temperaturen. Niedrige Flusspegel wirken sich auf die Schifffahrt und somit insbesondere auf 
die Versorgung von Kohlekraftwerken aus. Die Wassertemperaturen der Flüsse beeinflussen 
zudem die Kühlung von Kraftwerken.  Im Falle eines Zusammentreffens von Hitzewelle und 
Stromausfall stellt insbesondere der Ausfall von Kühlvorrichtungen ein zusätzliches Risiko dar. 
Dies kann nicht nur bei anfälligeren, sondern auch  bei weniger empfindlichen Personen in 
Alltagssituationen wie im Büro oder in liegenbleibenden Zügen zu Überhitzung führen. 
Nicht zuletzt hat eine Hitzewelle potenzielle Auswirkungen auf den Trinkwassersektor. Zum 
einen wird ein erhöhter Wasserbedarf der Bevölkerung möglicherweise nicht mehr gedeckt, 
zum anderen der Löscheinsatz durch die schlechtere Wasserversorgung erschwert. Lange, 
von der Feuerwehr manuell verlegte Versorgungsleitungen und die Wasserentnahme aus of-
fenen Gewässern fordern dann einen hohen Personal- und Materialeinsatz.

59 
 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Wasserversorgung im unwegsamen Gelände 
 Brandbekämpfung im unwegsamen Gelände 
 Vorhalten von Wasserreserven 
 Bildgebungsverfahren aus der Luft (Drohnen, Wärmebild etc.) 
 Durchhaltefähigkeit 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 
 
2.13 Pandemie und Tierseuchen 
2.13.1 Pandemie 
Eine Pandemie bezeichnet eine weltweite Epidemie. Die Pandemie ist eine neue und zeitlich 
begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen 
sowie in der Regel schweren Krankheitsverläufen. 
Seit 2020 hat die Corona-Pandemie eine Vielzahl neue r Erkenntnisse im Bewältigen einer 
Pandemie geliefert. So sind je nach Erkenntnisgewinn über die Krankheit verschiedene Pha-
sen der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Feuerwehr und des Ret-
tungsdienstes notwendig. 
Die primären Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenresilienz der Feuerwehr Köln umfassen u.a. 
Hygienekonzepte wie das Vorhalten ausreichender Schutzmaterialen , insbesondere Atem-
schutzmasken (FFP2 oder KN95) sowie die Anpassung von Schichtmodellen, um eine mög-
lichst geringe Durchmischung des Einsatzpersonals sicherzustellen.  Des Weiteren hat sich 
der Aufbau eines Feuerwehr -internen Kontaktmanagements bewährt, das die infizierten (In-
dexfälle) bzw. potenziell infizierte n Personen (Kontaktpersonen) in Quarantäne setzt oder 
auch wieder zum Dienstbetrieb zulässt. 
Der Aufbau interner Screening- und Testangebote ermöglicht frühzeitigere Maßnahmen , um 
das nicht infizierte Personal zu schützen. Ist eine Phase erreicht, in der bereits Impfstoffe ent-
wickelt wurden, sollte ein internes Impfmanagement eingeführt werden , um das regelhafte 
Impfen der Mitarbeitenden sowie ehrenamtlicher Angehöriger des Amtes 37, der Hilfsorgani-
sationen, der Leistungserbringer und der Katastrophenschutzeinheiten der Stadt Köln zu struk-
turieren und organisieren.

60 
 
 
Abbildung 23: Durchführung von COVID-19 Reihen-Schnelltests 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die kritischste Komponente in einer Pandemie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes 
Brandschutz ist das Einsatzpersonal. Alle bisher beschriebenen Maßnahmen dienen also dem 
Schutz und Erhalt der Mitarbeitendengesundheit und stärken somit die Resilienz d er Feuer-
wehr Köln.  
Die Stadt Köln hat alle operativ -taktischen Aufgaben in einer zentralen Aufbauorganisation 
zusammengefasst und die Feuerwehr Köln mit der Leitung unter Kooperation mit dem Ge-
sundheitsamt Köln beauftragt. Stabsmäßige Führung der gesamtst ädtischen Pandemielage 
unter Zuhilfenahme der Führungsstrukturen 
 Beschaffung des Schutzmaterials 
 Planung eines Notfallkrankenhauses 
 Aufbau eines Pandemielagers 
 Auslieferung des Materials an Krankenhäuser sowie Alten-, Pflege- und Betreuungs-
einrichtungen 
 Aufbau mobiler Testeinheiten („Bio-Monitoring“)  
 Initialer Aufbau und Betrieb einer Teststation für die Kritische Infrastruktur (KRITIS) 
 Aufbau und Betrieb mehrerer kommunaler Bürgertestzentren 
 Permanente organisatorische und Führungsunterstützung des Amtes 53  
 Personelle Unterstützung des Index - und Kontaktmanagements des Amtes 53 durch 
den Einsatz von Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr 
 Aufbau und Leitung des Impfzentrums 
 Aufbau und Betrieb spezieller ambulanter medizinischer Einsatzteams 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes bei einer Pandemie 
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS)

61 
 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen und Pandemie 
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Kompensationsmöglichkeit hoher Personalausfälle 
 Selbstschutz des Personals 
 Desinfektionsmöglichkeiten für Personal, Gerätschaften und Fahrzeuge 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
2.13.2 Tierseuchen 
Der Begriff „Tierseuchen“ umfasst alle durch Krankheitserreger hervorgerufenen Erkrankun-
gen von Tieren, die von einem Tier auf ein anderes entweder durch unmittelbaren oder mittel-
baren Kontakt übertragen werden können. Einige der als Tierseuche eingestuften Erkrankun-
gen stellen eine direkte Infektionsgefährdung für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. 
Darunter befinden sich sowohl für den Menschen tödliche Erkrankungen wie Tollwut als auch 
relativ harmlose wie die Maul- und Klauenseuche. 
Tierseuchenbekämpfung ist in Deutschland Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Sie ist im 
Tiergesundheitsgesetz geregelt und Aufgabe der Länder, wahrgenommen durch die Land-
kreise und kreisfreien Städte. Im Vordergrund der staatlichen Tierseuchenbekämpfung stehen 
die Maßnahmen, mit denen Seuchenausbrüche möglichst verhindert werden können. Bei Ver-
dacht oder Ausbruch einer Tierseuche kann von den Veterinärbehörden eine Reihe von Maß-
nahmen angeordnet werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, selbst Grundrechte wie die Frei-
heit der Person, die Freizügigkeit oder die Unverletzbarkeit der Wohnung vorübergehend ein-
zuschränken. 
Eine Maßnahme mit direktem Einfluss auf die Feuerwehr besteht darin, nach Anweisung der 
Veterinärbehörde Desinfektions- und Dekontaminationsschleusen an den betroffenen Betrie-
ben einzurichten. Diese Schleusen werden – im Rahmen der Amtshilfe – von der Feuerwehr 
Köln aufgebaut und betrieben. Dieser zusätzliche Personalbedarf wird anlässlich der Maul- 
und Klauenseuche sowie weiterer Tierseuchen und ähnlicher Ereignisse notwendig. 
 
 
Abbildung 24: Desinfektionsstelle – LKW-tauglich 
Quelle: Optimal Umwelttechnik17 
                                                
17 Quelle: https://optimal-umwelttechnik.de/service/themen/tierseuchen#anforderungen

62 
 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-takt-
sichen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes  
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS) 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen und Pandemie 
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Selbstschutz des Personals 
 Desinfektionsmöglichkeiten für Personal, Gerätschaften und Fahrzeuge 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Durchhaltefähigkeit 
 Desinfektionsmöglichkeiten für Personal, Gerätschaften und Fahrzeuge 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
2.14 Bedrohungs- und geopolitische Lagen 
2.14.1 Bedrohungslagen 
Spätestens die Mehrfachanschläge in Paris im Jahr 2015 mit 130 Toten und der Anschlag auf 
dem Breitscheid Platz in Berlin 2016 mit zwölf Toten und 56 Verletzten verdeutlichten die Prä-
senz terroristischer Handlungen in Europa. 
Eine Amoklage im polizeitaktischen Sinne liegt dann vor, wenn ein Täter anscheinend wahllos 
oder gezielt, insbesondere mittels Waffen, Sprengmitteln oder außergewöhnlicher Gewaltan-
wendung, eine in der Regel zunächst nicht bestimmbare Anzahl von Personen verletzt oder 
getötet hat bzw. wenn dies zu erwarten ist und er zudem weiter auf Personen einwirken kann: 
„Terroristische Handlungen sind Straftaten, die mit Tötungs - oder schwererer Körperverlet-
zungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand 
des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung 
zu nötigen“.18  
Kriminologen sprechen von Entführung, wenn der Aufenthalt des Opfers unbekannt ist, d. h. 
das Opfer an einen nur dem Täter bekannten Ort gebracht wurde. Dagegen ist ein Kennzei-
chen einer Geiselnahme, dass das Opfer (die Geisel) sich an einem der Polizei bekannten Ort 
befindet und daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen.  
Die Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof 2018 zeigt , wie verschiedene Bedrohungslagen 
zusammenhängen können. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuteten zunächst einen terro-
ristischen Hintergrund, zweifelten diesen jedoch im Nachgang an, da nicht erkennbar war, ob 
der Tatverdächtige besonders religiös oder radikal eingestellt gewesen sei. 
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe  (BBK) hat ebenfalls im Jahr 
2018 in diesem Zusammenhang mit den im Katastrophenschutz tätigen Organisationen eine 
Handlungshilfe für Einsatzkräfte nach einem Anschlagsereignis (HEIKAT) herausgegeben. 
Insbesondere aus Auslandseinsätzen ist bekannt, dass bestimmte Tätergruppierungen nach 
einem Erstschlag abwarten, bis genügend Hilfskräfte vor Ort sind, um dann gezielt einen zwei-
ten Schlag (oder sog. „Second Hit“) auszuüben. 
                                                
18 Quelle: Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates 2017

63 
 
Aus diesem Grund unterteilt die Polizei derartige Einsatzstellen in „unsichere“, „teilsichere“ und 
„sichere“ Bereiche. Das Herstellen der Sicherheit im unsicheren Bereich kann je nach Lage-
entwicklung, Anzahl der Täter*innen oder Örtlichkeit unter Umständen mehrere Stunden dau-
ern. 
 
Abbildung 25: HEIKAT Handlungsempfehlungen für ersteintreffende Kräfte 
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 
Die teilweise schweren Verletzungsmuster der betroffenen Patienten *innen sind außerhalb 
dieser Bedrohungslagen nur in konventionellen kriegerischen Auseinandersetzungen zu er-
warten. Die Verantwortlichkeit für die Versorgung aller Verletzter im Gefahrenbereich liegt zu-
nächst bei der Einsatzleitung der Polizei, die dazu speziell ausgebildetes Personal vorhält. 
Das Ziel für die Feuerwehr und den Rettungsdienst liegt im Besonderen darin, eine schnelle 
weitere Betreuung, Behandlung und Evakuierung sowie schließlich den Weitertransport Be-
troffener sicherzustellen, denn das Ausmaß solch penetrierende r Verletzungen und die end-
gültige, ggf. lebensrettende Versorgung kann nur durch eine chirurgische Behandlung im Kran-
kenhaus gewährleistet werden.19 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Warnen der Bevölkerung 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene, Durchhaltefähigkeit für Einsatzleitung und operatives 
Personal 
 Medizinische Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten 
 Betreuung einer größeren Anzahl von Personen 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
                                                
19 Quellen: Bundessamt für Bevölkerungsschutz : Medizinisches Manage ment besonderer Lagen , 
02/2017; HEIKAT Broschüre, 11/2018; Andreas Knickmann, Jörg Oberkinkhaus & Tim Piepho (Hrsg.): 
Handbuch für Organisatorischen Leiter und Leitenden Notarzt, Planung, Führung, Taktik , 2020.

64 
 
2.14.2 Geopolitische Lagen 
Der Begriff „Geopolitik“ wird häufig als Synonym für das raumbezogene, außenpolitische Agie-
ren unter Umsetzung strategischer Interessen bezeichnet. Ein damit im Zusammenhang ste-
hendes Phänomen sind im Speziellen Fluchtbewegungen, bei denen eine größere Anzahl von 
Personen ihren Wohnort aufgrund ähnlicher Umstände – darunter insbesondere Krieg, religi-
öse, rassische oder politische Verfolgung, Naturkatastrophen, wirtschaftliche Not oder andere 
Gründe – verlassen muss. In Zukunft  werden zunehmende Dürre , Trinkwasserknappheit, 
starke tropische Wirbelstürme und extreme Regenmengen sowie ein steigender Meeresspie-
gel mit der Überflutung niedrig gelegener Landgebiete derartige Fluchtbewegungen noch wei-
ter beschleunigen.20  
Die Kriege in Syrien 2015/2016 und in der Ukraine 2022 sind zwei Ereignisse mit großer Aus-
wirkung auf die Stadt Köln. Eine Vielzahl Geflüchteter erreichte das Stadtgebiet und musste 
mit dem notwendigen Bedarf (Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Hy-
gieneprodukte) sowie medizinisch versorgt werden. 2015 wurde zur Bewältigung dieser Auf-
gabe eine Art „Drehscheibe“, ein Gelände mit zwei großen beheizten Zelteinheiten mit insge-
samt 1.100 Quadratmetern Fläche, am Fernbahnhof des Flughafen Köln/Bonn unter Führung 
der Feuerwehr Köln errichtet. Anfang März 2022 ist am Hauptbahnhof Köln zudem eine Zelt-
stadt entstanden, um Geflüchteten aus der Ukraine eine Erstversorgung zu ermöglichen. Die 
Anzahl eintreffender Geflüchteter aus diesem Kriegsgebiet wird nach aktuellen Prognosen um 
ein Vielfaches über denen aus dem Jahr 2015 liegen. 
 
Abbildung 26: Erstversorgung Ukrainischer Geflüchteter März 2022 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Auswirkungen auf die Feuerwehr Köln und den Brandschutz haben derartige Einsätze im Bin-
den von Personal-, Material- und Fahrzeugressourcen. Es werden in der Einsatzleitung und in 
den Stabsfunktionen (Krisenstab) sowie in den Einsatzkonzepten vor Ort unter Umständen 
über mehrere Wochen täglich Einsatzkräfte rund um die Uhr  benötigt. In der Initialphase ist 
zudem kurzfristiges und flexibles Handeln vonnöten, um etwaige Fähigkeitslücken zu kompen-
sieren. 
                                                
20 Quelle: Norman Myers, Weltkarte der Klimazonenveränderung

65 
 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Warnen der Bevölkerung 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes 
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS) 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen  
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Selbstschutz des Personals 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Betreuung und Versorgung einer Vielzahl von Personen 
 Umsetzungskapazitäten zur Konzeptrealisierung 
 Durchhaltefähigkeit der Einsatzleitung und des operativen Personals 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
2.15  KRITIS 
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen od er Einrichtungen mit hoher Bedeu-
tung für das Funktionieren des Gemeinwesens, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nach-
haltig wirkende Versorgungsengpässe der Bevölkerung, erhebliche Störungen der öffentlichen 
Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. 
Im Zuge der Novellierung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informati-
onstechnik im Jahr 2021 werden zehn KRITIS-Sektoren unterschieden. Neu hinzu kam der 
Bereich „Entsorgung“. Dieser wurde daher in Abbildung 27 farblich hervorgehoben. 
 
 
Abbildung 27: Zusammenspiel der Sektoren Kritischer Infrastruktur 
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 
KRITIS sind nicht nur alltäglichen Störungen, sondern auch Extremereignissen ausgesetzt. 
Hierzu gehören Naturgefahren, technisches Versagen und vorsätzliche Handlungen.

66 
 
Zu den globalen Herausforderungen zählt zweifelsohne der Klimawandel. Naturkatastrophen 
wie Orkane, Dürreperioden und große Hochwasserereignisse können zu gravierenden Schä-
den an KRITIS führen. Aber auch schwere Unglücksfälle, Betriebsstörungen und Pandemien 
haben potenziell drastische Auswirkungen auf den Staat und die Gesellschaft. 
Auch die Veränderungen des internationalen Sicherheitsumfeldes bleiben nicht ohne Folgen: 
Neben terroristischen Anschlägen nehmen vor allem die Gefahren aus dem Cyber -Raum für 
KRITIS zu. Die zunehmende Digitalisierung verstärkt darüber hinaus die Abhängigkeiten der 
KRITIS untereinander. 
Drei dieser zehn Sektoren sollen für die Stadt Köln im Folgenden näher beleuchtet werden: 
2.15.1 Ausfall des Energiesektors 
Die Energieversorgung ist der wichtigste KRITIS-Sektor. Sie umfasst die Branchen Elektrizität, 
Gas, Mineralöl und Fernwärme. Ihre Dienstleistungen reichen von der Wärmeversorgung, die 
eines der elementaren Grundbedürfnisse der Menschen deckt, über die Versorgung mit Kraft-
stoff bis hin zur Stromversorgung. 
Strom 
Ein Ausfall der Stromversorgung hat für die Feuerwehr unmittelbare Folgen: 
 Der Straßenverkehr der Innenstädte wäre durch den Ausfall der Ampeln gestört. 
 Internet und Telefon fielen aus, Notrufe werden erschwert oder sind unmöglich.  
 Tore, Schließsysteme und Parkhäuser sind nur noch bedingt passierbar. 
 Personen müssen aus liegengebliebenen U- und S-Bahnen befreit werden. 
 Personen sind aus steckengebliebenen Aufzügen zu retten.  
 Eingeschränkte Versorgung vulnerable r Gruppen ( z. B.  Beatmungs-Wohngemein-
schaften) 
 Die Versorgung mit Mineralöl und Erdgas wäre nur noch eingeschränkt möglich. 
Unsere Gesellschaft ist in nahezu allen Bereichen von einer sicheren und zuverlässigen 
Stromversorgung abhängig. Ein langandauernder und großflächiger Stromausfall würde alle 
KRITIS betreffen.  
Eine einzelne, spezialisierte Behörde, die mit der Notfallplanung für Stromausfallszenarien be-
fasst ist, gibt es in Deutschland nicht. Staatliche Akteure in Bund, Ländern und Kommunen 
setzen jeweils in eigener Zuständigkeit Maßnahmen um. Gleiches gilt für die KRITIS-Betreiber, 
die sich im Rahmen des betrieblichen Notfallmanagements ebenfalls mit dem Thema Strom-
ausfall beschäftigen. Zu den Vorsorgemaßnahmen zählen unterschiedliche Aktivitäten wie die 
Erstellung und Umsetzung von Notfallplänen, die Anschaffung von Notstromaggregaten oder 
die Teilnahme an Arbeitskreisen und Übungen zu Stromausfallszenarien. Die Bildung von „In-
selnetzen“, d. h. lokalen, abgegrenzten Stromnetzen, auf Ebene der Stadtwerke gehört ebenso 
dazu wie die Planung der Verteilung von Notstromaggregaten auf kommunaler Ebene.  
Im Besonderen ist die Notstromversorgung der Feuer - und Rettungswachen (FW) und der 
Leitstelle gemäß der BBK -Empfehlung für einen Notfallbetrieb von mindestens 72 Stunden 
sicherzustellen. Kann diese baulich nicht gewährleistet werden, ist eine Versorgung über mo-
bile Stromaggregate zu prüfen. Eine Detailauflistung der aktuellen Situation findet sich im An-
hang 11f „Netzersatzanlagen und Tankvorräte der Feuerwehr-Liegenschaften“. 
Gas 
Erdgas treibt Gaskraftwerke zur Stromerzeugung an und dient in Haushalten sowie größeren 
Einrichtungen zum Heizen und Kochen. Eine Störung – vor allem im Winter – könnte umfäng-
liche Evakuierungen zur Folge haben und sogar zu lokalen Stromausfällen führen.

67 
 
Fernwärme 
Ohne Fernwärme wären Menschen unter anderem der Kälte des  Winters ausgesetzt. Dies 
würde nicht nur  Privathaushalte betreffen, sondern auch Pflegeheime, Schulen, öffentliche 
Einrichtungen und Betriebe. Im Stadtgebiet Köln sind dies insbesondere das Klinikum Merheim 
und die Universitätsklinik der Stadt. 
Mineralöl 
Ohne Mineralöl gäbe es keinen Kraftstoff für die Löschfahrzeuge und Notstromaggregate der 
Feuerwehren. Außerdem käme es zu einem Engpass bei der Herstellung von Medikamenten. 
Analog zur Empfehlung für das Vorgehen bei einem Stromausfall sollte auch ein 72-stündiger 
Ausfall der Mineralölversorgung von der Feuerwehr eigenständig kompensiert werden können. 
Dementsprechend besteht die Notwendigkeit, die bei der Feuerwehr Köln vorgehaltenen Die-
selmengen dahingehend zu dimensionieren und zudem auch ausreichend Otto-Kraftstoff für 
verschiedene Einsatzmittel bereitstellen zu können. 
Ein sachdienliches Risiko- und Krisenmanagement im Energiesektor ist daher wichtig, um ei-
nerseits Gefahren vorzubeugen, andererseits aber auch auf Extremereignisse vorbereitet zu 
sein. Zwar wird die Grundlage für eine sichere Energieversorgung durch die bestehenden Ge-
setze gelegt, manifestiert sich aber auch im kontinuierlichen Einsatz – und der Zusammenar-
beit – der verschiedenen Akteure. Für die Stadt Köln trifft dies im Besonderen auf das Unter-
nehmen RheinEnergie AG zu. 
Die RheinEnergie AG ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen für Strom -, Gas-, 
Wasser- und Wärmeversorgung mit Sitz in Köln. Das Unternehmen versorgt in und um Köln 
rund 2,5 Millionen Menschen sowie Industrie, Handel und Gewerbe mit Energie und Trinkwas-
ser. 
Die RheinEnergie AG befindet sich zu 80 % im Besitz der GEW Köln AG, die als Holdingge-
sellschaft wiederum zu 10 % direkt und zu 90 % indirekt über die Stadtwerke Köln GmbH der 
Stadt Köln gehört. In der Satzung der RheinEnergie AG ist zudem festgelegt, dass das Unter-
nehmen sich immer mehrheitlich in kommunalem Besitz befinden muss. Die restlichen 20 % 
hält derzeit die Innogy SE (ehemals RWE). Die RheinEnergie AG stellt für jeden Versorgungs-
bereich der Feuerwehr Köln eine*n Notfallmanager*in zu Verfügung, welche*r rund um die Uhr 
über eine ausfallgesicherte Leitung erreichbar ist. 
Für den Bereich Mineralöl ist der Erdölbevorratungsverband auf Grundlage des Erdölbevorra-
tungsgesetzes (ErdölBevG) Ansprechpartner für die Versorgung im Notfall. Dieser hat die ge-
setzliche Aufgabe, für den Fall von Versorgungsstörungen ständig Bestände an Erdöl und 
Erdölerzeugnissen in der Höhe vorzuhalten, die mindestens den täglichen Durchschnittsnet-
toeinfuhren im Geltungsbereich des ErdölBevG für 90 Tage bezogen auf die letzten vor dem 
Bevorratungszeitraum liegenden drei Kalenderjahre entsprechen.21 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Warnen der Bevölkerung 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes  
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS) 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen  
                                                
21 Quelle: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen

68 
 
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Selbstschutz des Personals 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Betreuung und Versorgung einer Vielzahl von Personen 
 Umsetzungskapazitäten zur Konzeptrealisierung 
 Durchhaltefähigkeit der Einsatzleitung und des operativen Personals 
 Durchhaltefähigkeit für Einsätze über 72 h Durchhaltefähigkeit der Feu-
erwehr-Liegenschaften 
 Durchhaltefähigkeit der Feuerwehr 
 Mobile Energieversorgung 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
2.15.2 Ausfall des Wassersektors 
Ausreichend vorhandenes Trinkwasser bildet die Grundlage für das reibungslose Funktionie-
ren eines jeden Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Es dient nicht nur als wichtigstes Le-
bensmittel für Mensch und Tier, sondern ist auch sowohl Produktionsmittel für die Nahrungs-
mittelindustrie als auch wichtiger Bestandteil der Hygieneerhaltung. Benötigt wird demnach 
ausreichend Wasser in einer entsprechend hohen Qualität. 
Eine Wasserversorgung ist in ihrer Funktionstüchtigkeit von einer intakten Stromversorgung 
abhängig, da Energie für verschiedene Teilbereiche wie Pumpen und Netzdruckanlagen be-
nötigt wird. Ein Ausfall oder eine massive Einschränkung der Wasserversorgung kann wiede-
rum die Abwasserentsorgung und das Gesundheitswesen massiv beeinträchtigen. 
In Köln ist die RheinEnergie AG als Unternehmen für die Bereitstellung des Trinkwassers ver-
antwortlich. Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind durch die Trinkwasserverordnung 
gesetzlich festgeschrieben. 
Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen unterschiedlicher Art, zum Beispiel 
Hochwasser, Erdbeben und extreme Trockenperioden, können die Wasserversorgung in ihrer 
Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für Unfälle im Einzugsgebiet von Wasser-
gewinnungsanlagen. Dabei kann die Versorgung so stark gestört werden, dass diese unter-
brochen werden muss oder gar automatisch ausfällt. Eine hohe Verwundbarkeit gegenüber 
Extremereignissen besteht also sowohl für e inzelne Komponenten als auch für das Gesamt-
system Wasserversorgung. 
Die Folgen von Extremereignissen lassen sich gut an der Extremwetterlage im Jahr 2021 dar-
stellen. Hier wurden – in unmittelbarer Nähe zu Köln – in großem Umfang Anlagen und Ein-
richtungen der Wasserversorgung beschädigt oder kontaminiert. 
Längere Trocken- und Hitzeperioden wiederum haben von 2018 bis 2020 vereinzelte Wasser-
versorgungssysteme stark gefordert. Trotz großer regionaler Unterschiede ist die Wasserver-
fügbarkeit vor dem Hintergrund  anhaltender Trockenperioden auch ein wichtiges Thema für 
die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in Deutschland. 
Ein längerer Ausfall der Wasserversorgung hat für die Feuerwehr unmittelbare Folgen: 
 Die Löschwasserversorgung wird erschwert. 
 Hoher Material- und Personalaufwand bei Bränden ist notwendig, um benötigte Was-
serversorgungen aufzubauen und sicherzustellen. 
 Die Einsatzhygiene vor Ort wird extrem beeinträchtigt, besonders bei Wasserlagen (Er-
fahrungsberichte Erftstadt/Ahrtal/Bad Neuenahr).

69 
 
 Die Trinkwasserversorgung an Einsatzstellen muss gewährleistet werden. 
Zur Notfallvorsorge stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung. Hier sind beispielhaft 
Verbundsysteme der Wasserversorgungsunternehmen, mobile Trinkwasseraufbereitung san-
lagen, Trinkwassertransportfahrzeuge sowie Notbrunnen zu nennen. Um die Wasserversor-
gung im Verteidigungsfall sicherzustellen, ist bereits im Jahr 1965 das Wassersicherstellungs-
gesetz in Kraft getreten. 
Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes wurden mehr als 5.200 Notbrunnen in Deuts chland 
errichtet. Es handelt sich hierbei um leitungsnetzunabhängige Anlagen, die sich in der Regel 
unmittelbar in Wohngebieten von Großstädten und Ballungsräumen befinden. Die Lage der 
Notbrunnen wurde so gewählt, dass diese jederzeit leicht zugänglich sind und die Wege für 
die Bevölkerung dabei nicht unzumutbar lang werden.  
Derzeit befinden sich im Stadtgebiet Köln 152 funktionstüchtige Trinkwassernotbrunnen. Da-
von werden 100 elektrisch und 34 mit Handpumpe betrieben, 18 Anlagen sind nicht abschlie-
ßend verifiziert. In Planung bzw. Vorbereitung/Ertüchtigung sind derzeit weitere Brunnen, um 
eine vorgesehene Gesamtzahl von 219 zu erreichen. 
Der Betrieb einiger Notbrunnen, die nicht elektrifiziert sind, ist derzeit noch unklar. I n den 
1980er-Jahren wurden durch den Bund insgesamt 40 tragbare Stromerzeuger an die Feuer-
wehr Köln geliefert, um eine Trinkwassergrundversorgung der Bevölkerung auch bei einem 
Stromausfall sicherzustellen. Diese sind inzwischen wegen Überalterung und dauerhaften De-
fekten nicht mehr vorhanden. Hier bedarf es einer Prüfung, in welcher Form zusätzliche trag-
bare Stromerzeuger für die Trinkwasserbrunnen beschafft und vorgehalten werden können.22 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Warnen der Bevölkerung 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes  
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS) 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen  
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Selbstschutz des Personals 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Betreuung und Versorgung einer Vielzahl von Personen 
 Umsetzungskapazitäten zur Konzeptrealisierung 
 Durchhaltefähigkeit der Einsatzleitung und des operativen Personals 
 Durchhaltefähigkeit für Einsätze über 72 h Durchhaltefähigkeit der Feu-
erwehr-Liegenschaften 
 Mobile Energieversorgung 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung 
 
                                                
22 Quelle: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen

70 
 
2.15.3 Ausfall des Telekommunikationssektors 
Informationstechnik (IT) und Telekommunikation entwickeln sich rasant zu einem technisch 
und organisatorisch höchst komplexen Gesamtgebilde. Dies umfasst unter anderem die Ver-
schmelzung von Daten- und Kommunikationsnetzen zu einem einzigen Netz sowie das alltäg-
liche Telefonieren. Besonders hervorzuheben ist beispielsweise auch die Tendenz zur Anwen-
dungs-Integration auf nur einem Endgerät, wie etwa bei der Nutzung von Messenger- oder 
Service-Apps über Smartphones. 
Neben Ursachen menschlichen oder rein technischen Versagens ist die Gefahr hinzugekom-
men, dass Systeme der Informations - und Kommunikationstechnik ( IKT) durch gezielte Cy-
berangriffe gestört werden. Solche Terror- oder Sabotageangriffe können auch von staatlichen 
Akteuren ausgehen. Als Reaktion des Staates auf diese und andere Gefahren im IKT-Zusam-
menhang wurden Mindeststandards für die KRITIS-Informationssicherheit in verschiedenen 
Gesetzen festgelegt. 
Der unterbrechungsfreien Stromversorgung kommt eine zentrale, essentielle Bedeutung  für 
den gesamten IKT-Sektor zu. Fällt sie aus, können Teile der Kommunikationsnetze nur noch 
für kurze Zeit betrieben werden, was weit reichende Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesell-
schaft nach sich ziehen kann. Auswirkungen einer nachhaltigen Störung der Telekommunika-
tionsanlagen konnten 2021 in den Schadensgebieten des südlichen Rheinlands und Rhein-
land-Pfalz beobachtet werden, wo nach dem  Starkregenereignis („Sturmtief Bernd“) Einrich-
tungen der Telekommunikation nachhaltig zerstört waren. Gravierend gestaltet sich außer-
dem, dass bei einem Stromausfall die Kommunikation und der Informationsaustausch zwi-
schen Akteuren im Krisenfall stark erschwert würden und auch die Notrufnummern nicht mehr 
erreichbar sein können. 
Um auch in schweren Krisen- oder Störungsfällen eine Kommunikation zwischen den Akteuren 
der Gefahrenabwehr zu ermöglichen, wurde der digitale BOS-Funk eingerichtet. Dabei handelt 
es sich um ein gesondert gesichertes Funknetz welches die Kommunikation für Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auch bei Ausfall anderer Systeme ermöglicht. 
Der BOS-Funk ist dabei nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich und umfasst keine 
privaten Unternehmen aus dem KRITIS-Bereich. Die Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk 
übernimmt hierbei die Gesamtkoordination. Die Digitalen Sendemasten sind mit einer unter-
brechungsfreien Stromversorgung ausgestattet. Bei einer Störung ist der Betrieb für vier Stun-
den über Batterien sichergestellt. Danach wird die Versorgung über Notstromaggregate der 
Polizei aufrechterhalten. 
Verlässliche Kommunikationsstrukturen sind entscheidend für eine effiziente Krisenbewälti-
gung. Die Kommunikation zwischen den KRITIS-Betreibern und den Behörden muss auch bei 
einer Störung der regulär genutzten Kommunikationssysteme weiterhin möglich sein. Aus die-
sem Grunde sollten stets Ersatzkommunikationslösungen vorgehalten werden. Für die mobile 
Nutzung wäre das beispielsweise das Vorhalten von SIM-Karten für verschiedene Mobilfunk-
netze. Ebenso können Satellitenkommunikation oder Betriebs - und Bündelfunk als Ersatzlö-
sungen herhalten.  
Derzeit stehen vier Satellitentelefone der Feuerwehr Köln zu Verfügung (zwei auf dem Fahr-
zeug der Analytischen Task Force, zwei in der Lei tstelle). Die Feuerwehr Köln hält zudem 
weiter das analoge 4-Meter-Band-Funknetz als Rückfallebene für die Einsatzfahrzeuge vor. 
Bei einem Ausfall des Telefonnetzes oder der Notrufnummer können so die Fahrzeuge und 
die Feuer - und Rettungswachen sowie die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr als 
Leuchtturm und Alarmierungspunkt für die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

71 
 
Das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz dient der Sicherstellung einer Min-
destversorgung bestimmter öffentlicher Telekommunikationsdienste im Falle erheblicher Stö-
rungen. Dabei kann es sich beispielsweise um Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle 
handeln, aber auch um einen Spannungs- und Verteidigungsfall. Hierbei ist den Betreibenden 
in diesem Gesetz eine Sicherstellungspflicht vorgeschrieben. Dazu gehört auch, dass be-
stimmte Dienstleistungen und Die nste für bevorrechtigte Kundschaft wie die Feuerwehr vor-
rangig zu erbringen sind. 
Die Feuerwehr Köln benötigt dadurch nachfolgende Fähigkeiten: 
F 
 Warnen der Bevölkerung 
 Durchhaltefähigkeit 
 Kommunikation zu den Liegenschaften und Fahrzeugen sowie der Ein-
satzleitung 
 Datenaustausch zu den Liegenschaften und Fahrzeugen sowie der Ein-
satzleitung 
 Führungsfähigkeit bei dynamischen komplexen Lagen 
 Durchführung des städtischen Krisenmanagements auf der operativ-tak-
tischen Ebene 
 Spezielle Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes  
 Spezielle Fähigkeiten zur operativen Planung komplexer Szenarien 
(Operations Research, Modellbildung und Simulation; ORMS) 
 Spezielle Logistik bei Großschadenslagen  
 Durchhaltefähigkeit für lange Einsätze 
 Selbstschutz des Personals 
 Betreuung und Versorgung einer Vielzahl von Personen 
 Umsetzungskapazitäten zur Konzeptrealisierung 
 Durchhaltefähigkeit der Einsatzleitung und des operativen Personals 
 Durchhaltefähigkeit für Einsätze über 72 h Durchhaltefähigkeit der Feu-
erwehr-Liegenschaften 
 Mobile Energieversorgung 
 Ausleuchten der Einsatzstelle 
 Transportkapazitäten und Logistik 
 Notfallmedizinische Versorgung

72 
 
3 Schutzzielszenarien 
! 
 Einsätze der Feuerwehr gliedern sich in Brandschutz, Technische Hilfe-
leistung, chemische/biologische/radiologische/nukleare Risiken, den Be-
völkerungsschutz, medizinische Notfallversorgung  und die Wasserret-
tung. 
 Die Gefahrenpotentiale für Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Sachge-
genstände lassen sich in standardisierte Schutzzielszenarien klassifizie-
ren. 
 Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist auf diese Szenarien abzustimmen.  
 Zudem ist in diesem Kontext die Ausrichtung der Leitstelle als elementarer 
Baustein zur Notrufannahme und -bearbeitung notwendig. 
 
Schutzzielszenarien sind standardisierte Schadensereignisse, die mit hoher Wahrscheinlich-
keit im Gemeindegebiet oder Teilgebieten auftreten können sowie aufgrund des Schadensaus-
maßes regelmäßig Personen- und/oder Sachschäden fordern. Diese lassen sich aus den in 
Kapitel 2 beschriebenen Gefahrenpotentialen ableiten. 
Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist dabei die Rettung von Menschen und Tieren. Weitere Auf-
gaben der Feuerwehr umfassen den Schutz der Umwelt und der Sachwerte. Die daraus resul-
tierenden Aufgaben lassen sich in die nachfolgend beschriebenen Kategorien aufteilen. 
3.1 Brand 
Nachfolgend werden die Schutzzielszenarien für den Brandschutz beschrieben: 
 Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus mit verrauchtem Rettungsweg und einer 
vermissten Person („kritischer Wohnungsbrand“ nach Arbeitsgemeinschaft der Leiter 
der Berufsfeuerwehren Deutschlands [AGBF]) 
 Brand in einem Hochhaus mit Auswirkung auf eine größere Anzahl von Personen ei-
nes Objekts 
 Brand in einem Gebäudekomplex mit Gefährdung einer größeren Anzahl von Perso-
nen 
 Brand eines Nahverkehrsmittels (U-Bahn, S-Bahn) in einer Tunnelanlage mit starker 
Verrauchung und Gefährdung einer größeren Anzahl von Personen 
 Brand eines Fahrzeugs (PKW, LKW) in einer Tunnelanlage mit starker Verrauchung 
und Gefährdung einer größeren Anzahl von Personen 
3.2 Technische Hilfeleistung 
Nachfolgend werden die Schutzzielszenarien für die Technische Hilfeleistung beschrieben: 
 Vermisste Person hinter einer verschlossenen Tür 
 Ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen mit einer eingeklemmten Person 
und auslaufendem Kraftstoff 
 Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen mit mehreren eingeklemmten Personen 
 Eingeklemmte Person unter einem Nahverkehrsmittel (Bus, U-Bahn, S-Bahn) 
 Eingeklemmte Person unter einem Fernverkehrsmittel 
 Rettung von Personen aus Höhen (z. B. von einem Baukran, der Seilbahn oder ei-
nem Dach) 
3.3 Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear (CBRN) 
Nachfolgend werden die Schutzzielszenarien für die CBRN-Gefahrenabwehr beschrieben: 
 Transportunfall, bei dem ein radioaktiver Stoff freigesetzt wird

73 
 
 Sonstiges Ereignis, bei dem ein radioaktiver Stoff freigesetzt wird 
 Produktaustritt einer Chemikalie in einem produzierenden Gewerbe mit mehreren ver-
letzten Personen 
 Freisetzung von Materialien in einem biologischen Labor 
 Verkehrsunfall zwischen zwei beteiligten Fahrzeugen mit eingeklemmter Person und 
Produktaustritt 
3.4 Wasserrettung auf dem Rhein 
Nachfolgend werden die Schutzzielszenarien für die Wasserrettung (Bundeswasserstraße) 
beschrieben: 
 Rettung einer Person aus dem Wasser nach St urz oder Sprung; die Person treibt mit 
der Strömung oder hält sich an einem Gegenstand fest; die Person hat den Kopf über 
Wasser, kann aber bei der Rettung nicht aktiv unterstützen 
 Brand im Wohnraum eines Transportschiffes im Innenstadtbereich; Rauch dringt aus 
dem Außenfenster, die benachbarten Brandabschnitte und die Fluchtwege sind 
rauchfrei; eine Person wird vermisst; das Schiff kann aus eigener Kraft einen Schiffs-
anleger anfahren und regelrecht festmachen 
 Brand in der Bordküche (oder Fahrgastkabine) eines Hotelschiffes mit mehr als 50 
Personen im Innenstadtbereich; Rauch dringt aus einem Außenfenster, die benach-
barten Brandabschnitte und die Fluchtwege sind rauchfrei; eine Person wird vermisst; 
das Schiff kann aus eigener Kraft einen Schiffsanleger anfahren und regelrecht fest-
machen 
3.5 Leitstelle 
Nachfolgend werden die Schutzzielszenarien für die Leitstelle beschrieben: 
 Notrufannahme: Annahme des Notrufs innerhalb eines definierten Zeitkorridors 
 Notrufbearbeitung: Einhaltung definierter Dispositionszeiten für zeitkritische Eins-
ätze des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung

74 
 
4 Gefährdungsanalyse 
! 
 Zur adäquaten Ausrichtung der Feuerwehr Köln auf die lokalen Gefahren-
potentiale ist das Stadtgebiet je nach Gefährdungspotential zu klassifizie-
ren. 
 Hierfür ist sowohl für den Brandschutz als auch die Technische Hilfeleis-
tung und die CBRN-Abwehr eine Bewertung in den Beurteilungsklassen 1 
(niedrig) bis 4 (hoch) vorzunehmen. 
 
Gemäß § 1 Abs. 1 BHKG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend 
leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung vorzuhalten. Die Leistungsfähigkeit 
lässt sich dabei in die organisatorische, personelle und technische Dimensionierung aufteilen. 
Die Einwohneranzahl und -dichte, flächenmäßige Ausdehnung, Topografie, Bebauung sowie 
die Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer Kommune sind zentrale Faktoren der 
örtlichen Gegebenheit. Nach § 3 BHKG ist zu folgern, dass die Leistungsfähigkeit der kommu-
nalen Feuerwehr den zu erwartenden ortstypischen Gefährdungslagen im Sinne eines maß-
vollen Sicherheitsniveaus entsprechen muss. Die Gefahrenanalyse bzw. das Risiko potential 
ist somit entscheidend für die Bestimmung der Größenordnung des feuerwehrtechnischen Be-
darfs. Ziel der nachfolgenden Analyse ist die möglichst präzise und vollständige Erfassung der 
vorhandenen Gefahrenpotentiale, die für die Bemessung der kommunalen Gefahrenabwehr 
relevant sind. 
4.1 Brandschutz 
Die Beurteilungsklassen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlungen des Verbands der Feu-
erwehren in NRW „Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
– Textausgabe der Rechtsgrundlagen und Erstellungskonzepte in Nordrhein-Westfalen“. Ba-
sis bildet das Datenmaterial aus  dem Amtlichen Liegenschaft skatasterinformationssystem 
(ALKIS), insbesondere die Gebäudehöhe. Hierbei wird ein Korrekturfaktor angewendet, da die 
Gefährdungsklassen lediglich die Höhe des Fertigfußbodens angeben, in den ALK IS-Daten 
hingegen die Gebäudehöhe vorliegt.

75 
 
Tabelle 12: Beurteilungsklassen der Kategorie Brand 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis von: Brandschutzbedarfsplanung für kreisangehörige Kom-
munen ohne Berufsfeuerwehr – Grundsätze und Arbeitsanleitung – 
Beurteilungsklasse Strukturtyp 
Brand 1 (bis 7 m) Deutlich überwiegend Gebäude geringer Höhe (bis 7 m Fußbo-
denhöhe), überwiegend offene Bebauung 
Brand 2 (7 bis 13 m) Größere Anzahl Gebäude mit mehr als 7 m und maximal 13 m 
Fußbodenhöhe (Gebäudeklasse 4) 
Brand 3 (13 bis 22 m) Größere Anzahl Gebäude mit mehr als 13 m und maximal 22 
m Fußbodenhöhe 
Brand 4 (Sonderobjekte) Gebäude oberhalb 22 m Fußbodenhöhe, Sonderbauten, sons-
tige besondere Objekte 
 
 
Abbildung 28: Rasterung des Stadtgebiets für das Gefahrenpotential im Brandschutz 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln

76 
 
 
4.2 Technische Hilfeleistung 
Die Beurteilungsklassen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlungen des Verbands der Feu-
erwehren in NRW „Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
– Textausgabe der Rechtsgrundlagen und Erstellungskonzepte in Nordrhein-Westfalen“ (Ab-
weichung: Köln = Berufsfeuerwehr). 
Tabelle 13: Beurteilungsklassen der Kategorie Technische Hilfeleistung 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis von: Brandschutzbedarfsplanung für kreisangehörige Kom-
munen ohne Berufsfeuerwehr – Grundsätze und Arbeitsanleitung – 
Beurteilungsklasse Strukturtyp 
TH 1 Menschenrettung unwahrscheinlich/selten; Aber wahrscheinlich: 
kleine Technische Hilfeleistung mit einfachen Maßnahmen 
TH 2 Menschenrettung wahrscheinlich/häufiger; Maßnahmen mittleren 
Umfangs 
TH 3 Menschenrettung wahrscheinlich/häufiger; Maßnahmen größeren 
Umfangs  
TH 4 Besondere Einsatzlagen (z. B. Zugunfall) 
 
 
Abbildung 29: Rasterung des Stadtgebiets für das Gefahrenpotential der Technischen Hilfeleistung 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln

77 
 
4.3 Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear (CBRN) 
Die Beurteilungsklassen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlungen des Verbands der Feu-
erwehren in NRW „Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
– Textausgabe der Rechtsgrundlagen und Erstellungskonzepte in Nordrhein-Westfalen“ (Ab-
weichung: Köln = Berufsfeuerwehr). 
Tabelle 14: Beurteilungsklassen der Kategorie CBRN 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln auf Basis von: Brandschutzbedarfsplanung für kreisangehörige Kom-
munen ohne Berufsfeuerwehr – Grundsätze und Arbeitsanleitung – 
Beurteilungsklasse Strukturtyp 
CBRN 1  Keine Gefährdung durch Objekte und Anlagen mit radioakti-
ven (A), biologischen (B) sowie chemischen (C) Gefahrstoffen 
 Sehr geringes Risiko für Gefahrguttransportunfälle auf Straße 
und/oder Schiene 
CBRN 2  Bereiche mit radioaktiven Stoffen der Gefahrengruppe IA 
nach Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 500  
 Bereiche mit biologischen Arbeitsstoffen der Gefahrengruppe 
IB nach FwDV 500 
 Bereiche mit chemischen Gefahrstoffen, sofern sie nicht der 
Störfallverordnung unterliegen und nicht unter Risikoklasse 
CBRN 3 genannt sind 
 Geringes Risiko für Transportunfälle auf Straße und/oder 
Schiene 
 Gefahrstoffaustritt ohne Menschenrettung mit Werkfeuerwehr 
CBRN 3  Bereiche mit radioaktiven Stoffen der Gefahrengruppe IIA 
nach FwDV 500 
 Bereiche mit biologischen Arbeitsstoffen der Gefahrengruppe 
IIB nach FwDV 500 
 Bereiche mit chemischen Gefahrstoffen mit Grundpflichten 
nach Störfallverordnung sowie andere Bereiche, von denen 
im Falle eines Schadensereignisses vergleichbare Gefahren 
ausgehen können (wie Anlagen mit größeren Mengen Flüs-
siggas, Ammoniak) 
 Mittleres Risiko für Transportunfälle auf Straße und/oder 
Schiene 
 Gefahrstoffaustritt ohne Menschenrettung jedoch mit erhöh-
tem Personal- und Materialbedarf (Rhein, Werke/Betriebe 
ohne Werkfeuerwehr) 
CBRN 4  Bereiche mit radioaktiven Stoffen der Gefahrengruppe IIIA 
nach FwDV 500 
 Bereiche mit biologischen Arbeitsstoffen der Gefahrengruppe 
IIIB nach FwDV 500 
 Bereiche mit chemischen Gefahrstoffen mit erweiterten Pflich-
ten nach Störfallverordnung sowie andere Bereiche, von de-
nen im Falle eines Schadensereignisses vergleichbare Gefah-
ren ausgehen können 
 Hohes Risiko für Transportunfälle auf Straße und/oder 
Schiene 
 Gefahrstoffaustritt mit Menschenrettung (Autobahn, Bundes-
straßen, Schienengüterverkehr, Frachthäfen, Störfallbetriebe 
ohne Werkfeuerwehr)

78 
 
 
Abbildung 30: Gefahrenpotential CBRN 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln

79 
 
5 Schutzziele 
! 
 Häufig führt die Exposition eines Menschen oder Tieres gegenüber Ge-
fahren in kurzer Zeit zu schweren Verletzungen/gesundheitlichen Schä-
den oder im schlimmsten Fall zum Tod. Daher muss die Feuerwehr mög-
lichst schnell vor Ort eintreffen. 
 Die Vorgabe der maximalen Eintreffzeit (ETZ) an der Einsatzstelle und die 
spezifischen Anforderungen an die personelle sowie materielle Ausstat-
tung werden als „Schutzziel“ bezeichnet. 
 Für diese Worst -Case-Szenarien werden die Ziele mittels eines Errei-
chungsgrads messbar gemacht. 
 
5.1 Schutzzieldefinition nach AGBF 
Die wissenschaftliche Datenbasis, zur Ableitung von den Zeitverläufen vom Eintritt eines Scha-
densereignisses bis zum Beginn gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder dem Tod betroffe-
ner Personen, ist heterogen und hängt von verschiedenen Bewertungsparametern und Rah-
menbedingung ab. Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts liegt jedoch mit der 
O.R.B.I.T.-Studie die Erkenntnis vor, dass in etwa 90 % der Fälle eine Kohlenmonoxid-Intoxi-
kation und in 10 % der Fälle ein Verbrennungsgrad die Todesursache bilden. Unumstritten ist 
die Tatsache, dass bei einer anhaltenden Einwirkung des Brandrauches aufgrund eines Bran-
dereignisses auf eine Person deren Überlebenschance  innerhalb weniger Minuten  deutlich 
sinkt. Eine Menschenrettung muss demnach so schnell wie möglich durchgeführt werden. Die 
wesentlichen Qualitätskriterien für ein standardisiertes Schadenserei gnis wurden durch die 
AGBF Bund beschrieben: 
 Hilfsfrist 
 Funktionsstärke 
 Einsatzmittel 
 Erreichungsgrad 
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie 
an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt. Die Schutz-
ziele der Stadt Köln wurden bereits im Brandschutzbedarfsplan 1996 eingeführt und fortge-
schrieben. Nachfolgend findet die Ist-Beschreibung der Formulierung der 2016 verabschiede-
ten, fortgeschriebenen Schutzziele statt. 
5.2  Ist-Zustand 
Die derzeit gültigen Schutzziele für die Stadt Köln wurden im BSBP 2016 wie folgt fortschrie-
ben:

80 
 
5.2.1 Brandschutz 
 Hilfsfrist 1: Eintreffen von zehn Einsatzkräften innerhalb von 9,5 Minuten nach Not-
rufeingang in 90 % der Fälle 
 Hilfsfrist 2: Eintreffen sechs weiterer Einsatzkräfte innerhalb von 5 zusätzlichen Minu-
ten (Summe 14,5 Minuten) in 90 % der Fälle 
 
Abbildung 31: Ist-Schutzziel Brandschutz 
Quelle: Brandschutzbedarfsplan Stadt Köln 2016 
5.2.2 Technische Hilfeleistung 
 Eintreffen von zehn Einsatzkräften innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang in 
90 % der Fälle 
 
Abbildung 32: Ist-Schutzziele Technische Hilfeleistung 
Quelle: Brandschutzbedarfsplan Stadt Köln 2016 
5.2.3 Führungsdienst 
 Eintreffen von zwei Funktionen innerhalb von 14,5 Minuten in 90 % der Fälle 
 
Abbildung 33: Ist-Schutzziele Führungsdienst 
Quelle: Brandschutzbedarfsplan Stadt Köln 2016

81 
 
5.2.4 Leitstelle 
Die nachfolgenden Schutzziele wurden im BSBP 2016 für die Leitstelle definiert: 
 Notrufannahme in 99 % der Fälle sofort 
 Zeitkritische Aspekte der Disposition und Einsatzbearbeitung in 95 % aller Fälle sofort 
 Abarbeiten definierter Sonderlagen (z. B. Störfall in einem Chemiebetrieb) mit zehn 
Funktionen, 60 Sekunden nach Meldungseingang 
5.2.5 Bevölkerungsschutz 
Die nachfolgenden Schutzziele wurden im BSBP 2016 für den Bevölkerungsschutz definiert  
(aufgrund der komplexen Thematik erfolgt dies anhand qualitativer Ziele der folgenden Berei-
che): 
 Stadtweite Planungen für Großschadensereignisse 
 Führungsorganisation – Unterstützung durch Stäbe 
 Katastrophenschutz und überörtliche Hilfe 
 Warnung und Information der Bevölkerung 
 Zivile Verteidigung 
5.3 Soll-Schutzziele 
Nachfolgend werden die Soll-Schutzziele für die Stadt Köln dargestel lt. Die Mindestqualifika-
tion legt nicht abschließend die Laufbahngruppe und das Einstiegsamt fest. Es werden ledig-
lich die für den Einsatz benötigten Mindestqualifikationen beschrieben.  Weiterhin werden die 
Schutzziele aus dem BSBP 2016 weiterentwickelt, fortgeschrieben und um die Festschreibung 
bestehender Gefahrenabwehrplanungen (z.B. CBRN) ergänzt. 
5.3.1 Brand – Fortschreibung 
Für die nachfolgenden Schutzziele wird ein Erreichungsgrad von 90 % angenommen. 
Tabelle 15: Soll-Schutzziel Brandschutz 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 1 Schutzziel 2 Summe 
Eintreffzeit Stärke Mind. Quali-
fikation Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Mind. 
Qualifikationen 
Brand 3 9,5 min 10 
1 ZF/GF 
8 AGT 
+ 5 min 
(14,5 min) 
+ 6 
(16) 
1 ZF/GF 
4 AGT 
2 ZF/GF 
12 AGT 
Ziel 
Menschenrettung Erweiterte Maßnahmen Menschen-
rettung 
Brandbekämpfung 
 
Anmerkungen: 
 Die Schutzziele gelten nur „im Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen“ nach § 34 
Baugesetzbuch. 
 Bei der Schutzzielerreichung werden die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr be-
rücksichtigt.

82 
 
5.3.2 Technische Hilfeleistung – Weiterentwicklung 
Flächendeckende Festlegung des Stadtgebiets auf TH 3. Eine Differenzierung ist an dieser 
Stelle nicht sinnvoll, da das gesamte Stadtgebiet (vgl. Kapitel 4.2 „Gefahrenpotential Techni-
sche Hilfeleistung“) überwiegend in die Schutzzielkategorie TH 3 eingeteilt ist. 
Für die nachfolgenden Schutzziele wird ein Zielerreichungsgrad von 90 % angenommen. 
Tabelle 16: Soll-Schutzziel Technische Hilfeleistung 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 1 Schutzziel 2 Schutzziel 3 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
TH 1 
(z. B. P-Tür) 
9,5 
min 
6 1 ZF/GF  - - - - - 
TH 3 
9,5 
Min 
10 1 ZF/GF 14,5 
min 
6 1 ZF/GF 30 4 1 GF 
Ziel 
Basismaßnahmen Technische Hil-
feleistung 
(Menschenrettung) 
Erweiterte Maßnahmen Technische 
Hilfeleistung 
Umfangreiche Maßnahmen Techni-
sche Hilfeleistung 
Anmerkungen: 
 Gilt für das gesamte öffentliche Straßennetz 
 
5.3.3 Führungsdienst – Fortschreibung/Neu 
Fortschreibung: 
Für das nachfolgende Schutzziel wird ein Erreichungsgrad von 90 % angenommen. 
Tabelle 17: Soll-Schutzziel Führungsdienst 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Führung I 
14,5 
min 
2 
1 VF 
1 GF 
Ziel 
Einsatzleitung 
Einleitung und Koordination weiterer Maßnahmen 
Neu: 
Für die Übernahme oder Unterstützung der Einsatzleitung bei komplexen Einsatzlagen besteht 
die Notwendigkeit der Vorhaltung eines vorgeplanten Stabs. Es werden nachfolgende Schutz-
ziele definiert:

83 
 
Tabelle 18: Soll-Schutzziel Führungsdienst – Führungsunterstützung 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 
Einsatzbereitschaft Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Führung II 
(Bürokernarbeitszeit) 
30 
min 
4 4 VF 
Führung II  
(Außerhalb Kernarbeitszeit) 
60 
min 
4 4 VF 
Ziel 
Rückwärtige Führungsunterstützung 
Einsatzleitung bei Flächenlagen 
Koordination Externer Anfragen und Kräfte 
Anmerkungen: 
 Es wird eine Durchhaltefähigkeit von 24 Stunden über 7 Tage zu Grunde gelegt. 
 Analog zur Bürokernarbeitszeit bestehen ein erhöhtes Gefahrenpotential und eine er-
höhte Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. durch Industrie). Daher ist die Einsatzbereit-
schaft innerhalb von 30 Minuten (15 Minuten Anmarsch + 15 Minuten zur Herstellung 
der Einsatzbereitschaft/Übernahme der Funktion) sicherzustellen. 
 Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsatzbereitschaft innerhalb von 60 Minuten (45 Mi-
nuten Anmarsch + 15 Minuten zur Herstellung der Einsatzbereitschaft/Übernahme 
der Funktion) sicherzustellen. 
5.3.4 Leitstelle – Weiterentwicklung 
Für die nachfolgend aufgeführten Schutzziele der Leitstelle wird ein Erreichungsgrad von 90  
% angenommen. 
Schutzziel 1: Notrufannahme 
Bei Hilfeersuchen über die europäische Notrufnummer 112 erfolgt die Annahme des Anrufes 
innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang in der Leitstelle (vgl. Empfehlung AGBF Bund v. 
19.11.2015). 
Tabelle 19: Soll-Schutzziel Leitstelle – Notrufannahme 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 1 
Qualifikation Zeitkorridor Kennzahl: 
Notrufannahme Notrufannehmender/Leitstellendisponent*in 10 Sekunden Notrufklingeldauer 
Ziel Qualifizierte Annahme von Hilfeersuchen der Bürger*innen (Notruf) 
Schutzziel 2: Notrufbearbeitung 
Für alle hilfsfristrelevanten Einsätze ist nach AGBF -Empfehlung eine maximale Dispositions-
zeit von 90 Sekunden vorgesehen. 
Tabelle 20: Soll-Schutzziel Leitstelle – Notrufbearbeitung 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 2 
Qualifikation Zeitkorri-
dor Kennzahl: 
Dispositionszeit hilfsfristrele-
vante Einsätze 
Notrufannehmender/Leitstel-
lendisponent*in 
90 Se-
kunden 
Differenz der Zeitstempel Notrufannahme und 
Alarmierung der Einsatzmittel 
Ziel Qualifizierung/Einordung des Hilfeersuchens und Alarmierung der geeigneten Einsatzmittel.

84 
 
5.3.5 Bevölkerungsschutz – Fortschreibung 
Nachfolgende Schutzziele wurden im BSBP 2016 für den Bevölkerungsschutz definiert: 
Aufgrund der komplexen Thematik werden hier qualitative Ziele aus folgenden Bereichen 
definiert: 
 Stadtweite Planungen für Großschadensereignisse 
 Führungsorganisation – Unterstützung durch Stäbe 
 Katastrophenschutz und Überörtliche Hilfe 
 Warnung und Information der Bevölkerung 
 Zivile Verteidigung 
5.3.6 Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear (CBRN) – Neu 
Für die nachfolgenden Schutzziele wird ein Zielerreichungsgrad von 90 % angenommen. 
Tabelle 21: Soll-Schutzziel CBRN 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 1 Schutzziel 2 Schutzziel 3 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
Eintreffzeit Stärke 
Mind. 
Qualifikation 
CB 3 
9,5 
min 
10 1 ZF/GF* 
8 AGT 
14,5 
min 
6 1 ZF/GF 
4 AGT 
30 
min 
10 1 ZF*, 2 
GF* 
4 AGT 
RN 3 
9,5 
min 
10 1 ZF/GF* 
8 AGT 
14,5 
min 
6 1 ZF/GF 
4 AGT 
30 
min 
8 1 ZF*, 1 GF 
* 
4 AGT 
Ziel 
Basismaßnahmen CBRN-Gefah-
renabwehr 
GAMS, Dekon-Stufe I (Notdekon) 
Menschenrettung 
*ABC II 
Erweiterte Maßnahmen CBRN-Ge-
fahrenabwehr 
Umfangreiche Maßnahmen CBRN-
Gefahrenabwehr 
Dekon-Stufe-III bzw. Kontamina-
tionsnachweisplatz 
Messen 
Gefahrenabwehrmaßnahmen 
Schadensbekämpfung 
*ABC II 
Anmerkungen: 
 Es wird eine Durchhaltefähigkeit von 36 h zu Grunde gelegt. 
 Es müssen zwei Einsatzstellen parallel bedient werden. 
 Gilt für das gesamte öffentliche Straßennetz

85 
 
5.3.7 Wasserrettung Rhein – Neu 
Für das nachfolgende Schutzziel wird ein Erreichungsgrad von 90 % angenommen. 
Tabelle 22: Soll-Schutzziel Wasserrettung Rhein 
Schutzzielkategorie 
Schutzziel 1 Schutzziel 2 Schutzziel 3 
Eintreffzeit Stärke Qualifikation Eintreffzeit Stärke Qualifikation Eintreffzeit Stärke Qualifikation 
WASSER 
15 
min 
3 1 TF* 
1 NFS 
30 
min 
11 1 GF** 
1 FLB-Ma-
schinist*in 
1 NFS 
30 
min 
11 1 GF** 
1 FLB-Fü** 
1 FLB-Ma-
schinist*in 
1 NFS 
Ziel 
Schnelle Menschenrettung aus 
dem Rhein 
Rettungsdienstliche Erstversorgung 
Erkundung durchführen 
 
[RTB] 
*Schlauchbootführer*in 
Brandbekämpfung 
Technische Hilfeleistung 
Rettungsdienstliche Versorgung 
 
 
[+FLB Kommunal] 
** FLB-Fü mit Rhein-Patent 
Kritischer Schiffsbrand 
Kritischer Lenzeinsatz 
Havarie 
Evakuierung 
 
[+FLB Land] 
** FLB-Fü mit Rhein-Patent 
Anmerkung 
 Bei gleichzeitigem Einsatz aller drei 
Einsatzmittel Reduzierung des 
Kräfteansatzes auf dem FLB Kom-
munal auf Stärke 7 
 
Anmerkungen: 
 Das Schutzziel gilt für die Bundeswasserstraße Rhein. 
 Die Eintreffzeit gilt ab Alarmierung der wasserseitigen Einsatzkräfte.

86 
 
6 Feuerwehr Köln 
! 
 Die Feuerwehr Köln ist für den Brandschutz, Rettungsdienst sowie den 
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zuständig. 
 Hierfür verfügt die Feuerwehr Köln über spezielle, strategisch positionierte 
Liegenschaften sowie Personal- und Materialressourcen. 
 Die Feuerwehr Köln besteht aus einer Berufs- und einer Freiwilligen Feu-
erwehr. 
 Der operative Dienst der Feuerwehr Köln unterläuft aktuell einer strategi-
schen Neuausrichtung, um den gestiegenen Anforderungen an die Ein-
satzfähigkeit und damit der Erreichung der Schutzziele gerecht zu werden. 
 
6.1 Organisationsstruktur 
Die Stadtverwaltung Köln besteht aus neun Dezernaten, die jeweils von eine m*einer berufs-
mäßigen Beigeordneten geleitet werden, sowie dem Dezernat der Oberbürgermeisterin. Die 
Feuerwehr Köln ist als Amt 37 organisatorisch dem Dezernat für Allgemeine Verwaltung und 
Ordnung zugeordnet. 
Die Feuerwehr Köln umfasst (Stand Dezember 2020) insgesamt 3.324 Mitglieder und besteht 
aus der Berufsfeuerwehr (BF) sowie der Freiwilligen Feuerwehr (FF). Durch das Amt 37 ist die 
Feuerwehr Köln in der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Köln eingebunden. Die Auf-
gaben des Amtes 37 werden in der Aufbauorganisation in Stabsstellen (37/1-37/7) und Fach-
abteilungen (370-376) gegliedert. Die Aufbauorganisation im Einsatz bildet Einsatzspezifika 
ab und folgt den Vorgaben des städtischen Krisenmanagements und der Feuerwehrdienstvor-
schrift 100.  
 
Abbildung 34: Organigramm Feuerwehr Köln - Amt 37 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Die gesetzliche Funktion des Leiters der Feuerwehr ist an die Amtsleitung 37 gebunden.  
Die stellvertretende Amtsleitung ist als Abwesenheitsvertretung an die Abteilungsleitung 371 
gekoppelt. Die Fachabteilungen bestehen aus einer Abteilungsleitung und einer offiziellen 
Stellvertretung. 
Alle hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen sowie die Einheiten der Freiwilligen Feuer-
wehr sind organisatorisch den drei Gefahrenabschnitten I-III (Abteilungen 371, 372, 373) zu-
geordnet. Gemäß § 7 Abs. 3 des Rettungsgesetzes (RettG) NRW wird der Rettungsdienst in

87 
 
medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztli-
chen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht. Diese Funktion ist in der Leitung der Ab-
teilung 374 verankert. 
Entsprechend den vielfältigen Einsatzfeldern hält die Feuerwehr Köln aufgabenspezifisch kon-
figurierte Fahrzeuge und Geräte zur Menschenrettung, für den Brandschutz, die Hilfeleistung 
und die Beseitigung von Umwelt - und sonstigen Gefahren vor. Zusätzlich betreibt die Stadt 
Köln zusammen mit den Leistungserbringern den Rettungsdienst für das Kölner Stadtgebiet. 
Der Rettungsdienst und seine Organisation werden im Folgenden lediglich am Rande erwähnt, 
da dieser bereits im eigenen Rettungsdienstbedarfsplan ausführlich beschrieben wird. 
Von den 1.636 Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr Köln sind zwei Drittel ausschließlich im 
Einsatzdienst auf den Feuer- und Rettungswachen sowie der Leitstelle tätig. Sie sind in zwei 
Wachabteilungen aufgeteilt und besetzen 191 Funktionen rund um die Uhr und sieben Funk-
tionen im Tagesdienst. Zusätzlich werden Funktionen des Einsatzführungsdienstes aus den 
Reihen der Führungskräfte der Branddirektion und den Wachvorstehenden im 24h-Dienst be-
setzt. 
Die Berufsfeuerwehr verfügt über 11 Feuer- und Rettungswachen und 27 Standorte der Frei-
willigen Feuerwehr. Zusätzlich werden aufgrund der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen 
Vorhaltung derzeit neun Rettungswachen unterhalten. Diese Rettungswachen sind als Außen-
standorte organisatorisch den einzelnen Feuerwachen zugeordnet. Des Weiteren wird durch 
die Berufsfeuerwehr der boden- und luftgebundene Notarztdienst organisiert. Dafür sind an 11 
Standorten 12 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) stationiert. Die beiden Hubschrauber „Christoph 
3“ und „Christoph Rheinland“ werden am Flughafen Köln/Bonn vorgehalten. 
Tabelle 23: Zuordnung der Feuerwachen und Löschgruppen nach Gefahrenbereich (GAB) 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
GAB I (371) GAB II (372) GAB III (373) 
Einheiten der Berufsfeuerwehr 
FW 1 (Innenstadt) FW 4 (Ehrenfeld) FW 2 (Marienburg) 
FW 9 (Mülheim) FW 5 (Weidenpesch) FW 3 (Lindenthal) 
FW10 (Kalk) FW 6 (Chorweiler) FW 7 (Porz) 
 FW14 (Weiden) FW 8 (Ostheim) 
Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
LG Dellbrück LG Esch LG Eil 
LG Brück LG Fühlingen LG Ensen- Westhoven 
LG Dünnwald LG Langen-Rheinkassel LG Heumar 
LG Flittard LG Longerich LG Libur 
LG Holweide LG Lövenich LG Porz Langel 
LG Strunden LG Merkenich LG Rodenkirchen 
LG Kalk LG Roggendorf LG Urbach 
Umweltschutzdienst LG Widdersdorf LG Wahn-Lindweiler 
 LG Worringen LG Zündorf 
  Fernmeldedienst 
  Spielmannszug Porz-Langel

88 
 
Die Freiwillige Feuerwehr setzt sich aus 27 ehrenamtlichen Löschgruppen (inklusive der bei-
den Sondereinheiten Fernmeldedienst [FMD] und Umweltschutzdienst [USD]), 24 Jugend-
gruppen und einem Spielmannszug zusammen. Von den insgesamt 1.688 Mitgliedern sind 
846 in der Einsatzabteilung tätig. Damit bildet die Freiwillige Feuerwehr ein zentrales Element 
der Kölner Gefahrenabwehr. Die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr stellen zum einen 
den Brandschutz in ihrem jeweiligen Wachbezirk sicher und nehmen Sondera ufgaben wahr, 
für die sie speziell ausgebildet sowie ausgerüstet sind; zum anderen arbeiten sie eng mit der 
Berufsfeuerwehr bei größeren Einsätzen zusammen oder besetzen bei langfristigen Einsätzen 
der Berufsfeuerwehr die verwaisten Feuer- und Rettungswachen nach. 
 
6.2 Strategische Ausrichtung (SA) 
Seit 2019 erfährt die Feuerwehr Köln eine grundlegend strategische Neuausrichtung. Die da-
raus resultierenden Veränderungsprozesse umfassen alle Bereiche der Feuerwehr Köln und  
reichen von der internen Verwaltung bis hin zum operativen Dienst im Haupt- und Ehrenamt. 
Als strategische Eckpfeiler sind insbesondere die Einführung des Fähigkeitsmanagements und 
die schrittweise Umsetzung des Fähigkeitsprofils für die Feue rwehr- und Rettungsdienstein-
heiten hervorzuheben. Unter anderem wird der derzeit noch heterogene Fuhrpark der Einsatz-
fahrzeuge schrittweise standardisiert und in eine Poolbewirtschaftung überführt. Damit wird 
nicht nur eine wesentliche Optimie rung von Beschaffung und Bewirt schaftung sondern auch 
eine Vereinheitlichung der einsatztaktischen Werte (ETW) umgesetzt. Ein weiterer Schritt ist 
die Standardisierung der Sonderfahrzeuge und Einbindung in das Fähigkeitsmanagement 
durch die Einführung der Multirollenfähigkeit mit dem Fahrzeugtyp LF-Logistik. 
Mit Einführung des neuen Einsatzleitsystems IGNIS-Plus als Wirksystem zum 19.04.2020 hat 
ein strategischer Wandel in der Einsatzmitteldisposition stattgefunden, der durch das vorherige 
Einsatzleitsystem nicht abbildbar war. Der Weg führt dabei weg von statischen Au srückebe-
reichen um einen Standort (Wachbezirke) hin zu dynamischen Fahrzeitbeziehungen, die ein 
schnellstmögliches Eintreffen geeigneter Einsatzmittel sicherstell en. Erstmalig ist durch die 
Einführung von IGNIS-Plus eine georeferenzierte Auswertung der Einsatzdaten möglich. Hier-
durch kann eine Realeinsatz-basierte und  optimierte, strategische  Standortstruktur erstellt 
werden, die Kernbaustein eines jeden BSBP ist.  
Ein Schwerpunktthema der strategischen Ausrichtung  der Feuerwehr Köln ist die Digitalisie-
rung. Aufgrund des hohen Stellenwertes findet sich dieses Thema ebenfalls in den verabschie-
deten Amtszielen wieder. Die Digitalisierung ist dabei auf mehreren Ebenen zu betrachten. Sie 
bezieht sich sowohl auf Führungs- und Kern- als auch Supportprozesse der Feuerwehr Köln 
in ihrer Gesamtheit. Die Digitalisierung bietet hierbei die Möglichkeit, Ressourcen effektiv und 
effizient einzusetzen. Hierzu müssen Prozesse nicht nur teilweise sondern in ihrer Gesamtheit 
betrachtet werden. 
In vielen Bereichen findet bereits eine Digitalisierung Einzug. Exemplarisch seien hier die 
nachfolgenden Themenfelder genannt: 
 GPS-basierte Fahrzeugalarmierung „Schnellste Fahrzeugstrategie“ 
 Anbindung von Notruf-Apps an die Leitstelle 
 Warnen der Bevölkerung über Apps 
 Digitales Baugenehmigungsverfahren 
 Diverse georeferenzierte Kartendienste (z. B. Hydrantennetz) 
 Routing auf Basis von Echtzeitverkehrsdaten 
 Digitale Einsatzprotokolle 
 Lufterkundung und deren Bildübertragung

89 
 
Eines der komplexesten Gewerke, in denen viele dieser Themenfelder gebündelt werden, ist 
die Leitstelle. Hier läuft eine Vielzahl digitale r Informationen zusammen, die zeitnah und ad-
ressatengerecht aufgearbeitet werden müssen, um die Prozesse im Bereich Notruf, Alarmie-
rung und Einsatzlenkung optimal leiten und unterstützen zu können. 
Derzeit befinden sich verschiedene Entwicklungen der Digitalisierung in Anfangsstadien, de-
ren Auswirkungen und Nutzen für die Gefahrenabwehr in den kommenden Jahren von Rele-
vanz sind. Diese setzen jedoch bereits jetzt eine enge Begleitung seitens der Feuerwehr vo-
raus, um hier optimale Synergieeffekte erzielen zu können. Als Beispiel seien hier die The-
menbereiche „Smart City“ und „Digitaler Zwilling Stadt Köln “ genannt. Diese repräsentieren 
umfangreiche Querschnittsthemen mit Auswirkung auf die gesamte Stadtgesellschaft unter 
der Zielstellung, das volle Potential der neuen digitalen Möglichkeiten auszuschöpfen und eine 
zukunftsfähige Stadtverwaltung aufzustellen. 
Der Themenkomplex Digitalisierung geht eng mit dem Begriff der „digitalen Resilienz“ einher. 
Bezogen auf die Feuerwehr wird hierunter verstanden, dass die digital gestützten Prozesse 
auch bei Teilausfällen die Funktionalität in einem gewissen Maß für die Anwende nden erhal-
ten. Die Aufgabenerfüllung muss im Amt 37 sichergestellt werden. 
Die Bearbeitung all dieser Themen verfolgt ein gemeinsames Ziel: Die Nutzung der optimalen 
Ressourcen zur bestmöglichen Sicherstellung der Hilfeleistung für die Kölner Bevölkerung. 
 
Tabelle 24: Übersicht der strategischen Ausrichtungen der Feuerwehr Köln 
SA_01 Schnellste Fahrzeugstrategie 
Erläuterung: Mit Einführung des neuen Einsatzleitsystems IGNIS-Plus als Wirksystem zum 
19.04.2020 hat ein strategischer Wandel in der Einsatzmitteldisposition stattgefunden. Der 
Weg führt weg von statischen Ausrückebereichen um einen Standort (Wachbezirke) hin zu 
dynamischen Fahrzeit-Beziehungen, die ein schnellstmögliches Eintreffen geeigneter Ein-
satzmittel sicherstellen. Erstmalig ist durch die Einführung von IGNIS-Plus eine georeferen-
zierte Auswertung der Einsatzdaten möglich. Hierdurch muss eine auf Basis von realen Ein-
satzgeschehen optimierte Standortstruktur erstellt werden. 
Erwarteter Nutzen: Schnellstmögliche, zielgerichtete Hilfe für die Kölner Bevölkerung. 
 
SA_02 Reduzierung der Typenvielfalt im Fuhrpark 
Erläuterung: Derzeit existiert ein heterogener Fuhrpark, der über die Jahre gewachsen 
ist. Ziel ist die Reduzierung der Typenvielfalt. 
Erwarteter Nutzen: 
 Ausnutzung von Mengenvorteilen bei der Beschaffung 
 Reduzierung des Aufwands bei der Wartung und Pflege von Fahrzeugen 
 Steigerung der Resilienz in der Gefahrenabwehr

90 
 
SA_03 Einführung der Fähigkeit „HLF“ im Ehrenamt 
Erläuterung: Die Ersteinsatzfahrzeuge des Ehrenamtes werden sukzessive durch den 
Fahrzeugtyp „HLF 20“ ersetzt. Die Umsetzung dieses strategischen Ziels erfolgt über ei-
nen mehrjährigen Zeitraum. 
Erwarteter Nutzen: 
 Umsetzung der SA_01 
 Erweiterung des Fähigkeitsspektrums im Ehrenamt der Feuerwehr Köln 
 Erweiterte Einbindung in die Gefahrenabwehr 
 Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes 
 Schaffen einer Gleichwertigkeit 
 
SA_04 Einführung der Multirollenfähigkeit im Ehrenamt 
Erläuterung: Viele Sonderaufgaben sind derzeit auf unterschiedlichen Fahrzeugen unter-
gebracht, die ggf. nur für diese eine Sonderverwendung beschafft wurden (z. B. Schlauch-
wagen). 
Erwarteter Nutzen: 
 Umsetzung der SA_01 
 Erweiterung des Fähigkeitsspektrums 
 Steigerung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen durch baugleiche Trägerfahrzeuge 
 Schaffung von Grundlagen für eine zukunftsfähige Ausrichtung 
 
Über diese Ausrichtung hinaus orientiert die Feuerwehr Köln ihr Handeln an den definierten 
Amtszielen, die sich aus dem strategischen Zielsystem ergeben. Diese Ziele unterliegen einem 
stetigen Controlling und wurden im Januar 2022 für den Zeitraum 2022 bis 2026 vereinbart: 
 Aufbau Wissensmanagement 
 Bedarfsgerechte Beschaffung Gefahrenabwehr 
 Beschaffungsoffensive 
 Digitalisierungsoffensive 
 Entwicklung Führungs- und Organisationskultur 
 Personaloffensive 
 Personalentwicklung 
 Qualitätsmanagement & Controlling 
 Strategische Standortplanung 
 Verbesserung interner Services & Prozesse (Geschäftsprozessoptimierung) 
 Weiterentwicklung operative Gefahrenabwehr und Unterstützungsprozesse

91 
 
7 Organisationsanalyse 
7.1 Aufgaben der Feuerwehr Köln 
7.1.1 Ist-Zustand 
7.1.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 
 Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei 
o Brandgefahren 
o Unglücksfällen und weiteren öffentlichen Notständen (Hilfeleistungen) 
o Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz) 
 Brandverhütungsschauen 
 Brandsicherheitswachen 
 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe 
 Einsatzplanung und -vorbereitung 
 Ausbildung, Fortbildung und Übungen 
 Gegenseitige und landesweite Hilfe 
 Betrieb einer einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Kata-
strophenschutz und den Rettungsdienst 
 Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr (Soll) 
 Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr (Kann) 
 Unterhaltung von Unterstützungseinheiten (Kann) 
7.1.1.2 Zugewiesene Aufgaben 
 ABC-Bereitschaft NRW 
 Bezirksabteilung 
 Bezirksbereitschaft 
 Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW (BHP-B 50 NRW) 
 GW Tierwagen 
 Mobile Führungsunterstützung 
 Überörtliches Messen 2 (Ü-Messen) 
 Verletzten-Dekontamination 25 (V-Dekon) 
 V-Dekon 50 
7.1.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben 
 Vorbeugender Brandschutz: Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei Brandverhü-
tungsschauen 
7.1.1.4 Freiwillige Aufgaben 
 Analytische Task Force (ATF) 
 Betrieb einer Fahrschule zur Ausbildung von C/CE-Führerscheinen 
 Institut für Schutz und Rettung (ISR) 
 Kulturgutschutz

92 
 
7.1.2 Soll-Zustand 
7.1.2.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 
 Kulturgutschutz 
 Kinderfeuerwehr (Kann) 
 Unterstützungsabteilung (Kann) 
7.1.2.2 Zugewiesene Aufgaben 
Keine Änderung des Aufgabenspektrums 
7.1.2.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben 
Keine Änderung des Aufgabenspektrums 
7.1.2.4 Freiwillige Aufgaben 
Keine Änderung des Aufgabenspektrums 
7.2 Personalsituation Berufsfeuerwehr 
! 
 Es bestehen erhebliche Vakanzen in der Besetzung der Soll-Stellen sowie 
eine hohe Fluktuation des vorhandenen Einsatzpersonals zu anderen 
Feuerwehren. 
 Diese Effekte wurden durch die Corona-Pandemie zwar zeitweilig verlang-
samt, nehmen aber nun wieder zu. 
 Ein weiteres Risiko ist der demografische Wandel, der eine ausreichende 
personelle Abdeckung in der relevanten Altersklasse des Berufseinstie-
ges zunehmend erschwert. 
 Dieser Situation muss schnellstmöglich mit verstärkten Nachwuchs - und 
Rekrutierungsmaßnahmen entgegengewirkt werden, um zukünftig ein-
satzfähig zu bleiben. 
7.2.1 Ist-Zustand 
Relevant für  die Besetzung der Funktionen im operativen Einsatzdienst ist die Personen-
gruppe der feuerwehrtechnischen Beamt*innen.  Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich 
daher auf diesen Personalkörper. Basis der Auswertungen sind Auszüge aus der Software 
SAP sowie diverse Excel-Tabellen der Abteilung 370.  
Für eine Prognose werden ab dem Zeitraum 2021 zwei Mittelwerte angenommen: 
a) Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre haben die Feuerwehr Köln im Schnitt 40,8 Be-
amt*innen des Einsatzdienstes ungeplant verlassen (Austritt). Austritte beinhalten Ab-
gänge zu anderen Feuerwehren oder Lehrgangsabbrüche. 
b) Im Durchschnitt treten pro Jahr etwa 90 Beamt*innen in den Dienst der Stadt Köln im 
Amt 37 ein (Eintritt). 
Überlagert mit den realen Pensionierungszahlen, vorbehaltlich, dass kein er dieser Mitarbei-
tenden vor der Pensionierung einen Arbeitgeberwechsel vollzieht, zeigt sich die in Abbildung 
35 illustrierte Personalsituation. Aufgrund hoher Pensionierungen in den kommenden Jahren 
muss deutlich in die Ausbildung investiert werden.

93 
 
 
Abbildung 35: Forecast Personalentwicklung Beamte 
Quelle: Datenbasis Feuerwehr Köln und Personaldatenbank SAP – Amt 11 
Folgende Rückschlüsse können aus Abbildung 35 gezogen werden: 
 Es zeichnet sich ab, dass mit den derzeitigen Maßnahmen die Vollbesetzung aller 
Planstellen nicht zu erreichen ist. 
 Die Anzahl der Abgänge ist mit ca. 41 tendenziell als hoch anzusehen. 
Bezogen auf die Personengruppe der Beamt*innen befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 
laut Stellenplan in Summe 1.493,34 Planstellen im Amt 37. 1.351,68 dieser Stellen waren be-
setzt. Es ergibt sich eine Gesamt -Besetzt-Differenz von 141,66. Eine Darstellung in Vollzeit-
äquivalenten (VZÄ) ist derzeit nicht möglich. 
Der Personalfaktor zur Sicherstellung einer Einsatzfunktion liegt derzeit bei 4,9992 und wurde 
seit 2016 nicht modifiziert. Die Berechnung des Personalfaktors wurde an die Berechnungs-
systematik der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( KGSt)® an-
gepasst. Es ergeben sich die nachfolgenden Werte:  
 Jahr 2019: 5,38 
 Jahr 2020: 5,69 
 Jahr 2021: 5,90 
Da die Jahre 2020 und 2021 im Zeichen der COVID-19-Pandemie standen, beschränkt sich 
die Berechnung eines repräsentativen Personalfaktors auf das Jahr 2019. (Pflicht-)Ausbildun-
gen wurden verschoben oder abgesagt und die Anzahl der Krankentage ist gestiegen. Diese 
Zahlen wirken sich verfälschend auf den Personalfaktor aus, was zu einem Personalmehrbe-
darf führt, der in einem „Normalzustand“ nicht benötigt würde.

94 
 
7.2.2 Soll-Zustand 
Für eine geschärfte Darstellung des Personalkörpers und insbesondere des realen operativen 
Ist-Zustands muss eine Berechnung in VZÄ erfolgen. Im Bereich Personal ergeben sich meh-
rere Handlungsbereiche zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse unter Berücksichti-
gung des Ziels zur Besetzung der vakanten Stellen und damit Aufrechterhaltung der Leistungs-
fähigkeit der Feuerwehr Köln: 
 Die Anzahl der Austritte ist zu reduzieren. Hierzu müssen Geschäftsprozesse im Be-
reich Qualitätsmanagement etabliert werden, die Aufschlüsse über die Ursachen ge-
ben, aus denen sich Handlungsfelder zur kontinuierlichen Verbesserung und Reduzie-
rung der Abgänge ableiten lassen. 
 Zur Erreichung des Gesamtpersonalbedarfs sind in den Jahren 2023 bis 2032 jährlich 
103 Mitarbeitende in den Einsatzdienst zu überführen. 
 Jährlich sollen im Schnitt weiterhin externe Mitarbeitende rekrutiert werden. Sollte dies 
nicht gelingen, muss der Bedarf über erhöhte Übernahmen aus dem Anwärter *innen-
Verhältnis kompensiert werden. 
 Die Ausbildungskapazitäten in der Feuerwehrschule müssen so ausgelegt sein, dass 
jährlich mindestens 95 Absolvent*i nnen die Ausbildung für die Laufbahngruppen 1.2 
und höher beenden und in den Dienst der Stadt Köln übernommen werden.  
 Zudem sind die Kapazitäten für Praktika auf den Feuer- und Rettungswachen bedarfs-
gerecht anzupassen. 
 Die Anhebung des Personalfaktors von 4,9992 auf 5,38 zur Sicherstellung der Funkti-
onsbesetzung im Einsatzdienst ist umzusetzen. Der Personalfaktor ist weiterhin in je-
dem Haushaltsjahr entsprechend den realen Personalübernahmen bereitzustellen und 
anzupassen. 
 
Abbildung 36: Prognose Personalentwicklung 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
 
 
 
BSBP 
2022 
Personal 
für FW XI 
Personal 
für FW XII

95 
 
Allgemeiner Optimierungsbedarf: 
 Die Abteilung 370 muss in die Lage versetzt werden, eine Auswertung mit VZÄ durch-
zuführen. Hierzu besteht die Notwendigkeit,  eine geeignete Personaldatenbank  zu 
etablieren. 
 Die demografische Entwicklung der kommenden zehn Jahre in der einstellungsrele-
vanten Altersklasse der 18 - bis 30-jährigen ist nach jetzigen P rognosen ein zusätzli-
ches Risikofeld. Maßnahmen und Möglichkeiten der Personalakquise sind jährlich zu 
bewerten und ggf. anzupassen. 
7.3 Zivil- und Katastrophenschutz 
! 
 Geopolitische und umweltbezogene Ereignisse sowie deren zunehmende 
Häufigkeit und Intensität stellen besondere Herausforderungen an den 
Schutz der Bevölkerung durch die Feuerwehr dar. 
 Um diesen auch in Zukunft begegnen zu können, sind zusätzliche Perso-
nalressourcen zur Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans not-
wendig. 
 
7.3.1 Ist-Zustand 
Die kreisfreie Stadt Köln ist gemäß BHKG die untere Katastrophenschutzbehörde und hat die 
dadurch anfallenden Aufgaben in ihrer Organisation abzubilden. Diese Aufgabe wurde an das 
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) übertragen. Innerhalb 
des Amtes 37 ist in der Abteilung 371 die Sachgruppe 371/13 – Krisenmanagement und Be-
völkerungsschutz zuständig. Die Kernaufgaben des Krisenmanagements beziehen sich um-
fassend auf die Sicherstellung der Führungsfähigkeit der Stadt Köln, der Aus- und Fortbildung 
sowie der Weiterentwicklung des ganzheitlichen Systems des Krisenmanagements. 
Der Begriff „Bevölkerungsschutz“ ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrich-
tungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung 
im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen 
 dem Zivilschutz, der im spezielleren Sprachgebrauch Maßnahmen zum Schutz der Be-
völkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Span-
nungsfall (Krieg) umfasst, und 
 dem Katastrophenschutz, der den Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natür-
lichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer (Natur-)Katastrophe einschließt. 
Die Bereiche Krisenmanagement und speziell Bevölkerungsschutz sind in den letzten Jahren 
durch verschiedene Ereignisse (Corona, Starkregen 2021, Fluchtbewegungen, neue Bedro-
hungsszenarien etc.) stark gefordert worden und ereignisbedingt in den Fokus geraten. Dabei 
entsprechen die vorhandenen personellen und organisatorischen  Strukturen nicht mehr den 
Anforderungen und müssen an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Daneben ist 
damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber kurzfristig beginnen wird, den Katastrophen- und 
Zivilschutz zu novellieren, auszubauen und zu härten. Eine Sicherstellung der Aufgaben ist mit 
der derzeitigen Personalausstattung und in der vorliegenden Organisationsform nicht gewähr-
leistet. 
7.3.2 Soll-Zustand 
Innerhalb der Abteilung 371 – Gefahrenabwehr I, zentrale Einsatzorganisation müssen Struk-
turen geschaffen werden, die den Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes neu organisie-
ren. Die Aufgabenbewältigung muss unter den geänderten und kommenden Rahmenbedin-

96 
 
gungen zukunftsfähig aufgestellt werden. Hierzu muss eine Neuorganisation und Neustruktu-
rierung der Sachgruppe 371/13 – Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz erfolgen. Für 
die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung werden in Summe 15 zusätzliche VZÄ benötigt. 
7.4 Leitstelle 
! 
 Die Leitstelle übernimmt als Herzstück der Feuerwehr Köln die Einsatzbe-
arbeitung sowie Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsaufgaben. 
 Gesellschaftliche und technische Entwicklungen stellen die Feuerwehr vor 
stetig neue Herausforderungen, dem steigenden Bedarf an Reaktions - 
und Bearbeitungsvermögen gerecht zu werden. 
 Dies muss durch eine Modernisierung (informations -)technischer Sys-
teme zur Prozessoptimierung und einer letztendlich schnelleren Hand-
lungsfähigkeit gewährleistet werden. 
 
7.4.1 Ist-Zustand 
Die Leitstelle der Feuerwehr Köln hat die Aufgabe, Hilfeersuchen aller Art aus der Bevölkerung 
und anderen Stellen entgegenzunehmen, zu bewerten, die erforderlichen Einsatzfahrzeuge zu 
alarmieren und an die Einsatzstelle zu führen. Auch während laufender Einsätze führt die Leit-
stelle Tätigkeiten aus. Dazu gehört die Dokumentation des Einsatzverlaufes, die Koordinierung 
nachrückender Kräfte und die Führungsunterstützung im Allgemeinen. Neben den Aufgaben, 
die sich aus dem BHKG ableiten, übernimmt die integrierte Leitstelle zusätzlich die Funktionen 
gemäß RettG NRW. Dies betrifft die Einsatzlenkung von Rettungsmitteln sowie die Führung 
des Nachweises der freien Behandlungskapazitäten über das Informationssy stem NRW (IG 
NRW; vgl. hierzu auch Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Köln). 
Darüber hinaus obliegt der integrierten Leitstelle die Koordination der Bevölkerungs-Warnung. 
Dies geschieht zum einen über eine städtische Sireneninfrastruktur, welche über das vom BBK 
betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) angesteuert wird; zum anderen können Warnun-
gen zentral über sog. „Warn-Apps“ (z. B. NINA oder KatWarn) von der integrierten Leitstelle 
herausgegeben werden. Ergänzt werden diese Möglichkeiten der Bevölkerungsw arnung 
durch kommunal vorgehaltene Möglichkeiten (z. B. direkte Einsprechmöglichkeit in den Rund-
funk). 
Neben der eigentlichen Einsatzbearbeitung nimmt die telefonische Beratung (sowohl aus Feu-
erwehr- als auch aus Rettungsdienstsicht) verstärkt zu. Durch die ständige Erreichbarkeit führt 
die integrierte Leitstelle im gesamtstädtischen Interesse auch Tätigkeiten und Benachrichti-
gungen für andere Ämter aus. Die integrierte Leitstelle ist daher nicht nur für zeitkritische, son-
dern auch bedingt zeitkritische und zeitunkritische Tätigkeiten verantwortlich. Auch diese Tä-
tigkeiten haben Einfluss auf die bedarfsgerechte Ressourcenvorhaltung (Personal, Material, 
Technik) in der integrierten Leitstelle. 
Eine besondere Relevanz im Kontext der Schutzzielerreichung besitzen die Teilprozesse Not-
rufannahme sowie Notrufbearbeitung. Daher sind für diese Teilprozesse eigene Schutzziele 
und Erreichungsgrade definiert worden  (vgl. hierzu Kapitel 5.3.4 „Leitstelle – Weiterentwick-
lung“). 
Die Notrufannahme erfolgt über unterschiedliche Wege. Die primäre Form bildet die europa-
weite Notrufnummer 112. Weitere Möglichkeiten sind zudem Notruffaxe, zum Beispiel von ge-
hörlosen Hilfeersuchenden, oder automatisiert eingehende Brandmeldungen über Brandmel-
deanlagen. Im letzten Quartal des Jahres 2021 wurde zudem die NORA -Notruf-App einge-
führt, welche das digitale Absetzen eines Notrufes per Smartphone-App ermöglicht.

97 
 
Maßgeblich für eine schnelle, schutzzielkonforme Notrufbearbeitung sind vor allem die kom-
munikativen Fähigkeiten der Disponent*innen , die im Rahmen einer strukturierten Notrufab-
frage versuchen, das Hilfeersuchen der Bürger*innen möglichst schnell zu klassifizieren. Un-
terstützt werden sie hierfür durch das neue Einsatzleitsystem IGNIS-Plus. 
Der Teilprozess der Einsatzbegleitung hat darüber hinaus einen Einfluss auf die Anzahl der 
vorgehaltenen Einsatzleitplätze (ELP). Aktuell wird für den Bereich des Brandschutzes zur 
Quantifizierung ebendieses Teilprozesses die mittlere Bearbeitungsdauer eines Einsatzes des 
Brandschutzes bzw. der Technischen Hilfeleistung herangezogen. Die mittlere Bearbeitungs-
dauer wurde im Rahmen des letzten Rettungsdienstbedarfsplans 2016-2021 ermittelt. Für den 
BSBP ist lediglich die Kenngröße für Brandschutz bzw. Technische Hilfeleistung relevant. Der 
Vollständigkeit halber ist jedoch die ermittelte Bearbeitungsdauer aller Einsatzbereiche aufge-
führt. 
Tabelle 25: Mittlere Bearbeitungsdauer integrierte Leitstelle 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Einsatzbereich Mittlere Bearbeitungsdauer pro Einsatz 
Brandschutz/Technische Hilfeleistung 2,17 Minuten 
Rettungsdienst 1,32 Minuten 
Intensivverlegung 20,00 Minuten 
Die Vorhaltung von ELP-Sitzzeiten richtet sich u. a. nach der durchschnittlichen Notrufver-
laufskurve im Jahresmittel. Durch diesen Umstand werden die notwendigen Einsatzdienstfunk-
tionen bedarfsorientiert an ebendiese Verlaufskurve angepasst. Dies führt in letzter Konse-
quenz zu unterschiedlichen Dienstplänen und daraus resultierenden Vorhaltungen von Sitz-
zeiten. 
i 
Der Bedarf an notwendigen ELP leitet sich sowohl aus der Rettungsdienst - als 
auch der Brandschutzbedarfsplanung ab. Da das Personal der Leitstelle über 
eine Multirollenfähigkeit verfügt, können die Bereiche bedarfsplanerisch nicht voll-
umfänglich für sich betra chtet werden. Die Vorhaltung für beide Bereiche führt 
jedoch zu personalwirtschaftlichen Synergieeffekten, bei denen Personal inner-
halb der Leitstelle bedarfsorientiert, d. h. je nach Einsatzschwerpunkt, eingesetzt 
werden kann. 
 
Im Wesentlichen werden die folgenden Funktionsbesetzungspläne (diese beinhalten die rech-
nerische Vorhaltung für die Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst) umgesetzt: 
Grundplan Montag bis Donnerstag: 
 13 Einsatzdienstfunktionen im 24h-Dienst 
 Fünf Einsatzdienstfunktionen im 12h-Tagdienst (07.00-19.00 Uhr) 
Grundplan Freitag und Vorfeiertage: 
 14 Einsatzdienstfunktionen im 24h-Dienst 
 Fünf Einsatzdienstfunktionen im 12h-Tagdienst (07.00-19.00 Uhr) 
Grundplan Samstag: 
 14 Einsatzdienstfunktionen im 24h-Dienst 
 Drei Einsatzdienstfunktionen im 12h-Tagdienst (07.00-19.00 Uhr) 
Grundplan Sonntag:

98 
 
 13 Einsatzdienstfunktionen im 24h-Dienst 
 Drei Einsatzdienstfunktionen im 12h-Tagdienst (07.00-19.00 Uhr) 
Darüber hinaus werden pro Dienstschicht zwei 24h-Dienstfunktionen als Führungsgehilf*innen 
für den Führungsdienst Beamt*in vom Alarmdienst (BvA) 5 sowie Oberbeamt*in vom Alarm-
dienst (OvA) 5 gestellt. Eine weitere 24h-Dienst-Funktion bildet die Fahrer*innen-Position auf 
dem NEF 5 (LNA).  
Unter Berücksichtigung dieser Funktionsbesetzungspläne und der zusätzlichen Funktionen im 
Einsatzdienst ergibt sich ein aktueller Jahresmittelwert von 18,5 Einsatzdienstfunktionen im 
24h-Dienst (12h-Tagdienste werden in dieser Kalkulation anteilig mitberec hnet). Der Perso-
nalfaktor für die Leitstelle wird derzeitig mit denen der Feuer - und Rettungswachen im arith-
metischen Mittel gebildet und beträgt ebenfalls 4,9992. 
Für die Verwaltungsaufgaben der integrierten Leitstelle sind aktuell zwei Tagesdienststellen  
der Laufbahngruppe 2.1 (Leitung Leitstelle und stellvertretende Leitung Leitstelle) sowie drei 
Tagesdienststellen der Laufbahngruppe 1.2 (zwei Mitarbeite nde Geschäftszimmer und ein*e 
Mitarbeitende*r im Bereich Aus- und Fortbildung) eingerichtet. 
7.4.2 Soll-Zustand 
i 
Im Rahmen des Projektes „Leitstelle 2020“ wird aktuell eine vollumfängliche Mo-
dernisierung der Gewerke Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem, IT -Platt-
form sowie Wachalarm durchgeführt. Aufgrund von Verzögerungen im Projekt-
verlauf durch den Auftragnehmenden für Kommunikationssysteme und Wacha-
larme konnten bislang lediglich das neue Einsatzleitsystem IGNIS -Plus zum 
19.04.2020 sowie eine hochverfügbare IT -Plattform eingeführt werden. Die Ein-
führung der weiteren Gewerke steht aktuell noch aus. Das Gewerk Kommunika-
tionssystem hat neben der Einführung des neuen Einsatzleitsystems IGNIS-Plus 
den größten Einfluss auf die Schutzziele der integrierten Leitstelle. Eine Auswer-
tung und eine daraus resultierende Soll-Ermittlung ist auf Basis des aktuellen Pro-
jektstandes nicht möglich. 
In der Laufzeit des aktuell zu verabschiedenden BSBP 2022-2027 gilt es, die Daten zur Er-
mittlung des Soll-Zustandes zu erheben, um daraus eine entsprechend angepasste Struktur 
zu entwickeln. Die Einführung des Gewerkes Kommunika tionssystem steht im Projekt „Leit-
stelle 2020“ kurz bevor. Integraler Bestandteil des neuen Kommunikationssystems ist ein Sta-
tistik-Modul, um ebendiese Daten erfassen zu können. Dies ist mit der aktuell vorhandenen 
Alttechnik nur sehr eingeschränkt möglich. Zukünftig werden die für die Schutzziele Notrufan-
nahme und Notrufbearbeitung notwendigen Kennzahlen wie 
 Notrufklingeldauer in Bezug auf spezifische Einsätze und 
 Notrufbearbeitungsdauer in Bezug auf spezifische Einsätze 
auswertbar sein.  
Darüber hinaus muss nach der grundlegenden Erneuerung der Leitstellentechnik der Prozess 
der Einsatzbegleitung überprüft werden. Die Einführung automatisierter und unterstützender 
Techniken und Features wird zu einer Entlastung der Disponent*innen führen und somit die 
mittlere Bearbeitungsdauer für die unterschiedlichen Einsätze positiv beeinflussen.  
Die integrierte Leitstelle der Feuerwehr Köln nimmt in der gesamtstädtischen Gefahrenabwehr 
sowie in der Wahrung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung einen zentralen und be-
deutenden Stellenwert ein. Hinsichtlich aktueller und künftiger sozio-technologischer Heraus-
forderungen sowie einer stetig zunehmenden Technisierung und Digitalisierung ist die Leit-
stelle der Feuerwehr Köln einer umfassenden Organisationsüberprüfung hinsichtlich der zu-

99 
 
künftigen Ausrichtung zu unterziehen. Neben einer grundlegenden innerorganisatorischen An-
forderungs- und Bedarfsanalyse muss hierbei auch die baulich -technische Ausstattung in ei-
nem laufenden Prozess bezüglich multilateraler Anforderungen an eine moderne, hochverfüg-
bare und zukunftsträchtige Leitstelle mit der Gesamtheit der systemkritischen Infrastruktur der 
Feuerwehr Köln betrachtet werden.  
7.5 Psychosoziale Unterstützung (PSU) 
! 
 Die Leitungsfunktion der PSU übernimmt vielfältige Aufgaben im Bereich 
der internen therapeutischen Betreuung, Personalorganisation sowie dem 
psychologischen Arbeitsschutz. 
 Um den zunehmenden Anforderungen an diese Themenbereiche gerecht 
zu werden, ist deren Umsetzung durch eine einzige hauptamtliche Stelle 
nicht ausreichend und muss daher erweitert werden. 
7.5.1 Ist-Zustand 
Das PSU-Team der Feuerwehr Köln besteht aus insgesamt 15 nebenamtlichen Mitarbeiten-
den und einem*einer hauptamtlichen Mitarbeitenden der Feuerwehr Köln. Aktuell wird durch 
die hauptamtliche Stelle, welche sich im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst befindet, die 
gesamte Arbeit des PSU-Teams organisiert und die Primärprävention durchgeführt. Das PSU-
Team ist für alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln und deren Angehörige zuständig. 
Zu den Aufgaben der  Leitungsfunktion der PSU gehören das Planen und Organisieren des 
Personaleinsatzes sowie die Fachaufsicht über das PSU -Team. Dazu muss eine entspre-
chende jährliche Fortbildung von 30 Stunden geplant und durchgeführt werden. Weiterhin 
steht der*die Stelleninhaber*in als erste Ansprechperson zu allen psychosozialen Fragestel-
lungen den Mitarbeitenden des PSU-Teams zur Verfügung. 
Um auf dem neusten wissenschaftlichen Stand zu bleiben, muss die Leitungsfunktion der PSU 
aktuelle Forschungsentwicklungen beobachten und entsprechend umsetzten. Hierzu zählen 
auch die Weiterentwicklung der bestehenden Einsatzpläne und das Anpassen von Verfahren-
sanweisungen. 
Bei Einsatzlagen übernimmt die Leitungsfunktion der PSU die Fachberatung der Einsatzlei-
tung zu allen Fragenstellungen, welche die PSU und d ie psychosoziale Notfallversorgung 
(PSNV) betreffen. Gleichzeitig führt sie das Personal des PSU-Teams. Das PSU-Team ist bei 
größeren Einsatzlagen für die gesamte PSU/PSNV in den ersten 48 Stunden zuständig. Da-
nach wird die Zuständigkeit an die entsprechenden Fachämter übergeben. 
Außerhalb von Einsatzlagen berät die Leitungsfunktion der PSU die Amtsleitung zu allen Fra-
gen der PSU/PSNV und des psychologischen Arbeitsschutzes.  
Sie übernimmt weiterhin die Aufgabe der gesamten Primärprävention zum psychologischen 
Arbeitsschutz innerhalb der Feuerwehr Köln. Dies beinhaltet die entsprechenden Module in 
der Grundausbildung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr, der Notfallsanitäter*innen (Not-
San) und der Rettungssanitäter*innen. Hinzu kommt seit 2019 , dass alle Mitarbeitenden der 
Feuerwehr jährlich zum Thema Gesundheit unterwiesen werden müssen. Hierzu zählt auch 
die psychische Gesundheit. 
Eine weitere Aufgabe der PSU-Leitungsfunktion besteht darin, für die Einsatzkräfte und deren 
Angehörige als Erstkontakt zur Verfügung zu stehen. Um eine entsprechende therapeutische 
Unterstützung zeitnah gewährleisten zu können, muss ein entsprechendes Netzwerk aufge-
baut und gepflegt werden. Dies nimmt neben der Primärprävention einen großen Teil der Ar-
beitszeit in Anspruch. Allein für die Primärprävention fallen ohne Vor- und Nachbereitung pro 
Jahr ca. 200 Stunden Unterricht an – Tendenz steigend.

100 
 
Die Leitungsfunktion der PSU nimmt an Arbeitskreisen in nerhalb des Amtes und der Stadt 
Köln zu den Themen des psychologischen Arbeitsschutzes teil. Weiterhin trägt sie zu Arbeits-
kreisen auf Länder- und Bundesebene zu den Themen der PSU und PSNV bei. 
7.5.2 Soll-Zustand 
Basierend auf Erfahrungen der Hochwasserlagen 2021 gewinnt die PSU/PSNV zunehmend 
an Bedeutung. Hier müssen auf städtischer und Landes- bzw. Bundesebene entsprechende 
Konzepte ausgearbeitet werden. In diesem Rahmen ist eine Vertretung der Belange der Feu-
erwehr Köln erforderlich. 
Das Einsatzaufkommen der letzten Jahre hat zudem gezeigt, dass der Bedarf an PSU für die 
eigenen Einsatzkräfte im Haupt- und Ehrenamt deutlich gestiegen ist. Die derzeitige Bearbei-
tung dieser Themen erfolgt , wie im vorangestellten Kapitel zum Ist-Zustand dargestellt, an-
teilsmäßig neben der eigentlichen Tätigkeit und kann in der Leitungsfunktion mit nur einer 
hauptamtlichen Kraft nicht sichergestellt werden. Daher empfiehlt sich die Einführung einer 
zusätzlichen Stelle der Laufbahngruppe 2.1. 
7.6 Analytische Task Force (ATF) 
! 
 Die ATF der Feuerwehr Köln spielt eine entscheidende Rolle im regiona-
len, nationalen und internationalen Katastrophenschutz. 
 Für die Anforderungen an die ATF bedarf es einer flexiblen, hochspeziali-
sierten und flächendeckenden Ausrüstung sowie Personalstruktur. 
 Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der ATF ist hierfür eine personelle, 
organisatorische sowie infrastrukturelle Weiterentwicklung und Überarbei-
tung notwendig. 
7.6.1 Ist-Zustand 
Allgemein 
Die ATF ist eine mobile sowie hoch spezialisierte Sondereinheit und dient dem Schutz der 
Zivilbevölkerung bei komplexen chemischen, biologischen und radiologischen/nuklearen Ge-
fahrenlagen, welche die Möglichkeiten der kommunalen Gefahrenabwehr übersteigen. Die 
ATF wird teilweise vom Bund finanziert und von der Feuerwehr Köln betrieben. Die Einrichtung 
der bundesweit acht ATF-Standorte basiert dabei auf dem Beschluss der Innenministerkonfe-
renz vom Juni 2002 zur strategischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der 
Bewältigung national und international bedeutsamer Gefahren- und Schadenslagen.

101 
 
 
 
Abbildung 37: Standorte ATF Deutschland 
Quelle: BBK 
Die Aufgabe der ATF ist in der Gefahrenabwehr durch die  Feuerwehr Köln fest im Rahmen 
des regionalen, nationale n sowie internationalen Katastrophenschutzes etabliert und wurde 
mit dem Ratsbeschluss 5008/2008 eingeführt. 
 
Auf Bundes- und Landesebene unterstützt die ATF Behörden der polizeilichen und nicht poli-
zeilichen Gefahrenabwehr durch die Analyse von Substanzen  bzw. Substanzgemischen un-
bekannter Zusammensetzung sowie darauf aufbauend durch die Erarbeitung von Empfehlun-
gen für Einsatzleitungen und Krisenstäbe. Das Leistungsspektrum der ATF ist darüber hinaus, 
basierend auf der Kooperation aller ATF-Standorte in Deutschland gemeinsam mit dem BBK 
sowie dem Technischen Hilfswerk (THW), Bestandteil des europäischen Katastrophenschut-
zes (ATF Deutschland). 
 
Konzeptionell vorgesehener, primärer Einsatzbereich der ATF Köln sind die Regierungsbe-
zirke Köln und Düsseldorf, d as nördliche Rheinland-Pfalz sowie das nordwestliche Hessen. 
Auf Anforderung des Bundes, des Landes NRW oder anderer ATF -Standorte unterstützt die 
ATF Köln auch im restlichen Bundesgebiet und im Ausland. 
 
Parallel dazu ist die ATF Köln vollumfänglich und zusätzlich zur kommunalen Gefahrenabwehr 
innerhalb der Stadt Köln einsetzbar, soweit vorgenannte übergeordnete Aufgaben nicht kon-
kurrieren. Die Einsatzmittel der ATF werden aufgrund der übergeordneten nationalen und in-
ternationalen Aufgaben nicht dem kommu nalen Grundschutz in der Gefahrenabwehr zuge-
rechnet. 
 
Grundlage für die Arbeit der ATF sind das ATF-Bundeskonzept sowie das ABC-Schutzkonzept 
NRW.

102 
 
Ausstattung und Finanzierung 
Zur Erfüllung der ATF-Aufgaben stellen das BBK sowie das Land NRW der Feuerwehr Köln 
eine umfangreiche technische Ausstattung (Fahrzeuge, Schutzausrüstung, Analysenausstat-
tung) sowie jährlich zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 106.000 EUR23 (BBK) 
bzw.175.000 EUR (Land NRW) zur Verfügung. 
 
Die grundlegende technische Ausstattung der ATF erfolgt durch das BBK sowie das Land 
NRW. Neben besonderer Analysetechnik werden auch Einsatzfahrzeuge zur Nutzung über-
lassen. Derzeit setzt die ATF Köln die in Tabelle 26 aufgelisteten Bundesfahrzeuge ein. 
Tabelle 26: Bundesfahrzeuge ATF Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Fahrzeug Beschreibung 
ELW ATF Führung und Kommunikation 
GW ATF Logistik und Transport 
ABC-Erkunder24 Spüren und Messen 
Die Feuerwehr Köln unterhält darüber hinaus einen speziell ausgestatteten Abrollbehälter 
Analytik (AB-Analytik), der die Probenbearbeitung und Analyse von Proben unbekannter Zu-
sammensetzung unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit ermöglicht. In Abhängigkeit zur 
Gefahren- und Schadenslage gemäß Tabelle 26 werden weitere Einsatzmittel der Feuerwehr 
Köln einsatzbezogen genutzt. 
 
Sowohl Ersatz- als auch Neubeschaffungen der ATF-Einsatzfahrzeuge sind von der strategi-
schen Planung und Feinkonzeption des BBK abhängig. 
 
Einsatzorganisation 
Der Einsatz der ATF erfolgt in Abhängigkeit zur Gefahren- und Schadenslage in einem drei-
stufigen Modell. 
Stufe I Telefonische Beratung 
 Direkter telefonischer Kontakt zwischen der Einsatzleitung vor Ort und dem BvA 5, 
der ATF im 24h-Dienst bzw. der Leitung ATF vom Dienst (v. D.). Auf der Grundlage 
von Lageinformationen durch die Einsatzleitung generiert die ATF Vorschläge zu 
Einsatz- oder Hilfsmaßnahmen und kann ggf. über das Expertennetzwerk einen 
Experten vor Ort benennen. 
Stufe II Entsendung eines*einer Verbindungsbeamt*in oder eines Erkundungsteams 
 Entscheidet die Leitung ATF v. D. nach dem telefonischen Kontakt, dass die An-
wesenheit von Spezialkräften der ATF an der Einsatzstelle erford erlich ist, so er-
folgt deren Alarmierung und Entsendung gemäß ATF-Stufe II. Bei der ausrücken-
den Einheit zur Unterstützung der Einsatzleitung gemäß Stufe II handelt es sich 
um ein Fachberatungsteam mit mobiler Analysetechnik. 
Stufe III Entsendung der gesamten ATF 
 Einsatz der ATF nach entsprechender gemeinsamer Entscheidung zwischen der 
Einsatzleitung am Einsatzort und der Leitung ATF v. D. 
 
 
                                                
23 Ab Bewirtschaftungsjahr 2022 
24 Zusätzliche Zuweisung ABC-Erkunder für ATF-Standorte

103 
 
Stufe III ATF Köln im Auslandseinsatz 
 Auf Anforderung des „Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums“ beim BBK stellt 
die ATF Köln die Teilfähig keitseinheiten „Stab“ und „Medizinischer Eigenschutz“ . 
Es ist mit einer Einsatzdauer von bis zu zehn Tagen zu rechnen. 
Tabelle 27: Einsatzfunktionen und -mittel ATF Köln gemäß Stufenmodell 
Quelle: ATF Köln 
ATF 
Stufe 
Funktionen Berufsfeuerwehr Funktionen Freiwillige Feu-
erwehr  
Einsatzmittel 
I - Leitung ATF v. D. 
- BvA 5 (Leitung CBRN, Führungsassis-
tenz ATF) 
 
 
II - Leitung ATF v. D. 
- BvA 5 (Leitung CBRN, Führungsassis-
tenz ATF) 
- Leitung Analytik 
- Nach Lage: Medizinische Fach-
berater*innen (LNA) 
ATF-Fachdienst 
- Naturwissenschaftliche 
Fachberater*innen  
 
- ELW ATF 
- ABC-Erkunder  
- Kommandowa-
gen (KDOW) 
III - Leitung ATF v. D. 
- BvA 5 (Leitung CBRN, Führungsassis-
tenz ATF) 
- Leitung Analytik 
- 2 Operatoren Probenaufberei-
tung/Analytik (Rufbereitschaft ATF) 
- Nach Lage: Medizinische Fach-
berater*innen (LNA) 
- 1 Assistenz Dekontamination & 
Desinfektion (FW 8) 
USD 
- 4 Funktionen Proben-
ahme (CBRN-Dienst) 
- 1 Funktion Logistik & Ein-
satzstellenhygiene 
- 1 Funktion Dokumentation 
& Videofernübertragung 
 
ATF-Fachdienst 
- Naturwissenschaftliche 
Fachberater*innen  
- ELW ATF 
- 2 ABC-Erkunder 
- AB-Analytik mit 
WLF 
- GW ATF 
- KDOW 
III-Aus-
land 
Stab mit: 
- Leitung ATF v. D. 
- Stabsfunktionen S1-S4 
 
Medizinsicher Eigenschutz mit: 
- LNA 
- Rettungsassistenz/Notfalls-
anitäter*in 
ATF-Fachdienst 
- Naturwissenschaftliche 
Fachberater*innen 
- KDOW 
- RTW (NAW) 
Personal 
Die Einsatzfunktionen der ATF Köln gemäß Tabelle 27 werden durch die folgenden Organisa-
tionseinheiten der Feuerwehr Köln gestellt; die beschriebene Sollstärke entspricht dabei dem 
Personalansatz anderer ATF-Standorte in Deutschland: 
 
 Direktions- und Einsatzdienst Berufsfeuerwehr Köln 
Zur Besetzung der Funktionen gemäß Einsatzorganisation ATF sind 23 hauptamtliche 
Mitarbeitende Laufbahngruppe 1.2 und 17 Mitarbeitende Laufbahngruppe 2.1 bzw. 2.2 
im Rahmen des stellenbezogenen Einsatzdienstanteils erforderlich. 
 Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe USD 
Zur Besetzung der Funktionen gemäß Einsatzorganisation sind mindestens 20 ehren-
amtliche Einsatzkräfte erforderlich. Die aktuelle Personalstärke des USD beträgt 35 
Mitglieder. 
 Fachdienst ATF der Feuerwehr Köln 
Zur Besetzung der Funktionen gemäß Einsatzorganisation sind 10 bis 15 ehrenamtli-
che Fachberater*innen mit einem naturwissenschaftlich geprägten Studium (Biologie, 
Chemie o.  Ä.) als Fachberat ung notwendig. Die aktuelle Personalstärke des Fach-
dienstes ATF beträgt 15 Fachberater*innen. 
Im Rahmen der ATF-Einsatzorganisation ist die Führungsdienstfunktion BvA 5 in einer Dop-
pelfunktion im Dienst. Regulär nimmt diese die Führungsaufgaben in der kommunalen Gefah-
renabwehr wahr und besetzt im Falle eines ATF-Einsatzes die Funktion der Leitung CRN. Die

104 
 
zugehörige Führungsassistenz des*der BvA 5 nimmt im Einsatzfall die Funktion der Führungs-
assistenz ATF ein. Die Kompensation der Führungsaufgabe BvA 5 für die kommunale Gefah-
renabwehr erfolgt über eine etablierte Rufbereitschaft durch jeweils eine*n Mitarbeitende*n der 
Laufbahngruppe 1.2 und Laufbahngruppe 2.1 mit einem Vorlauf von einer Stunde. Die Vergü-
tung der Rufbereitschaft erfolgt mit einem Achtel der geleisteten Bereitschaftszeit. 
 
Die Funktion der Leitung ATF erfolgt im Rahmen einer freiwilligen und unbezahlten Rufbereit-
schaft durch fünf Mitarbeitende der Laufbahngruppen 2.1 und 2.2. 
 
Für die Weiterentwicklung der konzeptionellen und technischen Fähigkeiten, die Mitarbeit in 
den Expertennetzwerken auf regionaler, Landes - und Bundesebene, die Wahrnehmung von 
Leitungsfunktionen an Einsatzstellen sowie die Sicherstellung der gerätetechnischen Einsatz-
bereitschaft werden die folgenden Stellen mit dargestelltem Arbeitszeitanteil für die Aufgaben 
der ATF Köln eingesetzt: 
 
 Standortleitung ATF (A15/16, Laufbahngruppe 2.2)  Arbeitszeitanteil 5 % 
 Operative Leitung ATF (A13, Laufbahngruppe 2.1)  Arbeitszeitanteil 75 % 
 Leitung Analytik (A12, Laufbahngruppe 2.1)   Arbeitszeitanteil 75 %  
 
Aus- und Fortbildung 
Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der ATF ist die jeweils vorgesehene 
Funktion im Einsatzdienst der ATF sowie die darauf aufbauenden Vorgaben des ATF-Bundes-
konzeptes. 
 
 Berufsfeuerwehr Köln 
Über die dreiwöchige ATF -Spezialausbildung hinaus stehen jedem Angehörigen der Be-
rufsfeuerwehr Köln unter Berücksichtigung der originären Aufgabenzuweisung jährlich fünf 
Arbeitstage zur fachspezifischen Fortbildung auf Grundlage des Aus - und Fortbildungs-
konzeptes der ATF Köln zur Verfügung. Ergänzend hierzu und zur Erhaltung der Hand-
lungssicherheit im Umgang mit der komplexen Analysetechnik erfolgt eine fachspezifische 
Fortbildung innerhalb des 25-prozentigen Arbeitszeitanteils für den Einsatzdienst. 
 
 Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe USD 
Über die notwendige Spezialisierung ABC -Einsatz hinaus müssen Angehörige des USD, 
die im Bereich der ATF tätig sind, an weiteren ausgewählten , fachspezifischen Aus- und 
Fortbildungsveranstaltungen – auch auf Landes- und Bundesebene – teilnehmen. Ange-
hörige des USD, die als Operator*in in der ATF tätig werden wollen, müssen über die glei-
che fachspezifische Aus- und Fortbildung wie ATF-Angehörige der Berufsfeuerwehr Köln 
verfügen.  
 
 Fachdienst ATF 
Alle Angehörigen des Fachdienstes ATF können an ausgewählten, fachspezifischen Aus- 
und Fortbildungsveranstaltungen – auch auf Landes- und Bundesebene - teilnehmen. 
 
Standort ATF Köln 
Die ATF Köln ist auf der FW 5 in Köln-Weidenpesch stationiert. Das Gerätehaus des USD als 
integraler Bestandteil der ATF Köln befindet sich im Stadtteil Bilderstöckchen. 
 
Als interne Ausbildungsstätte steht der ATF Köln im Führungs- und Schulungszentrum (FuSZ) 
der Feuerwehr Köln ein teilweise zum Labor umgerüsteter Unterrichtsraum zur Verfügung. 
Lagermöglichkeiten zur Unterbringung der umfangreichen ABC -Sonderschutzausrüstung für 
den Einsatz im In - und Ausland fehlen ebenso wie ein geeigneter Arbeitsplatz zur Lagerung 
und Wartung der Analysetechnik.

105 
 
7.6.2 Soll-Zustand 
Basierend auf dem ATF-Bundeskonzept, dem ABC-Schutzkonzept NRW sowie zur Erhaltung 
und Weiterentwicklung der Einsatzbereitschaft der ATF Köln  für kommunale, nationale und 
internationale Aufgaben der Gefahrenabwehr ergeben sich die folgenden Ziele und Soll-Struk-
turen: 
 Die ATF Köln ist einer grundlegenden Organisationsüberprüfung zu unterziehen, um 
die vielfältigen und speziellen Aufgaben und Anforderungen zu analysieren und die 
aktuellen Strukturen bedarfsgerecht anzupassen. Eine organisatorische Überprüfung 
der vorhandenen Strukturen dient der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der ATF Köln. 
 Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Feuerwehr Köln im Bereich der CRN-Gefahren-
abwehr sind zu bündeln und operativ zu zentralisieren. Die Konzentration der CRN -
Gefahrenabwehr an ein em zentralen Standort innerhalb der Stadt Köln ist zu entwi-
ckeln und umzusetzen, um den allgemeinen und besonderen Risiken im Stadtgebiet 
Köln auf Grundlage der CRN-Gefahrenanalyse zu begegnen. 
 In Abhängigkeit der zuvor aufgezeigten Ziele ist die bauliche Ertüchtigung eines Stan-
dortes für die Aufgaben der ATF in Kombination mit der zentralen C RN-Gefahrenab-
wehr der Feuerwehr Köln umzusetzen.  
 Personell muss die ATF Köln durch die  Stellenzusetzung eines*einer Gerätewart*in 
ATF zur Erhaltung der technischen Einsatzbereitschaft sowie Wahrung der Dokumen-
tationspflichten bzgl. spezialisierter Mess- und Analysetechnik verstärkt werden. 
 Quantitativer und qualitativer Erhalt sowie Weiterentwicklung des Personals der ATF 
Köln in allen beteiligten Organisationseinheiten zur Wahrung der personellen Einsatz-
bereitschaft 
 Strukturelle und operative Stärkung der Fähigkeiten in der CRN-Gefahrenabwehr unter 
Einbeziehung der ATF Köln 
 
7.7 Einsatzdienst Berufsfeuerwehr 
! 
 Der Einsatzdienst durchläuft derzeit eine Vielzahl von Optimierungsmaß-
nahmen zur Erreichung der Schutzziele. 
 Zur Erreichung des Grundschutzes muss ein Ausrücken mit 16 Funktio-
nen erfolgen und sichergestellt werden (Maßnahme BSBP 2016). 
 Der Ausbau von Qualitätsstandards im Einsatzdienst mit dem Fokus auf 
die CBRN-Gefahrenabwehr sowie den Führungsdienst ist erforderlich. 
 Die Qualifikation „Notfallsanitäter*in“ muss zur Sicherstellung der notfall-
medizinischen Versorgung auf einer Vielzahl von Fahrzeugen vorhanden 
sein. 
 Die Konzepte zum Gesundheitsschutz werden derzeit weiterentwickelt. 
 
7.7.1 Ist-Zustand 
Die Feuerwehr Köln verteilt die hauptamtlichen Einsatzdienstfunktionen zur Sicherstellung der 
kommunalen Gefahrenabwehr auf elf Feuer- und Rettungswachen sowie eine Löschbootsta-
tion im Kölner Stadtgebiet. Derzeit befinden sich im operativen Einsatzdienst 146 Funktionen, 
zuzüglich der Funktionen in der Leitstelle sowie dem Lagedienst und Sachgebiet 6 (S6). Aus-
genommen hiervon sind die Funktionen, die täglich im Rettungsdienst zu stellen sind. Die Um-
setzung der Funktionsstärke von 16 Funktionen im Schutzziel (3. Funktion Drehleiter geht auf 
das HLF) ist nicht erfolgt. Die Einsatzfunktionen gliedern sich dabei in die in Tabelle 28 aufge-
listeten Kategorien.

106 
 
Tabelle 28: Kategorie Einsatzfunktionen 
Führung 
Leitstelle 
Grundschutz: Brandschutz und Technische Hilfeleistung 
Sonderfunktionen 
Springerfunktionen 
 
Tabelle 29 verdeutlicht die Funktionsverteilung auf die entsprechenden Fahrzeuge, aufgeteilt 
nach Standorten. 
Tabelle 29: Ist-Funktionsbesetzung Einsatzdienst (ohne Rettungsdienst) 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Ist 
Summe Fahrzeuge 
Funktionen je Fahrzeug 
Standortverteilung 
  
  
operativer Einsatz-
dienst 
FW 1  
FW 2 
FW 3 
FW 4 
FW 5 
FW 6 
FW 7 
FW 8 
FW 9 
FW 10 
FW 14 
Mole 
Leitstelle 
Direktion 
Verteilung  
  
 
 
 
ELW (OvA) 1 2                         1 1  x      
ELW (BvA) 3 2   1     1         1       1  x      
 
  
               
  
 
 
 
Dienstgruppenleitung               1   
 
 
 
 
Disponent*in               15,5   
 
 
 
 
Lagedienst               1   
 
 
 
 
S6/TTB               1   
 
 
 
 
                  
 
 
 
 
HLF 12 5 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1              
DLK 11 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1              
PTLF 10 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1                
 
  
                    
RW 2 2   1     1                          
Kran 2 2   1     1                          
GW-G 1 2               1                    
GW-A 1 2                   1                
GW-TR 1 2               1                    
WLF 2 2         1     1                    
Löschboot (FLB 10.1) 1 4                       1            
 
  
                    
X-RTW-3 11 
 
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1          PTLF 
GW-W 1 
 
1                             HLF 1.2 
GW-H 1 
 
      1                       HLF 4 
WLF 5.2 1 
 
        1                     WLF 5-1 
GW-L 5 1 
 
        1                     WLF 5-1 
LKW 5.2 1 
 
        1                     WLF 5-1 
ELW 5 1 
 
        1                     WLF 5-1 
WLF 6 1 
 
          1                   DLK 6 
RBUS 6 1 
 
          1                   PTLF 6 
MBUS 7 1 
 
            1                 PTLF 7 
GW-Rett 7 1 
 
            1                 DLK 7 
WLF 8.2 1 
 
              1               GW-TR 8 
FLB 10.2 1 
 
                  1           HLF 10 
RTB 10 1 
 
                  1           PTLF 10 
GW-Strahlenschutz 1 
 
                    1         DL 14

107 
 
Lagedienst 
Der Lagedienst ist integraler Bestandteil des Führungsdienstes der Feuerwehr Köln und nimmt 
rückwärtige Führungsaufgaben aus der Leitstelle heraus wahr. Die Funktion des Lagedienstes 
ist täglich im 24h-Dienst besetzt und wird im Rahmen des sog. „Mischdienstes“ durch Brand-
direktions-Mitarbeitende der Laufbahngruppe 2.1 gestellt.  
Die Einführung des Lagedienstes der Feuerwehr Köln basiert auf der Notwendigkeit einer 
übergeordneten Hierarchie- und Entscheidungsebene für die rückwärtige Einsatzunterstüt-
zung und Dienstorganisation der Feuerwehr Köln. 
Die zentralen Aufgaben des Lagedienstes sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: 
 Übergeordnete Organisation des Dienstbetriebes für die Feuerwehr Köln 
 Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Einsatzdienstes 
 Monitoring der stadtweiten Lage für die Feuerwehr Köln  
 Information der Amtsleitung 37 bei besonderen Ereignissen 
 Meldungen an Ordnungs- und Aufsichtsbehörden gemäß Rechtserlassen 
 Kommunikations- und Medienarbeit außerhalb der Bürozeiten der Stabsstelle 37/2 
Mit Einführung des Lagedienstes bei der Feuerwehr Köln wurde die Maßnahme M11 aus dem 
BSBP 2016 zur Verbesserung der Prozessabläufe in der Leitstelle teilweise umgesetzt. Auf-
grund der stetig steigenden Notruf- und Einsatzzahlen für die Stadt Köln und abhängigen Kom-
plexitäten für den Dienstbetrieb der Feuerwehr Köln hat sich die Einführung des Lagedienstes 
als wirksam erwiesen. Derzeit existiert keine gesamtkoordinierende Stelle für den Lage- bzw. 
Führungsdienst, die Regelungen, Aus- und Fortbildungen sowie weitere Aspekte zentral und 
einheitlich abstimmt. 
 
S6/technisch-taktische Betriebsstelle (TTB) 
Die Funktion des S6 nimmt täglich im 24h-Dienst zentrale Aufgaben im Bereich des Informa-
tions- und Kommunikationswesens wahr und ist organisatorisch der Abtei lung für Informati-
onssysteme der Feuerwehr Köln angegliedert. Mitarbeite nde mit spezifischen Systemkennt-
nissen stellen für sensible und kritische Systeminfrastruktur in den Fachbereichen Einsatzleit- 
und Alarmierungstechnik, Funk und Telefonie sowie Netzwerk die Betriebsstabilität sicher. Ne-
ben operativen Aufgaben bei besonderen Einsatzlagen und Großveranstaltungen bildet das 
S6 eine zentrale Rolle im Rahmen des Störungs - und Notfallmanagements im Falle von be-
triebsbehindernden oder -verhindernden Störungen an verschiedenen Systemen der Feuer-
wehr Köln. Außerhalb der Erreichbarkeiten der Abteilung für Informationssysteme ist das S6 
zentraler Kontakt für die Störungsmeldung und -weiterleitung der gesamten Feuerwehr Köln. 
Im Rahmen von Großeinsatzlagen unterstützt das S6 zudem die Einsatzleitung beratend und 
nimmt bei Bedarf Sondertechniken in Betrieb. 
Mit Einführung des S6 bei der Feuerwehr Köln wurde die Maßnahme M12 aus dem BSBP 
2016 zur Verbesserung der Betreuung der kritischen Systeminfrastruktur teilweise umgesetzt. 
Aufgrund der stetig steigenden technischen Komplexitäten und Abhängigkeiten hat sich die 
Einführung des S6 als wirksam erwiesen. 
 
Führungsdienst 
Um dem komplexen Einsatzgeschehen zu begegne n, verteilt sich der Führungsdienst auf 
mehrere Ebenen. Grundsätzlich ist jede*r Fahrzeugführer*in eine Führungskraft mit einer er-
weiterten Ausbildung.

108 
 
Die erste Ebene des Führungsdienstes bildet dabei ein *e Beamt*in der Laufbahngruppe 1.2 
bzw. Laufbahngruppe 2.1. Derzeit werden elf dieser Führungskräfte vorgehalten. Die zweite 
Führungsebene wird durch den*die BvA gebildet. Derzeit werden hierfür drei dieser Führungs-
ebenen der Laufbahngruppe 2.1 vorgehalten. Die dritte Ebene bildet der *die OvA der Lauf-
bahngruppe 2.2. Parallel zur dritten Führungsebene wurde mit dem BSBP 2016 ein Lagedienst 
zur rückwärtigen Führungsunterstützung eingeführt. Die höchste Führungsebene wird durch 
die Amtsleitung gebildet, die über eine persönliche Rufbereitschaft etabliert ist. 
 
Abbildung 38: Schematische Darstellung Führungsdienst 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Aktuell (Stand Februar 2022) existieren mehrere Anpassungen der Grundlagen, die eine di-
rekte Auswirkung auf das Führungssystem besitzen. Vornehmlich sind hierbei die Umsetzung 
des KGSt-Gutachtens und eine damit einhergehende Änderung von Stellen und deren Anhe-
bung bzw. Änderung der Laufbahngruppe zu erwähnen. Weiterhin besteht eine direkte Wech-
selwirkung zur Einführung der NotSan-Qualifikation. Diese sich derzeit noch in Bearbeitung 
befindlichen Themen beeinflussen maßgeblich die Planung des Führungsdienste s und müs-
sen nach Abschluss berücksichtigt und integriert werden. 
Für eine Führung komplexer Einsatzlagen (z. B. Unwetterereignis oder Hochwasser) wird eine 
rückwärtige Führungsunterstützung in Form einer stabsmäßig administrierenden Einsatzlei-
tung notwendig. Das hierfür benötigte Personal ist nicht fest zugewiesen. Außerhalb der Bü-
roarbeitszeit erfolgt eine Besetzung über eine freiwillige, telefonische Alarmierung. 
 
Koordination Führungsdienst 
Wie im vorangehenden Kapitel zum Führungsdienst beschrieben, te ilt sich dieser in unter-
schiedliche Ebenen auf. Aufgrund der flächenmäßigen Größe der Stadt Köln und der strategi-
schen Verteilung der Führungsdienste über das Stadtgebiet besteht der Bedarf, den gesamten 
Führungsdienst effektiver zu koordinieren. Weiterhin  besteht die Anforderung, aufgrund der 
gestiegenen Komplexität des Aufgabenspektrums im Bereich des Führungsdienstes eine ein-
heitliche Aus- und Fortbildung einzurichten. 
Die ursprüngliche Besetzung der derzeitigen Funktion „Führungsgehilf*in“ wird von der Leit-
stelle gestellt. Die Leitstelle kann diese Funktionen derzeit nicht mehr durchgehend besetzen. 
Zur Kompensation der angespannten Personalsituation in der Leitstelle werden derzeit und 
zukünftig Personen der Feuer- und Rettungswachen in dieser Funktion eingesetzt. 
Die Führungsfunktionen im B -Dienst (BvA) und A -Dienst (OvA) werden durch Mitarbeitende 
aus dem Direktionsdienst wahrgenommen. Diese versehen 25 % ihrer Jahresarbeitszeit in der 
Ausübung einer Führungsfunktion im Einsatzdienst (24h-Dienst). Es entsteht eine Personen-
gruppe von mindestens 82 Personen, die dieser Tätigkeit nachgehen (B-Dienst: 3 x 15 Perso-
nen; A -Dienst: 15 Personen; Lagedienst: 15 Personen; S6: fünf Funktionen; Amtsleitung). 
• LGr. 2.2AL
• LGr. 2.21 x OvA
• LGr. 2.13 x BvA
• LGr. 1.2 & 
LGr. 2.111 x Fzg-Fü HLF
Lagedienst 
Stab 
 LGr. 2.1 
 LGr. 2.1 & 
LGr. 2.2

109 
 
Hinzu kommen derzeit noch ca. 100 Mitarbeitende der Feuer- und Rettungswachen, der Leit-
stelle sowie der Freiwilligen Feuerwehr, die die Aufgabe der Führungsassistenz wahrnehmen. 
Mit Springerfunktionen erweitert sich diese Personengruppe auf ca. 200. Diese benötigen 
identische Arbeitsabläufe, Arbeitsanweisungen, Aus- und Fortbildungen sowie Einweisungen 
in die Führungsmittel. Weiterhin bestehen Defizite im Wissensmanagement der Führungs-
dienste. Innerhalb der verschiedenen Führungsdienstebenen müssen Schnittstellen synchro-
nisiert werden (z. B. Bezirksregierung, Polizei, Bundespolizei, städtische Ämter, Energiever-
sorger und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln [StEB]). Derzeit sind keine einheitliche zent-
rale Einweisung sowie Aus- und Fortbildung vorhanden. In der Praxis führt dies zu unterschied-
lichen Leistungen und Erwartungshaltungen sowie Qualitätsstandards. 
First Responder 
Die HLF der Berufsfeuerwehr – und auch zukünftig der Freiwilligen Feuerwehr – sind für First-
Responder-Einsätze ausgestattet, um im Bedarfsfall lebensrettende Sofortmaßnahmen bei ei-
ner Nichtverfügbarkeit von Rettungsdienstfahrzeugen sicherzustellen. Dies betrifft in erster Li-
nie Rettungsdiensteinsätze mit der Meldung von akuten Lebensgefahren für betroffene Pati-
enten (INTERN2, CHIRU2). 
Die Tanklöschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr besetzen durch eine Doppelfunktion (Springer-
funktion) gleichzeitig einen Reserve-Rettungswagen (RTW-X/3), der formal zur Spitzenabde-
ckung eingesetzt wird. Je nach Umsetzungsstand des Rettungsdienstbedarfsplans schwan-
ken die Einsatzzahlen dieser „Springer-RTW“. Ein RTW-X/3 wird immer dann alarmiert, wenn 
nach einer Eintreffzeitprognose von 180 Sekunden kein regulärer RTW zur Verfügung steht. 
Sollten originäre Rettungsmittel auf den Standorten der RTW -X/3 vorhanden sein, werden 
diese in erster Instanz alarmiert. 
Die Einsatzzahlen der RTW-X/3 können dem Kapitel 8.3 „Verfügbarkeitsanalyse“ entnommen 
werden. 
Die nachfolgenden Detailbetrachtungen verdeutlichen organisatorische Bereiche, die sich ne-
gativ auf die Schutzzielerreichung auswirken, da Personalressourcen kurzfristig zur Aufgaben-
erfüllung für andere Tätigkeiten abgezogen werden. 
Sondereinheit Höhenrettung 
Die Funktion der Höhenrettung wird derzeit in einer Springerfunktion vom HLF der FW 4 be-
setzt. Dies bedeutet, dass die Personen regulär auf dem HLF 4 eingeplant werden und bei 
Einsätzen der Höhenrettung auf den Gerätewagen Höhenrettung (GW-H) „springen“. Während 
eines Einsatzes des GW-H oder eines Übungsdienstes des Personals auf dem Einsatzmittel 
steht das HLF nicht zur Verfügung. Hierdurch entsteht eine Überschreitung der Eintreffzeiten 
im Bereich der hilfsfristrelevanten Einsätze. 
Die Nichtverfügbarkeit des Einsatzmittels HLF 4 lässt sich dabei in zwei Kategorien aufteilen: 
 Planmäßig  (Übungsdienst) 
 Unplanmäßig (Einsatz des GW-H) 
Berechnung der planmäßigen Nichtverfügbarkeit: 
Je Kalenderwoche sind zwei feste Übungstage mit je acht Stunden festgeschrieben. Dieses 
dient der gesetzlichen Pflichtfortbildung und dem Qualifikationserhalt.

110 
 
Tabelle 30: Übungstage der Höhenrettung 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Tag Uhrzeit Bemerkung 
Donnerstag 08.00-16.00 Uhr Regulär 
Freitag 08.00-16.00 Uhr Regulär 
Mittwoch 08.00-16.00 Uhr Ausweichtermin 
 
Pro Jahr entsteht somit eine geplante Nichtverfügbarkeit des Einsatzmittels von derzeit  34 
Tagen und 16 Stunden. 
 
Berechnung der unplanmäßigen Nichtverfügbarkeit: 
Die unplanmäßige Nichtverfügbarkeit ergibt sich aus dem Einsatzgeschehen des Einsatzmit-
tels GW-H. 
Tabelle 31: Übersicht unplanmäßige Nichtverfügbarkeit GW-H 4 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Jahr 
Anzahl aus-
wertbarer 
Einsätze 
Kürzeste 
(hh:mm:ss) 
Durchschnitt 
(hh:mm:ss) 
Längste 
(hh:mm:ss) 
Gesamtdauer 
(tt:hh:mm:ss) 
2016 104 00:01:38 00:56:11 08:09:40 4 t 02 h 22 m 36 s 
2017 115 00:01:49 01:06:14 08:54:10 5 t 06 h 56 m 08 s 
2018 106 00:01:08 00:57:30 07:26:33 4 t 05 h 35 m 24 s 
2019 101 00:02:09 00:51:15 06:46:05 3 t 14 h 16 m 30 s 
2020 75 00:01:50 00:42:59 03:50:43 2 t 07 h 49 m 51 s 
2021 87 00:04:37 00:58:01 03:40:49 3 t 10 h 11 m 18 s 
Durch-
schnitt 
98 - 00:55:22 - 3 t 19 h 41 m 58 s 
Zeitlich betrachtet steht das Einsatzmittel HLF 4 für eine Dauer von etwa 38 Tagen pro Jahr 
nicht zur Verfügung. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum eine Schutzzielerreichung nicht 
umgesetzt werden kann. 
Springerbesetzte RTW 
Festzuhalten ist, dass bei einem Einsatz eines RTW-X/3 das Tanklöschfahrzeug der betroffe-
nen Feuer- und Rettungswache außer Dienst geht und nicht für den Brandschutz und die damit 
verbundene Schutzzielerreichung zur Verfügung steht. Bei einer Auswertung der funktionsbe-
zogenen Schutzzielerreichung sorgt der Personalmangel für ein Verfehlen der Schutzzieler-
reichung. Neben der Sicherstellung der Funktionsstärke befinden sich einsatztaktisch sowohl 
der notwendige Sicherheitstrupp als auch die Löschwasserreserve und die Sonderlöschmittel 
für den Erstangriff auf dem Tanklöschfahrzeug. 
In der Regel dauert ein Rettungsdiensteinsatz von Einsatzeröffnung über die Erstversorgung 
bis zur Übergabe am Krankenhaus und Wiederindienstnahme des Tanklöschfahrzeuges  ge-
rundet 45 bis 60 Minuten. Im Durchschnitt wird jeder RTW -X/3 zwei Mal pro Tag alarmiert. 
Weiterhin muss die Wechselwirkung zwischen den einzelnen RTW-X/3 betrachtet werden. Ein

111 
 
weiterer Grund , dieses System zu überdenken ist die Einführung der „Schnellste n Fahr-
zeugstrategie“, die dazu führt, dass RTW -X/3 alarmiert werden, obwohl freie Rettungsmittel 
mit einer zwar längeren, aber schutzzielkonformen Anfahrtszeit zur Verfügung stehen. Eine 
mögliche Optimierung dieser Problematik stellt ein First-Responder-System dar. 
 
Aktuell identifizierte Fähigkeitslücken: 
Grundschutz: 
 Die Umsetzung der 3. Funktion Drehleiter auf das HLF hat seit Beschluss des BSBP 
2016 nicht stattgefunden. Ebenso wurde die 6. Funktion auf dem HLF 1.2 nicht zuge-
setzt. Hierdurch wird grundsätzlich nicht, wie im Schutzziel beschrieben, mit 16 son-
dern mit 15 Funktionen zur Einsatzstelle gefahren. Entsprechend wird bereits plane-
risch das Schutzziel unterschritten.  
 Auf der FW 14 befinden sich derzeit lediglich acht statt zehn Funktionen für den 
Grundschutz. Hierdurch entsteht eine planerische Schutzzielunterschreitung. 
 Durch die Funktionskopplung des 04/HLF/1 mit der Sonderfunktion „Höhenrettung“ 
entstehen Schutzzielverfehlungen in Bezug auf die Funktionsstärke (vgl. Kapitel 7.7.2 
und 8.3.1). 
 Durch die hohe Frequentierung des RTW-X/3 entstehen Schutzzielverfehlungen in 
Bezug auf die Funktionsstärke (vgl. Kapitel 7.7.3 und 8.3.2). 
 Die Einsatzmittel HLF und Pulvertanklöschfahrzeug (PTLF) leisten eine Vielzahl von 
Kleineinsätzen, welche nicht die definierten Schutzziele betreffen. Durch die Abarbei-
tung dieser Einsätze reduzieren sich die Verfügbarkeiten der Fahrzeuge für zeitkriti-
sche Einsätze sowie die verfügbaren Ausbildungs - und Arbeitszeiten auf den Feuer - 
und Rettungswachen (vgl. Kapitel 8.3.4). 
Allgemeiner Optimierungsbedarf: 
 Die Einheiten der CBRN-Gefahrenabwehr sind über diverse Liegenschaften verteilt 
(FW 5, FW 8, FW 14). 
 Für den Bereich der BC-Gefahrenabwehr existiert lediglich eine rudimentäre Rückfall-
ebene. Zwei parallele Einsatzstellen können nicht bedient werden. 
 Es existiert keine gesamtkoordinierende Stelle für die Einweisung, Ausbildung und 
den Qualifikationserhalt operativer Führungsdienstfunktionen. 
 Überarbeitung des Führungsdienstmodells 
Ausbildungsbedarf: 
 Die Funktion „Fahrer*in Einsatzleitwagen (ELW)“ besitzt derzeit nicht die Qualifikation 
„Gruppenführer*in“. 
 Gemäß FwDV 7 „Atemschutz“ muss „jährlich [als Fortbildung] mindestens eine Übung 
unter Einsatzbedingungen mit dem Chemikalienschutzanzug durchgeführt werden, 
sofern kein Einsatz unter Chemikalienschutzanzug erfolgt ist. Die Übung kann im 
Rahmen der einsatzbezogenen Atemschutzübung erfolgen.“ 
Gesundheitsschutz: 
 Derzeit existieren lediglich rudimentäre Umsetzungen der Einsatzstellenhygiene.

112 
 
7.7.2 Soll-Zustand 
Tabelle 32 visualisiert in Rot den Änderungsbedarf zu den beschriebenen Ist-Funktionen. 
Tabelle 32: Soll-Funktionsbesetzung Einsatzdienst (ohne Rettungsdienst) 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Soll 
Summe Fahrzeuge 
Funktionen je Fahrzeug Standortverteilung 
  Laufbahngruppe 
  Je Fahrzeug  
Operativer Ein-
satzdienst 
FW 1  
FW 2 
FW 3 
FW 4 
FW 5 
FW 6 
FW 7 
FW 8 
FW 9 
FW 10 
FW 14 
Mole 
Leitstelle 
Direktion 
Verteilung 
  
Laufbahngruppe 1.2 
Laufbahngruppe 2.1 
Laufbahngruppe 2.2 
NFS 
ELW (A-Dienst) 1 2                         1 1  x   1  1  
ELW (B-Dienst) 3 2   1     1         1       1  x   1 1   
 
  
               
  
 
 
 
 
Disponent*in               15,5   
 15,5   * 
                  
 
 
 
 
 
HLF 12 6 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1           5 1  1 
PTLF 10 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1  1           2   1 
 
  
                     
RTB 10.2 1 3            1     3   1 
GW-H 1 4    1             4   4 
                       
* Die Anzahl der NFS wird durch die Maßnahme ORG_16 Organisationsüberprüfung Leitstelle ermittelt 
Grundschutz: 
 Zur Erreichung der Schutzziele muss ein Ausrücken mit 16 Funktionen erfolgen und 
sichergestellt werden (Maßnahme BSBP 2016). 
 Die Sonderfunktionen der Höhenrettung müssen vom 04/HLF/1 getrennt und durch 
eigene Funktionsstellen sichergestellt werden. 
 Zur Sicherstellung der zehn Funktionen in der Hilfsfrist 1 muss das PTLF 14, wie be-
reits im BSBP 2016 gefordert, in den Dienst gehen. 
 Es ist ein First-Responder-Konzept zu erstellen und umzusetzen. 
 Zur Erhöhung der Verfügbarkeiten von hilfsfristrelevanten Einsatzmitteln und Aus- 
und Fortbildungszeiten sind Möglichkeiten zu entwickeln (z. B. Ausbildungs-HLF und 
Kleineinsatzfahrzeug). 
Allgemeiner Optimierungsbedarf: 
 Die Kompetenz der CBRN-Gefahrenabwehr muss mittel- bis langfristig auf einen 
Standort zentralisiert werden um entsprechende Synergien nutzen zu können. 
 Der Bereich der BC-Gefahrenabwehr ist so aufzustellen, dass zwei Einsatzstellen pa-
rallel bearbeitet werden können. 
 Um dem Problem der einheitlichen Einweisung sowie Aus- und Fortbildung der Füh-
rungsdienstebenen zu begegnen, muss eine Stelle als Führungsdienstkoordination 
eingerichtet werden. Diese soll nicht als Dozent*in der Schule die Aus- und Fortbil-
dung durchführen, sondern Entscheidungen erarbeiten, welche relevanten Themen 
zu schulen sind und wie die Informationsverteilung optimiert werden kann. Zudem 
stimmt sie die Arbeitsabläufe mit den externen Partnern (Bezirksregierung, Polizei, 
Bundespolizei, städtische Ämter, Energieversorger, StEB etc.) ab und legt diese fest. 
Diese Planstelle ist der Abteilung 371 zuzuordnen.

113 
 
 Das Führungsdienstmodell ist zu überarbeiten. Die Maßnahme aus dem BSBP 2016 
(Indienstnahme zwei weiterer BvA) hängt von den noch offenen Fragestellungen ab. 
 Zur Verbesserung der Führungsfähigkeit müssen die Funktionen „Fahrzeugfüh-
rer*in/C-Dienst“ auf den HLF der Berufsfeuerwehr von Personal der LGr. 2.1 besetzt 
werden. 
 Für die rückwärtige Führung bei komplexen Einsatzlagen ist ein zweistufiges Füh-
rungssystem zu etablieren. Zur Erhöhung der Verfügbarkeit sowie Einhaltung der 
Schutzziele mit zeitgleicher Qualitätssteigerung muss dieses System weg von einer 
Freiwilligkeit hin zu einem vorgeplanten Rumpfstab in Rufbereitschaft entwickelt wer-
den. Sollte in einer Evaluationsphase diese erste Stufe nicht den gewünschten Erfolg 
bringen, ist ein ständiges Stabssystem zu etablieren. 
 Der Bereich der Koordination und Durchführung des Kulturgutschutzes muss aufge-
baut werden. 
Ausbildungsbedarf: 
 Die Fahrer*in-Funktion auf den ELW ist zu einer Führungsassistenz zu entwickeln. 
Hierzu muss diese (mindestens) als Gruppenführer*in ausgebildet werden. 
 Es besteht die Notwendigkeit, die Vorgabe der FwDV 7 zum Tragen eines Chemikali-
enschutzanzugs (CSA) flächendeckend einzuführen. 
 Die Qualifikation „Notfallsanitäter*in“ muss auf den entsprechenden Fahrzeugen ein-
gerichtet werden. 
Gesundheitsschutz: 
 Es besteht die Notwendigkeit, ein ganzheitliches Konzept zur Einsatzstellenhygiene 
zu erstellen und dies in den operativen Dienst einzuführen. Die zur Erfüllung des Ge-
sundheitsschutzes benötigten Materialien müssen ermittelt und beschafft werden.  
 An einer Einsatzstelle der Feuerwehr treten sowohl bei Bränden als auch bei Einsät-
zen beispielsweise mit Chemikalien Gefahrstoffe auf, gegen die sich die Feuerwehr 
mit ihrer Schutzkleidung sichern kann. Diese Gefahrstoffe setzen sich je nach Ein-
satzstelle auf der Kleidung ab oder diffundieren in das Obermaterial. Arbeitsschutz-
technische Untersuchungen der letzten 15 Jahre verdeutlichen zunehmend, dass aus 
Sicht des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei verschiedenen Einsatzstellen die 
Kleidung nach der Nutzung frühzeitig, d. h. noch an der Einsatzstelle, zu tauschen ist. 
Die Feuerwehr Köln unterhält hierfür mit Fachwäschereien entsprechende Dienstleis-
tungsverträge zur speziellen Reinigung. 
 Das System der Einsatzstellenhygiene wird seit Jahren bei der Feuerwehr Köln fort-
entwickelt, um dem erforderlichen Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen. Derzeit 
wird mit möglichst wirtschaftlichen Lösungen versucht, Kleidung schon an der Ein-
satzstelle zu tauschen. Hierzu ist es zukünftig erforderlich, leichte Ersatzkleidung zu 
beschaffen sowie die Vorhaltung von Schutzkleidung im Lager zu erhöhen. Weiterhin 
wird ein einmaliger Aufwand zur Schulung der Mitarbeitenden der Freiwilligen und 
Berufsfeuerwehr erforderlich. 
 Die entsprechenden Konzepte sind hierzu weiterzuentwickeln und umzusetzen.

114 
 
7.8 Freiwillige Feuerwehr 
! 
 Die Freiwillige Feuerwehr bildet einen integralen Bestandteil der Gefah-
renabwehr und -prävention sowie der Jugendarbeit in Köln. 
 Sie übernimmt hierbei zeitrelevante, spezialisierte und verstärkende Auf-
gaben. 
 Die steigenden Herausforderungen an die Freiwillige Feuerwehr machen 
höhere Personalqualifikationen sowie eine Erweiterung und Vereinheitli-
chung des Einsatzmaterials notwendig. 
 Hierfür sind der Erhalt und Investitionen in Einsatzmittel, Personal und Inf-
rastruktur unabdingbar. 
 Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr und die Bereitschaft zur Hilfe 
am Nächsten konkurrieren stark mit anderen  lokalen Freizeitangeboten 
und müssen im besonderen Maße gestärkt werden. 
7.8.1 Ist-Beschreibung 
7.8.1.1 Allgemein 
Die Feuerwehr Köln besteht aus einer hauptamtlichen Berufsfeuerwehr und einer ehrenamtli-
chen Freiwillige Feuerwehr. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte stellen damit eine wichtige, un-
verzichtbare Säule der kommunalen Gefahrenabwehr  dar. Die ehrenamtlichen Angehörigen 
nehmen diese Aufgabe neben ihrer beruflichen Tätigkeit war und sind in aller Regel an 365 
Tagen im Jahr rund um die Uhr verfügbar. Die Aufgabenwahrnehmung ist eine gesetzliche 
Pflichtaufgabe der Gemeinde, was die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr städtischen 
Bediensteten zu großen Teilen gleichstellt. Ausgenommen hiervon sind lediglich die arbeits-
rechtlichen Aspekte. 
Die Freiwillige Feuerwehr Köln besteht derzeit aus 27 Einheiten, die sich in 25 Löschgruppen 
mit dem Schwerpunkt Brandschutz sowie in zwei Sondereinheiten (FMD und USD) aufteilen. 
Analog zu den hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen sind diese Einheiten organisato-
risch den drei Gefahrenabschnitten des Amtes 37 (Abteilungen 371, 372 und 373) zugeordnet 
und werden von ehrenamtlichen Einheitsführenden geleitet. Disziplinarrechtlich ist gemäß ge-
setzlicher Grundlage der *die Oberbürgermeister*in verantwortlich. In Köln wurde diese  Auf-
gabe an die Leitung der Feuerwehr delegiert. 
In 25 dieser Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Köln wird darüber hinaus Nachwuchsarbeit 
in Form einer Jugendfeuerwehr geleistet. Diese führt Kinder ab einem Alter von zehn Jahren 
an das Feuerwehrwesen heran. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen setzt sich in der 
Regel aus 60  % allgemeiner Jugendarbeit und 40  % altersgerechter feuerwehrtechnischer 
Ausbildung zusammen. Die zusätzliche Ju gendfeuerwehrarbeit wird dabei von Angehörigen 
der Einsatzabteilung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr  geleistet, die diese Aufgabe mit 
allen dazugehörigen Ausbildungen und Erfordernissen zusätzlich zu ihrer eigentlichen Feuer-
wehrtätigkeit übernehmen. Für die Nachwuchsförderung bei der Berufs- und Freiwilligen Feu-
erwehr sind diese Jugendgruppen ein unverzichtbarer Bestandteil. 
Wenn in anderen Regionen des Landes oder auch bundesweit Schadensereignisse große 
Mengen an Einsatzkräften fordern , sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auch über die 
Stadtgrenzen Kölns hinaus tätig,  Solche Bereitschaftseinheiten werden zu großen Teilen 
durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige gebildet. 
Die Strukturen der heutigen Freiwilligen Feuerwehr Köln sind rein historisch gewachsen und 
basieren auf keinerlei verbindlicher Planung. Kommunalpolitisch wurden die Inhalte der Frei-
willigen Feuerwehr hinterfragt und eine nähere Betrachtung gefordert, um die zur Verfügung 
stehenden wirtschaftlichen Mittel zu begründen und eine perspektivische sowie gesicherte Fi-
nanzplanung zu ermöglichen.

115 
 
Abbildung 39 verdeutlicht die Verteilung der jeweiligen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
über das Kölner Stadtgebiet. 
 
Abbildung 39: Standortverteilung Freiwillige Feuerwehr Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln

116 
 
 
7.8.1.2 Struktur und Arbeitsweise 
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Köln besteht aktuell aus 25 Einheiten mit dem Aufgaben-
schwerpunkt der kommunalen Gefahrenabwehr in Brandbekämpfung, Technischer Hilfeleis-
tung sowie den aus dem BHKG resultierenden Aufgaben. Mit deren Wahrnehmung ergänzt 
die Freiwillige Feuerwehr die hauptamtlich vorzuhaltende Berufsfeuerwehr nach dem „SSV“-
Prinzip („schneller, spezieller und verstärkend“). 
 
In der detaillierten Betrachtung bedeutet dies: 
 
Schneller: Eintreffen am Einsatzort vor der Berufsfeuerwehr ist, wenn verfügbar, 
wahrscheinlich; dadurch Verbesserung der hauptamtlichen Schutzziel-
erreichung 
 
Spezieller: Wahrnehmung spezialisierter Fachaufgaben der kommunalen Gefah-
renabwehr sowie des erweiterten Katastrophenschutzes im Land NRW 
 
Verstärkend: Ergänzung oder Ersatz für Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr bei Punkt- 
oder Flächenlagen sowie Steigerung der Durchhaltefähigkeit bei länger 
andauernden Einsatzlagen 
Zwei weitere Einheiten sind auf spezielle, für die kommunale und landesweite Gefahrenab-
wehr (Landeskonzept „Vorgeplante überörtliche Hilfe“) notwendige Sonderaufgaben speziali-
siert. Dies sind der FMD und der USD. Diese 27 Einheiten bilden den aktuellen Kern der Frei-
willigen Feuerwehr Köln in der kommunalen Gefahrenabwehr. 
Darüber hinaus verfügt die Freiwillige Feuerwehr Köln aktuell über eine musiktreibende Einheit 
und eine Jugendfeuerwehr, welche als eigener Organisationsstrang betrachtet wird. Die Inbe-
triebnahme einer Kinderfeuerwehr als weiteren Organisationsstrang ist zum Zeitpunkt der Er-
stellung in einem Pilotbetrieb gestartet. Der Wirkbetrieb ist für 2023 vorgeplant. 
Das BHKG NRW gibt verschiedene Mitgliedschaftsformen für die Freiwilligen Feuerwehren im 
Land NRW vor, welche sich in der folgenden Darstellung wiederfinden: 
1. Einsatzabteilung 
2. Unterstützungsabteilung 
3. Ehrenabteilung 
4. Jugendfeuerwehr 
5. Kinderfeuerwehr 
6. Feuerwehrmusik 
Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Köln sind alle genannten Mitgliedschaftsformen vorge-
sehen und möglich. Der or ganisatorische Zusammenschluss der Mitgliedschaftsformen wird 
auf der Ebene der Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr gebündelt. Oberhalb dieser Or-
ganisationsebene gibt es keine weitere personalführende, ehrenamtliche Struktur.

117 
 
 
Abbildung 40: Schaubild Struktur Freiwillige Feuerwehr Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Aufgabenwahrnehmung 
Die Brandschutzeinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Köln werden je nach personeller und 
materieller Leistungsfähigkeit mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Als Orientierung für per-
sonelle Ausstattung einer Einheit liegen die taktischen Sollwerte der ehemaligen Katastro-
phenschutzplanung zu Grunde. Hierbei werden kleine Einheiten mit 27 und große Einhei ten 
mit 36 Helfenden definiert. Eine konkrete Ableitung auf Aufgaben und Bedürfnisse einer mo-
dernen, zukunftsfähigen Freiwilligen Feuerwehr Köln besteht nicht. 
Primär nehmen alle Brandschutzeinheiten Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten wahr. Die 
limitierenden Rahmenparameter, welche die Unterschiede zwischen den Gruppen ausma-
chen, liegen schwerpunktmäßig in der technischen Ausstattung und dem vorhandenen Perso-
nal. 
Ergänzend kommen Spezialisierungen hinzu, welche mit erweiterter technischer Ausstattung 
und Qualifizierung verbunden sind. Eine Abhängigkeit zwischen der Aufgabenzuweisung und 
der aktuellen Leistungsstärke besteht nicht. 
Die meisten Einheiten besetzen im Bedarfsfall Feuer - und Rettungswachen der Berufsfeuer-
wehr zur Aufrechterhaltung des Grundschutzes, wenn das hauptamtliche Personal längerfris-
tig an einer Einsatzstelle gebunden ist. Je nach technischer Ausstattung besteht hier ein star-
kes Leistungsgefälle zu der eigentlichen hauptamtlichen Komponente. Insbesondere für Eins-
ätze der Technischen Hilfeleistung besteht mit den Mitteln der ehrenamtlichen Komponenten 
kaum Handlungsfähigkeit.  
Im Falle von Flächenlagen (z.  B. Sturm oder Starkregenereignisse) werden alle Einheiten 
gleichzeitig eingesetzt. Die hierbei freigesetzten hohen ehrenamtlichen Per sonalpotentiale 
können durch die sehr geringe Vorhaltung an technischer Ausstattung nicht gedeckt werden. 
Dies bedeutet beispielsweise, dass an sturm- oder wasserbedingten Einsatzstellen Fahrzeuge 
mit neun Personen ankommen und nur eine aktiv arbeiten kann.

118 
 
Zur Wahrnehmung aller genannten Aufgaben steht jeder Brandschutzeinheit ein kommunales, 
wasserführendes Erstangriffsfahrzeug zur Verfügung. Im Rahmen der politisch verabschiede-
ten Vereinheitlichung des Fahrzeugparks werden hier in den kommenden Jahren, analog zur 
Berufsfeuerwehr, ausschließlich Fahrzeuge vom Typ HLF eingesetzt. Damit werden die ge-
nannten Problemfelder der unterschiedlichen technischen Ausstattung und damit der Hand-
lungsfähigkeit zwischen haupt- und ehrenamtlichem Potential in Teilen ausgeglichen. 
Weiterhin verfügen 13 Einheiten auf Grundlage der aktuellen Ausstattung über ein zweites 
kommunales Löschfahrzeug. Dieses ergänzt die beschriebene Aufgabenwahrnehmung spezi-
ell im Bereich der Brandeinsätze, sichert die Arbeit der Jugendfeuerwehr und macht in gerin-
gem Umfang spezialisierte Fähigkeiten (Starkregenfähigkeit und Geländegängigkeit) möglich.  
Zur Wahrnehmung von Katastrophenschutzaufgaben stellen Bund und Länder technische 
Ausstattungen in Form von Material und Fahrzeugen zur Verfügung. Durch die Freiwillige Feu-
erwehr wird ein Großteil dieser Aufgaben abgebildet und somit die dauerhafte Einsatzbereit-
schaft für das Land NRW sichergestellt. 
Die hierzu verwendeten Materialien sind nicht Teil der kommunalen Gefahrenabwehrplanung 
und werden daher nicht weiter betrachtet. 
7.8.2 Soll-Zustand 
7.8.2.1 Aufgabendefinition 
Alle aktuell 25 Brandschutzeinheiten werden auf Basis einer einheitlichen technischen Aus-
stattung mit Grundaufgabengebieten betraut, welche sich wie folgt darstellen: 
 Brandbekämpfung 
 Technische Hilfeleistung 
 ABC-Gefahrenabwehr 
 Erstversorgung von Verletzten 
 Wachbesetzung 
 Flächenlagen 
Mit dieser vereinheitlichten Aufgabenzuweisung in Kombination mit gleicher technischer Aus-
stattung wird eine Redundanz ohne Leistungsverluste zwischen den Einheiten möglich. 
 
Wachbesetzung 
Eine Wachbesetzung definiert sich durch eine Alarmierung einer ehrenamtlichen Einheit, die 
bei Einsatz der Berufsfeuerwehr die Feuer- und Rettungswache besetzt, um die Grundsiche-
rung des Wachbezirks sicherzustellen. Während der Wach besetzung arbeiten die Kräfte alle 
anfallenden Einsätze im Wachbezirk analog zur Berufsfeuerwehr ab. Die Besetzung der Funk-
tionen auf der Drehleiter (DLK) werden nicht durch ehrenamtliche Einsatzkräfte wahrgenom-
men werden. 
 
Abbildung 41: Schaubild Standardlöschzug Berufsfeuerwehr Köln 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die Wachbesetzung wird durch das Einsatzstichwort in zwei Größen unterteilt. Bei einer Alar-
mierung zu „Wachbesetzung klein“ ersetzen festgelegte Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
Standard Löschzug Berufsfeuerwehr
HLF DLK PTLF 10 Funktionen

119 
 
das HLF der Berufsfeuerwehr mit einer Personalstärke von 1/5/ 625 und dem Löschfahrzeug 
aus erster Reihe der Löschgruppe. 
 
Abbildung 42: Schaubild Wachbesetzung klein 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Bei einer Alarmierung „Wachbesetzung groß“ be- und ersetzen die Ehrenamtlichen die kom-
plette hauptamtliche Wachbesatzung des Löschzuges mit einer Mindeststärke von 1/8/9 sowie 
zwei wasserführenden Löschfahrzeugen und einem Mannschaftstransportfahrzeug  (MTF). 
Eine Drehleiter kann nicht durch das Ehrenamt kompensiert werden. Diese und entsprechend 
zum Betrieb ausgebildetes Personal werden derzeit lediglich im Hauptamt vorgehalten. 
 
Abbildung 43: Schaubild Wachbesetzung groß 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die Aufgabe „Wachbesetzung groß“ kann von jeder Einheit übernommen werden, wenn diese 
über entsprechendes Personal und Ausrüstung verfügt. Anderenfalls wird eine zweite Einheit 
zur Unterstützung oder Übernahme der „Wachbesetzung groß“ alarmiert. Die verwaisten Son-
derfahrzeuge der Berufsfeuerwehr werden nicht besetzt. Die Besetzung  einer FW durch die 
Freiwillige Feuerwehr stellt nicht den gleichen einsatztaktischen Wert dar, reicht jedoch aus, 
um den Grundschutz sicherstellen zu können. 
Eine Alarmierung zur Wachbesetzung erfolgt 
 bei einer Einsatzdauer der hauptamtlichen Kräfte von mehr als zwei Stunden (Bom-
benfund oder Großfeuer), 
 bei Großalarmen (Einsatzstichwort „Feu4+“), 
 auf Weisung des*der diensthabenden OvA oder der Lagedienstführung, 
 bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben des HLF der Berufsfeuerwehr (Höhenrettung 
im längeren Einsatz), 
 bei längeren Einsätzen mit planbaren Ablöseszenarien (Ablösung von Kräften an grö-
ßerer Einsatzstelle), 
 bei planbaren Großveranstaltungen (Silvesterunterstützung auf der Wache) sowie 
 bei Übungen der hauptamtlichen Kräfte, die länger als zwei Stunden dauern und bei 
denen das HLF außer Dienst genommen wird bzw. nur mit erheblichen Verzögerungen 
ausrückt. 
Darüber hinaus können Wachbesetzungen auch geplant stattfinden, damit die ehrenamtlichen 
Kräfte den Wachalltag kennenlernen und Einsatzerfahrung sammeln können. 
  
                                                
25 Bedeutung: Gruppenführer / Mannschaft / Summe der Einsatzkräfte 
Ehrenamt HLF 6 Funktionen
Wachbesetzung klein
Hauptamt DLK PTLF 4 Funktionen
Ehrenamt (H)LF wasserführ. LF MTF > 10 
Funktionen
Wachbesetzung groß
Hauptamt 0 Funktionen

120 
 
Flächenlage 
Alle Einheiten unterstützen die hauptamtlichen Kräfte bei Flächenlagen mit ihrem speziell auf 
die Einsatzform abgestimmten Equipment . Eine Untersuchung der Flächenlage vom 
23./24.02.2017 mit 763 Einsätzen und einer durchschnittlichen Einsatzdauer von einer Stunde 
zeigt die gemeinsam erfolgte Abarbeitung durch die Berufs- und Freiwillige Feuerwehr im Ver-
gleich zu einer theoretischen alleinigen Abarbeitung. Dabei wurden die Einsätze ohne Priori-
sierung und die nur mit HLF abgearbeiteten Einsätze betrachtet. Es handelt sich um reine 
Einsatzzahlen über Stichworte. 
Tabelle 33: Betrachtung Flächenlage 2017 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Berufsfeuerwehr und Frei-
willige Feuerwehr 
Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr 
50 Einsatzmittel 12 Einsatzmittel 42 Einsatzmittel 
Ø 18,75 min Wartezeit 
Ø 15 Einsätze/Einsatzmittel 
15 Stunden gebunden 
Ø 75 min Wartezeit 
Ø 63 Einsätze/Einsatzmittel 
2,5 Tage gebunden 
Ø 23 min Wartezeit 
Ø 18 Einsätze/Einsatzmittel 
18 Stunden gebunden 
- Belastung für Ehrenamt 
und Hauptamt vertretbar 
- Wartezeiten optimiert 
- Grundschutzvorhaltung 
im kritischen Bereich 
- Belastung Personal sehr 
hoch 
- Dienstplananpassung 
notwendig 
- Wartezeiten sehr lang 
- Intensität Schäden mög-
licherweise höher 
- Negativsteigerung für Be-
völkerung um 400 % 
- Belastung für Ehrenamt 
vertretbar 
- Wartezeiten noch akzep-
tabel 
- Negativsteigerung für Be-
völkerung um 22 % 
- Grundschutzvorhaltung 
sichergestellt 
Das Starkregenereignis im Sommer 2021 bestätigt das in Tabelle 33 dargelegte Bild. Hier 
wurden diejenigen Stunden erfasst, die im Rahmen dieses Ereignisses sowohl im Haupt - als 
auch im Ehrenamt entstanden sind. Tabelle  34 verdeutlicht das Arbeitsaufkommen, welches 
bei der Feuerwehr Köln aufgrund des Unwetterereignisses entstanden ist. Dargestellt sind die 
Stunden, die über den täglichen Funktionsbesetzungsplan von verschiedenen Personen ge-
leistet wurden. 
Tabelle 34: Stundenübersicht Unwetterereignis „Bernd“ 
Quelle: Feuerwehr Köln 
 Absolut erfasste Stunden Relativ zur Gesamtheit 
Hauptamt (inkl. Verwaltung) 3.636,18 19,78 % 
Ehrenamt 14.745,82 80,22 % 
Summe 18.382,00 100,00 % 
Ausgehend von einer Jahresarbeitsleistung von 1.680 Stunden/Jahr26 wurde in diesem kurzen 
Zeitraum des Unwetterereignisses allein durch die Freiwillige Feuerwehr eine Arbeitsleistung 
von ca. 8,78 VZÄ erbracht. 
                                                
26 Quelle: Stadt Köln, Amt 11 – Durchschnittliche Personalkosten je Besoldungs- und Entgeltgruppe für 
2021

121 
 
Ergänzung der Grundaufgaben 
Im Rahmen von Ergänzungsstufen (ES) werden Einheiten mit spezialisierten oder technisch  
bzw. organisatorisch aufwendigen Aufgabenwahrnehmungen betraut, die durch die Berufsfeu-
erwehr aufgrund des Personalaufwandes und/oder der geringen Einsatzhäufigkeit nicht wirt-
schaftlich erbracht werden können. In den meisten Fällen sind diese Aufgaben mit einem er-
höhten Qualifizierungsprofil und umfangreichen , regelhaften Übungsanforderungen verbun-
den. 
Grundlegend werden ES hierbei in zwei Kategorien aufgeteilt: zum einen in Aufgaben, die mit 
den vorhandenen Mitteln und Materialien ausgeführt werden können, und zum anderen in Auf-
gaben, welche einer Zusatzausstattung und/oder eines zusätzlichen Fahrzeugs bedürfen. 
Alle ES resultieren aus einem zu Grunde liegenden Fähigkeitsmanagement, welches sowohl 
die Notwendigkeit und Zielsetzung als auch alle damit verbundenen organisatorischen, finan-
ziellen und strukturellen Aufwände beschreibt. Das Fähigkeitsmanagement versetzt die Feu-
erwehr Köln in die Lage, auf technische Entwicklungen und strukturellen Wandel zu reagieren. 
Bestehende Fähigkeiten können dauerhaft überwacht und angepasst werden. Neue Fähigkei-
ten können problemlos über die zu Grunde liegende Matrix eingeführt, erprobt und in den 
Wirkbetrieb integriert werden. Somit ist die innovative und zukunftsorientierte Entwicklung der 
Freiwilligen Feuerwehr neben den bestehenden Grundaufgaben sichergestellt. Feuerwehr-in-
terne und -externe Schnittstellen zu Forschung und Entwicklung können an die ehrenamtliche 
Aufgabenwahrnehmung adaptiert werden und bilden ein Standbein für die Attraktivität der eh-
renamtlichen Feuerwehraufgabe in Konkurrenz zu einem breiten Freizeitangebot einer Groß-
stadt. 
Tabelle 35: Übersicht aller Aufgaben mit Kategorisierung 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Ergänzungsstufen Grundaufgabe ES 1 ES 2 
Betrieb kommunaler Messfahrzeuge 
 
x 
 
KatS: Betrieb von ABC -Erkundungskraftwagen ge-
mäß Messkonzept Bund/Land inklusive Ü-Messen 
  
x 
Betrieb geländegängiger Erkundungsmotorräder  x 
 
x 
Betrieb Multikopter 
 
x 
 
Personenortung Land 
 
x 
 
Personenortung Wasseroberflächen 
 
x 
 
Personenortung stehende Gewässer 
 
x 
 
KatS: ATF-Betrieb gemäß Bundes-/Landesvorgaben 
  
x 
ABC-Fachberatung 
 
x 
 
Führungsassistenz ELW 1 x 
  
Führungsdienst FF x 
  
Fernmeldebetriebsstelle x 
  
Feldkabelbau x 
  
Analogfunk x 
  
Einsatzstellenkommunikation x 
  
Mobile Netzwerktechnik x

122 
 
Mobile Datenverarbeitung x 
  
Adaption und Schnittstelle von Datenquellen x 
  
Digitale Lagedarstellung x 
  
Einsatzdokumentation x 
  
Betrieb ELW Typ III 
  
X 
KatS: Betrieb ELW Typ II gemäß Landeskonzept 
NRW 
  
X 
Mobile Führungsunterstützung x 
  
KatS: Aufbau und Inbetriebnahme einer Dekontami-
nationsstelle für Verletzte gemäß Bundeskonzept 
  
X 
Ü-Dekon gemäß Landeskonzept 
  
X 
Personelle und materielle Ergänzung zum Betrieb ei-
ner Dekontaminationsstelle für Verletzte  
 
x 
 
KatS: Aufbau und Inbetriebnahme einer Personende-
kontaminationsstelle gemäß Bundeskonzept 
  
X 
Aufbau und Inbetriebnahme einer Personendekonta-
minationsstelle gemäß kommunaler  Gefahrenab-
wehrplanung 
  
X 
KatS: Aufbau und Inbetriebnahme eines Kontamina-
tionsnachweisplatzes A gemäß Bundeskonzept 
  
x 
Aufbau und Inbetriebnahme eines Kontaminations-
nachweisplatzes A gemäß kommunaler Gefahrenab-
wehrplanung 
  
x 
Einsatzstellenverpflegung 
  
x 
Schaum 
 
x 
 
Flächenlage 
 
x 
 
Pumpen 
 
x 
 
Trinkwasserverteilungssysteme 
  
x 
LWV über lange Wegstrecken 
 
x 
 
LWV im Gelände 
 
x 
 
Betrieb großvolumiger Förderstrecken 
 
x 
 
Brandbekämpfung in Flutbereichen 
  
x 
LUF (im Auftrag Amt 69) 
 
x 
 
Belüftung mittels maschineller Lüfter in größerer An-
zahl 
 
x 
 
Technische Hilfeleistung in Flutbereichen 
  
x 
Technische Hilfe im Gelände 
  
x 
Rettung von Verschütteten 
  
x 
Einsatzstellenbeleuchtung bis 100 m2 
 
x 
 
Einsatzstellenbeleuchtung über 100 m2 
 
x

123 
 
Schadwasserrückhaltung 
  
x 
ABC-Ergänzung Personal x 
  
Behandlungsplatz gemäß Landeskonzept 
 
x 
 
Ü-MANV 
 
x 
 
Kulturgutschutz  x  
 
7.8.2.2 Ausstattung 
Beschreibung 1. Reihe 
Bei den Löschfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr (Erstfahrzeuge) handelt es sich im aktu-
ellen Bestand um Löschfahrzeuge der Fahrzeugkategorie „HLF“, „LF 8/6“ bzw. „LF 10“. Ein-
zelne Löschgruppen verfügen über Tanklöschfahrzeuge des Typs „TLF 16/25“. Wie im Ehren-
amtskonzept beschrieben, wurde der Fahrzeugpark der Freiwilligen Feuerwehr in die Verein-
heitlichung des Bestandes aller Ersteinsatzlöschfahrzeuge innerhalb der gesamten Feuerwehr 
Köln integriert. Im Jahr 2022 werden die ersten HLF an die Freiwillige Feuerwehr übergeben. 
Weitere Fahrzeuge folgen mit den beschriebenen Prozessen. Damit ist/wird ein einheitlicher 
Ausstattungsstandard über das gesamte Stadtgebiet gewährleistet, welcher keine wach- oder 
löschgruppenspezifischen Einzellösungen mehr beinhaltet. Durch die auf die städtischen Ver-
hältnisse einer Großstadt optimierten Außenabmessungen des einheitlichen Löschfahrzeuges 
(Fahrzeuglänge: maximal acht Meter) wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge auch ohne bau-
liche Veränderungen in die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr passen. 
Ergänzend zur bestehenden Planung für die 25 Brandschutzeinheiten wird ein zusätzliches 
Fahrzeug dieses Typs für den USD benötigt. 
Durch die Beschaffung einheitlicher Löschfahrzeuge mit identischem einsatztaktischem Wert 
und technischer Ausstattung ergeben sich erhebliche taktische, technische und wirtschaftliche 
Synergieeffekte. Zusätzlich werden Einsparungen bei den Aufwendungen für Beschaffung, 
Reparatur und Wartung sowie Ausbildung erreicht. Alle einheitlichen Löschfahrzeuge werden 
für eine Fahrzeugnutzungsdauer von 20 Jahren beschafft. 
Bei der Freiwilligen Feuerwehr werden aktuell drei Reservelöschfahrzeuge vorgehalten. Die 
Anzahl der Reservelöschfahrzeuge ist ausreichend, um Fahrzeugausfälle hinlänglich kompen-
sieren zu können. 
Zusätzlich zum einheit lichen Löschfahrzeug der Feuerwehr Köln erhalten die Einheiten der 
Freiwilligen Feuerwehr ein MTF. Dieses dient zum Personaltransport und wird vorrangig für 
die Jugendarbeit innerhalb der Löschgruppen eingesetzt. 
Tabelle 36: 1. Reihe Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Art Bestand Anzahl Ist Art Bedarf Anzahl Soll 
HLF 10 HLF einheitlich 11 
„LF 8/6“  6 HLF einheitlich 6 
„LF 10“  10 HLF einheitlich 10 
„TLF 16/25“ 3 HLF einheitlich 3 
MTF 25 MTF 28

124 
 
Es werden drei Reservefahrzeuge vorgehalten, um den Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuer-
wehr aufrechterhalten zu können. 
 
Beschreibung 2. Reihe 
Die Zweitfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr werden im Wesentlichen nach den SSV-Para-
metern „spezieller“ und „verstärkend“ konzipiert. 
 Spezieller: Die Fahrzeuge der zweiten Reihe werden schwerpunktmäßig für die Erfül-
lung notwendiger ES-Fähigkeiten ausgestattet und beschafft. Zusätzlich werden sie 
zum größten Teil für Grundaufgaben im Bereich Brandschutz ausgerüstet sein. 
 Verstärkend: Die Fahrzeuge werden zum Personal - und Materialtransport für die 
Wachbesetzung und die Verstärkung bei Punkt - und Flächenlagen eingesetzt.  
Die Fahrzeuge werden zusätzlich nach den Erfordernissen für Flächenlagen ausge-
stattet. 
Die Einsatzspektren der Freiwilligen Feuerwehr Köln lassen erwarten, dass auch weiterhin 
leistungsfähige Fahrzeuge als Zweitfahrzeuge benötigt werden. Dies gilt insbesondere für die 
immer häufiger und intensiver auftretenden Wetterereignisse, welche in kurzer Zeit eine hohe 
Anzahl von Einsatzfahrzeugen mit speziellen Ausstattungsmerkmalen notwendig machen. Die 
im Jahr 2021 bewältigten Unwetterereignisse bestätigen dies. 
Parallel dienen die Fahrzeuge der zweiten Reihe der Jugendfeuerwehr als Basisfahrzeug und 
machen somit eine attraktive Jugendarbeit möglich. Die im parallelen Alarmierungsfall entste-
henden zeitlichen Verzögerungen beim Ausrücken der Einheit werden durch diese Konstella-
tion erheblich verbessert. 
Alle Brandschutzeinheiten erhalten ein Zweitfahrzeug zur Abdeckung der Grundaufgaben. In 
Anlehnung an die Vereinheitlichungen des Fahrzeugparks werden bevorzugt die Fahrzeugty-
pen Löschgruppenfahrzeug-Logistik (LF-Logistik) und Löschgruppenfahrzeug-Katastrophen-
schutz (LF-KatS) beschafft. 
Speziell die LF-Logistik stellen eine Kombination aus einem LF und einem GW-Logistik dar 
und sind zur Durchführung eines Brandeinsatzes sowie kleiner technischer Hilfeleistungen ge-
eignet. Die Fahrzeuge sind geländegängig und verfügen über eine Gruppenkabine, eine feu-
erwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, einen Löschwassertank, eine Feuerwehrpumpe 
sowie eine vierteilige Steckleiter. Optional kann der Freiraum im hinteren Teil der Fahrzeuge 
mit Zusatzbeladungen versehen werden, wie zum Beispiel „Technische Hilfe“, „Schlauch“ oder 
„Wasser“. Die Fahrzeuge sind mit einer Ladebordwand zur Be- und Entladung ausgestattet. 
Mit diesem Fahrzeug können vielfältige, für den Einsatzdienst der Feuerwehr relevante Auf-
gaben erfüllt werden. Die Ausstattung für die ES lässt sich über eine Rollwagenlösung in die 
Fahrzeuge integrieren. Zusätzlich können die Fahrzeuge hierdurch unter wirtschaftlichen As-
pekten an neue Gegebenheiten und Anforderungen im Einsatzdienst der Feuerwehr Köln kos-
tengünstig angepasst werden. 
Diejenigen Einheiten, die Aufgaben ohne Logistikbedarf wahrnehmen, erhalten ein „LF 20 
KatS“. Dieses Fahrzeug erfüllt alle für die Grundaufgabenerfüllung relevanten technischen An-
forderungen und kann auch auf unbefestigten Flächen zum Einsatz kommen. 
Die Vielfältigkeit der speziellen Anford erungsprofile für Einsätze zur Wald - und Vegetations-
brandbekämpfung sowie zur Brandbekämpfung in bei Starkregen überfluteten Bereichen oder 
in Verbindung mit großem Logistikbedarf (Transportvolumen) macht eine Erweiterung des 
Fahrzeugparks der zweiten Reihe notwendig.

125 
 
Um technische Ausfälle kompensieren und die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr auf 
einem steten Niveau halten zu können, wird für die zweite Reihe ein LF-Logistik als technische 
Ausfallreserve vorgehalten. Der Aufbau dieses Fahrzeugs ist technisch so auszustatten, dass 
es den Anforderungen der LF-Logistik als Rüstwagen-Ersatz erfüllt. 
Durch die Reduzierung des Fahrzeugfuhrparks auf vier Fahrzeugtypen in der zweiten Reihe 
sind finanzielle Vorteile im Zuge der Beschaffung, Instandhaltun g sowie Wartung der Fahr-
zeuge zu erwarten. Zusätzlich wird durch die Vereinheitlichung die Möglichkeit eingeräumt, die 
Fahrzeuge auf Basis der jeweiligen Ansprüche zu verlagern, ohne einen anderen Einsatzwert 
kompensieren zu müssen. 
Regulative Parameter vo n dynamischen Prozessen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hier 
steht ein verfügbarer Stellplatz im Fokus der Betrachtung. 
Tabelle 37: 2. Reihe Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Art Bestand Anzahl Ist Art Bedarf Anzahl Soll 
LF16TS 6 (außer Dienst) „LF 20 KatS“ 6 (im Dienst) 
1x RW 1 
1x GW FMD 
1x GW Lüften 
6x SW 2000 
9 LF-Logistik 9 (in Beschaffung) 
MLF 1 LF-Logistik 1 
TSF-W 5 LF-Logistik 5 
RW 1 2 Rüstwagen 2 
NEU 0 Wald- und Vegetationsbrand 4 
NEU 0 Hochwasser/Starkregen 4 
Beschreibung 3. Reihe 
Die Feuerwehr Köln muss auch Aufgaben  im Katastrophenschutz erfüllen, welche ihr durch 
übergeordnete Behörden von Bund und Ländern übertragen wurden. Für die Durchführung 
werden von den Auftraggebenden die benötigten technischen Ausstattungen und Fahrzeuge 
bereitgestellt. Entsprechende Finanzmittel können regelmäßig für den Betrieb und die Unter-
haltung abgerufen werden. 
Diese Ausstattung ist nicht Teil der kommunalen Gefahrenabwehrplanung. Eine Nutzung für 
kommunale Aufgabenerfüllung wird in einem beschriebenen Maß geduldet, obliegt aber der 
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden. 
In der Vergangenheit wurde diese Ausstattung in großen Teilen auch zur Erfüllung städtischer 
Konzepte genutzt. In den letzten Jahren wurde durch die Aufsichtsbehörden altersbedingt viel 
Ausstattungsmaterial aufgrund von Mängeln außer Dienst genommen. Durch die Außerdienst-
stellung entstand bei der Feuerwehr Köln ein zusätzlicher Beschaffungsbedarf zur Sicherstel-
lung der städtischen Konzepte.

126 
 
Tabelle 38: 3. Reihe Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Art Bestand Anzahl Ist Art Bedarf Anzahl Soll 
LF 20 KatS 2 Ersatz durch Bund Externe Vorgabe 
LF 20 KatS 2 Ersatz durch Land Externe Vorgabe 
ABC-Erkunder ATF 2 Ersatz durch Bund Externe Vorgabe 
ABC-Erkunder  2 Ersatz durch Land Externe Vorgabe 
GW ATF 1 Ersatz durch Bund Externe Vorgabe 
GW-Logistik 2 1 Ersatz durch Land Externe Vorgabe 
Anhang 11h „Strategiekonformität“ verdeutlicht die Übereinstimmung der aktuellen Sonderauf-
gaben mit der strategischen Ausrichtung „Multirollenfähigkeit“ (LF-Logistik). 
 
7.8.2.3 Personalstärken 
Regularien 
Die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen neben der materiellen auch über eine den 
Grundaufgaben und ES angepasste personelle Ausstattung. 
Grundlagen der Bemessung: 
 Das in der Freiwilligen Feuerwehr vorgehaltene Personal steht für die kommunale und 
ortsübergreifende Gefahrenabwehr zur Verfügung. Kernkriterien für die Mitglieder der 
Einsatzabteilungen sind: 
o ehrenamtlich 
o vollumfänglich einsatztauglich 
o hoch verfügbar 
 Hauptamtlich in BOS tätiges Personal, welches gleichzeitig ehrenamtlich in der Frei-
willigen Feuerwehr tätig ist, darf gemäß § 5 Verordnung über das Ehrenamt in den 
Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF NRW) nicht auf die Min-
deststärke angerechnet werden. Diese Mitglieder stärken das Personalgerüst einer 
Einheit im Rahmen ihrer Verfügbarkeit, die rechnerisch unter Einhaltung aller gesetzli-
chen Vorgaben des Arbeits - und Gesundheitsschutzes bei einem Viertel (ca. 90 Ka-
lendertage) eines Jahres liegt. Im Katastrophenfall sind sie ihrem Dienstherrn verpflich-
tet und stehen nicht zur Verfügung. 
 Weiterhin gibt es verschiedene Parameter, welche dazu führen, dass aktives Personal 
zeitlich befristet oder dauerhaft nicht vollum fänglich für die Einsatzteilnahme zur Ver-
fügung steht. Im Einzelnen sind dies: 
o Doppelte Mitgliedschaft gemäß § 3 VOFF NRW 
o Beurlaubung oder Freistellung gemäß § 15 VOFF NRW 
o Aufgrund der hierzu bestehenden Regeln und Vorgaben sind auch diese Per-
sonen nicht auf die Mindeststärke anzurechnen. Durch vorübergehende oder 
dauerhafte Untauglichkeit Einzelner für die Teilnahme am Einsatzdienst ent-
steht eine Schwächung der Leistungsfähigkeit von Einheiten. Das davon be-
troffene Personal darf im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten noch am Ein-
satz teilnehmen. In der Bedarfsbemessung einer Einheit werden diese Mitglie-
der den o. g. gesetzlich nicht berücksichtigen Personengruppen gleichgestellt. 
 Für die Aufgabenwahrnehmung im Katastrophenschutz ist eine rein ehrenamtliche Per-
sonalabdeckung gesetzlich gefordert und notwendig.

127 
 
 Der Personalfaktor zur Berechnung der ehrenamtlichen Mindeststärke beträgt 3. 
 Zur Bemessung kritischer Funktionen wird der Faktor 5  herangezogen. Als Beispiel 
wird der*die Fahrer*in eines Löschfahrzeuges genannt, welche*r über eine Fahrerlaub-
nis der Klasse C/CE verfügen muss. 
Die Festlegung einer konsistenten und für alle Einheiten gültigen Personalobergrenze im Eh-
renamt ist nicht möglich. Die personelle Obergrenze einer Einheit richtet sich nach vielseitigen 
und örtlich unterschiedlichen Faktoren. Neben der Gebäudegröße und Ausstattung sind hier-
bei auch arbeitsschutzrechtliche Parameter relevant. 
 
Einsatzabteilung 
Zur Wahrnehmung der beschriebenen Grundaufgaben verfügt jede Brandschutzeinheit über 
eine definierte Mindeststärke von 35 rein ehrenamtlichen Mitgliedern. 
Diese Mindeststärke erhöht sich im Falle einer Aufgabenzuweisung der ES 2 um neun Mitglie-
der, bei der Zuweisung von zwei Aufgaben dieser Kategorie um 18 Mitglieder. 
Dementsprechend sind Mindeststärken von 35, 44 oder 53 Mitgliedern möglich. Für die Zu-
weisung einer Aufgabe gemäß ES 1 erhält die Einheit keine personelle Erweiterung. Da die 
Wahrnehmung von Aufgaben, welche vom Regelbetrieb abweichen, immer auch eine Heraus-
forderung darstellt, garantiert dies für die Freiwillige Feuerwehr auch ein hohes Maß an Attrak-
tivität. Mit der ES 1 wird somit jeder Einheit die Möglichkeit geboten, Herausforderungen an-
zunehmen. 
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend werden die dargestellten Personengruppen mit ein-
geschränktem Potential nicht in der Stärke der Einheiten berücksichtigt. Um organisatorische 
Steuerungsfähigkeit gegenüber diesen Personengruppen zu erhalten und deren A usstattung 
und Qualifizierung zu sichern, wird jeder Einheit ein Personaldepot von neun Personen zu 
deren Eingliederung zugeordnet. Dies ermöglicht zudem eine valide Ausstattungs- und Orga-
nisationsplanung. 
Die beiden Sondereinheiten FMD und USD unterliegen aktuell einem Reformprozess mit der 
Zielsetzung, diese Einheiten den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und in eine moderne und 
ansprechende Mitgliedschaftsvariante der Freiwilligen Feuerwehr zu überführen. Hierbei wer-
den gleichzeitig die für die Brandschutzeinheiten zu Grunde liegenden, bedarfsorientierten Be-
messungsparameter berücksichtigt. Beide Einheiten sind in ihrer Aufgabenwahrnehmung spe-
zialisiert und ergänzen die haupt- und ehrenamtliche Vorhaltung für die kommunale Gefahren-
abwehr sowie für bestehende Bundes- und Landeskonzepte. 
In der Folge führt das spezielle Fachwissen zu einer nicht durch Brandschutzeinheiten abzu-
deckenden Redundanz innerhalb der Gruppen, woraus sich erhöhte personelle Bedarfe ablei-
ten. 
Tabelle 39: Soll-Mindeststärke Ehrenamt 
Quelle: Feuerwehr Köln 
GAB Löschgruppe Grundaufgabe EM 1 EM 2 Personaldepot 
I Brück 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Dellbrück 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Dünnwald 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Flittard 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Holweide 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Kalk 35 0 0 oder 9 oder 18 9

128 
 
I Strunden 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
I Umweltschutzdienst 93 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Esch 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Fühlingen 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Langel-Rheinkassel 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Longerich 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Lövenich 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Merkenich 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Roggendorf 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Widdersdorf 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
II Worringen 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Fernmeldedienst 91 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Eil 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Ensen Westhoven 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Heumar 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Libur 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Porz-Langel 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Rodenkirchen 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Urbach 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Wahn Wahnheide 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
III Zündorf 35 0 0 oder 9 oder 18 9 
 Gesamt 1.059 0 19827 243 
 Planerischer Bedarf 1.257  
 Organisatorischer Bedarf 1.500 
 
Unterstützungsabteilung 
Die Unterstützungsabteilung ermöglicht es Menschen, sich außerhalb des Einsatzdienstes eh-
renamtlich in der Feuerwehr engagieren zu können. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in § 9 
Abs. 2 BHKG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 VOFF NRW. Eine genaue Ausgestaltung dieser Abteilung 
nimmt § 10 Abs. 1 VOFF NRW vor. Es können hier definierte oder sonstige anfallende Aufga-
ben nach Festlegung durch die Leitung der Feuerwehr wahrgenommen werden. 
Die Unterstützungsabteilung wird in die örtliche Führungsebene integriert. In Abhängigkeit zur 
örtlichen Struktur werden Unterstützungsabteilungen für den Bereich der Kinder- und Jugend-
feuerwehr sowie der Einsatzabteilung eingerichtet.  
Ebenfalls können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung und 
Unterstützung der Feuerwehr (Fachberatung) für die Bereiche CBRN, Medizin und Seelsorge 
aufgenommen werden. Aufnahme und Dienstpflichten werden von der Leitung Feuerwehr im 
Einzelfall festgelegt. 
Die Mitglieder der Unterstützungsabteilung sollen das Personal der Einsatzabteilung aufgrund 
der vielfältigen und ständig wachsenden Aufgabenanforderungen entlasten und ergänzen. 
                                                
27 Die Überführung des bestehenden Systems der „Sonderaufgaben FF“ in das neue Fähigkeitsma-
nagement, dem erstmalig ein Bemessungsschlüssel zu Grunde liegt, generiert einen Personalbedarf 
von 198 Personen im Ehrenamt.

129 
 
Der Dienst in einer Unterstützungsabteilung schließt die Teilnahme am Einsatz zunächst 
grundsätzlich aus. Um eventuelle Schnittstellen für sehr spezielle, detailliert beschriebene und 
autorisierte Tätigkeiten mit einem Einsatzbezug außerhalb des Gefahrenbereiches offen zu 
halten, wird im Einzelfall von der Leit ung der Feuerwehr eine Freigabe für die bedingte Teil-
nahme am Einsatz außerhalb des Gefahrenbereiches erteilt. 
Aus- und Fortbildungsangebote, Schulungen sowie Einweisungen werden in Bezug zum Auf-
gabengebiet definiert und angeboten. Eine verpflichtende Qualifikation oder Eignung vor An-
tritt der Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen. Maßgebend sind hier die Vorgaben der Feuerwehr-
Leitung in Bezug auf gesundheitliche, körperliche und geistige Eignung sowie die Vorgaben 
der Arbeitssicherheit. 
Eine Unterstützungsabteilung sollte eine ehrenamtliche Einheit bei nachstehenden Aufgaben-
feldern personell assistieren: 
 Kinder- und Jugendarbeit 
 Personalverwaltung  
 Gebäudepflege und Instandhaltung 
 Material- und Fahrzeugpflege sowie notwendige damit verbundene Servicefahrten 
 IT- und Kommunikationssysteme sowie Datenpflege 
 Veranstaltungsmanagement 
 Öffentlichkeitsarbeit 
Tabelle 40: Mindeststärke der Unterstützungsabteilung Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Mindeststärke Einsatzabteilung 35 35 35 44 44 44 53 53 53 
mit Jugendfeuerwehr 0 1 1 0 1 1 0 1 1 
mit Kinderfeuerwehr 0 0 1 0 0 1 0 0 1 
Mindeststärke Unterstützungsabteilung 4 6 8 5 7 9 6 8 10 
 
Jugendfeuerwehr 
Die Jugendfeuerwehr Köln mit ihren dezentralen Gruppen bildet einen eigenständigen Mit-
gliedschaftsstrang neben der Einsatz -, Ehren- und Unterstützungsabteilung. Ihre rechtliche 
Legitimation beruht auf § 13 Abs. 1 BHKG i.  V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 VOFF NRW. Nach § 13 
Abs. 3 BHKG haben Jugendfeuerwehren insbesondere die Aufgabe, Jugendliche an eine eh-
renamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kom-
petenzen zu fördern sowie den Nachwuchs der Feuerwehr zu gewinnen und heranzubilden. 
Die Tätigkeit der Jugendfeuerwehr Köln richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in 
der jeweils gültigen Fassung. Die Jugendfeuerwehr Köln ist aner kannte Trägerin der freien 
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. 
Die Jugendfeuerwehr bildet ein wesentliches Standbein der Nachwuchsgewinnung für die eh-
ren- und hauptamtlichen Einsatzbereiche innerhalb der Kölner Feuerwehr. 
Mit dem schriftlichen Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten können Jugendliche vom 
vollendeten zehnten bis 17. Lebensjahr in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. 
Der*die Jugendfeuerwehrwart*in ist die durch die Leitung der Feuerwehr nach § 16 III 1 VOFF 
NRW ernannte beauftragte Person für eine Jugendgruppe.  
Jede ehrenamtliche Einheit sollte eine eigene Jugendgruppe zur Nachwuchsgewinnung vor-
halten. Zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung sollte die Anzahl der Mitglieder ei-
ner einzelnen Gruppe einen Wert von 20 nicht überschreiten. 
 
Daraus ergibt sich eine maximale Sollstärke der Jugendfeuerwehr Köln von 540 Mitgliedern.

130 
 
 
Kinderfeuerwehr  
Die Integration einer Kinderfeuerwehr in die Feuerwehr Köln wird seit 2019 aktiv verfolgt. 
Kinder ab dem sechsten bis zum zehnten Lebensjahr gehören zur Zielgruppe einer Kinderfeu-
erwehr. Die Feuerwehr Köln hat gemeinsam mit der Universität Köln ein pädagogisches Kon-
zept zum Betrieb einer solchen Kinderfeuerwehr erstellt. Dies befindet sich aktuell an drei 
Standorten in einem Pilotbetrieb. 
Ziel einer solchen konzeptionellen Umsetzung ist es, für die Kinder dieser Altersgruppe ein 
kooperatives Angebot von Feuerwehr und einer offenen Ganztagsbetreuung einer Grund-
schule anzubieten. In diesem Modell entfällt die direkte Mitgliedschaft bis zu einem Alter von 
neun Jahren. Das Thema Feuerwehr wird den Kindern in einer Nachmittagsbetreuung ange-
boten und die Teilnehmenden gezielt für eine spätere Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr 
motiviert. 
Nach Abschluss des Pilotbetriebs wird die Kinderfeuerwehr auf alle ehrenamtlichen Standorte 
im Stadtgebiet ausgerollt. Dies ermöglicht der Freiwilligen Feuerwehr ein kongruentes Angebot 
zum Breitensport und anderen Freizeitangeboten für diese Altersklasse. Zusätzlich schafft sie 
ein attraktives Freizeitangebot für die offene Ganztagsbetreuung. Die positive Auswirkung auf 
den Schulbetrieb wurde durch die Beteiligung des Amtes für Schulentwicklung gestärkt. 
Eine Aufnahme ab dem neunten Lebensjahr zur Überleitung in die Jugendfeuerwehr wird ak-
tuell forciert. 
 
Feuerwehrmusik 
Die Abteilung Feuerwehrmusik findet ebenfalls keine ausdrückliche Erwähnung im BHKG. Sie 
ist eine optionale Abteilung und muss nicht eingerichtet werden  (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 VOFF 
NRW). In Köln ist der Spielzug traditionell fester Bestandteil der Löschgruppe Porz -Langel. 
Derzeit gibt es 35 aktive Mitglieder. Weitere Regularien zum Betrieb si nd intern erstellt. Der 
Betrieb hat keinerlei bedarfsplanerische Auswirkungen. 
 
Führungsdienst FF 
Die hochwertig qualifizierten ehrenamtlichen Führungskräfte mit Verbandsführerqualifikation 
bilden eine Gruppe zur operativen Führungsunterstützung  bei größeren Einsatzlagen. 
365/24/7 wird eine Bereitschaft von jeweils zwei Personen vorgehalten. Die hochwertige Qua-
lifikation ermöglicht eine vielfältige Verwendung auf der operativen oder administrativen Füh-
rungsebene. Parallel dazu versehen alle Personen aktiven Einsatzdienst in ihren Einheiten. 
Tabelle 41: Gesamtübersicht Bedarf Personal Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
 Mindeststärke Aktuelles Ist Bedarf (Delta) 
Einsatzabteilung 1.257 585 672 
Personaldepot  151  
BOS-Personal  146  
Unterstützungsabteilung 186 44 142 
Jugendfeuerwehr 540 458 82

131 
 
Verfügbarkeiten 
Alle 27 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr sind grundsätzlich rund um die Uhr alarmier-
bar. Allerdings ergeben sich hinsichtlich der Personalstärke in Abhängigkeit von der Tageszeit 
zum Teil erhebliche Schwankungen. Dies ist trotz der grundsätzlichen Pflicht zur Dienst- bzw. 
Einsatzteilnahme auf die Einschränkungen zurückzuführen, die sich aus Handlungszwängen 
und Rücksichtnahmen gegenüber dem Hauptberuf und den Arbeitgebenden ergeben. Insbe-
sondere ist hierbei die Kooperationsbereitschaft der Arbeitgebenden ein schwerwiegender 
Faktor. Des Weiteren sind die Entfernung des Arbeitsplatzes zum Gerätehaus sowie die damit 
verbundenen Fahrtstrecken oftmals problematisch. 
i 
Grundsätzlich entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die 
Pflicht zur Arbeits - oder Dienstleistung, während sie auf Anforderung der Ge-
meinde an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen teilnehmen. Die Arbeitgebenden 
oder vorgesetzten Personen sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte 
oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzah-
len, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten 
Arbeitgebenden werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. 
Die nach der Alarmierung aus einsatztaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen erforder-
liche Mindeststärke beträgt aktuell pro Löschfahrzeug mindestens 0/1/4/5. Zusatzaufgaben 
werden im Alarmfall nach den für die Aufgabenwahrnehmung definierten Stärkevorgaben be-
setzt. Diese variieren je nach Umfang der Aufgaben. 
Neben den Einschränkungen durch den Hauptberuf hat auch das geänderte Freizeitverhalten 
Einfluss auf die Verfügbarkeit von Mitgliedern der FF. Von der Nominalstärke einer Lösch-
gruppe sind während der Nachtstunden i.  d. R. sehr hohe, während der üblichen Freizeiten 
normale und während der werktäglichen Arbeitszeiten nur geringe Anteile der Einsatzkräfte 
verfügbar. Die größten Probleme bilden die Zeitfenster wochentags von 07.00 Uhr bis 17.00 
Uhr. 
 
Abbildung 44: Schaubild Verfügbarkeit Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Weiterhin entscheiden die Wohnorte der Mitglieder in Relation zum Standort des Gerätehau-
ses über die Schnelligkeit der Einheit im Alarmfall. Jedes Mitglied muss nach der Alarmierung 
mit eigenen Mitteln zum Gerätehaus kommen und sich dort die für den Einsatz erforderliche 
Ausstattung zusammenstellen. Die problematische Wohnraumsituation und die gestiegenen 
Grundstückspreise und Mieten führen zu einem in Teilen verschobenen Mitgliedergefüge – bei 
Ortsrandgruppen teilweise über die Stadtgrenze hinaus. 
17.00 Uhr bis 
07.00 Uhr 
wochentags 
sowie an 
Wochenenden 
und Feiertagen
07.00 Uhr bis 
17.00 Uhr 
wochentags
HOHE VERFÜGBARKEIT
NIEDRIGE VERFÜGBARKEIT

132 
 
 
Abbildung 45: Übersichtskarte Wohnort Mitglied zu Gerätehaus 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Neben den Wohnorten steht die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte in starker Abhängig-
keit zu einzelnen Parametern. 
Die Tatsache, dass aktuell ca.146 ehrenamtliche Mitglieder zeitglei ch hauptamtlich in einer 
Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben tätig sind , verschärft diese Situation. 75 
davon arbeiten hauptamtlich bei der Berufsfeuerwehr Köln. Die Verfügbarkeit dieser Perso-
nengruppe ist durch die hauptamtliche Tätigkeit extrem eingeschränkt. Ein Mitarbeitender der 
Berufsfeuerwehr Köln steht seiner ehrenamtlichen Tätigkeit maximal nur ein Drittel des Jahres 
zur Verfügung, ohne die Berücksichtigung weiterer privater Interessen.

133 
 
 
Abbildung 46: Übersicht hauptamtliches Personal in der Freiwilligen Feuerwehr je Einheit 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Speziell kommen die hier dargestellten Problematiken zum Tragen, wenn Großschadenslagen 
oder gemeindeübergreifende Ereignisse der Grund für eine Alarmierung sind. In diesen Fällen 
erfolgt zeitgleich eine Aktivierung der jeweiligen Dienstherren, zu welchen ein Dienst - und 
Treueverhältnis besteht (Mitarbeitende der BOS). 
Die Problematik der Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften trifft nahezu alle Freiwilligen Feu-
erwehren in gleicher Weise. Es ist daher ausdrücklich gewünscht, dass Mitglieder der Freiwil-
ligen Feuerwehr in mehreren Löschzügen (am Wohnort und am Ort des Arbeitsplatzes) Dienst 
leisten. Dies gilt sowohl innerhalb der Stadt Köln  als auch im Verhältnis zu anderen Kommu-
nen. Innerhalb der Feuerwehr Köln ist eine Doppelmitgliedschaft problemlos möglich, da Aus-
bildung und Technik nahezu identisch sind. Bei Mitgliedschaften in den Feuerwehren unter-
schiedlicher Gemeinden bedarf es eines gewissen Aufwandes, um in beiden Systemen mitar-
beiten zu können.  Im Gesamtbild stehen diese Mitglieder jedoch nur an Werktagen für den 
Zeitraum weniger Stunden zur Verfügung, an Wochenenden und Feiertagen gar nicht. 
Der Einfluss der Demografie auf die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr ist ein zusätz-
lich spürbares Kriterium. Die so g. „schwachen“ Geburtenjahrgänge wirken sich auch auf die 
Freiwillige Feuerwehr aus. Einerseits wird es zunehmend wichtiger, junge Menschen für das 
Ehrenamt in der Feuerwehr zu begeistern, andererseits ist es aber von noch größerer Heraus-
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Brück
Dellbrück
Dünnwald
Flittard
Holweide
Kalk
Strunden
Umweltschutzdienst
Esch
Fühlingen
Langel-Rheinkassel
Longerich
Lövenich
Merkenich
Roggendorf
Widdersdorf
Worringen
Fernmeldedienst
Eil
Ensen Westhoven
Heumar
Libur
Porz-Langel
Rodenkirchen
Urbach
Wahn Wahnheide
Zündorf
Anteil Hauptamt im Ehrenamt
Ehrenamt Hauptamt

134 
 
forderung, die jungen Erwachsenen in der Freiwilligen Feuerwehr zu halten, wenn die Anfor-
derungen, Belastungen und eigenen Ansprüche in den Bereichen Beruf, Familie und Gesell-
schaft steigen. Die Attraktivität des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr muss erhalten und 
den Erwartungen der jungen Generationen angepasst werden. Eine Konkurrenzfähigkeit zum 
breiten Freizeitangebot einer Millionenstadt muss gegeben sein. Diesem Ziel dienen, neben 
der in Köln spürbaren gesellschaftlichen Anerkennung, vor allem die in den letzten Jahren 
entwickelten Maßnahmen. 
Zur Förderung des Ehrenamtes in  der Freiwilligen Feuerwehr wurden im Jahr 2018 mit  dem 
„Konzept zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln“ beispielhafte Ak-
zente und Impulse gesetzt. 
 
Abbildung 47: Personalentwicklung Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Verfügbarkeit spezieller Qualifizierungen 
Spezielle Verfügbarkeiten von ehrenamtlichen Angehörigen liegen bei den Inhaber*innen der 
für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Fahrerlaubnisklassen C/CE vor.  
Um hier eine ausreichende Anzahl für die Ausbildung zu motivieren und diese dann umzuset-
zen, ist ein hoher organisatorischer Aufwand erforderlich. Zur Bewegung des  aktuellen und 
zukünftigen Fahrzeugparks der FF Köln sind ca. 335 Fahrerlaubnisklassen der Klasse C/CE 
erforderlich. Abzüglich der 146 BOS -Angehörigen stehen mit Stand 01.01 .2022 147 ehren-
amtliche Fahrer*innen zur Verfügung. Die in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegenen 
Ansprüche an die Maschinist *innen-/Fahrer*innen-Funktion eines Löschfahrzeuges macht 
eine umfangreiche, adaptive Ausbildung für diesen speziellen Aufg abenbereich nach dem 
Führerscheinerwerb erforderlich. Von der Anwesenheit eines*einer Fahrer*in ist in der Regel 
der Einsatzerfolg stark abhängig. Aus diesem Grund werden die Anzahl von Fahrerlaubnis-
klassen (FEKL) pro Großfahrzeug mit dem Faktor 5 bemessen.  
Die Ausbildung ehrenamtlicher Inhaber*innen der FEKL C/CE muss in den kommenden Jah-
ren durch (finanz-)organisatorische Maßnahmen gestützt, gefördert und ausgebaut werden. 
51 58 66
44
61
50
32
12 0 0 0 0 0 0 0 0
-46 -46 -46 -46 -46 -46 -46
-46
3
11
18
-6
13
-1
-16
-41
-3
-27
-9 -12 -9
-14 -14 -10
-60
-40
-20
0
20
40
60
80
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Durchschnitt sonstige Abgänge
Zugänge aus der Jugendfeuerwehr
Altersbedingter Austritt
Delta

135 
 
 
Abbildung 48: Übersicht FEKL Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Insgesamt 67 Fahrzeuge mit FEKL C/CE im ehrenamtlichen Bereich multipliziert mit dem Per-
sonalfaktor 5 ergibt dabei 335 Fahrer*innen. 
Ebenso relevant für den Einsatzerfolg ist die Inanspruchnahme von AGT. Im Gegensatz zur 
Berufsfeuerwehr ist in der Freiwilligen Feuerwehr die hierfür erforderliche gesundheitliche Eig-
nung keine zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Feuerwehr Köln engagiert 
sich seit vielen Jahren dafür, die Atemschutztauglichkeit ihrer ehrenamtlichen Angehörigen zu 
priorisieren und entsprechend zu fördern. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Systeme 
und Prozesse angepasst. Neben der ärztlich zu bestätigenden Tauglichkeit wird von Geräte-
tragenden eine Qualifizierung benötigt, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. 
Vorgeschrieben sind neben den Inhalten auch die Anzahl der Belastungsübungen, die Anzahl 
der notwendigen Aufsichtspersonen während der Ausbildung sowie die Höhe der Belastungs-
grenzen, welche erreicht werden müssen. 
Im Falle von Brandeinsätzen ist der Erfolg des Einsatzverlaufes  von der Anwesenheit einer 
ausreichendenden AGT-Anzahl abhängig. In den vergangenen Jahren ist gerade bei jungen 
Mitgliedern festzustellen, dass eine solche hochkomplexe und extrem gefahrenbehaftete Tä-
tigkeit durchaus kritisch gesehen wird. Hier muss durch geeignete Maßnahmen der Kommu-
nikation und Motivation für ausreichenden Nachwuchs gesorgt werden.

136 
 
Tabelle 42: Übersicht Atemschutztauglichkeit Freiwillige Feuerwehr (Stand 01/2022) 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Einheit  Personal 
(aktiv) 
AGT 
Voll taug-
lich/ausgebildet 
Gesamt 
untauglich Ausbildungsbedingt 
Brück 40 33 2 5 
Dellbrück 50 42 7 1 
Dünnwald 35 28 2 5 
Flittard 33 14 7 12 
Holweide 27 20 2 5 
Kalk 45 32 3 10 
Strunden 35 21 6 8 
Umweltschutzdienst 35 23 3 9 
Esch 26 14 8 4 
Fühlingen 40 24 6 10 
Langel-Rheinkassel 21 18 0 3 
Longerich 32 21 9 2 
Lövenich 32 23 5 4 
Merkenich 22 6 7 9 
Roggendorf 22 16 6 0 
Widdersdorf 32 18 10 4 
Worringen 42 26 11 5 
Fernmeldedienst 38 38 0   
Eil 35 24 1 10 
Ensen Westhoven 26 12 5 9 
Heumar 22 14 4 4 
Libur 18 11 4 3 
Porz-Langel 25 20 3 2 
Rodenkirchen 61 33 10 18 
Urbach 37 27 7 3 
Wahn Wahnheide 27 21 3 3 
Zündorf 24 11 11 2 
Summe 882 590 142 150 
Diese umfangreiche und organisatorisch aufwendige Ausbildung zum AGT bildet aktuell einen 
Flaschenhals in der ehrenamtlichen Ausbildung, welcher neben einem Systemabbruch gerade 
im Einsatzdienst auch ein organisatorisches Delta entstehen lässt. Aktuell warten 150 ehren-
amtliche Feuerwehrangehörige auf diesen Qualifizierungsschritt , um anschließend den Ein-
satzdienst vollumfänglich verstärken zu können. Um zukünftig solche Anstauung einzelne r 
Ausbildungselemente zu vermeiden, wird zum 01.07.2022 die gesamte Grundausbildung der 
Freiwilligen Feuerwehr reformiert. 
Der bestehende Stau bleibt hiervon unberührt und bedarf einer eigenen Betrachtung.

137 
 
 
Abbildung 49: Atemschutztauglichkeit FF 
Quelle: Feuerwehr Köln 
In beiden Spezialisierungsfeldern müssen die Defizite durch organisatorische Maßnahmen be-
seitigt werden. Grundsätzlich werden die Aus - und Fortbildung für die ca. 900 Angehörigen 
der Einsatzabteilung über die Feuerwehrschule koordiniert. Hierzu steht ein VZÄ zur Verfü-
gung. Für die Ausbildung eines Brandmeisteranwärter*innen-Lehrganges der Berufsfeuerwehr 
mit 24 Teilnehmenden stehen drei VZÄ zur Koordination zur Verfügung. 
Hier müssen schnellstmöglich zusätzliche Koordinationspotentiale geschaffen werden. 
 
Bewertung der Situation 
Grundlegend kann festgehalten werden, dass sich landesweit sinkende Tendenzen zur Wahr-
nehmung ehrenamtlicher Aufgaben feststellen lassen. Die Feuerwehrtätigkeit zählt hierbei zu 
den extrem aufwendigen und zeitintensiven Ehrenämtern, welches di e Personalgewinnung 
noch zusätzlich erschwert.  
Aus diesem Grund muss kontinuierlich, strukturiert und zukunftsorientiert daran gearbeitet 
werden, aktive Mitglieder zu motivieren und neue zu gewinnen. Entsprechende Konzepte wur-
den hierzu bereits verfasst und befinden sich in der Umsetzung. Fokussiert werden hierbei die 
jüngeren Altersgruppen. Es besteht jedoch ein aktueller Bedarf , diese Maßnahmen auf alle 
Altersklassen der Freiwilligen Feuerwehr zu erweitern. 
590
141
63
34
 54
Atemschutztauglichkeit 
(Anzahl der Personen unter Berücksichtiung des 
Ausbildungsstandes)
Voll tauglich
Ausbildungsbedingt
Kein AGT
keine G26.3
kein AGT&G26.3

138 
 
 
Abbildung 50: Mitgliederentwicklung Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
In Summe ergeben sich folgende Schwerpunkte bei der zukünftigen personellen Ausgestal-
tung der Freiwilligen Feuerwehr: 
 Einführung der Kinderfeuerwehr 
 Stärkung der Nachwuchsgewinnung durch Förderung der Jugendfeuerwehr 
 Regelmäßige Personalwerbemaßnahmen 
 Steigerung der Mitgliederzahlen in der Einsatzabteilung 
 Steigerung der Mitgliederzahlen in der Unterstützungsabteilung 
 Stärkung der Mitgliederbindung durch Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr 
 Förderung der aktiven Angehörigen durch Personalentwicklung 
 Dialog mit Arbeitgebenden zur Verbesserung der Tagesalarmierbarkeit 
 Einrichtung einer Dienst- und Fachaufsicht für die Kinder- und Jugendfeuerwehr 
 Entwicklung von  Maßnahmen, die innerhalb und außerhalb des gesamtstädtischen 
Kontextes die Wahrnehmung ehrenamtlichen Engagements speziell in der Feuerwehr 
dauerhaft erhöhen 
Strategisch sind im Rahmen der stadträumlichen „Kölner Perspektiven 2030+“ neben den 
hauptamtlichen Anpassungen auch weitere Standorte der Freiwilligen Feuerwehr notwendig. 
Neben der damit gesicherten Adaptation der Gefahrenabwehrmaßnahmen wird somit auch 
das Angebot für ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr in diese neuen Entwicklungs-
räume übernommen. 
Viele der seit 2018 etablierten Prozesse zur Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr sind mitt-
lerweile vorbereitet oder befinden sich in Pilotierungsphasen. Für die Umsetzung dieser Maß-
nahmen in den Wirkbetrieb müssen zusätzlich e Stellen eingerichtet werden. Da ein Teil der 
Tätigkeit nur einmal zur Einführung umgesetzt werden muss, kann eine dieser Stellen auch 
befristet eingerichtet werden. 
Im Einzelnen sind in der Stabsstelle 37/1 – Grundsatzangelegenheiten sowie in der Abteilung 
376 – Aus- und Fortbildung zusätzliche Stellen erforderlich. 
In der technischen Ausgestaltung sind zusätzliche Fahrzeuge zur Abbildung der notwendigen 
Fähigkeiten erforderlich. Die damit verbundenen Qualifizierungen stärken die Attraktivität der 
907
854
670
712 699
821 850
210 249 273 312
414 451 458
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1993 1998 2003 2008 2013 2018 2021
Mitgliederzahlen
Jahre
Mitgliederzahlen Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr
Einsatzabteilung
Jugendfeuerwehr

139 
 
ehrenamtlichen Funktionen. Die zusätzlichen Aufgaben aus bestehenden und kommenden 
Gefahrenabwehrkonzepten von Bund und Land bringen den gleichen Faktor an Motivation, 
werden jedoch sehr selten eingesetzt. 
Die bauliche Situation um die ehrenamtlichen Liegenschaft en bedarf einer Überarbeitung. In 
Teilen werden die Zustände über die aktuell laufenden Prozesse der arbeitsschutztechnischen 
Begehungen herausgestellt. Aber auch Ausstattungs- und Unterhaltungsvorhaltungen müssen 
finanzorganisatorisch an die heutigen Bedü rfnisse angepasst werden. Die Standorte der eh-
renamtlichen Liegenschaften sind planerisch zu bewerten und perspektivisch im Sinne der 
stadträumlichen „Kölner Perspektiven 2030+“ auszurichten. Liegenschaften der Freiwilligen 
Feuerwehr sind neu zu bauen oder  einer umfangreichen Sanierung zu unterwerfen. Zudem 
besteht die Notwendigkeit, die 14 angemieteten Liegenschaften durch kommunales Eigentum 
zu ersetzen. Die meisten Gebäude sind mehr oder weniger umfangreich zu sanieren. Die eh-
renamtlichen Standorte bedürfen einer schnellstmöglichen Ertüchtigung auf den Schwerpunkt 
Arbeitssicherheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben.  
Die Freiwillige Feuerwehr ist ein elementares Standbein der Gefahrenabwehr in Köln sowie 
ganz NRW. Viele Einsätze der Vergangenheit belegen dies und gerade die Unwetterlage des 
Jahres 2021 hat gezeigt, dass Motivation sich im ehrenamtlichen Feuerwehrwesen nicht durch 
schlechte Bedingungen oder veraltete Technik unterdrücken lässt. Es ist aber deutlich spürbar, 
dass jüngere, nachwachsende Generationen dies durchaus kritischer sehen und die Bereit-
schaft zur Hilfe am Nächsten stark mit anderen Freizeitangeboten konkurriert. Aus diesem 
Grund müssen hier durch Modernisierung und zeitgerechte Strukturen attraktive Angebote 
entstehen. 
7.9 Schul- und Ausbildungsbetrieb 
! 
 Erhöhte Anforderungen an Berufs- und Freiwillige Feuerwehr resultieren 
in einem gesteigerten Bedarf an Ausbildungsquantität und -qualität. 
 Die schulischen und ausbildungsbetrieblichen Strukturen der Feuerwehr 
Köln können dem aktuell au fgrund logistischer und personeller Limitatio-
nen nicht vollumfänglich gerecht werden. 
 Eine Modernisierung und Zusammenlegung der Schul- und Ausbildungs-
standorte wird die Ansprüche an den didaktischen Auftrag optimieren. 
7.9.1 Ist-Zustand 
Unter dem Dach der Abteilung 376 sind vier Schulen und die Brandschutzerziehung eingeord-
net: 
Tabelle 43: Übersicht der Lehreinrichtungen der Feuerwehr Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Name Adresse Stadtteil 
Feuerwehrschule Scheibenstraße 13, 50737 Köln Weidenpesch 
Rettungsdienstschule Scheibenstraße 13, 50737 Köln Weidenpesch 
Behördenfahrschule Scheibenstraße 13, 50737 Köln Weidenpesch 
Berufsfachschule für Notfallsani-
täter*innen Boltensternstraße 10, 50735 Köln Niehl 
Brandschutzerziehung Athener Ring 5, 50765 Köln Chorweiler 
Die Schulen leisten sowohl für das Haupt- als auch für das Ehrenamt die gesamte Nachwuchs-
ausbildung der Feuerwehr Köln (§ 3 Abs. 4 BHKG i. V. m. VAP1.2-Feu, VAP2.1-Feu, VAP2.2-

140 
 
Feu, StufAVO-Feu [NRW]) einschließlich der Aufbau - und Führungsausbildung nach LVO -
Feu. Ebenfalls stellen sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen des Personals sicher, 
zu denen unter anderem die jährliche feuerwehrtechnische Fortbildung und die Fortbildungen 
nach dem Arbeitsschutzrecht gehören.  
Zur Qualifizierung für Spezialaufgaben der Feuerwehr gewährleisten die Schulen laut vorlie-
gendem BSBP auch unterschiedliche Weiterbildungen, zum Beispiel für Höhenretter*innen, 
Taucher*innen, Leitstellendisponenten*innen und die Gefahrstoff-Ausbildung. Insgesamt lässt 
sich das Ausbildungsspektrum in vier Bereiche unterteilen: 
Nachwuchsausbildung für Haupt- und Ehrenamt 
Die Feuerwehrschule stellt jährlich 114 Ausbildungsplätze für Brandmeisteranwärter*innen so-
wie Anwärter*innen des ehemals gehobenen und höheren Dienstes bereit.  
Pro Jahr werden für die Laufbahngruppe 2.1 14 Ausbildungsplätze, davon sechs für studierte 
Laufbahnbewerber*innen, vier für Aufsteiger*innen aus der Laufbahngruppe 1.2 und vier für 
den erleichterten Aufstieg, durchgeführt. 
Ebenfalls können pro Jahr ein Ausbildungsplatz für Hochschulabsolventen*innen als Brandre-
ferendar*in und 20 Ausbildungsplätze zur Laufbahnqualifizierung im mittleren Dienst zum*zur 
Gruppenführer*in angeboten werden. 
Die Grundausbildung für das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr wird sowohl in einer Kom-
pakt- als auch in einer Modulversion angeboten. Pro Jahr kann die Feuerwehrschule 72 Aus-
bildungsplätze zum Truppmann bzw. zur Truppfrau nach FwDV 2 und die Behördenfahrschule 
36 Ausbildungsplätze für die Fahrerlaubnisklasse C sicherstellen. 
Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen 
Die Abteilung 376 bildet jährlich 1.104 hauptamtliche Mitarbeitende feuerwehrtechnisch über 
zwei Tage nach § 32  Abs. 5 BHKG fort. Nach Bedarf werden ebenfalls Fortbildungen nach 
dem Arbeitsschutz (DGUV-Regeln) in den Bereichen Erden von Stadtbahnen, Ausbilder*innen 
für Drehleiter, elektrotechnische Unterweisung, Gerätewart*in-Fortbildungen, Belehrungen für 
Fahrende in Einsatzfahrten nach Straßenverkehrsordnung, Abnahmen und Fahrsicherheits-
trainings und – vor allem für die Freiwillige Feuerwehr – Erste Hilfe und „First Responder“ 
angeboten. Dies resultiert in über 22 Fortbildungs-Formaten. 
Weiterbildung für Spezialaufgaben 
Berufs- und Freiwillige Feuerwehr nehmen auf Basis des vorliegenden  Bedarfsplans unter-
schiedliche Spezialaufgaben wahr. Die Abteilung 376 qualifiziert die hauptamtlichen Mitarbei-
tenden zu Drehleiter-Maschinist*innen, Busfahrer*innen, Lösch- und Rettungsbootführer*in-
nen, Leitstellen -Disponent*innen, Höhenretter *innen, Taucher *innen, Rüstwagenmaschi-
nist*innen, Praxisanleiter*innen und Fachausbilder*innen sowie Beurteiler*innen. Kräfte der 
Freiwilligen Feuerwehr erhalten Weiterbildungen zu Gefahrstoffen, Maschinist*innen-Tätigkei-
ten, Fahren im Gelände, Truppführer*innen, Technische Hilfeleistung, Praxisanleitung Feuer-
wehr und Gerätewartung – alles in allem existieren 28 verschiedene Formate. 
Brandschutz-Ausbildungen für Bürger*innen 
Für die Bürger *innen der Stadt Köln werden Ausbildungen zu der Verhütung von Bränden, 
sachgerechtem Umgang mit Feuer, dem Verhalten bei Bränden und Möglichkeiten der Selbst-
hilfe in Wohnungen  offeriert. Des Weiteren gibt es Angebote bezüglich des betrieblichen 
Brandschutzes nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes für Schulen und Kindertagestätten, 
Pflegeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünfte, Dienststellen der Stadt Köln sowie die städti-
schen Betriebe.

141 
 
Der Schwerpunkt der Brandschutz-Erziehung liegt auf den Kindertagesstätten und Grundschu-
len. Für die 650 Kindertagesstätten und 408 Klassen der dritten Jahrgangsstufe in den Grund-
schulen werden derzeit pro Jahr 90 zweitägige Veranstaltungen angeboten. Der betriebliche 
Brandschutz der Stadt Köln, ihrer Betri ebe und für Unternehmen schlägt mit 180 Seminaren 
und einer Kapazität von bis zu 2.200 Teilnehmenden zu Buche. 
Standorte 
Die Schulen sind an den vorgenannten Standorten unter beengten Bedingungen unterge-
bracht. Diese verfügen über Klassenräume, rudimentäre Simulationsräume sowie Büro- und 
Lagerflächen. Am Standort Scheibenstraße steht ein Übungsgelände im Außenbereich zur 
Verfügung. Neben einem kleinen Übungshaus sowie einem Steigeturm sind weitere Übungs-
möglichkeiten nur rudimentär vorhanden. 
Zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen der AGT befinden sich auf den FW Chorweiler 
und Porz jeweils Atemschutzübungsstrecken. Spezielle Ausbildungen wie zum Beispiel das 
Realbrandtraining finden derzeit dezentral an außerstädtischen Standorten  (Düren, Weeze 
und Bergisch Gladbach) statt und erzeugen hohe zeitliche und logistische Aufwände.  Alleine 
die jährliche zweitägige Fortbildung erzeugt Fahrt - und Personalzeiten in Höhe von 6.400 
Stunden pro Jahr. Hierneben sind Fahrzeugkosten und Nutzungsentgelte zu berücksichtigen. 
7.9.2 Soll-Zustand 
Die Anforderungen an die Feuerwehrschule sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die 
erhöhte Komplexität der Aufgabenvielfallt sowie die stark gesteigerte Anzahl von Ausbildungs-
bedarfen im Haupt- und Ehrenamt bedingen eine Optimierung bei gewachsener Struktur. 
Hierzu muss ein ganzheitliches internes Konzept (Personal, Material, Organisation und Stand-
orte) entwickelt werden („Feuerwehrschule 2.0“). Etwaige Synergien in der Zusammenfassung 
aller Lehreinrichtungen auf einem gemeinsamen Ausbildungscampus als strategisches Ziel 
sind hierbei auch zu evaluieren. 
Die interne Organisationsstruktur der Feuerwehrschule muss zudem durch ein externes Gut-
achten geprüft werden, aus dem Empfehlungen und Maßnahmen zur Prozessoptimierung ab-
leitet werden können. 
Standorte 
Aufgrund geringe r Raumkapazitäten sind die Lehr einrichtungen der Feuerwehr derzeit an 
mehreren Standorten im Stadtgebiet untergebracht und entsprechen nicht mehr dem tatsäch-
lichen Bedarf. Die aktuelle Trennung der Schulstandorte erzeugt immense Aufwände. Neben 
einer Modernisierung ist auch eine Zusammenlegung der Schulstandorte notwendig. Zeitnah 
ist der Einstieg in die Vorbereitungs- und Entwicklungsphase mit weiteren städtischen Partnern 
zu initiieren. Hierbei sind die Festlegung von pädagogischen, räumlichen, wirtschaftlichen und 
ggf. städtebaulichen Anforderungen sowie die Entwicklung belastbare r Nutzungsszenarien 
und Organisationsmodelle obligatorisch. Gemäß § 32 Abs. 4 BHKG stehen die Ausbildungs-
einrichtungen der Gemeinden Dritten gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Somit ist aus 
ökonomischer Sicht eine Vermarktung von Leistungen sinnvoll. So sind Kooperationen mit an-
grenzenden Gemeinden und Institutionen zu prüfen. 
Ausstattung 
Zum Betrieb der Schulen benötigt die Feuerwehr Köln spezielle Gebäude für Berufsfachschu-
len mit Schwarz-Weiß-Trennung und eigenem Gebäude- und Wartungsdienst (einschließlich 
Atemschutz). Die Infrastruktur wie Ausbildungsfahrzeuge und -geräte sowie die Simulations-
anlagen und Trainingszentren mit Großstadt-Gebäuden und Realbrandsimulation müssen zur 
Sicherstellung der Ausbildung aufgrund des Umfangs vom Einsatzdienst unabhängig sein.

142 
 
Das Ausmaß dieser Aufgaben macht zudem eine eigene Teilnehmenden- und Medienverwal-
tung sowie eine gesicherte Sportstätten-Nutzung notwendig.  
Personal 
Der Personalbedarf für das im Kapitel zum Ist-Zustand aufgezeigte Leistungsspektrum des 
Schul- und Ausbildungsbetriebs wurde zuletzt 2019 mit dem Personalamt abgestimmt und 
sollte anlässlich des erhöhten Aufgabenumfangs, der neuen Qualifizierungswege (Stufenaus-
bildung für nicht technische Berufsanfänger*innen) und des stetig steigenden Ausbildungsbe-
darfs zur Schließung der Personallücke der Feuerwehr Köln im Haupt- und im Ehrenamt über-
prüft und ergänzt werden. 
Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebs der Feuerwehrschule muss die 
Anstellung zusätzlichen Ausbildungspersonals in zwei Bereichen kurzfristig erfolgen: 
 Eine zusätzliche Stelle als stellvertretende Sachgruppenleitung für die Koordination in 
der Nachwuchsausbildung, den Ausbau der Kooperations - und Stufenausbildungen 
sowie die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr 
 Zwei zusätzliche Stellen als Fahrlehrende in der Behördenfahrschule aufgrund der ge-
planten Ausbildungsangebote-Erweiterung für die Freiwillige Feue rwehr und der Stu-
fenausbildung für nicht technische Auszubildende 
7.10 Technische Ausstattung der Feuerwehr Köln 
! 
 Nachfolgend wird lediglich ein Auszug der  technischen Ausstattung dar-
gestellt, die sich derzeitig im Wandel befindet. 
 Zur Sicherstellung einer lückenlosen Daten- und Standortübertragung be-
darf es einer Aktualisierung der entsprechenden technischen Ausrüstung. 
 Zur Schließung von Fähigkeitslücken in der Gefahrenabwehr benötigt die 
Feuerwehr Köln zusätzliche Einsatzfahrzeuge, im Besonderen in der Frei-
willigen Feuerwehr. 
7.10.1 Allgemein 
Nachfolgend wird lediglich ein Auszug der technischen Ausstattung dargestellt, die sich der-
zeitig im Wandel befindet. 
7.10.1.1 Ist-Zustand 
Funktechnik 
Aktuell ist die Einführung von Funkgeräten des digitalen Bündelfunks im operativen Einsatz-
dienst noch nicht abgeschlossen. Die Einsatzstellenkommunikation erfolgt daher weiterhin mit 
analogen Funkgeräten. 
Alarmierungseinrichtungen 
Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt über digitale Funkmeldeempfänger sowie 
über eine Smartphone-App (derzeit „Groupalarm“). 
Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst 
Bei der Feuerwehr Köln wurde die Alarmierung von Einsatzmitteln nach d er „Nächsten-Fahr-
zeug-Strategie“ eingeführt. Hierbei werden Einsatzmittel zu Einsatzorten mittels Berechnung 
von Fahrtrouten-Beziehungen anhand von Standortdaten entsendet. Für die Ermittlung der 
Standortdaten wird der GPS-Dienst des TETRA-BOS genutzt. Durch Bundes- und Landesvor-
gaben wurden Zeitintervalle und Fahrtstrecken definiert , in denen ein Standort automatisch 
übermittelt wird. Diese automatische Übertragung anhand starrer Parameter ist für das Stadt-

143 
 
gebiet Köln nicht ausreichend präzise. Gleichsam existiert keine Rückfallebene für die Über-
mittlung von Standortdaten bei einem Ausfall des Digitalfunks. Zusätzlich zu der „Nächsten-
Fahrzeug-Strategie“ findet die Digitalisierung an der Einsatzstelle statt. Hierzu werden unter-
schiedliche, technische Gerätschaften beschafft, die eine Verbindung zu nachgelagerten Sys-
temen (z. B. dem Einsatzleitsystem)  erfordern. Derzeit existiert keine Möglichkeit , zwischen 
diesen Geräten einen Datenaustauschdienst zur Verfügung zu stellen. Dieser Zustand der Fä-
higkeitslücke muss daher beseitigt werden. 
Erweiterte persönliche Schutzausrüstung 
Die Schutzkleidung des Brandschutzes befindet sich derzeitig in der Modernisierung. 
Persönliche Schutzausrüstung 
Die Atemschutztechnik befindet sich derzeitig in der Modernisierung. 
7.10.1.2 Soll-Zustand 
Funktechnik 
Der digitale Bündelfunk muss im operativen Einsatzdienst an der Einsatzstelle eingeführt wer-
den. 
Alarmierungseinrichtungen 
Etablierung und Weiterentwicklung der vorhandenen Systeme und Nutzung im Hauptamt. 
Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst 
Zur Verbesserung der Positionsdaten und Härtung der Alarmierung von Einsatzmitteln muss 
die Genauigkeit der Positionsdaten erhöht und die Möglichkeit einer Redundanz des derzeit 
einfach ausgelegten GPS-Dienstes geschaffen werden. Bei der Schaffung der Möglichkeit sol-
len nicht nur Standortdaten, sondern auch Synergien für die Notwendigkeit der Bereitstellung 
notwendiger Datendienste berücksichtigt werden. 
Erweiterte persönliche Schutzausrüstung 
Derzeitig kein Handlungsbedarf. 
Persönliche Schutzausrüstung 
Derzeitig kein Handlungsbedarf. 
7.10.2 Fuhrpark 
7.10.2.1 Ist-Zustand 
Der Fuhrpark der Feuerwehr Köln wurde 2019 erstmalig in einen Fahrzeug -Soll-Ist-Vergleich 
überführt. Seit der erstmaligen Festschreibung wurde dieser bei Änderungen und Anpassun-
gen fortgeschrieben. Im bis dato gültigen, mit dem Amt 14 abgestimmten Fahrzeug -Soll-Ist-
Vergleich wurden die langfristigen, strategischen Ziele „ SA_1 Reduzierung der Typenvielfalt 
im Fuhrpark“, „SA_2 Einführung der Fähigkeit ‚HLF‘ im Ehrenamt“ sowie „SA_3 Einführung der 
Multirollenfähigkeit im Ehrenamt“ berücksichtigt. Der im Anhang  11g befindliche „Fahrzeug-
Soll-Ist-Vergleich“ wurde zwischen der Abteilung 372 und dem Amt 14 abgestimmt. Ein Be-
schluss in einem BSBP erfolgte bisher nicht.  
Fähigkeitslücken 
Mit Einführung der LF-Logistik im Rahmen der Multirollenfähigkeit wurde ein Fahrzeug mit ei-
ner Wasserdurchfahrtsfähigkeit von 750 mm im Ehrenamt vorgesehen. Dies hängt jedoch von 
der technischen Umsetzung der Fahrzeuge ab. Diese befinden sich derzeit sukzessive in der 
Beschaffung, mit einem Zulauf ist jedoch erst im Jahr 2024 zu rechnen. Die topografische

144 
 
Struktur der Stadt, die klimabedingten Einsätze der letzten Jahre sowie die prognostische Ent-
wicklung des Klimas zeigen jedoch, dass im Fähigkeitsspektrum der Feuerwehr Köln derzeitig 
Lücken vorhanden sind. Diese Fähigkeitslücken betreffen dabei eine Wasserdurchfahrtsfähig-
keit von 1.200 mm sowie die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung. Gemäß der Fachemp-
fehlung der AGBF aus dem Jahr 2020 wird der Einsatz von Fahrzeugen empfohlen, die bis zu 
1.200 mm tiefe Gewässer durchfahren können. Zudem dürfen Instandsetzungs - oder Prüfar-
beiten nach einer solchen Durchfahrt herstellerseitig nicht vorgeschrieben oder empfohlen 
sein. Die Erläuterung der Fachempfehlung Nr. 1 vom 27.01.2020 des Fachausschusses Tech-
nik der deutschen Feuerwehren, AGBF, hält dabei fest:  
„Der Begriff Wasserdurchfahrtsfähigkeit wird – je nach Hersteller – durchaus unterschied-
lich interpretiert. In einigen Fällen lässt der Fahrgestellhersteller das Durchfahren einer be-
stimmten Tiefe zwar zu, fordert aber danach gleich einen Werkstattaufenthalt, um zum Bei-
spiel bestimmte Bauteile zu entwässern.“ 
Dies stellt im vorliegenden Fall jedoch keine zielführende Lösung dar. Die Fähigkeit der Was-
serdurchfahrtstiefe ist insbesondere für die Ortschaft Kasselberg in Köln-Merkenich sowie für 
Rodenkirchen von Relevanz. 
CBRN 
Für die Gefahrenabwehr im Bereich BC werden derzeit ein Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) 
und ein Abrollbehälter Gefahrgut (AB -G) vorgehalten. Der AB -G stellt dabei die technische 
Ausfallreserve für den GW -G dar , unterliegt jedoch derzeit einer Doppelnutzung. Für die 
Grundausbildung im Bereich des Haupt - und Ehrenamtes im Umgang mit biologischen und 
chemischen Gefahren wird dieses Einsatzmittel ebenfalls verwendet. Dies führt in der Feuer-
wehrschule sowie im Einsatzdienst zu Problemen. Bei Nutzung des AB-G als technische Aus-
fallreserve kann lediglich eine rudimentäre oder keine Ausbildung der haupt- und ehrenamtli-
chen Einsatzkräfte im Bereich der BC-Gefahrenabwehr erfolgen. 
Führungsdienst 
Basis für den taktischen Einsatz von Einsatzleitfahrzeugen bei der Feuerwehr Köln ist die Ver-
fahrensanweisung „Führungsorganisation und Einsatzstellengliederung“ auf Basis der durch 
Runderlass des I nnenministeriums NRW eingeführten FwDV 100  „Führung und Leitung im 
Einsatz – Führungssystem“. 
Die Verfahrensanweisung „Führungsorganisation und Einsatzstellengliederung“ sieht für die 
Feuerwehr Köln in Anlehnung an die FwDV 100 mobile Führungseinheiten in Truppbesatzung 
(BvA/OvA), Staffelbesatzung (technische Einsatzleitung [TEL]) und Gruppenbesatzung (TEL) 
vor.

145 
 
 
Abbildung 51: Bestehende Führungsstruktur im Einsatzdienst der Feuerwehr Köln 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Die Einsatzleitfahrzeuge sind bei den deutschen Feuerwehren in den Baugrößen ELW 1, ELW 
2 und ELW 3 üblich. Davon sind aktuell die Fahrzeuge ELW 1 und ELW 2 genormt. Die Bau-
größe ELW 3 ist nicht mehr genormt (DIN 14507 Teil 4). 
Die ELW 1 sind für das Führen mit Führungstrupp und ELW 2 für das Führen mit Führungs -
staffel/Führungsgruppe ausgelegt. Die Fahrzeuge der Baugröße ELW 3 ermöglichen je nach 
Aufbau eine Führung mit Führungsgruppe oder Führungsstab.  Dass die mobile Gewährleis-
tung der Führung bis i n die Führungsstufe D bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr not-
wendig ist, hat insbesondere die Schadenslage „Sturmtief Bernd“ in NRW und Rheinland-Pfalz 
im Sommer 2021 noch einmal deutlich gemacht. 
Bei der Feuerwehr Köln wurden für die Bereitstellung dieser Führungseinheiten bisher zwei 
ELW 2 und ein ELW 3 vorgehalten. Damit war einerseits das mobile Arbeiten bis zur Füh-
rungsstufe D sichergestellt, andererseits kann eine autarke mobile Führungsstruktur mit einer 
TEL und zwei Einsatzabschnittsleitungen gewährleistet werden. 
 
7.10.2.2 Soll-Zustand 
Nachfolgend wird der Änderungsbedarf auf Basis des  bestehenden Fahrzeug-Soll-Ist-Ver-
gleichs dargestellt. Unterschieden wird zwischen Fortschreibung (keine Auswirkungen auf die 
Anzahl im Gesamtfuhrpark) und Fahrzeugmehrbedarf (Erhöhung der Anzahl im Gesamtfuhr-
park). Aus Gründen der Lesbarkeit werden lediglich die Auszüge, in denen sich Änderungen 
ergeben, dargestellt. 
Führungsdienst 
Die Struktur aus zwei ELW 2 und einem ELW 3 hat sich i m Wesentlichen bewährt. Vor dem 
Hintergrund einer angestrebten Typenreduzierung bei der Feuerwehr Köln und der Frage mög-
licher Redundanzen wird aktuell geprüft, ob eine modulare Struktur möglich ist, bei der künftige 
ELW 2 der Feuerwehr Köln in Kombination miteinander das Arbeiten in allen Führungsstufen 
gewährleisten können. Dabei stiege die Anzahl auf insgesamt vier untereinander redundante 
Fahrzeuge an.

146 
 
 Physischer Bestand Zu prüfende Alternative 
1 x  
Führungsstufe D 
  
2 x 
Führungsstufe C   
Abbildung 52: Schaubild Prüfauftrag ELW 
Quelle: Feuerwehr Köln 
7.10.2.2.1 Fortschreibung ohne Mehrbedarf 
Im derzeitigen Fahrzeug-Soll-Ist-Vergleich bedarf es der Festlegung von zwölf Fahrzeugtypen 
im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Die  Festlegung basiert auf der Grundkonzeption der 
Freiwilligen Feuerwehr, die im Kapitel 7.8 „Freiwillige Feuerwehr“ beschrieben wurde. Aus 
Gründen der Lesbarkeit wird lediglich der Teil aufgeführt, in dem sich Änderungen ergeben. 
Diese wurden dabei farblich gelb hervorgehoben. 
Tabelle 44: Fortschreibung ohne Fahrzeugmehrbedarf 
Anzahl Soll  
Anzahl Ist  
   Ist-Bestand Soll-Bestand 
 
 
 Sonderaufgaben der FF     
 12 12 Löschfahrzeuge - 2.Fahrzeug  
6 6 LF-Kat S (kommunal)        
    LF HO 2  K-LN 382 LF-KatS LF-KatS 
Grundkonzeption 
Freiwillige Feuerwehr 
    LF BR 2 K-LN 385 LF-KatS LF-KatS 
    LF RD 2  K-LN 383 LF-KatS LF-KatS 
    LF UB 2  K-LN 3865 LF-KatS LF-KatS 
    LF WO 2  K-LN 381 LF-KatS LF-KatS 
    LF ES 2 K-LN 379 LF-KatS LF-KatS 
6 6 LF-FF      
    LF ST 2 K-LN 3889 LF-FF LF-Logistik 
    LF FF PL 2 K-LN 3773 LF-FF LF-Logistik 
    LF FF HE 2 K-LN 3886 LF-FF LF-Logistik 
    LF FF EIL 2 K-LN 3836 LF-FF LF-Logistik 
    LF FF LO 2 K-LN 3855 LF-FF LF-Logistik 
    LF FF RG 2 K-LN 3769 LF-FF LF-Logistik 
    Sondereinheiten der BF        
14 15 Umwelt- und Gefahrgut        
    AB-G 8 ohne AB AB Verlegung Schule 
23 23 Logistik     
  AB-Kulturgutschutz ohne AB AB Notfallverbund Köln 
    Fahrzeuge der Schule        
1 0 Umwelt- und Gefahrgut    
    AB-G ohne AB AB Ausbau CBRN

147 
 
7.10.2.2.2 Fahrzeugmehrbedarf 
Zum Schließen der Fähigkeitslücken und zur Sicherstellung des Grundschutzes sowie der ge-
setzlichen Pflichtaufgaben ergibt sich der in Tabelle 45 und 46 aufgezeigte Mehrbedarf an 
Fahrzeugen. Es werden lediglich die Passagen des Fahrzeug -Soll-Ist-Vergleichs gezeigt, in 
denen sich Änderungen ergeben. Zudem wird zwischen kurz- und mittelfristigem Mehrbedarf 
unterschieden. 
Kurzfristiger Fahrzeugmehrbedarf 
Tabelle 45: Fahrzeugmehrbedarf (kurzfristig) 
Anzahl Soll 
Anzahl Ist 
Funktion   
Ist-Be-
stand Soll-Bestand 
 
    BRANDSCHUTZ UND HILFELEISTUNG   
 
 Basiseinheiten der FF     
30 27 Löschfahrzeug (LF) 1. Fahrzeug    
 
 HLF USD   HLF + 1, Ausbau CBRN 
 
 Sondereinheiten BF     
25 23 Logistik    
 
 WLF   WLF Logistik Konzept 
 
 WLF   WLF Logistik Konzept 
    Sonderaufgaben der FF         
1 0 Umwelt- und Gefahrgut  
  GW-G USD   GW-G + 1, Ausbau CBRN 
8 0 Fähigkeitslücken     
  Wald- u. Vegetationsbrand   Offen * Fähigkeitslücke 
  Wald- u. Vegetationsbrand   Offen * Fähigkeitslücke 
  Wald- u. Vegetationsbrand   Offen * Fähigkeitslücke 
  Wald- u. Vegetationsbrand   Offen * Fähigkeitslücke 
  Hochwasser/Starkregen   Offen * Fähigkeitslücke 
  Hochwasser/Starkregen   Offen * Fähigkeitslücke 
  Hochwasser/Starkregen   Offen * Fähigkeitslücke 
  Hochwasser/Starkregen   Offen * Fähigkeitslücke 
  Führungssystem der BF mit Führungsunterstützung FF  
4 2 Einsatzleitwagen (ELW 2)        
  ELW 2   ELW 2 ** Fähigkeitslücke 
  ELW 2   ELW 2 ** Fähigkeitslücke 
       
* Bei der Beschaffung der Fahrzeuge mit den Fähigkeiten „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ sowie „Hochwasser/Stark-
regen“ ist aus wirtschaftlichen Aspekten darauf zu achten, ob beide Fähigkeiten auf einen Fahrzeugtyp zusammengefasst wer-
den können. 
** Bei der Beschaffung der Fahrzeuge ist zu prüfen, ob durch das Zusammenschalten die Fähigkeit eines ELW 3 erreicht werden 
kann.

148 
 
Mittel- und langfristiger Fahrzeugmehrbedarf 
Tabelle 46: Fahrzeugmehrbedarf (mittel- und kurzfristig) 
Anzahl Soll 
Anzahl Ist 
Funktion   Ist-Bestand Soll-Bestand 
 
    BRANDSCHUTZ UND HILFELEISTUNG   
    Basiseinheit der BF        
15 13 Drehleitern (DL)        
   DL – FW XI   DL + 1, Grundschutz 
  DL – FW XII   DL * + 1, Grundschutz 
16 14 Löschfahrzeuge (LF)   
    HLF – FW XI   HLF + 1, Grundschutz 
  HLF – FW XII   HLF * + 1, Grundschutz 
14 11 Tanklöschfahrzeuge (TLF)        
    PTLF – FW XI   PTLF + 1, Grundschutz 
    Sonderaufgaben der FF         
16 12 LF-KatS/LF-L (kommunal)        
    LF FF   LF FF + 1, Grundkonz. FF 
  LF FF   LF FF + 1, Grundkonz. FF 
  LF FF   LF FF + 1, Grundkonz. FF 
  LF FF   LF FF + 1, Grundkonz. FF 
       
* Der zu stationierende Fahrzeugtyp steht in einer direkten Wechselwirkung mit der Leistungsfähigkeit der Freiwil-
ligen Feuerwehr im Kölner Norden. In Abhängigkeit der zeitlichen Fertigstellung einer FW XI muss die Leistungs-
fähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr ständig überprüft und eine etwaige Anpassung der Fahrzeugtypen vorgenom-
men werden.

149 
 
8 Datenanalyse Einsatzdienst 
! 
 Die Einsatzverteilung der Feuerwehr Köln streckt sich über das gesamte 
Kölner Stadtgebiet.  
 Das Haupteinsatzaufkommen fällt in den Zeitraum von 07 .00 bis 19 .00 
Uhr. 
 Die Schutzzielerreichung für den Bereich Brandschutz mit der Vorgabe 
eines Erreichungsgrads von 90 % kann derzeit nicht eingehalten wer-
den. 
 Die Schutzzielerreichung für den Bereich Technische Hilfeleistung mit 
der Vorgabe eines Erreichungsgrads von 90 % kann derzeit nicht einge-
halten werden. 
 Die Schutzzielerreichung für den Bereich Führungsdienst mit der Vor-
gabe eines Erreichungsgrads von 90 % im gesamtstädtischen Durch-
schnitt wird eingehalten. 
 Bei Einsätzen auf dem Rhein ist in 90 % der Fälle das erste Rettungsmittel 
innerhalb von 17,41 Minuten nach Notrufannahme an der Einsatzstelle. 
 Die Verfügbarkeit von schutzzielrelevanten Einsatzfahrzeugen (PTLF, 
HLF) ist durch die funktionale Doppelbelegung des Einsatzpersonals 
(RTW, GW-H) eingeschränkt. 
8.1 Einsatzaufkommen 
Eine georeferenzierte Betrachtung der Einsätze ist erst seit der Einführung von IGNIS -Plus 
möglich. Das vorherige Einsatzleitsystem kannte keine GPS-Koordinaten. Die Abbildungen 53 
und 54 verdeutlichen das Einsatzaufkommen über einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren, verteilt 
über das Kölner Stadtgebiet. 
Betrachtungszeitraum: 19.04.2020 bis 30.09.2021 (Umstellung des Einsatzleitsystems) 
Einsatzkategorie:   01 Technische Hilfeleistung, 01 Feuer 
Sonstiges:   Fahrten mit Sondersignal zur Einsatzstelle

150 
 
 
Abbildung 53: Einsatzaufkommen Kategorie 01 Feuer mit Sondersignal 
Quelle: Feuerwehr Köln 
 
Abbildung 54: Einsatzaufkommen Kategorie 01 Technische Hilfeleistung mit Sondersignal 
Quelle: Feuerwehr Köln

151 
 
Deutlich wird, dass eine Einsatzverteilung über das komplette Stadtgebiet vorhanden ist. Das 
Zentrum kann als Ballungszentrum der Einsätze betrachtet werden. 
Im Tagesdurchschnitt wird die Feuerwehr Köln zu 50,36 Einsätzen der Kategorien „01 Feuer“, 
„02 Technische Hilfeleistung “ oder „03 Sonderlage“ alarmiert. Abbildung 55 visualisiert das 
durchschnittliche jährliche Einsatzaufkommen bezogen auf die einzelnen Stadtteile.  Berück-
sichtigt wurde hierbei  das durchschnittliche Einsatzaufkommen der o. g. Einsatzkategorien. 
Betrachtet wurden alle Einsatzstichworte, zu denen unter Inanspruchnahme von Sonder- und 
Wegerechten gefahren wurde.

152 
 
Betrachtungszeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2021 
Einsatzkategorie:   01 Technische Hilfeleistung, 01 Feuer, 03 Sonderlage 
Anzahl Einsätze:  106.778 (21.937 IGNIS-Plus; 84.841 PfeilWeb) 
Hinweis:   106 Einsätze aus PfeilWeb besitzen keine Ortsverifikation 
    Alle Einsätze, keine Differenzierung nach Hilfsfristrelevanz 
 
Abbildung 55: Durchschnittliches Jahreseinsatzaufkommen nach Stadtteil 
Quelle: Feuerwehr Köln

153 
 
Abbildung 56 verdeutlicht das Einsatzaufkommen verteilt über den Tagesverlauf.  
 
Abbildung 56: BS- und TH-Alarmierungshäufigkeit im Tagesverlauf 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Das hauptsächliche Einsatzaufkommen entsteht dabei im zeitlichen Verlauf zwischen 7.00 Uhr 
und 19.00 Uhr. Generell lassen sich folgende (linear betrachtete) Entwicklungen über die Ge-
samteinsatzzahlen verzeichnen: 
 Brandschutz:    leicht steigend 
 Technische Hilfeleistung: sinkend 
 ABC:    leicht sinkend 
Tabelle 47: Einsatzentwicklung Feuerschutz- und Hilfeleistungen 
Quelle: Zusammenfassung auf Basis des Jahresberichts der Feuerwehr Köln 2020 
Merkmal 2016 2017 2018 2019 202028,
.
29 202130 
Brände und Explosionen 1.938 2.108 2.461 2.051 2.030 - 
Davon Todesfälle 1 4 3 1 7 - 
Technische Hilfeleistung 8.955 8.944 9.306 8.667 7.564 - 
Davon Todesfälle 128 118 134 115 89  
ABC-Einsätze 1.091 1.081 976 963 815 - 
Tabelle 48 verdeutlicht die Anzahl der Notrufe. 
Tabelle 48: Notrufentwicklung 
Quelle: Zusammenfassung auf Basis des Jahresberichts der Feuerwehr Köln 2020 
Merkmal 2016 2017 2018 2019 2020 202131 
Anzahl Notrufe 377.687 376.191 351.177 379.918 314.867  
                                                
28 Umstellung des Einsatzleitsystems am 19.04.2020 
29 Corona-Lockdown: 1. Lockdown: 22.03.2020 bis 04.05.2020; 2. Lockdown 02.11.2020 bis 10.01.2021 
30 Jahresbericht 2021 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht finalisiert 
31 Jahresbericht 2021 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht finalisiert

154 
 
8.2 Schutzzielerreichung 
Die Auswertung der nachfolgenden Schutzzielerreichung bezieht sich auf den Zeitraum 
01.01.2016 bis 30.09.2021. Die Datenbasis für den Zeitraum 01.01.2016 bis 19.04.2020 bis 
13:00 Uhr entstammt dem (alten) Einsatzleitsystem PfeilWeb, für den Zeitraum zwischen dem 
19.04.2020 ab 13:00 Uhr und 30.09.2021 dem Einsatzleitsystem IGNIS-Plus. 
In Summe liegt der Auswertung nachfolgende Anzahl von Rohdatensätzen zu Grunde: 
Tabelle 49: Schutzzielerreichung Anzahl der Rohdatensätze 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Einsatzleitsystem Zeitraum Rohdatensätze 
PfeilWeb 01.01.2016-19.04.2020 1.193.944 
IGNIS-Plus 19.04.2020-30.09.2021 417.742 
Summe  1.611.686 
8.2.1 Brandschutz 
Zwischen den definierten Schutzzielen Hilfsfrist 1 und Hilfsfrist 2 (vgl. Kapitel 5.2.1) besteht 
eine logische Abhängigkeit. Die Berechnung in den Vorjahren erfolgte ohne eine logische Ab-
hängigkeit dieser Hilfsfristen. Bei der bisherigen Berechnungsmethode wurden folgende Fra-
gestellungen beantwortet: 
1) War bei einem schutzzielrelevanten Einsatz innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufein-
gang ein HLF der Berufsfeuerwehr vor Ort? 
2) Waren bei einem schutzzielrelevanten Einsatz innerhalb von 14,5 Minuten zwei HLF 
der Berufsfeuerwehr vor Ort? 
Diese Betrachtungsweise entspricht nicht den Empfehlungen der AGBF, welche durch diverse 
Rechtsprechungen als „Stand der Technik“ gelten. Es ergeben sich die nachfolgenden Prob-
leme: 
a) Es besteht keine logische Abhängigkeit. 
b) Die Freiwillige Feuerwehr findet keine Berücksichtigung in der Schutzzielerreichung. 
c) Es wird davon ausgegangen, dass bei Ankunft des ersten HLFs die DLK und das PTLF 
zeitgleich eintreffen. Paralleleinsätze, wie beispielsweise des PTLF als Springerfunk-
tion auf einem RTW, werden nicht berücksichtigt. 
d) Es werden Fahrzeuge und nicht Funktionen betrachtet. 
e) Die Betrachtung der Fahrzeuge geht von einer Vollbesetzung der Funktionen aus. 
Wird zwischen den Hilfsfristen eine logische Abhängigkeit hergestellt, so ergibt sich nachfol-
gende Hilfsfristmatrix: 
Tabelle 50: Hilfsfristmatrix nach Hilfsfristkategorien 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Hilfsfristkategorie HF 1 HF 2 Bedeutung 
4   Hilfsfrist 1 erreicht und Hilfsfrist 2 erreicht 
3   Hilfsfrist 1 erreicht und Hilfsfrist 2 nicht erreicht 
2   Hilfsfrist 1 nicht erreicht und Hilfsfrist 2 erreicht 
1   Hilfsfrist 1 nicht erreicht und Hilfsfrist 2 nicht erreicht 
Für die Schutzzielerreichung ist dabei die Hilfsfristkategorie 4 von Relevanz, bei der beide 
Hilfsfristen eingehalten wurden.

155 
 
Die Berechnung des Schutzzielerreichungsgrads für den Brandschutz basiert weiterhin auf 
den nachfolgenden Bedingungen: 
a) Die Freiwillige Feuerwehr findet keine Berücksichtigung in der Schutzzielerreichung. 
b) Es wird davon ausgegangen, dass bei Ankunft des ersten HLFs die DLK und das PTLF 
zeitgleich eintreffen. Paralleleinsätze, wie beispielsweise des PTLF als Springerfunk-
tion auf einem RTW, werden nicht berücksichtigt. 
c) Es werden Fahrzeuge und nicht Funktionen betrachtet. 
d) Die Betrachtung der Fahrzeuge geht von einer Vollbesetzung der Funktionen aus. 
 
Abbildung 57: Entwicklung der Schutzzielerreichung Brandschutz 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Eine Auswertung der derzeit nicht berücksichtigten Daten (tatsächliche Funktionsstärke an der 
Einsatzstelle) würde den Erreichungsgrad weiter sinken lassen. 
Ursachenanalyse 
Die Umstellung des Einsatzleitsystems auf IGNIS-Plus ist noch nicht vollständig abgeschlos-
sen. Derzeit wird noch mit dem alten Kommunikationssystem gear beitet. Die Datenanalyse 
der hilfsfristrelevanten Einsätze hat ergeben, dass durch das Fehlen des neuen Kommunika-
tionssystems im Durchschnitt etwa 25,28 Sekunden zeitlicher Verzug entsteht. Dieser Verzug 
entsteht nur bei der Alarmierung auf der Feuer- und Rettungswache und nicht bei einer Alar-
mierung über digitale Funkmeldeempfänger. Diese Zeit wirkt sich negativ (verlängernd) auf die 
Ausrückezeit aus, was ebenfalls eine negative ( verlängernde) Auswirkung auf die Fahrtzeit 
nach sich zieht. Die Planungsgrundlage im BSBP 2016 , eine Ausrückezeit von maximal 60 
Sekunden einzuhalten, ist in der Realität kaum umsetzbar. In den Jahren 2016 bis 2019 konnte 
selbst eine Ausrückezeit von 90 Sekunden nur in ca. 17 % der Fälle eingehalten werden. 
Weitere mögliche Ursachen: 
 Zunahme des Verkehrsaufkommens (bis 2019) 
 Änderungen der innerstädtischen Verkehrsführungen verlangsamt ein schnelles Ein-
treffen der Feuerwehrfahrzeuge auf LKW-Basis

156 
 
8.2.2 Technische Hilfeleistung 
Die Berechnung des Schutzzielerreichungsgrads für die Technische Hilfeleistung basiert wei-
terhin auf den nachfolgenden Bedingungen: 
a) Die Freiwillige Feuerwehr findet keine Berücksichtigung in der Schutzzielerreichung. 
b) Es wird davon ausgegangen, dass bei Ankunft des ersten HLFs die DLK und das PTLF 
zeitgleich eintreffen. Paralleleinsätze, wie beispielsweise des PTLF als Springerfunk-
tion auf einem RTW, werden nicht berücksichtigt. 
c) Es werden Fahrzeuge und nicht Funktionen betrachtet. 
d) Die Betrachtung der Fahrzeuge geht von einer Vollbesetzung der Funktionen aus. 
 
Abbildung 58: Entwicklung der Schutzzielerreichung Technische Hilfeleistung 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Eine Auswertung der derzeit nicht berücksichtigten Daten (tatsächliche Funktionsstärke an der 
Einsatzstelle) würde den Erreichungsgrad weiter sinken lassen. Die Vorgabe des Erreichungs-
grads von 90 % konnte nicht eingehalten werden. 
Ursachenanalyse 
Die Umstellung des Einsatzleitsystems auf IGNIS -Plus ist , analog zum Brandschutz,  noch 
nicht vollständig abgeschlossen. Derzeit wird noch mit dem alten Kommunikationssystem ge-
arbeitet. Die Datenanalyse der hilfsfristrelevanten Einsätze hat ergeben, dass durch das Feh-
len des neuen Kommunikationssystems im Durchschnitt etwa 25,28 Sekunden zeitlicher Ver-
zug entsteht. Dieser Verzug entsteht nur bei der Alarmierung auf der Feuer- und Rettungswa-
che und nicht bei einer Alarmierung über digitale Funkmeldeempfänger. Diese Zeit wirkt sich 
negativ (verlängernd) auf die Ausrückezeit aus, was ebenfalls eine negative ( verlängernde) 
Auswirkung auf die Fahrtzeit nach sich zieht. Die Planungsgrundlage im BSBP 2016, eine 
Ausrückezeit von maximal 60 Sekunden einzuhalten, ist in der Realität kaum umsetzbar. In 
den Jahren 2016 bis 2019 konnte selbst eine Ausrückezeit von 90 Sekunden nur i n ca. 17 % 
der Fälle eingehalten werden. 
Weitere mögliche Ursachen: 
 Zunahme des Verkehrsaufkommens (bis 2019) 
 Änderungen der innerstädtischen Verkehrsführungen obstruiert ein schnelles Eintref-
fen der Feuerwehrfahrzeuge auf LKW-Basis 
 Teils schwierige Ermittlung der Einsatzadresse (z. B. Autobahnen)

157 
 
8.2.3 Führungsdienst 
Abbildung 59 verdeutlicht den Erreichungsgrad des Schutzziels „Führungsdienst“. Bei der Be-
trachtung wurden die Einsatzmittel vom Typ ELW betrachtet. 
 
 
Abbildung 59: Entwicklung der Schutzzielerreichung Führungsdienst 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Im gesamtstädtischen Durchschnitt wurden die Festlegungen des BSBP 2016 im Erreichungs-
grad und in der Funktionsbesetzung erfüllt. 
8.2.4 Leitstelle 
Da die im BSBP 2016 festgelegten Schutzziele durch fehlende Festlegung quantifizierbare r 
Parameter nicht ermittelt werden können oder die Zahlen schlichtweg nicht erhoben wurden, 
ist für die Anpassung des BSBP eine Konkretisierung vorzunehmen. 
8.2.5 Bevölkerungsschutz 
Die im BSBP 2016 verabschiedeten Schutzziele sind aufgrund ihrer qualitativen Art nicht 
messbar. 
8.3 Verfügbarkeitsanalyse 
Die nachfolgenden Detailbetrachtungen verdeutlichen organisatorische Bereiche, die sich ne-
gativ auf die Schutzzielerreichung auswirken, da Personalressourcen kurzfristig zur Aufgaben-
erfüllung für andere Tätigkeiten abgezogen werden. 
8.3.1 Sondereinheit Höhenrettung (siehe auch Kapitel 7.7.1) 
Die Funktion der Höhenrettung wird derzeit in einer Springerfunktion vom HLF der FW 4 be-
setzt. Dies bedeutet, dass die Personen regulär auf  dem HLF 4 eingeplant werden und bei 
Einsätzen der Höhenrettung auf den GW -H „springen“. Während eines Einsatzes des GW -H 
oder eines Übungsdienstes des Personals auf dem Einsatzmittel steht das Einsatzmittel HLF 
nicht zur Verfügung. Hierdurch entsteht eine Überschreitung der Eintreffzeiten im Bereich der 
hilfsfristrelevanten Einsätze. 
Die Nichtverfügbarkeit des Einsatzmittels HLF 4 lässt sich dabei in zwei Kategorien aufteilen: 
a) Planmäßig  (Übungsdienst)

158 
 
b) Unplanmäßig (Einsatz des GW-H) 
Berechnung der planmäßigen Nichtverfügbarkeit: 
Je Kalenderwoche sind zwei feste Übungstage mit je acht Stunden festgeschrieben. Dieses 
dient der gesetzlichen Pflichtfortbildung und dem Qualifikationserhalt. 
Tabelle 51: Feste Übungszeiten der Höhenrettung zum Qualifikationserhalt 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Tag Uhrzeit Bemerkung 
Donnerstag 08.00-16.00 Uhr Regulär 
Freitag 08.00-16.00 Uhr Regulär 
Mittwoch 08.00-16.00 Uhr Ausweichtermin 
 
Pro Jahr entsteht somit eine geplante Nichtverfügbarkeit des Einsatzmittels von derzeit  34 
Tagen und 16 Stunden. 
 
Berechnung der unplanmäßigen Nichtverfügbarkeit: 
Die unplanmäßige Nichtverfügbarkeit ergibt sich aus dem Einsatzgeschehen des Einsatzmit-
tels GW-H. 
Tabelle 52: Übersicht unplanmäßige Nichtverfügbarkeit GW-H 4 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Jahr 
Anzahl aus-
wertbarer 
Einsätze 
Kürzeste 
(hh:mm:ss) 
Durchschnitt 
(hh:mm:ss) 
Längste 
(hh:mm:ss) 
Gesamtdauer 
(tt:hh:mm:ss) 
2016 104 00:01:38 00:56:11 08:09:40 4 t 02 h 22 m 36 s 
2017 115 00:01:49 01:06:14 08:54:10 5 t 06 h 56 m 08 s 
2018 106 00:01:08 00:57:30 07:26:33 4 t 05 h 35 m 24 s 
2019 101 00:02:09 00:51:15 06:46:05 3 t 14 h 16 m 30 s 
2020 75 00:01:50 00:42:59 03:50:43 2 t 07 h 49 m 51 s 
2021 87 00:04:37 00:58:01 03:40:49 3 t 10 h 11 m 18 s 
Durch-
schnitt 
98 - 00:55:22 - 3 t 19 h 41 m 58 s 
 
Zeitlich betrachtet steht Einsatzmittel HLF 4 für eine Dauer von etwa 38 Tagen pro Jahr nicht 
zur Verfügung. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum eine Schutzzielerreichung nicht um-
gesetzt werden kann. 
 
8.3.2 Springerbesetzte RTW 
Die RTW-X/3 der verschiedenen Feuer- und Rettungswachen dienen der Abdeckung des Spit-
zenbedarfs. Im Bedarfsfall „springt“ die Besatzung des PTLF auf den Rettungswagen und das 
PTLF geht für den Zeitraum des Einsatzes außer Dienst. Für den Zeitraum der Außerdienst-
nahme entsteht eine Unterschreitung in der Funktionsstärke für die Schutzzielerreichung in 
den Bereichen Brandschutz und Technische Hilfeleistung. Tabelle 53 verdeutlicht die durch-
schnittlichen Einsatzzahlen der RTW-X/3 über den Zeitraum 2016 bis 2021.

159 
 
Tabelle 53: Durchschnittliche Alarmierungshäufigkeit pro Tag und Jahr der RTW-X/3. 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Einsatzmittel 
2016 
pro 
Tag 
2017 
pro 
Tag 
2018 
pro 
Tag 
2019 
pro 
Tag 
2020 
pro 
Tag 
2021 
pro 
Tag 
Mittelwert der 
Jahre 
01/RTW-X/3 5,51 3,34 2,70 3,01 1,55 3,01 3,19 
02/RTW-X/3 3,78 3,18 1,47 0,79 0,75 0,95 1,92 
03/RTW-X/3 3,34 2,18 1,93 1,90 1,04 2,11 2,08 
04/RTW-X/3 5,03 3,79 3,29 3,33 1,74 1,56 3,12 
05/RTW-X/3 2,70 2,61 2,43 2,68 2,02 1,72 2,36 
06/RTW-X/3 2,49 2,66 1,40 1,35 1,72 1,33 1,83 
07/RTW-X/3 3,87 3,07 1,38 1,39 1,23 1,49 2,07 
08/RTW-X/3   0,50 1,82 1,79 2,93 1,76 * 
09/RTW-X/3 4,54 4,28 2,20 2,25 1,19 1,88 2,72 
10/RTW-X/3 4,45 2,51 2,23 2,25 1,34 2,48 2,54 
Mittelwert 3,97 3,07 2,17 2,08 1,44 1,95 2,29 
        
* Mittelwert über vier Jahre. Der 08/RTW-X/3 wurde erst im Laufe des Jahres 2018 eingeführt. 
Es zeigt sich, dass die Springer-Alarmierungen von 2016 bis 2018 deutlich gesunken sind. Ab 
2018 hat sich der Mittelwert bei etwa zwei Alarmierungen pro Tag eingependelt – die Aus-
nahme bildet das „Corona -Jahr“ 2020. Die Kurven des Mittelwertes über alle Springer -RTW 
sowie die RTW-Einzelkurven zeigen dabei vergleichbare Verlaufsprofile. 
 
Abbildung 60: „Springer-RTW“ Alarmierungen pro Tag 
Quelle: Feuerwehr Köln

160 
 
8.3.3 Rhein 
Jährlich werden die Löschboote zu ca. 120 Einsätzen alarmiert. Etwa 50 bis 70 % dieser Eins-
ätze beziehen sich auf Personen im Rhein oder Personen, die von einer der Rheinbrücken 
springen wollen. Etwa 67 % dieser Einsätze liegen im innerstädtischen Kernbereich zwischen 
Zoobrücke im Norden und Rodenkirchener Brücke im Süden. 
 
Abbildung 61: Einsatzaufkommen auf dem Rhein 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
In 90 % der Fälle ist das erste Rettungsmittel innerhalb von 17, 41 min nach Notrufannahme 
an der Einsatzstelle. Je nach Entfernung, Wetter , Tages- und Nachtzeit sowie Verkehr und 
Wasserstand sind die Grenzen des Stadtgebietes auf dem Rhein von der Mole in 30  bis 40 
min erreichbar.

161 
 
 
Abbildung 62: Eintreffzeiten ersteintreffendes Rettungsmittel auf dem Rhein 2020/21 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Zur Sicherstellung des Ausrückens der Löschboote fungiert die Besatzung des HLFs der FW 
10 in Springerfunktion. Hierdurch kommt es zu Einschränkungen in der Schutz zielerreichung 
im Brandschutz. 
 
8.3.4 Kleineinsätze 
Die Einsatzmittel HLF und  PTLF leisten eine Vielzahl von Kleineinsätzen, welche nicht die 
definierten Schutzziele betreffen. Hierzu zählen beispielsweise die Beseitigung von Ölspuren 
und Wasserschäden oder die Tragehilfe für den Rettungsdienst. Ein Großteil dieser Einsätze 
ist als nicht zeitkritisch einzustufen. Diese Einsätze sind Teil des allgemeinen Einsatzgesche-
hens der Feuerwehr einer Großstadt. Durch die Abarbeitung dieser Einsätze reduzieren sich 
die Verfügbarkeiten der Fahrzeuge für zeitkritische Einsätze sowie die verfügbaren Ausbil-
dungs- und Arbeitszeiten auf den Feuer- und Rettungswachen.

162 
 
9 Standortanalyse 
! 
 Die isochronenbasierte Analyse vom Notrufeingang bis zum schlussend-
lichen Eintreffen am Einsatzort verdeutlicht, dass die Schutzziele für 
Brandschutz und Tech nische Hilfeleistung von einigen Standorten nicht  
erreicht werden. 
 Bei der strategischen Standortplanung werden die Veränderungen durch 
die Stadtentwicklung berücksichtigt. 
 Bei einem Großteil der haupt - und ehrenamtlichen Feuerwehrstandorten 
besteht baulicher Handlungsbedarf. 
 Um die zukünftige Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Köln sicherzustellen, 
sind Investitionen in bauliche Maßnahmen zum Erhalt vorhandener und 
neuer Infrastruktur notwendig. 
9.1 Ist-Standorte 
Nachfolgend wird die Ist-Standortstruktur der Feuerwehr Köln dargestellt. 
9.1.1 Allgemein 
Zur Sicherstellung der kommunalen Gefahrenabwehr verteilen sich insgesamt ca. 60 Liegen-
schaften über das komplette Stadtgebiet. Die nachfolgende Betrachtung beschränkt sich auf 
die 49 Liegenschaften, die für den BSBP relevant sind. Liegenschaften des Rettungsdienstes 
werden im Rettungsdi enstbedarfsplan berücksichtigt und sind deswegen hier nicht Teil der 
Betrachtung. Die vorhandene Standortstruktur basiert auf einem gewachsenen Konzept unter 
Berücksichtigung der damaligen städtebaulichen und technischen Möglichkeiten. Diese Struk-
tur bedarf einer sukzessiven Modernisierung bzw. frühzeitigen Harmonisierung an die Stadt-
strategie (vgl. Kapitel 2.2 „Stadtstrategie und Entwicklung“) und die daraus resultierenden Ver-
änderung im Stadtbild unter Berücksichtigung des Stands der Technik.  Die Einführung der 
„Schnellsten Fahrzeugstrategie“ hat unmittelbare Auswirkungen auf die Standortstruktur , die 
bisher kreisförmig angeordnet wu rde. Wie bereits im Kapitel  8 „Datenanalyse Einsatzdienst“ 
beschrieben, liegen die Standorte für den Brandschutz derzeit so, dass sich Erreichbarkeits-
probleme ergeben. 
Neben ausschließlichen Feuer- und Rettungswachen sind an einigen Standort en auch Son-
dereinheiten bzw. -aufgaben stationiert. Beispielsweise sind dies: 
 Rüstzüge (FW 2 und FW 5) 
 Höhenrettung (FW 4) 
 Tauchergruppe (FW 1) 
 Abwehr biologischer und chemischer Gefahren (FW 8) 
 Abwehr atomarer Gefahren (FW 14) 
 Logistikeinheiten (FW 5) 
 Atemschutzübungsanlagen (FW 6 und FW 7) 
 Atemschutzwerkstatt/GW (FW 10) 
 Werkstattzentrum Kalk (FW 10) 
Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung eigener und externer Mitarbeitender unterhält die Feu-
erwehr Köln vier Schulen. Aufgrund geringer Raumkapazitäten sind diese an mehreren Stand-
orten im Stadtgebiet untergebracht: 
 FuSZ Scheibenstraße: Feuerwehrschule, Rettungsdienstschule, Behördenfahrschule 
 Boltensternstraße: Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen 
 Athener Ring: Brandschutzerziehung

163 
 
Die geografische Trennung der Schulstandorte erzeugt immense Aufwände. Weiterhin decken 
die Ausbildungsmöglichkeiten (Simulation, Übungsobjekte, Übungsflächen etc.) nicht mehr 
den aktuellen Bedarf. Neben einer Modernisierung ist auch eine Zusammenlegung der Schul-
standorte notwendig. 
Die Branddirektion (Verwaltung) der Feuerwehr Köln ist derzeit an mehreren Standorten un-
tergebracht. Gründe sind hierfür die Generalsanierung des Standortes Scheibenstraße sowie 
begrenzte Raumkapazitäten. 
 Scheibenstraße 
 Neusser Landstraße (Abteilung 375) 
 Athener Ring (Abteilungen 370 und 373) 
Auch hier bringt die geografische Trennung der Standorte immense Aufwände mit sich. Eine 
Rückverlegung der ausgelagerten Bereiche ist zwangsweise notwendig, um entsprechende 
Synergien zu nutzen und Ressourcen sowie Geschäftsprozesse optimal zu gestallten.

164 
 
9.1.2 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr 
Abbildung 63 visualisiert den Bauzustand und die Lage der unterschiedlichen hauptamtlichen 
Liegenschaften. Eine Detailbetrachtung kann der Anlage 2 zum BSBP 2022 entnommen wer-
den. 
 
 Abbildung 63: Hauptamtlich besetzte Liegenschaften  
Quelle: Bauzustand der Liegenschaften, Feuerwehr Köln

165 
 
In Summe besteht sofortiger Handlungsbedarf bei drei Liegenschaften, dringender Handlungs-
bedarf bei zwei Liegenschaften, Handlungsbedarf bei sieben Liegenschaften, geringer Hand-
lungsbedarf bei drei Liegenschaften sowie geringer/nachrangiger Handlungsbedarf bei sechs 
Liegenschaften. 
Die nachfolgenden Großprojekte befinden sich bereits in der Bearbeitung: 
 Neubau der FW 1 
 Erweiterungsbau der FW 9 
Zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung bedarf es einer Standorto ptimierung (vgl. auch 
Kapitel 9.2.3). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die Visualisierung bei Mehrfachnutzung 
verzichtet. Die nachfolgenden Standorte besitzen neben der Nutzung als Feuer- und Rettungs-
wache eine weitere, standortbezogene Nutzung: 
 FW 5: Leitstelle, Direktion, Notleitstelle, FuSZ 
 FW 6: Pandemielager, Atemschutzstrecke 
 FW 7: Atemschutzstrecke 
 FW 10: Werkstattzentrum

166 
 
9.1.3 Freiwillige Feuerwehr 
Abbildung 64 visualisiert den Bauzustand der unterschiedlichen ehrenamtlichen Liegenschaf-
ten. Eine Detailbetrachtung kann der Anlage 2 zum BSBP 2022 entnommen werden. 
 
Abbildung 64: Bauzustand Liegenschaften Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Bauzustand der Liegenschaften, Feuerwehr Köln 
In Summe besteht sofortiger Handlungsbedarf bei vier Liegenschaften, dringender Handlungs-
bedarf bei sechs Liegenschaften, Handlungsbedarf bei zwei Liegenschaften, geringer Hand-
lungsbedarf bei sechs Liegenschaften sowie geringer/nachrangiger Handlungsbedarf bei zehn 
Liegenschaften.

167 
 
9.2 Isochronenbasierte Erreichbarkeitsanalyse 
Unter Isochronen werden Linien gleicher Zeit oder gleichen Eintritts eines Ereignisses verstan-
den. Im Rahmen der Erreichbarkeitsanalyse wird die Erreichbarkeit bestimmter Einsatzorte im 
Kölner Stadtgebiet (z. B. Wohnhäuser und Schulen) mit verschiedenen Fahrzeugen, unter Be-
rücksichtigung der durch den Rat der Stadt Köln beschlossenen Schutzziele, untersucht. Aus-
gangspunkt der Berechnung sind Bestandsliegenschaften der Feuerwehr Köln. Ziel der Er-
reichbarkeitsanalyse ist die Identifikation von Versorgungslücken und Optimierungspotentia-
len. 
i 
Eine gesamtheitliche Standortanalyse der Feuer- und Rettungswachen auf Basis 
von Fahrzeitisochronen wurde bis dato noch nicht durchgeführt. 
Das Eintreffen an den einzelnen Objekten wird anschließend auf Erreichbarkeitskarten darge-
stellt. Die Fahrzeit von den Standorten zu den Objekten ergibt sich dabei aus dem Hilfsfrist-
prozess der Schutzziele. Die Schutzzielerreichung wird über den kompletten Hilfsfristprozess 
betrachtet. Zum Aufzeigen von Prozessoptimierungen muss dieser nicht nur in seiner Gesamt-
heit, sondern auch in seinen Teilprozessen betrachtet werden. Nachfolgend werden dabei die 
drei Teilprozesse „Dispositionszeit“, „Ausrückezeit“ und „Anfahrtszeit“ betrachtet. 
 
Abbildung 65: Schematische Darstellung Hilfsfristprozess 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
Gemäß DIN 14011:2018-01 ist die Dispositionszeit „[die] Zeit zwischen dem Beginn der Ab-
gabe einer entsprechenden Meldung an die Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann, und dem 
Beginn der Alarmierung von Einsatzkräften.“ 
i 
Derzeit werden verschiedene Modernisierungmaßnahmen in der Leitstelle durch-
geführt. Es besteht derzeit keine Auswertemöglichkeit zwischen erstem Klingeln 
eines eingehenden Notrufs und der Alarmierung eines Einsatzmittels. Es muss 
daher auf den Näherungswert (Zeitstempel „meldung_erzeugtam“ entspricht dem 
Öffnen der Eingabemaske für einen Notruf) zurückgegriffen werden. 
Gemäß DIN 14011:2018-01 ist die Ausrückezeit „[die] Zeit zwischen dem Abschluss der Alar-
mierung von Einsatzkräften und dem Verlassen ihrer Feuerwache oder ihres Feuerwehrhau-
ses.“ 
i 
Eine genaue Berechnung der Ausrückezeit ist erst seit dem 19.04.2020 möglich. 
Erst seit der Einführung von IGNIS-Plus kann dort zwischen Einsatzmitteln diffe-
renziert werden, die an einer Feuer- und Rettungswache oder über Funk alarmiert 
wurden. Die Berechnungen in PfeilWeb beinhalten Einsätze, die über Funk er-
folgten, was sich positiv auf die Ausrückezeit auswirkt. 
Gemäß DIN 14011:2018-01 ist die Anfahrtszeit „[die] Zeit zwischen Verlassen der Feuerwa-
che oder des Feuerwehrhauses und dem Eintreffen am Einsatzort.“ 
Als Berechnungsgrundlage werden die Zeiten des ersten HLF eines jeden Standorts herange-
zogen. Weiterhin wird der Erreichungsgrad anhand der Empfehlungen der AGBF berechnet. 
 
Dispositionszeit Ausrückezeit Anfahrtzeit

168 
 
i 
Eintreffzeit 1 (ETZ  1): Zeitintervall vom Alarmierungszeitpunkt der Einsatzkräfte 
durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der benannten Adresse 
Eintreffzeit 2 (ETZ 2): Zeitintervall vom Ende der Notrufabfrage und Beginn der 
Einsatzmitteldisposition durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der benannten 
Adresse 
Eintreffzeit 3 (ETZ 3): Zeitintervall von der Notrufannahme und Einsatzeröffnung 
durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der benannten Adresse 
(Dieses Zeitintervall entspricht der Hilfsfrist der AGBF-Schutzzieldefinition!) 
9.2.1 Brandschutz 
Tabelle 54 verdeutlicht die Teilerreichungsgrade anhand der Empfehlungen der AGBF („Stand 
der Technik“) für die hilfsfristrelevanten Brandschutzstichworte. Betrachtet wird lediglich die 
Hilfsfrist 1 (Eintreffen von zehn Funktionen, 9,5 Minuten nach Notrufeingang). 
Tabelle 54: Teilprozessbetrachtung Schutzziel Brandschutz 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
AGBF 
Dispositionszeit Ausrückezeit Anfahrtszeit 
90 Sekunden 90 Sekunden 390 Sekunden 
Jahr Erreichungsgrad in 
% 
Erreichungsgrad 
in % 
Erreichungsgrad 
in % 
2016 77,75 19,13 88,70 
2017 76,33 16,81 87,55 
2018 74,89 16,35 86,09 
2019 74,36 18,97 84,32 
2020 * 73,31 + 67,96 20,34 + 5,28 83,87 + 83,80 
2021 ** 73,54 4,35 84,53 
    
* Berechnung für das Jahr 2020: 01.01.2020 bis 19.04.2020 bis 13:00 Uhr in Pfeil-
Web; 19.04.2020 ab 13:00 Uhr bis 31.12.2021 in IGNIS-Plus. 
** Betrachtungszeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2021 
Im BSBP 2016 wird eine planerische Ausrückezeit von 60 Sekunden beschrieben. Die Errei-
chungsgrade liegen bei 90 Sekunden bereits deutlich unterhalb der oben angegebenen Richt-
werte.

169 
 
9.2.2 Technische Hilfeleistung 
Tabelle 55 verdeutlicht die Teilerreichungsgrade anhand der AGBF-Empfehlungen („Stand der 
Technik“) für die hilfsfristrelevanten Technischen Hilfeleistungen. Die Schutzzielerreichung ist 
im BSBP 2016 mit 9,5 Minuten angegeben. Eine Detailbetrachtung erfolgt analog zu den Zei-
ten des „Stands der Technik“ der AGBF. 
Tabelle 55: Teilprozessbetrachtung Schutzziel Technische Hilfeleistung 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
BSBP 2016 
Dispositionszeit Ausrückezeit Fahrtzeit 
90 Sekunden 90 Sekunden 390 Sekunden 
Jahr Erreichungsgrad 
in % 
Erreichungsgrad 
in % 
Erreichungsgrad 
in % 
2016 42,29 18,88 79,12 
2017 44,48 16,19 79,65 
2018 34,94 16,81 78,99 
2019 34,97 18,08 71,71 
2020 45 + 21,05 15,94 + 10,58 72,92 + 76,92 
2021 31,93 3,43 72,28 
    
* Berechnung für das Jahr 2020: 01.01.2020 bis 19.04.2020 bis 13:00 Uhr in PfeilWeb; 
19.04.2020 ab 13:00 Uhr bis 31.12.2021 in IGNIS-Plus. 
** Betrachtungszeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2021

170 
 
9.2.3 Anfahrtszeitisochron Berufsfeuerwehr 
Nachfolgend findet eine Detailbetrachtung der Ausrückezeiten je hauptamtlichem Standort und 
die daraus resultierende Berechnung des Anfahrtszeitisochron statt. 
i 
Eine genaue Berechnung der Ausrückezeit ist erst seit dem 19.04.2020 möglich. 
Erst mit der Einführung von IGNIS-Plus kann dort zwischen Einsatzmitteln diffe-
renziert werden, die an einer FW oder über Funk alarmiert wurden. Die Berech-
nungen in PfeilWeb beinhalten Einsätze, die über Funk erfolgten, was sich positiv 
auf die Ausrückezeit auswirkt. 
Tabelle 56: Gegenüberstellung Ausrückzeit IGNIS-Plus und PfeilWeb 
Quelle: Eigene Darstellung Feuerwehr Köln 
System PfeilWeb IGNIS-Plus - 
Fahrzeug Durchschnittliche 
Ausrückezeit in s 
Durchschnittliche 
Ausrückezeit in s 
Durchschnittliches 
Delta in s 
01/HLF/1 125,47 152,07 26,60 
01/HLF/2 134,71 160,91 26,20 
02/HLF/1 115,05 148,09 33,04 
03/HLF/1 119,98 147,24 27,26 
04/HLF/1 120,17 142,04 21,88 
05/HLF/1 121,90 144,38 22,48 
06/HLF-M/1 130,35 164,02 33,67 
07/HLF-M/1 125,96 152,87 26,92 
08/HLF-U/1 111,64 133,19 21,55 
09/HLF/1 123,78 148,18 24,40 
10/HLF/1 121,84 134,97 13,13 
14/HLF-A/1 113,88 140,11 26,23 
Gesamtdurchschnitt 122,06 147,34 25,28 
Interpretation und Rückschlüsse 
 Das derzeit noch nicht modernisierte Kommunikationssystem wirkt sich negativ auf die 
Ausrückzeit aus. Im Gesamtdurchschnitt erfolgt eine Verlangsamung der Ausrückzeit 
von etwa 25 Sekunden. Dies hat einen negativen (verlängernden) Effekt auf die An-
fahrtszeit. 
 Die durch die AGBF angenommene Ausrückzeit von 90 Sekunden scheint näher an 
der Realität als die im BSBP 2016 angenommene Ausrückzeit von 60 Sekunden.  Die 
Planungsgrundlage für die Ausrückzeit liegt im Intervall von 90 (optimistisch gerechnet) 
und 120 Sekunden (pessimistisch gerechnet).

171 
 
Für die Berechnung des Anfahrtzeitisochrons wird die Dispositionszeit von 90 Sekunden als 
fix angenommen.  
 
Abbildung 66: Schematische Darstellung Hilfsfristprozess mit Zeitangabe nach AGBF 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die Berechnung erfolgt anhand der verbleibenden durchschnittlichen Anfahrtszeit zum Errei-
chen der Einsatzstelle. Werte wurden für die durchschnittliche Ausrückezeit auf die volle Se-
kunde und für die Anfahrtzeitisochrone auf 15-Sekunden-Intervalle gerundet. Die entsprechen-
den Ergebnisse können Tabelle 57 entnommen werden. Für den Standort der FW 1 wird die 
Zeit des erstausrückenden Einsatzmittels (01/HLF/1) zu Grunde gelegt. 
Tabelle 57: Berechnung durchschnittliche Anfahrtszeit je Standort 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Fahr-
zeug/Stand
ort 
Durchschnittli-
che Ausrückzeit 
in s 
Durchschnittliche 
Realanfahrtszeit 
in s 
Durchschnittliche 
Realanfahrtzseit 
in mm:ss 
Ist-Anfahrt-
zeitisochron 
in mm:ss 
01/HLF/1 152 328 05:28 05:30 
01/HLF/2 161 319 05:19 05:30 
02/HLF/1 148 332 05:32 05:30 
03/HLF/1 147 333 05:33 05:30 
04/HLF/1 142 338 05:38 05:45 
05/HLF/1 144 336 05:36 05:30 
06/HLF-M/1 164 316 05:16 05:15 
07/HLF-M/1 153 327 05:27 05:30 
08/HLF-U/1 133 347 05:47 05:45 
09/HLF/1 148 332 05:32 05:30 
10/HLF/1 135 345 05:45 05:45 
14/HLF-A/1 140 340 05:40 05:45 
Auf Basis der durchschnittlichen Anfahrtszeit des erstausrückenden HLF einer jeden Feuer - 
und Rettungswache kann nun die algorithmische Erreichbarkeit für die flächenmäßige Abde-
ckung des Kölner Stadtgebiets von einem Standort aus berechnet werden. Abbildung 67 ver-
deutlicht diese Abdeckung des Kölner Stadtgebiets auf Basis der durchschnittlichen Anfahrts-
zeit. 
 
Dispositionszeit
90 Sekunden
Ausrückezeit
90 Sekunden
Anfahrtzeit
390 Sekunden

172 
 
 
Abbildung 67: Durchschnittliche Fahrzeit hauptamtliche Feuer- und Rettungswachen 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Folgende Rückschlüsse können aus Abbildung 67 gezogen werden: 
 Farbige Bereiche können von einem Standort in den im Schutzziel definierten 9,5 Mi-
nuten erreicht werden. 
 Graue Bereiche sind unterdeckt und können von einem Standort nicht in den im 
Schutzziel definierten 9,5 Minuten erreicht werden.

173 
 
! 
Farblich grau unterlegte Bereiche implizieren nicht, dass keine Hilfe der Feuer-
wehr zu erwarten ist. Diese illustrieren lediglich, dass die im Schutzziel veranker-
ten Zeiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten wer-
den können.  
Diese algorithmischen Flächenabdeckungen müssen nun mit dem realen, operativen Einsatz-
geschehen verschnitten werden. Abbildung 68 ergänzt die theoretischen Anfahrtzeitisochrone 
um das reale Einsatzgeschehen. Jeder Punkt symbolisiert eine Einsatzstelle, in der innerhalb 
von 9,5 Minuten ein HLF nach Notrufeingang an der Einsatzstelle eingetroffen ist. 
 
Abbildung 68: Erreichbarkeit ETZ3 HLF BF, BS und TH, Realanfahrtszeit 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Folgende Rückschlüsse können aus Abbildung 68 gezogen werden: 
 Das algorithmisch berechnete Anfahrtzeitisochron stimmt mit dem realen, operativen 
Einsatzgeschehen überein. 
 Das algorithmisch berechnete Anfahrtzeitisochron kann als Grundlage für die 
Standortplanung herangezogen werden. 
 Es besteht Handlungsbedarf in den farblich grau unterlegten Flächen (meist Randbe-
reiche des Kölner Stadtgebiets).

174 
 
Die Betrachtung der vorhandenen Liegenschaften kann nun mit den Anfahrtszeitisochronen 
weiter durchgeführt werden. 
 
Abbildung 69: Erreichbarkeit ETZ3 HLF BF, BS und TH, 6,5 Minuten Anfahrtszeit 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Folgender Rückschluss kann aus Abbildung 69 gezogen werden: 
 Selbst bei einer theoretischen Fahrtzeit von 6,5 Minuten (AGBF-Empfehlung) können 
die unterversorgen Flächen nicht erreicht werden.

175 
 
9.2.4 Anfahrtszeitisochron Freiwillige Feuerwehr 
Nachfolgend findet eine Detailbetrachtung der Ausrückezeiten je Standort einer Einheit der 
Freiwilligen Feuerwehr (Löschgruppe) und die daraus resultierende Berechnung des Anfahrts-
zeitisochron bezogen auf die zeitliche Schutzzielerreichung statt. Auf eine Gegenüberstellung 
der Datenbestände aus PfeilWeb zu IGNIS -Plus wird verzichtet, da sich  an der technischen 
Alarmierungssystematik (Alarmierung über Funkmeldeempfänger) bei der Freiwilligen Feuer-
wehr nichts geändert hat, jedoch seit IGNIS Plus eine erweitere Dokumentation und Auswer-
tungsmöglichkeit besteht. 
Betrachtet wurde der Zeitraum 19.04.2020 bis 30.09.2021 , in dem die Alarmierung der Ein-
satzmittel aus dem Status 2 erfolgte. Status 2 beschreibt hierbei, dass sich die Einsatzfahr-
zeuge im Gerätehaus befinden und die Kräfte der FF je nach Tag und Uhrzeit in der Freizeit 
oder am Arbeitsplatz alarmiert werden, sich also erst zum jeweiligen Gerätehaus begeben 
müssen. Es wurde von der jeweiligen Löschgruppe da s Einsatzmittel gewählt, welches nach 
dieser Selektion die häufigste Alarmierungsanzahl aufweist. Werte wurden für die durch-
schnittliche Ausrückezeit auf die volle Sekunde und für die Anfahrtzeitisochrone auf 15-Sekun-
den-Intervalle gerundet. Die entsprechenden Berechnungen können der Tabelle  58 entnom-
men werden. Für beide Standorte der Löschgruppe Fühlingen wird die Zeit des schnelleren , 
erstausrückenden Einsatzmittels (86/LF10/02) zu Grunde gelegt. Analysiert wird die Unterstüt-
zung der jeweiligen Löschgrup pe in Bezug auf die zeitliche Erreichbarkeit in der Hilfsfrist 1  
(Eintreffen nach 9,5 Minuten). 
i 
Diese Entwicklung unterliegt einer stetigen Veränderung. Neue Mitglieder *innen 
oder Austritte beeinflussen maßgeblich die Ausrückezeit. Dargestellt ist ledigl ich 
eine Momentaufnahme , i n der 14 Löschgruppen auf Grund ihrer derzeitigen, 
durchschnittlichen Ausrückezeit in der Hilfsfrist 1 unterstützen können.

176 
 
Tabelle 58: Anfahrtzeitisochron Freiwillige Feuerwehr 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Löschgruppe Einsatzmittel 
Durchschnittliche 
Ausrückezeit (s) 
Durchschnittliche 
Realausrückezeit 
(mm:ss) 
Berechnete durch-
schnittliche Realan-
fahrtzeit HF1 (s) 
 Berechnete Durch-
schnittliche Realan-
fahrtzeit (mm:ss) 
Berechnetes Ist-An-
fahrtzeitisochron 
(mm:ss) 
Anzahl auswertbarer 
Datensätze 
Worringen 56/LF10/1 266 04:26 214 03:34 03:30 25 
Brück 98/LF10/1 297 04:57 183 03:03 03:00 62 
Dünnwald 89/LF10/1 336 05:36 144 02:24 02:30 47 
Lövenich 94/TLF FF/1 345 05:45 135 02:15 02:15 62 
Strunden 59/LF10/1 347 05:47 133 02:13 02:15 10 
Dellbrück 99/LF10/1 367 06:07 113 01:53 02:00 43 
Urbach 57/LF10/1 381 06:21 99 01:39 01:45 71 
Widdersdorf 74/LF10/1 387 06:27 93 01:33 01:30 16 
Porz-Langel 67/TSFW/1 393 06:33 87 01:27 01:30 22 
Heumar 88/TLF FF/1 427 07:07 53 00:53 01:00 37 
Libur 77/RW FF/1 455 07:35 18 00:18 00:15 7 
Langel-Rhein-
kassel 76/LF10/1 463 07:43 17 00:17 00:15 14 
Holweide 69/LF10/1 471 07:51 9 00:09 00:15 88 
Eil 97/LF10/1 476 07:56 4 00:04 00:15 61 
Zündorf 37/LF10/1 780 13:00    11 
Wahnheide 47/LF10/1 524 08:44    29 
Roggendorf 66/LF10/1 677 11:17    20 
Merkenich 75/LF10/1 564 09:24    39 
Flittard 79/TLF FF/1 566 09:26    53 
Longerich 85/LF10/1 540 09:00    151 
Fühlingen 86/LF10/2 683 11:23    57 
Ensen 87/LF10/1 709 11:49    34 
Kalk 90/LF10/1 518 08:38    306 
Rodenkirchen 92/LF20KatS/1 531 08:51    103 
Esch 96/LF10/1 537 08:57    20 
 
i 
Tabelle 58 stellt lediglich einen Teil des Aufgabengebiets der Freiwilligen Feuer-
wehr dar. Die Stärken der Freiwilligen Feuerwehr liegen insbesondere in 
a) dem kurzfristigen Alarmieren einer Vielzahl von Einsatzkräften (Personal-
anzahl) sowie 
b) der Durchhaltefähigkeit bei langandauernden Einsatzstellen.

177 
 
Die Betrachtung der vorhandenen Liegenschaften kann nun auf Basis der Anfahrtszeitisochro-
nen erfolgen. 
 
Abbildung 70: Anfahrtzeitisochron auf Basis der durchschnittlichen, realen Ausrückezeit 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Folgender Rückschluss kann aus Abbildung 70 gezogen werden: 
 In den eingefärbten Bereichen kann die entsprechende Freiwillige Feuerwehr, bezo-
gen auf die Fahrtzeit, in der Hilfsfrist 1 (Eintreffen nach 9,5 Minuten) unterstützen

178 
 
9.3  Soll-Standorte 
Für die hauptamtlichen Liegenschaften ergeben sich die nachfolgenden Veränderungen. 
9.3.1 Allgemein 
 Die erforderlichen Baumaßnahmen sind zeitnah aufzuarbeiten. 
 Für die Bearbeitung dieser Bauvorhaben müssen in der entsprechenden Abteilung 
Ressourcen zur Bearbeitung geschaffen werden. 
 Zur effektiven und wirtschaftlichen Ressourcennutzung könnten die Ausbildungsstät-
ten an einem zentralen Ausbildungscampus realisiert werden. Dies wird ergebnisof-
fen geprüft. 
 Die Abteilungen der Branddirektion müssen zurück an den Standort Scheibenstraße 
verlagert werden.

179 
 
9.3.2 Feuerwachen der Berufsfeuerwehr 
Zur Optimierung der Standortplanung werden der strategischen Standortplanung die nachfol-
genden Bemessungsparameter zu Grunde gelegt: 
 Die Dispositionszeit kann verkürzt werden und beträgt maximal 90 Sekunden. 
 Die Ausrückezeit kann verkürzt werden und beträgt maximal 90 Sekunden. 
 Die Anfahrtszeit beträgt maximal 390 Sekunden (6,5 Minuten). 
i 
Die Standortstruktur und die Erreichbarkeiten basieren auf der derzeitigen Infra-
struktur. Es werden keine genauen Liegenschaften, sondern Suchradien be-
schrieben. Zwischen den verschiedenen Standorten besteht eine erhebliche 
Wechselwirkung in Bezug auf die Anfahrtzeitisochrone und daraus resultierende 
Abdeckung. Steht in dem definierten Suchradius kein entsprechendes G rund-
stück zur Verfügung, muss diese Wechselwirkung berücksichtigt werden. 
Aus dem Ist-Zustand ergeben sich drei Handlungsfelder: 
 Nord 
 West 
 Süd-Ost 
Nachfolgend werden die entsprechenden Optimierungen genauer erörtert. 
 
Abbildung 71: Übersicht Handlungsfelder Standortstruktur 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Nord 
West 
Süd-
Ost

180 
 
 
Abbildung 72: Standortoptimierung Nord 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die derzeitige FW 6 bildet den nördlichsten hauptamtlich besetzten Standort. Der derzeitige 
Standort lässt sich nicht in solch einer Weise verschieben, dass mit einem Anfahrt szeitiso-
chron von 6,5 Minuten alle benötigten Flächen abgedeckt werden. Unter Berücksichtigung der 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ entstehen gerade im nördlichen Bereich neue Ve-
edel („Köln-Kreuzfeld“) und weitere Flächen sind als Entwicklungsfläche ausgewiesen. Zur Si-
cherstellung des Grundschutzes muss hier ein zusätzlicher Standort mit sechs Funktionen er-
richtet werden. Vier Funktionen können durch das Ehrenamt gestellt werden. Dieses ist zu 
monitoren und bei Bedarf durch weitere hauptamtliche Einsatzkräfte zu ergänzen.

181 
 
 
Abbildung 73: Standortoptimierung West 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die FW 14 bildet den westlichsten Standort. Zur Optimierung und Effizienzsteigerung in der 
Abdeckung der Erreichbarkeit muss der derzeitige – baufällige – Standort nord-östlich verla-
gert werden. Ein Zusammenlegen mit der FW 3 oder 4 ist nicht möglich, da hierdurch unter-
versorgte Bereiche entstehen, die nur durch einen weiteren Standort kompensiert werden kön-
nen. Dies ist aus wirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll. Darüber hinaus muss aufgrund der 
zentralen Lage der LG Lövenich das Gerätehaus am bisherigen Standort verbleiben.

182 
 
 
Abbildung 74: Standortoptimierung Süd-Ost 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die größte Optimierungsnotwendigkeit besteht im Kölner Süd -Osten. Dort befinden sich der-
zeit nicht adäquat versorgte Gebiete (z. B. Brück, Rath-Heumar, Libur, Lind und Langel). So-
wohl die FW 7 als auch die FW 8 sind baufällig und müssen durch Neubauten ersetzt werden. 
Hierdurch entsteht die notwendige Flexibilität in der Standortoptimierung. Unter Berücksichti-
gung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und den ausgewiesenen Entwicklungs-
flächen kann nun die Standortstrategie so gewählt werden, dass diese zukunftsfähig und be-
darfsgerecht ausgebaut wird. Zur flächenmäßigen Abdeckung wird neben den bereits im Be-
stand befindlichen FW 7 und 8 eine weitere Feuerwache benötigt. Abbildung 74 verdeutlicht

183 
 
die optimale strategische Stan dortverteilung. Zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung 
muss der Standort mit zehn Funktionen besetzt werden. 
Aus den oben beschriebenen Änderungen ergibt sich die in Abbildung 7 5 illustrierte Soll-
Standortstruktur. 
 
Abbildung 75: Soll-Standortstruktur 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Die Abbildungen 76 und 77 visualisieren die Erreichbarkeit (Ersteintreffendes Einsatzmittel) 
innerhalb der Hilfsfristen der im Einsatzleitrechner versorgten Objekte durch hauptamtlich be-
setzte Standorte.

184 
 
 
Abbildung 76: Ist-Standorte, Realanfahrtszeit 
Quelle: Feuerwehr Köln

185 
 
 
Abbildung 77: Soll-Standorte, 6,5 Minuten Anfahrtszeit 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Tabelle 59 veranschaulicht die resultierenden Daten in Bezug auf die Objekterreichbarkeit. 
Tabelle 59: Objekterreichbarkeiten nach Standortstruktur 
Quelle: Feuerwehr Köln 
 
Anzahl 
Relative Ab-
deckung ver-
sorger Ob-
jekte 
Relative 
Differenz 
zu a) 
Anzahl versorgter Objekte in IGNIS-Plus 236.382 100,00 % - 
a) erreichbar in Realanfahrtszeit, Ist-Standorte 163.313 69,09 % - 
b) erreichbar in 6,5 Minuten, Ist-Standorte 186.238 78,79 % + 9,70 % 
c) erreichbar in 6,5 Minuten, Soll-Standorte 204.676 86,59 % + 17,50 %

186 
 
Mit der beschriebenen Standortverlegung und Neugründung können durch die Standorte der 
hauptamtlich besetzten Feuer- und Rettungswachen etwa 86,59 % der im Einsatzleitsystem 
versorgten Objekte algorithmisch erreicht werden. 
Abbildung 78 zeigt den angenommenen zeitlichen Verlauf der Baumaßnahmen. Durch u. a. 
Verfügbarkeiten von Grundstücken, Verkaufsverhandlungen und Bauverzögerungen kann hier 
nur von einer Prognose ausgegangen werden. 
 
Abbildung 78: Prognostizierte Zeitplanung Baumaßnahmen 
Quelle: Feuerwehr Köln 
 
9.3.3 Freiwillige Feuerwehr 
Die Baumaßnahmen mit sofortigem Handlungsbedarf müssen schnellstmöglich beseitigt wer-
den. 
Die optimale Lage der Standorte für die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr hängt von ver-
schiedenen Faktoren ab. Sinnvollerweise ist das Gerätehaus in einer Wohnbebauung ange-
siedelt, um möglichst kurze Entfernung en für die Mitglieder der jeweiligen Einheit  zu ihrem 
Standort zu gewährleisten. Der optimale Standort muss daher im Einzelfall bei der Baufälligkeit 
eines Gerätehauses geprüft und bewertet werden.

187 
 
9.4 Ausblick Handlungsfelder 
Unter Berücksichtigung der  derzeitigen Bemessungsparameter ergeben sich Bereiche, die 
hinsichtlich der Hilfsfristerreichung besonders in einem Controlling berücksichtigt werden müs-
sen: 
 Linksrheinisch (lrh.) Nord 
 Rechtsrheinisch (rrh.) Nord 
 Linksrheinisch Süd 
 
Abbildung 79: Soll-Standorte, 6,5 Minuten Anfahrtszeit mit zus. Optimierungspotential 
Quelle: Feuerwehr Köln 
Sollte sich in den folgenden Jahren abzeichnen, dass sich in diesen Bereichen trotz der ge-
planten Maßnahmen Probleme in der Hilfsfristerreichung ergeben, so ist diese Situation auch 
außerhalb eines BSBP zu analysieren und das strategische Standortkonzept fortzuschreiben 
sowie für die langfristige Ausrichtung der Feuerwehr Köln anzupassen. 
  
rrh. 
Nord 
lrh. 
Nord 
lrh. 
Süd

188 
 
10 Maßnahmenplan 
10.1 Maßnahmenumsetzung BSBP 2016 
In Kapitel 10 des BSBP 2016 wurden die zur Optimierung der Gefahrenabwehr der Stadt Köln 
notwendigen Maßnahmen beschrieben. Darüber hinaus existieren Aufgaben aus dem entspre-
chenden Ratsbeschluss zum BSBP 2016. 
Mit dem BSBP 2016 wurden 20 Maßnahmenpakete beschlossen. Von diesen wurden 30 % 
(6) umgesetzt. 60 % (12) der Maßnahmen wurden teilweise umgesetzt bzw. befinden sich 
derzeit in der Bearbeitung. 10 % (2) der Maßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt. 
Die Detailbetrachtung der 83 Teilmaßnahmen ergibt, dass 55,4 % (46) umgesetzt wurden. 
19,3 % (16) wurden teilweise umgesetzt bzw. befinden sich derzeit in der Bearbeitung. 25,3 % 
(21) der Teilmaßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt. 
Eine Detailbetrachtung der Maßnahmen samt Teilmaßnahmen sowie eine etwaige Kommen-
tierung zum Bearbeitungssachstand befinden sich im Anhang 11j „Detailbetrachtung der Maß-
nahmenplanung BSBP 2016“. 
Tabelle 60: Umsetzungsstatus der Maßnahmenpakete BSBP 2016 
Bearbeitungsstatus Maßnahmenpakete BSBP 2016 Status 
M1 Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1  teilweise umgesetzt 
M2 Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2 teilweise umgesetzt 
M3 Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr teilweise umgesetzt 
M4 Verringerung der Ausfallzeiten der LF teilweise umgesetzt 
M5 Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache nicht umgesetzt 
M6 Anpassung des Personalfaktors umgesetzt 
M7 Einführung der zentralen Brandschutzfortbildung umgesetzt 
M8 Erhöhung der Einsatzleitungs-Verfügbarkeit (BvA) nicht umgesetzt 
M9 Optimierung der Führungsfähigkeit teilweise umgesetzt 
M10 Optimierung des Bevölkerungsschutzes teilweise umgesetzt 
M11 Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Voralarm teilweise umgesetzt 
M12 Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle teilweise umgesetzt 
M13 Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, Einsatzlei-
tung und Stäben teilweise umgesetzt 
M14 Verbesserung der Bevölkerungsinformation teilweise umgesetzt 
M15 Aufarbeiten der „Restbestände“ teilweise umgesetzt 
M16 Anpassung der Personalausstattung in der Verwaltungsab-
teilung 370 umgesetzt 
M17 Anpassung der Personalausstattung bei der Feuerwehr- 
und Rettungsdienstschule umgesetzt 
M18 Anpassung der Personalausstattung in Werkstätten und in 
der Beschaffungsstelle von 372 umgesetzt 
M19 Optimierung der Personalwirtschaft im Einsatzdienst umgesetzt 
M RB Maßnahmen aus Ratsbeschluss teilweise umgesetzt

189 
 
10.2 Maßnahmenkatalog BSBP 2022 
Nachfolgend werden die sich aus dem Abgleich der Analyse der Ist- und Soll-Struktur erge-
benden Maßnahmen zusammengefasst. Die Maßnahmen werden in die Kategorien 
 organisatorische Maßnahmen (ORG), 
 personelle Maßnahmen (PER), 
 bauliche Maßnahmen (BAU) sowie 
 technische Maßnahmen (TEC) 
unterteilt. Weiterhin wurden die im BSBP 2016 beschriebenen Maßnahmen  auf ihre weitere 
Gültigkeit überprüft und in die zuvor genannte Systematik überführt. Den Maßnahmen wurde 
weiterhin eine Klassifizierung „Handlungsbedarf“, „Auswirkungen Haushalt“ und „Wirksamkeit 
Maßnahme“ gegeben. Tabelle 61 gibt eine Zusammenfassung der benötigten Maßnahmen . 
Eine Detailbetrachtung mit Erläuterung und Auftrag ist in deren Anschluss zu finden. Das Ba-
sisjahr der Betrachtung bildet das Jahr 2023. 
 Kurzfristig (K):  Zeitraum < 1 Jahr 
 Mittelfristig (M): Zeitraum 1 bis 5 Jahre 
 Langfristig (L): Zeitraum > 5 Jahre 
Tabelle 61: Maßnahmenkatalog BSBP 2022 
ID Titel der Maßnahme 
Handlungsbedarf 
Auswirkungen 
Haushalt 
Wirksamkeit 
Maßnahme 
ORG_01 Optimierung der Ausrückezeit auf den Feuer- und Ret-
tungswachen K M M 
ORG_02 Überarbeitung der Führungsstruktur im Einsatzdienst K K K 
ORG_03 Verbesserung Bevölkerungsinformation M - M 
ORG_04 Jährliche Übung unter Chemikalienschutzanzug K K K 
ORG_05 Stärkung der Führung bei komplexen Lagen K K M 
ORG_06 Neukonzeptionierung First-Responder-System K - M 
ORG_07 Zeit-Maßnahmen-Plan organisatorische Auswirkungen K M M 
ORG_08 Organisationsüberprüfung ATF M M M 
ORG_09 Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes K - K 
ORG_10 Organisationsüberprüfung Feuerwehrschule K K M 
ORG_11 Einsatzstellenhygiene K M M 
ORG_12 Stationierung Rüstzüge M - L 
ORG_13 Gleichzeitige BC-Gefahrenabwehr K - M 
ORG_14 Konzept E-Mobilität („Mobilitätswende“) K - K 
ORG_15 Organisation der Abteilung Verwaltung K M K 
ORG_16 Organisationsüberprüfung Leitstelle K K K

190 
 
ORG_17 Mitgliedergewinnung Ehrenamt K - M 
ORG_18 Projektierung Leitstelle 2030/2035 M M L 
PER_01 Vorhalten Personal für PTLF 14 K K M 
PER_02 Umsetzung AGBF-Schutzziel K K M 
PER_03 Personal Psychosoziale Unterstützung K M M 
PER_04 Umsetzung des Personalfaktors K M L 
PER_05 Ausbildung Führungsassistenz K M M 
PER_06 Personal Freiwillige Feuerwehr, Koordination Führungs-
dienst, Kulturgutschutz K K M 
PER_07 Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung K K M 
PER_08 Personal FW XI L L L 
PER_09 Personal FW XII L L L 
PER_10 Personal Feuerwehrschule K M M 
PER_11 Gerätewart*in ATF K M M 
PER_12 Sicherstellung Einsatzfähigkeit ATF M M M 
PER_13 Personal Leitung FW XI L L L 
PER_14 Personal Zivil- und Katastrophenschutz K K M 
PER_15 Qualifikation „NotSan“ auf Brandschutzfahrzeugen K - L 
PER_16 Qualifikation „Fahrzeugführer*in HLF/C-Dienst“ K - L 
PER_17 Personal Leitstelle 2030/2035 K K L 
BAU_01 Umbau Krisenstab und Einsatzleitung L L L 
BAU_02 Notstromversorgung der Liegenschaften K M L 
BAU_03 Verlegung und Neubau der FW 7 K M L 
BAU_04 Verlegung und Neubau der FW 8 K M L 
BAU_05 Verlegung und Neubau der FW 14 K M L 
BAU_06 Neubau einer FW XI K M L 
BAU_07 Neubau einer FW XII K M L 
BAU_08 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehr K M M 
BAU_09 Bauliche Ertüchtigung ATF-Standort M M L 
BAU_10 Kompetenzbündelung der CBRN-Gefahrenabwehr K K L 
BAU_11 Konzeptionierung eines zentralen Ausbildungscampus K - K 
TEC_01 Beschaffung eins PTLF 14 K M M 
TEC_02 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XI L L L 
TEC_03 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XII L L L 
TEC_04 Schließen der Fähigkeitslücke „Wald- und Vegetations-
brandbekämpfung“ K M M 
TEC_05 Schließen der Fähigkeitslücke „Wasserdurchfahrtstiefe“ K M M

191 
 
TEC_06 Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen K M M 
TEC_07 Beschaffung von vier Fahrzeugen für die Freiwillige Feuer-
wehr M M L 
TEC_08 Beschaffung eines GW-G K M M 
TEC_09 Beschaffung eines HLF K M M 
TEC_10 Beschaffung von Gerätschaften zur externen Versorgung K M M 
TEC_11 Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst K K M 
TEC_12 Beschaffung ELW K M M 
TEC_13 Resilienzerhöhung kritische IT-Infrastruktur K K M 
 
10.2.1 Organisatorische Maßnahmen 
Die nachfolgenden organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus dem BSBP 2022. 
ORG_01 Optimierung der Ausrückezeit auf den Feuer- und Rettungswachen 
(überführt aus BSBP 2016, Konkretisierung) 
Erklärung: Um eine möglichst kurze Anfahrtszeit für eine Schutzzielerreichung zu ermögli-
chen, müssen sowohl die Dispositionszeit als auch die Ausrückezeit deutlich gesenkt wer-
den. Die Zielvorgaben folgen dabei der Schutzzieldefinition der AGBF. Die Ausrückezeiten 
auf den Feuer- und Rettungswachen müssen optimiert werden.  
Auftrag: Überprüfung des Alarmierungs- und Ausrückeprozesses zur Optimierung bzw. Re-
duzierung der Ausrückezeit auf maximal 90 Sekunden. Umsetzung baulicher und organisa-
torischer Maßnahmen. 
Kostenschätzung 50.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
ORG_02 Überarbeitung der Führungsstruktur im Einsatzdienst 
(überführt aus BSBP 2016, Konkretisierung) 
Erläuterung: Mit Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges der Berufsfeuerwehr soll sich ein 
C-Dienst einfinden. Der Führungsdienst (B-Dienst) soll innerhalb von 14,5 Minuten am Ein-
satzort sein. 
 
Auftrag: Überarbeitung der Führungsstruktur im Einsatzdienst , beginnend mit dem*der 
Fahrzeugführer*in HLF und Festlegung der sich im Einsatz befindlichen Führungsdienst-
funktionen. Festlegung der Standorte für die Führungsdienste und Verlegung. 
Kostenschätzung 10.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig kurzfristig

192 
 
ORG_03 Verbesserung Bevölkerungsinformation 
(überführt aus BSBP 2016, Konkretisierung) 
Erläuterung: Um eine zeitnahe und qualitative Information an Presse und Medienvertreter 
sowie die Bevölkerung zu geben, werden besonders geschulte und ausgebildete Personen 
benötigt. Die Besetzung dieser Aufgabe muss 24/7 sichergestellt werden. 
 
Auftrag: Erstellung eines Konzepts zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung. Dies kann 
ggf. auch in Rufbereitschaft ausgeführt werden. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig keine mittelfristig 
 
ORG_04 Jährliche Übung unter Chemikalienschutzanzug 
Erläuterung: Um unter einem CSA vorzugehen, ist eine jährliche Übung gemäß FwDV 7 
„Atemschutz“ erforderlich. 
Auftrag: Konzeptionierung und Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Vor-
gehen unter CSA. 
Kostenschätzung 100.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig kurzfristig 
 
ORG_05 Stärkung der Führung bei komplexen Lagen 
Erläuterung: Zur Sicherstellung der Führung bei komplexen Einsatzlagen muss ein vorge-
planter Stab etabliert werden. 
Auftrag: Konzeptionierung und Einführung eines vorgeplanten Stabs in Rufbereitschaft zur 
Sicherstellung der Führung bei komplexen Einsatzlagen. 
Kostenschätzung 200.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
ORG_06 Neukonzeptionierung First-Responder-System 
Erläuterung: Durch die Verwendung der PTLF als Springerbesatzung auf den RTW -X/3 
entstehen Unterbesetzungen im Bereich der Funktionsstärke zur Schutzzielerreichung. 
Auftrag: Konzeptionierung eines First-Responder-Systems zur Steigerung der Verfügbar-
keit von zehn Funktionen im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine mittelfristig

193 
 
ORG_07 Zeit-Maßnahmen-Plan und organisatorische Auswirkungen 
Erläuterung: Die im BSBP 2022 beschriebenen Maßnahmen betreffen größtenteils den 
operativen Einsatzdienst. Neben der Anpassung im operativen Einsatzdienst müssen die 
Auswirkungen auf die rückwärtigen Unterstützungsprozesse betrachtet werden. Hierzu zäh-
len insbesondere die Auswirkungen auf die verschiedenen Abteilungen, zum Beispiel Werk-
stätten, Beschaffungen (Schutzkleidung, Melder etc.) sowie Personalbewirtschaftung, die in 
einen zeitlichen Zusammenhang zu bringen sind. 
Auftrag: Erstellen eines Ressourcenplans für den rückwärtigen Dienst und Überführung in 
einen Zeit-Maßnahmen-Plan für die Realisierung der im BSBP 2022 beschriebenen Maß-
nahmen. Überprüfung und ggf. Anpassung der Personal- und Organisationsstrukturen. 
Kostenschätzung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Überprüfung 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
ORG_08 Organisationsüberprüfung ATF 
Erläuterung: Zur Aufgabenerfüllung und Umsetzung des zunehmenden Anforderungs-
spektrums an die ATF Köln durch geltende Landes- und Bundeskonzepte ist die organisa-
torische Anbindung der ATF Köln an eine Feuer - und Rettungswache im Stadtgebiet Köln 
hinsichtlich organisatorischer, technisch-baulicher und (personal-)wirtschaftlicher Synergien 
und Optimierungen i. V. m. vorhandenen Strukturen zur CBRN-Gefahrenabwehr der Feuer-
wehr Köln erforderlich. Zusätzlich sind zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der ATF personal-
gewinnende und -entwickelnde Maßnahmen für Mitarbeitende aller Laufbahngruppen abzu-
leiten. 
Auftrag: Organisationsüberprüfung der ATF Köln hinsichtlich organisatorischer, baulich -
technischer und (personal-)wirtschaftlicher Synergien und Optimierungen i. V. m. vorhande-
nen Strukturen zur CBRN-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Köln sowie den Baumaßnahmen 
gem. „BAU_03“ bis „BAU_07“ zur ganzheitlichen Entwicklung der ATF Köln. 
Kostenschätzung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Überprüfung 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig mittelfristig 
 
ORG_09 Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes 
Erläuterung: Nach Abschluss des Projekts „Brandschutzbedarfsplan 2022“ müssen die da-
raus resultierenden Maßnahmen interdisziplinär koordiniert und umgesetzt werden. Weiter-
hin müssen für die Fortschreibung des BSBP 2022 die Maßnahmen gesteuert werden. 
Auftrag: Einrichtung einer interdisziplinären Steuerungsgruppe zur Umsetzung und Koordi-
nation des BSBP. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine kurzfristig

194 
 
ORG_10 Organisationsüberprüfung der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule 
Erklärung: Die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule hat in den letzten Jahren einen Auf-
gabenzuwachs erhalten. Die erhöhte Komplexität der Aufgabenvielfalt und -bewältigung so-
wie die gesteigerte Anzahl von Ausbildungsbedarfen im Haupt- und Ehrenamt bedingt eine 
Optimierung bei gewachsener Struktur. 
Auftrag: Die interne Organisationsstruktur der Feuerwehr - und Rettungsdienstschule ist 
durch ein externes Gutachten zu prüfen. Die heraus entstehenden Empfehlungen und Maß-
nahmen zur Prozessoptimierung und zukunftsfähigen Ausrichtung sind darzustellen. 
Kostenschätzung 80.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
ORG_11 Einsatzstellenhygiene 
Erläuterung: Die Einsatzstellenhygiene betrifft die Beseitigung und Vermeidung von Kon-
tamination der Einsatzkräfte im Einsatzdienst. Derzeit sind nur rudimentäre Konzepte etab-
liert, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden beim Umgang mit den verschiedenen 
Gefahrstoffen und Verunreinigungen an Einsatzstellen sicherstellen. 
Auftrag: Erstellung und Umsetzung  von Konzepten zur Sicherstellung des Gesundheits-
schutzes des Einsatzdienstpersonals. 
Kostenschätzung 100.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mitttelfristig 
 
ORG_12 Stationierung Rüstzüge 
Erläuterung: Derzeit befinden sich beide Rüstzüge (bestehend aus je einem Rüstwagen 
und Kran) auf der linksrheinischen Seite. Eine mögliche Problematik der Verkehrsführung 
auf Brückenbauwerken und deren Tragfähigkeit ist hierbei nicht berücksichtigt.  Weiterhin 
müssen die Auswirkungen der städtischen Verkehrs- und Mobilitätswende (z. B. verringerte 
Fahrtgeschwindigkeit) auf die kommunale Gefahrenabwehr berücksichtigt werden. 
Auftrag: Erstellung eines neuen Standortkonzepts zur Stationierung der Rüstzüge. Diese 
Maßnahme hängt auch mit der Maßnahme „BAU_10 Kompetenzbündelung der CBRN-Ge-
fahrenabwehr“ zusammen. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig keine langfristig

195 
 
ORG_13 Gleichzeitige BC-Gefahrenabwehr 
Erläuterung: Derzeit sind Einheiten zur BC-Gefahrenabwehr lediglich einmal innerhalb des 
Stadtgebietes auf der FW 8 (Köln-Ostheim) stationiert. Eine Parallelität von Einsatzstellen 
wie in jüngster Vergangenheit kann derzeit nicht vollumfänglich bedient werden. Weiterhin 
fehlt die Durchhaltefähigkeit bei langandauernden Einsatzstellen. 
Auftrag: Weiterentwicklung des Einsatzkonzeptes zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr 
bei CBRN-Einsatzstellen unter Berücksichtigung von Paralleleinsätzen und Einbindung der 
Freiwilligen Feuerwehr.  
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine mittelfristig 
 
ORG_14 Konzepterstellung E-Mobilität der Feuerwehr Köln 
Erklärung: Die Einführung von alternativen Antrieben wie E- oder Wasserstofftechnik sowie 
Gesetzesänderungen auf EU - und Bundesebene haben einen unmittelbaren Einfluss auf 
die Antriebstechnik des Fuhrparks der kommunalen Gefahrenabwehr. 
Auftrag: Erstellung eines ganzheitlichen Konzept es zur Abschätzung der Auswirkungen 
veränderter Antriebstechniken auf die Ausgestaltung des Fuhrparks der Feuerwehr Köln  
und weitere Gefahrenabwehrbereiche. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine kurzfristig 
 
ORG_15 Organisation der Abteilung Verwaltung 
Erklärung: Im Vergleich 2016 zu 2021 ist die Feuerwehr Köln personell um 12,3 % gewach-
sen. Bis 2030 müssen zusätzliche ca. 220 Planstellen eingerichtet, akquiriert und besetzt 
werden. Die vor- und nachgelagerten Geschäftsbereiche in der Abteilung Verwaltung müs-
sen entsprechend handlungsfähig und bedarfsgerecht aufgestellt sein. 
 
Auftrag: Bedarfsgerechte Aufstellung einer internen Organisationsstruktur der Abteilung 
Verwaltung nach Beschluss des BSBP. 
 
Kostenschätzung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Überprüfung 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig kurzfristig

196 
 
ORG_16 Organisationsüberprüfung der Leitstelle 
(überführt aus BSBP 2016) 
Erklärung: Die kombinierte Leitstelle hat in den letzten Jahren einen Aufgabenzuwachs er-
halten. Die erhöhte Komplexität der Aufgabenvielfalt und -bewältigung bedingt eine Opti-
mierung bei gewachsener Struktur. 
Auftrag: Die interne Organisationsstruktur der Leitstelle ist durch externe s Gutachten zu 
prüfen. Die entstehenden Empfehlungen und Maßnahmen zur Prozessoptimierung sind ent-
sprechend darzustellen. 
Kostenschätzung 80.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig kurzfristig 
 
ORG_17 Mitgliedergewinnung Ehrenamt 
Erklärung: Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr muss der Personalkör-
per umfassend ausgeweitet werden. Dies betrifft die Bereiche Kinderfeuerwehr, Jugendfeu-
erwehr, Unterstützungsabteilung und den aktiven Einsatzdienst. 
Auftrag: Entwicklung von  Maßnahmen, die die Wahrnehmung ehrenamtliche n Engage-
ments, speziell in der Feuerwehr, innerhalb und außerhalb des gesamtstädtischen Kontex-
tes dauerhaft erhöhen. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine mittelfristig 
 
ORG_18 Projektierung Leitstelle 2030/2035 
Erklärung: Projektierung der Leitstelle der Zukunft zur langfristigen technischen, baulichen 
und organisatorischen Planung und Weiterentwicklung der Leitstelle der Feuerwehr Köln 
unter Beachtung sozio-technischer Herausforderungen und der Resilienzstärkung system-
kritischer IT-Infrastruktur.  
Auftrag: Durchführung einer Projektierung des Projektes Leitstelle 2030/2035 als „End-of-
Life“-Projekt. 
Kostenschätzung 1.000.000 EUR (über zwei Jahre) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig langfristig

197 
 
10.2.2 Personelle Maßnahmen 
Die nachfolgenden personellen Maßnahmen ergeben sich aus dem BSBP 2022. 
PER_01 Vorhalten Personal für PTLF 14 
(überführt und beschlossen aus BSBP 2016) 
Erklärung: Zur funktionsmäßigen Sicherstellung der Hilfsfristerreichung in der Schutzziel-
stufe 1 gemäß Schutzzieldefinition, mit zehn Funktionen, müssen diese entsprechend in den 
Dienst genommen werden. 
Auftrag: Einstellung, Ausbildung und Unterbringung zweier erforderlicher Funktionsstellen 
(Laufbahngruppe 1.2) zur Besetzung des PTLF 14. 
(Derzeit 10,76 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung 857.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
PER_02 Umsetzung AGBF-Schutzziel 
(überführt und beschlossen aus BSBP 2016) 
Erklärung: Zur funktionsmäßigen Sicherstellung der Hilfsfristerreichung in der Schutzziel-
stufe 2 gemäß Schutzzieldefinition, mit Eintreffen von 16 Funktionen nach 14,5 Minuten , 
muss die 3. Funktion „Drehleiter“ auf das HLF versetzt werden. 
Auftrag: Einstellung, Ausbildung und Unterbringung des für die Besetzung der neuen Funk-
tion „2. Angriffstruppführer*in HLF“ (FW 1, 01/HLF/02) erforderlichen Personals. 
(Derzeit 5,38 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung 325.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
PER_03 Personal Psychosoziale Unterstützung 
Erläuterung: Das Einsatzaufkommen der letzten Jahre verdeutlicht einen steigenden Be-
darf an PSU für die eigenen Einsatzkräfte im Haupt- und Ehrenamt. Die derzeitige Bearbei-
tung dieser Themen erfolgt anteilsmäßig neben der originären Tätigkeit. Für die Koordina-
tion und Durchführung entsprechender Maßnahmen ist eine Stelle mit festem Aufgabenge-
biet PSU einzurichten. 
Auftrag: Einführung von einer Stelle der Laufbahngruppe 2.1 zur Aufgabenerfüllung im Be-
reich PSU. 
Kostenschätzung 79.000 EUR p. a. (in Abhängigkeit der Stellenbewertung) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig

198 
 
 
PER_04 Umsetzung des Personalfaktors 
(überführt aus BSBP 2016) 
Erläuterung: Der Personalfaktor dient der Sicherstellung der Funktionsbesetzung im Ein-
satzdienst. Gemäß Ratsbeschluss zum BSBP 2016 soll der Personalfaktor j ährlich fortge-
schrieben werden. Der derzeitig gültige Personalfaktor liegt bei 4,9992 und wurde seit Rats-
beschluss nicht angehoben. 
Auftrag: Der Personalfaktor ist von 4,99 92 auf 5,38 anzupassen  und weiterhin in jedem 
Haushaltsjahr entsprechend den realen Personalübernahmen bereitzustellen und zu adap-
tieren. 
(Derzeit 75,117 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung bis zu maximal 5.991.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
PER_05 Ausbildung Führungsassistenz 
Erläuterung: Derzeit existiert keine klare Qualifikationsvorgabe zur Besetzung der Funktion 
„Führungsassistenz“ auf den ELW. Die derzeit vier Funktionen werden von Mitarbeitenden 
ausgeführt, die keine Qualifikation gem. FwDV 100 besitzen, Diese soll hiermit eingeführt 
werden. Das dort tätig werdende Personal soll die Fähigkeit „Führungsassistenz“ erhalten. 
Hierzu ist die Ausbildung als Gruppenführer*in und eine Stellenüberprüfung von derzeit vier 
Funktionsstellen notwendig. 
Auftrag: Ausbildung der Personen zur Sicherstellung der Funktion „Führungsassistenz“ und 
Stellenüberprüfung der Stellen. 
Kostenschätzung 26.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
PER_06 Freiwillige Feuerwehr, Koordination Führungsdienst, Kulturgutschutz  
Erläuterung: Zur Koordination der Projekte im Bereich der Mitgliedergewinnung Freiwillige 
Feuerwehr sind zwei Stellen zu schaffen. 
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie des Qualifikati-
onserhalts der Führungsdienstfunktionen ist die Schaffung einer koordinierenden Stelle 
vonnöten. 
Die Sicherstellung der Angelegenheiten des Kulturgutschutzes macht eine Stelle notwen-
dig. 
Auftrag: Einführung von vier Stellen der Laufbahngruppe 2.1  zur Sicherstellung der o. g. 
Schwerpunkte. 
Kostenschätzung 377.000 EUR p. a. (in Abhängigkeit der Stellenbewertung) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig

199 
 
PER_07 Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung 
Erläuterung: Zur Sicherstellung der Hilfsfristerreichung ist die Sonderfunktion „Höhenret-
tung“ nicht als Springerfunktion, sondern als vollwertige, eigenständige Besatzung zu etab-
lieren. 
Auftrag: Trennung der Fähigkeit „Höhenrettung“ vom 04/HLF/1 und Etablierung als eigen-
ständiges Einsatzmittel. GW-H ist bereits als springerbesetzten Fahrzeug vorhanden. Ein-
stellung und Ausbildung des  benötigten Einsatzdienstpersonals  zur Besetzung der vier 
Funktionen „Höhenrettung“. 
(Derzeit 21,52 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung 1.781.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
PER_08 Personal FW XI 
Erläuterung: Zur Sicherstellung der Hilfsfristerreichung sind zehn Funktionen auf der FW 
XI hauptamtlich vorzuhalten. 
Auftrag: Einstellung und Ausbildung des zum Betrieb der FW XI benötigten Personals  in 
Abhängigkeit des Baufortschrittes (Maßnahme BAU_06). 
(Derzeit 53,8 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung 4.131.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig 
 
PER_09 Personal FW XII 
Erläuterung: Zur Sicherstellung der Hilfsfristerreichung sind sechs Funktionen auf der FW 
XII hauptamtlich vorzuhalten. 
Auftrag: Einstellung und Ausbildung des zum Betrieb der FW XII benötigten Personals in 
Abhängigkeit des Baufortschrittes (Maßnahme BAU_07). 
(Derzeit 32,28 VZÄ bei einem Personalfaktor von 5,38) 
Kostenschätzung 2.417.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig

200 
 
PER_10 Personal Feuerwehrschule 
Erläuterung: Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebs der Feuerwehr-
schule müssen die nachfolgenden Stellen zugesetzt werden: eine Stelle stellvertretende 
Sachgruppenleitung und zwei Stellen Behördenfahrschule. 
Auftrag: Einrichtung, Einstellung und Ausbildung von Personal zur S icherstellung des 
Schulbetriebs der Feuerwehrschule. 
Kostenschätzung 265.000 EUR p. a. (in Abhängigkeit der Stellenbewer-
tung) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
PER_11 Gerätewart*in ATF  
Erläuterung: Die ATF Köln erhält von Land und Bund umfangreiche und hoch spezialisierte 
Analysetechnik sowie zusätzliche Schutzausrüstung für die CBRN-Gefahrenabwehr. 
Mit der Erweiterung der Ausstattung haben die notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung der 
technischen Einsatzbereitschaft (gemäß Herstellervorgaben) sowie die vorgeschriebenen 
Dokumentationspflichten erheblich an Umfang zugenommen.  
Zur Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft ist die Stelle eines *einer Geräte-
wart*in und die Einrichtung des zugehörigen Arbeitsplatzes erforderlich. Diese Stelle ist mit 
einem 25-prozentigen Arbeitszeitanteil für den Einsatzdienst als Führungsassistenz BvA 5 
verbunden. 
Auftrag: Einrichtung und Ausschreibung einer Stelle Gerätewart*in ATF in einer zu bewer-
tenden Besoldungsstufe. 
Kostenschätzung 83.000 EUR p. a. (in Abhängigkeit der Stellenbewertung) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig langfristig 
 
PER_12 Sicherstellung Einsatzfähigkeit ATF 
Erläuterung: Zur Aufgabenerfüllung der ATF stellen das BBK sowie das Land NRW der 
Feuerwehr Köln eine umfangreiche technische Ausstattung (Fahrzeuge, Schutzausrüstung 
und Analysenausstattung) sowie jährlich zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 
106.000 EUR32 (BBK) bzw.175.000 EUR (Land NRW) zur Verfügung. Aufwendungen für 
Rufbereitschaften zur geregelten Nachbesetzung des Führungsdienstes BvA 5 gemäß Ka-
pitel 7.6 zur Sicherstellung der personellen Einsatzfähigkeit der ATF müssen ab dem Haus-
haltsjahr 2024 zusätzlich i. H. v. 30.000 EUR p. a. bereitgestellt werden.  
Auftrag: Bereitstellen von Finanzmitteln i. H. v. 30.000 EUR p. a. zur Deckung der Aufwen-
dungen für die ATF-Rufbereitschaft und Sicherstellung der ATF-Einsatzfähigkeit. 
Kostenschätzung 30.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig mittelfristig 
 
                                                
32 Ab Bewirtschaftungsjahr 2022

201 
 
PER_13 Leitung der FW XI 
Erläuterung: Zur Leitung der Feuerwache wird, analog  zu den bestehenden Feuer- und 
Rettungswachen, ein/e Wachvorsteher*in benötigt. 
Auftrag: Einrichtung und Ausschreibung einer Stelle als Leitungsfunktion (Wachvorstehen-
der) der FW XI. 
Kostenschätzung 106.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig 
 
PER_14 Personal Zivil- und Katastrophenschutz 
Erläuterung: Innerhalb der Abteilung 371 – Gefahrenabwehr I, zentrale Einsatzorganisation 
müssen Strukturen geschaffen werden, die den Bereich des Zivil - und Katastrophenschut-
zes neu organisieren. Hierbei besteht die Notwendigkeit, d ie Aufgabenbewältigung unter 
den geänderten und kommenden Rahmenbedingungen zukunftsfähig aufzustellen.  
 
Auftrag: Neuorganisation und Neustrukturierung der Sachgruppe 371/13 Krisenmanage-
ment und Bevölkerungsschutz. Einrichtung und Ausschreibung von Planstellen (15 VZÄ) zur 
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung.  
Kostenschätzung 1.410.000 EUR p. a. (in Abhängigkeit der Stellenbewer-
tung) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig 
 
PER_15 Qualifikation „NotSan“ auf Brandschutzfahrzeugen 
Erläuterung: Eine wichtige Stütze des Rettungsdienstes sind Mitarbeitende aus dem 
Brandschutz, die gleichermaßen über die Ausbildung des Rettungsdienstes verfügen. Dies 
ist insbesondere zur Abdeckung des Einsatzgeschehens bei Spitzenauslastung im Ret-
tungsdienst der Fall. Weiterhin sind diese Ausbildungen bei First-Responder-Einsätzen so-
wie bei Einsätzen mit vielen Verletzten und Betroffenen  (Massenanfall von Verletzten) un-
abdingbar. Die gesetzlich geforderte Standardausbildung ist der*die NotSan.  
Auftrag: Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzepte sowie rettungsdienstliche Aus-
bildung (NotSan) der benötigten Funktionen. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine langfristig

202 
 
PER_16 Qualifikation „Fahrzeugführer*in HLF/C-Dienst“ 
Erläuterung: Etablierung eines angemessenen Führungssystems (vgl. u. a. ORG_02). Ein 
maßgeblicher Baustein ist die Führungsfähigkeit mit Eintreffen der HLF der Berufsfeuer-
wehr. 
Auftrag: Besetzung der Funktion „Fahrzeugführer*in HLF/C-Dienst“ mit Personal der Lauf-
bahngruppe 2.1. 
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig keine langfristig 
 
PER_17 Personal Leitstelle 2030/2035 
Erläuterung: Die Projektleitungsstellen im Projekt „Leitstelle 2020“ sind bis zum 31.12.2022 
befristet und sollen für das Folgeprojekt zur Weiterentwicklung der Leitstelle der Feuerwehr 
Köln (vgl. ORG_18) entfristet werden. 
Auftrag: Zur Projektierung des Projektes „Leitstelle 2030/2035“ sind die befristeten Pro-
jektleitungsstellen (Stellen Nr. 5012 7776/5015 5955) des laufenden Projektes „Leitstelle 
2020“ zu entfristen. 
Kostenschätzung 213.000 EUR p. a. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig langfristig 
 
10.2.3 Bauliche Maßnahmen 
Die nachfolgenden baulichen Maßnahmen ergeben sich aus dem BSBP 2022. 
BAU_01 Umbau Krisenstab und Einsatzleitung 
(überführt aus BSBP 2016) 
Erläuterung: Durch die geänderten Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen innerhalb des 
Krisenstabs und der Einsatzleitung besteht ein Bedarf an räumlicher Anpassung der Liegen-
schaft. Beim Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 werden die Räumlichkeiten des Kri-
senstabs und einer Ausweichleitstelle berücksichtigt. Nach Fertigstellung ist zu prüfen, ob 
an dem Standort des derzeitigen Krisenstabs bzw. der Einsatzleitung weiterhin Umbaumaß-
nahmen erforderlich sind. 
Auftrag: Unter Berücksichtigung der Veränderungen auf der FW 1 muss geprüft werden, 
wie sich dieses Bauvorhaben auf die Organisationsstruktur des Krisenstabs und der Ein-
satzleitung auswirkt und ob der Bedarf der Anpassung, auch am Standort Scheibenstraße, 
weiterhin Bestand hat. 
Kostenschätzung n. n. 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig

203 
 
BAU_02 Notstromversorgung der Liegenschaften 
Erläuterung: Gemäß BBK-Empfehlung sollen die Liegenschaften bei einem Stromausfall 
für einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden betriebsbereit bleiben. 
Auftrag: Ertüchtigung der Liegenschaften, die für den operativen Einsatzdienst notwendig 
sind, mit Notstrom für einen Zeitraum von 72 Stunden.  Für die Umsetzung ist vorab ein 
Stufenkonzept zur Realisierung inkl. Zeit-Maßnahmen-Plan zu erstellen. 
Kostenschätzung die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
BAU_03 Verlegung und Neubau der FW 7 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss der Standort der FW 7 
verlagert werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ definiert. 
Auftrag: Verlegung und Neubau der FW 7 auf Grundstück innerhalb des Suchradius. Der 
notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung der Bauherr*in-Funktion ergibt sich aus dem 
derzeit festgelegten Finanzierungsschlüssel. 
Kostenschätzung 20.000.000 – 30.000.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
BAU_04 Verlegung und Neubau der FW 8 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss der Standort der FW 8 
verlagert werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ definiert. 
Auftrag: Verlegung und Neubau der FW 8 auf Grundstück innerhalb des Suchradius . Der 
notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung der Bauherr*in-Funktion ergibt sich aus dem 
derzeit festgelegten Finanzierungsschlüssel. 
Kostenschätzung 20.000.000 – 30.000.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig

204 
 
BAU_05 Verlegung und Neubau der FW 14 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss der Standort der FW 14 
verlagert werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ definiert. 
Auftrag: Verlegung und Neubau der FW 14 auf Grundstück innerhalb des Suchradius. Der 
notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung der Bauherr*in-Funktion ergibt sich aus 
dem derzeit festgelegten Finanzierungsschlüssel. 
Kostenschätzung 20.000.000 – 30.000.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
BAU_06 Neubau einer FW XI 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss ein zusätzlicher Standort 
für eine FW XI errichtet werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ definiert. 
Auftrag: Neubau einer FW XI auf einem Grundstück innerhalb des Suchradius. Der not-
wendige Personalbedarf zur Wahrnehmung der Bauherr*in-Funktion ergibt sich aus dem 
derzeit festgelegten Finanzierungsschlüssel. 
Kostenschätzung 20.000.000 – 30.000.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
BAU_07 Neubau einer FW XII 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss ein zusätzlicher Standort 
für eine FW XII errichtet werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ defi-
niert. 
Auftrag: Neubau einer FW XII auf einem Grundstück innerhalb des Suchradius.  Der not-
wendige Personalbedarf zur Wahrnehmung der Bauherr*in-Funktion ergibt sich aus dem 
derzeit festgelegten Finanzierungsschlüssel. 
Kostenschätzung 20.000.000 – 30.000.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig

205 
 
BAU_08 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehr 
Erläuterung: Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr müssen zum Teil renoviert, mo-
dernisiert oder neu errichtet werden und weisen aus verschiedenen Gründen Mängel auf (z. 
B. Arbeitsschutz). Die Bauzustandsanzeige kann der Anlage zum BSBP 2022 entnommen 
werden. 
Auftrag: Beseitigung der Baumaßnahmen im Bereich der Gerätehäuser der Freiwilligen 
Feuerwehr. Die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten. 
Kostenschätzung die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
BAU_09 Bauliche Ertüchtigung ATF-Standort 
Erläuterung: Analog zu weiteren bundesweiten ATF -Standorten und aus Ableitung der 
ATF-Bundes- und Landeskonzepte mit zunehmenden Anforderungsspektren ergibt sich das 
Erfordernis der baulichen Ertüchtigung notwendige r Infrastruktur für Aus- und Fortbildung, 
Lagerung, Wartung und Laboranalytik. 
Auftrag: Bauliche Ertüchtigung einer Feuer- und Rettungswache in Abhängigkeit der Orga-
nisationsüberprüfung ATF gem. „ORG_07“. 
Kostenschätzung 500.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig langfristig 
 
BAU_10 Kompetenzbündelung CBRN-Gefahrenabwehr 
Erläuterung: Derzeit sind die Fähigkeiten der BC-Gefahrenabwehr auf FW 8, der RN-Ge-
fahrenabwehr auf FW 14 sowie der ATF (FW 5 – FuSZ) und de r Einsatzleitung Umwelt-
schutz (FW 5 – BvA 5) dezentral auf verschiedene Standorte verteilt. Um künftig eine ver-
besserte Ausbildung und Einsatzabwicklung zu erreichen und  gleichzeitig Synergieeffekte 
nutzbar zu machen, sollen diese Kompetenzen und Fähigkeiten auf einer „Umweltwache“ 
vereint werden. Parallel kann mit der Stationierung eines Rüstzuges eine zentrale Technik- 
und Umweltwache etabliert werden. 
Auftrag: Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts für die Kompetenzbündelung beispiels-
weise auf einer zentralen Technik- und Umweltwache. Diese Auswirkungen sind unter Be-
rücksichtigung eines möglichen zentralen Ausbildungscampus zu erstellen. 
Kostenschätzung 90.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig langfristig

206 
 
BAU_11 Konzeptionierung eines zentralen Ausbildungscampus 
Erklärung: Aufgrund geringer Raumkapazitäten sind die Lehreinrichtungen der Feuerwehr 
an mehreren Standorten im Stadtgebiet untergebracht und entsprechen nicht mehr dem 
tatsächlichen Bedarf. Die ak tuelle Trennung der Schulstandorte erzeugt immense Auf-
wände. 
Auftrag: Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts  zur Modernisierung und Zusammenle-
gung der Schulstandorte. Hierbei sind die Festlegung von pädagogischen, räumlichen, wirt-
schaftlichen und ggf. städtebaulichen Anforderungen sowie die Entwicklung von belastbaren 
Nutzungsszenarien und Organisationsmodellen obligatorisch. Diese Auswirkungen sind un-
ter Berücksichtigung einer etwaigen Kompetenzbündelung auf einer zentralen Technik- und 
Umweltwache zu erstellen.  
Kostenschätzung 0 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig - kurzfristig 
 
10.2.4 Technische Maßnahmen 
Die nachfolgenden technischen Maßnahmen ergeben sich aus dem BSBP 2022: 
TEC_01 Beschaffung eines PTLF 14 
(überführt aus BSBP 2016) 
Erklärung: Zur funktionsmäßigen Sicherstellung der Hilfsfristerreichung in der Schutzziel-
stufe 1, gemäß Schutzzieldefinition, mit zehn Funktionen wird zur Komplettierung des 
Löschzugs ein PTLF auf der FW 14 benötigt. 
Auftrag: Beschaffung und Indienststellung des PTLF 14 auf der FW 14. 
Kostenschätzung 520.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
TEC_02 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XI 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss ein zusätzlicher Standort 
für eine FW XI errichtet werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ definiert. 
Für die Besetzung des Standorts müssen entsprechende Fahrzeuge stationiert werden. 
Auftrag: Beschaffung und Stationierung je eines HLF und PTLF sowie einer DLK zur Be-
setzung der FW XI in Abhängigkeit vom Baufortschritt (Maßnahme „BAU_06“). 
Kostenschätzung 1.720.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig

207 
 
TEC_03 Beschaffung der Fahrzeuge für die FW XII 
Erläuterung: Zur Optimierung der Standortstruktur auf Basis der Bemessungsparameter 
der Schutzziele unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung muss ein zusätzlicher Standort 
für eine FW XII errichtet werden. Der Suchradius ist im Kapitel 9.3.2 „Feuerwachen“ defi-
niert. Für die Besetzung des Standorts müssen entsprechende Fahrzeuge stationiert wer-
den. 
Auftrag: Beschaffung und Stationierung je eines HLF und einer DLK zur Besetzung der FW 
XII in Abhängigkeit vom Baufortschritt (Maßnahme „BAU_07“). 
Kostenschätzung 1.230.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
langfristig langfristig langfristig 
 
TEC_04 Schließen der Fähigkeitslücke „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ 
Erläuterung: Zur Sicherstellung  der Erreichbarkeit bei Wald - oder Vegetationsbränden 
muss die Fähigkeit der Geländegängigkeit vorhanden sein. 
Auftrag: Beschaffung von vier Fahrzeugen mit der Fähigkeit Wald- und Vegetationsbrand-
bekämpfung. Aus wirtschaftlichen Aspekten ist dabei zu prüfen, ob eine Kombination mit der 
Fähigkeitslücke „TEC_05“ auf einem gemeinsamen Fahrzeugtyp erfolgen kann. 
Kostenschätzung 1.600.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
TEC_05 Schließen der Fähigkeitslücke Wasserdurchfahrtstiefe 
Erläuterung: Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung in 
überfluteten Gebieten bzw. bei Starkregenereignissen muss eine Wasserdurchfahrtstiefe 
von 1.200 mm, gemäß Empfehlung der AGBF, vorhanden sein. Hierzu zählt ebenfalls die 
Evakuierung von Personen aus überfluteten Wohngebieten als auch die Rettung bei über-
fluteten Straßenzügen. 
Auftrag: Beschaffung von vier Fahrzeugen mit der Fähigkeit Wasserdurchfahrtstiefe 1.200 
mm. Aus wirtschaftlichen Aspekten ist dabei zu prüfen, ob eine Kombination der Fähigkeits-
lücke „TEC_04“ auf einem gemeinsamen Fahrzeug erfolgen kann. 
Kostenschätzung 1.200.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig

208 
 
TEC_06 Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen 
Erläuterung: Die Feuerwehr Köln verfügt über eine Vielzahl von Abrollbehältern. Zu deren 
Transport müssen entsprechende Trägerfahrzeuge vorhanden sein. Die vorhandene Anzahl 
von sechs Fahrzeugen reicht derzeit nicht aus, um die derzeit 28 Abrollbehälter zu transpor-
tieren, da sich die Anzahl der Trägerfahrzeuge auf dem Stand von 1990 befindet. Weiterhin 
wurden durch Land und Bund weitere Abrollbehälter ohne Trägerfahrzeuge zugewiesen . 
Zudem ist derzeit keine Einsatzreserve vorhanden. 
Auftrag: Beschaffung von zwei zusätzlichen Wechselladerfahrzeugen. 
Kostenschätzung 460.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
TEC_07 Beschaffung von vier Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr 
Erläuterung: Realisierung der Grundausstattung der Freiwilligen Feuerwehr gemäß in Ka-
pitel 7.8 „Freiwillige Feuerwehr“ beschriebenem Konzept. 
Auftrag: Beschaffung von vier LF-Logistik/LF-KatS für die Freiwillige Feuerwehr. 
Kostenschätzung 1.400.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
mittelfristig mittelfristig Langfristig 
 
TEC_08 Beschaffung eines GW-G 
Erläuterung: Der Abrollbehälter Gefahrgut (AB-G) bildet die technische Ausfallreserve für 
den GW-G. Der AB-G wird derzeit von der Feuerwehrschule für die Laufbahnausbildung im 
Hauptamt und die Lehrgangsausbildung im Ehrenamt genutzt. Dies führt organisatorisch zu 
Problemen. Die Schule muss materiell vom Einsatzdienst getrennt und weiterhin die Gefah-
renabwehr im Bereich CBRN redundant aufgestellt werden. Dieses parallele Standbein soll 
dabei im Bereich des Ehrenamtes realisiert werden. 
Auftrag: Beschaffung eines GW -G für den USD. Die Zusetzung erfolgt dabei unter wirt-
schaftlichen Aspekten. Dies bedeutet, dass die Verteilung des GW-G analog zu der des HLF 
zuerst in das Hauptamt und dann zum Ehrenamt erfolgt. 
Kostenschätzung 700.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig

209 
 
TEC_09 Beschaffung eines HLF 
Erklärung: Die Gefahrenabwehr im Bereich CBRN muss redundant aufgestellt werden. Die-
ses parallele Standbein soll dabei im Bereich des Ehrenamtes realisiert werden (siehe auch 
Maßnahme „TEC_08“). 
Auftrag: Beschaffung eines HLF für den USD. Es wird ein einheitliches HLF zugesetzt. Die 
Beschaffung des zusätzlichen Fahrzeugs erfolgt dabei unter wirtschaftlichen Aspekten und 
im Rahmen der Beschaffungsoffensive. 
Kostenschätzung 400.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
TEC_10 Beschaffung von Gerätschaften zur externen Notstromversorgung 
Erklärung: Zur Versorgung von Liegenschaften und Einrichtungen der KRITIS bei einem 
länger andauernden Stromausfall müssen diese extern versorgt werden. Unter diesen The-
menkomplex fällt ebenfalls die Versorgung der Notfallbrunnen. 
Auftrag: Entsprechende Lösungen sind durch die Fachabteilung zu erarbeiten und umzu-
setzen. 
Kostenschätzung 800.000 EUR 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig mittelfristig 
 
TEC_11 Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst 
Erläuterung: Zur Verbesserung der Positionsdaten und Härtung der Alarmierung von Ein-
satzmitteln muss die Genauigkeit der Positionsdaten erhöht und die Möglichkeit einer Re-
dundanz des derzeit einfach ausgelegten GPS-Dienstes geschaffen werden. Bei der Schaf-
fung der Möglichkeit sollen nicht nur Standortdaten, sondern auch Synergien für die Not-
wendigkeit der Bereitstellung notwendiger Datendienste berücksichtigt werden. 
Auftrag: Bündelung der Bedarfe und Bereitstellung eines einheitlichen Systems für den Da-
tenaustausch unterschiedlicher Komponenten und Endgeräte auf den Einsatzdienstfahrzeu-
gen. Schaffung einer Redundanz für den GPS-Dienst. 
Kostenschätzung 600.000 EUR p. a. (über drei Jahre) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig

210 
 
TEC_12 Beschaffung ELW 
Erläuterung: Die Struktur aus zwei ELW 2 und einem ELW 3 hat sich im Wesentlichen 
bewährt. Vor dem Hintergrund einer angestrebten Typenreduzierung bei der Feuerwehr 
Köln und der Frage möglicher Redundanzen wird aktuell geprüft, ob eine modulare Struktur 
möglich ist, bei der künftige ELW 2 der Feuerwehr Köln in Kombination das Arbeiten in allen 
Führungsstufen gewährleisten können. Dabei stiege die Anzahl auf insgesamt vier unterei-
nander redundante Fahrzeuge an. 
Auftrag: Prüfung und Beschaffung von zwei Fahrzeugen (alternativ einen ELW 3 nach Er-
gebnis) zur Schließung der Fähigkeitslücke. 
Kostenschätzung 1.600.000 EUR (800.000 EUR je Fahrzeug) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig mittelfristig langfristig 
 
TEC_13 Resilienzerhöhung kritische IT-Infrastruktur 
Erläuterung: Für systemkritische Prozesse ist durch das Amt 37 eine hochverfügbare und 
redundante IT-Infrastruktur vorzuhalten. Um IT-Systeme zur Unterstützung dieser kritischen 
Prozesse hochverfügbar zu machen, sind unabhängige und redundante Kommunikations-
wege bereitzustellen. 
 
Auftrag: Beschaffung und Inbetriebnahme einer IT-Plattform für systemkritische Prozesse 
und Etablierung der notwendigen Betriebskonzeption sowie Optimierung  und Ausbau des 
bestehenden Fernmeldesondernetzes hinsichtlich Verfügbarkeit und Redundanz. 
Kostenschätzung 3.000.000 EUR p.a. (über drei Jahre) 
Handlungsbedarf Auswirkungen Haushalt Wirksamkeit Maßnahme 
kurzfristig kurzfristig mittelfristig

211 
 
11 Anhang 
a) Rechtsgrundlagen ................................ ................................ ................................ ....... 212 
b) Übersicht Krankenhäuser ................................ ................................ ............................ 213 
c) Übersicht Pflegediensteinrichtungen und Behindertenwerkstätten ..............................  214 
d) Übersicht Tunnel ................................ ................................ ................................ ......... 217 
e) Kommerzielle Tiefgaragen und Parkhäuser ................................ ................................ . 218 
f) Netzersatzanlagen und Tankvorräte der Feuerwehr-Liegenschaften ........................... 219 
g) Fahrzeug-Soll-Ist-Vergleich ................................ ................................ ......................... 220 
h) Strategiekonformität ................................ ................................ ................................ .... 229 
i) Funktionen einer Ehrenamtlichen Einheit ................................ ................................ .... 232 
j) Detailbetrachtung der Maßnahmenplanung BSBP 2016 ................................ .............. 233

212 
 
a) Rechtsgrundlagen 
Die Aufgaben für öffentliche Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen basieren auf verschiedenen 
Gesetzen, Vorschriften und Empfehlungen: 
 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) 
vom 17.12.2015 
 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO 
NRW 2018) vom 21.07.2018 und entsprechende Vorschriften und Erlasse 
 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommu-
nales – 33-52.06.04 vom 08.10.2020 
 Unfallverhütungsvorschriften (UVV Feuerwehr GUV-V C53; Prüfungsgrundsätze für 
Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr BGG/GUV-G 9102) 
 AGBF-Empfehlungen 
 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und 
Katastrophenhilfegesetz, ZSKG) vom 25.3.1997, zuletzt geändert am 29.07.2009 
 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechni-
schen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) vom 06.05.2014 
 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstieg-
samtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nord-
rhein-Westfalen (VAP1.2-Feu) vom 05.11.2015 
 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstieg-
samtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nord-
rhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) vom 25.11.2013 
 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstieg-
samtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nord-
rhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 - 
VAP2.2-Feu) vom 04.06.2021 
 Feuerwehr-Dienstvorschriften 
 Ergebnisniederschrift der Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der Bezirksregie-
rungen, den Bezirksbrandmeistern sowie dem Direktor des Instituts der Feuerwehr am 
14.12.1999 – V D 1 – 031 vom 07.04.2000 (n. V.) 
 
In einem Erlass des Innenministeriums (V D 1 - 031 vom 07.04.2000) wird eindeutig festgelegt, 
dass Gebäude, bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sicher-
gestellt wird, binnen acht Minuten erreicht werden müssen. Diese Hilfsfrist muss planerisch zu 
100 % erreicht werden. 
In einem weiteren Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport  (II A 
5 - 29.08.2000) wird ausgeführt, dass im Umkehrschluss nachträglich ein zweiter baulicher 
Rettungsweg (auf Kosten der Gemeinde) für Gebäude gefordert werden muss, wenn die Feu-
erwehr nicht in der Lage ist, in angemessener Weise eine Menschenrettung durchzuführen. 
Rettungsgeräte der Feuerwehr - Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur 
und Sport – II A 5 – 100/17.3 vom 29.08.2000 
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, 
dass die Schutzzielde finition der AGBF -NW als anerkannte Regel der Technik angesehen 
werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen können.

213 
 
b) Übersicht Krankenhäuser 
Krankenhaus Stadtteil Adresse Bettenanzahl 
Universitätsklinikum Köln  Lindenthal Kerpener Str. 62, 50937 Köln 1.455 
Krankenhaus Merheim -  
Klinikum der Universität Witten/Herd-
ecke 
Merheim Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln 724 
LVR-Klinik Köln Merheim Wilhelm-Griesinger-Str. 23, 51109 
Köln 
528 
Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH Ensen Urbacher Weg 19, 51149 Köln 420 
Krankenhaus Köln-Holweide Holweide Neufelder Str. 32, 407 
St. Elisabeth-Krankenhaus Köln-Ho-
henlind 
Hohenlind Werthmannstr. 1, 50935 Köln 392 
Evangelisches Krankenhaus Kalk 
gGmbH 
Kalk Buchforststr. 2, 51103 Köln 325 
St. Vinzenz-Hospital Nippes Merheimer Str. 221-223, 50733 Köln 310 
St. Franziskus-Hospital Ehrenfeld Schönsteinstr. 63, 50825 Köln 300 
Krankenhaus der Augustinerinnen Köln 
gGmbH 
Altstadt-Süd Jakobstr. 27-31, 50678 Köln 300 
Heilig Geist-Krankenhaus Longerich Graseggerstr. 105, 50737 Köln 291 
St. Hildegardis Krankenhaus Lindenthal Bachemer Str. 29-33, 50931 Köln 233 
St. Marien-Hospital Altstadt-Nord Kunibertskloster 11-13, 50668 Köln 226 
St. Antonius Krankenhaus Köln Bayenthal Schillerstr. 23, 50968 Köln 217 
Eduardus-Krankenhaus Deutz Custodisstr. 3-17, 50679 Köln 212 
Kinderkrankenhaus Amsterdamer 
Straße 
Nippes Amsterdamer Str. 59, 50735 Köln 204 
Evangelisches Krankenhaus Köln-Wey-
ertal 
Lindenthal Weyertal 76, 50931 Köln 190 
Alexianer Krankenhaus Köln Ensen Kölner Str. 64, 51149 Köln 189 
St. Agatha Krankenhaus Köln Niehl Feldgärtenstr. 97, 50735 Köln 159 
RehaNova Köln Neurologische Rehabi-
litationsklinik GmbH 
Merheim Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln 132 
Klinik Alteburger Straße gGmbH Neustadt-
Süd 
Alteburger Str. 8, 50678 Köln 96 
Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln Braunsfeld Aachener Str. 445-449, 50933 Köln 80 
MediaPark Klinik Köln Neustadt-
Nord 
Im Mediapark 3, 50670 Köln 65 
PAN Klinik Altstadt-Nord Zeppelinstr. 1, 50667 Köln 49 
ATOS Orthoparc Klinik Köln Müngersdorf Aachener Str. 1021B, 50858 Köln 46 
KLINIK am RING Altstadt-Nord Hohenstaufenring 28, 50674 Köln 23 
Quelle: Krankenhaushygiene Amt 53 - Stand 17.09.2019, aufgeführt sind Häuser mit mehr als 20 Betten

214 
 
c) Übersicht Pflegediensteinrichtungen und Behindertenwerkstätten 
Name Stadtteil Adresse Betreute 
Städt. Seniorenzentrum Köln Riehl Haus 1 bis 
7 Riehl Boltensternstr. 16, 50735 Köln 960 
GWK Werkstatt Pesch Pesch Im Gewerbegebiet Pesch 12, 50767 
Köln 480 
SBK Werkstätten Menschen mit Behinderun-
gen Poll Poll Poller Kirchweg 60-68, 51105 Köln 400 
SBK Werkstätten Menschen mit Behinderun-
gen Bickendorf Bickendorf Wilhelm-Mauser-Str. 10-12, 50827 
Köln 350 
AWO Marie-Juchacz-Zentrum Chorweiler Rhonestr. 5, 50765 Köln 330 
St. Vincenz-Haus stationär & ambulant Altstadt-Nord Konrad-Adenauer-Ufer 55, 50668 
Köln 330 
Kölner Verein für Rehabilitation e.V. Ehrenfeld Oskar-Jäger-Str. 175, 50825 Köln 300 
Werkstatt Palette  Humboldt-
Gremberg Lüderich Str. 8, 51105 Köln 300 
Deutschordens-Wohnstift Konrad Adenauer 
gGmbH Neubrück Strassburgerplatz 2, 51109 Köln 278 
Kinder & Familienhilfe Michaelshoven ge-
meinnützige GmbH Rodenkirchen Eygelshovenerstr. 14, 50999 Köln 250 
Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein Porz Dülkenstr. 18, 51143 Köln 200 
MATERNUS Köln-Rodenkirchen GmbH Rodenkirchen Hauptstr. 128, 50996 Köln 194 
St. Brigida Senioreneinrichtung Bocklemünd Grevenbroicher Str. 43, 50829 Köln 183 
AWO KV Köln Theo-Burauen-Haus Ehrenfeld Peter-Bauer-Str. 2, 50823 Köln 177 
AWO KV Köln Arnold-Overzier-Haus Altstadt-Süd Severinswall 43, 50678 Köln 176 
Clarenbachwerk Heinrich Püschel Haus Müngersdorf Neuer Grüner Weg 25, 50933 Köln 175 
Johanniter- Stift Gut Heuserhof Heimersdorf Giershausener Weg 21, 50767 Köln 150 
Städt. Senioren- und Behindertenzentrum 
Köln-Mülheim Mülheim Tiefentalstr. 68-70, 51063 Köln 130 
Johanniter-Stift Köln-Poll Poll Jakob-Kneip-Str. 15, 51105 Köln 120 
Seniorenhaus St. Anna/Wohnstift St. Anna Lindenthal Franzstr.16, 50931 Köln 118 
Caritas- Altenzentrum St. Maternus Rodenkirchen Brückenstr.21, 50996 Köln 117 
Deutscher Orden Ordenswerke Matthias Pul-
lem Haus Sürth Grüner Weg 23, 50999 Köln 117 
Caritas-Altenzentrum St. Josef-Elisabeth Mülheim Elisabeth-Breuer-Str. 53-63, 51065 
Köln 114 
Seniorenwohnungen mit Serviceangebot 
Köln-Dellbrück Dellbrück Von-Quadt-Str. 76, 51069 Köln 110 
Residenz am Dom Altstadt-Nord An den Dominikanern 6-8, 50668 
Köln 108 
Caritas-Altenzentrum St. Heribert Deutz Urbanstr. 1, 50679 Köln 108 
Caritas-Altenzentrum St. Bruno Klettenberg Karl-Begas-Str. 2, 50939 Köln 105 
ASB Norbert Burger Seniorenzentrum Mülheim Keupstr. 2a-4, 51063 Köln 105 
Johanniter-Haus Köln-Porz Porz Königsberger Str. 11, 51145 Köln 105 
Altenzentrum St. Marien Kalk Vereinsstr. 8, 51103 Köln 104 
Johanniter-Haus Köln-Finkenberg Finkenberg Konrad-Adenauer-Str. 16, 51149 Köln 102 
Clarenbachwerk Köln gGmbH Häuser Paulus 
und Stephanus Müngersdorf Neuer Grüner Weg 15 u. 19, 50933 
Köln 102 
Altenzentrum Porz Urbach/Haus Antonius Elsdorf Tiergartenstr. 47, 51145 Köln 100 
Thomas Haus – dia.Leben Michaelshoven ge-
meinnützige GmbH Rodenkirchen Pfarrer-te-Reh-Str. 6, 50999 Köln 100 
Diakonie AWG Baghira und Balu Kalk Heinrich-Bützler-Str. 14, 51103 Köln 100 
Johanniter- Stift Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld Mechternstr. 28, 50823 Köln 95 
Altenheim St. Martin Zündorf Hauptstr. 49, 51143 Köln 92 
Clarenbachwerk Köln gGmbH/Frida Kahlo 
Haus Müngersdorf Alter Militärring 94, 50933 Köln 91 
St. Vinzenzhaus/Hausgemeinschaft Katharina 
Laboure Brück Olpener Str. 863, 51109 Köln 90 
Seniorenzentrum Herz Jesu Altstadt-Süd Oberländer Wall 16-22, 50678 Köln 90 
Seniorenheim Oranienhof Höhenberg Olpener Str. 60, 51103 Köln 89 
Seniorenhaus St. Maria Cellitinnen Altstadt-Nord Schwalbengasse 3-5, 50667 Köln 87

215 
 
Johanniter-Stift Köln-Flittard Flittard Roggendorfstr. 39, 51061 Köln 87 
St. Josefsheim Weiden Aachener Str. 1312, 50859 Köln 87 
Stammhaus- Wohnheim f. Menschen mit Be-
hinderung Weiden Aachener Str. 1413, 50859 Köln 87 
Städt. Seniorenheim Dr. Ernst Schwering Sülz Blankenheimer Str. 51, 55, 50937 
Köln 86 
Matthias-Claudius-Heim Brück Olpener Str. 830, 51109 Köln 85 
Johanniter-Stift Köln-Kalk Kalk Kapellenstr. 52, 51103 Köln 85 
Bodelschwingh-Haus Mülheim Bergisch-Gladbacher-Str. 74, 51065 
Köln 85 
ASB Alten- und Pflegeheime Köln GmbH, 
Service-Wohnen Rodenkirchen Rodenkirchen Ringstr. 28, 50996 Köln 85 
Clara-Elisen-Stift Altstadt-Süd Kartäuserwall 26, 50678 Köln 83 
Clarenbachwerk Köln gGmbH Paul Schneider 
Haus/Anne Frank Haus Braunsfeld Peter von Fliesteden-Str.2-4, 50933 
Köln 82 
Clarenbachstift Braunsfeld Braunsfeld Peter-von-Fliesteden-Str. 1, 50933 
Köln 81 
Herz-Jesu-Stift Alten- und Pflegeheime Köln 
GmbH Dünnwald Auguste-Kowalski-Str.47, 51069 Köln 80 
CMS Pflegewohnstift Porz Porz Josefstr.20, 51143 Köln 80 
Caritas-Altenzentrum Kardinal-Frings-Haus Ehrenfeld Bartholomäus-Schink-Str. 6a, 50825 
Köln 80 
Bonifatius Wohnen mit Pflege Widdersdorf Zur Abtei 33, 50859 Köln 80 
Altenzentrum und Wohnheim St. Christopho-
rus Nippes Feldgärtenstr. 109b, 50735 Köln 80 
Albert-Schweitzer-Haus Rodenkirchen Sürther Str. 200, 50999 Köln 80 
CMS Pflegewohnstift Bickendorf Bickendorf Wilhelm-Mauser-Str. 17, 50827 Köln 80 
Diakonie Michaelshoven Thomas Müntzer 
Haus Rodenkirchen Martinsweg 7, 50999 Köln 80 
Haus Deckstein Clarenbachwerk Köln 
gGmbH Lindenthal An d. Decksteiner Mühle 3-7, 50935 
Köln 80 
Zentrum für Betreuung und Pflege Phönix 
Köln-Weidenpesch Weidenpesch Neusser Str. 669-673, 50737 Köln 80 
Altenzentrum St. Anno Holweide Piccoloministr. 291 b, 51067 Köln 80 
ASB Alten- und Pflegeheime Köln GmbH Se-
niorenzentrum Zollstockhöfe Zollstock Gottesweg 85, 50969 Köln 80 
Johanniter-Haus Köln-Zollstock Zollstock Sibille-Hartmann-Str.1, 50969 Köln 80 
Städt. Seniorenzentrum Köln-Dellbrück  Dellbrück Dellbrücker Hauptstr. 100a, 51069 
Köln 80 
Lazarus Haus Köln Blumenberg Ernstbergstr. 95, 50765 Köln 77 
Johanniter-Stift Köln Höhenhaus Höhenhaus Sigwinstr. 35, 51061 Köln 76 
CBT An St. Georg Altstadt-Süd Georgsplatz 1-5, 50676 Köln 75 
Haus Monika & Haus Stephanus Ensen Kölner Str. 64, 51149 Köln 74 
Seniorenzentrum am Vorgebirgspark Raderberg Marktstr. 63, 50968 Köln 73 
Hausgemeinschaften St. Augustinus Nippes Kempener Str. 86a, 50733 Köln 72 
Caritas Altenzentrum Elisabeth-von-Thürin-
gen Haus Worringen St.-Tönnis-Str. 63a, 50769 Köln 72 
Seniorenhaus Heilige Drei Könige Ehrenfeld Schönsteinstr. 33, 50825 Köln 72 
Zentrum für Betreuung und Pflege Phönix 
Köln-Nippes Nippes Neusser Str. 400-406, 50737 Köln 71 
Die Heilsarmee Erik-Wickberg-Haus Ehrenfeld Marienstr. 116-118, 50825 Köln 66 
Elternheim der Synagogen-Gemeinde Köln Ehrenfeld Ottostr. 85, 50823 Köln 60 
Clarenbachwerk Haus Andreas Müngersdorf Neuer Grüner Weg 21, 50933 Köln 60 
MEDIAN Therapiezentrum und Adoptions-
haus Köln Ehrenfeld Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln 57 
Städt. Seniorenzentrum Köln-Buchforst Buchforst Kopernikusstr. 38, 51065 Köln 56 
AG Swinestr.13 Chorweiler Netzestr. 1, 50765 Köln 54 
Luise-Maaßen-Haus Riehl Hittorfstr. 12, 50735 Köln 54 
Wohnheim für Menschen mit Schwerstmehr-
fachbehinderung Longerich Lachemer Weg 22, 50737 Köln 52 
Caritas Wohnhaus Gut Pisdorhof Ehrenfeld Frohnhofstr.37, 50827 Köln 52 
Katharina-von-Bora-Haus Lindenthal Stadtwaldgürtel 28, 50931 Köln 51

216 
 
Lebenshilfe Köln Betreutes Wohnen Sülz Elisabeth-von-Mumm-Platz 2, 50937 
Köln 50 
Wohnstift St. Anna Lindenthal Herderstr. 32-50, 50931 Köln 50 
Haus Stephanus (für jüngere Menschen mit 
Schädelhirnverletzungen) Poll Am Altenberger Kreuz 18-20, 51105 
Köln 48 
Residenz Braunsfeld Braunsfeld Aachener Str. 623/625, 50933 Köln 60 
Dreikönigenhaus Mülheim Mülheim Regentenstr.46, 51063 Köln 45 
Caritas-Wohnhaus St. Christopherus Mülheim Rhodiusstr. 22, 51065 Köln 42 
Pflegebande GmbH Lövenich Am Heitstamm 72, 50859 Köln 41 
Seniorenhaus An St. Theodor e.V. Vingst Burgstr. 74, 51103 Köln 40 
Seniorenhaus Rosenpark Zollstock Bernhard-Feilchenfeld-Str. 3-7, 50969 
Köln 40 
Altenzentrum und Wohnheim St. Katharina Nippes Feldgärtenstr. 109, 50735 Köln 40 
Maria-Grete-Schütz-Haus Weiss Heinrichstr. 7a, 50999 Köln 37 
Seniorenzentrum St. Josefshaus Altstadt-Süd Annostr. 37c, 50678 Köln 34 
St. Severinus Beatmungspflege Altstadt-Süd Kartäusergasse 4, 50678 Köln 32 
Paul-Kraemer-Haus Kalk Sieversstr. 37-41, 51103 Köln 30 
miteinander leben e.V. Wohngemeinschaften Sürth Alte Kirchgasse 23, 50999 Köln 29 
Haus am Park Raderberg Kreuznacher Str. 1, 50968 Köln 28 
Quelle: Bio-Monitoring Feuerwehr Köln - Stand 01.07.2021

217 
 
d) Übersicht Tunnel 
Nr. Tunnelname Kürzel zuständige Be-
hörde, TLZ 
DB-Bau-
werk Länge [m] 
1 Tunnel A1 LEH Straßen NRW ja 1.500 
2 Tunnel Mediapark MED Privat nein 620 
3 Rheinufertunnel RHE Stadt Köln, Amt 69 nein 590 
4 Tunnel Grenzstraße SÜD GRE Stadt Köln, Amt 69 ja 540 
4 Tunnel Grenzstraße NORD GRE Stadt Köln, Amt 69 ja 320 
5 Herkulestunnel HER Stadt Köln, Amt 69 ja 350 
6 Tunnel Zollstockgürtel ZOL Stadt Köln, Amt 69 ja 340 
7 Tunnel Opladener Straße OPL Stadt Köln, Amt 69 nein 320 
8 Tunnel Etzelstraße ETZ Stadt Köln, Amt 69 ja 277 
9 Tunnel Bahndamm (Tunnelgruppe) BAD Stadt Köln, Amt 69 ja 260 
10 Tunisstraße TUN Stadt Köln, Amt 69 nein 230 
10 Tunisstraße TUN Stadt Köln, Amt 69 nein 185 
11 Tunnel Longericher Straße LOG Stadt Köln, Amt 69 ja 200 
12 Nord-Süd-Fahrt NSF Stadt Köln, Amt 69 nein 190 
13 Tunnel Rather Straße RAT Stadt Köln, Amt 69 ja 161 
14 Tunnel Olpener Straße OLS Stadt Köln, Amt 69 ja 156 
15 Tunnel Oberer Komarweg KOM Stadt Köln, Amt 69 ja 151 
16 Tunnel Maritim Hotel MAR Stadt Köln, Amt 69 nein 150 
17 Tunnel Hans-Carl-Nipperdey-Straße NIP Stadt Köln, Amt 69 nein 130 
18 Tunnel Militärringstraße MIL Straßen NRW ja 130 
19 Tunnel Osthallenstraße OHL Stadt Köln, Amt 69 ja 125 
20 Tunnel Trankgasse Ost (Tunnelgruppe) TRA Stadt Köln, Amt 69 ja 120 
21 Tunnel Sonderburgstraße SON Stadt Köln, Amt 69 ja 118 
22 Tunnel Johannisstraße JOH Stadt Köln, Amt 69 ja 110 
23 Tunnel Gottesweg GOT Stadt Köln, Amt 69 ja 109 
24 Tunnel Ostheimer Straße OHE Stadt Köln, Amt 69 ja 108 
25 Tunnel Ursulastraße (Eigelstein) EIG Stadt Köln, Amt 69 ja 100 
26 Tunnel Heidelberger Straße HEI Stadt Köln, Amt 69 ja 100 
27 Tunnel Rheinparkweg RPW Privat nein 100 
28 Tunnel Steinstraße STE Straßen NRW ja 100 
29 Tunnel Trankgasse Domtreppe (Tunnel-
gruppe) DTR Stadt Köln, Amt 69 ja 96 
30 Tunnel Rösrather Straße ROE Stadt Köln, Amt 69 nein 92 
31 Tunnel Maybachstraße MAY Stadt Köln, Amt 69 ja 82 
32 Tunnel Bergisch-Gladbacher-Straße BGL Stadt Köln, Amt 69 ja 82 
33 Tunnel Am Domhof (Tunnelgruppe) DOM Stadt Köln, Amt 69 nein 80 
Quelle: Feuerwehr Köln

218 
 
e) Kommerzielle Tiefgaragen und Parkhäuser 
Parkhaus/Freie Plätze Art Straße PLZ Stellplätze 
Mediapark Tiefgarage Im Mediapark 5 50670 Köln 1.815 
Köln Arcaden Parkhaus/ 
Tiefgarage 
Barcelona-Allee 6 51103 Köln 1.800 
LANXESS Arena 1 Parkhaus Opladener Straße 50679 Köln 1.748 
Rheinauhafen Tiefgarage Harry-Blum-Platz 2 50678 Köln 1.380 
Galeria Karstadt Kaufhof Parkhaus Cäcilienstraße/Hohe Straße 41-53 50667 Köln 1.111 
Brückenstraße Parkhaus Ludwigstraße 1-3 50667 Köln 756 
Maastrichter Straße Parkhaus Maastrichter Straße 10 50672 Köln 684 
Quincy/Breite Straße Tiefgarage Neven-DuMont-Straße 1 50667 Köln 648 
Kaiser-Wilhelm-Ring Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring 26 50672 Köln 600 
Maritim Tiefgarage Heumarkt 20 50667 Köln 600 
Opern Passagen Parkhaus Schwertnergasse 1 50667 Köln 550 
Am Dom Tiefgarage Kurt-Hackenberg-Platz 2 50667 Köln 520 
Theater Parkhaus Krebsgasse 1 50667 Köln 470 
Klapperhof Tiefgarage Im Klapperhof 13 50670 Köln 459 
Karstadt Parkhaus Richmodstraße 50667 Köln 445 
Ring Karree Tiefgarage Im Klapperhof 49 50670 Köln 440 
Heumarkt Tiefgarage Markmannsgasse 3 50667 Köln 429 
Rudolfplatz Tiefgarage Habsburgerring 9-13 50674 Köln 400 
Hauptbahnhof Tiefgarage Breslauer Platz 1/Am Alten Ufer 50668 Köln 395 
Wolfsstraße Parkhaus Wolfsstraße 6-14 50676 Köln 380 
Philharmonie Tiefgarage Bischofsgartenstraße 1 50667 Köln 372 
Schildergasse Tiefgarage Cäcilienstraße 32 50667 Köln 362 
Cäcilienstraße Tiefgarage Cäcilienstraße 29 50667 Köln 339 
Am Neumarkt Parkhaus Lungengasse 33 50676 Köln 333 
Am Gürzenich Tiefgarage Quatermarkt 5 50667 Köln 315 
LANXESS Arena 4 Tiefgarage Gummersbacher Straße 50679 Köln 309 
An Farina Tiefgarage Laurenzplatz 4 50667 Köln 305 
Bazaar de Cologne Tiefgarage Große Brinkgasse 5 und 11 50672 Köln 300 
Hohe Straße Parkhaus Marspfortengasse 10 50667 Köln 300 
LANXESS Arena 2 Tiefgarage Opladener Straße 50679 Köln 266 
Rhein Triadem Parkhaus Am Alten Ufer 35 50668 Köln 264 
Alte Wallgasse Parkhaus Alte Wallgasse 31/Magnusstraße 20 50672 Köln 263 
Lungengasse Parkhaus Lungengasse 37 50676 Köln 250 
Sparkasse KölnBonn Tiefgarage Schaafenstraße 56 50676 Köln 238 
REWE Parkhaus Große Sandkaul 50667 Köln 217 
Groß Sankt Martin Tiefgarage Große Neugasse 4 50667 Köln 213 
Kreissparkasse Tiefgarage Richmodstraße 13 50667 Köln 180 
Quelle: Parkleisystem Stadt Köln

219 
 
f) Netzersatzanlagen und Tankvorräte der Feuerwehr-Liegenschaften 
Einrichtung PLZ Treib-
stoff 
Tank-
volu-
men 
[m3] 
Schein-
leistung 
[kVA] 
üblicher 
Leistungs-
faktor 
[cos(phi)] 
Wirklei
stung 
[kW] 
Ver-
brauch 
pro Std 
[Liter/h] 
mögl. 
Be-
triebs-
stunden 
[h] 
FW 1 50676 Diesel 0,25 150 0,8 120 8 31,3 
FW 2 50968 Heizöl 1,25 150 0,8 120 30 41,7 
FW 3 50935 Diesel 0,04 30 0,8 24 6 6,7 
Feuerwache 4 50827 Diesel 0,25 40 0,8 32 8 31,3 
Rettungswache 4 50827 Diesel 0,15 30 0,8 24 6 25 
FW 5 50737 Diesel 9,8 630 0,8 388 126 77,8 
FW 6 50765 Diesel 2 200 0,8 160 40 50 
FW 7 51145 Diesel 0,4 40 0,8 32 8 50 
FW 8 51107 Diesel 0,25 70 0,8 56 14 17,9 
FW 9 51063 Diesel 0,04 30 0,8 24 4 10 
FW 10 50679 Heizöl 5 410 0,8 328 82 61 
FW 14 50859 Diesel 1,1 60 0,8 48 12 91,7 
Führungs- und 
Schulungszentrum 
50737 Diesel 0,8 350 0,8 280 70 11,4 
Redundanz-Leit-
stelle 
50737 Diesel 1,69 160 0,8 128 32 52,8 
Rot entspricht einer Notstromversorgung von weniger als 24 h. 
Quelle: Feuerwehr Köln

220 
 
g) Fahrzeug-Soll-Ist-Vergleich 
Anzahl Soll 
Anzahl Ist 
Funktion  Kennzeichen 
Ist-Be-
stand Soll-Bestand 
    BRANDSCHUTZ UND HILFELEISTUNG     
    Basiseinheit der BF       
13 13 Drehleitern (DL)       
    DL 1 K-LN 3899 DL  DL  
    DL 2 K-LN 3824 DL  DL  
    DL 3  K-FW 183 DL  DL  
    DL 4 K-LN 3841 DL  DL  
    DL 5 K-FW 185 DL  DL  
    DL 6 K-FW 196 DL  DL  
    DL 7 K-LN 3817 DL  DL  
    DL 8 K-27408 DL  DL  
    DL 9  K-FW 189 DL  DL  
    DL 10 K-27410 DL  DL  
    DL 14 K-LN 3844 DL  DL  
    DL 2 R  K-27402 DL  DL  
    DL 5 R K-27401 DL  DL  
15 14 Löschfahrzeuge (LF) (s. h. Erläuterung Ziff. 1) 
    LF 1-1 K-LN 371 LF LF (einheitlich) 
    LF 1-2 K-LN 3716 LF LF (einheitlich) 
    LF 2 K-LN 372 LF LF (einheitlich) 
    LF 3 K-LN 373 LF LF (einheitlich) 
    LF 4 K-LN 374 LF LF (einheitlich) 
    LF 5 K-LN 375 LF LF (einheitlich) 
    LF 6 K-LN 3856 LF LF (einheitlich) 
    LF 7 K-LN 3776 LF LF (einheitlich) 
    LF 8 K-LN 378 LF LF (einheitlich) 
    LF 9 K-LN 3799 LF LF (einheitlich) 
    LF 10 K-LN 380 LF LF (einheitlich) 
    LF 14 K-LN 384 LF LF (einheitlich) 
    LF 2 Res K-LN 3736 LF LF (einheitlich) 
    LF 5 Res K-LN 3756 LF LF (einheitlich) 
    LF (X) Res     LF (einheitlich) 
13 11 Tanklöschfahrzeuge (TLF)       
    TLF 1 K-LN 3816 TLF TLF 
    TLF 2 K-LN 3826 TLF TLF 
    TLF 3   TLF TLF 
    TLF 4 K-LN 390 TLF TLF 
    TLF 5 K-FW 135 TLF TLF 
    TLF 6 K-27366 TLF TLF

221 
 
    TLF 7 K-LN 391 TLF TLF 
    TLF 8 K-LN 392 TLF TLF 
    TLF 9 K-LN 3896 TLF TLF 
    TLF 10 K-LN 3806 TLF TLF 
    TLF 14   TLF TLF 
    TLF 8 Res K-27357 TLF TLF 
    TLF 14 Res K-27359 TLF TLF 
    Basiseinheit der FF        
29 27 Löschfahrzeuge (LF) 1. Fahrzeug (s. h. Erläuterung Ziff. 3 ) 
    LF BR 1 K-LN 3788 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF DE 1 K-LN 3893 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF DU 1 K-LN 3793 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF EI 1 K-LN 3877 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF EN 1 K-27604 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF ES 1 K-27600 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF FU 1 (Standort Fühlingen) K-27601 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF FU 2 (Standort Weiler) K-LN 3763 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF HO 1 K-LN 3894 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF KA 1 K-27602  LF-FF LF (einheitlich) 
    LF LB 1 K-LN 3774 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF LO 1 K-LN 3858 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF LR 1 K-27611 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF MK 1 K-LN 3866 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF PL 1 K-LN 3878 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF RD 1 K-27606 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF RG 1 K-27605 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF ST 1 K-LN 3892 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF UB 1 K-LN 3876 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF WA 1 K-27603 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF WI 1 K-27608 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF WO 1 K-LN 3867 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF ZU 1 K-27607 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF FL 1 K-27609 TLF-FF LF (einheitlich) 
    LF HE 1 K-27610 TLF-FF LF (einheitlich) 
    LF LV 1 K-27612 TLF-FF LF (einheitlich) 
    LF DE Res K-2457 LF-FF LF (einheitlich) 
    LF LR Res     LF (einheitlich) 
    LF (XX) Res     LF (einheitlich) 
28 26 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)       
    MTF BR K-LN 3837 MTF MTF 
    MTF DE K-LN 3890 MTF MTF 
    MTF DU K-LN 3790 MTF MTF 
    MTF EI K-LN 3871 MTF MTF 
    MTF EN K-LN 3874 MTF MTF 
    MTF ES K-LN 3765 MTF MTF

222 
 
    MTF FL K-LN 3891 MTF MTF 
    MTF FMD 1  K-LN 3846 MTF MTF 
    MTF FU K-LN 3861 MTF MTF 
    MTF FU2 K-LN 3870 MTF MTF 
    MTF HE K-LN 3778 MTF MTF 
    MTF HO K-LN 3838 MTF MTF 
    MTF KA K-LN 3662 MTF MTF 
    MTF LB K-LN 3779 MTF MTF 
    MTF LO K-LN 3860 MTF MTF 
    MTF LR K-LN 3760 MTF MTF 
    MTF LV K-LN 3848 MTF MTF 
    MTF MK K-LN 3862 MTF MTF 
    MTF PL K-LN 3873 MTF MTF 
    MTF RD K-LN 3726 MTF MTF 
    MTF RG K-LN 3660 MTF MTF 
    MTF ST K-LN 3791 MTF MTF 
    MTF UB K-LN 3872 MTF MTF 
    MTF USD     MTF 
    MTF WAHN K-LN 3661 MTF MTF 
    MTF WI     MTF 
    MTF WO K-LN 3761 MTF MTF 
    MTF ZU K-LN 3770 MTF MTF 
2 2 Messfahrzeuge (MFZ)       
    MFZ WI K-LN 3740 MFZ MFZ 
    MFZ USD 1 K-LN 3742 MFZ MFZ 
    Sonderaufgaben der FF        
  12 Löschfahrzeuge - 2.Fahrzeug 
6 6 LF-Kat S (kommunal)       
    LF HO 2 K-LN 382 LF-KatS 
Mit der Be-
schlussfassung 
zur Bedarfspla-
nung der FF er-
folgt eine Fort-
schreibung des 
Soll-Ist-Verglei-
ches. 
    LF BR 2 K-LN 385 LF-KatS 
    LF RD 2 K-LN 383 LF-KatS 
    LF UB 2 K-LN 3865 LF-KatS 
    LF WO 2 K-LN 381 LF-KatS 
    LF ES 2 K-LN 379 LF-KatS 
6 6 LF-FF     
    LF ST 2 K-LN 3889 LF-FF 
    LF FF PL 2 K-LN 3773 LF-FF 
    LF FF HE 2 K-LN 3886 LF-FF 
    LF FF EIL 2 K-LN 3836 LF-FF 
    LF FF LO 2 K-LN 3855 LF-FF 
    LF FF RG 2 K-LN 3769 LF-FF 
    Sonderfahrzeuge - 3. Fahrzeug 
  3 LF-KatS (Bund/Land)       
    LF LV Bund NRW 8-4680 LF-Bund   
    LF FL Bund NRW 8-4991 LF-Bund

223 
 
    LF WA Land (kommunalisiert) K-LN397 LF-Land   
6 0 
LF -Logistik (Module Flächenlage und 
Schlauch        
    LF-SW-BR                            (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
    LF-SW-HO                              (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
    LF-SW-UB                            (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
    LF-SW-WO                        (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
    LF-SW-RD                            (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
    LF-SW-ES                           (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     LF-Logistik 
1 0 LF-Logistik (Module Flächenlage + Rüst)       
    LF-RW LB                           (s. h. Erläuterung Ziff. 2)     LF-Logistik 
1 0 
LF-Logistik (Modul Flächenlage und Fern-
melde)       
    LF-FMD                              (s. h. Erläuterung Ziff. 3)     LF-Logistik 
1 0 LF-Logistik (Modul Flächenlage und Lüften       
    LF-Lüften                           (s. h. Erläuterung Ziff. 4)     LF-Logistik 
2 2 Rüstwagen (RW 1)       
    RW LB                                (s. h. Erläuterung Ziff. 2) K-8327 RW LF-Logistik 
    RW WO K-8330 RW RW 
    RW DU     RW 
0 1 Schlauchwagen (SW 2000 [Land, Bund])       
    SW-BR NRW                     (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     GW-L LF-Logistik 
    SW-HO                                 (s. h. Erläuterung Ziff. 1) NRW 8-4715 SW-Bund GW-L LF-Logistik 
    SW-UB                               (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     GW-L LF-Logistik 
    SW-WO                             (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     GW-L LF-Logistik 
    SW-RD                               (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     GW-L LF-Logistik 
    SW-ES                                (s. h. Erläuterung Ziff. 1)     GW-L LF-Logistik 
7 7 Ergänzende Ausstattung Sonderaufgaben FF      
    GW-Lüften                        (s. h. Erläuterung Ziff. 4)     LF-Logistik 
    FWA-LimaPL K-LN 3777 FWA FWA 
    FWA-SCHAUM ZU K-27501 FWA FWA 
    FWA-Logistik Eil K-LN 386 FWA FWA 
    FWA-P HO K-LN 3898 FWA FWA 
    FWA-P ES K-LN 3849 FWA FWA 
    FWA-P RD K-LN 3729 FWA FWA 
    FWA-LUF ST K-LN 388 FWA FWA 
    FWA-RTB FU K-LN 3764 FWA FWA 
    Fahrzeuge der Schule       
10 10 Löschfahrzeuge   
    LF Schule 1 K-27341 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 2 K-LN 3706 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 3 K-27308 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 4 K-27304 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 5 K-27302 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 6 K-27340 LF LF (einheitlich)

224 
 
    LF Schule 7 K-27314 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 8 K-27306 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 9 FF K-LN 376 LF LF (einheitlich) 
    LF Schule 10 K-LN 3843 LF LF (einheitlich) 
1 0 Drehleitern (DL)       
    DL Schule     DL 
4 3 Gerätewagen (GW)/Gabelstapler       
    GW-L Fahrschule K-LN 3755 GW GW 
    LKW BSU K-LN 3786 LKW LKW 
    AB-RTW Schule ohne AB AB 
    GW-LOG Schule      LKW 
7 6 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)       
    MTF S 1 K-LN3717 MTF MTF 
    MTF S 2     MTF 
    MTF S 3 K-LN 3798 MTF MTF 
    MTF S 4 K-LN 3722 MTF MTF 
    MTF S 5 K-LN 3723 MTF MTF 
    MTF S 6 K-LN 3724 MTF MTF 
    MTF S 7 K-LN 3725 MTF MTF 
1 0 
LF-Logistik (Module Ausbildung + Flächenlage 
+ Rüst)       
    LF-RW S                             (s. h. Erläuterung Ziff. 2)     LF-Logistik 
0 1 Rüstwagen (RW 1)       
    RW Schule                        (s. h. Erläuterung Ziff. 2) K-8341 RW LF-Logistik 
5 5 Feuerwehranhänger        
    FWA-LOG S1 K-LN 3758 FWA FWA 
    FWA-LOG S2 K-LN 3885 FWA FWA 
    FWA-Babisi.S K-LN 3757 FWA FWA 
    FWA-(TSA) Schule 1 K-LN 3847 FWA FWA 
    FWA-TSA Schule 2 K-2780 FWA FWA 
    Führungssystem der BF mit Führungsunterstützung FF   
8 7 Einsatzleitwagen (ELW 1)       
    OvA 5 K-LN 3666 ELW 1 ELW 1 
    BvA 2 K-LN 3668 ELW 1 ELW 1 
    BvA 10 K-LN 3667   ELW 1 
    BvA 5 K-LN 3859 ELW 1 ELW 1 
    BvA 4    ELW 1 ELW 1 
    BvA 8 K-LN 3670 ELW 1 ELW 1 
    BvA Reserve K-LN 3669 ELW 1 ELW 1 
    L 5 K-LN 3700 ELW 1 ELW 1 
1 2 Einsatzleitwagen (ELW 2)       
    ELW FMD 2-1 K-27457 ELW 2   
    ELW FMD 2-2 K-27458 ELW 2   
    ELW 2/3 FMD Neu     ELW 2 
1 2 Einsatzleitwagen (ELW 3)       
    ELW 5 Zugmaschine K-27453 Zugm.

225 
 
    ELW 5 Auflieger K-27454 ELW 3   
    ELW 2/3 Neu     ELW 2 
    Führungsunterstützung FF       
3 3 Gerätewagen (GW)       
    GW FMD 1 K-27456 GW GW 
    GW-FMD 2                          (s. h. Erläuterung Ziff. 3)     LF-Logistik 
    GW Funk K-LN 3845 GW GW 
    FüKW FMD K-27475 ELW 1 ELW 1 
4 4 Krafträder (KRAD)       
    Krad FMD 1 K-LN 37 Krad Krad 
    Krad FMD 2 K-LN 38 Krad Krad 
    Krad FMD 3 K-27033 Krad Krad 
    Krad FMD 4 K-27034 Krad Krad 
    Sondereinheiten der BF       
    Boote 
6 6 Rettungsboote (Schlauchboot + FWA)       
    RTB 2 ohne RTB RTB 
    RTB 6 ohne RTB RTB 
    RTB 7 ohne RTB RTB 
    FWA-RTB 2 K-2490 FWA FWA 
    FWA-RTB 6 K-LN 3732 FWA FWA 
    FWA-RTB 7 K-LN 3671 FWA FWA 
2 2 Rettungsboote (RTB, Hartrumpf)       
    RTB 10-1 ohne RTB RTB 
    RTB 10-2 ohne RTB RTB 
2 2 Löschboote (LB)       
    LB 10-1 ohne LB LB 
    LB 10-2 ohne LB LB 
    Rüstzüge 
2 2 Feuerwehrkrane (KRAN)       
    KRAN 5 K-2770 Kran Kran 
    KRAN 2 K-27455 Kran Kran 
2 2 Rüstwagen (RW 2)       
    RW 5 K-27485 RW RW 
    RW 2 K-27460 RW RW 
15 15 Umwelt- und Gefahrgut       
    GW-G 8 K-LN 3787 GW GW 
    WLF 8-1 K-FW 195 WLF WLF 
    WLF 8-2 K-LN 3741 WLF WLF 
    AB-G 8 ohne AB AB 
    AB-TANK 5-1 ohne AB AB 
    AB-TANK 5-2 ohne AB AB 
    AB-ÖL-WASSER 8 ohne AB AB 
    AB-PL 8 ohne AB AB 
    AB-DEKON 8-2 ohne AB AB

226 
 
    AB-ENTS 8 ohne AB AB 
    AB-VDekon8 ohne AB AB 
    AB-DEKON P 8-1 (NRW) ohne AB AB 
    GW-ATOM K-LN 3708 RTW GW 
    AB-Lüften    LF-Logistik 
    GW-TR K-LN 3784 GW GW 
    GW-TR Res K-LN 3888 GW GW 
5 4 Höhenretter/Taucher       
    GW-H 4 K-LN 3842 GW GW 
    GW-W 1 K-LN 3711 GW GW 
    WLF 1-1     WLF 
    AB-W 1 ohne AB AB 
    KDOW Taucher K-27031 KDOW KDOW 
5 5 MANV- Komponente       
    M-BUS 7 K-27477 M-BUS M-BUS 
    GW-Rett K-27467 GW GW 
    R-BUS 6 K-8249 R-BUS R-BUS 
    WLF 6-1 K-LN 3718 WLF WLF 
    AB-MANV 6 (NRW) ohne AB AB 
22 22 Logistik       
    WLF 5-1 K-LN 3857 WLF WLF 
    WLF 5-2 K-LN 3752 WLF WLF 
    GW-L 5 K-LN 3785 GW GW 
    LKW 5-2 (Ruthmann) K-27461 LKW LKW 
    FWA-AS 5 (APA) K-2495 FWA FWA 
    FWA-STROM K-27500 FWA FWA 
    GST 5 ohne GST GST 
    AB-SM (Sand) ohne AB AB 
    AB-SM 5 ohne AB AB 
    AB-TEL (Flughafen) ohne AB AB 
    AB-Bau 5 ohne AB AB 
    AB-PL 5-1 ohne AB AB 
    AB-PL 5-2 ohne AB AB 
    AB-PL 5-3 ohne AB AB 
    AB-MU 5-1 ohne AB AB 
    AB-MU 5-2 ohne AB AB 
    AB-STÜTZ 5 ohne AB AB 
    AB-VERS 5 ohne AB AB 
    AB-WERK 5 ohne AB AB 
    AB-SWR 5 ohne AB AB 
    AB-RUES 5 ohne AB AB 
    AB-HOWA 5 ohne AB AB 
3 3 Atemschutz -Logistik       
    GW A1 K-LN 3811 GW GW 
    LKW 1 (Atemschutzwerkstatt) K-FW 131 LKW LKW

227 
 
    AB-A 1 ohne AB AB 
7 6 ATF       
    ELW ATF NRW 8-4711 ELW ELW 
    GW ATF NRW 8-4712 GW GE 
    ABC-Erkunder     ELW 
    ABC-Erkunder NRW USD NRW 8-3190 ELW ELW 
    ABC-Erkunder BR - Messen NRW 8-4721 ELW ELW 
    ABC-Erkunder FL - Messen NRW 8-4720 ELW ELW 
    AB-ATF ohne AB AB 
4 4 Botendienst       
    LKW 4-1 K-LN 3822 LKW LKW 
    LKW 5-4 (Botenwagen FW 5) K-LN 3850 LKW LKW-LOG 
    GWL-FTZ1 (Erdgas) K-LN 3704 LKW-LOG LKW-LOG 
    GWL-FTZ2 (Erdgas) K-LN 3705 LKW-LOG LKW-LOG 
    Sonstige Fahrzeuge       
23 14 Kommandowagen (KDOW)       
    KDOW 1     KDOW 
    KDOW 2 K-LN 3827 KDOW KDOW 
    KDOW 3-1 K-LN 3730 KDOW KDOW 
    KDOW 4 K-LN 3735 KDOW KDOW 
    KDOW 5-1 K-LN 3810 KDOW KDOW 
    KDOW 5-2 K-LN 3759 KDOW KDOW 
    KDOW 5-3 K-LN 3721 KDOW KDOW 
    KDOW 5-4 K-LN 3880 KDOW KDOW 
    KDOW 5-5 K-LN 3840 KDOW KDOW 
    KDOW 5-7 K-LN 3830 KDOW KDOW 
    KDOW 5-8 K-LN 3820 KDOW KDOW 
    KDOW 6     KDOW 
    KDOW 7 K-LN 3720 KDOW KDOW 
    KDOW 8 K-27048 KDOW KDOW 
    KDOW 9 K-LN 3780 KDOW KDOW 
    KDOW 10 K-LN 3800 KDOW KDOW 
    KDOW 14     KDOW 
    KDOW Krisenmanagement     KDOW 
    KDOW Personalrat     KDOW 
    KDOW Versorgung     KDOW 
    KDOW Presse     KDOW 
    KDOW PSU     KDOW 
    KDOW Betreuung FF     KDOW 
8 7 PKW       
    PKW 5-9 K-LN 3703E E-PKW E-PKW 
    PKW 5-11 K-LN 3702E E-PKW E-PKW 
    PKW 5-13 K-LN 3701E E-PKW E-PKW 
    KDOW 7 Flughafen     PKW 
    PKW VB 1 K-LN 3868 PKW PKW

228 
 
    PKW VB 2 K-LN 3881 PKW PKW 
    PKW VB 3 K-LN 3883 PKW PKW 
    PKW VB 4 K-LN 3884 PKW PKW 
2 2 LKW (Größe Transit Connect)       
    LKW 5-1 (373/1) K-LN 377 LKW LKW 
    LKW 5-3 (372/3) K-LN 3739 LKW LKW 
3 3 LKW (Größe Transit)       
    LKW San 2 K-LN 3812 LKW LKW 
    LKW 3 K-LN 3900 LKW LKW 
    LKW 4-2 K-LN 3749 LKW LKW 
    LKW San 2 K-LN 3812 LKW LKW 
Quelle: Feuerwehr Köln

229 
 
h) Strategiekonformität 
Sonderaufgabe 
Aktuelle Ausstat-
tung (Fahrzeuge) 
und Zuordnung zur 
Ergänzungsstufe 
Kompatibilität mit Löschgruppenfahrzeug-Logis-
tik (LF-Logistik) 
Dokumentation Keine, nur Zusatzma-
terial 
ES 1 
Die für die Sonderaufgabe notwendigen Materialien 
lassen sich in einem Rollwagen im Laderaum des LF-
Logistik verlasten. 
Unwetter-Logis-
tik 
Feuerwehr-Anhänger 
ES 1 
Die Materialien der Löschgruppe, die aktuell auf dem 
Anhänger verlastet sind, lassen sich in Rollwagen im 
Laderaum des LF-Logistik verlasten. 
First Responder  Übergang in Grundaufgaben 
Personenortung 
Land 
Keine, nur Zusatzma-
terial 
ES 1 
Die für die Sonderaufgabe notwendigen Materialien 
lassen sich in einem Rollwagen im Laderaum des LF-
Logistik verlasten. 
Logistik Versor-
gung 
ES 2 Aktuell wird für die Erfüllung der Sonderaufgabe kein 
Material bereitgehalten. GW-Logistik sollte Grundlage 
sein. 
Brandschutz in 
Hochwasserla-
gen 
ES 1  
LF-Logistik bedingt 
„watfähig“ 
Ergänzung durch 
Fahrzeug mit höherer 
Watfähigkeit 
Die Feuerwehr Köln hält für den Einsatz in überflute-
ten Gebieten zurzeit vier watfähige Fahrzeuge bei der 
Freiwilligen Feuerwehr vor.  Die Grundaufgaben des 
Brandschutzes können mit dem LF-Logistik abgear-
beitet werden. Durch eine vorhandene Ladebord-
wand und die Lad efläche können die Fahrzeuge ne-
ben dem Einsatz im Brandschutz auch für kleine Eva-
kuierungen in überfluteten Bereichen eingesetzt wer-
den. Die LF-Logistik sind in geeigneter Menge watfä-
hig zu beschaffen, sodass die Aufgabe von mehreren 
Löschgruppen mit diesem Fahrzeug wahrgenommen 
werden kann. 
Beleuchtung ES 1  
„TSF-W“ 
Feuerwehr-Anhänger 
Lichtmast 
 
Die Feuerwehr Köln hält aktuell ein „TSF-W“ mit einer 
erweiterten Ausstattung sowie einen Anhänger mit 
Lichtmast vor. Die Zusatzbeladung kann auf Rollwa-
gen im Laderaum des LF-Logistik verlastet werden. 
Der Feuerwehranhänger kann vom L - Logistik gezo-
gen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, wei-
tere Rollwagen mit spezieller Beleuchtungstechnik für 
Einsatzszenarien vorzuhalten. 
Personenortung 
Wasser 
ES 1 
Feuerwehr-Anhänger, 
Zusatzbeladung 
Aktuell wird ein Anhänger mit einem Schlauchboot so-
wie Zusatzbeladung in Form eines Echolots vorgehal-
ten. Die Zusatzbeladung kann im Laderaum des LF-
Logistik verlastet werden.

230 
 
Schadwasser-
rückhaltung 
ES 2  
AB Schadwasserrück-
haltung 
Für die Sonderaufgabe ist aktuell ein Abrollbehälter 
zum Transport der notwendigen Materi alien notwen-
dig. Dessen Inhalte sind in einem LF-Logistik nur teil-
weise verlastbar. 
Schaum-Logis-
tik 
ES 1 
Feuerwehr-Anhänger 
Aktuell wird bei der Feuerwehr Köln ein Feuerwehr-
anhänger mit den benötigten Materialien vorgehalten. 
Mit dem LF-Logistik und der Gestellung von Rollwa-
gen könnten zusätzliche Einsatzmaterialien für einen 
Schaumeinsatz zur Verfügung gestellt werden. 
Belüften von 
Einsatzstellen 
ES 1  
GW Lüften, Anhänger 
Aktuell hält die Feuerwehr Köln ein umgebautes Fahr-
zeug vor, welches zum Transport  der Lüfter ausge-
baut wurde. Als Zugfahrzeug für das LUF wird aktuell 
ein LF 10 oder ein mittleres LF eingesetzt. Die Bela-
dung für die taktische Ventilation lässt sich im Lade-
raum eines LF-Logistik verlasten. Zusätzlich kann das 
Fahrzeug als Zugfahrzeug fü r das LUF verwendet 
werden. Aktuell wird ein GW Lüften beschafft, adaptiv 
zu diesem kann im LF-Logistik zusätzliches Material 
über Rollwagen zur Verfügung gestellt werden. 
Führungsunter-
stützung Leit-
stelle 
ELW der Größe 1 Keine Kompatibilität. 
Löschwasser-
versorgung 
ES 1+2 
„LF 20 KatS“ 
SW 2000 
Feuerwehrpumpen-
Anhänger 
„TLF 16/25“ 
Für die Löschgruppen, die im Löschwasserförderkon-
zept eingebunden sind, werden als Zweitfahrzeuge 
„LF 20 KatS“ beschafft. Diese eignen sich auch als 
Zugfahrzeug für die Feuerwehrpumpenanhänger. 
Den Einheiten wird mit einem LF-Logistik als Ersatz 
für den Schlauchwagen Transportkapazität für große 
Schlauchmengen zur Verfügung gestellt. 
Erweiterte Tech-
nische Hilfeleis-
tung 
ES 1+2  
Rüstwagen der Größe 
1 
Aktuell hält die Feuer wehr Köln bei drei Löschgrup-
pen Rüstwägen mit einer erweiterten Beladung für die 
Technische Hilfeleistung vor. Zukünftig werden zwei 
LF-Logistik mit einer Zugeinrichtung beschafft. Die 
Beladung der Rüstwägen kann dann in Rollwagen im 
Laderaum des LF-Logistik verlastet werden. Aufgrund 
der Wirtschaftlichkeit wird den Löschgruppen kein zu-
sätzliches Fahrzeug als Ersatz für den Rüstwagen zur 
Verfügung gestellt. Die  verbleibenden beiden RW 
werden als solche ersatzbeschafft. 
Messen ES 1+2  
ABC-Erkunder 
Messfahrzeug 
Für die Aufgabenerfüllung werden der Feuerwehr ak-
tuell vier Messfahrzeuge vom Bund und vom Land be-

231 
 
reitgestellt. Zusätzlich sind zwei kommunale Fahr-
zeuge mit Material zum Messen versehen . 
Keine Kompatibilität. 
Dekontamina-
tion Personal 
ES 2 
GW Personal-Dekon-
tamination (Land 
NRW) 
In Prüfung 
Dekontamina-
tion Verletzte 
ES 2  
AB Verletzten-Dekon-
tamination (Land 
NRW) 
Eine Verlastung von Material für die Verletzten -De-
kontamination kann nur über Abrollbehälter erfolgen. 
Keine Kompatibilität. 
 
Fernmeldebau Grundaufgabe 
GW FMD 
Aktuell steht der Einheit ein GW Fernmeldebau für die 
Aufgabenerfüllung zur Verfügung. In Zukunft ist die 
notwendige Ausstattung in einem LF-Logistik verlas-
tet. Zusätzlich w ird so ein weiteres Einsatzmittel für 
Flächenlagen zur Verfügung stehen. Auch kann das 
Einsatzmittel zum Eigenschutz einer technischen Ein-
satzleitung herangezogen werden. 
Technische Ein-
satzleitung 
Grundaufgabe 
ELW der Größe 2 
Keine Kompatibilität. 
Unterstützung 
ATF 
ES 2 
GW ATF (Bund) 
Der Feuerwehr Köln wird für die Erfüllung dieser Auf-
gabe ein Fahrzeug vom Bund zur Verfügung gestellt. 
Es besteht kein Bedarf der Implementierung in ein LF-
Logistik. 
Jugendfeuer-
wehr 
MTF Aktuell werden für die Jugendfeuerwehr MTF vorge-
halten. Diese dienen im Wesentlichen dem Personal-
transport. Mit dem Konzept des LF-Logistik würden 
den Löschgruppen Fahrzeuge für die Jugendarbeit 
zur Verfügung stehen. Diese könnten über eine Roll-
wagenlösung Jugendfeuerwehr speziell an den 
Dienstbetrieb angepasst werden. 
Quelle: Feuerwehr Köln

232 
 
i) Funktionen einer Ehrenamtlichen Einheit 
Mindeststärke Einsatzabteilung   = 35   
 
Einheitsführer*in  1 Qualifikation fachlich:  mind. GF/ZF/VF 
     Qualifikation persönlich: Menschenführung 
         Kommunikation 
         ……. 
Stellv. Einheitsführer*in 2 Qualifikation fachlich:  mind. GF/ZF/VF 
     Qualifikation persönlich: Menschenführung 
         Kommunikation 
         …….    
Sicherheitsbeauftragte*r 1 Qualifikation fachlich:  Schulung/Einweisung 
     Qualifikation persönlich: Berufliche Eignung 
         Erfahrung   
         ……. 
Gerätewart*in   2 Qualifikation fachlich:  mind. TF 
     Qualifikation persönlich: Lehrgang GW 
         Erfahrung 
         …….  
Ausbildungsbeauftragte*r 1 Qualifikation fachlich:  mind. TF 
     Qualifikation persönlich: Berufliche Eignung 
         Erfahrung 
         …….  
Vertrauensperson  1 Qualifikation fachlich:   
     Qualifikation persönlich: Wahlamt 
         …….  
Notwendige Qualifikationen für den Einsatz: 
 
1 ZF  Fahrzeugführer*in HLF/LF 
9 GF  Fahrzeugführer*in HLF/LF 
6 AGT/TF Angriffstruppführer*in/Truppführer*in 
19 AGT/TM Angriffstruppmann/Truppmann 
Insgesamt müssen mindestens zehn Mitglieder über eine Fahrerlaubnis der Klasse C/CE ver-
fügen. 
Liegt die Mindeststärke der Einheit über 35 , sind die Berechnungswerte pro Einheit entspre-
chend höher.

233 
 
j) Detailbetrachtung der Maßnahmenplanung BSBP 2016 
Nr. Maßnahme Status 
M1 Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 1  teilweise umgesetzt 
M1.2 Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung eines 
PTLF auf der FW 14 
nicht umgesetzt 
  Nach Umsetzungsstopp des BSBP durch das Amt 37 wurde der Bedarf an 
PTLF reduziert, daher erfolgte keine Beschaffung des PTLF. 
Der Soll-Fahrzeugbestand im Soll-Ist-Vergleich wurde beibehalten. Der Ist-
Bestand wird um ein Fahrzeug reduziert vorgehalten. 
M1.3 Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der für die 
Besetzung der Fahrzeuge erforderlichen 17,5 Mitar-
beitende des mittleren Feuerwehrdienstes 
teilweise umgesetzt 
  FW 8: Personal wurde eingestellt 
FW 14: Lediglich Stellenanhebungen (5 x A8 -> A9oP), keine Personalein-
stellung erfolgt 
Alle personalwirksamen Maßnahmen wurden durch damalige „PG Umset-
zung RD/BSBP“ in Absprache mit der Amtsleitung bis zur Fortschreibung 
des BSBP pausiert.    
M2 Schnellere Basisabdeckung Schutzzielstufe 2 teilweise umgesetzt 
M2.1 Einstellung, Ausbildung und Unterbringung der für die 
Besetzung der neuen Funktion „2. Angriffstruppfüh-
rer*in LF“ erforderlichen fünf Mitarbeitenden des mitt-
leren Feuerwehrdienstes. Durch Verzicht auf die bis-
herige Funktion „3. Mann/Frau Drehleiter“ steht hier-
für bereits fast sämtliches Personal zur Verfügung. 
nicht umgesetzt 
  Stellen wurden angehoben (A8)  
Alle personalwirksamen Maßnahmen wurden durch die damalige PG „Um-
setzung RD/BSBP“ in Absprache mit der Amtsleitung bis zur Fortschreibung 
des BSBP pausiert. 
„3. Mann/Frau DL“ weiterhin vorhanden 
M2.2 Ausstattung der zwölf Löschfahrzeuge der Berufsfeu-
erwehr mit Material für zwei Angriffstrupps zu zwei 
Personen 
teilweise umgesetzt 
  Neue HLF werden mit vier PA-Haltern ausgeliefert. Bestandsfahrzeuge sind 
nicht umgebaut, da das Thema nicht weiterverfolgt wurde. 
   
M3 Verstärkter Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr teilweise umgesetzt 
M3.3 In den Stadtrandgebieten, die weit von der nächsten 
Wache der Berufsfeuerwehr entfernt liegen, ist auf 
die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr 
besonderes Augenmerk zu legen. 
teilweise umgesetzt 
  Ausstattung mit HLF erfolgt; Berücksichtigung im BSBP 2022 
M3.8 Durchführung von Planungen zur verstärkten Einbin-
dung der Freiwilligen Feuerwehr 
teilweise umgesetzt

234 
 
  Einführung IGNIS-Plus; Einführung HLF, Vollständige Umsetzung mit BSBP 
2022    
M4 Verringerung der Ausfallzeiten der LF teilweise umgesetzt 
M4.1 Prüfung von Möglichkeiten, Sonderausbildungen un-
ter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der 
Löschfahrzeuge durchzuführen (z. B. Kompensation 
durch Wachbesetzungen der Freiwilligen Feuerwehr) 
nicht umgesetzt 
  Stellen für GW-H sind im Stellenbedarf 2022 gefordert, weiterhin Berück-
sichtigung im BSBP 2022 
M4.2 Zusätzliche Personalkapazitäten für spezielle Son-
derausbildungen außerhalb des Einsatzdienstes 
durch Personalzusetzungen oder Anordnung von 
Mehrarbeit 
nicht umgesetzt 
  Keine Maßnahmen erfolgt    
M5 Schnelleres Ausrücken aus der Feuerwache nicht umgesetzt 
M5.1 Überprüfung der Situation auf allen Feuerwachen nicht umgesetzt 
  Ergebnisse der AG „Ausrückezeit“ wurden nicht weiterverfolgt oder umge-
setzt.  
M5.2 Planen und Umsetzen organisatorischer Veränderun-
gen 
nicht umgesetzt 
M5.3 Durchführung baulicher Maßnahmen, die schnelleres 
Ausrücken ermöglichen 
nicht umgesetzt 
   
M8 Erhöhung der Einsatzleitungs-Verfügbarkeit 
(BvA) 
nicht umgesetzt 
M8.1 Beschaffung, Unterbringung und Unterhaltung von 
zwei zusätzlichen ELW 1 
nicht umgesetzt 
  Standorte sind nicht ertüchtigt, Fahrzeuge sind nicht im Dienst. 
Der Soll-Fahrzeugbestand im Soll-Ist-Vergleich wurde beibehalten. Der Ist-
Bestand wird um ein Fahrzeug reduziert vorgehalten. 
M8.2 Einstellung, Ausbildung und Unterbringung von zehn 
zusätzlichen Mitarbeitenden als Führungsassistenz 
der Leitstelle 
nicht umgesetzt 
  Planstellen sind nicht vorhanden.  
Alle personalwirksamen Maßnahmen wurden durch die damalige PG „Um-
setzung RD/BSBP“ in Absprache mit der Amtsleitung bis zur Fortschreibung 
des BSBP pausiert. 
M8.3 Es ist ein Konzept zu entwickeln, das unter Verwen-
dung der Mitarbeitenden des gehobenen 
feuerwehrtechnischen Dienstes die Anzahl der im 
Schichtdienst befindlichen Einsatzleitung BvA erhöht. 
in Bearbeitung 
  Konzept ist geschrieben; Führungskonzept noch nicht erstellt

235 
 
M8.4 Zunehmende Anzahl von Einsätzen, die spezialisierte 
Führungskräfte benötigen, z. B. Schwergewichtigen-
transport, Einweisungen nach PsychKG, Bombenräu-
mungen 
Überörtliche Einsätze unter Führung einer Einsatzlei-
tung 
Höhere Erwartungen an Bevölkerungs- und Medi-
eninformation 
Überwachung der Arbeitssicherheit und des Atem-
schutzes („Safety Officer“) 
nicht umgesetzt 
   
M9 Optimierung der Führungsfähigkeit teilweise umgesetzt 
M9.3 Zentraler und dezentraler Planungsaufwand in den 
Dienststellen zur Datennetz-Optimierung und -Siche-
rung, Stromausfall-Sicherung (72 h) und Mitarbeiten-
den-Information/Alarmierung 
in Bearbeitung 
  Konzept zur Sicherung bei Stromausfall ist geschrieben, bauliche Umset-
zung liegt bei der Abteilung 372 
Alarmierung: Teilweise werden bei 371/13 Listen für andere Ämter gepflegt, 
teilweise bei Ämtern selbst 
Datennetz: PG „Kommunikation/Netze“ unter Lenkungsgruppe Katastro-
phenschutz tagt 
   
M10 Optimierung des Bevölkerungsschutzes teilweise umgesetzt 
M10.1 Bauliche und technische Einrichtung eines Sammel-
raums Süd für den Katastrophenschutz 
teilweise umgesetzt 
  Aktuell Sammelräume auf den Feuer- und Rettungswachen und acht zukünf-
tige Sammelräume über dem THW geplant 
M10.2 Ausstattung des Kölner Betreuungsdienstes nach 
neuer Landesnorm 2013 
teilweise umgesetzt 
  Zwei BTP-B 500 über Landesmittel vorhanden, ca. 14 Schulen wurden be-
gangen (à 500 Personen), EPL noch nicht finalisiert 
M10.3 Einrichtung einer Stelle A8 zur Aktualisierung und 
Pflege der rund 1.000 Kölner Warnbezirke mit beson-
deren Objekten und rund 120 Sirenen 
nicht umgesetzt 
  Nicht umgesetzt; Anforderung hat sich durch die Einführung der Apps/Sys-
teme wie NINA/KATWARN/MoWaS überholt    
M11 Verbesserung der Prozesse in der Leitstelle, Vor-
alarm 
teilweise umgesetzt 
M11.1 Überprüfung der Personalbemessung für die Leit-
stelle 
teilweise umgesetzt 
  Es wurde Personal zugesetzt, eine Evaluation oder weitere Betrachtung 
fand nicht statt.    
M12 Einführung der S6-Funktion in der Leitstelle teilweise umgesetzt

236 
 
M12.3 Die bisher durch Mitarbeitende der Abteilung 373 ge-
leistete Rufbereitschaft entfällt damit. 
nicht umgesetzt 
  Die Rufbereitschaft ist fester Bestandteil in den Servicekonzepten der Abtei-
lung 373 und wird weiterhin benötigt. Dies ist auch in den Verträgen mit den 
unterschiedlichen Auftragnehmern so beschrieben. 
   
M13 Optimierung der Führungsarbeit in Krisenstab, 
Einsatzleitung und Stäben 
teilweise umgesetzt 
M13.1 Ausbau des Führungszentrums durch Schließung ei-
ner Baulücke mit einem Krisenstabsraum und einem 
Sozialraum, Umbau des bestehenden Stabsraums 
in die notwendigen drei Büro- und einen Planungs-
/Besprechungsraum 
nicht umgesetzt 
  
 
M13.2 Ausstattung der Feuerwachen als dezentrale Füh-
rungseinheiten für Flächenlastlagen 
in Bearbeitung 
  Konzept befindet sich in der Erstellung 
M13.3 Ausstattung der Feuerwache Marienburg als Redun-
danz für die Stäbe Krisenstab und Einsatzleitung 
nicht umgesetzt 
  Findet im Neubau der FW 1 Berücksichtigung 
M13.4 Umbau und Ausstattung der drei ELW an die einheit-
liche Funktionalität der stationären Stabsräume 
teilweise umgesetzt 
  Ersatzbeschaffungen ELW 2 & 3 stehen an; IT wurde angepasst (z. B. Lage-
karte NRW) 
M13.5 Auftrag zur Optimierungsplanung der sicheren Ver-
netzung kommunaler und Landesdienststellen zum 
Krisenmanagement einschließlich der Vorbereitung 
für IT-Entwicklungen 
teilweise umgesetzt 
  Ausfallsicherheit MoWas ist gegeben, teils Satellitenkommunikation vorhan-
den, grundsätzlich aber Sache des Landes 
M13.7 Beschaffung der Systemkomponenten des elektroni-
schen Systems für die Stabsarbeit im Krisenmanage-
ment 
in Bearbeitung 
  Die Grobkonzeptionierung für das Thema liegt vor, die Stelle ist jedoch in-
tern ausgeschrieben und bislang nicht nachbesetzt. Aufgrund der Einbin-
dung erheblicher personeller Kapazitäten zur Bewältigung der Corona-Pan-
demie wird mit einer verspäteten Umsetzung der Maßnahme ab 2023 ge-
rechnet.    
M14 Verbesserung der Bevölkerungsinformation teilweise umgesetzt 
M14.2 Vorhaltung eines Pressesprechers, der diese Son-
deraufgabe als Einsatzleitung des gehobenen Diens-
tes (BvA) im Schichtdienst ausübt (vgl. M8) 
nicht umgesetzt

237 
 
M15 Aufarbeiten der „Restbestände“ teilweise umgesetzt 
M15.2 Festlegung besonders einsatzrelevanter Stellen der 
Branddirektion, die nach Vakanz unverzüglich wie-
derbesetzt werden müssen 
nicht umgesetzt 
   
M RB Maßnahmen aus Ratsbeschluss teilweise umgesetzt 
M RB.1 Hinsichtlich des Personalausfallfaktors wird festge-
legt, Personalaufwendungen in jedem Haushaltsjahr 
entsprechend den realen Personalübernahmen be-
reitzustellen. In den Haushaltsplänen orientiert sich 
der Personalaufwand an der Ist-Entwicklung. 
nicht umgesetzt 
  Eine jährliche Betrachtung/Anpassungen hat nicht stattgefunden 
M RB.2 Hinsichtlich der perspektivischen Maßnahme „Zu-
sammenlegung der Feuerwachen 3 (Lindenthal) und 
14 (Lövenich)“ in einem Neubau an neuem Standort 
wird die Verwaltung mittelfristig Möglichkeiten zur Re-
alisierung prüfen und dem Rat vorschlagen. 
teilweise umgesetzt 
  372/2: Machbarkeitsstudie wurde erstellt; Amt 23 hatte zwei Grundstücke 
vorgeschlagen (Lise-Meitner-Ring in 23er-Besitz; Aachener/Militärring Stra-
ßen). 
Berücksichtigung im BSBP 2022 im strategischen Standortkonzept 
M RB.3 Die Hinweise auf zusätzliche Untersuchungen (z. B. 
Leitstelle, Freiwillige Feuerwehr und Fahrzeugkon-
zept) werden für weitere Planungen übernommen. 
teilweise umgesetzt 
M RB. 
3.1 
Trennung der Rettungsdienst- und Brandschutzbe-
darfsplanung; die personalwirtschaftlichen Auswir-
kungen der Rettungsdienst-Funktionen auf Basis der 
Fortschreibung des Personalfaktors wurden jedoch 
im BSBP berücksichtigt 
nicht umgesetzt 
M 
RB.3.2 
Im Bereich der Leitstelle ist zwingender Handlungs-
bedarf gegeben. Hinzu kommt eine separate Defini-
tion von Schutzzielen für die Leitstelle außerhalb des 
Rahmens der Brandschutzbedarfsplanung. Generell 
sollte die Leitstelle bzw. der Leitstellenprozess nicht 
im Zuge der Brandschutzbedarfsplanung betrachtet 
werden, da dieser nicht durch operative Einheiten der 
Feuerwehr beeinflussbar ist und übergreifend sowohl 
den Brandschutz als auch den Rettungsdienst betrifft. 
nicht umgesetzt 
  Bisher keine Schutzzieldefinition erfolgt; keine Trennung erfolgt 
M RB. 
3.4 
Es sollte eine Fahrzeugkonzeption im Rahmen der 
Brandschutzbedarfsplanung vorgenommen werden. 
Somit besteht die Möglichkeit, Bedarfe im Bereich der 
Fahrzeugtechnik unmittelbar abzuleiten und plausibel 
darzulegen. 
teilweise umgesetzt

238 
 
  Fahrzeug-Soll-Ist-Vergleich; Fortschreibung im BSBP 2022 
M RB. 
3.5 
Im BSBP erfolgt die Beschreibung der Standortstruk-
tur der Berufsfeuerwehr. Darüber hinaus wird eine 
Diskussion der Standortstruktur empfohlen (vgl. dazu 
Empfehlung zur Prüfung einer Zusammenlegung der 
FW 3 und 14). Das Diskussionsergebnis sollte in 
Form eines Standortkonzeptes dargestellt werden. 
nicht umgesetzt 
  Berücksichtigung im BSBP 2022: Strategisches Standortkonzept 
M RB.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung in 
Abstimmung mit den Bezirksbürgermeister*innen in 
jedem der neun Stadtbezirke jeweils eine öffentliche 
Veranstaltung durchführen wird. In diesen Veranstal-
tungen soll die bezirkliche Brandschutzsituation und -
perspektive dargestellt werden. 
nicht umgesetzt 
Quelle: Stabsstelle 37/3

Anlage 5 - Stellenplanmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022

4158 Zeichen

Stellenplanmäßige Auswirkungen für den Einsatzdienst im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans 2022 (inkl. bereits beschlossene/genehmigte Maßnahmen)                                              Anlage 5
2023 2024 2025 2026 2027 Gesamtbedarf über 
Planungszeitraum 2028 ff.
PER_01
Vorhalten Personal für PTLF 14
   Zusätzliche Funktion Fahrzeugführer*in
   Zusätzliche Funktion Maschinist*in
5,38
5,38
A9
A8
10,76 10,76 Maßnahme überführt aus BSBP 2016
Sicherstellung der Funktionen Gemäß Schutzzieldefinition
PER_02
Umsetzung AGBF Schutzziel
   Zusätzliche Funktion Angriffstruppmann*frau
   1-HLF-2
  
5,38 A7 5,38 5,38 Maßnahme überführt aus BSBP 2016
Sicherstellung der Funktionen Gemäß Schutzzieldefinition
PER_03 Personal Psychosoziale Unterstützung (PSU) 1 (Annahme)
A10 1 1 Besoldung in Abhängigkeit zur Bewertung
PER_04 Umsetzung des Personalfaktors
   Anhebung von 4,9992 auf 5,38 75,224 A7 bis A11 20 25 25 5,224 75,224 Maßnahme überführt aus BSBP 2016, betrifft alle Funktionen auf den Feuer- und Rettungswachen, 
75,224 VZÄ
PER_05 Ausbildung von Führungsassistenten
   Anhebung der Funktion Führungsassistent 0 Anhebung von A8 nach A9 (4) 0 Ausbildung von Führungsassistenten auf den ELW
PER_06 Personal Freiwillige Feuerwehr, Koordination 
Führungsdienst, Kulturgutschutz 4
(Annahme)
1x A10
3x A11
4 4 Besoldung in Abhängigkeit zur Bewertung
PER_07 Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung 5,38
10,76
5,38
A9z
A9
A8
21,52 21,52 Einrichtung eines festbesetztten Einsatzmittels der Höhenrettung zur Sicherstellung des Grundschutzes 
im Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung, Stellen sind bereits eingerichtet
PER_08
Personal FW XI
 HLF
   1 Funktion Fahrzeugführer*in
   1 Funktion Maschinist*in
   1 Funktionen Angriffstruppführer*in
   1 Funktionen Angriffstruppmann*frau
   1 Funktionen Wassertruppführer*in
   1 Funktionen Wassertruppmann*frau
 DLK
   1 Funktion Fahrzeugführer*in
   1 Funktion Maschinist*in
 PTLF
   1 Funktion Fahrzeugführer*in
   1 Funktion Maschinist*in
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
A11
A8
A8
A7
A8
A7
A9
A8
A9
A8
0 53,8 ab 2029,
Personal zur Sicherstellung der Schutzziele auf der Feuerwache XI
PER_09
Personal FW XII
 HLF
   1 Funktion Fahrzeugführer*in
   1 Funktion Maschinist*in
   1 Funktionen Angriffstruppführer*in
   1 Funktionen Angriffstruppmann*frau
 DLK
   1 Funktion Fahrzeugführer*in
   1 Funktion Maschinist*in
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
5,38
A11
A8
A8
A7
A9
A8
0 32,28 ab 2030,
Personal zur Sicherstellung der Schutzziele auf der Feuerwache XII
PER_10
Personal Feuerwehrschule
   Stellvertretende Sachgruppenleitung
   Behördenfahrschule
1
2
(Annahme)
A11
A9
3 3 Besoldung in Abhängigkeit zur Bewertung
PER_11 Gerätewart ATF 1 (Annahme)
A9 1 1 Besoldung in Abhängigkeit zur Bewertung
PER_12 Sicherstellung Einsatzfähigkeit ATF 0 0 Kein Mehrbedarf
PER_13 Personal Leitung FW XI 1 A12 0 1 ab 2029, Funktion zur Leitung der Feuerwache FW XI ("Wachvorsteher*in")
PER_14 Personal Zivil- und Katastrophenschutz 15
(Annahme)
1 x A14  
2 x A12
4 x A11
8 X A9
7 8 15 Stellenmix in Abhängigkeit der Bewertung
PER_15 Qualifikation NotSan auf Brandschutzfahrzeugen 0 0 Interne Konzepterstellung und Umsetzung
PER_16 Qualifikation Fahrzeugführer*in HLF / C-Dienst 0 0 Interne Umsetzung
PER_17 Personal Leitstelle 2030/2035   2 A12 2 2 Entfristung
45,28 37,38 26 25 5,224 138,884 87,08
Bereits im Stellenplan eingerichtet 21,52 21,52 Korrespondierend zu PER_07. Darstellung im Jahr des ersten Bedarfs
Davon refinanzierbar über Rettungsdienst 16,411 16,411 Korrespondierend zu PER_04. Darstellung im Jahr des ersten Bedarfs
Aufwandswirksamer Mehrstellenbedarf pro Kalenderjahr 23,76 20,969 26 25 5,224 100,953 87,08
Gegenfinanzierung durch wegfallende Mehrarbeitsvergütung 87,44 Vergütete Mehrarbeit i.H.v. 142.379,00 Stunden umgerechnet in VZÄ. Korrespondierend zu PER_04 
(PAF 5,38)
Kalkulatorischer Mehrstellenbedarf über den Planungszeitraum 13,51 Modellrechnung: Mehrstellen über den Planungszeitraum abzüglich der teilweise gegenfinanzierten VZÄ 
durch Mehrarbeit
Zwischensumme Mehrstellenbedarf
ErläuterungMaßnahmeID Mehrstellenbedarf Stellenbewertung
Geplante Umsetzung im Stellenplan

Anlage 3 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 - investiv

6439 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 Anlage 3
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff. Abschreibung
ORG_01Optimierung der Ausrückezeit auf den Feuer- und 
Rettungswachen Maßnahme überführt aus BSBP 2016
ORG_02Überarbeitung der Führungsstruktur im EinsatzdienstMaßnahme überführt aus BSBP 2016
ORG_03 Verbesserung Bevölkerungsinformation Maßnahme überführt aus BSBP 2016, Interne 
Maßnahme
ORG_04 Jährliche Übung unter ChemikalienschutzanzugBeschaffung notwendiger 
Ausrüstungsgegenstände 100.000 EUR 5 Jahre, Beschaffung notwendiger Ausrüstungsgegenstände
ORG_05 Stärkung der Führung bei komplexen Lagen 4x Rufbereitschaft in A11, WT = 2 Std., WE = 3 
Std.
ORG_06Neukonzeptionierung First-Responder-System Interne Konzeptionierung
ORG_07 Zeit-Maßnahmen-Plan organisatorische AuswirkungenKosten in Abhängigkeit der 
Organisationsüberprüfung
ORG_08 Organisationsüberprüfung ATF Kosten in Abhängigkeit der Ergebnisse der 
Überprüfung
ORG_09Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes Interne Steuerungsgruppe
ORG_10Organisationsüberprüfung der Feuerwehr- und 
Rettungsdienstschule
ORG_11Einsatzstellenhygiene
ORG_12Stationierung Rüstzüge Interne Konzepterstellung
ORG_13Gleichzeitige BC-Gefahrenabwehr Interne Konzepterstellung
ORG_14Konzept E-Mobilität (Mobilitätswende) Interne Konzepterstellung
ORG_15 Organisation der Abteilung Verwaltung Personalkosten in Abhängigkeit der 
Organisationsüberprüfung
ORG_16Organisationsüberprüfung Leitstelle
ORG_17Mitgliedergewinnung Ehrenamt Interne Konzepterstellung
ORG_18 Projektierung Leitstelle 2030/2035
Aktuell nur Projektierung, Umsetzungskosten sind 
noch nicht realistisch abschätzbar und werden im 
nächsten BSBP beziffert 500.000 EUR 500.000 EUR
5 Jahre, fällig ab 
Umsetzung IT
PER_01 Vorhalten Personal für PTLF 14 Maßnahme überführt aus BSBP 2016, 
Stellenannahme 5,38 x A8 sowie 5,38 x A9
PER_02 Umsetzung AGBF Schutzziel Maßnahme überführt aus BSBP 2016, 
Stellenannahme 5,38 x A7
PER_03 Personal Psychosoziale Unterstützung (PSU) Stellenannahme A10
PER_04 Umsetzung des Personalfaktors
Maßnahme überführt aus BSBP 2016, betrifft alle 
Funktionen auf den Feuer- und Rettungswachen, 
75,224 VZÄ x Mittelwert A8/A9
PER_05 Ausbildung von Führungsassistenten Stellenannahme: 4 x Anhebung A8 -> A9
PER_06 Personal Freiwillige Feuerwehr, Koordination Führungsdienst, 
Kulturgutschutz Stellenannahme 1 x A10, 3 x A11
PER_07 Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung Stellenannahme 5,38 x A9z, 10,76 x A9, 5,38 x A8
PER_08 Personal FW XI
Ab 2029, ca. 1,5 Jahre vor Bauabschluss
Stellenannahme 1 x A11 x 5,38, 2 x A9 x 5,38, 5 x 
A8 x 5,38, 2 x A7 x 5,38
PER_09 Personal FW XII
Ab 2030, ca. 1,5 Jahre vor Bauabschluss 
Stellenannahme 1 x A11 x 5,38, 1 x A9 x 5,38, 3 x 
A8 x 5,38, 1 x A7 x 5,38
PER_10 Personal Feuerwehrschule Stellenannahme 1 x A11, 2 x A9
PER_11 Gerätewart ATF Stellenannahme 1x A 9
PER_12 Sicherstellung Einsatzfähigkeit ATF
PER_13 Personal Leitung FW XI Stellenannahme 1x A12
PER_14 Personal Zivil- und Katastrophenschutz Stellenmix in Abhängigkeit der Bewertung, 15 
VZÄ, 1 x A14, 2 x A12, 4 x A11, 8 X A9
PER_15 Qualifikation NotSan auf BrandschutzfahrzeugenInterne Konzepterstellung und Umsetzung
PER_16 Qualifikation Fahrzeugführer*in HLF / C-Dienst Interne Umsetzung
PER_17 Personal Leitstelle 2030/2035 2 x A12
BAU_01 Umbau Krisenstab und Einsatzleitung Maßnahme überführt aus BSBP 2016; Nach 
abgeschlossener Planung FW 1
BAU_02 Notstromversorgung der Liegenschaften Die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten
BAU_03 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 7Baubeginn ca. 2029 150.000 EUR 150.000 EUR25.000.000 EUR50 Jahre
BAU_04 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 8Baubeginn ca. 2028 150.000 EUR 150.000 EUR 2.250.000 EUR22.750.000 EUR50 Jahre
BAU_05 Verlegung und Neubau der Feuer- und Rettungswache 14Baubeginn ca. 2029 300.000 EUR 2.250.000 EUR22.750.000 EUR50 Jahre
BAU_06 Neubau einer Feuerwache XI Baubeginn ca. 2029 150.000 EUR 150.000 EUR 2.250.000 EUR22.750.000 EUR50 Jahre
BAU_07 Neubau einer Feuerwache XII Baubeginn ca. 2028 300.000 EUR25.000.000 EUR50 Jahre
BAU_08 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehr Die Realisierung erfolgt in Einzelprojekten
BAU_09 Bauliche Ertüchtigung ATF Standort
BAU_10 Kompetenzbündelung der CBRN-Gefahrenabwehr
BAU_11 Konzeptionierung eines zentralen AusbildungscampusInterne Konzepterstellung
TEC_01 Beschaffung eins PTLF 14 Maßnahme überführt aus BSBP 2016, Zuordnung: 
BF 520.000 EUR 15 Jahre
TEC_02 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XI für 2030, 1x HLF, 1x DLK, 1x PTLF, Zuordnung: 
BF 1.720.000 EUR15 Jahre
TEC_03 Beschaffung von Fahrzeugen für die FW XII für 2032, 1x HLF, 1x DLK,  Zuordnung: BF 1.230.000 EUR15 Jahre
TEC_04 Schließen der Fähigkeitslücke Wald- und 
Vegetationsbrandbekämpfung
in 2026, ggf. Kombination mit TEC_05, Zuordnung: 
FF 1.600.000 EUR 15 Jahre
TEC_05 Schließen der Fähigkeitslücke Wasserdurchfahrtstiefein 2026, ggf. Kombination mit TEC_04, Zuordnung: 
FF 1.200.000 EUR 15 Jahre
TEC_06 Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen in 2026, Zuordnung: BF 460.000 EUR 10 Jahre
TEC_07 Beschaffung von vier Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehrin 2025, Zuordnung: FF 1.400.000 EUR 20 Jahre
TEC_08 Beschaffung eines GW-G in 2027, Zuordnung: FF 700.000 EUR 10 Jahre
TEC_09 Beschaffung eines HLF in 2027, Zuordnung: FF 400.000 EUR 15 Jahre
TEC_10 Beschaffung von Gerätschaften zur externen Versorgung, z.B. 
Notbrunnen in 2024 800.000 EUR 12 Jahre
TEC_11 Daten- und Standortübertragung im Einsatzdienst 600.000 EUR 600.000 EUR 600.000 EUR 5 Jahre
TEC_12 Beschaffung ELW in 2026 1.600.000 EUR 15 Jahre
TEC_13 Resilienzerhöhung kritische IT-Infrastruktur 1.000.000 EUR 1.000.000 EUR 1.000.000 EUR
5 Jahre für IT,  20 
Jahre für Kabel
Haushaltsbelastung 0 EUR 1.700.000 EUR 2.400.000 EUR 4.320.000 EUR 6.110.000 EUR 8.300.000 EUR 121.200.000 EUR
Summe Teilplanzeile 11 - Personalaufwand
Summe Teilplanzeile 13 - Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen
Summe Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen
Summe Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bereits im Haushalt veranschlagt
Eigenständiges Einsatzmittel Höhenrettung
FW 14 / "West" 150.000 EUR 150.000 EUR
FW 8 150.000 EUR 150.000 EUR
Pauschale für Baumaßnahmen 5.000.000 EUR 10.000.000 EUR 10.000.000 EUR 10.000.000 EUR
PTLF 14 520.000 EUR
Refinanzierung über Rettungsdienstbedarfsplan/Rettungsdienstgebühren16,411 VZÄ aus Personalfaktor (A9 & A8)
ErläuterungMaßnahmeID Investiver Bedarf

Anlage 2 - IST-Zustand der Gebäude und Liegenschaften

64994 Zeichen

Anlage 2 
1 
 
Anlage zum Brandschutzbedarfsplan 2022 
IST-Zustand der Gebäude und Liegenschaften 
 
0.  Übersicht ................................ ................................ ................................ ..................... 3 
1.  Stadtbezirk Innenstadt ................................ ................................ ................................ . 5 
Feuer- und Rettungswache 1 ................................ ................................ ..................... 5 
Feuerlöschbootstation ................................ ................................ ................................  6 
2.  Stadtbezirk Rodenkirchen ................................ ................................ ............................ 7 
Feuer- und Rettungswache 2 ................................ ................................ ..................... 7 
Gerätehaus Rodenkirchen ................................ ................................ ......................... 8 
Pandemielager ................................ ................................ ................................ ........... 9 
3.  Stadtbezirk Lindenthal ................................ ................................ ................................ 10 
Feuer- und Rettungswache 3 ................................ ................................ ....................10 
Feuer- und Rettungswache 14 ................................ ................................ ..................11 
Gerätehaus Widdersdorf ................................ ................................ ...........................11 
Gerätehaus Lövenich ................................ ................................ ................................ 12 
4.  Stadtbezirk Ehrenfeld ................................ ................................ ................................ .14 
Feuer- und Rettungswache 4 ................................ ................................ ....................14 
5.  Stadtbezirk Nippes ................................ ................................ ................................ .....15 
Feuer- und Rettungswache 5 ................................ ................................ ....................15 
Branddirektion ................................ ................................ ................................ ...........15 
Führungs- und Schulungszentrum ................................ ................................ ............16 
Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen ................................ ............................... 17 
Ausweichstandort Neusser Landstr. ................................ ................................ ..........18 
Notleitstelle ................................ ................................ ................................ ...............18 
Gerätehaus Longerich ................................ ................................ ............................... 19 
Katastrophenschutzzentrum ................................ ................................ ......................20 
Gerätehaus Fernmeldedienst ................................ ................................ ....................21 
Gerätehaus Umweltschutzdienst ................................ ................................ ...............22 
6.  Stadtbezirk Chorweiler ................................ ................................ ............................... 23 
Feuer- und Rettungswache 6 ................................ ................................ ....................23 
Ausweichstandorte Athener Ring ................................ ................................ ..............23 
Gerätehaus Esch ................................ ................................ ................................ ......24 
Gerätehaus Fühlingen 1 ................................ ................................ ............................25 
Gerätehaus Fühlingen 2 – Weiler ................................ ................................ ..............25 
Gerätehaus Merkenich ................................ ................................ .............................. 26 
Gerätehaus Langel-Rheinkassel ................................ ................................ ...............27

2 
 
Gerätehaus Roggendorf/Thenhoven ................................ ................................ .........27 
Gerätehaus Worringen ................................ ................................ .............................. 28 
7.  Stadtbezirk Porz ................................ ................................ ................................ .........30 
Feuer- und Rettungswache 7 ................................ ................................ ....................30 
Gerätehaus Porz-Langel ................................ ................................ ...........................31 
Gerätehaus Urbach ................................ ................................ ................................ ...31 
Gerätehaus Wahn-Heide-Lind ................................ ................................ ...................32 
Gerätehaus Eil ................................ ................................ ................................ ..........33 
Gerätehaus Ensen-Westhoven ................................ ................................ .................34 
Gerätehaus Libur ................................ ................................ ................................ ......35 
Gerätehaus Zündorf ................................ ................................ ................................ ..35 
8.  Stadtbezirk Kalk ................................ ................................ ................................ .........37 
Feuer- und Rettungswache 8 ................................ ................................ ....................37 
Feuer- und Rettungswache 10 ................................ ................................ ..................37 
Feuerwehr-Technikzentrum ................................ ................................ ......................38 
Gerätehaus Brück ................................ ................................ ................................ .....39 
Gerätehaus Heumar................................ ................................ ................................ ..40 
Gerätehaus Kalk ................................ ................................ ................................ .......40 
9.  Stadtbezirk Mülheim ................................ ................................ ................................ ...42 
Feuer- und Rettungswache 9 ................................ ................................ ....................42 
Gerätehaus Dellbrück ................................ ................................ ............................... 43 
Gerätehaus Strunden ................................ ................................ ................................ 43 
Gerätehaus Flittard ................................ ................................ ................................ ...44 
Gerätehaus Holweide ................................ ................................ ................................ 45 
Gerätehaus Dünnwald ................................ ................................ .............................. 46 
10. Sonstige Gebäude ................................ ................................ ................................ .....47 
Rettungswachen ................................ ................................ ................................ .......47 
Sirenenstandorte ................................ ................................ ................................ .......47 
11. Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ .............................. 48

3 
 
0. Übersicht 
 
Objekt & Status   
 Objekt & Status  
Feuer- und Rettungswache 1   
 Gerätehaus Merkenich  
Feuerlöschbootstation   
 Gerätehaus Langel-Rheinkassel  
Feuer- und Rettungswache 2   
 
Gerätehaus 
Roggendorf/Thenhoven 
 
Gerätehaus Rodenkirchen   
 Gerätehaus Worringen  
Pandemielager   
 Feuer- und Rettungswache 7  
Feuer- und Rettungswache 3   
 Gerätehaus Porz-Langel  
Feuer- und Rettungswache 14   
 Gerätehaus Urbach  
Gerätehaus Widdersdorf   
 Gerätehaus Wahn-Heide-Lind  
Gerätehaus Lövenich   
 Gerätehaus Eil  
Feuer- und Rettungswache 4   
 Gerätehaus Ensen-Westhoven  
Feuer- und Rettungswache 5   
 Gerätehaus Libur  
Branddirektion   
 Gerätehaus Zündorf  
Führungs- und Schulungszentrum   
 Feuer- und Rettungswache 8  
Berufsfachschule für 
Notfallsanitäter*innen   
 Feuer- und Rettungswache 10  
Ausweichstandort Neusser 
Landstr.   
 Feuerwehr-Technikzentrum  
Notleitstelle   
 Gerätehaus Brück  
Gerätehaus Longerich   
 Gerätehaus Heumar  
Katastrophenschutzzentrum   
 Gerätehaus Kalk  
Gerätehaus Fernmeldedienst   
 Feuer- und Rettungswache 9  
Gerätehaus Umweltschutzdienst   
 Gerätehaus Dellbrück

4 
 
Feuer- und Rettungswache 6   
 Gerätehaus Strunden  
Ausweichstandorte Athener Ring   
 Gerätehaus Flittard  
Gerätehaus Esch   
 Gerätehaus Holweide  
Gerätehaus Fühlingen 1   
 Gerätehaus Dünnwald  
Gerätehaus Fühlingen 2 – Weiler   
   
 
 
 
 
Legende  Anzahl %  
 
Geringer / nachrangiger 
Handlungsbedarf 
 16 33%  
 
Geringer Handlungsbedarf  9 18%  
 
Handlungsbedarf  9 18%  
 
Dringender Handlungsbedarf  8 17%  
 
Sofortiger Handlungsbedarf  7 14%  
 
 
 
 
 
Es erfolgte keine Bewertung von ausschließlichen Rettungswachen.  Erfolgt im 
Rettungsdienstbedarfsplan. 
Sirenen wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.  Erfolgt im späteren 
Katastrophenschutzbedarfsplan

5 
 
1. Stadtbezirk Innenstadt 
Feuer- und Rettungswache 1 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz:: 
Agrippastraße 18 
Altstadt-Süd 
1960 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 110 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende 
der Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung eines zusätzlichen HLF 
- Stationierung der Tauchergruppe 
- Stationierung von 7 RTW 
- Stationierung des Oberarzt-NEF 
 
- Umfüllanlage für medizinischen Sauerstoff 
- Tauchgerätewerkstatt 
 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist sehr schlecht und kann nicht wirtschaftlich 
erhalten oder weiter betrieben werden. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder Erneuerungen und 
Sanierungen verbauter technischer Anlagen notwendig. 
- Die elektrotechnischen Anlagen sind in einem schlechten Zustand. Eine 
begonnene Überprüfung wurde aufgrund der Vielzahl der nicht 
genehmigungsfähigen Zustände abgebrochen. 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist nicht zeitgemäß und entspricht in keiner Weise 
dem notwendigen Bedarf. 
- Dauerhaft können durch die alte Bausubstanz Vorgaben der Arbeitssicherheit und 
des Gesundheitsschutzes nicht eingehalten werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Keine Erweiterungsflächen vorhanden  
Bewertung 
Der bereits begonnene Planungswettbewerb zur Realisierung eines Neubaus ist weiter 
voran zu treiben. Ein Neubau ist im Anschluss prioritär umzusetzen. 
 
 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

6 
 
Feuerlöschbootstation 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz:: 
Alfred-Schütte-Allee 1 
Deutz 
1993 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von 4 Funktionen aus überwiegend rotierenden 
Mitarbeitenden der Feuer- und Rettungswache 10 
 
- Stationierung von zwei Feuerlöschbooten 
- Stationierung von zwei Rettungsbooten 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Durch die exponierte Lage am Wasser sind die Witterungseinflüsse hoch. Die 
außenliegenden Gebäudeteile sind deshalb einem hohem Verschleiß ausgesetzt. 
- Die Lackierung des Pontos inkl. der Beschichtung müssen erneuert werden. 
- Eine Renovierung von Küche und Duschräumen sind notwendig. 
Erweiterungsmöglichkeit: Geringe Erweiterungsflächen zur Unterbringung von 
Einsatzmitteln und Personal vorhanden 
Bewertung 
Die Löschbootstation ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre gut erhalten werden. 
 
 
  
Status:

7 
 
2. Stadtbezirk Rodenkirchen 
Feuer- und Rettungswache 2 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Schillingsrotter Weg 8-12 
Marienburg 
2001 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 100 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende 
der Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung eines Rüstzuges 
- Stationierung eines Einsatzleitwagens (BVA) 
- Stationierung von 4 RTW 
- Stationierung eines NEF 
- Unterbringung eines Rettungsbootes 
- Unterbringung von mehreren Reservefahrzeugen 
 
- Bildstelle 
- Elektrogerätewerkstatt 
- Unterbringung einer Notleitstelle der Feuerwehr Köln 
 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
- Potentielle Erweiterungsflächen auf dem Grundstück erlauben eine Reaktion auf 
Zusetzungen oder Umstrukturierungen der Rettungsmittelvorhaltung. 
- Revision und Reparatur der Heizungsanlage sind notwendig. 
- Verbesserung der Hitzeresilienz ist erforderlich. 
Erweiterungsmöglichkeit: Vorhanden  
Bewertung 
Die Feuerwache 2 ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Des Weiteren sind ausreichend Flächen vorhanden um 
auf etwaige Erweiterungsbedarfe reagieren zu können. 
 
 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

8 
 
Gerätehaus Rodenkirchen 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Schillingsrotter Str. 36 
Rodenkirchen 
 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 94 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung von einem Sonderfahrzeug 
- Unterbringung von einem Löschunterstützungsfahrzeug 
- Unterbringung von einem Anhänger 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das hohe Alter schlecht. 
- Die Fahrzeughalle war einsturzgefährdet und konnte nur teilsaniert werden. Die 
Möglichkeiten der Sicherungsmaßnahmen sind inzwischen ausgeschöpft. 
- Die vorhandenen Flächen reichen für die Unterbrinung der Fahrzeuge und zur 
angemessenen Unterbringung der Mitglieder der Löschgruppe nicht mehr aus. Als 
adhoc Maßnahme und Zwischenlösung wurden Container zur Unterbringen der 
Mannschaft aufgestellt. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch schwer erhalten werden. Der eingeleitete 
Bauprozess ist deshalb priorisiert voran zu treiben. 
 
  
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

9 
 
Pandemielager  
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Gottesweg 
Zollstock 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Interimslagerstätte für ein Pandemielager 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut  
 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Diese Liegenschaft wird nur vorübergehend bis zur Fertigstellung des 
Katastrophenschutzlagers genutzt. Für die aktuellen Bedarfe ist diese Liegenschaft jedoch 
geeignet und kann auch weiterhin erhalten werden. 
  
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

10 
 
3. Stadtbezirk Lindenthal 
Feuer- und Rettungswache 3 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz:: 
Gleueler Str. 223-225 
Lindenthal 
1920 
1973 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 5 RTW 
- Stationierung eines NEF 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut. 
- Der Gebäude- und Raumzuschnitt ist nicht an die heutigen Erfordernisse 
angepasst. Die Fahrzeughallen werden deshalb von starker räumlicher Enge 
bestimmt. 
- Das Hauptgebäude verfügt über weitere Ausbaureserven, durch verschiedene 
Umnutzungen können hier weitere Flächen generiert werden. 
- Die Bausubstanz der ehemali gen Kfz -Werkstatt ist sehr schlecht. Sowohl die 
tragenden Bauteile als auch die Räumlichkeiten sind nach der jahrelangen Nutzung 
als Werkstatt stark abgenutzt und beschädigt. Eine weitere Nutzung dieser 
Räumlichkeiten ist nur nach umfassender Sanierung des Gebäudes möglich. 
- Umsetzung des Brandschutz Gutachtens notwendig. 
- Beton- & Fassadensanierung des Hofgebäudes inkl. Fenster & Tore notwendig 
 
Erweiterungsmöglichkeit: 
 
Vorhanden, sofern ehemalige Kfz-Werkstatt abgerissen/saniert 
wird 
Bewertung 
Die Feuerwache 3 ist als letzte historische Feuerwache erhaltungswürdig und sollte auch 
zukünftig weiter genutzt werden. Um diese jedoch weiter zukunftsfähig nutzen zu können, 
ist der Abbruch der Kfz-Werkstatt und ein anschließender Neubau erforderlich.  
 
 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

11 
 
Feuer- und Rettungswache 14 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz:: 
Richard-Wagner-Str. 26-32 
Lövenich 
1988 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 50 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges und einer 
Drehleiter 
- Stationierung von 2 RTW 
- Stationierung eines Gerätewagens Strahlenschutz 
- Unterbringung von Reservefahrzeugen 
 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut, und kann wirtschaftlich erhalten und weiter 
betrieben werden. 
- Sanierung des Hallenbodens ist erforderlich. 
- Verbesserung der Hitzeresilienz (Beklebung der Fenster, Gründach). 
- Die baulichen Vorrausetzungen für die geplante Stationierung eines PTLF sind 
insoweit getroffen, dass eine Indienststellung möglich, die Unterbringung jedoch 
nicht optimal ist. 
- Durch diverse Zusetzungen von Einsatzmitteln sind die Raumressourcen im 
Bestandsgebäude aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Vorhanden  
Bewertung 
Die Feuerwache 14 ist in gutem baulichem Zustand. Um die geplante Zusetzungen von 
Einsatzmitteln umzusetzen, ist zeitnah mit der Planung eines Erweiterungsbaus zu 
beginnen. Potentielle Entwicklungsflächen sind auf dem Grundstück vorhanden, auf ca. 
2500m² stehen zurzeit nur ungenutzte baufällige Hallen. 
 
 
Gerätehaus Widdersdorf 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz:: 
Neue Sandkaul 11 
Widdersdorf 
2009 
 
Eigentum 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

12 
 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 63 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Der bauliche Zustand ist altersentsprechend und gut. 
- Der zukünftige Nutzen wird nur durch die begrenzten Erweiterungsflächen 
beschränkt  
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Widdersdorf ist in gutem baulichem Zustand und kann 
durch bauunterhaltende Maßnahmen gut erhalten werden. 
 
 
Gerätehaus Lövenich 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Richard-Wagner-Str. 34 
Lövenich 
1973 
1983 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 52 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das hohe Alter und die verschiedenen 
Bauabschnitte schlecht. Die Bausubstanz bedarf deshalb dauernder Überwachung 
und Sanierung. 
- Die Hofgebäude und Nebengebäude sind jedoch durch ihr Alter und ihren 
schlechten Zustand nicht mehr sanierungsfähig. 
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften können dauerhaft nicht 
eingehalten werden. 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

13 
 
- Auf dem Gelände sind mehrere baufällige und nicht mehr zu nutzende 
Gebäudeteile vorhanden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Es sind zeitnah Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten notwendig.

14 
 
4. Stadtbezirk Ehrenfeld 
Feuer- und Rettungswache 4 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz:: 
Äußere Kanalstraße 67 
Ehrenfeld 
1954 
2004 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 6 RTW 
- Stationierung eines NEF 
- Stationierung der Höhenrettungsgruppe mit einem GW 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Durch die Generalsanierung im Jahr 2004 wurden große Teile des Gebäudes auf 
den Stand der Technik gebracht. 
- Die Hitzeresilienz ist nicht optimal. 
- Die Raumreserven im Gebäude sind aufgebracht. 
- Das Gebäude der ehemaligen Gerätemeisterei kann aufgrund der schlechten 
Bausubstanz nicht wirtschaftlich ertüchtigt werden. Nach dem Abriss des 
Gebäudes kann die Fläche als potentielle Erweiterungsfläche dienen. 
 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Die Liegenschaft kann zukunftsfähig erhalten und genutzt werden und bietet auch 
zukünftig Potential. Es gilt zu überprüfen wie die freien Flächen der alten Gerätemeisterei 
weiter genutzt werden können. Hier gilt es ein Konzept zur zukünftigen Nutzung zu 
erstellen und prognostische Bedarfe mit einfließen zu lassen. 
 
 
  
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

15 
 
5. Stadtbezirk Nippes 
Feuer- und Rettungswache 5 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Scheibenstraße 13 
Weidenpesch 
1974 
2021 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 100 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende 
der Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung eines Rüstzuges mit RW und Kran 
- Stationierung diverser Sonderfahrzeuge (WLF, GW, 
Abrollcontainer, Gabelstapler, ELW 3, etc.) 
- Stationierung von 2 Einsatzleitwagen (OVA, BVA) 
- Stationierung von 5 RTW 
- Stationierung eines NKTW 
- Stationierung von zwei NEF 
 
- Unterbringung des Pionierlagers für besondere Einsätze 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Feuerwache 5 befindet sich noch in der Generalsanierung. Bis die dauerhafte 
Unterbringung im Bauteil B1 fertiggestellt ist, ist die Feuerwache im Bauteil B2 
untergebracht. 
- Nach der Generalsanierung wird sich das Gebäude auf einem aktuellen 
technischen Stand befinden. 
 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Nach der Generalsanierung ist das Gebäude zukunftsfähig zu nutzen. 
Erweiterungsmöglichkeiten sind auf dem Gelände vorhanden. 
 
 
Branddirektion 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Scheibenstraße 13 
Weidenpesch 
1974 
2021 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
 
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf

16 
 
- Unterbringung der Branddirektion mit diversen Abteilungen. 
- Aufgrund von Platzmangel (allgemein und durch die laufende 
Generalsanierung) sind einzelne Arbeitsbereich in anderen 
Liegenschaften untergebracht. 
 
- Auf dem Gelände befinden sich weiterhin die Feuer- und 
Rettungswache 5 sowie das Führungs- und Schulungszentrum. 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Aktuell befinden sich noch Bauteile des Campus Scheibenstraße in der 
Generalsanierung. 
- Nach der Generalsanierung wird sich das Gebäude auf einem aktuellen 
technischen Stand befinden. 
 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Nach der Generalsanierung ist das Gebäude zukunftsfähig zu nutzen. 
Erweiterungsmöglichkeiten sind auf dem Gelände vorhanden. 
 
 
Führungs- und Schulungszentrum 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Scheibenstraße 13 
Weidenpesch 
2004 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung der Leitstelle, der Einsatzleitung, des 
Krisenstabes sowie der Feuerwehr- und 
Rettungsdienstschule 
- Es ist eine Übungsgelände vorhanden 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut. 
- Durch den großen Publikumsverkehr zeigen sich einige optische 
Abnutzungserscheinungen. 
- Sowohl die Gebäudeautomation als auch das elektronische Schließsystem zeigen 
häufige Defekte. 
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

17 
 
- Durch die aktuelle Auslastung des Gebäudes wird die ursprüngliche geplante 
Nutzung stark überschritten. Raumreserven sind nicht vorhanden und es besteht 
weiterer Bedarf an Flächen. Die Liegenschaft entspricht nicht dem heutigen 
Anspruch an Ausbildung. 
- Aufgrund der räumlichen Situation ist die Berufsfachschule für 
Notfallsanitäter*innen ausgelagert in ein Gebäude in der Boltensternstraße. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Das Führungs- und Schulungszentrum ist in akzeptablem baulichem Zustand. Durch die 
stark frequentierte Nutzung ist perspektivisch mit einem erhöhten Sanierungsbedarf zu 
rechnen. 
Für die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule ist jedoch eine entsprechende bauliche 
Neukonzipierung notwendig. 
 
 
Berufsfachschule für 
Notfallsanitäter*innen 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Boltensternstr. 10 
Riehl 
-/- 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung der Berufsfachschule für 
Notfallsanitäter*innen 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut. 
- Das Gebäude ist in seiner ursprünglichen Nutzung ein Bürogebäude. 
- Für die weitere Nutzung als Berufsfachschule sind Umbauten im Gebäude 
notwendig. 
- Übungs- und Simulationsmöglichkeiten sind begrenzt vorhanden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gebäude ist nicht für die Nutzung als Berufsfachschule konzipiert, durch 
entsprechende Umbauten aber auch einen Mindeststandard ertüchtigt. 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

18 
 
Für die Berufsfachschule ist ebenso, wie für die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule 
jedoch eine entsprechende bauliche Neukonzipierung notwendig. 
 
 
 
Ausweichstandort Neusser Landstr. 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Neusser Landstr. 2 
Niehl 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung der Abteilung Gefahrenvorbeugung, aufgrund von 
fehlenden Raumkapazitäten am Campus Scheibenstraße 
- Temporäre Stationierung eines Einsatzleitwagens (BVA) 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schwierig. Das Gebäude ist mit einem Stahl-
Beton-Ständerwerk ausgesteift. Die Außenfassaden und die Raumabtrennungen 
wurden dabei durch leichtbauwände realisiert.  
- Die Außenwände des Gebäudes sind energetisch sehr schlecht isoliert.  
- Durch die andauernde starke Nutzung des Gebäudes sind deutliche 
Gebrauchsspuren erkennbar. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gebäude ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch erhalten werden. Die Trennung der Abteilung 
Gefahrenvorbeugung von der restlichen Branddirektion führt im alltäglichen Arbeitsablauf 
immer wieder zu Einschränkungen im Arbeitsprozess. Eine Zusammenführung der 
Objekte am Standort Scheibenstraße sollte deshalb forciert werde. 
 
 
Notleitstelle 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Neusser Straße 680 
Weidenpesch 
-/- 
 
Eigentum 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

19 
 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Temporäre Unterbringung der Notleitstelle der Feuerwehr Köln 
- Sozial- und Ruheräume der Hauptleitstelle 
 
- Ruheräume der Leitstelle in einem Containerbau 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz ist mängelbehaftet. Durch Sanierungsmaßnahmen konnte die 
Funktionstüchtigkeit hergestellt werden. 
- Das Gebäude ist ursprünglich als Discounter errichtet und nicht für die Einrichtung 
einer Leitstelle der kritischen Infrastruktur geeignet. 
- Verwitterungsschäden an den tragenden Bauteilen. 
- Der energetische Zustand des Gebäudes ist schlecht. 
 
- Zur temporären Unterbringung von Ruheräumen für die Hauptleitstelle wurde eine 
zweigeschossige Containeranlage errichtet. Für diese besteht eine befristete 
Baugenehmigung. 
- Neben den Ruheräumen sind dort auch einige Büros untergebracht, die aufgrund 
der Generalsanierung dort untergebracht werden mussten. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gebäude der Notleitstelle ist in einem mängelbehafteten baulichen Zustand. Kann 
aber bis zur Fertigstellung der Ausweichleitstelle auf der neuen Feuer- und Rettungswache 
1 erhalten werden. 
Die Containeranlage ist funktional und baulich ausreichend nutzbar. Die zeitliche 
Befristung muss ggf. verlängert werden.  
 
 
Gerätehaus Longerich 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Longericher Hauptstraße 97 
Longerich 
-/- 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 41 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

20 
 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Energetisch, sicherheitstechnisch und baulich ist das Gebäude in einem schlechten 
Zustand und Bedarf umfassender Sanierung. 
- Die Räumlichkeiten sind wesentlich zu klein. 
- Die Umkleide der Mitglieder ist in der Fahrzeughalle untergebracht. Dort können 
weder die notwendigen Abstände noch Temperaturen eingehalten werden. 
- Notwendige Bewegungsflächen um die Fahrzeuge können nicht eingehalten 
werden. 
- Sicherheitstechnischen Mängel des Gebäudes können durch bauunterhaltende 
Maßnahmen nicht kompensiert werden, da die Mängel struktureller Natur sind. 
- Die Gründung einer Jugendfeuerwehr ist aufgrund der räumlichen Situation nicht 
möglich 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem Zustand und muss dringend durch einen Neubau ersetzt 
werden.  
Es ist bereits der Prozess für einen Interimsstandort angestoßen. 
 
 
Katastrophenschutzzentrum 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
: 
Robert-Perthel-Straße 50 
Bilderstöckchen 
1975 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Lagerung von diversen Materialien und Geräten für den 
Katastrophenschutz 
 
- Das Gebäude wird parallel als Gerätehaus für den 
Fernmeldedienst genutzt. 
 
 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

21 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Das Gebäude ist vom Bundesministerium des Inneren angemietet, das 
Mietverhältnis wurde der Stadt Köln zu Mitte 2022 gekündigt. 
- Der bauliche Zustand des Gebäudes ist schlecht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Mietverhältnis endet in diesem Jahr. Mit Abschluss des initiierten Baus eines neuen 
Katastrophenschutzlagers steht ein Ersatz zur Verfügung. 
 
 
Gerätehaus Fernmeldedienst 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
: 
Robert-Perthel-Straße 50 
Bilderstöckchen 
1975 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 54 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Einsatzleitwagen 2 
- Stationierung von zwei Gerätewagen 
- Stationierung von einem Einsatzleitwagen 1 
- Stationierung von einem Mannschaftstransportfahrzeug 
- Stationierung von vier Motorrädern 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Das Gebäude ist vom Bundesministerium des Inneren angemietet, das 
Mietverhältnis wurde der Stadt Köln zu Mitte 2022 gekündigt. 
- Der bauliche Zustand des Gebäudes ist schlecht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Im Rahmen der Generalsanierung des Campus Scheibenstraße wurde für den 
Fernmeldedienst eine neue Unterkunft errichtet. Diese wird aktuell temporär durch die 
Feuer- und Rettungswache 5 genutzt. Nach dem Umzug der Feuer- und Rettungswache 5 
in den zugeteilten Gebäudeteil, stehen die Räumlichkeiten dem Fernmeldedienst zur 
Verfügung. Nach aktueller Planung kann mit dem Umzug im 2. Quartal 2022 gerechnet 
werden. 
 
 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

22 
 
Gerätehaus Umweltschutzdienst 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Osterather Straße 40 
Bilderstöckchen 
2002 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 57 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Gerätewagen 
- Stationierung eines ABC-Erkundungswagen 
- Stationierung von einem Messfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das geringe Alter gut. 
- Durch die anstehende Umstrukturierung des Fahrzeugkonzeptes wurde noch keine 
Abgas-Absauganlage montiert. 
- Durch die räumliche Enge des Grundstückes stehen der Löschgruppe im Alarmfall 
kaum Parkflächen zur Verfügung. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus des Umweltschutzdienstes ist in gutem baulichem Zustand und kann 
durch bauunterhaltende Maßnahmen die nächsten Jahre gut erhalten werden. 
Ob aus der geplanten Umstrukturierung erwachsende Bedarfe an diesem Standort 
realisiert werden können ist aktuell nicht abzusehen. 
 
 
 
  
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf

23 
 
6. Stadtbezirk Chorweiler 
Feuer- und Rettungswache 6 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz:: 
Volkhovener Weg 184 
Volkhoven/Weiler 
1992 
2013 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 5 RTW 
- Stationierung eines NEF 
- Unterbringung der Sondereinheit Behandlungsplatz mit WLF und 
RBUS 
 
- Unterbringung einer Atemschutzübungsstrecke inklusive einer 
kleinen Atemschutzwerkstatt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut, und kann wirtschaftlich erhalten und weiter 
betrieben werden. 
- Durch das Baujahr des Hauptgebäudes werden zu erwartende Erneuerungen und 
Sanierungen der verbauten technischen Anlagen notwendig. 
- Die Raumreserven im Gebäude sind aufgebraucht. 
- Sanierungsbedürftige Hallenböden im Hauptgebäude. 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Die Feuerwache 6 ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Des Weiteren sind ausreichend Flächen vorhanden um 
auf etwaige Erweiterungsbedarfe reagieren zu können. 
Es ist geplant auf dem Grundstück ein Katastrophenschutz- & Pandemielager zu errichten. 
Dafür werden große Teile der freien Flächen eingeplant. 
 
 
Ausweichstandorte Athener Ring 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Athener Ring 4 & 5 
Chorweiler 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

24 
 
- Temporäre Unterbringung von Teilen der Abteilung Verwaltung im 
Hauptgebäude (Hausnummer 4) 
- Temporäre Unterbringung von Teilen der Abteilung 
Informationssysteme sowie Aus- und Fortbildung im Wahlpavillon 
(Hausnummer 5) 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist gut. 
- Die Büroflächen können adäquat genutzt werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gebäude ist in guten baulichen Zustand. Perspektivisch müssen die Abteilungen 
jedoch zurück zum Standort Scheibenstraße ziehen.  
 
 
Gerätehaus Esch 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Weiler Straße 4 
Esch 
1974 
2002 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 61 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung eines Anhängers 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz des Gebäudes ist trotz des Alters sehr gut. 
- Der energetische Zustand des Gebäudes ist dem Baujahr entsprechend. 
- Verbaute technische Anlagen sind nicht mehr zeitgemäß und werden bei Defekt 
ausgetauscht. 
- Durch Veränderungen in der Umgebung stehen der Löschgruppe im Alarmfall 
kaum Parkflächen zur Verfügung. 
- Im Gebäude sind eine Rettungswache sowie eine Gästewohnung untergebracht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Im Gebäude vorhanden  
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

25 
 
Bewertung 
Das Gerätehaus Esch ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die vorhandenen Flächen bieten auch zukünftigen 
Bedarfen ausreichende Erweiterungsoptionen. 
 
 
Gerätehaus Fühlingen 1 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Schmiedhofsweg 7a 
Fühlingen 
1989 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 33 Mitgliedern (65 Mitglieder an beiden 
Standorten) 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung eines Rettungsbootes auf Trailer 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist gut. 
- Kleinere Maßnahmen zur Sanierung von Schäden sind notwendig. Ein großer 
Sanierungsbedarf ist nicht zu erkennen. 
- Eine Erneuerung der Heizungsanlage ist in absehbarer Zeit wahrscheinlich. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die Erweiterungsmöglichkeiten sind beschränkt. 
 
 
Gerätehaus Fühlingen 2 – Weiler 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Windröschenweg 1 
Volkhoven/Weiler 
2000 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
 
Status: 
Gerunger 
Handlungs- 
bedarf

26 
 
- Unterbringung von ca. 33 Mitgliedern (65 Mitglieder an beiden 
Standorten) 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist gut. 
- Kleinere Maßnahmen zur Sanierung von Schäden sind notwendig. Ein großer 
Sanierungsbedarf ist nicht zu erkennen. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus in Weiler ist in gutem baulichem Zustand und kann durch 
bauunterhaltende Maßnahmen gut erhalten werden. Die Erweiterungsmöglichkeiten sind 
beschränkt. 
 
 
Gerätehaus Merkenich 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Causemannstraße 66 
Merkenich 
2004 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 37 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Der bauliche Zustand ist altersentsprechend und gut. 
- Der zukünftige Nutzen wird nur durch die begrenzten Erweiterungsflächen 
beschränkt  
Nicht vorhanden Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

27 
 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Widdersdorf ist in gutem baulichem Zustand und kann 
durch bauunterhaltende Maßnahmen gut erhalten werden. 
 
 
Gerätehaus Langel-Rheinkassel 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Amandusstraße 51 
Merkenich 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 36 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist trotz des hohen Alters gut.  
- Die Halle zur Unterbringung der Fahrzeuge wurde erst vor kurzem angebaut. 
- Die aktuelle bauliche Ausgestaltung bietet keine Raumreserven mehr. 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Es ist zu prüfen inwieweit die angebotenen 
Erweiterungsoptionen geeignet sind. 
 
 
Gerätehaus Roggendorf/Thenhoven 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Quettinghofstraße 36 
Roggendorf 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 36 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
 
Status: 
Gerunger 
Handlungs- 
bedarf

28 
 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist aufgrund des geringen Alters gut. 
- Zusetzungen weiterer Fahrzeuge oder eine Aufwachen der Löschgruppe sind an 
diesem Standort nicht zu realisieren. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Der Zustand der Liegenschaft erlaubt eine langfristige Nutzung, diese wird lediglich durch 
die geringen Entwicklungsflächen begrenzt. 
 
 
Gerätehaus Worringen 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz:: 
Hackenbroicher Straße 48 
Worringen 
1962 
2002 
Eigentum, teilweise Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 78 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung von einem Rüstwagen 
- Stationierung von einem Schlauchwagen 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz des Gebäudes ist gut.  
- Eine Sanierung der Heizung ist in absehbarer Zeit erforderlich. 
- Perspektivisch ist die Erneuerung des Daches der Fahrzeughalle erforderlich. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
  
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

29 
 
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Der zukünftige Nutzen wird durch die begrenzten 
Erweiterungsflächen beschränkt.

30 
 
7. Stadtbezirk Porz 
Feuer- und Rettungswache 7 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Kaiserstraße 69 
Urbach 
1974 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 6 RTW 
- Unterbringung der Sondereinheit Behandlungsplatz mit GW und 
MBUS 
 
- Unterbringung einer Atemschutzübungsstrecke inklusive einer 
kleinen Atemschutzwerkstatt 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Löschgruppe Urbach 
genutzt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schlecht. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder größere 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischer Anlagen notwendig. 
Dies liegt über dem üblichen Rahmen des zu erwartenden Sanierungsbedarfes. 
- Beton- & Fassadensanierung notwendig 
- Die Dachisolierung des Spitzdaches ist nach einer Elektrosanierung nicht wieder 
hergestellt worden. Das Flachdach des zweiten Gebäudeteiles führt des Weiteren 
zu starkem Hitzeeintrag. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den Zustand des Gebäudes und die fehlenden Entwicklungsflächen ist ein zeitnaher 
Neubau des Gebäudes angezeigt. Bis dahin kann diese Liegenschaft durch 
bauunterhaltende Maßnahmen in einem betriebstauglichen Zustand gehalten werden, eine 
Reaktion auf geänderte Bedarfe ist nicht möglich. 
 
 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

31 
 
Gerätehaus Porz-Langel 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Hintergasse 10 
Langel 
1985 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 69 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung der Sondereinheit Beleuchtung mit einem 
Anhänger 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Teile der Bausubstanz sind in die Jahre gekommen und zeigen 
Alterserscheinungen (undichte Fenster etc.). 
- Die Flächen des aktuellen Gebäudes sind stark begrenzt und der aktuellen 
Nutzung nicht mehr angemessen. 
- Die Isolierung des Gebäudes ist in einem schlechten Zustand. 
- Aus dem unklaren Zustand der Elektroanlage können Gefährdungen für die Nutzer 
resultieren. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Zur Ertüchtigung der Liegenschaft auf einen hinreichenden Sicherheitsstandard sowie 
aktuellen energetischen Standard sind Maßnahmen notwendig. Eine Flächenerweiterung 
ist prüfen. 
 
 
Gerätehaus Urbach 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Kaiserstraße 69 
Urbach 
1974 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 60 Mitgliedern 
 
 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

32 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Feuer- und 
Rettungswache 7 genutzt 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schlecht. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder größere 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischer Anlagen notwendig. 
Dies liegt über dem üblichen Rahmen des zu erwartenden Sanierungsbedarfes. 
- Beton- & Fassadensanierung notwendig 
- Die Dachisolierung des Spitzdaches ist nach einer Elektrosanierung nicht wieder 
hergestellt worden. Das Flachdach des zweiten Gebäudeteiles führt des Weiteren 
zu starkem Hitzeeintrag. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den Zustand des Gebäudes und die fehlenden Entwicklungsflächen ist ein zeitnaher 
Neubau des Gebäudes angezeigt. Bis dahin kann diese Liegenschaft durch 
bauunterhaltende Maßnahmen in einem betriebstauglichen Zustand gehalten werden, eine 
Reaktion auf geänderte Bedarfe ist nicht möglich. 
 
 
Gerätehaus Wahn-Heide-Lind 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Heidestraße 179 
Wahnheide 
1982 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 53 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

33 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist trotz des höheren Alters gut. 
- Die Isolierung des Gebäudes ist auf dem, zum Baujahr üblichen Standard, ebenso 
die Heiztechnik. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Wahn-Heide ist in gutem baulichem Zustand und kann 
durch bauunterhaltende Maßnahmen gut erhalten werden. Die begrenzten Flächen 
schließen eine Zusetzung von Fahrzeugen oder ein Aufwachsen der Löschgruppe jedoch 
aus. 
 
 
Gerätehaus Eil 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Neue Eiler Straße 50-52 
Eil 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 49 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung von einem Anhänger 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft ist in ihrer ursprünglichen Nutzung als Industriehalle geplant. 
- Die Substanz der Gebäude ist schlecht und nicht für eine dauerhafte Unterbringung 
geeignet. 
- Die Liegenschaft ist sicherheitstechnisch nicht auf den Stand der Zeit. Zur 
Gewährleistung eines sicheren Arbeitens sind umfangreiche 
Sanierungsmaßnahmen (Schwarz-Weiß-Trennung, Vergrößerung der 
Abstandsflächen, Sanitäranlagen) notwendig.  
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch begrenzt erhalten werden. An diesem Standort 
könnend dauerhaft geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Durch das 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

34 
 
Mietverhältnis sind umfassende Maßnahmen nicht umzusetzen. Es ist zeitnah ein 
Neubauprozess zu initiieren. 
 
 
Gerätehaus Ensen-Westhoven 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Annastraße 9 
Ensen 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 44 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft ist in ihrer ursprünglichen Nutzung als Wohnhaus ausgelegt. 
- Die Substanz der Gebäude ist trotz des Alters gut. 
- Die Räumlichkeiten sind wesentlich zu klein.  
- Die Unterbringung der Jugendfeuerwehr erfolgt in einer Werkstatt in Kellerräumen. 
- Die Umkleide der Mitglieder ist in der Fahrzeughalle untergebracht. Dort können 
die notwendigen Bewegungsflächen um das Fahrzeug nicht eingehalten werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
An diesem Standort können geltende Vorschriften nicht dauerhaft eingehalten werden. Der 
Nutzen wird des Weiteren durch die begrenzten Erweiterungsflächen beschränkt. Es ist 
deshalb zeitnah ein Neubauprozess zu initiieren. 
 
 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

35 
 
Gerätehaus Libur 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Margaretenstraße 34 
Libur 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 36 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Rüstwagen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft der Löschgruppe ist ursprünglich als Wetterschutzhalle für 
landwirtschaftliche Fahrzeuge konzipiert und hat diverse Einbauten erhalten. Sie ist 
nicht zur dauerhaften Unterbringung geeignet und befindet sich in einem 
improvisierten Zustand. 
- Der energetische Zustand des Gebäudes sehr schlecht. Im Winter ist eine 
Temperierung auf Raumtemperatur nicht möglich. Des Weiteren kommt es vor, 
dass die Wasserleitungen einfrieren. 
- Die Liegenschaft ist sicherheitstechnisch nicht auf den Stand der Zeit. Zur 
Gewährleistung eines sicheren Arbeitens sind umfangreiche 
Sanierungsmaßnahmen notwendig. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch begrenzt erhalten werden. An diesem Standort 
könnend dauerhaft geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Durch das 
Mietverhältnis sind umfassende Maßnahmen nicht umzusetzen. Es ist zeitnah ein 
Neubauprozess zu initiieren. 
 
 
Gerätehaus Zündorf 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Unterm Berg 19 
Zündorf 
 
 
Miete 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

36 
 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 53 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung von einem Anhänger 
 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Rettungswache 17 
genutzt. 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft der Löschgruppe ist angemietet und ist in ihrer ursprünglichen 
Nutzung als Trafogebäude einer Kläranlage konzipiert worden. 
- Durch die aus vorhergehender Nutzung eingebrachten Einbauten 
(Trafotrennwände etc.) erwächst eine eingeschränkte Nutzbarkeit für die 
Unterbringung einer Löschgruppe. 
- Perspektivisch können geltende Vorschriften und Erweiterungsbedarfe in diesem 
Gebäude nicht realisiert werden 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem Zustand und kann durch bauunterhaltende Maßnahmen 
die nächsten Jahre nur noch begrenzt erhalten werden. An diesem Standort könnend 
dauerhaft geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Durch das Mietverhältnis sind 
umfassende Maßnahmen nicht umzusetzen. Es ist zeitnah ein Neubauprozess zu 
initiieren. 
 
 
  
Status: 
Handlungs- 
bedarf

37 
 
8. Stadtbezirk Kalk 
Feuer- und Rettungswache 8 
 
Adresse: 
 
 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Hardtgenbuscher Kirchweg 
100 
Ostheim 
 
2001 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 100 Mitarbeitenden, zzgl. Auszubildende, 
Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung der Sondereinheit BC-Gefahrenabwehr mit einem 
Gerätewagen Gefahrgut, zwei WLF und diversen AB 
- Stationierung des Gerätewagen Gefahrgut 
- Stationierung eines RTW 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Wache ist in Containerbauweise für eine vorübergehende Nutzung (ca. 10 
Jahre) gebaut worden. Viele Einrichtungen der Wache sind nicht für die aktuelle 
und dauerhafte Nutzung ausgelegt. 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist nicht für den dauerhaften Betrieb geeignet. 
- Die Nutzung des Gebäudes ist geprägt von räumlicher Enge und begrenztem 
Raum. De aktuell vorgehaltene Personalkörper übersteigt die Planungsgrundlage 
um ein vielfaches. 
- Der energetische Zustand ist schlecht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Die Feuer- und Rettungswache 8 ist in schlechtem baulichem Zustand. Ein Neubau des 
Gebäudes ist zeitnah angezeigt. 
 
 
Feuer- und Rettungswache 10 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Gummersbacher Str. 33 
Kalk 
2020 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
 
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

38 
 
- Unterbringung von ca. 100 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende 
der Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung eines Gerätewagen-Atemschutz 
- Stationierung eines Einsatzleitwagen (BVA) 
- Unterbringung eines AB Atemschutz 
- Stationierung von 6 RTW 
- Stationierung eines Intensiv-RTW 
- Stationierung eines NEF 
 
- Am Standort sind zusätzlich das Feuerwehr-Technikzentrum 
sowie die Löschgruppe Kalk untergebracht.  
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz der Feuerwache 10 ist aufgrund des jungen Baujahres auf dem 
Stand der Technik. 
- Durch das kurz zurückliegende Ende des Neubauprozesses werden aktuell noch 
Nachbesserungen und Mängelbeseitigungen durchgeführt. 
- Durch diverse Zusetzungen von Einsatzmitteln sind die Raumressourcen bereits 
aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Die Feuer-und Rettungswache 10 ist in gutem baulichem Zustand. Übliche 
bauunterhaltende Maßnahmen sind erforderlich. Eine Zusetzung von weiteren 
Einsatzmitteln ist nur nach baulichen Anpassungen möglich.  
 
 
Feuerwehr-Technikzentrum 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Gummersbacher Str. 33 
Kalk 
2020 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Am Standort sind alle Werkstätten (Atemschutzwerkstatt, 
Gerätewerkstatt, Kfz-Werkstatt, etc.) 
- Stationierung der Logistikfahrzeuge zur Belieferung der einzelnen 
Liegenschaften der Feuerwehr. 
 
- Am Standort sind zusätzlich die Feuer- und Rettungswache 10 
sowie die Löschgruppe Kalk untergebracht.  
 
 
 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

39 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz ist aufgrund des jungen Baujahres auf dem Stand der Technik. 
- Durch das kurz zurückliegende Ende des Neubauprozesses werden aktuell noch 
Nachbesserungen und Mängelbeseitigungen durchgeführt. 
- Die Planungsgrundlage des Technikzentrums ist ca. 15 Jahre alt. Aktuelle 
Konzepte und Bedarfe weichen von dieser Planungsgrundlage extrem ab.  
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Das Gebäude ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen weiter erhalten werden. Durch Erweiterungen und Anpassungen von 
Aufgaben ist ein massiver Bedarf an Lagerflächen entstanden. Es ist deshalb zu prüfen 
ob, wie und wo diese Lagerflächen akquiriert werden können. 
 
 
Gerätehaus Brück 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Hovenstraße 38-42 
Brück 
 
2016 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 61 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung von einem Gerätewagen 
- Stationierung von einem ABC-Erkundungswagen 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Das Gebäude besteht aus einem Neubau und einem kernsanierten Altbau. 
- Die Substanz der Gebäude ist sehr gut. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Brück ist in gutem baulichem Zustand und kann durch 
bauunterhaltende Maßnahmen gut erhalten werden. Der zukünftige Nutzen wird nur durch 
die begrenzten Erweiterungsflächen und die Vorgaben des Denkmal-schutzes beschränkt. 
 
 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

40 
 
Gerätehaus Heumar 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Forststraße 20 
Rath/Heumar 
1977 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 39 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Das Grundstück wird sowohl als Standort für die Löschgruppe als auch für eine 
Grundschule genutzt. Der Hof der Liegenschaft wird gemeinschaftlich genutzt. 
- Die Substanz der Gebäude ist gut. 
- Durch die räumlich beengte Bauweise können einige geltende Vorschriften 
perspektivisch nicht eingehalten werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Heumar ist in angemessenem baulichem Zustand und 
kann durch bauunterhaltende Maßnahmen die nächsten Jahre weiter erhalten werden. 
Eine komplette Sanierung mit eventuellen Anbauten ist jedoch in den nächsten 10 Jahren 
angezeigt. 
 
 
Gerätehaus Kalk 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Gummersbacher Str. 33 
Kalk 
2020 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 72 Mitgliedern 
 
 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

41 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
- Am Standort sind zusätzlich das Feuerwehr-Technikzentrum 
sowie die Feuer- und Rettungswache 10 untergebracht. 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz der Feuerwache 10 ist aufgrund des jungen Baujahres auf dem 
Stand der Technik. 
- Durch das kurz zurückliegende Ende des Neubauprozesses werden aktuell noch 
Nachbesserungen und Mängelbeseitigungen durchgeführt. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand. Übliche bauunterhaltende Maßnahmen 
sind erforderlich. 
 
 
  
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf

42 
 
9. Stadtbezirk Mülheim 
Feuer- und Rettungswache 9 
 
Adresse: 
 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Bergisch-Gladbacher-
Straße 179 
Buchheim 
1928 
1989 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 4 RTW 
- Stationierung eines NKTW 
- Stationierung eines NEF 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Aufgrund des Baujahres des Gebäudes werden immer wieder zu erwartende 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischen Anlagen notwendig.  
- Aktuell befindet sich die Feuer- und Rettungswache 9 im Umbauprozess. Damit 
verbunden wird auf dem Hof ein neues Gebäude für die Einheiten des 
Brandschutzes erbaut. Nach Fertigstellung dieses Gebäudes ziehen die Einheiten 
des Rettungsdienstes in den Altbau. 
- Insbesondere durch die anstehende Umnutzung des Hauptgebäudes sind zur 
bedarfsgerechten Ausstattung Umbaumaßnahmen notwendig. 
- Die Isolierung des Hauptgebäudes ist nicht optimal. Eine Verbesserung der 
Hitzeresilienz ist erforderlich. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den im Bau befindlichen Neubau werden die Nutzflächen der Feuer- und 
Rettungswache 9 stark vergrößert und der Standort zukunftsfähig ausgestattet. Ebenfalls 
werden durch die Generalsanierung große Teile des Hauptgebäudes auf den Stand der 
Technik gebracht. 
 
 
Status: 
Handlungs- 
bedarf

43 
 
Gerätehaus Dellbrück 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Urnenstraße 9 - 11 
Dellbrück 
2014 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 81 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Rettungswache 29 
genutzt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz des Gebäudes ist durch das geringe Alter sehr gut. 
- Kleinere Mängel aus der Bauphase bestehen immer noch. 
Erweiterungsmöglichkeit: Vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die vorhandenen Flächen bieten auch zukünftigen 
Bedarfen ausreichend Erweiterungsoptionen. 
 
 
Gerätehaus Strunden 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Gierather Straße 16 
Dellbrück 
2003 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 51 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung eines Löschunterstützungsfahrzeug auf einem 
Anhänger 
 
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf

44 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz des Gebäudes ist grundsätzlich gut. 
- Das Gebäude wird jedoch von Setzrissen durchzogen, Spaltmaß ca. 1-3 mm. Die 
Herkunft dieser Risse kann nicht genauer eingegrenzt werden. Die Veränderungen 
werden jedoch kontinuierlich beobachtet. 
- Die Heizungsanlage ist zu klein ausgelegt, im Winter läuft diese regelmäßig auf 
Volllast. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die zukünftige Nutzbarkeit des Standortes wird nur 
durch die begrenzten Flächen beschnitten. 
 
 
Gerätehaus Flittard 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Edelhofstr. 66 
Flittard 
1973 
1983 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 65 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung von einem Gerätewagen 
- Stationierung von einem ABC-Erkundungswagen 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
Status: 
Geringer 
Handlungs- 
bedarf 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

45 
 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das hohe Alter und die verschiedenen 
Bauabschnitte schlecht. Die Bausubstanz bedarf dauernder Überwachung und 
Sanierung.  
- Verschiedene Teile der Liegenschaft sind in stark sanierungsbedürftigem Zustand.
  
- Die Fahrzeughalle der Löschgruppe ist in Leichtbauweise ausgeführt und kann nur 
über zusätzliche Elektroheizgeräte annährend frostfrei gehalten werden. 
- Durch die räumliche Enge der Fahrzeughalle können die notwendigen Laufwege 
nicht eingehalten noch kann eine Absauganlage montiert werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch erhalten werden. Es ist zeitnah einen 
Neubauprozess zu initiieren. 
 
 
Gerätehaus Holweide 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
: 
Buschfeldstraße 46 
Holweide 
1995 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 39 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung eines Anhängers 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist gut. 
- Ein Fahrzeug (MTF) steht aufgrund mangelnder Stellplätze im Freien. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die zukünftige Nutzbarkeit des Standortes wird nur 
durch die begrenzten Flächen beschränkt. 
 
 
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf

46 
 
Gerätehaus Dünnwald 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Rönsahler Straße 30 
Dünnwald 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 58 Mitgliedern 
 
- Stationierung von einem Löschfahrzeug 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft ist in einem Gewerbekomplex angemietet. 
- Die Substanz der Gebäude ist gut. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in gutem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen gut erhalten werden. Die zukünftige Nutz-barkeit des Standortes wird nur 
durch die begrenzten Flächen beschnitten. Trotz der Anmietung ist dieses Objekt für die 
weitere Nutzung geeignet. 
 
  
Status: 
Nachrangiger 
Handlungs- 
bedarf

47 
 
 
10. Sonstige Gebäude 
 
Rettungswachen 
Die Feuerwehr Köln unterhält mehrere Rettungswachen. Deren detaillierte Betrachtung 
erfolgt im Rettungsdienstbedarfsplan. Eine Auflistung erfolgt lediglich informell. 
 
Bezeichnung Adresse Besitz Bemerkung 
Rettungswache 14 – 
Colonia  
Mathias-Brüggen-Straße 68, 
Ossendorf 
Miete  
Rettungswache 16 –  
Esch  
Weilerstraße 4, 
Esch 
Eigentum Siehe Gerätehaus 
Esch 
Rettungswache 17 - 
Zündorf 
Unterm Berg 19, 
Zündorf 
Miete Siehe Gerätehaus 
Zündorf 
Rettungswache 18 – 
Merheim  
Ostmerheimer Straße 220,  
Merheim 
Miete  
Rettungswache 19 – 
Stammheim  
Düsseldorfer Straße 334, 
Stammheim 
Miete  
Rettungswache 16 – 
Worringen  
St.-Tönnis-Straße 60, 
Worringen 
Eigentum  
Rettungswache 28 – 
Fußfallstraße 
Fußfallstraße 55,  
Merheim 
Eigentum  
Rettungswache 29 – 
Dellbrück  
Urnenstraße 9 – 11,  
Dellbrück 
Eigentum Siehe Gerätehaus 
Dellbrück 
Rettungswache 38 – 
Brück  
Olpener Str. 900,  
Brück 
Miete  
Standort NEF 7 – 
Porz 
Urbacher Weg 19,  
51149 Köln 
Miete  
 
 
 
Sirenenstandorte 
Die Feuerwehr Köln unterhält 136 Sirenenstandorte. Deren detaillierte Betrachtung wird 
Bestandteil des zukünftigen Katastrophenschutzbedarfsplanes.

48 
 
 
11. Abkürzungsverzeichnis 
 
AB Abrollcontainer 
DLK Drehleiter 
ELW Einsatzleitwagen 
FW Feuer- und Rettungswache 
GW Gerätewagen 
HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug 
ITW Intensivtransportwagen 
LG Löschgruppe 
MBUS Mannschaftstransportbus 
MTF Mannschaftstransportfahrzeug 
NEF Notarzteinsatzfahrzeug 
NKTW Notfallkrankentransportwagen 
RBUS Rettungsbus 
PTLF Pulvertanklöschfahrzeug 
RTW Rettungswagen 
RW Rüstwagen 
WLF Wechselladerfahrzeug

Beschlussvorlage Rat

24239 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1352/2022 
Freigabedatum 
12.09.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 - 2027 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
1. Der Rat beschließt im Grundsatz den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln für die Jahre 
2022 – 2027 (Anlage 1) auf Grundlage der fortgeschriebenen Schutzziele aus 2016 und be-
auftragt, die Verwaltung die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. 
2. Der Rat der Stadt Köln stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkungen des Brandschutzbedarf-
splans 2022, enthalten in Anlage 5, zu. 
3. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gem. Brandschutzbe-
darfsplan einhergehenden Aufwendungen im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungsdienst sowie der investiven Auszahlungen im Teilfinanzplan 0212, 
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst gemäß Anlagen 3 und 4. 
Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2023 i.H.v. 4.373.000 € (da-
von 4.113.000 € Personalaufwendungen) und 2024 i.H.v. 7.500.000 € (davon 7.160.000 € 
Personalaufwendungen) wird vorbehaltlich des Wirksamwerdens der Haushaltssatzung 
2023/2024 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212 sichergestellt. 
Die Finanzierung der entstehenden investiven Auszahlungen für das Jahr 2023 i.H.v. 
1.700.000 € und für 2024 i.H.v. 2.400.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanz-
plan 0212. 
Die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung der in den Anlagen 3 und 4 dargestellten 
Maßnahmen werden in den Haushaltplänen 2025ff berücksichtigt. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Refinanzierbarkeit von Aufwendungen für Personal und 
Standorte über die Rettungsdienstgebühren zu prüfen und zu veranlassen. Hierzu wird dem 
Rat zeitnah eine Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt. 
 
 
Gesundheitsausschuss 27.09.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Anlage 3 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Anlage 4 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen    s. Anlage 4 € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anlage 4 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   s. Anlage 4 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    s. Anlage 4 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
I. Gesetzliche Grundlagen 
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat das 
Ziel, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten 
1. bei Brandgefahren (Brandschutz), 
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explo-
sionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und 
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz). 
 
Gemäß § 3 BHKG unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen 
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.  
Unter Beteiligung ihrer Feuerwehr haben die Gemeinden Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den 
Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzu-
schreiben. Der Beschluss und damit die Zuständigkeit für das Festlegen des städtischen Schutzni-

3 
veaus liegt gemäß § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Rat 
der Stadt Köln. 
Der derzeitig gültige Brandschutzbedarfsplan (BSBP) wurde im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt 
Köln beschlossen (Session Nr. 0413/2016). Dieser basiert auf der Datengrundlagen der Vorjahre bis 
2013. 
Aufgrund technischer Neuerungen im Bereich der Einsatzleittechnik (Einführung des neuen Einsatz-
leitsystems IGNIS-Plus) und den daraus resultierenden Änderungen zum Stand der Technik wurde 
die aufsichtführende Bezirksregierung Köln um eine Fristverlängerung gebeten. Die Frist zur Fort-
schreibung des BSBP wurde einmalig um ein Jahr von 2021 in das Jahr 2022 verlegt.  
Der BSBP 2022 wurde durch die Verwaltung nach gutachterlichen Maßstäben aufgestellt. 
 
II. Gefahrenpotentiale 
Als zentraler Verkehrsknotenpunkt in Mitteleuropa besitzt die Stadt Köln eine teils hoch frequentierte 
Infrastruktur für den Personen-, Güter- und Gefahrstofftransport mit einem ausgedehnten Straßen- 
und Autobahnnetz, einem weitläufigen Schienennetz sowie der Bundesschifffahrtsstraße Rhein und 
dem internationalen Flughafen Köln/Bonn. 
Das Kölner Stadtgebiet ist als Wirtschaftszentrum geprägt von zahlreichen Gewerbe- und Industrie-
gebieten unterschiedlichster Art und Nutzung. Als zentrale Chemieregion in Europa befinden sich auf 
dem bzw. um das Stadtgebiet Köln eine Vielzahl von großen Unternehmen der Chemieindustrie bzw. 
chemieverarbeitenden Industrie. Neben zahlreichen Messen und Veranstaltungen ist die Stadt Köln 
zudem international bedeutendes Medien-, Sport- und Dienstleistungszentrum. 
Die Stadt Köln besitzt im nationalen Vergleich eines der höchsten Gefahrenpotentiale unter den 
Großstädten in Deutschland. Die Kombination einer Millionenstadt als verdichteter Ballungsraum, mit 
den Standorten der chemischen Industrie, der Störfallbetriebe, der Forschungsstandorte, der Ver-
kehrsinfrastrukturen (Straßen- und Schienenverkehr), der größten Bundeswasserstraße Rhein (Gü-
tertransport, Hafenanlagen) und einem internationalen Flughafen (Personen- und Warentransport) 
prägen wesentlich das Gesamt-Gefahrenpotential. 
Neben den vorgenannten demografischen, infrastrukturellen und wirtschaftlich-industriellen Gefah-
renpotentialen stellen die zunehmenden natur- und klimabedingten Ereignisse zusätzliche Risiken für 
die Stadt Köln dar (siehe hierzu auch Kapitel 2 des BSBP 2022). 
 
III. Schutzzielszenarien 
Die Schutzzielszenarien des Brandschutzbedarfsplanes beschreiben standardisierte Schadensereig-
nisse, die regelmäßig Personen- und/oder Sachschäden fordern und auf die Besonderheiten der 
Stadt Köln berücksichtigen. Die Schutzzielszenarien basieren grundsätzlich auf von der Arbeitsge-
meinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF-Bund) herausgegeben Qualitätskriterien in Verbindung mit 
dem spezifischen Gefahrenpotential der Stadt Köln und stellen damit bundesweit den anerkannten 
Standard dar. 
Aus den Schutzzielszenarien werden die entsprechenden Schutzziele für die Bereiche Brandschutz, 
Technische Hilfeleistung, CBRN-Gefahrenabwehr sowie Wasserrettung abgeleitet (siehe hierzu Kapi-
tel 3 des BSBP 2022). 
 
IV. Gefahrenanalyse 
Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wurde eine Gefahrenanalyse zur Ermittlung der spezifi-
schen Risiken im Stadtgebiet Köln durchgeführt.  
Unter Berücksichtigung der demografischen, infrastrukturellen und wirtschaftlich-industriellen Risiken 
der Stadt Köln sowie auf Grundlage der Empfehlungen zur Bedarfsplanung für Brandschutz, Ret-
tungsdienst und Katastrophenschutz des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Städ-
tetages, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie des Verbandes 
der Feuerwehren NRW (VdF NRW) wurde die Gefahrenanalyse zur Bestimmung der notwendigen 
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Köln gemäß § 3 BHKG durchgeführt.

4 
Als Ergebnis der Gefahrenanalyse ist festzustellen, dass die Stadt Köln aufgrund der besonderen 
städtischen Gefahrenpotentiale die höchste Beurteilungs- bzw. Risikoklasse erreicht. Wesentliche 
Kriterien für das Erreichen der jeweils höchsten Beurteilungs- bzw. Risikoklassen sind (siehe hierzu 
auch Kapitel 4 des BSBP 2022): 
 Ausgeprägte Risiken aufgrund einer hohen Anzahl von Sonderobjekten und -bauten unter-
schiedlicher Art und Nutzung 
 Besondere Verkehrsinfrastruktur mit einer hoher Dichte von spezifischen Verkehrswegenetzen 
bei gleichzeitig hoher Auslastung  
 Stadtweite chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahren durch Industrie, Ge-
werbe sowie den Güter- und Gefahrstofftransport  
 
V. Schutzziele 
Das Schutzziel mit den größten Auswirkungen auf die Organisation und die Größe einer Feuerwehr 
ist das bundesweit nach dem Stand der Technik anerkannte Schutzziel für den sogenannten „kriti-
schen Wohnungsbrand“. Dieses Schutzziel wird bereits seit 1996 in Köln angewendet und im BSBP 
2022 weiter fortgeschrieben. In 90 % der Fälle sollen innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang 
zehn Einsatzkräfte und nach insgesamt 14,5 Minuten insgesamt sechzehn Einsatzkräfte vor Ort sein. 
Diesem Schutzziel liegt die empirische Erkenntnis zu Grunde, dass die häufigste Todesursache bei 
Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (ca. 90 % der Todesfälle) darstellt. 
Die Schutzziele aus dem BSBP 2016 werden weiterentwickelt, fortgeschrieben und um die Fest-
schreibung bestehender Gefahrenabwehrplanungen (in Kapitel 5 mit „Neu“ bezeichnet) für die Berei-
che: 
 Technische Hilfeleistung 
 Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear (CBRN) 
 Wasserrettung Rhein 
 Führungsdienst 
 Leitstelle 
 Bevölkerungsschutz 
ergänzt (siehe hierzu auch Kapitel 5 des BSBP 2022). Aus den jetzt festgeschriebenen Gefahrenab-
wehrplanungen (Schutzziele) generiert sich zum derzeitigen Stand kein zusätzlicher Bedarf (Perso-
nal, Fuhrpark oder ähnliches) über den Status quo hinaus. 
 
VI. Strategische Ausrichtung der Feuerwehr Köln 
Die Feuerwehr Köln ist innerhalb der Verwaltung der Stadt Köln zuständig für den Brandschutz, Ret-
tungsdienst und den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Hierfür verfügt die Feuerwehr Köln über 
spezielle, strategisch positionierte Liegenschaften sowie Personal- und Materialressourcen. Die Feu-
erwehr Köln umfasst (Stand Dezember 2021) insgesamt 3.366 Mitglieder und besteht aus der Berufs-
feuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr (inklusive der Jugendfeuerwehr). 
Von den 1.636 Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr Köln sind 1.284 ausschließlich im Einsatzdienst 
auf den Feuer- und Rettungswachen sowie der Leitstelle tätig. Diese müssen die rund 200 Einsatz-
dienstfunktionen auf den Feuer- und Rettungswachen, der Leitstelle und des Einsatzführungsdienstes 
an 365 Tagen 24/7 besetzen. 
Die Feuerwehr Köln durchläuft aktuell eine strategische Neuausrichtung, um den gestiegenen Anfor-
derungen an die Einsatzfähigkeit und damit der Erreichung der Schutzziele gerecht zu werden. Für 
die strategische Ausrichtung (SA) sind vier Handlungsfelder besonders relevant: 
 Schnellste Fahrzeugstrategie (SA_01) 
 Reduzierung der Typenvielfalt im Fuhrpark (SA_02) 
 Einführung der Fähigkeit „Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF)“ im Ehrenamt (SA_03)

5 
 Einführung der Multirollenfähigkeit im Ehrenamt (SA_04) 
 
VII. Organisationsanalyse 
Zur Erfüllung der vorgegebenen (gesetzlichen) Aufgaben einer Feuerwehr werden im BSBP die ver-
schiedenen Organisationbereiche mittels Soll/-Ist-Vergleiche überprüft. Im Folgenden werden die aus 
der Organisationsanalyse resultierenden Erkenntnisse für die Bereiche mit hohem Handlungsbedarf 
zusammenfassend dargestellt (siehe hierzu auch Kapitel 7 des BSBP 2022):  
Personalsituation Berufsfeuerwehr 
 Es bestehen erhebliche Vakanzen in der Besetzung der Soll-Stellen sowie eine hohe Fluktua-
tion des vorhandenen Einsatzpersonals zu anderen Feuerwehren. Diese Effekte wurden durch 
die Corona Pandemie zwar zeitweilig verlangsamt, nehmen aber nun wieder zu. 
 Der demografische Wandel führt zu einer Pensionierungswelle in der Berufsfeuerwehr und er-
schwert weiterhin die Rekrutierung in den entsprechenden Altersklassen des Berufseinstiegs.  
 Der Personalsituation muss schnellstmöglich mit verstärkten Nachwuchs- und Rekrutierungs-
maßnahmen sowie einer bedarfsgerechten Steigerung der Ausbildungskapazitäten (insbe-
sondere für haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte) entgegengewirkt werden, um die Gefah-
renabwehr auch zukünftig sicherstellen zu können. 
Zivil- und Katastrophenschutz 
 Geopolitische und umweltbezogene Ereignisse sowie deren zunehmende Häufigkeit und In-
tensität stellen besondere Herausforderungen an den Schutz der Bevölkerung durch die Feu-
erwehr dar. 
 Um diesen in Zukunft begegnen zu können, sind zusätzliche Personalressourcen zur Planung 
und Umsetzung von Katastrophenschutzmaßnahmen notwendig. 
Leitstelle 
 Die Leitstelle übernimmt als zentrales Element der Feuerwehr Köln die Notrufbearbeitung, die 
Einsatzbearbeitung sowie Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsaufgaben. Gesell-
schaftliche und technische Entwicklungen stellen die Feuerwehr stetig vor neue Herausforde-
rungen, um dem steigenden Bedarf an Reaktions- und Bearbeitungsvermögen gerecht zu 
werden. 
 Die (informations-)technischen Systeme zur Prozessoptimierung müssen weiter modernisiert 
werden, um in der Zukunft eine optimierte und schnellere Handlungsfähigkeit zu gewährleis-
ten. 
Einsatzdienst Berufsfeuerwehr 
 Der Einsatzdienst durchläuft derzeit eine Vielzahl von Optimierungsmaßnahmen zur Errei-
chung der Schutzziele. Zur Erreichung des Grundschutzes muss ein Ausrücken mit 16 Funkti-
onen erfolgen und sichergestellt werden. 
 Der Ausbau von Qualitätsstandards im Einsatzdienst mit dem Fokus auf die CBRN-
Gefahrenabwehr sowie den Führungsdienst ist erforderlich. 
 Die Qualifikation Notfallsanitäter*in muss zur Sicherstellung der notfall-medizinischen Versor-
gung auf einer Vielzahl von Fahrzeugen vorhanden sein. 
Freiwillige Feuerwehr 
 Die Freiwillige Feuerwehr bildet einen integralen Bestandteil der Gefahrenabwehr und Gefah-
renprävention sowie der Jugendarbeit in der Stadt Köln. Sie übernimmt hierbei zeitrelevante, 
spezialisierte und verstärkende Aufgaben. 
 Die steigenden Herausforderungen an die Freiwillige Feuerwehr machen höhere Personalqua-
lifikationen sowie eine Erweiterung und Vereinheitlichung des Einsatzmaterials notwendig.

6 
Hierfür sind der Erhalt und Investitionen in Einsatzmittel, Personal und Infrastruktur unabding-
bar. 
 Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr konkurriert stark mit anderen lokalen Freizeitange-
boten. Die Förderung des Ehrenamtes muss im besonderen Maße gestärkt werden. Bereits im 
Jahr 2018 erfolgte hierzu eine Grundlagenarbeit (Session Nr. 3181/2018), die zum „Konzept 
zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln“ kurz „Ehrenamtskonzept 
Freiwillige Feuerwehr“ führte. 
Schul- und Ausbildungsbetrieb 
 Erhöhte (gesetzliche) Anforderungen an Berufs- und Freiwillige Feuerwehr resultieren in ei-
nem gesteigerten Bedarf an Ausbildungsquantität und -qualität. 
 Nahezu der gesamte Personalbedarf im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr kann nur über 
Nachwuchskräfte gedeckt werden. Deshalb besteht ein hoher Bedarf an Laufbahnausbil-
dungsmaßnahmen, der demographiebedingt noch weiter steigen wird. 
 Die schulischen und ausbildungsbetrieblichen Strukturen der Feuerwehr Köln können dem 
Bedarf aktuell aufgrund erheblicher infrastruktureller, logistischer und personeller Einschrän-
kungen nicht umfänglich gerecht werden. Eine Modernisierung und Zusammenlegung der 
Schul- und Ausbildungsstandorte, realitätsnahe Trainingsmöglichkeiten, Nutzung digitaler 
(Simulations-)technik und qualitätsgetragene Optimierung der Ausbildung unter wirtschaftli-
cher Optimierung soll die Anforderungen des Einsatzdienstes für haupt- und ehrenamtliche 
Einsatzkräfte an den didaktischen Auftrag weiterentwickeln. 
Fuhrpark 
 Der Fuhrpark der Feuerwehr Köln wurde in 2019 erstmalig in einen Fahrzeug-Soll/-Ist-
Vergleich überführt. Seit der erstmaligen Festschreibung wurde dieser bei Änderungen und 
Anpassungen fortgeschrieben.  
 Im bis dato gültigen, mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Fahrzeug-Soll/-Ist-
Vergleich wurden die langfristigen, strategischen Ziele „Reduzierung der Typenvielfalt im 
Fuhrpark“ (SA_1), „Einführung der Fähigkeit ‚HLF‘ im Ehrenamt“ (SA_2) sowie „Einführung der 
Multirollenfähigkeit im Ehrenamt“ (SA_3) bereits berücksichtigt. 
 Zur Schließung von Fähigkeitslücken in der Gefahrenabwehr benötigt die Feuerwehr Köln zu-
sätzliche Einsatzfahrzeuge im Besonderen in der Freiwilligen Feuerwehr. 
 
VIII. Einsatzdatenanalyse 
Die georeferenzierte Einsatzdatenanalyse der Feuerwehr Köln zeigt, dass eine Einsatzverteilung über 
das gesamte Stadtgebiet, mit einer quantitativen Verdichtung in den zentralen Stadtteilen, vorhanden 
ist. In den peripheren Stadtteilen ist analog der Brandschutzbedarfsplanung 2016 eine schlechtere 
Erreichbarkeit von Einsatzstellen im Vergleich zu den zentralen Stadtteilen aufgrund längerer Fahrbe-
ziehungen von den aktuellen Standorten der Feuerwehr Köln zu erkennen. 
 
IX. Standortanalyse 
Die isochronenbasierte Analyse der Einsatzdaten vom Notrufeingang bis zum schlussendlichen Ein-
treffen am Einsatzort bestätigt, dass die Schutzziele für „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ 
derzeit nicht flächendeckend erreicht werden. 
Bei einem Großteil der 49 haupt- und ehrenamtlichen Liegenschaften der Feuerwehr Köln besteht 
baulicher Handlungsbedarf. Um die zukünftige Einsatzfähigkeit sicherzustellen, sind entsprechende 
Investitionen in bauliche Maßnahmen zum Erhalt vorhandener und neuer Infrastruktur notwendig. Bei 
der nun durchgeführten strategischen Standortplanung werden die Veränderungen durch die Stadt-
entwicklung berücksichtigt (siehe hierzu auch Kapitel 9 des BSBP 2022). 
 
X. Maßnahmen

7 
Maßnahmen aus dem BSBP 2016 
Die Detailbetrachtung der Maßnahmen des BSBP 2016 inkl. Teilmaßnahmen sowie eine Kommentie-
rung zum Bearbeitungssachstand sind in Kapitel 11 j) des BSBP 2022 dargestellt. 
 
Maßnahmen aus dem BSBP 2022 
Die in Kapitel 10 des BSBP 2022 dargestellten Maßnahmen sind in die Kategorien organisatorische 
Maßnahmen (ORG), personelle Maßnahmen (PER), bauliche Maßnahmen (BAU) und technische 
Maßnahmen (TEC) unterteilt.  
Ferner wurden die im BSBP 2016 beschriebenen Maßnahmen auf ihre weitere Gültigkeit überprüft 
und in die vorgenannte Systematik überführt. Die Maßnahmen wurden mit einer Klassifizierung 
„Handlungsbedarf“, „Auswirkungen Haushalt“ und „Wirksamkeit Maßnahme“ versehen.  
 
Erläuterung der Maßnahmen 
 
Organisatorische Maßnahmen (ORG): 
Die im BSBP 2022 beschriebenen Maßnahmen betreffen größtenteils den operativen Einsatzdienst. 
Neben der Anpassung im operativen Einsatzdienst müssen die Auswirkungen auf die rückwärtigen 
Unterstützungsprozesse betrachtet werden. Hierzu zählen insbesondere die Auswirkungen auf die 
verschiedenen Abteilungen, zum Beispiel Werkstätten, Beschaffungen sowie Personalbewirtschaf-
tung. Die rückwärtigen Unterstützungsbereiche sind entsprechend der zeitlichen Umsetzung der 
Maßnahmen ablauforganisatorisch zu überprüfen. Eventuell notwendige Mehrstellenbedarfe (z.B. aus 
Maßnahme ORG_15) werden über das reguläre gesamtstädtische Stellenplanverfahren eingebracht 
und beantragt. 
 
Personelle Maßnahmen (PER): 
Zur Sicherstellung des Schutzniveaus und der Erreichung der Schutzziele sind weitere Personalzu-
setzungen erforderlich. Die jährliche Anpassung und Umsetzung des Personalfaktors wurde bereits 
mit dem BSBP 2016 (Session Nr. 0413/2016) durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist in 
der Fortführung essentiell. 
Die Anpassung des Personalfaktors ist zwingend, auch im Rahmen der Fürsorge, erforderlich um die 
Belastung des Einsatzdienstpersonals zu reduzieren. Eine hohe Mehrarbeitsbelastung geht zu Lasten 
von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch die Anpassung des Personalfaktors kann die bisher in 
erheblichem Umfang von Mitarbeitenden der Feuerwehr Köln geleistete Mehrarbeit reduziert werden. 
Allein im Jahr 2021 wurden durch die Mitarbeitenden der Feuerwehr Köln insgesamt 150.018 Stun-
den Mehrarbeit geleistet. Darin sind 8.696 Stunden Mehrarbeit enthalten, die auf die Bewältigung der 
Corona-Pandemie entfielen. Von den 150.018 Stunden wurden 142.379 Stunden vergütet, für 7.639 
Stunden bestehen noch abzugeltende Freizeitansprüche.  
 
Bauliche Maßnahmen (BAU): 
Um dem negativen Trend des Schutzzielerreichungsgrades entgegenzuwirken und diese zu errei-
chen, sind neben den bestehenden Instrumentarien und Maßnahmen weitere Verfahren zur Be-
schleunigung von Baumaßnahmen erforderlich. Die im BSBP 2022 aufgeführten baulichen Maßnah-
men werden durch eine strukturierte Umsetzungsstrategie bis zum Jahr 2032 umgesetzt. Diese be-
rücksichtigt alle bestehenden und neu zu errichtenden Objekte einschließlich notwendiger Sanie-
rungsplanungen. 
Zur Beschleunigung der Umsetzung der notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen alle 
Vergabestrategien (Generalunternehmer, Totalunternehmer, Investorenverfahren etc.), die bereits 
erfolgreich in anderen Projekten der Verwaltung z. B. im Schulbau angewandt wurden, berücksichtigt 
werden.  
Die strategische und fachliche Notwendigkeit zum Bau der benötigten Feuerwachen leitet sich aus 
der Standortanalyse her. Zur Sicherstellung des Schutzniveaus und Einhaltung der Schutzziele wer-

8 
den diese Baubedarfe durch den Brandschutzbedarfsplan 2022 festgelegt und anerkannt. Die konkre-
ten Baumaßnahmen werden in Grundsatz- und Planungsbeschlüssen bzw. Baubeschlüssen konkreti-
siert und umgesetzt. 
 
Technische Maßnahmen (TEC): 
Die topografische Struktur der Stadt Köln, die klimabedingten Einsätze der letzten Jahre sowie die 
prognostische Entwicklung des Klimas zeigen, dass im Fähigkeitsspektrum der Feuerwehr Köln der-
zeitig Lücken vorhanden sind.  
Diese Fähigkeitslücken betreffen u. a. die Wasserdurchfahrtsfähigkeit (mind. 1.200 mm tiefe Gewäs-
ser) sowie die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung. Gemäß der Fachempfehlung der AGBF 
Bund aus dem Jahr 2020 wird der Einsatz dieser Fahrzeuge dringend empfohlen. 
 
XI. Finanzierung 
Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2023 i.H.v. 4.373.000 € (davon 
4.113.000 € Personalaufwendungen) und 2024 i.H.v. 7.500.000 € (davon 7.160.000 € Personalauf-
wendungen) wird aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212 sichergestellt. 
Den Personalaufwendungen steht eine erwartbare Reduzierung der Vergütung von Mehrarbeit ge-
genüber. Allein im Jahr 2021 wurden Im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung das kalkulatorische 
Äquivalent von 87,44 VZÄ durch Mehrarbeit kompensiert. Die Finanzierung des Mehrstellenbedarfs in 
den Haushaltsjahren 2023/2024 kann im Rahmen der veranschlagten Personalaufwendungen sicher-
gestellt werden. 
Die Finanzierung der entstehenden investiven Auszahlungen für das Jahr 2023 i.H.v. 1.700.000 € und 
für 2024 i.H.v. 2.400.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212. 
 
Die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung der in den Anlagen 3 und 4 dargestellten Maßnah-
men werden in den Haushaltplänen 2025ff berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
XII. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Anforderungen in Bezug auf die Luftreinhaltung durch die Forderung der aktuell gültigen Emissi-
onsklasse des Fahrzeugs sowie Anforderungen an das Umweltmanagementsystem von Fahrgestell-
hersteller*innen und Bieter*innen werden in den Leistungsbeschreibungen berücksichtigt. Derzeitig 
existieren noch keine marktreifen Feuerwehrfahrzeuge in Kategorien mit unkonventioneller Antriebs-
technik. 
 
 
Anlagen (Die Anlagen können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden). 
 
Anlage 1 – Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 - 2027 
Anlage 2 – IST-Zustand der Gebäude und Liegenschaften 
Anlage 3 – Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 – investiv 
Anlage 4 – Haushaltsmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022 – konsumtiv 
Anlage 5 – Stellenplanmäßige Auswirkungen Brandschutzbedarfsplan 2022

Beratungsverlauf (4)

22.11.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1352/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.09.2022
Erstellt
21.04.2022 17:43