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3364/2022

Umsetzung des Beschlusses des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 zu Photovoltaikanlagen - zu AN/1640/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5883 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3364/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
 
Umsetzung des Beschlusses des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 
02.12.2019 zu Photovoltaikanlagen - zu AN/1640/2022 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich dieses Beschlusses? 
2. Welche Gebäude wurden für den Bezirk Köln- Mülheim ermittelt? 
3. Wurden schon erste Maßnahmen umgesetzt oder wann ist damit zu rechnen? 
4. Falls noch keine Gebäude für den Bezirk Köln- Mülheim ermittelt wurden oder erste  
Maßnahmen umgesetzt wurden, was sind die Gründe dafür? 
5. Was wäre zu tun, um den Beschluss zügiger umzusetzen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der  
Instandhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen sowie Solar-
strom-Anlagen (Photovoltaik) zu installieren und prüft diese Optionen zugunsten des Klima- 
und Artenschutzes.  
Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden zu unterschieden: Bei bestehenden 
Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung und zur Installation von Solarstrom-
Anlagen abhängig von den baulichen Gegebenheiten hinsichtlich der statischen Eignung, der 
Dachform, der Dachdeckung und der Ausrichtung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von 
Urheberrechten. Daher ist die Errichtung von Photovoltaik (PV) nicht immer realisierbar. Wenn 
die genannten Rahmenbedingungen erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am 
ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden.  
Die Verwaltung prüft gerade neue, alternative Systeme für den Bestand wie zum Beispiel  
Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit (auch in Bezug auf ihren Rückbau und 
die Kreislauffähigkeit). 
Trotz des Beschlusses des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft im Dezember 2019, auf 
allen städtischen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen zu errich-
ten (Vorlagen-Nummer AN/1605/2019), ist aufgrund der Personalsituation insbesondere in 
den technischen Bereichen nur eine sukzessive Umsetzung möglich.  
Aktuell können Lieferengpässe ebenfalls zu zeitlichen Verzögerungen führen.  
Um den Beschluss zur Ausstattung der Bestandsgebäude mit Photovoltaik zu forcieren, hat 
die Gebäudewirtschaft das Modell eines Pacht- und Betreibervertrags erarbeitet, mit dessen 
Hilfe eine deutliche Zunahme von Photovoltaikdächern möglich wird. Das Vertragsmuster 
sieht eine Verpachtung der städtischen Dachflächen an die RheinEnergie, die Installation ei-
ner PV-Anlage durch RheinEnergie sowie die Gebrauchsüberlassung der PV-Anlage an die 
Gebäudewirtschaft zur Nutzung des erzeugten Solarstroms in den städtischen Gebäuden vor. 
Bereits seit 2010 installiert die städtische Gebäudewirtschaft bei Neubauten und größeren

2 
 
Sanierungen von Dächern Solarstrom-Anlagen. Abweichungen zu dieser Forderung sind  
ausschließlich aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich (siehe auch in den 
Energieleitlinien der Stadt Köln). Damit leistet sie einen deutlichen Beitrag zur Senkung der 
Energiekosten, aber auch zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes. Insbesondere 
bei neueren Anlagen wird dabei ein erheblicher Anteil des erzeugten Stromes in den jeweili-
gen Gebäuden direkt selbst verbraucht. Teilweise bis zu 90 Prozent. Die Gebäudewirtschaft 
betreibt aktuell 27 eigene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung 
von 1.005 kW Peak. Dazu kommen 34 private PV-Anlagen über Pachtverträge mit einer  
Leistung von 1.492 kW Peak. In Summe macht dies 2.497 kW Peak. Im Sonderprogramm 
Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden 
durch Generalunternehmer*innen oder Totalunternehmer*innen (GU/ TU 1 Paket) werden bis 
2022 insgesamt 10 PV-Anlagen mit einer Leistung von 1.343 kW Peak in Betrieb gehen.  
 
Zu 2.) 
In Mülheim-West wurden seinerzeit folgende 4 Standorte ausgewählt: 
 
- Gemeinschaftsgrundschule Alte Wipperfürther Straße 49 
- Gemeinschaftsgrundschule, Am Feldrain 10 
- Johann-Bendel-Realschule, Danzierstraße 146 a 
- Katholische Grundschule, Luzerner Weg 72 
 
In Mülheim- Ost gibt es auf 9 Schulen PV-Anlagen: 
 
- Förderschule Berliner Straße 975 
- Berthold-Otto-Gemeinschaftsgrundschule Buschfeldstraße 46 
- Hilde-Domin-Schule für Kranke Florentine-Eichler-Straße 1 
- Integrierte Gesamtschule, Burgwiesenstraße 125 
- Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3 
- Katholische Grundschule Am Portzenacker 1b 
- Willy-Brandt-Gesamtschule im Weidenbruch 214 
- Förderschule Thymianweg 1a 
- Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad 198 
 
Zu 3. und 4.) 
Aufgrund der hohen Anzahl an ausgewählten Standorten im gesamten Stadtgebiet mit  
insgesamt circa 95 Standorten mit 108 voraussichtlich geeigneten Dachflächen wurde eine 
Priorisierung vorgenommen. Der Standort in der Schule Am Feldrain 10 in Mülheim-West 
wurde bereits näher analysiert. Als Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage muss 
dort eine neue Niederspannungshauptverteilung installiert werden, da die alte keine Kapazitä-
ten für die Einspeisung mehr hat. Eine Umsetzung der Maßnahme wir daher frühestens im IV. 
Quartal 2023 möglich sein.  
Derzeit sind jedoch schon 6 Anlagen an 5 Schulstandorten mit einer Gesamtleistung von rund 
155 kW in Mülheim-West in Betrieb. 
 
Zu 5.) 
Im Bereich der Bestandsgebäude werden aktuell 108 Dachflächen mit einer Eignung für die 
Installation von PV-Anlagen gemeinsam mit der RheinEnergie AG begangen, bei Eignung 
beplant und anschließend installiert. Ebenfalls prüft die Verwaltung gerade neue, alternative 
Systeme wie zum Beispiel Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit für den  
Bestand (dies auch in Bezug auf den Rückbau und die Kreislauffähigkeit).

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Danzierstraße 146a
  • Burgwiesenstraße 125
  • Luzerner Weg 72
  • Am Feldrain 10
  • Am Rosenmaar 3
  • Am Portzenacker 1b
  • Alte Wipperfürther Straße 49
  • Florentine-Eichler-Straße 1
  • Dellbrücker Mauspfad 198
  • Berliner Straße 975
  • Buschfeldstraße 46
  • Im Weidenbruch 214f
  • Thymianweg 1a
  • Straße 4
  • Straße 9
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
3364/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.01.2023
Erstellt
11.10.2022 17:23