V/0196/2010
Albersloher Weg - Haltestellen Gremmendorfer Weg
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Busbuchten Gremmendorfer Weg
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Blatt Nr.: 1(4) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 4058 Projekt Nr.: Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet bearbeitet Overbeck 24.02.2010 24.02.2010 24.02.2010 Janning O. Timm gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Münster, den Tiefbauamt Lageplan Albersloher Weg Verlegung/Umbau der Bushaltestellen "Gremmendorfer Weg" Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum
Beschlussvorlage
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V/0196/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Albersloher Weg - Haltestellen Gremmendorfer Weg - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bushaltestellen „Gremmendorfer Weg“ auf dem Albersloher Weg werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 4058 Blatt 1(4)) ausgebaut. Die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen in der Fahrbahn werden durchge- führt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und Anlagen Zeile 06 Kostenerstattungen und Kosten- umlagen 156.000 Kostenerstattung Land (75%) für den barrierefreien Umbau bzw. barrierefreie Verlegung der Haltestellen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2010 80.000 50.000 50.000 25.000 3.000 barrierefreier Umbau bzw. barrierefreie Verlegung der Bushaltestellen barrierefreie Verlegung barrierefreier Umbau Fahrbahndeckenarbeiten Überarbeitung der Signalsteuerung Grünarbeiten Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkungen Vorlagen-Nr.: V/0196/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 31.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0196/2010 jahr € Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und Anlagen Zeile 0007 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlung Einzahlung 2010 2010 30.100 22.575 Die zur Finanzierung erfor- derliche Ermächtigung über den Haushaltsansatz von 21.000 € hinaus ist entspr. § 9 Ziff. 1.4 der Haushalts- satzung im Budget des Tiefbauamtes (Deckungs- ring) zur Verfügung zu stel- len. außerplanmäßig, 75 % Erst. Land Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0466/2009 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 24.09.2009 beschlossen. Unter den Punkten 4, 5 und 9 des Zusatzprogramms der o. g. Vorlage beigefügten Tabelle wurden die o. g. Haltestellen aufgeführt. Voraussetzung ist der Beschluss des verkehrstechnischen Entwurfs mit der Vorlagennum- mer V0177/2010 durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 22.04.2010. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Haltestelle stadtauswärts: Grundlage der Planung ist der verkehrstechnische Entwurf des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, der vorsieht, die zwei stadtauswärtigen Haltestellen Gremmendorfer Weg aufzugeben und durch eine neue barrierefreie Haltestelle vor der Ampelanlage am Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg zu ersetzen. Haltestelle stadteinwärts: Die vorhandene gepflasterte Bushaltebucht wird umgebaut. Das vorhandene Gefälle der Bushaltebucht wird Richtung Bordstein gekippt, so dass zukünftig die Entwässerungsrinne zwischen Fahrstreifen und Bushaltebucht entfällt. Die Bushaltebucht wird in Asphaltbau- weise neu hergestellt und nahtlos an die Fahrstreifen des Albersloher Wegs angebunden. Hierfür ist eine höhenmäßige Bearbeitung der bestehenden Fahrstreifen erforderlich. Die Haltestelle erhält einen Niederflurbordstein von 16 cm, der den Höhenunterschied zwischen Bus und Wartefläche verringert. Die rd. 2,8 m breite Wartefläche wird neu hergestellt und an die vorhandenen Nebenanlagen angebunden. Innerhalb der Wartefläche werden zwei neue Wartehallen errichtet. - 3 - V/0196/2010 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zu- schussgebers. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt und den Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2010 gerechnet. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wurde bereits in 2009 ein Förderantrag nach dem ÖPNV G NRW (§12) gestellt. Mit der Bewilligung wird zeitnah gerechnet, 75 % der Baukosten sind förderfähig. Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen nicht an. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Für die Erstellung der Bushaltestelle stadt auswärts ist ein Grunderwerb notwendig. Es muss eine Fläche von ca. 100 m² erworben werden. Die Fläche ist als Grünstreifen mit Baumbestand vorhanden und befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben (Anstalt des öffentlichen Rechts in Bonn). Die liegenschaftlichen Regelungen sind erforderlich. Die Stadt Münster wird nach dem Beschluss der Vorlage den Grunderwerb durchführen. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tief- bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0196/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37