1173/2020
Beantwortung der Anfrage AN/1569/2019 der CDU-Fraktion und der Fraktions Bündnis 90 / Die Grünen zur Überlassung von mobilen Endgeräten für einkommensschwache Schülerinnen und Schüler
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 27.04.2020 1173/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 25.05.2020 Beantwortung der Anfrage AN/1569/2019 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Überlassung von mobilen Endgeräten für einkommensschwache Schülerinnen und Schüler Anfrage: Die Digitalisierung der Schulen schreitet weiter voran. Dies ist sehr zu begrüßen. Die Schülerinnen und Schüler profitieren im Schulalltag davon, dass die Lerninhalte schon mit mobilen Endgeräten vermittelt werden. Die Schulen, die bereits mit den neuen Techniken arbeiten, haben bereits reagiert und stellen für die einkommensschwächeren Schülerinnen und Schüler, die sich die Anschaffung ei- gener Geräte nicht leisten können, die mobilen Endgeräte für den Unterricht leihweise zur Verfügung. Teilweise müssen diese Leihgeräte jedoch nach Unterrichtsschluss dann in der Schule verbleiben. Der sichere Umgang und das Erlernen weiterer digitaler Kompetenz nach Schulschluss bleiben dieser Schülergruppe dann vorenthalten. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sehen dazu die derzeitigen Regelungen in den städtischen Schulen aus? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen an den Kölner Schulen derzeit aufgrund ihrer Einkommenssituation mit Leihgeräte versorgt werden? 3. Welche Vereinbarungen oder Regelungen können-auch unter Berücksichtigung versiche- rungstechnischer Fragestellungen- getroffen werden, damit den Schülerinnen und Schülern auch nach Schulschluss die mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen? Die Beantwortung der Fragen soll auch dem Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisa- tion zur Kenntnis gegeben werden Zu1. Wie sehen dazu die derzeitigen Regelungen in den städtischen Schulen aus? Der Schulträger stattet seine Schulen auf Antrag bedarfsgerecht mit mobilen Endgeräten aus. Im Rahmen der Bedarfsprüfung ermittelt der Schulträger die vorhandene Infrastruktur an den Schulen (Bandbreite, strukturierte Inhouse-Verkabelung, WLAN-Ausleuchtung, Präsentationsmöglichkeiten etc.) und ertüchtigt die Schulen, falls dies erforderlich ist. Wenn diese Faktoren, nach einer Ertüchtigung durch den Schulträger, gegeben sind, werden die 2 Schulen entsprechend des vorgelegten Medienkonzeptes mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Schulen erhalten durch den Schulträger Klassensätze á 30 mobilen Endgeräten. So wurden in der Vergangenheit rund 11.000 Endgeräte für die Kölner Schullandschaft beschafft. Diese Geräte werden weitestgehend in den Schulen abwechselnd in verschiedenen Klassen genutzt und verbleiben aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes in den Schulen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es grundsätzlich bereits möglich, mit dem eigenen mobilen Endgerät am Unterricht teilzunehmen (sog. Bring your own device –BYOD). Die in den Schulen eingesetzte WLAN- Infrastruktur lässt die Nutzung privater Endgeräte neben den schulischen Endgeräten problemlos zu. Es ist nicht das Ziel des Schulträgers Stadt Köln in den 261 Schulen mit 136.500 Schülerinnen und Schülern eine sogenannte „eins zu eins Ausstattung (für jeden Schüler oder jede Schülerin ein Gerät) umzusetzen. Vielmehr wird aktuell eine Ausstattungs- und Nutzungsstrategie entwickelt, die den Einsatz von schul- trägerfinanzierten Geräten neben privat finanzierten mobilen Endgeräten (BYOD/ Get your own de- vice - GYOD) beschreibt. Im Zuge dieser strategischen Maßnahme wird auch intensiv geprüft, wie eine Unterstützung von ein- kommensschwachen Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden kann. Zu 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen an den Kölner Schulen derzeit aufgrund ihrer Einkom- menssituation mit Leihgeräten versorgt werden? Diese Frage kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden, da die Ausstattung der Schulen - wie oben geschildert - mit Klassensätzen erfolgt. Zu 3. Welche Vereinbarungen oder Regelungen können –auch unter Berücksichtigung versicherungstech- nischer Fragestellungen- getroffen werden, damit den Schülerinnen und Schülern auch nach Schul- schluss die mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen? Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die vom Schulträger finanzierten Geräte außerhalb der Schulgebäude zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind bspw. Besu- che in Museen oder die Nutzung beim Schulsport. Aber auch in der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund des Coronavirus prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen kann keine Elektronikversicherung für die mobilen Endgeräte abschließen, die der Schulträger für die Schulen beschafft. Dies ist wirtschaftlich nicht ren- tabel, da die Prämien und die Eigenbeteiligung der Stadt Köln bei einem Schaden oder Verlust zu hoch wären. Die mobilen Endgeräte sind daher über eine Inhaltsversicherung (vgl. mit einer Hausratversicherung im Privatbereich) lediglich gegen Feuer, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch eben nicht gegen Vandalismus, Diebstahl und Sachbeschädigung oder Verlust. Wie bereits oben beschrieben, verfolgt die Verwaltung zukünftig vielmehr das Konzept einer Grund- ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten in Kombination mit privat finanzierten Geräten unter Berücksichtigung und Förderung von einkommensschwachen Familien. Hierfür werden gerade die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft und geschaffen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1173/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 20.04.2020 12:58