V/0124/2023
Emsstr./Warendorfer Str.: Optimierte Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau DEK-Brücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022
1851 Zeichen
Münster, 01.06.2022 Prüfauftrag zur Vorlage 0252/2022 Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße Die Verwaltung möge folgende Änderungen in der Planung prüfen und dem AVM in der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen: Radverkehr Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schmalen Schutzstreifen nicht ausreichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, insbesondere nicht ausreichend gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt. Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs gesorgt werden. Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro Richtung ist für die bedeutsame Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermöglicht kein sicheres Überholen oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mit Anhängern. Die Möglichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte geprüft werden. Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkehrs an der LSA Emsstraße ist zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkehr, mit Lastenrädern oder Anhängern nicht zu befahren. Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit mehr Raum schräg über die Warendorfer Straße geführt werden, um eine komfortable Querung und Begegnungsverkehr möglich zu machen. ÖPNV Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der Warendorfer Straße als Busspur ausgewiesen werden. Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Brücke an der Warendorfer Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt priorisiert werden. Die WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der WLE/ S8, hier sollten vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen werden. gez. gez. Andrea Blome Martin Grewer Jule Heinz-Fischer und Gruppe Carsten Peters und Fraktion
Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF-Straßenbrücke DEK
1401 Zeichen
584 M em elufer 126 125404 403 299 406 534 535537 536 487 543 549 127 124 129 128 574 135171 130 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 229 223A 225 227 221 219215 213 211 207-209 205203201197/199 6 4 7 5 6 4 217 223 1 3 5 7 586 236 584 437 298 180 235 453 454 234 179 178 181 177 174 173 176 172 175 132 133 131 134 Spielplatz Admiral-Spee-Straße Rheinstraße M oselstraßeEm sstraße M em elufer Vz 350 vorh. Schrankenanlage Vz 237 Vz 1000-32 Vz 237 Vz 1000-32 Grunderwerb nicht notwendig Ggf. Konstruktive Absicherung der Bahntrasse Warendorfer Straße L843 Warendorfer Straße L843 Warendorfer Straße Vz 267 Ausbau nach Anlage IV 2.6 Vz 357-50 Vz 1008-34 Ausbau nach Anlage IV 2.8 Ausbau nach Anlage IV 2.4 Vz 267 Ausbau nach Anlage IV 2.13 Ausbau nach Anlage IV 1.4 M Ü L L Fläche Fahrradanlehnbügel und E-Scooter Litfaßsäule versetzen A 2.25 Gehweg 3.00 Radweg in beide Richtungen0.75 Sicherheitstrennstreifen 3.25 Fahrbahn 3.25 Fahrbahn 3.25 Fahrbahn 3.25 Fahrbahn 0.50 Mittelstreifen 0.50 Sicherheitsraum 3,00 m 3.25 m 3.25 m 3.00 m 2.50 m4.00 4.00 Gem. Geh-/Radweg Radweg Fahrbahn Gehweg Grünfläche Maßstab: gezeichnet Blatt-Nr.: 1 : Datum Name bearbeitet Projekt-Nr.: Anlage-Nr.: ( ) _ Verkehrstechnischer Entwurf 1 500 April 2023 Revermann April 2023 Drubel/Wolters Warendorfer Straße Neuanbindung der Nebenanlagen im Zuge des DEK-Ausbaus / Neubau L843n Planung nach Planfeststellungsverfahren
0252_Folgekostenberechnung
2332 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0252/2022 Aufgestellt am: Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4101 Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.500.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.500.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.500.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.500.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 15.000 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 15.000 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 37.500 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 22.500 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 22.500 € p.a. + Tilgung 45.000 € p.a. = Schuldendienst 67.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 75.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 75.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Anpassung Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau der Warendorfer Straßenbrücke Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Straßenbau beim Ausbau DEK Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
10285 Zeichen
V/0124/2023 V/0124/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Emsstr./Warendorfer Str.: Optimierte Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau DEK-Brücke Beratungsfolge 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 Der aufgestellten Planung ( Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF -Straßenbrücke DEK) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 1.2 Dem eingebrachten Prüfauftrag (Anlage 2) zur Ursprungsvorlage V/0252/2022 wird im Umfang einer breiteren und attraktiveren Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich der Emsstraße ge- folgt. Die weiteren Prüfergebnisse zum Prüfauftrag (Anlage 3) werden zur Kenntnis genom- men. Der eingebrachte Prüfauftrag gilt damit als erledigt. 1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Vorhabenträger, diese Planung als verbindliche Grundlage zur Errichtung der stadteinwärtigen Brückenrampe zu übermitteln. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € entstehen. Die Anmeldung von Fördermitteln wird geprüft. Eine genaue Höhe der Fördermittel ist aktuell noch nicht darstellbar. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Amt für Mobilität und Tiefbau 04.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Drubel Telefon: 492-6593 Drubel@stadt-muenster.de - 2 - V/0124/2023 Investitionsmaßnah- me 4101 Straßenbau beim DEK Auszahlungen Spätere Jahre 1.500.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.500.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves- titionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Planung verdeutlicht die durch das Ing. -Büro nts ausgearbeitete und abgestimmte fuß- und rad- verkehrsfreundliche Gestaltung der stadtseitigen Rampe der Warendorfer Straße zwischen Emsstra- ße und der neugestalteten Verkehrsführung des Knotens der B51 / 48 1n mit einseitigem Zweirich- tungsradweg, der über den Dortmund -Ems-Kanal (DEK) fortgeführt werden soll. Hier dargestellt in Anlage 1 und den Abbildungen 3 und 4. Darüber hinaus wird als Ergebnis des Prüfauftrages vom 01.06.2022 (Anlage 2) die Radverkehrsführung über die Warendorfer Straße in Höhe der Emsstraße großzügiger und fahrdynamisch attraktiver gestaltet. Die Bezirksvertretung Münster-Ost hatte der Vorlage V/0252/2022 in der Sitzung am 02.06.2022 be- reits einstimmig zugestimmt. Die Änderungen in dieser Vorlage beziehen sich ausschließlich auf Än- derungen im Stadtbezirk Mitte. Mit Beschluss der Planung wird dem Wasserschifffahrtsamt die neu-überarbeitete Grundlage der Einmündung Emsstraße an die Warendorfer Straße , inkl. der Änderung nach Anlage 1, der weiteren Planung der neuen WAF- Straßenbrücke über den DEK übermittelt, um darauf aufbauend die Auftei- lung des Straßenquerschnittes auf der stadteinwärtigen Rampe bis zu den beiden Brückenüberbau- ten endgültig konzipieren zu können. Im Gegensatz zum planfes tgestellten Brückenquerschnitt des Wasser- und Schifffahrsamtes Rheine aus dem Jahr 2008, welche insbesondere zu geringe Seiten- abstände des Zweirichtungsradweges und einen nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen südlichen Gehweg aufweist, weist der hier aufgezeigte Entwurf des Kreuzungsbereiches, sowie der Verkehrs- flächen bis unmittelbar an die künftigen Straßenbrücken die geltenden richtlinienkonformen Mindest- maße für den Fuß- und Radverkehr auf. Die grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme der aktuellen Mindestmaße, auch über die beiden neu zu erstellenden Straßenbrücken, wurde durch das Wasser - und Schifffahrtsamt Rheine unter Verweis eines erneut erforderlichen Planfeststellungsverfahrens abgelehnt. Unabhängig zur zeitlichen Verzögerung wäre hierbei die Stadt Münster zur 50%igen Kostenbeteiligung an der Gesamtmaßnah- me verpflichtet. Die folgende Abbildung zeigt die sich daraus ergebenden Änderungen an den Brü- ckenquerschnitten. - 3 - V/0124/2023 Abb. 1: Gegenüberstellung der planfestgestellten (rot) und geplanten Brückenquerschnitte (schwarz) Hintergrund / Anlass Ausgehend von der Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren zu den neu zu errichtenden Brücken über den DEK im Stadtgebiet (V/1038/2005) wurde die Anregung der Stadt Münster von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Münster übernommen, die Radverkehrs- führung von der Stadt kommend über den DEK als einseitigen Zweirichtungsradweg auszubilden (V/0789/2006, Anlage 1 Seite 4, Nr. 7). Dieser st ellt die logische Fortführung und Anbindung an den laufenden Ausbau des Landesbetrieb Straßenbau NRW des Knotens B51/481n dar und begründet zugleich die Aufgabe des unattraktiven und kaum genutzten südlichen Gehweges über den Kanal, zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke, sowie der nicht unkritischen Situation der Mittelinsel auf Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer, die zuletzt gemäß Antrag Nr. 0001/2022 der BV-Ost in der Kritik stand. Abb. 2: Planung der B51 / 481n auf stadtauswärtiger Seite des Dortmund-Ems-Kanals Anstelle der heutigen Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer (siehe Bild oben links in Abb. 2), ist beabsichtigt, den stadtauswärtigen Radverkehr bereits ab der Querung der parallel verlau- fenden Schienenstrecke über die bestehende Lichtsignalanlage in Höhe der Emsstraße auf die nörd- liche Seite zu verlegen. Gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr wird der Radverkehr ausschließlich - 4 - V/0124/2023 auf der Nordseite der Rampe über das künftige Brückenbauwerk geführt, um direkt an die neu - hergestellte Fuß-/Radwegführung des Knotens B51 / 481n anzuschießen. Erläuterung Von den im Verfahren erarbeiteten Varianten fand die hier vorgestellte Variante die endgültige Zu- stimmung im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Ausschlaggebend sind insbesondere der Erhalt der prägenden drei Straßenbäume auf Höhe der zu erhaltenden und barrierefrei auszubauen- den Bushaltestelle, als auch die schlüssige Wegeführung im Zuge der gesamten Erschließungsfunk- tionen im direkten und indirekten Umfeld. Insbesondere die Entzerrung der Wohnstraßeneinmündung Emsstraße zur parallel verlaufenden Wa- rendorfer Straße, direkt hinter der Zufahrt in die Emsstraße, ist nicht nur dem notwendigen Flächen- bedarf, sondern primär der erforderlichen Steigerung der Verkehrssicherheit durch Entzerrung der Verkehrsbeziehungen geschuldet: Die Zufahrt in die parallel zur Landesstraße verlaufenden Wohn- straße der Warendorfer Straße ist auch künftig aus allen Richtungen möglich. Lediglich die Ausfahrt erfolgt künftig über die rückwärtigen Erschließungsstraßen, Mosel- und Rheinstraße, die direkt mit der Emsstraße verbunden sind. Für den Fuß- und Radverkehr sind auch aus dem Wohngebiet des Fluss- viertels gesicherte attraktive Wegebeziehungen, insbesondere im Einmündungsbereich der Emsstra- ße, berücksichtigt worden. Abb. 3: Anbindung im Einmündungsbereich der Emsstraße Die Hauptachse der Warendorfer Straße bleibt in ihren Grundzügen mit je zwei Kfz -Fahrstreifen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Richtung bestehen. Hierzu zählt die erforderliche Vier – Streifigkeit auf der Hauptfahrbahn (L 843; DTVw von 19.500 Kfz/Werktag) mit jeweils auf 3,25 m redu- zierten Fahrstreifen. Ferner der Erhalt und Ausbau der Fahrbahnrandhaltestelle, sowie die verkehrs- sichere und nutzerfreundliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Darüber hinaus wird auch der Grünraum für die auf der Nordseite befindlichen prägenden Straßenbäume zwischen Haupt- und Ne- benfahrbahn durch den vorliegenden Entwurf nicht beeinträchtigt, bzw. im westlichen Bereich gesi- chert und zum Teil erweitert. Aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen des künftig ca. 1 m höheren Rampenkörpers kann jedoch nicht ausgeschlosse n werden, dass die östlich gelegenen Bestandsbäume neu angepflanzt werden müssen. Dieses Detail ist vorhabenbedingt im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen des Vorhabenträgers ebenso noch abschließend zu klären, wie die Auswirkungen der südlich angrenzen- den angehobenen Gleislage. - 5 - V/0124/2023 Abb. 4: geplante Straßenanbindung an die künftigen Brückenbauwerke im Zuge des DEK-Ausbaus Kostenteilung Analog zu den bisher abgestimmten und realisierten neuen Stadtbrücken über den DEK, ist auch beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücken die Stadt Münster zur Kostenbeteiligung gemäß § 41 (5a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) zum Ausgleich der Vorteile ve rpflichtet (vgl. V/0164/2015). Die genauen Kosten können sowohl aufgrund der nicht absehbaren Preisentwicklung, als auch dem genauen Realisierungsumfang und –zeitpunkt aktuell nicht ermittelt werden. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass sich durch die reduzierten Fahrbahnbreiten auch eine reduzierte Breite des Gesamtbauwerkes der Warendorfer Straßenbrücken ergibt. Inwieweit diese sich in den endgültigen Kosten als Einsparpotential niederschlägt, ist im Vorwege monetär nicht zu beziffern. Die hier aufgeführte Kostenschätzung umfasst den Teilbereich außerhalb des im Planfeststellungs- verfahren festgelegten Rampenfußes bis zur Einmündung in Höhe der Emsstraße. Aufgrund des ur- sächlichen Zusammenhanges mit der Neuerrichtung des Überführungsbauwerkes wird von einer Kos- tenübernahme durch das WSV, unter Beteiligung der Stadt Münster, ausgegangen. Mit der städtischen Zustimmung zur Planung wird gegenüber dem Vorhabenträger die erforderliche verbindliche Grundlage der weiteren Planung übermittelt. Diese bildet insbesondere die Grundlage für die aktuelle Ausarbeitung der Brückenbauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine und den damit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Interesse der Stadt Münster. In Vertretung Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage Folgelastenberechnung Anlage 1: Lageplan stadteinwärtige Rampe WAF-Straßenbrücke DEK Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022 Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags - 6 - V/0124/2023
Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags
9470 Zeichen
Ausschuss für Verkehr und Mobilität - Vorlage V/0252/2022 – Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße hier: Beantwortung der dargelegten Rückfragen und Anregungen des Ausschuss für Verkehr und Mobilität im Bereich der stadteinwärtige Rampe der Warendorfer Straßenbrücke Generell: Die Vorlage dient der Vorstellung der künftigen Wes trampe der neuen Warendorfer Stra- ßenbrücke in ihren Grundzügen zur Sicherstellung de r eingeforderten Breiten, die insbe- sondere durch die aktuell beauftragte Dimensionieru ng und Flächenaufteilung der neuen Straßenbrücken über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) be gründet werden. Die hier darge- legten Breiten, Maße und Aufteilungen basieren auf dem rechtskräftigen Planfeststel- lungsbeschuss zum DEK-Ausbau im Stadtstreckenbereic h aus dem Jahr 2008. Die erfor- derlichen Verkehrsräume für den Fuß-, Rad und Kfz-V erkehr, inkl. der Anforderungen an neuzugestaltende Bushaltestellen, wurden zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Vorha- benträge formuliert und eingebracht. Sie basieren im Grundsatz auf den Ausführungen der immer noch geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 (RASt06). Diese werden und wurden in dem dargelegten verkehrs technischen Entwurf (VE) des be- auftragten Ingenieurbüros berücksichtigt. Die folge nden Stellungnahmen basieren auf die- sen Richtlinienwerten. Grundsätzlich wird von der Fachverwaltung gegenüber dem Vorhabenträger dafür ein- dringlich geworben, auf einen stadtauswärtigen baul ichen Gehweg auf den Rampen und insbesondere über die stadtauswärtige Brücke, die a uch künftig direkt an die neue Eisen- bahnbrücke grenzen wird, zu verzichten und diesen n ur als notw. Betriebsweg zur Unter- haltung des Brückenbauwerkes bereitzustellen. Hiera us resultiert auch eine bedeutende Flächen- und somit Kosteneinsparung bei den künftig en beiden Straßenbrückenbauwer- ken. Mit der Bündelung des Fuß- und Radverkehrs auf der Nordseite wird nicht nur eine attrak- tivere Führung, insbesondere mit Sicht auf die Schl euse, sondern auch auf die konflikt- trächtige Querung des Fuß- und Radverkehrs in Höhe der Einmündung Wilhelmshaven- ufer verzichtet und der nahtlose Übergang zum einse itigen Fußweg- und Zweirichtungs- radweg der Neuplanung des Landesbetriebes Straßenba u NRW auf stadtauswärtiger Sei- te sichergestellt. Zum Thema Radverkehr ANREGUNG: • Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schm alen Schutzstreifen nicht aus- reichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, i nsbesondere nicht ausreichend gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt. Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs gesorgt werden. STELLUNGNAHME: • Der 0,75 m breite Schutzstreifen auf der Rampe en tspricht dem erforderlichen Ab- standsmaß zur Gegenfahrbahn. Dieses Regelmaß entspr icht der Fortführung des Zweirichtungsradweges im Ausbaubereich der Neuplanu ng des Landesbetriebes Straßenbau NRW, dessen Funktionalität im stadteinwä rtigen Bereich bis zur Ein- mündung in die Emsstraße fortgeführt wird. • Da der gegenläufige Radverkehr auf dem höher gele genen baulichen Radweg ver- läuft, ist von keiner maßgeblichen Blendung durch d en Kfz-Verkehr auszugehen. Für eine bauliche Trennung und / oder einen größere n Abstand zur Fahrbahn ste- hen keine bzw. nur eingeschränkt Flächen zur Verfügung, die erheblich in das nörd- lich-angrenzende urbane Wohnumfeld eingreifen. • Ein zusätzlicher Spritzschutz bedürfte ebenfalls Flächen, für die nachhaltig in den angrenzenden Bestand eingegriffen werden müsste. Zu dem besteht hierzu funktio- nal kein Erfordernis. FAZIT: Der zugrunde gelegte 0,75 m Abstand zur Fahr bahn genügt dem Schutz und der Sicherheit des Radverkehrs in ausreichendem Maße. Der Abstand ent- spricht dem Regelwerk. Zusätzliche Breiten würden m assiv in den angrenzenden Straßenraum eingreifen und insbesondere die weitgeh end geschützten, prägenden Alleebäume der Parallelstraße (Wohnstraße Warendorf er Str., parallel zur Landes- straße) nicht erhalten können. ANREGUNG: • Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro R ichtung ist für die bedeutsame Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermögli cht kein sicheres Überholen oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mi t Anhängern. Die Mög- lichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte geprüft werden. STELLUNGNAHME: • Der einseitige Zweirichtungsradweg ist mit 1,5 m pro Richtung ist richtlinienkonform dimensioniert. Er entspricht der im Planfeststellun gsverfahren festgelegten und von der Stadt Münster ursprünglich eingeforderten Breit e von verkehrssicheren gegen- läufigen Zweirichtungsradwegen. Flächen für Verbrei terungen stehen, insbesonde- re im Bereich des Brückenbauwerkes, nicht zur Verfügung. ANREGUNG: • Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs an der LSA Emsstraße ist zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkeh r, mit Lastenrädern oder Anhängern nicht zu befahren. Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit me hr Raum schräg über die Warendorfer Straße geführt werden, um eine komforta ble Querung und Begeg- nungsverkehr möglich zu machen. STELLUNGNAHME: • Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs ist durch die Vorfahrtsrege- lung und der Einfahrt auf den Zweirichtungsverkehr geschuldet. Diese setzt unter Verkehrssicherheitsaspekten die erhöhte Aufmerksamk eit und Rücksichtnahme mit kreuzenden Fußgängern, i. V. m. der unmittelbaren L age der Einmündung der Emsstraße, voraus. Zur Förderung des Radverkehrs wu rde auf eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr über die Warendorfer Str . verzichtet und separate Aufstellbereiche geschaffen, die den Begegnungsfall für den Radverkehr gewähr- leisten. Lediglich im abknickenden Verlauf müssen sich Radfa hrende, insbesondere mit Lastenrädern oder Anhängern, mit dem Gegenverkehr, als auch dem kreuzenden Fußgängerverkehr, arrangieren. Das Gebot der gegens eitigen Rücksichtnahme ist an diesem Einmündungspunkt, wo die straßenbegleiten de Radverkehrsführung auf die einseitige Führung im Zweirichtungsverkehr trif ft, besonders hoch zu gewichten. Dieser Aspekt wurde im Zuge der stattgefundenen Ämt erabstimmung im dargeleg- ten Entwurf besonders beachtet. Eine stärkere Abrundung wird geprüft und kann vorau ssichtlich durch den mittigen Versatz der LSA-Standorte im Zuge der Ausführungspl anung in Aussicht gestellt werden. Eine schrägere Radverkehrsführung über die Warendor fer Straße bedingt grund- sätzlich verlängerte Räumzeiten, schnellere Geschwi ndigkeiten des ein- und abbie- genden Radverkehrs und damit erfahrungsgemäß ein rü cksichtsloseres Verhalten gegenüber dem parallelverlaufenden Fußverkehr, beim Ansteuern bzw. Verlassen der Querung. Beim Verlegen der Querung auf der nörd lichen Seite müsste eine räumlich ungünstigere Verlagerung der Bushaltestell e – mit 16er Hochbord – be- rücksichtigt und neu geplant werde. Diese würde zud em einen größeren Eingriff in den bestehenden Baumbestand auslösen. Erfahrungsgem äß muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Zuge der noch aus stehenden Detail- und Ausführungsplanung die Gleisführung über den DEK, d ie Rahmenbedingungen zur hier vorgestellten Planung noch im Detail angepasst werden müssen. Die hier vor- gestellte Planung geht zunächst von der Bestandssit uation der Gleisführung aus und formuliert und sichert entsprechende Rahmenbedi ngungen zur verkehrssiche- ren Anbindung und Querung des Fuß- und Radverkehrs. Zum Thema ÖPNV ANREGUNG: • Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der Warendorfer Straße als Busspur ausgewiesen werden. STELLUNGNAHME: • Die Aufteilung und Nutzung der Fahrstreifen ist i m Zuge der hier erforderlichen Zu- stimmung zur Planung gegenüber dem Vorhabenträger n icht relevant. Eine ent- sprechende Zielsetzung kann politisch jederzeit nac hträglich erfolgen und veran- lasst werden. Die Ausweisung eines Bussonderfahrstr eifens erfordert zudem die nachzuweisende Schlüssigkeit im Gesamtzusammenhang, sowohl mit der ÖPNV- Beschleunigung als auch mit der Bewältigung des Kfz -Aufkommens auf der Waren- dorfer Straße im Übergangsbereich zwischen den inne r- und außerörtlichen Ver- kehren. Hierzu liegen bislang keine verbindlich zu berücksichtigenden Rahmenbe- dingungen vor. ANREGUNG: • Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Br ücke an der Warendorfer Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahr tsamt priorisiert werden. Die WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der WLE/S8, hier sollten vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen werden. STELLUNGNAHME: • Eine evtl. erforderliche Priorisierung obliegt de m Vorhabenträger. Die neu zu errich- tende WLE-Brücke wurde seit Jahren bereits mehrfach vom Vorhabenträger in der Zeitkette verschoben. Beide Brücken sind die beiden letzten im Zuge des Stadtstre- ckenausbaus Münsters und werden unabhängig voneinan der bearbeitet. Die Vergabe der Ausführungsplanung der WAF-Straßenbrück en ist beim Vorhabenträ- ger bereits durchgeführt. Dieser wartet im Zuge die ses Grundsatzbeschlusses auf die Zustimmung zur dargelegten Grundsatzplanung, un abhängig der noch gering- fügig anzupassenden genannten Punkte, im Sommer 202 2 von Seiten der Stadt Münster.
Anlage A
1722 Zeichen
Anlage A zur V/0124/2023 Kurzüberblick Optimierte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr auf der stadteinwärtigen Rampe der Waren- dorfer Straßenbrücke im Zuge des Kanalausbaus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zeitgemäße Sicherung der verkehrlichen Anforderungen beim Neubau der Warendorfer Straßen- brücke durch einseitige Bündelung der Geh- und Radwegführung ab der Einmündung Emsstraße bis zum Anschluss des neugestalteten Knotens der B 51 / 481n. Erhalt der Hauptverkehrsstraße unter Reduzierung der Fahrbahnbreiten. Inbetriebnahme nach Fertigstellung der Brückenbauwerke Warendorfer Straße über den DEK im Zuge des laufenden Kanalausbaus der Stadtstrecke Münster. Sicherung der Verkehrsachse in östlicher Richtung zur dauerhaften Stärkung der Bedeutung Münsters als Oberzentrum. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Emsstraße
- Warendorfer Straße
- Rheinstraße
- Admiral-Spee-Straße
- Wilhelmshavenufer
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0124/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 23.02.2023 12:15