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A-H/0011/2019

Zwangsarbeiter*innenlager "Waldfrieden" zum Bodendenkmal widmen

Antrag an die BV Hiltrup 11.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 21.03.2019, TOP 5.11

Antrag A-H-0011-2019

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Stellungnahme zu Antrag A-H/0011/2019 (barrierefrei)

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Antrag A-H-0011-2019

4182 Zeichen

A-H/0011/2019

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN MBN”

EGAL MÜNSTER
Antrag

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Fraktion in der BV Hiltrup
Windthorststr. 7

48147 Münster

Fon: 0251/8995810
ratsfraktion@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

18.02.2019
Antrag der Fraktion 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Hiltrup an die Stadtverwaltung
Die BV Hiltrup möge beschließen:

1. Es wird geprüft, ob das ehemalige Zwangsarbeiter*innenlager „Waldfrieden“ in Münster-Hiltrup
aufgrund seiner historischen Bedeutung in ein Bodendenkmal umgewidmet werden kann.

Das fast vergessene Zwangsarbeiter*innenlager „Waldfrieden“ soll hierdurch dauerhaft geschützt,
vor dem weiteren Verfall bewahrt und pädagogisch aufgewertet werden, sodass die lokale
Bevölkerung einen besseren Blick auf einen Teil der Geschichte von Münster-Hiltrup erhält.

2. Der ehemalige Lagerkomplex soll in Zusammenarbeit mit einer Expert*innenkommission
bestenend aus Villa ten Hompel, Stadtarchiv, VVN und weiteren pädagogisch nutzbar gemacht
werden. Hierzu gehören die weitere Erforschung, die öffentliche Zurverfügungstellung weiterer
Informationen und das regelmäßige Anbieten von Führungen.

3. Zum Erhalt des Komplexes sollen die noch erhaltenden, grasbewachsende Bunkeranlage und
weitere bauliche Überreste ausgegraben werden.

4. Die Verwaltung berichtet hierzu der BV über die hierfür zu treffenden Maßnahmen.

Die Ausdehnung der Gedenkstätte „Waldfrieden“ nun auch als Bodendenkmal zu schützen, ist so
umzusetzen, dass Bürger*innen sich einen guten Überblick über die noch vorhandenen Strukturen
des Lagerkomplexes bei einem Besuch auch ohne Führung verschaffen können. Hierfür muss jedoch
das Gelände in einem ersten Schritt aufbereitet werden.

In fußläufiger Nähe des Zwangsarbeiter*innenlagers befinden sich verschiedenen Schulen (z.B. das
Immanuel-Kant-Gymnasium, das Kardinal-von-Galen-Gymnasium, die Johannes-Gutenberg-
Realschule und die Hauptschule Hiltrup), die von dem Angebot „sichtbare“ lokale Geschichte im
Rahmen des Geschichts-, Deutsch-, Politik- oder Philosophieunterrichts profitieren könnten.

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN MAN”

EINFRIEREN Gar "münster

Für dieses Zwangsarbeiter*innenlager liegen bereits Quellen für den Schulunterricht vor, da ein
Zeitzeugenbericht in Buchform („Der kleine Ostarbeiter“) existiert. In diesem schildert ein elfjähriger
Junge, wie er die Jahre während des Krieges in Hiltrup Zwangsarbeit leistete. Diese Lektüre eignet
sich sowohl für den Deutsch-, Philosophie- als auch Geschichtsunterricht. Selten ergibt sich aus dem
Unterricht hinaus, die Möglichkeit authentische literarische, geschichtliche Orte selbstständig zu
erkundigen, um sich bis zu einem gewissen Grad noch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. So
wird Geschichte, selbst für jüngere Schüler*innen, erkundbar.

Begründung:

Rassismus, rechte Hetze und antisemitische Haltungen haben wieder Einzug in Parlamente,
öffentliche Auseinandersetzungen, Plätze, Gassen, Kneipen, Medien gehalten. Was längst als
überwunden galt, erblüht seit Jahren wieder im Herzen eines demokratischen Landes.

Daher ist es wichtig, dass auch lokal vor Ort, (pädagogische), didaktische und lebensnahe Konzepte
zur Verfügung stehen, um den Wert von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
erfahrbar zu machen. Zu verdeutlichen, dass diese weder für immer gesetzt noch selbstverständlich
sind. Sondern von der aktiven Bürger*innenschaft tagtäglich getragen werden. Nur wer weiß was
war, kann für das heute und morgen angemessen eintreten.

In Hiltrup befinden sich die Überreste eines ehemaligen Zwangsarbeiter*innenlagers, zu dessen
Geschichte bereits geforscht wurde. Schüler*innen, aber auch andere interessierte Bürger*innen
können sich vor Ort über den Nationalsozialismus und seine Auswirkungen auf die Menschen
informieren. Sie können, müssen aber dafür beispielsweise nicht in das Zwangsarbeiter*innenlager
Neugemmen (Hamburg) fahren. Gleichzeitig können sie so wirkungsvoll Argumente wie „Wir wussten
von nichts“ effektiv widerlegt werden — ein Diskurs innerhalb der Familien angeregt werden.
Hierdurch können Schüler*innen ein differenzierteres Geschichtsbewusstsein entwickeln.

Carsten Peters

Wilfried Stein

Stellungnahme zu Antrag A-H/0011/2019 (barrierefrei)

1637 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- uno Ereitg
Berirkaverwaltung

61.35.0004 13. Mai 2019 \, fr 29.04.2019
Frau Dr. Dickers 6148

An die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

Über Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff

Über 33.24, Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

Antrag Ifd. Nr. A-H/00%2019 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL in der Bezirks-
vertretung Münster-Hiltrup vom 18.02.2019 „Zwangsarbeiter*innenlager Waldfrieden
zum Bodendenkmal widmen“

Zwischenstand

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL beantragt zu prüfen, ob das ehemaligen Zwangs-
arbeiter*innenlager „Waldfrieden“ als Bodendenkmal umgewidmet werden kann. Der Lager-
komplex soll weiter pädagogisch nutzbar gemacht werden. Die Bunkeranlagen und andere
Baustrukturen sollen ausgegraben werden.

Die Städtische Denkmalbehörde hat die im Antrag genannten städtischen Stellen (Villa-ten-
Hompel, Stadtarchiv) um Stellungnahme und fachliche Einschätzung gebeten. Sie hat be-
gonnen zu prüfen, ob der Lagerkomplex die Kriterien eines Bodendenkmals nach $ 2 Abs. 5
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) erfüllt und in die Denkmalliste der Stadt
Münster eingetragen werden muss. Die Ermittlung des Denkmalwertes und die Klärung der
Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der Lagerkomplex ausgegraben werden kann/ soll,
erfolgt unter Beteiligung der LWL-Archäologie für Westfalen, die als Fachbehörde hier mit
zuständig und zu beteiligen ist.

Eine endgültige Stellungnahme kann erst dann erfolgen, wenn die Sachstandsermittlung
abgeschlossen ist. Sobald dies der Fall ist, wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Müns-
ter-Hiltrup Bericht erstatten.

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-H/0011/2019
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
11.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37