APS/103/2025
Bauvoranfrage Rose-Ausländer-Straße 6 - FIZ- Forschungs-und Innovationszentrum für Nachhaltigkeit an der Hochschule Düsseldorf (HSD)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bebauungsplan
352 Zeichen
En m An nt u an Denn mt un uaaguna vn m fr Sn one Bene Vena w EFFERFFEFR aa Ban andnurn Tarenzn. & Ms erben Mt 18 fund nV) aneadelnayıe er ermbern Ondatchtichen hör au Brand AN Ola Teen Venen ara ne de Fe Es ecunuun = Landeshauptstadt Düsseldorf Bebauungsplan Nr. 5579/062 FH Campus Schlachthof- / Schlösser-Areal Maßstab ne ee nnze = ZZ
Beschlussvorlage
4957 Zeichen
APS/103/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rose-Ausländer-Straße 6 - FIZ- Forschungs-und Innovationszentrum für Nachhaltigkeit an der Hochschule Düsseldorf (HSD) Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 24.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von der Art der baulichen Nutzung und der Geschossigkeit. Sachdarstellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5579/062 aus dem Jahr 2011, welcher für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Weitere Festsetzungen sind eine IV-geschossige Bebauungsmöglichkeit, Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 2,2 und Begrünungsmaßnahmen. Beantragt ist der Neubau eines V-geschossigen Forschungs- und Innovationszentrum für Nachhaltigkeit als wissenschaftlich e Einrichtung der angrenzenden Hochschule. Das ca. 30 m x 47 m große Gebäude stuft sich ab dem 3. Obergeschoss in Richtung der öffentlichen Grünfläche ab. Auch zur Rose -Ausländer-Straße hin wird ein Rücksprung im 4. Obergeschoss geplant. In den Baukörper s oll neben den Bildungseinrichtungen ein Familienzentrum mit Großtagespflege und eine Mensa für die Studierenden der Hochschule integriert werden. Seite 2 Die geplanten Nutzungen des Forschungs - und Innovationszentrum entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauu ngsplans. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung von der Art der Nutzung erforderlich. Für die Errichtung des Neubaus ist ebenso die Erteilung einer Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten IV-Geschossigkeit erforderlich. Das oberste V. Geschoß ist trotz seiner geringeren Grundfläche als Vollgeschoss im Sinne der zur BauO NRW 2000 zu bewerten. Dies resultiert daher, dass für die Ermittlung der Vollgeschosse die bis zum 31.12.2018 geltende BauO NRW 2000 heranzuziehen ist. Auf dem Dach des V -geschossigen Baukörpers ist die Technik mit Einhausung vorgesehen. Die geplante Geschoßflächenzahl von 2,34 überschreitet geringfügig die im Bebauungsplan festgesetzte Geschoßflächenzahl von 2,2. Hierfür ist eine weitere Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Die Bauvoranfrage soll ausschließlich der Prüfung planungsrechtlicher Fragestellungen dienen. Begründung: Der Befreiung von der Art der Nutzung kann zugestimmt werden. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Hochschulnutzung und stellt die einzige realistische Erweiterungsmöglichkeit dar. Eine wohnbauliche Nutzung gemäß Bebauungsplan würde den funktionalen Zusammenhang zum Hochschulstandort entgegenstehen. Das Vorhaben integriert sich funktional gut in das bestehende Um feld ein, da die Nachbarschaft bereits durch hochschulnahe Nutzungen geprägt ist. Zudem ermöglicht der geplante Erweiterungsbau die Deckung des Flächenbedarfs für die Lehre an der Hochschule durch freiwerdende Flächen in bestehenden Gebäuden der Hochschule. Der Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten IV -Geschossigkeit kann zugestimmt werden. Eine Überschreitung der festgesetzten Geschoßzahl wäre planungsrechtlich zulässig, wenn es sich um ein von allen darunterliegenden Außenwänden zurückgesetzte s Staffelgeschoß handeln würde. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht erfüllt, da das oberste Geschoß nur an drei Seiten gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurückspringt und somit nicht als Staffelgeschoß gelten kann. Die Planung ist städtebaulich vertretbar, da die städtebauliche Wirkung des V. Geschosses durch die dreiseitige Rückstaffelung abgemildert wird. Der Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Geschoßflächenzahl von 2,2 kann zugestimmt werden. Die Grundflächenzahl von 0,6 wird eingehalten, die Abstandflächen liegen auf dem Grundstück und teilweise geringfügig auf einer öffentlichen Grünfläche. Die Höhe des Gebäudekörpers einschließlich Technikeinhausung beträgt 25,15 m. Die umliegenden VI -geschossigen Nachbargebäude weisen Höhen von ca. 25,80 m auf. Durch die Erteilung der Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Befre iungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Seite 3 Nachrichtlich: Es sind keine satzungsgeschützten Bäume durch das Vorhaben betroffen. Die für das Vorhaben erforderlichen Stellplätze sollen in der vorhandenen Tiefgarage der Hochschule Düsseldorf nachgewiesen werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Darstellung Lageplan Volumenstudie-FIZ
Lageplan
45 Zeichen
N dl RERSEREE nadsssz] Fr Gear x 3 © Er}
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/103/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 21.08.2025 12:42