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V/0124/2023

Emsstr./Warendorfer Str.: Optimierte Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau DEK-Brücke

Vorlagen 23.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 01.06.2023, TOP 5.6

Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF-Straßenbrücke DEK

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Ansehen

0252_Folgekostenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022

1851 Zeichen

Münster, 01.06.2022 
 
Prüfauftrag zur Vorlage 0252/2022 
Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der 
Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße 
 
Die Verwaltung möge folgende Änderungen in der Planung prüfen und dem AVM in 
der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen: 
 
Radverkehr 
 Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schmalen Schutzstreifen nicht 
ausreichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, insbesondere nicht 
ausreichend gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt.  
Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs 
gesorgt werden. 
 
 Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro Richtung ist für die 
bedeutsame Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermöglicht kein 
sicheres Überholen oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mit 
Anhängern. Die Möglichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte 
geprüft werden.  
 
 Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkehrs an der LSA 
Emsstraße ist zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkehr, mit 
Lastenrädern oder Anhängern nicht zu befahren.  
Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit mehr Raum schräg über 
die Warendorfer Straße geführt werden, um eine komfortable Querung und 
Begegnungsverkehr möglich zu machen. 
 
ÖPNV 
 Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der 
Warendorfer Straße als Busspur ausgewiesen werden. 
 
 Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Brücke an der 
Warendorfer Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt 
priorisiert werden. Die WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme

der WLE/ S8, hier sollten vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen 
werden. 
 
gez.     gez.  
 
Andrea Blome   Martin Grewer 
Jule Heinz-Fischer   und Gruppe 
Carsten Peters 
und Fraktion

Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF-Straßenbrücke DEK

1401 Zeichen

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205203201197/199
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175
132
133
131
134
Spielplatz
Admiral-Spee-Straße
Rheinstraße
M
oselstraßeEm
sstraße
M
em
elufer
Vz 350
vorh. Schrankenanlage
Vz 237
Vz 1000-32
Vz 237
Vz 1000-32
Grunderwerb nicht notwendig
Ggf. Konstruktive Absicherung der Bahntrasse
Warendorfer Straße
L843 Warendorfer Straße
L843 Warendorfer Straße
Vz 267
Ausbau nach
Anlage IV 2.6
Vz 357-50
Vz 1008-34
Ausbau nach
Anlage IV 2.8 Ausbau nach
Anlage IV 2.4
Vz 267
Ausbau nach
Anlage IV 2.13
Ausbau nach
Anlage IV 1.4
M
Ü
L
L
Fläche Fahrradanlehnbügel
und E-Scooter
Litfaßsäule
versetzen
A
2.25  Gehweg
3.00  Radweg in beide Richtungen0.75  Sicherheitstrennstreifen
3.25  Fahrbahn
3.25  Fahrbahn
3.25  Fahrbahn
3.25  Fahrbahn
0.50  Mittelstreifen
0.50  Sicherheitsraum
3,00 m
3.25 m
3.25 m
3.00 m
2.50 m4.00 4.00
Gem. Geh-/Radweg
Radweg
Fahrbahn
Gehweg
Grünfläche
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
Datum Name
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )
_
Verkehrstechnischer Entwurf
1
500
April 2023 Revermann
April 2023 Drubel/Wolters
Warendorfer Straße
Neuanbindung der Nebenanlagen im Zuge des
DEK-Ausbaus / Neubau L843n
Planung nach Planfeststellungsverfahren

0252_Folgekostenberechnung

2332 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0252/2022 Aufgestellt am:
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4101
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.500.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.500.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.500.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.500.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 15.000 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 15.000 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 37.500 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 22.500 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 22.500 € p.a.
+ Tilgung 45.000 € p.a.
= Schuldendienst 67.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 75.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 75.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Anpassung Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau der Warendorfer Straßenbrücke 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Straßenbau beim Ausbau DEK
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

10285 Zeichen

V/0124/2023 
V/0124/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Emsstr./Warendorfer Str.: Optimierte Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau DEK-Brücke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.1 Der aufgestellten Planung ( Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF -Straßenbrücke 
DEK) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
1.2 Dem eingebrachten Prüfauftrag (Anlage 2) zur Ursprungsvorlage V/0252/2022 wird im Umfang 
einer breiteren und attraktiveren Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich der Emsstraße ge-
folgt. Die weiteren Prüfergebnisse zum Prüfauftrag (Anlage 3) werden zur Kenntnis genom-
men. Der eingebrachte Prüfauftrag gilt damit als erledigt. 
 
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Vorhabenträger, 
diese Planung als verbindliche Grundlage zur Errichtung der stadteinwärtigen Brückenrampe 
zu übermitteln.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € 
entstehen. Die Anmeldung von Fördermitteln wird geprüft. Eine genaue Höhe der Fördermittel ist 
aktuell noch nicht darstellbar. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
04.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Drubel 
Telefon: 492-6593 
Drubel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0124/2023 
Investitionsmaßnah-
me 
4101 Straßenbau beim DEK     
Auszahlungen   Spätere 
Jahre 
1.500.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.500.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Planung verdeutlicht die durch das Ing. -Büro nts ausgearbeitete und abgestimmte fuß- und rad-
verkehrsfreundliche Gestaltung der stadtseitigen Rampe der Warendorfer Straße zwischen Emsstra-
ße und der neugestalteten Verkehrsführung des Knotens der B51 / 48 1n mit einseitigem Zweirich-
tungsradweg, der über den Dortmund -Ems-Kanal (DEK) fortgeführt werden soll. Hier dargestellt in 
Anlage 1 und den Abbildungen 3 und 4. Darüber hinaus wird als Ergebnis des Prüfauftrages vom 
01.06.2022 (Anlage 2) die Radverkehrsführung über die Warendorfer Straße in Höhe der Emsstraße 
großzügiger und fahrdynamisch attraktiver gestaltet. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hatte der Vorlage V/0252/2022 in der Sitzung am 02.06.2022 be-
reits einstimmig zugestimmt. Die Änderungen in dieser Vorlage beziehen sich ausschließlich auf Än-
derungen im Stadtbezirk Mitte. 
 
Mit Beschluss der Planung wird dem Wasserschifffahrtsamt die neu-überarbeitete Grundlage der 
Einmündung Emsstraße an die Warendorfer Straße , inkl. der Änderung nach Anlage 1, der weiteren 
Planung der neuen WAF- Straßenbrücke über den DEK übermittelt, um darauf aufbauend die Auftei-
lung des Straßenquerschnittes auf der stadteinwärtigen Rampe bis zu den beiden Brückenüberbau-
ten endgültig konzipieren zu können. Im Gegensatz zum planfes tgestellten Brückenquerschnitt des 
Wasser- und Schifffahrsamtes Rheine aus dem Jahr 2008, welche insbesondere zu geringe Seiten-
abstände des Zweirichtungsradweges und einen nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen südlichen 
Gehweg aufweist, weist der hier aufgezeigte Entwurf des Kreuzungsbereiches, sowie der Verkehrs-
flächen bis unmittelbar an die künftigen Straßenbrücken die geltenden richtlinienkonformen Mindest-
maße für den Fuß- und Radverkehr auf. 
Die grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme der aktuellen Mindestmaße, auch über die beiden 
neu zu erstellenden Straßenbrücken, wurde durch das Wasser - und Schifffahrtsamt Rheine unter 
Verweis eines erneut erforderlichen Planfeststellungsverfahrens abgelehnt. Unabhängig zur zeitlichen 
Verzögerung wäre hierbei die Stadt Münster zur 50%igen Kostenbeteiligung an der Gesamtmaßnah-
me verpflichtet. Die folgende Abbildung zeigt die sich daraus ergebenden Änderungen an den Brü-
ckenquerschnitten.

- 3 - 
V/0124/2023 
 
Abb. 1: Gegenüberstellung der planfestgestellten (rot) und geplanten Brückenquerschnitte (schwarz) 
 
Hintergrund / Anlass 
 
Ausgehend von der Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren zu den neu zu 
errichtenden Brücken über den DEK im Stadtgebiet (V/1038/2005) wurde die Anregung der Stadt 
Münster von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Münster übernommen, die Radverkehrs-
führung von der Stadt kommend über den DEK als einseitigen Zweirichtungsradweg auszubilden 
(V/0789/2006, Anlage 1 Seite 4, Nr. 7). Dieser st ellt die logische Fortführung und Anbindung an den 
laufenden Ausbau des Landesbetrieb Straßenbau NRW des Knotens B51/481n dar und begründet 
zugleich die Aufgabe des unattraktiven und kaum genutzten südlichen Gehweges über den Kanal, 
zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke, sowie der nicht unkritischen Situation der Mittelinsel auf 
Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer, die zuletzt gemäß Antrag Nr. 0001/2022 der BV-Ost in der 
Kritik stand. 
 
 
Abb. 2: Planung der B51 / 481n auf stadtauswärtiger Seite des Dortmund-Ems-Kanals 
 
Anstelle der heutigen Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer (siehe Bild oben links in 
Abb. 2), ist beabsichtigt, den stadtauswärtigen Radverkehr bereits ab der Querung der parallel verlau-
fenden Schienenstrecke über die bestehende Lichtsignalanlage in Höhe der Emsstraße auf die nörd-
liche Seite zu verlegen. Gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr wird der Radverkehr ausschließlich

- 4 - 
V/0124/2023 
auf der Nordseite der Rampe über das künftige Brückenbauwerk geführt, um direkt an die neu -
hergestellte Fuß-/Radwegführung des Knotens B51 / 481n anzuschießen. 
 
 
Erläuterung 
 
Von den im Verfahren erarbeiteten Varianten fand die hier vorgestellte Variante die endgültige Zu-
stimmung im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Ausschlaggebend sind insbesondere der 
Erhalt der prägenden drei Straßenbäume auf Höhe der zu erhaltenden und barrierefrei auszubauen-
den Bushaltestelle, als auch die schlüssige Wegeführung im Zuge der gesamten Erschließungsfunk-
tionen im direkten und indirekten Umfeld. 
Insbesondere die Entzerrung der Wohnstraßeneinmündung Emsstraße zur parallel verlaufenden Wa-
rendorfer Straße, direkt hinter der Zufahrt in die Emsstraße, ist nicht nur dem notwendigen Flächen-
bedarf, sondern primär der erforderlichen Steigerung der Verkehrssicherheit durch Entzerrung der 
Verkehrsbeziehungen geschuldet: Die Zufahrt in die parallel zur Landesstraße verlaufenden Wohn-
straße der Warendorfer Straße ist auch künftig  aus allen Richtungen möglich. Lediglich die Ausfahrt 
erfolgt künftig über die rückwärtigen Erschließungsstraßen, Mosel- und Rheinstraße, die direkt mit der 
Emsstraße verbunden sind. Für den Fuß- und Radverkehr sind auch aus dem Wohngebiet des Fluss-
viertels gesicherte attraktive Wegebeziehungen, insbesondere im Einmündungsbereich der Emsstra-
ße, berücksichtigt worden. 
 
Abb. 3: Anbindung im Einmündungsbereich der Emsstraße 
 
Die Hauptachse der Warendorfer Straße bleibt in ihren Grundzügen mit je zwei Kfz -Fahrstreifen in 
stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Richtung bestehen. Hierzu zählt die erforderliche Vier –
Streifigkeit auf der Hauptfahrbahn (L 843; DTVw  von 19.500 Kfz/Werktag) mit jeweils auf 3,25 m redu-
zierten Fahrstreifen. Ferner der Erhalt und Ausbau der Fahrbahnrandhaltestelle, sowie die verkehrs-
sichere und nutzerfreundliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Darüber hinaus wird auch der 
Grünraum für die auf der Nordseite befindlichen prägenden Straßenbäume zwischen Haupt- und Ne-
benfahrbahn durch den vorliegenden Entwurf nicht beeinträchtigt, bzw. im westlichen Bereich gesi-
chert und zum Teil erweitert. 
Aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen des künftig ca. 1 m höheren Rampenkörpers kann 
jedoch nicht ausgeschlosse n werden, dass die östlich gelegenen Bestandsbäume neu angepflanzt 
werden müssen. Dieses Detail ist vorhabenbedingt im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen des 
Vorhabenträgers ebenso noch abschließend zu klären, wie die Auswirkungen der südlich angrenzen-
den angehobenen Gleislage.

- 5 - 
V/0124/2023 
 
Abb. 4: geplante Straßenanbindung an die künftigen Brückenbauwerke im Zuge des DEK-Ausbaus 
 
Kostenteilung 
 
Analog zu den bisher abgestimmten und realisierten neuen Stadtbrücken über den DEK, ist auch 
beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücken die Stadt Münster zur Kostenbeteiligung gemäß § 41 
(5a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) zum Ausgleich der Vorteile ve rpflichtet (vgl. 
V/0164/2015). Die genauen Kosten können sowohl aufgrund der nicht absehbaren Preisentwicklung, 
als auch dem genauen Realisierungsumfang und –zeitpunkt aktuell nicht ermittelt werden. Es wird in 
diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass sich durch die reduzierten Fahrbahnbreiten 
auch eine reduzierte Breite des Gesamtbauwerkes der Warendorfer Straßenbrücken ergibt. Inwieweit 
diese sich in den endgültigen Kosten als Einsparpotential niederschlägt, ist im Vorwege monetär nicht 
zu beziffern.  
Die hier aufgeführte Kostenschätzung umfasst den Teilbereich außerhalb des im Planfeststellungs-
verfahren festgelegten Rampenfußes bis zur Einmündung in Höhe der Emsstraße. Aufgrund des ur-
sächlichen Zusammenhanges mit der Neuerrichtung des Überführungsbauwerkes wird von einer Kos-
tenübernahme durch das WSV, unter Beteiligung der Stadt Münster, ausgegangen. 
 
Mit der städtischen Zustimmung zur Planung wird gegenüber dem Vorhabenträger die erforderliche 
verbindliche Grundlage der weiteren Planung übermittelt. Diese bildet insbesondere die Grundlage für 
die aktuelle Ausarbeitung der Brückenbauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine und den 
damit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Interesse der Stadt Münster. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage Folgelastenberechnung 
Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF-Straßenbrücke DEK 
Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022 
Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags

- 6 - 
V/0124/2023

Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags

9470 Zeichen

Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
 
 
- Vorlage V/0252/2022 – Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des 
Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße 
 
hier: Beantwortung der dargelegten Rückfragen und Anregungen des Ausschuss 
für Verkehr und Mobilität im Bereich der stadteinwärtige Rampe der Warendorfer 
Straßenbrücke 
 
 
 
Generell: 
Die Vorlage dient der Vorstellung der künftigen Wes trampe der neuen Warendorfer Stra- 
ßenbrücke in ihren Grundzügen zur Sicherstellung de r eingeforderten Breiten, die insbe- 
sondere durch die aktuell beauftragte Dimensionieru ng und Flächenaufteilung der neuen 
Straßenbrücken über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) be gründet werden. Die hier darge- 
legten Breiten, Maße und Aufteilungen basieren auf dem rechtskräftigen Planfeststel- 
lungsbeschuss zum DEK-Ausbau im Stadtstreckenbereic h aus dem Jahr 2008. Die erfor- 
derlichen Verkehrsräume für den Fuß-, Rad und Kfz-V erkehr, inkl. der Anforderungen an 
neuzugestaltende Bushaltestellen, wurden zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Vorha- 
benträge formuliert und eingebracht. Sie basieren im Grundsatz auf den Ausführungen der 
immer noch geltenden Richtlinien für die Anlage von  Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 
(RASt06). 
Diese werden und wurden in dem dargelegten verkehrs technischen Entwurf (VE) des be- 
auftragten Ingenieurbüros berücksichtigt. Die folge nden Stellungnahmen basieren auf die- 
sen Richtlinienwerten. 
 
Grundsätzlich wird von der Fachverwaltung gegenüber  dem Vorhabenträger dafür ein- 
dringlich geworben, auf einen stadtauswärtigen baul ichen Gehweg auf den Rampen und 
insbesondere über die stadtauswärtige Brücke, die a uch künftig direkt an die neue Eisen- 
bahnbrücke grenzen wird, zu verzichten und diesen n ur als notw. Betriebsweg zur Unter- 
haltung des Brückenbauwerkes bereitzustellen. Hiera us resultiert auch eine bedeutende 
Flächen- und somit Kosteneinsparung bei den künftig en beiden Straßenbrückenbauwer- 
ken.  
Mit der Bündelung des Fuß- und Radverkehrs auf der Nordseite wird nicht nur eine attrak- 
tivere Führung, insbesondere mit Sicht auf die Schl euse, sondern auch auf die konflikt- 
trächtige Querung des Fuß- und Radverkehrs in Höhe der Einmündung Wilhelmshaven- 
ufer verzichtet und der nahtlose Übergang zum einse itigen Fußweg- und Zweirichtungs- 
radweg der Neuplanung des Landesbetriebes Straßenba u NRW auf stadtauswärtiger Sei- 
te sichergestellt.

Zum Thema Radverkehr 
 
ANREGUNG:  
• Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schm alen Schutzstreifen nicht aus- 
reichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, i nsbesondere nicht ausreichend 
gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt.  
Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs gesorgt 
werden. 
 
STELLUNGNAHME:  
• Der 0,75 m breite Schutzstreifen auf der Rampe en tspricht dem erforderlichen Ab- 
standsmaß zur Gegenfahrbahn. Dieses Regelmaß entspr icht der Fortführung des 
Zweirichtungsradweges im Ausbaubereich der Neuplanu ng des Landesbetriebes 
Straßenbau NRW, dessen Funktionalität im stadteinwä rtigen Bereich bis zur Ein- 
mündung in die Emsstraße fortgeführt wird.  
• Da der gegenläufige Radverkehr auf dem höher gele genen baulichen Radweg ver- 
läuft, ist von keiner maßgeblichen Blendung durch d en Kfz-Verkehr auszugehen. 
Für eine bauliche Trennung und / oder einen größere n Abstand zur Fahrbahn ste- 
hen keine bzw. nur eingeschränkt Flächen zur Verfügung, die erheblich in das nörd- 
lich-angrenzende urbane Wohnumfeld eingreifen. 
• Ein zusätzlicher Spritzschutz bedürfte ebenfalls Flächen, für die nachhaltig in den 
angrenzenden Bestand eingegriffen werden müsste. Zu dem besteht hierzu funktio- 
nal kein Erfordernis. 
 
FAZIT: Der zugrunde gelegte 0,75 m Abstand zur Fahr bahn genügt dem Schutz 
und der Sicherheit des Radverkehrs in ausreichendem  Maße. Der Abstand ent- 
spricht dem Regelwerk. Zusätzliche Breiten würden m assiv in den angrenzenden 
Straßenraum eingreifen und insbesondere die weitgeh end geschützten, prägenden 
Alleebäume der Parallelstraße (Wohnstraße Warendorf er Str., parallel zur Landes- 
straße) nicht erhalten können. 
 
 
 
ANREGUNG:  
• Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro R ichtung ist für die bedeutsame 
Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermögli cht kein sicheres Überholen 
oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mi t Anhängern. Die Mög- 
lichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte geprüft werden.  
 
STELLUNGNAHME:  
• Der einseitige Zweirichtungsradweg ist mit 1,5 m pro Richtung ist richtlinienkonform 
dimensioniert. Er entspricht der im Planfeststellun gsverfahren festgelegten und von 
der Stadt Münster ursprünglich eingeforderten Breit e von verkehrssicheren gegen- 
läufigen Zweirichtungsradwegen. Flächen für Verbrei terungen stehen, insbesonde- 
re im Bereich des Brückenbauwerkes, nicht zur Verfügung.

ANREGUNG:  
• Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs an der LSA Emsstraße ist 
zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkeh r, mit Lastenrädern oder 
Anhängern nicht zu befahren.  
Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit me hr Raum schräg über die 
Warendorfer Straße geführt werden, um eine komforta ble Querung und Begeg- 
nungsverkehr möglich zu machen. 
 
STELLUNGNAHME:  
• Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs ist durch die Vorfahrtsrege- 
lung und der Einfahrt auf den Zweirichtungsverkehr geschuldet. Diese setzt unter 
Verkehrssicherheitsaspekten die erhöhte Aufmerksamk eit und Rücksichtnahme mit 
kreuzenden Fußgängern, i. V. m. der unmittelbaren L age der Einmündung der 
Emsstraße, voraus. Zur Förderung des Radverkehrs wu rde auf eine gemeinsame 
Führung mit dem Fußverkehr über die Warendorfer Str . verzichtet und separate 
Aufstellbereiche geschaffen, die den Begegnungsfall  für den Radverkehr gewähr- 
leisten. 
Lediglich im abknickenden Verlauf müssen sich Radfa hrende, insbesondere mit 
Lastenrädern oder Anhängern, mit dem Gegenverkehr, als auch dem kreuzenden 
Fußgängerverkehr, arrangieren. Das Gebot der gegens eitigen Rücksichtnahme ist 
an diesem Einmündungspunkt, wo die straßenbegleiten de Radverkehrsführung auf 
die einseitige Führung im Zweirichtungsverkehr trif ft, besonders hoch zu gewichten. 
Dieser Aspekt wurde im Zuge der stattgefundenen Ämt erabstimmung im dargeleg- 
ten Entwurf besonders beachtet. 
Eine stärkere Abrundung wird geprüft und kann vorau ssichtlich durch den mittigen 
Versatz der LSA-Standorte im Zuge der Ausführungspl anung in Aussicht gestellt 
werden. 
Eine schrägere Radverkehrsführung über die Warendor fer Straße bedingt grund- 
sätzlich verlängerte Räumzeiten, schnellere Geschwi ndigkeiten des ein- und abbie- 
genden Radverkehrs und damit erfahrungsgemäß ein rü cksichtsloseres Verhalten 
gegenüber dem parallelverlaufenden Fußverkehr, beim  Ansteuern bzw. Verlassen 
der Querung. Beim Verlegen der Querung auf der nörd lichen Seite müsste eine 
räumlich ungünstigere Verlagerung der Bushaltestell e – mit 16er Hochbord – be- 
rücksichtigt und neu geplant werde. Diese würde zud em einen größeren Eingriff in 
den bestehenden Baumbestand auslösen. Erfahrungsgem äß muss grundsätzlich 
davon ausgegangen werden, dass im Zuge der noch aus stehenden Detail- und 
Ausführungsplanung die Gleisführung über den DEK, d ie Rahmenbedingungen zur 
hier vorgestellten Planung noch im Detail angepasst  werden müssen. Die hier vor- 
gestellte Planung geht zunächst von der Bestandssit uation der Gleisführung aus 
und formuliert und sichert entsprechende Rahmenbedi ngungen zur verkehrssiche- 
ren Anbindung und Querung des Fuß- und Radverkehrs.

Zum Thema ÖPNV 
 
ANREGUNG:  
• Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der Warendorfer 
Straße als Busspur ausgewiesen werden. 
 
STELLUNGNAHME: 
• Die Aufteilung und Nutzung der Fahrstreifen ist i m Zuge der hier erforderlichen Zu- 
stimmung zur Planung gegenüber dem Vorhabenträger n icht relevant. Eine ent- 
sprechende Zielsetzung kann politisch jederzeit nac hträglich erfolgen und veran- 
lasst werden. Die Ausweisung eines Bussonderfahrstr eifens erfordert zudem die 
nachzuweisende Schlüssigkeit im Gesamtzusammenhang,  sowohl mit der ÖPNV-
Beschleunigung als auch mit der Bewältigung des Kfz -Aufkommens auf der Waren- 
dorfer Straße im Übergangsbereich zwischen den inne r- und außerörtlichen Ver- 
kehren. Hierzu liegen bislang keine verbindlich zu berücksichtigenden Rahmenbe- 
dingungen vor. 
 
 
 
ANREGUNG:  
• Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Br ücke an der Warendorfer 
Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahr tsamt priorisiert werden. Die 
WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme  der WLE/S8, hier sollten 
vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen werden. 
 
STELLUNGNAHME: 
• Eine evtl. erforderliche Priorisierung obliegt de m Vorhabenträger. Die neu zu errich- 
tende WLE-Brücke wurde seit Jahren bereits mehrfach  vom Vorhabenträger in der 
Zeitkette verschoben. Beide Brücken sind die beiden letzten im Zuge des Stadtstre- 
ckenausbaus Münsters und werden unabhängig voneinan der bearbeitet. Die 
Vergabe der Ausführungsplanung der WAF-Straßenbrück en ist beim Vorhabenträ- 
ger bereits durchgeführt. Dieser wartet im Zuge die ses Grundsatzbeschlusses auf 
die Zustimmung zur dargelegten Grundsatzplanung, un abhängig der noch gering- 
fügig anzupassenden genannten Punkte, im Sommer 202 2 von Seiten der Stadt 
Münster.

Anlage A

1722 Zeichen

Anlage A zur V/0124/2023 
Kurzüberblick 
Optimierte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr auf der stadteinwärtigen Rampe der Waren-
dorfer Straßenbrücke im Zuge des Kanalausbaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zeitgemäße Sicherung der verkehrlichen Anforderungen beim Neubau der Warendorfer Straßen-
brücke durch einseitige Bündelung der Geh- und Radwegführung ab der Einmündung Emsstraße 
bis zum Anschluss des neugestalteten Knotens der B 51 / 481n.  
Erhalt der Hauptverkehrsstraße unter Reduzierung der Fahrbahnbreiten.  
Inbetriebnahme nach Fertigstellung der Brückenbauwerke Warendorfer Straße über den DEK im 
Zuge des laufenden Kanalausbaus der Stadtstrecke Münster. Sicherung der Verkehrsachse in 
östlicher Richtung zur dauerhaften Stärkung der Bedeutung Münsters als Oberzentrum. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (2)

16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Emsstraße
  • Warendorfer Straße
  • Rheinstraße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Wilhelmshavenufer

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0124/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2023
Erstellt
23.02.2023 12:15