3364/2022
Umsetzung des Beschlusses des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 zu Photovoltaikanlagen - zu AN/1640/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5883 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3364/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Umsetzung des Beschlusses des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 zu Photovoltaikanlagen - zu AN/1640/2022 Text der Anfrage: 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich dieses Beschlusses? 2. Welche Gebäude wurden für den Bezirk Köln- Mülheim ermittelt? 3. Wurden schon erste Maßnahmen umgesetzt oder wann ist damit zu rechnen? 4. Falls noch keine Gebäude für den Bezirk Köln- Mülheim ermittelt wurden oder erste Maßnahmen umgesetzt wurden, was sind die Gründe dafür? 5. Was wäre zu tun, um den Beschluss zügiger umzusetzen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der Instandhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen sowie Solar- strom-Anlagen (Photovoltaik) zu installieren und prüft diese Optionen zugunsten des Klima- und Artenschutzes. Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden zu unterschieden: Bei bestehenden Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung und zur Installation von Solarstrom- Anlagen abhängig von den baulichen Gegebenheiten hinsichtlich der statischen Eignung, der Dachform, der Dachdeckung und der Ausrichtung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von Urheberrechten. Daher ist die Errichtung von Photovoltaik (PV) nicht immer realisierbar. Wenn die genannten Rahmenbedingungen erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden. Die Verwaltung prüft gerade neue, alternative Systeme für den Bestand wie zum Beispiel Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit (auch in Bezug auf ihren Rückbau und die Kreislauffähigkeit). Trotz des Beschlusses des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft im Dezember 2019, auf allen städtischen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen zu errich- ten (Vorlagen-Nummer AN/1605/2019), ist aufgrund der Personalsituation insbesondere in den technischen Bereichen nur eine sukzessive Umsetzung möglich. Aktuell können Lieferengpässe ebenfalls zu zeitlichen Verzögerungen führen. Um den Beschluss zur Ausstattung der Bestandsgebäude mit Photovoltaik zu forcieren, hat die Gebäudewirtschaft das Modell eines Pacht- und Betreibervertrags erarbeitet, mit dessen Hilfe eine deutliche Zunahme von Photovoltaikdächern möglich wird. Das Vertragsmuster sieht eine Verpachtung der städtischen Dachflächen an die RheinEnergie, die Installation ei- ner PV-Anlage durch RheinEnergie sowie die Gebrauchsüberlassung der PV-Anlage an die Gebäudewirtschaft zur Nutzung des erzeugten Solarstroms in den städtischen Gebäuden vor. Bereits seit 2010 installiert die städtische Gebäudewirtschaft bei Neubauten und größeren 2 Sanierungen von Dächern Solarstrom-Anlagen. Abweichungen zu dieser Forderung sind ausschließlich aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich (siehe auch in den Energieleitlinien der Stadt Köln). Damit leistet sie einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Energiekosten, aber auch zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes. Insbesondere bei neueren Anlagen wird dabei ein erheblicher Anteil des erzeugten Stromes in den jeweili- gen Gebäuden direkt selbst verbraucht. Teilweise bis zu 90 Prozent. Die Gebäudewirtschaft betreibt aktuell 27 eigene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung von 1.005 kW Peak. Dazu kommen 34 private PV-Anlagen über Pachtverträge mit einer Leistung von 1.492 kW Peak. In Summe macht dies 2.497 kW Peak. Im Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Generalunternehmer*innen oder Totalunternehmer*innen (GU/ TU 1 Paket) werden bis 2022 insgesamt 10 PV-Anlagen mit einer Leistung von 1.343 kW Peak in Betrieb gehen. Zu 2.) In Mülheim-West wurden seinerzeit folgende 4 Standorte ausgewählt: - Gemeinschaftsgrundschule Alte Wipperfürther Straße 49 - Gemeinschaftsgrundschule, Am Feldrain 10 - Johann-Bendel-Realschule, Danzierstraße 146 a - Katholische Grundschule, Luzerner Weg 72 In Mülheim- Ost gibt es auf 9 Schulen PV-Anlagen: - Förderschule Berliner Straße 975 - Berthold-Otto-Gemeinschaftsgrundschule Buschfeldstraße 46 - Hilde-Domin-Schule für Kranke Florentine-Eichler-Straße 1 - Integrierte Gesamtschule, Burgwiesenstraße 125 - Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3 - Katholische Grundschule Am Portzenacker 1b - Willy-Brandt-Gesamtschule im Weidenbruch 214 - Förderschule Thymianweg 1a - Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad 198 Zu 3. und 4.) Aufgrund der hohen Anzahl an ausgewählten Standorten im gesamten Stadtgebiet mit insgesamt circa 95 Standorten mit 108 voraussichtlich geeigneten Dachflächen wurde eine Priorisierung vorgenommen. Der Standort in der Schule Am Feldrain 10 in Mülheim-West wurde bereits näher analysiert. Als Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage muss dort eine neue Niederspannungshauptverteilung installiert werden, da die alte keine Kapazitä- ten für die Einspeisung mehr hat. Eine Umsetzung der Maßnahme wir daher frühestens im IV. Quartal 2023 möglich sein. Derzeit sind jedoch schon 6 Anlagen an 5 Schulstandorten mit einer Gesamtleistung von rund 155 kW in Mülheim-West in Betrieb. Zu 5.) Im Bereich der Bestandsgebäude werden aktuell 108 Dachflächen mit einer Eignung für die Installation von PV-Anlagen gemeinsam mit der RheinEnergie AG begangen, bei Eignung beplant und anschließend installiert. Ebenfalls prüft die Verwaltung gerade neue, alternative Systeme wie zum Beispiel Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit für den Bestand (dies auch in Bezug auf den Rückbau und die Kreislauffähigkeit).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Danzierstraße 146a
- Burgwiesenstraße 125
- Luzerner Weg 72
- Am Feldrain 10
- Am Rosenmaar 3
- Am Portzenacker 1b
- Alte Wipperfürther Straße 49
- Florentine-Eichler-Straße 1
- Dellbrücker Mauspfad 198
- Berliner Straße 975
- Buschfeldstraße 46
- Im Weidenbruch 214f
- Thymianweg 1a
- Straße 4
- Straße 9
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3364/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 11.10.2022 17:23